Meldungen

Meldung der Funkenplätze

In diesem Jahr fällt der Funkensonntag auf den 26. Februar. Nachfolgend einige wichtige Hinweise:

  • Gemäss Art. 46 des Umweltschutzgesetzes (USG), LGBl. 2008 Nr. 199, bezeichnen die Gemeinden die Plätze für das Abbrennen von Funken. Das Abbrennen von Funken ausserhalb dieser von den Gemeinden bezeichneten Plätze gilt als Übertretung der Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.
  • Funkenzünfte und Gruppierungen, welche einen Funken abbrennen wollen, haben dies der Gemeindeverwaltung mit Nennung der Betreibergruppe, einer Ansprechperson und des Funkenplatzes bekannt zu geben. Die Gemeinden entscheiden über die Zulassung des Funkenplatzes und melden die Angaben dem Amt für Umweltschutz.
  • Als Brennmaterial für Funken darf ausschliesslich Naturholz verwendet werden. Nicht erlaubt sind insbesondere auch Rest- und Abfallholz von Baustellen, Holz aus Gebäudeabbrüchen, Paletten usw. Bei Fragen erteilt das Amt für Umweltschutz Auskunft. Das Funkenreglement der Gemeinde Eschen kann nach Vorbestellung beim Empfangssekretariat der Gemeindeverwaltung bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.

Funkenreglement als PDF-Datei herunterladen (in neuem Fenster)


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Winterdienst

Sollte der Winter doch noch kommen, sind wir gerüstet. Die Einsatzteams von Eschen und Nendeln werden im Bedarfsfall durch ein Wacheunternehmen um 4.30 Uhr zu ihrem Einsatz aufgefordert. Gegen 4.45 Uhr werden die Strassen nach Prioritäten wie

  • Strassen mit starken Neigungen
  • Sammelstrassen
  • Gewerbebetriebe
  • Gemeindehaus
  • Strassen mit geringen Neigungen

bearbeitet. Trottoirs, Fusswege und Gässli werden parallel dazu vom Werkbetrieb ab ca. 7 Uhr geräumt.

Nur mit einer möglichst reduzierten Verwendung von Salz auf Strassen, Wegen und Trottoirs wird eine umweltschonende Schneeräumung erreicht. Wir bitten Sie um Verständnis für die Massnahmen und hoffen, dass Sie – zu Fuss oder motorisiert – durch Vorsicht, Rücksicht und entsprechende Ausrüstung mithelfen, die sich ergebenden Erschwernisse zu bewältigen.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an die zuständigen Personen:

Martin Büchel, Leiter Tiefbau
Telefon +423 377 50 14
Mobile +423 788 50 14
E-Mail martin.buechel@eschen.li

Konstantin Ritter, Werkmeister
Mobile +423 788 50 16
E-Mail konstantin.ritter@eschen.li


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Fundgegenstände

Sie haben in Eschen-Nendeln etwas verloren? Vielleicht wurde Ihr in Verlust geratener Gegenstand bei uns abgegeben. Klicken Sie auf weiterlesen, um zu den Fundsachen zu gelangen.


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