Die Geschäftsprüfungskommission ist das Kontrollorgan für die Verwaltung und das Rechnungswesen einer Gemeinde. Sie hat einerseits die Aufgabe, die Buchhaltung der Gemeinde zu überprüfen, andererseits obliegt ihr die Kontrolle der gesamten Gemeindeverwaltung. Sie stellt fest, ob die Beschlüsse mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen übereinstimmen. Gegebenenfalls hat sie eventuelle Fehlleistungen objektiv zu untersuchen, und darüber Bericht zu erstatten. Die Gemeindeversammlung wählt innerhalb von sechs Monaten nach der Gemeinderatswahl im Proporzwahlverfahren eine Geschäftsprüfungskommission. Sie besteht aus drei oder fünf Mitgliedern und wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Zahl wird in der Gemeindeordnung festgelegt. In Eschen-Nendeln besteht die Geschäftsprüfungskommission aus drei Mitgliedern.