2007/01 - 17.01.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 01/2007

Datum, Zeit
Mittwoch, 17. Januar 2007 / 18.00 - 20.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Allgäuer Christoph, Bieberschulte Werner, Eberle Paul, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Gstöhl Christl, Hoop Hanni, Meier Reto, Oehry Daniel

Protokoll

Gemeindesekretär, Marxer Anton

Download

Protokoll 01-2007 als PDF-Datei herunterladen

Traktanden

  1. Neues Layout - 1
  2. Entlöhnung Feuerwehrkommandant - 2
  3. Umweltverträglichkeitsbericht Deponie Rheinau - 3
  4. Baulandumlegung Surbündt - 4
  5. Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2006 - 5
  6. Ressortaufteilung 2007 - 2011 - 6
  7. Arbeitsvergaben für den Strassenbau der Dr. Albert Schädler-Strasse - 7
  8. Anbau einer Wohnung und eines Wintergartens am bestehenden Einfamilienhaus auf der Parzelle Nr. 3309, Alemannenstrasse 16, Nendeln - 8
  9. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1890, Haldengasse, Eschen - 9
  10. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1648, Hub, Eschen - 10
  11. Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 220, Fronagass, Eschen - 11
  12. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dez. 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) - 12
  13. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - 13
  14. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien - 14
  15. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes - 15
  16. Kommissionsbestellung / Bericht der Regierung betreffend die Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe 1 (SPES I) - 16
  17. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen - 17
  18. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (USG) - 18
  19. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) - 19
  20. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) - 20
  21. Bericht der Jugendkommission betr. den Jungendraum Eschen - 21
  22. Kaufangebot Liegenschaft Parz. Nr. 3595 - 22
  23. Ersatzanstellung Revierförster und Betriebsleiter 50% - 23

 

1. Neues Layout - 1

 

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2006 dem neuen Layout für Gemeindekanal und Internet zugestimmt sich aber gleichzeitig gegen die Verwendung für die Printmedien ausgesprochen.

Aufgrund dieses Entscheides musste die weitere Umsetzung gestoppt werden, da ein neues Layout nach Ansicht der Zuständigen für das Corporate Design (Abteilung Dienste) nur gesamthaft eingeführt werden kann. Wenn das neue Design auf den elektronischen Medien angepasst ist, hat jede neuerliche Änderung wiederum Aufwendungen zur Folge. Somit erscheint eine Aufschiebung für die Einführung der Printmedien nicht sinnvoll und sorgt in der Öffentlichkeit mit Sicherheit für Unverständnis.

Die Verantwortlichen sind jedoch gerne bereit, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten und die Aufwendungen zu beziffern.
Weiters wurde ein Gesamtkonzept, aufbauend auf einem Kommunikationskonzept, gewünscht.
Die gewünschten Unterlagen und Erläuterungen liegen dem Antrag bei.

Zu diesem Traktandum ist der Leiter Dienste anwesend und führt dazu aus: Der Gemeinderat hat am 22. November 2006, bei der letzten Behandlung dieser Thematik, einige Fragen aufgeworfen.
Zu den Kosten: Die externen Aufwendungen für Grafik und Umsetzung des neuen Layouts waren im Voranschlag 2006 enthalten und beliefen sich auf insgesamt CHF 7’532.--. Der interne Aufwand erfolgte während der regulären Arbeitszeit durch den Sachbearbeiter Öffentlichkeitsarbeit und betrug 33 ½ Std. Auch die Umsetzung auf die einzelnen Produkte erfolgte durch die Öffentlichkeitsarbeit und ist weitgehend abgeschlossen. Somit ist dies eine vergleichsweise äusserst günstige Überarbeitung.
Zum Konzept: Wie bereits am 22. Nov. 2006 ausgeführt, fehlte in der Vergangenheit eine „eigentliche Positionierung“ So wurde seitens der Öffentlichkeitsarbeit die Kunden und die Erbringung von Dienstleistungen ins Zentrum gestellt. – Die Gemeinde – Ihr Dienstleister.

Mit dem Wirtschafts- und Entwicklungskonzepts vom Mai 2005 wurden in sieben Handlungsfeldern sechs Botschaften formuliert diese heissen:

  • Eschen ist Zentrum des Unterlandes
  • Eschen bietet hohe Wohn- und Lebensqualität
  • Eschen ist Schulzentrum
  • Eschen ist Kulturzentrum
  • Eschen ist attraktiver Wirtschaftsstandort
  • Eschen kümmert sich um die Wirtschaft

Diese sechs Botschaften beinhalten somit die strategischen Ziele der Gemeindeführung und sind nun in Bildern und kurzen prägnanten Texten aber auch in aktiven Handlungen und Aktionen zu visualisieren.
Damit diese Neuausrichtung auch wahrgenommen wird, ist auch eine sichtbare optische Veränderung - ein neues Design - notwendig.
Das Ziel war allerdings ein Redesign nicht eine Neukonzeption.
Der Auftrag seitens der Gemeindegeschäftsleitung für das neue Layout hat daher gelautet:

  • Beibehaltung des bewährten Rasters, der eine gute Umsetzung ermöglicht
  • Beibehaltung des Gemeindewappens
  • Ersetzen der störenden Farben
  • Sanfte Überarbeitung
  • Kostengünstige Lösung
  • Gute Anpassung und Umsetzung des neuen Design auf die bisherigen Produkte sowie auf die neuen Produkte wie z. B. Ortseingangstafeln und Informationsständer.

Damit gewährleistet ist, dass das neue Design bei allen Produkten umgesetzt werden kann, sind vorgängig bereits entsprechende Entwürfe gemacht worden. Somit passt das neue Design ins derzeitige wie auch in ein künftiges Konzept.
Neu orientiert sich das Layout stärker an den Gemeindefarben, und zeigt zugleich die Verbindung zu den Landesfarben.
Das neue Design soll nun auf der Internetseite, dem Gemeindekanal, den verschiedenen Broschüren wie: Eschen info, Eschen event, verschiedene Flyer, Einladungskarten, Ortsplan, Visitenkarten, Orts- und Veranstaltungstafeln, Broschürenständer, usw. Anwendung finden.
Falls der Gemeinderat ein Gesamtkonzept mit einer völligen Neu-Ausrichtung wünscht, muss dieses aufgrund der neuen Vorgaben erstellt werden.
Informations- und Kommunikationskonzept: Das bestehende interne Informations- und Kommunikationskonzept wurde aufgrund der Anregung im Gemeinderat erweitert und ausformuliert. Die Vorlage gibt Aufschluss über die Informationspolitik und regelt die interne wie externe Kommunikation und die Zuständigkeit für die verschiedenen Kommunikationsmittel.
Der Gemeinderat soll zum vorliegenden Informations- und Kommunikationskonzept Stellung beziehen und gegebenenfalls bis zum 05.02.2007 Änderungen bekannt geben.

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat meint, dass die Zielsetzung „Was wollen wir mit dem Neuen Design für eine Botschaft vermitteln?“ nicht geklärt ist. Zumindest wurde diese Frage nicht im GR diskutiert.
  • Ein Gemeinderat regt an, dass allenfalls gezielt ein Grafiker mit der grafischen Ausarbeitung der Botschaften, die die Gemeinde vermitteln will, angefragt werden solle. Insbesondere könnte dann auch ein Corporate Design Manual erstellt werden.
  • Ein Gemeinderat findet, dass die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsservice-Stelle gesucht werden soll.

Antrag / Antrag-Änderung:

  1. Kenntnisnahme des Vorgehensplanes
  2. Kenntnisnahme des Informations- und Kommunikationskonzept der Gemeinde Eschen,der Gemeinderat wird bis am 5. Febr. 2007 im Vernehmlassungsverfahren dazu Stellungnehmen. In einem halben Jahr sind die Inhalte neu zu prüfen.
  3. Genehmigung der Einführung des neuen Layout für die elektronischen Medien wie auch für die Printmedien (Visitenkarten und das Briefpapier bleiben / sind aufzubrauchen)

Beschluss:

  • Antrag 1. und 2. einstimmig
  • Antrag 3. mehrheitlich mit 10 Stimmen/ 1x Nein (VU)

 

2. Entlöhnung Feuerwehrkommandant - 2

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Feuerwehr Eschen wählt am 1. Februar 2007 einen neuen Vorstand. Der jetzige Kommandant Karl Marxer stellt sich für eine neue Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Im Zuge des bevorstehenden Kommandantenwechsels soll die Entschädigung neu geregelt werden.

In einem Schreiben vom 12.12.2006 fasste der Vorstand die Tätigkeiten des Kommandanten zusammen, welche ein Pensum von 200-250 Arbeitsstunden pro Jahr ergeben.

Der Vorstand der Feuerwehr ist der Ansicht, dass dem neuen Kommandanten eine finanzielle Entschädigung in Form eines Pauschalbetrages von Jährlich netto CHF. 10'000.00 von der Gemeinde zu entrichten ist.

Dieser Antrag wurde am 20. Dezember 2006 im Gemeinderat besprochen und für die Entscheidungsfindung / Beschlussfassung verlangte der Gemeinderat weitere Unterlagen. Diese liegen nun vor und werden dem Gemeinderat mit dem Antrag zur Verfügung gestellt.

Zu diesem Traktandum ist, Hoop Matthäus, Landesfeuerwehrkommandant, Marxer Karl, seit 12 Jahren Kommandant der Eschner Feuerwehr und der designierte Feuerwehrkommandant Senti Gebhard anwesend. Hoop Matthäus informiert den Gemeinderat über die Aufgaben, die Pflichten und die Verantwortung, die ein Feuerwehrkommandant gemäss dem Feuerwehrgesetz hat und auch welche Aufgaben und Zuständigkeiten die Gemeinde im Feuerwehrwesen hat. Er beantwortet auch alle Fragen des Gemeinderates. Marxer Karl gibt ebenfalls Auskunft über seine Tätigkeit und Aufgaben als Feuerwehrkommandant. In der schriftlichen Stellungnahme des Vorsitzenden der Feuerwehrkommission werden die Hauptgründe für die Anhebung der Entschädigung des Feuerwehrkommandanten von bisher CHF 2'040.-- auf neu CHF 10'000.-- genannt und dass aufgrund dieser Ausführungen eine Anhebung der Entschädigung gerechtfertigt sei. Die Aufwendungen des Kommandanten wurden in einer Stundenzusammenstellung aufgezeigt, welche jedoch laut Karl Marxer nur als Richtschnur gelten soll. Der administrative Aufwand ist enorm gestiegen, die Präsenzzeiten während der normalen Arbeitszeit ebenfalls. Besuche von Proben, die nicht unter seiner Leitung stehen, sind im Pauschalbetrag enthalten.
Eine längere Diskussion dreht sich um die Entschädigung des Kommandant- Stellvertreters, welcher bis heute privat vom Kommandanten entschädigt wurde und um die Frage, ob und welche Arbeiten und Aufgaben allenfalls vom Kdt.-Stellvertreter übernommen und erledigt werden könnten und wie die Entschädigung künftig geregelt werden soll.

Anträge / Antrag-Aenderung:
Der Gemeinderat genehmigt für die Entschädigung des Feuerwehrkommandanten pauschal für das Jahr 2007 einen Betrag von CHF 10'000.--, exkl. Einsatz- und Depotstunden. Die Entschädigung tritt mit der Neuwahl des Kommandanten in Kraft und gilt für ein Jahr.
Der Gemeinderat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 10'000.-- für das Jahr 2007.
Das Ressort Sicherheit wird beauftragt, bis am 1. Sept. 2007 die im Feuerwehrgesetz vorgeschriebene Feuerwehr-Ordnung zu erstellen, bis am 15. Juni 2007 ist dem Gemeinderat ein Zwischenbericht und der Inhalt einer Feuerwehr-Ordnung vorzulegen.
Der Kommandant wird aufgefordert, die aufgewendeten Stunden im Jahre 2007 für ihn und den Kommandant-Stellvertreter zu dokumentieren um die Entschädigungsregelung für die weiteren Jahre für ihn und den Kommandant-Stellvertreter festlegen zu können

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.

 

3. Umweltverträglichkeitsbericht Deponie Rheinau - 3

 

AntragstellerDeponiekommission

Bericht:
Der Umweltverträglichkeitsbericht wurde am 6. Dezember 2006 dem Gemeinderat abgegeben.
Vorgeschichte
Die Deponietätigkeit im Gebiet Rheinau in der Gemeinde Eschen reicht bis in die 60er Jahre zurück. Seit 1993 erfolgt die Deponierung jedoch ausserhalb eines vom Land und der Gemeinde genehmigten Deponiekonzeptes. Die Nachfolgeplanung wurde aber bereits im Jahre 1990 eingeleitet. 1997 ist eine Deponiezone ausgeschieden worden. Unterbrochen durch einen Rechtsfall sowie die Abstimmung mit der Planung der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein ist die Deponieerweiterung bisher noch nicht rechtskräftig bewilligt worden. Allerdings erfolgten alle Tätigkeiten in der Phase der Überbrückung in Absprache mit den betroffenen Ämtern des Landes.
Projekt Deponie Rheinau
Mit dem Projekt Deponie Rheinau wird Deponievolumen von rund 1'000'000 m3 (Stand 2004) geschaffen. In den Gemeinden Eschen und Gamprin fallen jährlich durchschnittlich 30'000 m3 (Stand 2004) an. Somit wird mit dem Projekt der Deponieerweiterung der Bedarf an Deponie-Volumen dieser beiden Gemeinden auf einen längeren Zeitraum hinaus gedeckt. UVP-Pflicht
Gemäss Ziffer 9.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 10.03.1999) unterliegen Inertstoffdeponien mit mehr als 150'000 m3 Deponievolumen der UVP-Pflicht. Mit rund 1'000’000 m3 Deponievolumen ist die Deponie Rheinau in Eschen UVP-pflichtig.
Entwicklungskonzept Alpenrhein
Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA), in welcher sich auch das Fürstentum Liechtenstein aktiv beteiligt, hat im Dezember 2005 Ihr Entwicklungskonzept Alpenrhein zum gemeinsamen Schutz dieses Lebensraumes vorgestellt. Gemäss diesem Konzept ist die Aufweitung in der Eschner Au eine Massnahme der Klasse A (Nr. 26), das heisst eine Massnahme von grosser Bedeutung. Das Projekt der Deponieerweiterung ist in den letzten Jahren aber so umgestaltet worden, dass Deponieerweiterung und Revitalisierung des Alpenrheins nebeneinander möglich sind. Im Übrigen sind beide Projekte voneinander unabhängig.
Zuständigkeiten
Das für die Deponie benötigte Land ist Eigentum der Bürgergenossenschaft Eschen. Der Betrieb der Deponie und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten obliegen der politischen Gemeinde Eschen. Das Amt für Umweltschutz ist für die Abstimmung mit dem Entwicklungskonzept Alpenrhein sowie die Koordination des UVB verantwortlich.
Bisheriger Ablauf
Basierend auf einer umfangreichen Projektmappe mit Plänen und Berichten – welche unter der Federführung von Hanno Konrad, Anstalt, Schaan, erarbeitet worden sind – hat am 06.09.2005 in der Gemeindeverwaltung Eschen die Projekterörterung stattgefunden. Basierend auf der Projekterörterung hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein am 28.09.2005 den Untersuchungsrahmen festgelegt (RA 2005/2304-8604). Dieser Entscheid diente als Grundlage für die Erarbeitung des UVB. Für die Bereiche Rodungsetappierung, temporäre Nutzung der Landwirtschaftsflächen sowie Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen hat am 19.10.2005 unter der Leitung der Gemeinde Eschen eine zusätzliche Besprechung stattgefunden. Mit anschliessender Stellungnahme des Amtes für Wald, Natur und Landschaft sowie dem Landwirtschaftsamt wurden die noch offenen Punkte geklärt.
Zusätzliche Abklärungen
Im Perimeter der Deponie Rheinau liegt auch der Ablagerungsstandort „Alte Deponie Tentschagraba“. Im Projektbericht vom Oktober 2004 werden drei mögliche Sanierungsvarianten für die Deponie aufgezeigt: Variante A „Überschüttung“, Variante B „Abschirmung“, Variante C „Totalsanierung“. Anlässlich der Projekterörterung hat die Gemeinde Eschen versichert, bei der Sanierung der Deponie die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Im Anschluss an die Projekterörterung wurde die Deponie während einem guten halben Jahr – das heisst bis in den Frühling 2006 – weiter überwacht, wobei auch noch Grundwassermessstellen im Abströmbereich des Ablagerungsstandortes eingerichtet worden sind. Demzufolge verzögerte sich auch die Ausarbeitung des Umweltverträglichkeitsberichtes. Bei Grundwasseranalysen vom 2.2.2006 respektive 22.4.2006 wurden im Abströmbereich des Ablagerungsstandortes „Alte Deponie Tentschagraba“ verschiedene Schadstoffe festgestellt. Insbesondere der hohe Wert an Vinylchlorid macht eine Sanierung / Sicherung – unabhängig von der Realisierung des Projektes Deponie Rheinau – unumgänglich. Anlässlich einer Besprechung zwischen der Gemeinde Eschen, dem Amt für Umweltschutz und beigezogenen Experten am 16.5.2006 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Eschen vorgängig eine Detailuntersuchung in Auftrag gibt, um eine in Bezug auf Kosten-Nutzen optimierte Sanierungsvariante ausarbeiten zu können. Obwohl die Ergebnisse dieser Detailuntersuchung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, ist es gleichwohl möglich, die Umweltverträglichkeit der Deponie Rheinau zu beurteilen. Die Auflagen bezüglich Sanierung / Sicherung der „Alten Deponie Tentschagraba“ bilden Teil der Entscheidung der Regierung über die Umweltverträglichkeit.

Der Umweltverträglichkeitsbericht wurde von der Deponiekommission unter Beizug vom Amt für Umweltschutz überarbeitet und dabei verschiedene Artikel angepasst.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den geänderten Umweltverträglichkeitsbericht.

Beschluss: einstimmig -Dem Antrag wird zugestimmt

 

4. Baulandumlegung Surbündt - 4

 

AntragstellerAbt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin

Bericht
An der Sitzung vom 1. Dez. 2004 hat der Gemeinderat die Durchführung der Umlegung Surbünt, mit Grundeigentümerversammlung angeordnet. Am 19. Jan. 2005 wurde durch den Gemeinderat die Umlegung Surbünt eingeleitet.

Zwischenzeitlich fanden die Grundeigentümerversammlung und etliche Gespräche und Verhandlungen mit allen Grundeigentümer statt.

Als weiterer Schritt beantragt die Bauverwaltung / Planungskommission, auf Grundlage des Gesetzes über die Baulandumlegung (LGBl. 1991/Nr. 61) die Genehmigung des Neuzuteilungsplanes Surbünt, die Genehmigung des Umlegungsverzeichnisses mit Besitzstandstabellen und Rechtsverhältnissen im alten und neuen Bestand (dingliche Rechte / Dienstbarkeiten).
Der Neuzuteilungsplan ist öffentlich aufzulegen.

Antrag:

  1. Genehmigung des Neuzuteilungsplanes
  2. Genehmigung des Umlegungsverzeichnisses mit Besitzstandstabellen und Rechtsverhältnissen im alten und neuen Bestand (dingliche Rechte / Dienstbarkeiten)
  3. Durchführung der öffentlichen Planauflage

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt

 

5. Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2006 - 5

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein Nachtragskredit zu beschliessen. In der Beilage sind die erforderlichen Nachtragskredite aufgelistet, aus Effizienzgründen und in Anlehnung an die interne Praxis werden Kreditüberschreitungen erst ab CHF 5'000.00 aufgelistet.

Vor der Beschlussfassung über die vorliegende Liste der zu bewilligenden Nachtragskredite wird seitens der VU Kritik an der Vorlage von Sammel- Nachtragskreditvorlagen geübt. Bei der heute vorliegenden und wie bereits bei allen bisherigen Sammelnachtragskreditvor-lagen wäre eine Nachtrags- Kreditbewilligung bei vielen Positionen vor der Auftragsausführung möglich gewesen.

Antrag / Antrag-Änderung:

  1. Inskünftig werden keine Sammel-Nachtragskreditvorlagen mehr behandelt / bewilligt.
  2. Jeder notwendige Nachtragskredit ist vor der Auftragsausführung dem GR vorzulegen.
  3. Zukünftig darf keine Rechnung mehr bezahlt werden bevor nicht ein erforderlicher Nachtragskredit vom Gemeinderat genehmigt ist.
  4. Nachtragskredite sind vom zuständigen Stelleninhaber schriftlich zu begründen und allenfalls vor dem Gemeinderat zu vertreten.
  5. Genehmigung der Nachtragskredite der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 255'000.00

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.

 

6. Ressortaufteilung 2007 - 2011 - 6

 

Antragsteller: Kommission Leitbild, Paul Eberle

Bericht zu Antrag 1
Die Kommission Leitbild hat in ihren Beratungen zu den Themen des Gemeindeleitbildes auch die Notwendigkeit einer möglichen Neueinteilung der Ressorts festgestellt. Im Rahmen ihrer Arbeit wurde ein Entwurf erstellt, welcher vom Gemeinderat bei der Behandlung der Überarbeitung der Kommissionen und deren Aufgaben ebenfalls beraten wurde.
Die gewünschten Änderungen wurden eingearbeitet, in seiner Endfassung ist die Ressortaufteilung noch nicht genehmigt.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Ressort Verwaltung (Ressortinhaber Vorsteher)
    neue Aufgabe: Schriftgut und Archiv
  2. Ressort Natur und Umwelt
    neue Aufgabe: Energie, Vertreter ARA
  3. Ressort Öffentliche Sicherheit
    neue Aufgabe: Zusammenlegung in eine Kommission
  4. Ressort Vereine und Veranstaltungen
    neue Aufgabe: Veranstaltung und Vereine, Vereinsbeiträge, Jahrmarkt
  5. Ressort Bildung
    neue Aufgabe: Weiterbildung / Erwachsenenbildung
  6. Ressort Land- und Forstwirtschaft
    neue Aufgabe: Zusammenlegung in eine Kommission
  7. Ressort Wirtschaft
    neue Aufgabe: neues Ressort mit LASE und Wirtschaftsförderung
  8. Ressort Gesundheit und Soziales
    neue Aufgabe gemäss neuem Gesundheitsgesetz
  9. Ressort Kultur
    neue Aufgaben: in Kirchenrat, Betriebskommission Mühle Eschen
  10. Ressort Jugend
    neue Zusammensetzung der Jugendförderungskommission
  11. Ressort Bau
    neue Aufgabe: Orts- und Raumplanung

Die Kommissionszuteilungen sind im beiliegenden Organigramm ersichtlich.

Ressort Wirtschaft: Für die strategische Ausrichtung ist die Kommission LASE, hingegen für die Umsetzung / Ausführung der Vorsteher und die Wirtschaftsservicestelle verantwortlich.

Bericht zu Antrag 2
Um die Arbeit und Aufgaben der Kommissionen für die neue Mandatsperiode zu erleichtern, hat der Gemeinderat im letzten Jahr in mehreren Sitzungen und Workshops auch über die Aufgaben und Pflichten der einzelnen Kommissionen beraten.

Damit die Arbeit komplett ist, sollte als Abschluss dieser Mandatsperiode jede/r Ressortinhaber/in aus seiner/ihrer Sicht nochmals die Aufgaben und Pflichten, wie er/sie bereits bekannt gegeben hat, hinterfragen und gegebenenfalls bis zum 17.01.2007 bereinigen bzw. die Änderungen bekannt geben. Die Aufgabenstellung ist aus der beiliegenden Vorlage ersichtlich.

In der Diskussion zeigt es sich, dass das Papier nicht vollständig ist, weil verschiedene Ressortinhaber dem Auftrag, ihre Angaben zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung bekannt zu geben, nicht nachgekommen sind. Mit den gegebenen Informationen wird dieses Papier überarbeitet und soll zur Vernehmlassung dem GR zugestellt werden.

Antrag: Antrag-Änderung:

  1. Genehmigung der Ressortzuteilung mit den heute besprochenen Änderungen und Ergänzungen. Der Gemeinderat erhält den bereinigten Vorschlag mit dem Protokoll
  2. Bekanntgabe von Bereinigungsvorschlägen der Kommissionsaufgaben und Pflichten durch die Ressortinhaber und Genehmigung des bereinigten Kommissionspapiers. Das vorliegende Papier ist nicht genehmigungsreif!
  3. Der Gemeinderat erhält die bereinigte Fassung des Kommissionspapiers bis am 26.1.07.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.

 

7. Arbeitsvergaben für den Strassenbau der Dr. Albert Schädler-Strasse - 7

 

AntragstellerAbt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin

Bericht
Die Projekt- und Kreditgenehmigung der Dr. Albert- Schädler- Strasse erfolgte im Gemeinderat am 27.09.2006.

Die Projektsummen sind im Budget 2007 enthalten.

Antrag:

  • Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Th. Frick AG Eschen, zum
    Offertpreis von CHF 1'142'512.95
  • Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Bühler Bau AG Triesenberg,zum
    Offertpreis von CHF 304'950.90
    Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Wilhelm Büchel AG Bendern, zum
    Offertpreis von CHF 179'522.80

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.

 

8. Anbau einer Wohnung und eines Wintergartens am bestehenden Einfamilienhaus auf der Parzelle Nr. 3309, Alemannenstrasse 16, Nendeln - 8

 

Antragsteller:Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Anbau einer Wohnung und eines Wintergarten am bestehenden Einfamilienhaus auf Parzelle Nr. 3309, Alemannenstrasse 16, Nendeln.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:
Auflagen:

  • Der Nachweis für die Einhaltung der Grünflächenziffer ist zu erbringen.
  • Das Dachwasser darf nur einer Versickerung zugeführt werden, wenn die Bodenschichten eine Versickerung zulassen. Beim Sickerschacht ist ein Grenzabstand von 3.5m einzuhalten. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

9. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1890, Haldengasse, Eschen - 9

 

Antragsteller:Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1890, Haldengasse Eschen. Für das Näherbaurecht auf 2.10 m und dass Fuss- und Fahrwegrecht liegt eine im Grundbuch eingetragene privatrechtliche Vereinbarung vor.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:

Auflagen:

  • Das im Grundbuch eingetragen Näherbaurecht auf 2.10m gegenüber der Parzelle Nr. 162 ist einzuhalten.
  • Die bestehende Kanalisationsleitung auf den Parzellen Nr. 1728 und 1890 ist defekt und ausser Betrieb. An dieser Leitung darf die Kanalisation nicht eingeschlossen werden. Es ist eine neue Kanalisationsleitung bis zum öffentlichen Anschluss der Parzelle Nr. 1728 bei der Eugen Schafhauser-Strasse zu führen. Dafür ist ein Durchleitungsrecht mit dem Eigentümer der Parzelle Nr. 1728 zu vereinbaren.
  • Das Dachwasser darf nur einer Versickerung zugeführt werden, wenn die Bodenschichten eine Versickerung zulassen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

10. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1648, Hub, Eschen - 10

 

Antragsteller:Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parzelle Nr. 1648, Hub Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflage:

  • Die Garagenentwässerung, die Hofentwässerung, die Entwässerung der Abstellplätze sowie das Dachwasser sind über einen Tauchschacht zu führen. Die Leitungen rund um das Gebäude dürfen keine Sickerleitungen sein (Sickerwasser darf nicht der Kanalisation zugeführt werden.). Die Entwässerung der Abstellplätze ist aufzuzeigen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

11. Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 220, Fronagass, Eschen - 11

 

Antragsteller:Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 220, Fronagass, Eschen.

Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:

Auflagen:

  • Der benötigte Boden für die Strassenauslösung Fronagass (bereits ausgebaut) ist zu den üblichen Konditionen abzutreten.
  • Dass bei zukünftigen planerischen Massnahmen (z.B. Baulandumlegung) ein kleiner Spielraum für allfällige Grenzverschiebungen erhalten bleibt, ist der östliche Grenzabstand von 5.00m auf 8.50m
  • Die Liegenschaftsentwässerung ist zu überarbeiten und mit der Gemeindebauverwaltung abzusprechen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
  • Die Vorschriften betreffend Terrainveränderungen (BO Art. 25 und Anhang IV – VI) sind einzuhalten. Insbesondere die Terrainveränderung gegenüber dem östlich angrenzenden Grundstück ist im Detail aufzuzeigen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

12. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Totalrevision des Gesetzes vom 18. Dez. 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz) - 12

 

Antragsteller:Gesundheitskommission

Bericht:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.Okt. 2006 die Gesundheitskommission beauftragt zu Händen des Gemeinderates Bericht und Antrag zu erstellen zu diesem Vernehmlassungsbericht der Regierung.

Stellungnahme zuhanden der Regierung.

Bemerkung:
Mit viel Engagement haben die Vorsitzenden der Gesundheitskommissionen der Gemeinden an zwei Workshops mit dem Amt für Gesundheitsdienste und einem Moderator Vorarbeiten für dieses Gesetz geleistet. Leider mussten wir feststellen, dass praktisch keine Idee des Workshops in das Gesetz aufgenommen wurde. Frage: Wozu also diese Alibiübung?

In dieser Stellungsnahme beziehen wir uns nur auf die Aufgaben der Gemeinden.

Art. 9 Gemeinden
Abs. 1) Die Gemeinden erfüllen die Aufgaben, die ihnen durch die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zugewiesen sind, insbesondere:
d) Bestattungswesen
Dies ist neu - es wird jedoch in Art 22. speziell aufgeführt.

Abs. 2) Sie wählen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens Gesundheitskommissionen von mindestens fünf Mitgliedern.
Wir sind der Meinung, dass die Formulierung «drei bis fünf Mitglieder» besser wäre. Begründung: Kleinere Gemeinden werden Mühe damit haben und in teils Gemeinden sind auch noch andere Organisationen in diesem Bereich aktiv. In Eschen zum Beispiel «Eschen aktiv» und die Gemeindekrankenpflege.

Art.22 Bestattungswesen
Abs.1) Die Bestattung erfolgt auf dem Friedhof der Gemeinde, wo der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte. Auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen kann die Bestattung auch in einer anderen Gemeinde erfolgen, sofern diese zustimmt.
Abs.2) Die Gemeinden stellen auf den Friedhöfen genügend Grabplätze für Erd- und Urnenbestattung zur Verfügung.

Diese Aussagen widersprechen der Friedhofsordnung der Gemeinde Eschen und sind nach unserer Meinung ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.
Frage: Was passiert mit Andersgläubigen?
Es ist mit Sicherheit nicht möglich, dass jede Gemeinde Plätze für Grabplätze für andere Konfessionen zur Verfügung stellen kann.

Antrag:
Zustimmung zu vorliegender Stellungnahme und Weiterleitung an die Regierung

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

13. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - 13

 

Antragsteller:Gemeinderat Oehry Daniel

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz, EnAG) zugestellt mit dem Ersuchen zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. In der GR-Sitzung vom 22. November 2006 beauftragte der Gemeinderat die Planungskommission zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.

Konsequenzen für die Gemeinde:

  • An allen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000m2 muss ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.
  • Für dies gilt ein Frist bis Ende 2008

Antrag:
Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

14. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schaffung eines Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien - 14

 

Antragsteller:Natur- und Umweltschutzkommission

Bericht:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 8. Nov. 2006 die Natur- und Umweltschutzkommission beauftragt zu Händen des Gemeinderates Bericht und Antrag zu erstellen zu diesem Vernehmlassungsbericht der Regierung.

Die Unterlagen (Vernehmlassungsbericht) wurden von der Kommission geprüft und eingehend diskutiert (siehe Zusammenfassung).

Die Stellungnahme an den Gemeinderat lautet wie folgt:
Das Energieeffizienzgesetz ist ein wertvolles Instrument für eine nachhaltige Entwicklung. Es hat für die Gemeinden keine direkten finanziellen Auswirkungen da die Förderbeiträge auf Gemeindeebene freiwillig sind. Je nach Festlegung des freiwilligen Anteils der Gemeinde (im Bereich Photovoltaik und Gebäudesanierung) sind Mehrkosten möglich.

Stellungnahme zuhanden der Regierung.
Anpassungswünsche:

  • Die Sanierung der Bauhülle kann ein Näherbaurecht erfordern. Das Näherbaurecht soll in diesem Zusammenhang erleichtert werden.
  • In einem Gesetz sollten keine Geldbeträge aufgeführt werden. Diese sind mittels einer Verordnung zu regeln, da eine Anpassung derselben in der Verordnung einfacher gehandhabt werden kann.
  • Art. 3 Ziffer d): Bei den Einzelteilen müssten Türen und Tore ebenfalls explizit erwähnt werden.
  • Art. 13 Abs. 4: Die Energiekommission braucht einen klaren Auftrag. Die Formulierung ist deshalb so anzupassen, dass eine Geschäftsordnung erstellt werden muss.
  • Art. 14 Ziffer e): Die Betroffenen brauchen eine Beratung mit einfachen und übersichtlichen Unterlagen. Das Koordinieren und Erarbeiten von Unterlagen betreffend Energiesparmassnahmen soll deshalb in diesem Artikel explizit erwähnt werden.
  • Die Förderung von Energieeffizienten Geräten (z.Bsp. Energiesparlampen) soll ebenfalls geprüft werden.

Antrag:
Zustimmung zu vorliegender Stellungnahme und Weiterleitung an die Regierung

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

15. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes - 15

 

Antragsteller: Gemeinderat Oehry Daniel

Bericht:
In der GR-Sitzung vom 25. Oktober 2006 beauftragte der Gemeinderat Oehry Daniel zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Oehry Daniel hat sich intensiv mit der Gesetzesvorlage auseinandergesetzt und eine ausführliche Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates ausgearbeitet.

Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates
Das heute noch gültige Berufsbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1976. Durch die vorliegende Totalrevision soll dieses Gesetz den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden. In den Bereichen der beruflichen Grund- und Weiterbildung arbeiten wir schon seit vielen Jahren sehr eng mit der Schweiz zusammen. Aus diesem Grund lehnt sich die Vorlage auch stark an das Berufsbildungsgesetz und an die zugehörigen Verordnungen der Schweiz aus dem Jahr 2004 an.

Schwerpunkte der Gesetzesvorlage:

  • Chancengleichheit und starke Durchlässigkeit der Bildungsgänge
  • Regelungen zur höheren Berufsbildung und zur Weiterbildung
  • Einführung einer zweijährigen Grundbildung mit Berufsattest
  • Trennung zur Erwachsenenbildung
  • Qualitätssicherung über Qualifikation der Ausbildungsverantwortlichen
  • Regelung der Finanzierung der Berufsbildung

Stellungnahme zuhanden der Regierung

Änderungsantrag / Anmerkungen zu einzelnen Artikeln

Art. 2
1c) die berufliche Weiterbildung

Anmerkung: Warum werden Begrifflichkeiten aus dem Schweizer BBG wie z.B. Berufsorientierte Weiterbildung nicht übernommen? Dies führt zu einer nicht einheitlichen Sprache und Auslegung der Begriffe in anbetracht der engen Zusammenarbeit mit der Schweiz.

Art. 14
1) Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen sowie für Personen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verkürzt bzw. verlängert werden.

Anmerkung: Ermöglicht durch die neue Formulierung auch die Verlängerung der Lehre für spezielle Ausbildungswege, was sicher ein Fortschritt ist.

Art. 28
Überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte

Anmerkung:
Aus dem Art. und der Wegleitung geht nicht klar hervor, ob und in welcher Art Lehrbetriebe gefördert werden, die überbetriebliche Kurse anbieten. Die Beispiele aus der Wegleitung (Unaxis, Hilti) beziehen sich auf eine Abstimmung mit der ÜK Trägerschaft, auf die Öffnung für Dritte und auf ein bestimmtes Einzugsgebiet. Was dies nun zu bedeuten hat, ist unklar. Wenn z.B. ein Kurs für Dritte offen ist, aber nur von der eigenen Firma genutzt wird….. entfallen dann die Beiträge?
Hier wäre eine klare Regelung wichtig. Alle ÜK Zentren sollten im gleichen Rahmen gefördert werden.

Art. 49
2) Verantwortliche Berufsbildner verfügen über eine qualifizierte fachliche Aus- und regelmässige Weiterbildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten.

Anmerkung: Wie wird sichergestellt, dass die Berufsbildner sich auch regelmässig weiterbilden?

Art. 52
1) Die Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen ist Gegenstand der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung nach Art. 6.
2) Die Regierung sorgt für ein Kursangebot für Berufsbildungsverantwortliche.

Anmerkung: Wenn die Regierung für ein Kursangebot sorgt, sollte sie die Nutzung dieses Angebotes nicht dem Zufall überlassen, sondern dies auch z.B. in einem Ausbildungspass dokumentieren.

Art. 58
3) Der Staat entrichtet insbesondere Kostenpauschalen an die:
b) überbetrieblichen Kurse und vergleichbaren dritten Lernorte;

Anmerkung:
Siehe Anmerkung zu Art. 28. Klarstellung der Regeln bezüglich Förderung.

Art. 70
Berufsbildungsbeirat
1) Die Regierung bestellt einen Berufsbildungsbeirat. Sie bestimmt den Vorsitzenden.
2) Der Berufsbildungsbeirat setzt sich aus höchstens 10 Vertretern von Organisationen der Arbeitswelt, der Wissenschaft und Verwaltung zusammen.
3) Er konstituiert sich selbst, erlässt eine Geschäftsordnung und führt das Sekretariat.

Anmerkung:
Die Regierung bestimmt den Vorsitzenden….steht dies nicht im Widerspruch zu Art. 3?
Das Amt für Berufsbildung muss zwingend dabei sein. Die offene Formulierung „Verwaltung“ lässt diesbezüglich zu viel Spielraum zu. Gemäss Zielsetzung des Rates soll er die Regierung beraten und wie dies ohne Mitarbeit des Amtes für Berufsbildung gehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Somit muss der Leiter oder der Stv. ein Mitglied des Rates sein.

Gesamteindruck:
Grundsätzlich steht die Gemeinde Eschen der Vorlage positiv gegenüber und erhofft sich eine Stärkung der Berufsbildung. Der vorliegenden Fassung zur Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes kann unter Berücksichtung der oben erwähnten Änderungsanträge zugestimmt werden.

Antrag:
Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

16. Kommissionsbestellung / Bericht der Regierung betreffend die Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe 1 (SPES I) - 16

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden den Bericht betreffend die Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I zugestellt mit dem Ersuchen bis am 28. Febr. 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Insbesondere soll zu folgender Fragestellung eine Stellungnahme abgegeben werden:

  • Es besteht Einigkeit darin, dass alle Sekundarschulstandorte Förderung auf gymnasialemNiveau anbieten sollen. Soll daneben jedoch auch weiterhin wie bisher ein zentralesUntergymnasium angeboten werden?

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird der bestehende Gemeindeschulrat beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

17. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen - 17

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen zugestellt mit dem Ersuchen bis am 15. März 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Der Gemeinderat ist mit der Regierungsvorlage einverstanden, es werden weder Zusätze noch Änderungen gewünscht. Mitteilung an die Regierung.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

18. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Schaffung eines Umweltschutzgesetzes (USG) - 18

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Umweltschutzgesetzes zugestellt mit dem Ersuchen bis am 16. März 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die bestehende Natur- und Umweltschutzkommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

19. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) - 19

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) zugestellt mit dem Ersuchen bis am 30. April 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die bestehende Planungskommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

20. Kommissionsbestellung / Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) - 20

 

Antragsteller:Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) zugestellt mit dem Ersuchen bis am 30. April 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die bestehende Planungskommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

21. Bericht der Jugendkommission betr. den Jungendraum Eschen - 21

 

Antragsteller: Jugendkommission

Bericht:
Die Jugendkommission berichtet nach ca. 1 Jahr Betrieb dem Gemeinderat über die Tätigkeit im provisorischen Jugendraum Eschen. Der Bericht der Jugendkommission liegt diesem Antrag bei.

Antrag:
Kenntnisnahme des Berichts

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

22. Kaufangebot Liegenschaft Parz. Nr. 3595 - 22

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Anfragen bei der Erbengemeinschaft Therese Marxer, Nendeln sowie mit der Fa. Treufid Trust Reg. Triesenberg haben ergeben, dass die Liegenschaft Parz. Nr. 3595 mit 861m2 / 239.4 Klafter, Wohnzone A veräussert wird.
Aufgrund von dieser Voraussetzung wurden verschiedene Gespräche mit Vertreter von der Erbengemeinschaft, Markus und Mathias Burkhalter mit folgendem Ergebnis geführt:

  • Der Verkaufspreis beträgt pro Klafter, CHF. 3'000.00 gemäss vorliegender Schätzung. (Totalbetrag CHF. 718'200.00)
  • Die Abbruchkosten inkl. Entsorgung gehen zu Lasten der Erbengemeinschaft
  • Die Grundgewinnsteuer geht zu Lasten der Gemeinde
  • Die Verträge inkl. Handänderungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde.
  • Der Verkauf erfolgt als „Vorsorglicher Bodenerwerb“ (Finanzvermögen)

Die mündlichen Vereinbarungen / Verhandlungen wurden in der Zwischenzeit schriftlich bestätigt.

Ortsbildinventar:
Das Haus ohne Tenn ist im Ortsbildinventar aufgeführt unter der Bewertung:
„Wertvoll zu erhalten“.
Aufgrund dieser Feststellung ist es notwendig, ein baugeschichtliches Gutachten zu erstellen vor der Entscheidungsfindung Abbruch ja/nein. Das Gutachten wurde am 8. Januar 2007 vom Leiter Bauwesen in Auftrag gegeben
Erwägungen:

  • Für die künftige Entwicklung von Nendeln ist es wertvoll, diese Liegenschaft zu erwerben.
  • Möglichkeit für einen späteren Tausch/Verkauf
  • Einflussmöglichkeiten auf eine spätere Nutzung.

Vorsteher, Vizevorsteher und Leiter Finanzen befürworten den Kauf zu den oben genannten Bedingungen.

Antrag / Antrag-Ergänzung:

  1. Der Gemeinderat befürwortet der Kauf der Liegenschaft Erbengemeinschaft nach Resi Marxer zu einem Klafterpreis von CHF. 3’000.00 dies ergibt einen Totalbetrag von CHF. 718'200.00 exkl. Grundgewinnsteuer, Vertrags- und Handänderungskosten.
  2. Das Grundstück wird über das Finanzvermögen finanziert und im Anlageverzeichnis des „Vorsorglichen Bodenerwerbs“ erfasst.
  3. Die Aktualisierung und Überarbeitung des Eschner Ortsbildinventars ist dringend, dem Leiter Bauwesen wird aufgetragen dieses Vorhaben im Jahre 2008 als Zielsetzung aufzunehmen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum

 

23. Ersatzanstellung Revierförster und Betriebsleiter 50% - 23

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Stelle des Gemeindeförsters ist seit 15. April 2005 vakant. Eine Nachbesetzung drängt sich zuletzt aufgrund des Forstgesetztes Art. 44, Abs. 2 auf: „Die Gemeinden richten einen Forstbetrieb ein, dem ein Gemeindeförster vorsteht, welcher Inhaber eines Diploms einer durch die Regierung anerkannten Försterschule sein muss. Die Wahl, Anstellung und Entlassung eines Gemeindeförsters bedürfen der Genehmigung der Regierung.“

Die Finanz- und Personalkommission hat sich verschiedentlich mit der Nachbesetzung bzw. der Organisation des Forstbetriebes befasst. Es wurden vier mögliche Varianten zur Neuausrichtung des Forstbetriebes geprüft:

  • Forstgemeinschaft mit Gamprin/Ruggell/Schellenberg
  • Forstgemeinschaft Mauren
  • Fortführung des eigenen Betriebes
  • Outsourcing

Nach Abwägen der Vor- und Nachteile schlägt die Finanz- und Personalkommission dem Gemeinderat vor, die Fortführung des eigenen Betriebes mit einer Ersatzanstellung eines Revierförsters zu 50%.

Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die Fortführung des eigenen Betriebes mit einem Revierförster zu 50 Stellenprozenten.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

18. Jan. 2007
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

Seiteninhalt als Druckversion in neuem Fenster öffnen  
Portal Fürstentum Liechtenstein