SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 05/2007
Datum, Zeit
Sonntag, 28. Februar 2007 / 18.00 - 23.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie
Protokoll
Gemeindesekretär, Marxer Anton
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Traktanden
- Finanzplanung und Voranschlag für das Geschäftsjahr 2007 - 48
- Tiefbauprojekt Essanestrasse, 1. Kreditgenehmigung, 2. Nachtragskreditgenehmigung, 3. Arbeitsvergaben, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten - 49
- Ueberbauungsrichtplan Industriegebiet Tiergarten - 50
- Reglement und Wegleitung über die Grundstückentwässerung in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten - 51
- Namensänderung Gewerbe- und Industriezone Tiergarten - 52
- Vereinbarung Industrie- und Gewerbezone Tiergarten Eschen - 53
- Kommissionsbestellung - 54
- Kommissionsbestellung - 55
- Kommissionsbestellung - 56
- Genehmigung der Wahl des Feuerwehrkommandaten und des Kommandant-Stellvertreters gemäss Feuerwehrgesetz - 57
- Welt-Gymnastrada 2007 - 58
- Pilotprojekt "Heilpädagogische Begleitung in den Kindergärten des Fürstentums Liechtenstein - 59
- Stellungsnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I) - 60
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht “Umweltschutzgesetz“ - 61
- Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention - 62
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 63
1. Finanzplanung und Voranschlag für das Geschäftsjahr 2007 - 48
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat beschliesst periodisch den Finanzplan. Der letzte rollende Finanzplan 2007 bis zum Jahre 2011 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 8. November 2006 zur Kenntnis genommen. Ebenfalls wurde der Voranschlag für das Geschäftsjahr 2007 anlässlich dieser Sitzung genehmigt.
Um für die neu gewählten Gemeinderäte den Einstieg ins Finanzwesen zu vereinfachen, stellt der Leiter Finanzen, Günther Kranz die rollende Finanzplanung 2007 - 2011 und den Voranschlag für das Geschäftsjahr 2007 vor.
Mit einer Power-Point Präsentation informiert er den Gemeinderat über die Grundlagen und den Inhalt der Finanzplanung 2007 - 2011. Dieses Referat wird mit einer PowerPoint-Präsentation visuell dargestellt. Er weist auf den Sinn und Zweck der rollenden Finanzplanung hin und erläutert die Bestandteile, die Kriterien und die Rahmenbedingungen die ein Finanzplan enthalten muss. Er stellt auch den Voranschlag 2007 vor wie auch die verschiedenen Kredite z.B. Voranschlagskredit, Nachtragskredit, Kreditüberschreitung, Ergänzungskredit und Verpflichtungskredit. Nach seinem Referat beantwortet er die Fragen des Gemeinderates.
Erwägungen
- Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich der Finanzmittel die in der Planung für Bodenkäufe vorgesehen sind. Gemäss Auskunft von Günther Kranz sind für vorsorglichen Bodenerwerb in der Finanzplanung jährlich 1 Mio CHF vorgesehen.
- Ein Gemeinderat fragt, ob es Vergleichswerte hinsichtlich Investitionsausgaben mit anderen Gemeinden gibt. Darauf wird geantwortet, dass keine systematischen Vergleichswerte vorliegen. Es wird ausgeführt, dass die Investitionsausgaben verglichen mit Mauren höher liegen und sich in ähnlichem Rahmen wie Balzers bewegen.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich möglicher Investitionen im Tiergarten und ob diese sinnvoll wären. Es wird erklärt, dass auch hier die Zielsetzung ist Steuermittel zu generieren, hierfür sind seitens der Gemeinde Vor-Investitionen zu tätigen.
Antrag:
Kenntnisnahme von der Finanzplanung 2007 - 2011 sowie dem Voranschlag für das Geschäftsjahr 2007.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
2. Tiefbauprojekt Essanestrasse, 1. Kreditgenehmigung, 2. Nachtragskreditgenehmigung, 3. Arbeitsvergaben, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten - 49
Antragsteller: Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht:
Das Tiefbauprojekt Essanestrasse wird federführend als Hauptbauherr durch das Land Liechtenstein realisiert. Die Gemeinde Eschen, als Nebenbauherr, zeichnet für die Abwasserleitungen und die Strassenbeleuchtung verantwortlich.
Die Projektgenehmigung für die Werkleitungen der Gemeinde des Strassenprojektes Essanestrasse (Eintrachtkreisel bis und mit Prestakreisel) erfolgte im Gemeinderat an der Sitzung vom 20.12.2006.
Bei der Ausarbeitung der Vorstudie für die Ausbauetappe 2008 wurde ersichtlich, dass der Ausbau der Essanestrasse mehr Zeit beansprucht als ursprünglich angenommen. Dies heisst, dass die Bauarbeiten bis Sommer 2009 dauern würden.
Gründe der längeren Bauzeit sind;
- Ein zeitlicher Mehraufwand für die Erstellung der Pfahlfundation der Fahrbahn.
- Der zeitliche Mehraufwand für die Erstellung der tragenden Betonplatte der Fahrbahn (Austrocknungszeiten / Abdichtungen etc.)
- Der zeitliche Mehraufwand bezüglich Baugrubenabschlüsse in Kombination mit der
- Lage der bestehenden Werkleitungen (Ausführungsart / Einbindetiefe / Behinderungen)
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde in einer dringlichen Sitzung im Auftrage der Bauherrschaft eine Optimierung des Bauablaufes gefordert, die Behinderungen und Bautermine für den motorisierten Verkehr und vor allem der Anwohner und der Geschäfte unbedingt auf eine möglichst kurze Bauzeit zu minimieren.
Dieser Aufforderung kann gemäss Aussagen des beauftragten Ing.- Büro nur entsprochen werden, wenn ab Mitte August dieses Jahres parallel mit einer zweiten Baugruppe gebaut werden kann.
Dies hat jedoch zur Folge, dass eine massive Budgetverschiebung von CHF 1'075’000.- vom Jahre 2008 auf das Jahr 2007 mittels eines Nachtragskredites erfolgen muss.
Gemäss Kostenschätzung vom 16.02.2007 ergeben sich gegenüber den Budgetzahlen vom 16.10.2006 für die Ausbauetappen 1 + 2, Mehrkosten von CHF 175'000.
Da in diesem sehr empfindlichen Baugrund mit einer gepfählten und darauf liegenden Betonplatte die Fahrbahn erstellt wird, muss ein relativ langer Zeitraum für die darunter liegendem Werke in Betracht gezogen werden.
Aufgrund des in Bearbeitung stehenden Generellen Entwässerungsprojektes und den neuen Erkenntnissen der heutigen Entwässerungsphilosophie, sind je nach zukünftiger Raumentwicklung zusätzliche ev. grössere Aufwendungen notwendig, die aber zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar sind und demzufolge für das Budgetjahr 2008 noch nicht beantwortet werden können.
Diese dafür notwendigen planerischen Unterlagen und deren finanzielle Auswirkungen werden mit der zweiten Arbeitsvergabe für das Los 2, vor den Sommerferien, dem Gemeinderat vorgestellt.
Im Budget 2007 ist die Summe von CHF 750'000 vorgesehen.
Baubeginn ist der 12. März 2007
Die Arbeitsausschreibungen und Vergaben erfolgen gemäss dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖAWG).
Bei diesem Traktandum ist der Leiter Tiefbau, Büchel Martin anwesend. In einem Referat stellt er dem Gemeinderat das Projekt vor und beantwortet die vielen Fragen des Gemeindrates. Die Fragen sind technischer und finanzieller Natur, ebenso wird die Verkehrsführung während der Bauzeit diskutiert. Gemäss Vorgabe kann der Verkehr doppelspurig geführt werden. Davon ausgenommen sind 2x je 14 Tage, wo eine Regulierung mittels Ampelanlage stattfindet. Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 15'000 Fahrzeugen pro Tag wird dies während dieser Zeit zu Engpässen und Staus führen.
Nicht nachvollziehbar ist, ob die Gemeinde Eschen die Pumpstation und die dazu führenden Entwässerungen verschiedener Liegenschaften entlang der Essanestrasse finanziert hat. Trotzdem ist es erforderlich, parallel zum Bauprojekt Essanestrasse auch diese Anlagen zusätzlich zu untersuchen. Je nach Zustand dieser doch über 30-jährigen Abwasseranlagen können ebenfalls noch nicht abschätzbare Aufwendungen nach sich ziehen.
Erwägungen
- Der Vorsteher befürwortet den Antrag hinsichtlich Nachtragskredit mit der Bedingung, dass die rollende Finanzplanung im Jahre 2007 und 2008 eingehalten wird.
- Ein Gemeinderat meint, dass die Budgetverschiebung bzw. der Nachtragskredit in der Budgetierung 2008 mitberücksichtig werden muss. Eine entsprechende Kürzung sei für das Jahr 2008 vorzunehmen.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich Möglichkeit zur Umleitung über die Dr. Albert Schädler Strasse. Dazu wird geantwortet, eine Einbahnführung des Verkehrs während der "Ampelzeit" über die Dr. Albert Schädler-Strasse hätte zur Folge, dass die Bauarbeiten an der Dr. Albert Schädler-Strasse während dieser Zeit eingestellt werden müssten.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die vorgeschlagene zeitliche Komprimierung zu Mehrkosten führt. Dazu wird geantwortet, durch eine zeitliche Komprimierung entstehen keine Mehrkosten.
- Ein Gemeinderat begrüsst, dass hinsichtlich zeitlicher und organisatorischer Abwicklungen Optimierungen vorgenommen wurden.
- Ein Gemeinderat schlägt die Oeffnung des Dorfplatzes während dieser Zeit für den PW-Verkehr als Variante vor (Einbahn mit Verschiebung der Bushaltestelle gegen das Foyer).
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Gemeinde auf beiden Strassenseiten Werkleitungen bauen muss. Dazu wird ausgeführt, dass auf beiden Strassenseiten Werkleitungen verlegt werden.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, für welche Kosten das Land und für welche Kosten die Gemeinde aufkommt. Dazu wird geantwortet, das Land ist zuständig für den Oberbau, die Gemeinde und die verschiedenen Werke für die Werkleitungen.
- Ein Gemeinderat findet, dass durch die Verkehrsbehinderung auf der Essanestrasse "Umfahrungsrouten" im Siedlungsgebiet mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf diesen Strecken auf Tempo 30, und eine Einbahn-Signalisation auf der Güdigengasse sollen abgeklärt werden. Dazu wird ausgeführt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung während dieser Zeit ist möglich, hingegen eine Einbahn- Signalisation bringt Einschränkungen für die Anwohner mit sich.
- Ein Gemeindrat erkundigt sich hinsichtlich Verantwortlichkeit beim Unterhalt von allfälligen späteren Senkungen im Trottoirbereich. Ist es das Land oder die Gemeinde? Es wird geantwortet, für das ganze Trasse ist das Land zuständig.
- Ein Gemeinderat stellt die Frage, wie wirkt sich die lang andauernde Verkehrsbehinderung auf die jetzt schon stark belasteten „Schleichwege“ im Dorfkern aus? Dazu wird geantwortet, eine Umfahrung ist nicht auszuschliessen.
- Ein Gemeinderat stellt den Antrag, darüber abzustimmen, ob während dem Ampelbetrieb der PW-Verkehr einbahnig über den Dorfplatz geführt werden soll.
Antrag / Antrag-Änderung:
- genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 2'275'000.00 für 2007 und 2008
- Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 1'075’000 für 2007 (Differenz)
- Kreditfreigabe von CHF 1'825'000.00 für das Jahr 2007
- dieser Kredit ist im Budget 2008 zu berücksichtigen
- Arbeitsvergaben
- Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebr. Hilti AG Schaan, zum Offertpreis von CHF 995'037.20
- Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebr. Hilti AG Schaan, zum Offertpreis von CHF 24’387.80
- Kanalsanierung an die wirtschaftlich günstigste Firma KA-TE Insituform AG Waldkirch zum Offertpreis von CHF 34'835.20
- Der PW-Verkehr soll während dem Ampelbetrieb über den Dorfplatz umgeleitet werden.
Beschluss:
Den Anträgen 1-5 wird einstimmig zugestimmt.
Der Antrag 6 wird mehrheitlich abgelehnt (ja: 3 VU, 1 FBP, 1 FL; nein: 2 VU, 4 FBP)
3. Überbauungsrichtplan Industriegebiet Tiergarten - 50
Antragsteller: Abt. Bauwesen / Siegfried Risch
Bericht:
Der vorliegende Überbauungsrichtplan mit den dazugehörigen Vorschriften wurde in Zusammenarbeit mit der Planungs- und Orts- und Raumplanungskommission erarbeitet und soll heute vom Gemeinderat genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 4 Bauordnung Eschen werden Überbauungsrichtpläne von der Regierung genehmigt. Vorgängig ist die Zustimmung verschiedener Amtsstellen wie Umweltschutz, Landwirtschaft, Tiefbau und Stabstelle für Landesplanung einzuholen.
Nach der Genehmigung durch die Regierung sind die entsprechenden Anpassungen der Baurechtsparzellen vorzunehmen.
Bei diesem Traktandum ist der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried anwesend. Er informiert den Gemeinderat über die Auftragserteilung für die Schaffung dieses Richtplans und über die, diesen Plan beinhaltenden Richtplanvorschriften.
Eine Auflösung des nördlichen Grabens entlang der Essanestrasse wird angestrebt. Dafür soll südlich der Graben neu gestaltet und aufgewertet werden.
Erwägungen
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, warum ist im Zentrum ein Kreisel vorgesehen, dies verursache unnötige Kosten und hätte Nachteile beim Befahren mit LKW's die oft Ueberbreiten und Ueberlängen aufweisen. Dazu wird geantwortet, dieser Plan sein eine Vision, wie die Gestaltung der Industriezone vielleicht in 30 Jahren aussehen könnte, darum würde dieses Planungsinstrument auch als "Richtplan" bezeichnet, ausserdem würde dieser Kreisel die Gestaltung der Industriezone positiv beeinflussen.
- Ein Gemeinderat erkundigt sich, inwiefern eine Verbindungstrasse mit dem Maurer Industriegebiet geprüft wurde. Dazu wird geantwortet, eine Strasse durch das Riet entspricht nicht dem Grundsatzpapier der Gemeinderäte des FL- Unterlandes „Gemeinsame Positionen zur Verkehrspolitik“ und ist nicht Inhalt des Überbauungsrichtplans.
Antrag / Antrag-Änderung:
Genehmigung des Überbauungsrichtplanes Tiergarten Eschen mit den dazugehörigen Vorschriften mit dem Vorbehalt, dass Art. 5, Bebauung, 3. Absatz abgeändert bzw. ergänzt wird wie folgt: An Bauten entlang der Essanestrasse wird ein erhöhter architektonischer Anspruch gestellt bezüglich Fassaden- und Vorplatzgestaltung.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
4. Reglement und Wegleitung über die Grundstückentwässerung in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten - 51
Antragsteller: Abt. Bauwesen / Siegfried Risch
Bericht:
Gestützt auf den Überbauungsrichtplan Wirtschaftspark Tiergarten ist ein Grundstücksentwässerungsreglement zu erlassen. (Art. 5, Ziff 4)
Das vorliegende Reglement stimmt mit dem GEP (genereller Entwässerungsplan) der Gemeinde Eschen überein. Weitere Informationen sind im Reglement enthalten.
Auch bei diesem Traktandum ist der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried anwesend. Das vorliegende Reglement zusammen mit dem technischen Bericht dazu wurde vom Ing.-Büro Sprenger+Steiner AG, ausgearbeitet. Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei dieser Vorlage um eine spezifisch technische Angelegenheit handelt. Dieses Reglement wird in der Gemeinde Triesen bereits erfolgreich angewendet, es entspricht den gesetzlichen Vorschriften und dem GEP.
Erwägungen
- Ein Gemeindrat verlangt, dass festgehalten wird, dass den Unternehmern nicht immer mehr Auflagen gemacht werden soll.
- Ein Gemeinderat stellt fest, dass dieses Reglement einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Antrag:
Genehmigung des vorliegenden Reglements
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
5. Namensänderung Gewerbe- und Industriezone Tiergarten - 52
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Ziel: Die Gewerbe- und Industriezone Tiergarten soll organisatorisch und optisch neu konzipiert werden sowie für bestehende wie neue Unternehmen attraktiver werden und eine Aufwertung erfahren.
Neue Namensgebung
Der Name Tiergarten ist für eine Gewerbe- und Industriezone nicht bezeichnend. (Name Tiergarten stammt vom Flurnamen Thiergarten oder Düergarta, Gebiet südöstlich des Dorfes Eschen, südlich des Jodaböchels) Aus diesem Grunde fand im Rahmen des Unternehmensapéros am 28. Dezember 2006 eine Umfrage statt, dabei gingen 25 Vorschläge ein. Diese wurden anlässlich der LASE Sitzung vom 18. Januar 2007 ausgewertet. Die LASE Mitglieder einigten sich einhellig auf den Namen „Wirtschaftspark Eschen“ und befürworten eine Namensänderung.
Strassennamen / Gebäudenummern
Ebenfalls gibt es keine Strassennamen und keine fortlaufende Strassennummerierungen, dadurch müssen Lieferanten und Kunden die Firmen suchen. Bei der Einführung der neuen Hausnummern in den Wohngebieten wurde bewusst auf die Namensgebung der Strassennamen und Vergebung der Gebäudenummern in der Gewerbe- und Industriezone aufgrund des fehlenden Richtplanes verschoben. Mit der Genehmigung des Richtplans kann diese Arbeit nun durchgeführt werden. Für die Benennung der Strassennamen und Gebäudenummern soll eine Ad-hoc Kommission eingesetzt werden.
Aufgaben
- Benennung der Strassen
- Vergabe der Hausnummern
- Auswahl von (grösseren) Hausnummern
- Neue Hinweistafel und Wegweiser
- Neue Orientierungstafel
- Umsetzung
- Vorschlag neue Namensgebung
Zusammensetzung der Ad-hoc Kommission
- Ressortinhaber Wirtschaft (Vorsitz)
- Wirtschaftsservicestelle
- Ressortinhaber Kultur
- Leiter Bauwesen
- Leiter Dienste
- 1 Unternehmer
Erwägungen
- Einige Vertreter des Gemeinderates sind gegen die vorgeschlagene Namensgebung. Der Name Wirtschaftspark ist eine abgekupferte, vielleicht wohl klangvolle Bezeichnung, welche aber den Hauptbezug zur gewünschten Information (Gewerbe / Industrie) vermissen lasse. Dazu wird geantwortet, dass sich der LASE mit dieser Namensgebung befasst habe und aus den 25 eingereichten Vorschlägen den Namen Wirtschaftspark einstimmig als die beste Lösung erachtet habe.
- Der Gemeinderat beschliesst, die Entscheidung über die Namensgebung an die Ad-hoc-Kommission zu delegieren. Dem Gemeinderat sind die dem LASE vorgelegten 25 Vorschläge mit der Einladung zuzustellen.
Antrag / Antrag-Änderung:
Der Gemeinderat befürwortet die Einsetzung einer Ad- hoc Kommission in der vorgeschlagen Besetzung.
6. Vereinbarung Industrie- und Gewerbezone Tiergarten Eschen - 53
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Die Gemeinde Eschen- Nendeln hat die Absicht, den Wirtschaftspark Eschen zu einem attraktiven Gebiet zu entwickeln und für Unternehmensansiedelungen zur Verfügung zu stellen. Der Hauptfokus liegt bei wertschöpfungsintensiven Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben sowie bei potenziellen Investoren gemäss den Vorgaben des Wirtschafts- und Entwicklungskonzepts.
Grundlage
Grundlage für die Überbauung bilden der genehmigte Richtplan, die Bauordnung und das Baugesetz. Zu berücksichtigen sind im Weiteren die Vorgaben der Orts-, Raum- und Verkehrsplanung sowie des Leistungsausschusses Standort Eschen LASE gemäss dem Wirtschafts- und Entwicklungskonzept.
Zusammenarbeit
Um dieses Vorhaben zur erreichen, arbeiten die Gemeinde und das Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung ISK zusammen bei der Vermarktung der vorgegebenen Fläche. Die Gemeinde beabsichtigt die bebaubaren Flächen zur Verfügung zu stellen, während ISK in Abstimmung mit der Gemeinde die Ansiedlung von geeigneten Betrieben vermittelt und die Errichtung von entsprechenden Betriebsgebäuden betreut.
Die Zusammenarbeit und die Bedingungen wurden in einer Vereinbarung festgehalten, welche in der LASE besprochen und gutgeheissen wurde.
Erwägungen
- Ein Gemeinderat ist der Ansicht, dass zu viele "Köche" an diesem Projekt beteiligt sind (das Institut für Kommunalentwicklung ISK, der LASE, die Orts- und die Planungskommission, Landesämter) und dass schon festgestellt wurde, dass das Zusammenspiel zwischen LASE, Servicestelle und Verwaltung funktioniert nicht wunschgemäss. Diese Aussage wird dementiert, durch den Einsitz in der LASE von Vertretern aus der Gemeindeverwaltung ist der Informationsaustausch gewährleistet.
- Mehrere Gemeinderäte erwähnen, dass weder aus dem vorliegenden Bericht und Antrag noch aus der vorliegenden Vereinbarung zwischen dem ISK und der Gemeinde entnommen werden kann, welche Kosten auflaufen werden und wer das ISK bezahle. Dazu wird geantwortet, dass vorgesehen sei, dass die Kosten des ISK durch die vom ISK angeworbenen Kunden zu übernehmen seien. Die Kostentragung ist schriftlich zu vereinbaren. Die rechtliche Ueberprüfung der vorliegenden Vereinbarung müsste eigentlich erfolgt sein, weil das LASE-Mitglied, Dr. Ritter Michael bei der Verfassung der Vereinbarung mitgewirkt habe.
Antrag / Antrag-Änderung:
- Der Gemeinderat nimmt die Vereinbarung zur Kenntnis.
- Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.
7. Kommissionsbestellung - 54
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Bestellung der nachgenannten Kommissionen ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.
Orts- und Raumplanungskommission
- Daniel Oehry, Vorsitz
- Kurt Gerner
- Michael Gerner
- Manfred Meier
- Risch Siegfried, Abt. Bauwesen
Planungskommission
- Daniel Oehry, Vorsitz
- Manfred Amann
- René Ritter
- Marcel Foser, Abt. Bauwesen
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
8. Kommissionsbestellung - 55
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Bestellung der nachgenannten Kommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.
Baurechtskommission
- Daniel Oehry, Vorsitz
- Manfred Amann
- Marcel Foser, Abt. Bauwesen
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
9. Kommissionsbestellung - 56
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Bestellung der nachgenannten Kommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.
Deponiekommission
- Gregor Ott, Vorsitz
- Kurt Gerner
- Vertreter der Bürgergenossenschaft Eschen Arnold Hoop
- Martin Büchel
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
10. Genehmigung der Wahl des Feuerwehrkommandaten und des Kommandant-Stellvertreters gemäss Feuerwehrgesetz - 57
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Mit Schreiben vom 8. Febr. 2007 teilt die Freiwillige Feuerwehr Eschen der Gemeindevorstehung mit, dass die Generalversammlung der FFE am 1. Febr. 2007 verschiedene personelle Veränderungen beschlossen hat.
Neu als Kommandant der FFE wurde gewählt: Senti Gebhard, Churer Strasse 13, Nendeln, neu als Kommandant-Stellvertreter wurde gewählt: Marxer Daniel, Schönbühl 18, Eschen. Gemäss Art. 11 des Feuerwehrgesetzes ist diese Wahl vom Gemeinderat zu genehmigen.
Art. 10
Feuerwehrkommandant
1) An der Spitze der Gemeindefeuerwehr steht der Feuerwehrkommandant. Er und dessen Stellvertreter werden vorbehaltlich Art. 11 vom Gemeinderat gewählt und sind diesem gegenüber direkt verantwortlich.
2) Die Wahl der übrigen Offiziere steht der Gesamtmannschaft der Feuerwehr zu.
Art. 11
Vorbehalt
Wenn die Gemeindefeuerwehr als freiwilliger Verein gemäss Art. 2 Abs. 2 organisiert ist, werden der Kommandant und die Feuerwehroffiziere vom Verein gemäss dessen Statuten gewählt. Die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters ist vom Gemeinderat, die Wahl der übrigen Feuerwehroffiziere von der Feuerwehrkommission zu genehmigen. Wenn während sechs Monaten der Verein keinen Kommandanten wählt, hat der Gemeinderat die Wahl vorzunehmen.
Antrag:
Genehmigung der Wahl von Kommandant und Kommandat-Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Eschen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
11. Welt-Gymnastrada 2007 - 58
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Im Juli 2007 findet in Dornbirn die Welt-Gymnastrada 2007 unter Teilnahme einer Liechtensteiner Delegation statt.
Das von der Regierung im Jahre 2006 vorgelegte Grobkonzept zur Rolle Liechtensteins im Rahmen der Welt- Gymnastrada 2007 in Dornbirn sah die Durchführung eines Gymnastrada- Anlasses auch in Liechtenstein vor. Im Laufe der Detailplanung sowie in einem Vorgespräch mit Roland Büchel, Michael Gattenhof und Vorsteher hat sich die Möglichkeit einer derartigen Veranstaltung in Eschen ergeben. Die liechtensteinische Delegation plant eine öffentliche Hauptprobe am Wochenende vom 30. Juni /1. Juli 2007 im Rahmen des Sportfestes. Aus Sicht des LTLV wäre eine Verschiebung um eine Woche auf dem Dorfplatz Eschen vorstellbar. Aufführungstermin, Freitag, 6. Juli 2007.
Diese Aufführung könnte in Absprache mit dem OK Dornbirn und dem Liechtensteiner Turn- und Leichtathletik- Verband unter Einbezug von internationalen Gästedelegationen stattfinden.
Austragungsort
Als Austragungsort bietet sich der Dorfplatz an, verbunden mit einem Sommernachtsfest.
Finanzen
Für die Durchführung eines solchen Anlasses sind technische Infrastrukturen notwendig die von der Gemeinde Eschen übernommen werden müssten. Eine erste grobe Kostenschätzung hat ergeben, dass mit Ausgaben in der Höhe von CHF. 20'000.00 bis 30'000.00 zu rechnen ist.
Erwägungen
- Ob die geschätzten Kosten von CHF 30'000.00 für die Aufführung auf dem Dorfplatz ausreichen würden, wird allgemein bezweifelt. Der "schräge Dorfplatz" wird immer im Verhältnis mehr Geld kosten für das Aufstellen einer Bühne, eines Zeltes oder anderer Aufbauten.
- Ausserdem ist es unverhältnismässig, für eine Vorstellung (3 Länderdelegationen à 15 Minuten) CHF 30'000.00 auszugeben. Frage, was passiert, wenn es regnet? Dazu wird geantwortet, sie findet trotzdem statt, wahrscheinlich in einer Turnhalle (SZU).
- Betreffend die Variante Dorfplatz müssten genauere Abklärungen gemacht werden, damit ein bewilligter Kostenrahmen eingehalten werden könnte, auch für die Variante Sportpark sind noch genauere Abklärungen notwendig.
- Die Landesdelegation wäre für das Sportfest am Wochenende vom 30. Juni / 1. Juli 07 ein attraktiver Programmpunkt.
Antrag / Antrag-Änderung:
- Der Gemeinderat lehnt die Durchführung einer Hauptprobe auf dem Dorfplatz Eschen unter einer finanziellen Beteiligung von CHF. 30'000.00 ab.
- Der Gemeinderat würde es begrüssen, wenn die Hauptprobe der liechtensteinischen Delegation im Sportpark Eschen-Mauren stattfinden würde.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.
12. Pilotprojekt "Heilpädagogische Begleitung in den Kindergärten des Fürstentums Liechtenstein - 59
Antragsteller: Gemeindeschulrat, Paul Eberle
Bericht:
In den Gemeinden Schaan und Eschen traten in der Vergangenheit immer wieder Kinder mit besonderen Bedürfnissen, Verhaltensauffälligkeiten, Kinder aus anderen Kulturen etc. in Erscheinung. Bei Eschen-Nendeln handelt es sich lediglich um Kinder aus Nendeln.
Auf Grund dieser Situation wurde seitens des Landes ein Konzept zu einer heilpädagogischen Begleitung im Kindergarten von der Pädagogischen Arbeitsstelle im Schulamt, Peter Binder, in Zusammenarbeit mit dem Kindergarteninspektorat erstellt. Dabei wurden mit einer Umfrage alle Kindergärtnerinnen einbezogen. Die Umfrage ergab, dass bei einer durchschnittlichen Gruppengrösse von 14,6 Kindern in jeder Gruppe 4.9 Kinder mit besonderem Förderbedarf vorhanden sind. Es gab Auffälligkeiten im Bereich Sprechen, Spracherwerb, Motorik, Wahrnehmung, Verhalten allgemein, Sozialverhalten und geistige Entwicklung.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine heilpädagogische Begleitung im Kin-dergarten nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt notwendig wäre. Wenn die Probleme der Kinder am Anfang ihrer Schulkarriere beseitigt werden können, wirkt sich das auf das gan-ze weitere Leben aus und die gesellschaftlichen Probleme werden geringer. Ebenso hat der Schulpsychologische Dienst seine Stellungnahme zu dieser Situation abgegeben. Laut Stellenplanung werden im Schuljahr 2007/08 in Schaan 7 und in Nendeln 3 Kindergartengruppen vorhanden sein.
Konzeptvorstellung:
Eine Kindergärtnerin mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung soll zu 100% für diese 10 Kindergartengruppen eingesetzt werden und dort integriert in den Kindergartenalltag arbeiten. Diese Kindergärtnerin mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung übernimmt die Koordina-tion von besonderen schulischen Massnahmen mit der Kindergärtnerin, den Kindergärtnerinnen für Deutsch als Zweitsprache, dem Schulpsychologischen Dienst, Logopädinnen und Logopäden, anderen Therapeutinnen und Therapeuten und Diensten.
Dabei verwendet sie 70 Stellenprozente für die direkte Unterstützung im Kindergarten, 25 Stellenprozente für die fallbezogene oder allgemeine Beratung, 5 Stellenprozente für die Koordination.
Kosten:
Die Kosten für diese Betreuung teilen sich Land und die Betroffenen Gemeinden je zur Hälfte. Der Gemeindeanteil wiederum wird im Verhältnis der Kindergärten aufgeteilt. Das heisst,
Eschen hat vom Gemeindeanteil 30% zu bezahlen. Insgesamt würden für Schaan die Lohnkosten inkl. Gratifikation für die heilpädagogische Begleitung im Kindergarten und inkl. Besprechungsstunden für die Kindergärtnerinnen Fr. 3038.45 pro Monat betragen, in Eschen-Nendeln Fr. 1302.20 pro Monat. Bei einer Projektdauer von 2 Jahren belaufen sich die Gesamtkosten auf CHF 31'252.80, das heisst pro Jahr CHF 15'626.40.
Jetzige Situation in Eschen und Nendeln:
Zurzeit sind in drei Kindergärten (gesamt 9 Lektionen/Woche) bei speziell schwierigen Situationen Früherzieherinnen im Einsatz. In Nendeln wird in 2.5 Lektionen mit den Kindern speziell gearbeitet. Mit dem Konzept heilpädagogische Begleitung würde Nendeln auf 6 Lektionen Schülerstunden kommen. Die heilpädagogische Früherziehung würde damit aufgehoben.
Weiteres Vorgehen:
Das Projekt heilpädagogische Begleitung im Kindergarten kann im Schuljahr 2007/08 in zwei Gemeinden durchgeführt werden, sofern die Regierung eine entsprechende Entscheidung fällt. Der Ressortantrag wird gestellt, wenn zwei Gemeinden für das Projekt die Einwilligung gegeben haben. Das Projekt dauert zwei Jahre und soll begleitet und evaluiert werden. Dann muss entschieden werden, ob und wie mit einer heilpädagogischen Begleitung im Kindergarten zukünftig gearbeitet wird.
FAZIT
Der Gemeindeschulrat sieht eine frühzeitige Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Verhaltensauffälligkeiten als zielführend an und befürwortet die Durchführung des Pilotprojektes in Nendeln.
Die Vorsitzende des Ressort Bildung informiert den Gemeinderat sehr ausführlich über das zur Entscheidung anstehende Thema "Heilpädagogische Begleitung in den Kindergärten des Fürstentums Liechtenstein" und gibt Auskunft zu den gestellten Fragen. Das zur Diskussion stehende Projekt betrifft u.a. verhaltensauffälligen Kinder und darf nicht mit der sprachlichen Sonderförderung (DaZ) oder Ergänzungsunterricht (EGU) auf Primarstufe verwechselt werden und mit der Einstufung in die heilpädagogische Tagestätte zugeordneten Personengruppe nichts zu tun.
Erwägungen
- Ein Gemeinderat meint, handelt es sich hier nicht einmal mehr um eine Symptonbekämpfung anstatt dass man eine Ursachenbekämpfung in die Hand nimmt? Dazu wird geantwortet, die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, dass eine frühzeitige therapeutische Begleitung der Kinder zielführender ist als abzuwarten. Zudem wird eine integrierte therapeutische Begleitung in den Kindergartenalltag von Eltern einfacher akzeptiert, denn das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung für jede therapeutische Massnahme. Lehnen Eltern diese ab, können im Einzelfall erst durch eine Anzeige die therapeutischen Massnahmen ergriffen werden.
- Der Vorsteher stellt die Fragen: Ist es weiterhin notwendig, dass die verschiedenen Zusatzleistungen weitergeführt werden? Dazu wir geantwortet, es handelt sich da um eine heilpädagogische Begleitung von verhaltensgestörten Kindern. Wenn die Probleme der Kinder am Anfang ihrer Schulkarriere beseitigt werden können, erspart sich der Staat und die Gemeinde dadurch viele Folgekosten.
- Braucht es zusätzliche Räumlichkeiten in Nendeln, Antwort nein, der Unterricht findet in den jetzigen Klassenzimmern statt.
- Ein Gemeinderat fragt, sind diese Kinder in dem heilpädagogischen Zentrum (HPZ) nicht besser aufgehoben? Dazu wird geantwortet, Nein. Die Auffälligkeiten im Bereich Sprechen, Spracherwerb, Motorik, Wahrnehmung, Verhalten allgemein, Sozialverhalten und geistige Entwicklung sind nicht derart ausgeprägt, dass eine Einschulung in das HPZ gerechtfertigt ist.
Antrag / Antrag-Änderung:
- Genehmigung zur Durchführung des Pilotprojektes "Heilpädagogische Begleitung in den Kindergärten des Fürstentums Liechtenstein" in Nendeln ab dem Schuljahr 2007/2008/2009
- Der Gemeinderat genehmigt für dieses Pilotprojekt einen Verpflichtungskredit von CHF 31'252.80 für zwei Jahre.
- Der Gemeinderat genehmigt für das Jahr 2007 einen Nachtragskredit von CHF 6'511.00
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.
13. Stellungsnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I) - 60
Antragsteller: Gemeindeschulart, Paul Eberle
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung der abgelaufenen Mandatsperiode 2003 – 2007 den Schulrat mit der Verfassung einer Stellungsnahme zu der Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I) beauftragt. In zwei Sitzungen wurde das Thema bearbeitet und die Lehrerteams der Gemeinde haben diesbezüglich ihre Meinung dazu abgegeben.
Stellungnahme des Gemeindeschulrats Eschen-Nendeln
Die Gemeinde Eschen hat in ihrem Projekt Förderung des Wirtschaftsstandortes auch einen Bereich Bildung. Bei der Erarbeitung dieser Ansatzpunkte wurde auch Helmuth Müssner zur Mitarbeit eingeladen und diese wurde von ihm wahrgenommen. Aufgrund dieser Zusammenarbeit hat Paul Eberle ihn gebeten, den Schulrat über die Schul- und Profilentwicklung Sekundarstufe I (SPES I), Vor- und Nachteile, zu informieren.
Helmuth Müssner berichtet über das bestehende Schulsystem auf Sekundarstufe I. Laut seinen Ausführungen ist das Schulsystem in Liechtenstein leistungsmässig nicht schlecht, dies beweisen die PISA Resultate der letzten Jahre. Das System jedoch ist in der jetzigen Form nicht mehr optimierbar und das vorhandene Bildungspotential kann nicht ausgeschöpft werden.
Schwachpunkte des bestehenden Systems:
- Durch die frühe Selektion sind das 4. und 5. Schuljahr auf Primarschulstufe Selektionsjahre
- Starre Dreigliedrigkeit mit mangelhafter Durchlässigkeit
- Keine Chancengleichheit für sozial benachteiligte Kinder
Die angestrebte Profilbildung an Schulen kann auch als Spezialisierung eines Standortes verstanden werden, die durch angestrebte Verbesserungen eine vielfältige und differenzierte Förderung für Schülerinnen und Schüler bewirkt. Ein Kernprogramm muss an den Schulen angeboten werden, dies wird etwa 80 % des Unterrichts ausmachen.
Chancen einer Schul- und Profilentwicklung auf Sekundarstufe I (SPES I)
- wichtigster Selektionszeitpunkt wird verschoben
- Förderung des gesamten Leistungsspektrums und des sozialen Lernens
- Optimale Ausschöpfung der Begabungsreserven
- Bessere Kooperation mit der Wirtschaft, gezielte Vorbereitung auf Lebenskarrieren
- Offene Wege für individuelle Schullaufbahnen
- Produktiver Wettbewerb zwischen den Schulen
Es besteht Einigkeit darin, dass alle Sekundarschulstandorte Förderung auf dem gymnasialen Niveau anbieten sollen.
Die zentrale Frage des Berichtes ist: Soll daneben jedoch weiterhin wie bisher ein zentrales Untergymnasium angeboten werden? Bei einer Weiterführung des Untergymnasiums bleibt der Selektionsdruck zu einem zu frühen Zeitpunkt bestehen
FAZIT
Alle Mitglieder des Gemeindeschulrats haben sich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Sowohl das Kindergartenteam Eschen-Nendeln, das Lehrerteam PS Nendeln und das Lehrerteam PS Eschen wie auch die Elternvereinigung Eschen sind sich einig, dass das Konzept der Profilschulen für alle Schulkinder mehr Chancen bietet. Um neu entstehenden Profilschulen dieselben Möglichkeiten zu bieten, scheint es sinnvoll, dass jetzige Unterstufengymnasium auch als Profilschule für alle zu führen und die gymnasialen Leistungszüge an allen Schulstandorten anzubieten.
Die einzelnen Stellungsnahmen und die Informationen haben den Gemeindeschulrat überzeugt, dem Gemeinderat eine Befürwortung der vorgeschlagenen Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I) zu empfehlen
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagene Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I) und beschliesst die Weiterleitung dieser Stellungnahme an die Regierung.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
14. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht “Umweltschutzgesetz“ - 61
Antragsteller: Natur- und Umweltschutzkommission
Die Gemeinde Eschen hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend der Schaffung eines Umweltschutzgesetzes erhalten. In der GR-Sitzung vom 17. Januar 2007 beauftragte der Gemeinderat die Natur- und Umweltschutzkommission zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Bericht:
Das Umweltschutzgesetz ist ein wichtiges und umfassendes Instrument für den Umweltschutz. Die Natur- und Umweltschutzkommission empfiehlt deshalb dem Gemeinderat die Vorlage mit den nachstehenden Anmerkungen zu unterstützen.
Stellungnahme zuhanden der Regierung
Anmerkungen
- Das bestehende Umweltschutzniveau muss durch die neue Gesetzgebung zumindest beibehalten werden.
- Prävention ist ein wichtiger Pfeiler des Umweltschutzes. Im Umweltschutzgesetz sind Grundlagen für die Einführung von Präventivmassnahmen vorgesehen.
- Das Verursacherprinzip ist nicht nur explizit fest zuhalten sondern auch wo immer möglich konkret umzusetzen.
- Die Anforderungen für Abfallentsorgungsanlagen haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Die regelmässige Überprüfung der Anlagen muss sicher gestellt werden. Abfallrechtliche Bewilligungen müssen zeitlich befristet werden. Allfällige Vergehen oder Übertretungen durch den Gesuchsteller im Sinn der Umweltschutzgesetzgebung sind bei der Beurteilung von Gesuchen nachhaltig zu berücksichtigen.
- Die Umsetzung des Verursacherprinzip sowie die Berechnung von verursachergerechten Entsorgungsgebühren wird durch den “freien Markt“ im Bereich der Entsorgung von siedlungsähnlichen Abfällen aus Industrie und Gewerbe massiv erschwert. Sämtliche Siedlungsabfälle aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben müssen deshalb zwingend in zugewiesenen öffentlichen Anlagen entsorgt werden.
- Die Problematik des “Litterings“ ist ebenfalls im Gesetz zu berücksichtigen. Für die Bestrafung ist ein vereinfachtes Vorgehen vorzusehen.
- Der Betrieb von Deponien wie auch Auflandungsprojekte ausserhalb von Bauzonen soll der öffentlichen Hand oder deren beauftragten Zweckverbände vorbehalten bleiben.
- Die Bearbeitung (Überwachung und Sanierung) von Altlasten im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand verursacht immense Kosten. Die Finanzierung bzw. die Entlastung der öffentlichen Hand muss geregelt werden.
Antrag:
Kenntnisnahme und Überweisung der Stellungnahme zuhanden der Regierung.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
15. Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention - 62
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention zugestellt mit dem Ersuchen bis am 30. April 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Die Ressortinhaberin Bildung wird sich zu dieser Regierungsvorlage ebenfalls schriftlich äussern, ihre Stellungnahme wird sie der Vorsitzenden der Gesundheitskommission übermitteln.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Gesundheitskommission beauftragt.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
16. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 63
Antragsteller: Vorsteher
Gesuchsteller:
- Hüseyin Karakoc, Jedergass 105, Gamprin
- Loiacono Antonia, Im Winkel 15, Nendeln
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Die oben genannten Gesuchsteller haben bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
2.3.2007
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt