2007/06 - 14.03.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 06/2007

Datum, Zeit
Sonntag, 14. März 2007 / 18.00 - 22.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie

Protokoll

Gemeindesekretär, Marxer Anton

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Traktanden

  1. Winterdienst Ausführung - 64
  2. Genehmigung Gebührenreglement - 65
  3. Nachtragskredit Bodenauslösung - 66
  4. Vermittleramt / Tätigkeitsbericht - 67
  5. Termin für die Wahl der Geschäftsprüfungskommission - 68
  6. Termin für die Wahl des Vermittlers und des Vermittler-Stellvertreters - 69
  7. Wahl und Bestellung des Kirchenrates - 70
  8. Bestellung der Kommission „Haus Hagen“ - 71
  9. Bestellung Finanzkommission - 72
  10. Bestellung Grundverkehrskommission - 73
  11. Bestellung amtliche Schätzungskommission - 74
  12. Bestellung Vermessungskommission - 75
  13. Bestellung Wahlkommission / Stimmenzähler - 76
  14. Bestellung Natur- und Umweltschutzkommission - 77
  15. Bestellung Kommission für öffentliche Sicherheit - 78
  16. Bestellung Sport- und Freizeitkommission - 79
  17. Bestellung Jahrmarktkommission - 80
  18. Bestellung der Kommission für Vereinsbeiträge - 81
  19. Bestellung der Betriebskommission Sportpark - 82
  20. Bestellung Gemeindeschulrat - 83
  21. Bestellung Weiterbildungskommission - 84
  22. Bestellung Forst- und Landwirtschaftskommission - 85
  23. Bestellung LASE - 86
  24. Bestellung Gesundheitskommission - 87
  25. Bestellung Seniorenkommission - 88
  26. Bestellung Kulturkommission - 89
  27. Bestellung Betriebskommission Mühle - 90
  28. Bestellung Jugendkommission - 91
  29. Bestellung Schätzungskommission Kostenverteiler - 92
  30. Bestellung Kommission Lagerraum für Kulturgüter - 93
  31. Baugesuch Neubau Bettenprovisorium - 94
  32. Baugesuch Abbruch Betreuungszentrum St. Martin - 95
  33. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 96
  34. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 97

 

1. Winterdienst Ausführung - 64

 

Antragsteller: Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin

Bericht
Im Zusammenhang mit der Neuanschaffung eines Traktors mit An- und Aufbaugeräten für den Winterdienst wurde an der Budgetsitzung durch den Gemeinderat die Frage aufgeworfen, ob es noch zeitgemäss ist den Winterdienst durch den Werkbetrieb auszuführen.

Nachstehend die Stellungnahme vom Hauptverantwortlichen Leiter Tiefbau, Martin Büchel und Werkmeister Konstantin Ritter.

Heute wird der Winterdienst auf den Gemeindestrassen, Trottoirs, Fuss- und Radwegen und allen öffentlichen Plätzen durch den Werkbetrieb Eschen, parallel in beiden Ortsteilen Eschen und Nendeln ausgeführt. Dazu gibt es ein nach Prioritäten gesetzten Fahrplan der auch im Gemeindekanal und unter eschen.li eingesehen werden kann.

Niemand kennt, schon aufgrund der Sommerpflege, Strassen, Wege, Plätze, Schulen, öffentliche Anlagen, Verkehrsberuhigende Massnahmen, Poller, Schächte, Verkehrssignale, Abzäunungen, Hecken (zum teil auch Salzempfindliche) etc. besser als die Mitarbeiter des Werkbetriebes von Eschen, was für den Winterdienst ein nicht zu unterschätzender Vorteil von Kundenzufriedenheit und Minimierung von Unterhaltsarbeiten darstellt.

Die Bearbeitung des Winterdienstes braucht auch sehr viel Erfahrung bei der Mengen- und Breitenregulierung von Salz oder Splitt oder beidem gemeinsam, je nach Ort, Gegebenheit und Wettereinfluss.

Eine gute Kommunikation der Winterdienst Zuständigen zwischen beiden Ortsteilen ist unabdingbar, da mehrheitlich und je nach Wetterlage ausgeholfen werden kann oder muss.

Etliche Strassen und Plätze in Eschen und Nendeln sind nur mit einer dafür geeigneten Pflugbreite bearbeitbar.

Die Schneeräumung von Fuss- und Radwege und teilweise öffentliche Plätze müssten weiterhin durch den Werkbetrieb ausgeführt werden, was zusätzliche problematische Schnittstellen verursacht.

Sicherlich gäben diese Schnittstellen des Winterdienstes zwischen Land, Gemeinde und Privaten, Abgrenzungsprobleme, was zu unnötigen Diskussionen in der Bevölkerung führen kann, wenn teilweise gar nicht, zu spät oder mehrfach gepflügt oder gesalzen würde.

Bei privater Räumung müssten analog dem Land Liechtenstein GPS (Global Positioning System) gesteuerte Fahrzeuge verlangt werden, damit eine Kontrolle stattfinden kann. Der Streusalzverbrauch kann schlecht kontrolliert werden und auch bei der Abnahme beim vorhandenen Salzsilo der Gemeinde kann keine Gewichtsabhängige Verrechnung stattfinden.

Ein wichtiger Punkt erscheint auch die Beschäftigung der Werkbetriebsmitarbeiter während der Wintermonate. In diesen Monaten fallen naturbedingt, im doppelten Sinn deutend, weniger Arbeiten an wie in den restlichen.

Bis zum heutigen Tage konnten sämtliche Ferien- und Überstunden aller Mitarbeiter des Werkbetriebes gemäss Reglement eingehalten werden.

Der Vorsteher gibt weitere Erklärungen zu diesem Traktandum ab. Der in Betrieb stehende Traktor ist 10 Jahre alt und hat bereits 6000 Betriebsstunden. Es stehen Reparaturen an (Kupplung, Getriebe, Karosserie wegen Salz). Die Anschaffung eines neuen Traktors ist notwendig aus wirtschaftlichen Gründen und zwar in der Grösse, dass er auch für den Winterdienst tauglich ist, was aufgrund der Topografie unserer Gemeinde erforderlich ist. Im Budget 2007 ist der Betrag von CHF 282'000.00 enthalten, dieser Betrag beinhaltet den Kauf des Traktors inklusiv Zusatzgeräte.

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat fragt, ob der Betrag für den Kauf des Traktors im Budget 2007 enthalten ist.
  • Ein Gemeinderat findet den Bericht des Leiters Tiefbau sehr gut, jedoch fehlt die Angabe der Kosten des Winterdienstes / Durchschnittswert der letzten 5 Jahre.
  • Ein Gemeinderat wünscht einen Kostenvergleich mit Gemeinden, welche den Winterdienst durch einen Unternehmer ausführen lassen.
  • Ein Gemeinderat meint, dass ein Kostenvergleich nur möglich sei, wenn die Ausführung des Winterdienstes in Eschen zur Offertstellung ausgeschrieben werde.
  • Ein Gemeinderat meint, dass der Traktor, wenn er nicht für den Winterdienst beansprucht werde, 10 Jahre länger seinen Dienst tun werde.
  • Ein Gemeinderat wünscht, dass der Kassier die Kosten des Winterdienstes der letzten fünf Jahre tabellarisch zusammenstellen soll.
  • Ein Gemeinderat wünscht, dass die Personalkosten des Winterdienstes eruiert werden und dass die Mehrkosten ausgewiesen werden.
  • Ein Gemeinderat bemängelt, dass bezüglich Personalkosten keine Fakten vorliegen.
  • Ein Gemeinderat wünscht, dass Winterdienstkosten von anderen Gemeinden ermittelt werden sollen und dann eine Gegenüberstellung mit den noch zu ermittelnden Kosten der Gemeinde Eschen stattfinden soll.
  • Ein Gemeinderat stellt klar, dass die Zahlen ( Kosten der Gemeinde Eschen / Vergleich mit anderen Gemeinden) vor einer Entscheidung in dieser Sache vorliegen müssen, dieser Ansicht sind mehrere Gemeinderäte.
  • Ein Gemeinderat stell fest, dass die vorgelegte Matrix betr. Vor- bzw. Nachteile über die eigene oder fremde Ausführung des Winterdienstes nicht aussagekräftig ist, wie die für eine fundierte Abwägung und Entscheidung notwendigen Zahlen (Kostenangaben) fehlen.
  • Ein Gemeinderat bemängelt, dass keine Kostenaufteilung vorliege (Traktor, Anbaugeräte (Pflug, Salzstreuer)
  • Ein Gemeinderat stellt Antrag, die Beschlussfassung über dieses Traktandum zu verschieben bis die vom Gemeinderat gewünschten Unterlagen (Zahlen über Kosten, Kostenvergleich, Kostenaufteilung, Personalkosten) vorliegen.

Antrag / Antrag-Änderung
Die Beschlussfassung wird verschoben. Bei der nächsten Behandlung müssen die vom Gemeinderat gewünschten Unterlagen (Zahlen über Kosten, Kostenvergleich, Kostenaufteilung, Personalkosten) vorliegen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

2. Genehmigung Gebührenreglement - 65

 

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Die Gemeinde stellt den Nutzern von Amtshandlungen, Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen Gebühren in Rechung. Diese Gebühren sollen die Kosten decken, die dem Gemeinwesen durch die Amtshandlungen oder die Benutzung der Einrichtungen entstehen.

Die Gebührenansätze wurden bis anhin meist in den Anhang der entsprechenden Reglemente aufgenommen und in der Folge nur unregelmässig aktualisiert.

Um für das Tagesgeschäft und bei Anfragen jederzeit die aktuelle Gebührenansätze präsent zu haben und um sie gesamthaft periodisch aktualisieren zu können wurden sie nun in einem Gebührenreglement zusammengefasst.

Die Geschäftsleitung hat den vorliegenden Reglemententwurf in mehreren Sitzungen behandelt und die Ansätze wo nötig angepasst.

Der Vorsteher gibt eine Erläuterung ab über das zur Entscheidung vorliegende Gebührenreglement der Gemeinde Eschen und über die Preisliste für Produkte und Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung Eschen. Er regt an, dass die Gebühren jährlich vom Gemeinderat zu überprüfen sind.

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat fragt, wer für die Festsetzung der Gebühren zuständig ist. Antwort: gemäss Gemeindegesetz der Gemeinderat.
  • Ein Gemeinderat regt an, die Gebrauchshunde (Jagdhunde, Lawinenhunde, Polizeihunde) von der Hundesteuer zu befreien.
  • Es werden mehrere Vorschläge gemacht, die Hundesteuer zu erhöhen.
  • Ein Gemeinderat regt an, man soll vor der Neufestsetzung der Gebühren zuerst das neue Hundegesetz "greifen" lassen.
  • Aus den verschiedenen Vorschlägen für die Anpassung der Hundesteuer wird folgender Vorschlag zur Abstimmung gebracht: 1. Hund 75.--, 2. Hund 150.--, dritter und jeder weitere Hund CHF 400.--. Dieser Vorschlag wird mit 10 Ja-Stimmen gegen 1 x Nein (FBP) angenommen.
  • Ein Gemeinderat erkundigt sich hinsichtlich Preisgestaltung beim Abonnement des Gemeinderatsprotokolls, welches seiner Meinung gemäss Vorschlag mit jährlich 100.- CHF zu teuer ist und im Sinne der Öffentlichkeit bei 40.- CHF oder 50.- CHF liegen soll.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt das Gebührenreglement (Gebührenblatt 2007) mit den heute beschlossenen Änderungen und Zusätzen und nimmt die Preisliste zur Kenntnis.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

3. Nachtragskredit Bodenauslösung - 66

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Beim der Ausführung des Strassenprojektes „Fronagass“ wurde eine Teilfläche nicht ausgelöst und stand bis zum heutigen Zeitpunkt im Besitze des Grundeigentümers. Im Zuge von der Behandlung des Baugesuchs auf der Parz. Nr. 220 konnte mit dem Grundeigentümer eine Einigung gefunden werden und eine Zustimmung für die Bodenabgabe.

Kosten
Bei dieser Bodenauslösung handelt es sich um eine Fläche von 55m2 welches zum Verkehrsschätzwert von CHF 584 pro m2 total CHF 32'120.00 in den Besitz von der Gemeinde übergeht. Bei dieser Bodenauslösung handelt es sich um einen Nachvollzug.

Begründung
Diese Bodenauslösung war im Zeitpunkt von der Budgetierung nicht bekannt und somit wird ein Nachtragskredit für das Jahr 2007 benötigt.

Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 33'300.00 für die Bodenauslösung Fronagass.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

4. Vermittleramt / Tätigkeitsbericht - 67

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Gemäss Bericht des Vermittlers, Gerner Adolf, wurden im Jahre 2006, 50 Vermittlungen auf Forderungen durchgeführt. Bei 19 Vermittlungen ist die beklagte Partei unentschuldigt nicht erschienen, Leitschein verlangt. Bei 23 Vermittlungen konnte keine Einigung erzielt werden / Leitschein verlangt. 5 Vermittlungen wurden abgesagt, weil die Forderungen anderweitig erledigt wurden. Bei 3 Vermittlungen schliessen die Parteien einen Vergleich und einigen sich. Ferner wurden im Berichtsjahr 380 Unterschriften beglaubigt und diverse Besprechungen und Auskünfte abgehalten. Diesen Tätigkeitsbericht hat der Vermittler gemäss Gesetz dem FL-Landgericht übermittelt.

Antrag:
Kenntnisnahme des Berichts und Dank an den Vermittler, Gerner Adolf, für die geleistete Arbeit.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt. (Gerner Michael ist im Ausstand)

 

5. Termin für die Wahl der Geschäftsprüfungskommission - 68

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Gemäss Gemeindegesetz vom 20. März 1996 (LGBl Nr. 76/1996) ist innerhalb von 6. Monaten nach der Gemeinderatswahl eine Geschäftsprüfungskommission zu wählen. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Gemäss Punkt VII der Gemeindeordnung der Gemeinde Eschen besteht die Geschäftsprüfungskommission aus drei Mitgliedern. Die Gemeindevorsteher haben sich anlässlich der Vorsteherkonferenz abgesprochen, dass die Wahl der Geschäftsprüfungskommission am 15./17. Juni stattfinden soll.

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst, dass die Wahl der Geschäftsprüfungskommission am 15./17. Juni 2007 durchgeführt wird.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

6. Termin für die Wahl des Vermittlers und des Vermittler-Stellvertreters - 69

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Das Datum für die Durchführung der Vermittlerwahlen setzt die Regierung aufgrund der gesetzlichen Bestimmung fest. Die Regierung hat das Datum für die Durchführung der Vermittlerwahlen 2007 auf den 15./17. Juni 2007 festgesetzt.

Antrag:
Kenntnisnahme des Termins für die Vermittlerwahlen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

7. Wahl und Bestellung des Kirchenrates - 70

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Grundlage für die Wahl des Kirchenrates ist das Gesetz vom 14. Juli 1870 (LGBL Nr. 4/ 1870) über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden. Nachstehend der Text des Gesetzes vom 14. Juli 1870.

Gesetz

vom 14. Juli 1870

über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden

In Ausführung des § 83 des Gemeindegesetzes vom 24. Mai 1864 ordne Ich im Einvernehmen mit dem Landtag an, wie folgt:

Art. 1

Die Verwaltung des Kirchenvermögens einer Pfarrgemeinde steht dem Kirchenrat zu.

Art. 2

Derselbe besteht:

  1. Aus dem jeweiligen Ortsseelsorger,
  2. aus je einem Gemeinderatsmitglied der eingepfarrten Gemeinden, welche der ständige Gemeinderat entweder von Fall zu Fall oder auf die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte bestimmt,
  3. aus je einem, von den betreffenden eingepfarrten Gemeinden in einer Bürgerversammlung gewählten Mitglied,
  4. dort, wo der Patron noch an der Bestreitung der Kirchenauslagen, namentlich bei Baulichkeiten teilnimmt, aus einem von diesem bestimmten Abgeordneten.

Art. 3

Die Amtsdauer der von der Gemeinde gewählten Kirchenratsmitglieder währt drei Jahre. Der Dienst ist von allen Kirchenratsmitgliedern unentgeltlich zu versehen, nur derjenige, welcher mit der Anfertigung der Kirchenrechnung und mit dem Einzug der Kapitalzinse sowie mit der Anlegung der Kapitalien betraut ist, bezieht ein Honorar und eine Einzugsgebühr, deren Höhe der ständige Gemeinderat der Pfarrgemeinde, und wenn diese aus mehreren Ortsgemeinden besteht, der Kirchenrat bestimmt.

Art. 4

Rücksichtlich der Wahlfähigkeit zu Kirchenratsstellen und rücksichtlich der Verpflichtung zur Annahme der Wahl gelten die Bestimmungen des Gemeindegesetzes.

Art. 5

Die Amtsobliegenheiten des Kirchenrates umfassen:

  1. Die Genehmigung aller Kirchenauslagen nach dem Umfang der bischöflichen Ordinariatsverordnung vom 20. Januar 1866.
  2. Die Haftung für die fruchtbringende pupillarmässige Anlegung der Kirchenkapitalien, sowie
  3. für die rechtzeitige und pünktliche Einhebung der Zinse,
  4. die Ernennung des Mesners auf Grund eines Ternovorschlages von Seite des Ortsseelsorgers. Die Gehaltsbezüge und Dienstdauer desselben bestimmt der Gemeinderat, sofern aber mehrere Gemeinden eingepfarrt sind, der Kirchenrat.
  5. Den Abschluss der angefertigten Kirchenrechnung.
  6. Die Sorge für die pünktliche Vorlage der Kirchenrechnung an die vorgesetzten Revisionsbehörden.

Art. 6

Der Kirchenrat hat sich alljährlich wenigstens einmal zur Prüfung der Rechnung, sonst so oft es sich um eine sich nicht alljährlich wiederholende Auslage handelt, oder so oft es der Pfarrer oder ein anderes Mitglied des Kirchenrates für notwendig erachtet, zu versammeln.

Wien, am 14. Juli 1870

Johann m. p.
Carl v. Hausen m. p.
Landesverweser

Der Vorsteher berichtet, dass einzig die Gemeinde Vaduz den Kirchenrat gemäss diesem Gesetz bestimmt hat. In all anderen Gemeinden wurden alle Kirchenräte vom Gemeinderat bestimmt.

Erwägung:

  • Zur Frage der Entschädigung der Mitglieder des Kirchenrates wird festgehalten, dass die Entschädigung gemäss der geltenden Kommissionsentschädigung erfolgen wird.
  • Aufgrund der Vorschrift dieses Gesetzes werden für die Wahl des Eschner Kirchenrates folgende Personen vorgeschlagen:
    • Gemeinderat Kindle Albert, Vorsitz
    • Pfarrer Burali, Pfarrer von Eschen
    • Kranz Günther, Gemeindekassier
    • Mitglied (Wahl durch die Gemeindeversammlung)

Antrag:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der ersten drei genannten Personen als Mitglieder des Eschner Kirchenrates zu.
  2. Der Gemeindrat beschliesst, dass die Wahl des 4. Kirchenrates durch die Stimmbürger am 15./17. Juni 2007 durchgeführt wird.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

8. Bestellung der Kommission „Haus Hagen“ - 71

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Die alte Post – Hagenhaus steht unter Denkmalschutz und wurde 1837 erbaut und ist noch weitgehend aus der Bauzeit erhalten.

An der Gemeinderatssitzung vom 6. Dezember 2006 Trakt. 231 fasste der Gemeinderat den Beschluss, für die Weiterbearbeitung und die Festlegung über das weitere Vorgehen eine Kommission einzusetzen. In der Zwischenzeit fanden Gespräche statt, zwischen Vorsteher und Patric Birrer von der Denkmalpflege.

Für die Weiterbearbeitung schlagen sie folgende Aufgaben und Zusammensetzung von der Kommission vor.

Aufgaben

  • Nutzung definieren
  • Finanzierung festlegen
  • Trägerschaft definieren
  • Bauliche Voruntersuchung / Grundlagen definieren
  • Raumprogramm erstellen

Zusammensetzung

  • Ott Gregor, Vorsteher, Vorsitz
  • Gerner Michael, GR
  • Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
  • Birrer Patric, Denkmalpflege
  • Eberle Paul, Denkmalschutzkommission der Fürstlichen Regierung
  • Hörndlinger Albrecht, Wiesenstrasse 33, 9485 Nendeln, Vertreter Eigentümer

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat wünscht, dass die Frage der Finanzierung (Land, Gemeinde, Stiftung) sehr schnell geklärt werden muss.
  • Ein Gemeinderat fragt, wie lange Hörndlinger Abrecht in der Kommission vertreten sein wird. Antwort: nicht festgelegt, es handelt sich um eine vorbereitende Kommission.
  • Ein Gemeinderat wünscht, dass die Aufgaben der Kommission detaillierter umschrieben werden.
  • Ein Gemeinderat regt an, einen Ideenwettbewerb auszuschreiben.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

9. Bestellung Finanzkommission - 72

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Finanzkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Ott Gregor, Vorsteher, Vorsitz
  • Gerner Kurt, Vizevorsteher
  • Bieberschulte Werner, GR
  • Gerner Benno, GR
  • Kranz Günther, Leiter Finanz- u. Personalkommission

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

10. Bestellung Grundverkehrskommission - 73

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Grundverkehrskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Ott Gregor, Vorsteher, Vorsitz
  • Marxer Siglinde, Im Böschfeld 15, Eschen
  • Lang Werner, jun., Kohlbrunnen 3, Nendeln
  • Gstöhl Adrian, Rinkenwingert 8, Eschen
  • Kranz Kurt, Wiesenstr. 88, Nendeln

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

11. Bestellung amtliche Schätzungskommission - 74

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Schätzungskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Konrad Peter, Landesschätzer (wird von der Regierung bestellt)
  • Goop Norbert, Stieg 19, Eschen
  • Marxer Alois, Schönbühl 69, Eschen
  • Lang Werner jun., Kohlbrunnen 3, Nendeln / Ersatz
  • Marxer Claudio, Widengasse 13, Eschen / Ersatz

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

12. Bestellung Vermessungskommission - 75

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Vermessungskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Ott Gregor, Vorsitz
  • Risch Karl-Heinz, Silligatter 15, Eschen
  • Allgäuer Hugo, Haldengasse 5, Eschen
  • Siegfried Risch, Leiter Bauwesen

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

13. Bestellung Wahlkommission / Stimmenzähler - 76

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Wahlkommission / Stimmenzähler ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Wahlkommission
    • Ott Gregor, Vorsitz
    • Goop Helena, Stieg 19, Eschen
    • Meier Thomas, Alemannenstr. 22, Eschen
    • Gstöhl Philipp, Rofenbergstr. 16, Eschen
    • Fehr Edeltraud, Breiten 24, Eschen
    • Fehr Walter, Eichenstrasse 23, Eschen
    • Hasler Harry, Renkwiler 44, Eschen

      Ersatz
    • Arroyave-Batliner Marie-Louise, Bongerten 50, Eschen
    • Näscher Norbert, Gemeindegarten 41, Nendeln
    • Meier-Bühler Brigitte, Simsgasse 2, Eschen
  • Stimmenzähler
    • Beck Cornelia, Churer Str. 94, Nendeln
    • Gerner Martina, Rinkenwingert 20, Eschen
    • Sele Sebastian, Silligatter 44, Eschen
    • Kranz Michael, Castellstrasse 18, Nendeln
    • Haldner Karoline, Widagass 50
    • Hagen Andreas, Haldengasse 49, Eschen

      Ersatz
    • Frick Renate, Essanestr. 118, Eschen
    • Risch Karl-Heinz, Silligatter 15, Eschen
    • Romeder Marion, Fluxstrasse 71, Eschen
    • Ott-Wolf, Rüttigass 22, Nendeln

Erwägung:

  • Ein Gemeinderat wünscht, dass bei der Wahlkommission und bei den Stimmenzählern und Stimmenzählerinnen die Parteizugehörigkeit angegeben wird.

* Der Vorsteher wird bis zur nächsten Sitzung die vollständige und bereinigte Liste zu Abstimmung vorlegen.

Antrag:
Der Gemeinderat verschiebt die Beschlussfassung, weil noch Personen vorgeschlagen werden müssen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

14. Bestellung Natur- und Umweltschutzkommission - 77

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Natur- und Umweltschutzkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Kurt, Vorsitz
  • Frick Manfred, Festspielstr. 14, Eschen
  • Pfister- Marxer Karin, Hub 8, Eschen
  • Meier Reto, Hub 42, Eschen
  • Näf Thomas, Goldene Boos-Gasse 47, Eschen

Erwägungen:

  • Gemäss Abmachung zwischen den Parteien, hat der Vorsitzende der Kommission bei der Bestellung der Kommissionsmitglieder ein Vetorecht, dies betrifft Personalvorschläge die erst heute gemacht werden. Die Bedenkfrist des Vorsitzenden läuft bis Mittag, 20.3.2007.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

15. Bestellung Kommission für öffentliche Sicherheit - 78

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Kommission für öffentliche Sicherheit ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Bieberschulte Werner, GR, Vorsitz
  • Senti Gebhard, Feuerwehrkommandant
  • Meier-Bühler Brigitte, Simsgasse 2, Eschen / Vertreterin Elternverein Eschen
  • Kindle Sigrid, Römerstrasse 28, Nendeln / Vertreterin Elternverein Nendeln
  • Lüthi Priska, Feldgasse 10, Nendeln / Vertreterin Samariterverein
  • Marxer Markus, Essanestrasse 64, Eschen / Präsident Bevölkerungsschutz
  • Kranz Xaver, Gemeindepolizist
  • Foser Marcel, Brandschutzexperte

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

16. Bestellung Sport- und Freizeitkommission - 79

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Sport- und Freizeitkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Benno, GR, Vorsitz
  • Haltinner Herbert, Bongerten 44, Eschen
  • Arroyave-Batliner Marie-Louise, Bongerten 50, Eschen
  • Schäfer Werner, Schönbühl 47, Eschen
  • Näf Thomas, Goldene Boos-Gasse 47, Eschen

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

17. Bestellung Jahrmarktkommission - 80

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Jahrmarktkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Benno, GR, Vorsitz
  • Gstöhl Philipp, Rofenbergstr. 16, Eschen
  • Fehr Herwig, Rötis 18, Eschen
  • Mock Caroline, Empfangssekretariat Gemeinde Eschen
  • Kranz Xaver, Gemeindepolizei, Eschen

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

18. Bestellung der Kommission für Vereinsbeiträge - 81

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Kommission für Vereinsbeiträge ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Benno, GR, Vorsitz
  • Bieberschulte Werner, GR
  • Meier Manfred, GR
  • Kindle Albert, GR

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

19. Bestellung der Betriebskommission Sportpark - 82

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Betriebskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gemeinderat Eschen, Gerner Benno, Vorsitz
  • Gemeinderat Mauren, Matt Otto, Schaanwald
  • Vertreter Tennisclub, Rainer Batliner, Eschen
  • Vertreter USV Eschen-Mauren, Ott Thomas, Nendeln
  • Vertreter TV Eschen-Mauren, Alheit Rainer, Eschen
  • Vertreter Sportschützen Eschen-Mauren, Malin Uschi, Mauren
  • Vertreter des Hockeyclubs, Matt Emanuel, Schaanwald

* Vertreter des Schulsports (die Lehrer wollen keinen ständigen Vertreter in der Betriebskommission Sportpark Eschen-Mauren / zu den, den Schulsport betreffenden Sitzungen / Traktanden müssen die Lehrer einen Vertreter delegieren)

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.(Vorsteher ist im Ausstand)

 

20. Bestellung Gemeindeschulrat - 83

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung des Gemeindeschulrats ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Von Grünigen Stefanie, GR, Vorsitz
  • Pfr. Burali Adriano, St. Luzi-Str. 11, Eschen
  • Meier-Bühler Brigitte, Simsgasse 2, Eschen
  • Zech Cornelia, Römerstr. 35, Nendeln
  • Eberle Paul, Hubbündt 6, Eschen
  • Hasler Helmut, PSN, beratend
  • Hasler Renate, Kindergartenleiterin Eschen u. Nendeln, beratend
  • Gerner Irmgard, PSE, beratend

Erwägungen:

  • Mehrere Gemeinderäte stellen die Frage, ob der Gemeindeschulrat von bisher 5 auf neu 6 ordentliche Mitglieder erhöht werden soll wie vorgeschlagen.
  • Ein Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Erweiterung auf 6 ordentliche Mitglieder nicht notwendig ist.
  • Die Vorsitzende des Gemeindeschulrats begründet die Aufstockung von 5 auf 6 Mitglieder damit, dass die Gemeinde Eschen-Nendeln über zwei Ortsteile mit jeweils zwei autonomen Schulhäusern verfügt. Das neue Schulgesetz lässt laut Art. 111 Abs. 1 fünf bis sieben Mit glieder zu. So sind in Eschen auch zwei Schulleitervertreter als beratendes Mitglied zugelassen. Um eine optimale Vernetzung zu gewährleisten, ist als neues Mitglied die Elternvereinigung Nendeln in den Gemeindeschulrat vorgeschlagen. Es spricht laut Gesetz nichts gegen eine Aufstockung auf 6 Mitglieder. Die Aufstockung der Mitgliederzahl wäre jedoch nicht unbedingt notwendig, wenn die Parteien auf eine Einsitznahme des Ortspfarrers neu als or dentliches Mitglied verzichten würden.
  • Mehrere Gemeinderäte stellen die Frage, ob der Pfarrer noch im Schulrat vertreten sein muss. Antwort: Seit der Schulgesetzreform ist es nicht mehr verpflichtend, dass der Pfarrer im Schulrat vertreten ist.
  • Ein Gemeinderat ist der Ansicht, dass der zusätzlich vorgeschlagene Gemeindeangestellte Kranz Guido richtig und wichtig sei, weil der Gemeindeschulrat durch ihn eine Verankerung in der Verwaltung sei, zudem sei er auch schon einmal Präsident des Schulrates gewesen und bringe daher auch Erfahrungen mit.

* Aufgrund dieser Erwägungen werden mehrere Abstimmungsanträge gestellt:

  1. Soll der Schulrat von bisher 5 auf neu 6 ordentliche Mitglieder erhöht werden 9x nein / 2x Ja (FBP)
  2. Soll der Pfarrer weiterhin dem Schulrat angehören 7x ja (2 FBP und 5 VU)

    Durch dieses Abstimmungsresultat ist die Vorsitzende des Gemeindeschulrats gezwungen, sich auf fünf Mitglieder zu reduzieren und den Ortspfarrer als ordentliches Mitglied aufzunehmen. Der Vorsteher formuliert daher folgender Anträge:
  3. Soll die Zusammensetzung des Gemeindeschulrats aus folgenden Mitglieder bestehen: Pfr.
    Burali, Stefanie von Grünigen, Vertreterin EV Nendeln Zech Cornerlia, Vertreterin EV Eschen Meier-Bühler Brigitte, Paul Eberle 5x VU und 2x FBP und FL

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionbestellung wie in Antrag 3. formuliert zu.

Beschluss: Mehrheitlich (5x VU und 2x FBP und FL) - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

21. Bestellung Weiterbildungskommission - 84

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Weiterbildungskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Von Grünigen Stefanie, GR, Vorsitz
  • Schächle Helene, Grasgarten 9, Eschen
  • Wolfinger Karin, Rofenbergstr. 54, Eschen
  • Meier Cecilia, Castellstr. 6, Nendeln
  • Schächle Patricia, Römerstrasse 9, Nendeln

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

22. Bestellung Forst- und Landwirtschaftskommission - 85

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Forst- und Landwirtschaftskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Schächle Toni, GR, Vorsitz
  • Gstöhl Helmuth, Brühlgasse 47, Eschen
  • Allgäuer Thomas, Brühlgasse 50, Eschen
  • Vertreter der Bürgergenossenschaft Eschen / Hoop Arnold, Pfrundweg 16, Eschen
  • Wohlwend Luis, Churer Strasse 105, Nendeln
  • Ritter Konstantin, Werkmeister **
  • Büchel Martin Büchel, Leiter Tiefbau **
  • Kranz-Riezler Ludwig, Innere Wiesen 5, Nendeln **

    (** Beizug nur nach Bedarf)

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat stellt fest, dass diese Kommission aus recht vielen Mitgliedern besteht. Antwort: die frühere Forst-, die Landwirtschafts-, die Hanglagen- und die Bodenbewirtschaftungskommission wurde in dieser Kommission zusammengefasst.
  • Gemäss Mitteilung des Landesveterinäramtes soll die Veterinärkommission für die Jahre 2007 und 2008 nochmals bestellt werden, im Jahre 2008 soll die Veterinärkommission auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bestellt aus Mitgliedern der Forst- und Landwirtschaftskommission die Veterinärkommission bestehend aus Schächle Toni, Gemeinderat und Wohlwend Luis, Churer Strasse 105, Nendeln.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

23. Bestellung LASE - 86

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der LASE ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Michael, GR, Vorsitz
  • Ott Gregor, Vorsteher
  • Prof. Dr. Huppmann Winfried, Renkwiler 13, Eschen
  • Kranz Günther, Leiter Finanz- und Personalwesen
  • Risch Siegfried, Leiter Bauwesen
  • Dr. Ritter Michael, In der Halde 44, Eschen

Erwägungen:

  • Ein Gemeinderat regt an, ein zusätzliches Mitglied zu bestellen. Antwort: Dem steht der Gemeinderatsbeschluss entgegen, welcher 6 Mitglieder festgesetzt hat.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig  - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

24. Bestellung Gesundheitskommission - 87

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Gesundheitskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Hasler Gina, GR, Vorsitz
  • Mignelli-Jehle Elisabeth, Rätierstr. 19, Nendeln
  • Arroyave- Batliner Marie-Louise, Bongerten 50, Eschen
  • Fehr Annelies, Haldengasse 67, Eschen
  • Kranz Marianne, Wiesenstr. 77, Nendeln

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

25. Bestellung Seniorenkommission - 88

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Seniorenkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Hasler Gina, GR, Vorsitz
  • Potetz Cornelia, St. Luzi-str. 47, Eschen
  • Kranz Rösli, Schönbühl 61, Eschen
  • Hoop Marianne, Eschestr. 38, Eschen
  • Kranz Sonja, Wiesenstr. 88, Nendeln
  • Kranz Marianne, Wiesenstr. 77, Nendeln

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

26. Bestellung Kulturkommission - 89

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Kulturkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Kindle Albert, GR, Vorsitz (er ist auch Vertreter der Gemeinde im Vorstand der Ligita)
  • Wanger Nicole, Grossfeld 29, Eschen
  • Beck Cornelia, Churer Str. 94, Nendeln
  • Bereiter Stefanie, Tonagass 29, Eschen
  • Wanger René, Leiter Dienste
  • Hofstetter Daniel, Hinterdorf 31, Eschen
  • Gerner Gerhard, Hinterdorf 19, Eschen

Erwägung:

  • Die zur Bestellung vorgeschlagenen "Kommission Lagerraum für Kulturgüter" soll nicht bestellt werden, weil die Erarbeitung des "Sammelkonzepts Kulturgüter" ist Aufgabe der Kulturkommission.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

27. Bestellung Betriebskommission Mühle - 90

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Betriebskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Michael, GR, Vorsitz
  • Kindle Albert, GR
  • Gerner Annelies, Haldengasse 18, Eschen
  • Allgäuer Erich, Breiten 5, Eschen

Erwägung:

  • Der Vorsitzende hat die Kompetenz, Fachpersonen zu den Beratungen einzuladen, die keine Kosten verursachen

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

28. Bestellung Jugendkommission - 91

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Jugendkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Meier Manfred, GR, Vorsitz
  • Meier Brigitte, Wiesenstrasse 20, Nendeln
  • Rieley Pia, Wiesenstrasse 23, Nendeln
  • Podlogar Jeanette, Bahngasse 19, Nendeln
  • Sele Dominik, Silligatter 44, Eschen
  • Schwung Bettina, Mitarbeiterin Jugendarbeit

Erwägungen:

  • Bei der Zusammenstellung wurde nicht berücksichtig, dass laut GR Beschluss vom 10. Juni 2006 ein Mitglied aus dem Gemeindeschulrat oder aus der Elternvereinigung in die Jugendkommission Einsitz nehmen soll.

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst, die Bestellung dieser Kommission zu verschieben. Bis zur nächsten Sitzung werden parteiinterne Abklärungen stattfinden.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

29. Bestellung Schätzungskommission Kostenverteiler - 92

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Schätzungskommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Oehry Daniel, GR, Vorsitz
  • Luppi Ruth, Brühlgasse 30, Eschen
  • Hasler Harry, Renkwiler 44, Eschen
  • Schächle Markus, Mangabündt 4, eschen

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

30. Bestellung Kommission Lagerraum für Kulturgüter - 93

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Kommission für den Lagerraum für Kulturgüter ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Gerner Michael, GR, Vorsitz
  • Kindle Albert, GR
  • Meier Manfred, GR

Erwägungen:

  • Der zuständige Leiter Dienste, René Wanger, kann bei Notwendigkeit die Kulturkommission beiziehen.

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst, diese Kommission nicht zu bestellen, weil die Erarbeitung des "Sammelkonzepts Kulturgüter" ist Aufgabe der Kulturkommission ist. (siehe TR 26)

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

31. Baugesuch Neubau Bettenprovisorium - 94

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Bettenprovisoriums für das Betreuungszentrum St. Martin auf Parzelle Nr. 379 (Eigentümerin: Gemeinde Eschen), Dr. Albert Schädler-Strasse, Eschen. Das geplante Bettenprovisorium wird nach Bezug des neuen Pflegeheimes mit Sozialzentrum rückgebaut.

Das Bauvorhaben benötigt eine Ausnahmebewilligung seitens des Gemeinderates für die befristete Erstellung einer öffentlichen Baute und Anlage in der Wohnzone A. Weiters wird für die Überschreitung der maximalen. Gebäudelänge von 30m auf 64.55m eine Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und Ausnahmen:

Auflagen:

  1. Für die Einreichung des Baugesuches ist das Baurecht am Grundstück nachzuweisen oder eine Vollmacht seitens des Grundeigentümers vorzuweisen.
  2. Der Kanalisationsplan ist zu überarbeiten. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
  3. Die vorgesehenen Werkleitungsanschlüsse basieren auf den projektierten Werkleitungen der Dr. Albert Schädler-Strasse. Diese sind aber erst ab ca. Herbst 2007 betriebsbereit. Es ist aufzuzeigen, wie das Bettenprovisorium bis die definitiven Anschlüsse zur Verfügung stehen ver- und entsorgt wird.
  4. Gemäss Art. 16 Abs. 1 lit. g) der Verordnung zum Baugesetz ist bei öffentlichen Bauten der Bedarf an Abstellplätzen im Einzelfall zu ermitteln. Auf Mehrfachnutzung der Abstellplätze ist zu achten. Es ist aufzuzeigen, wie viele Abstellplätze für das Bettenprovisorium benötigt werden.
  5. Die Verlegung des Pfarrer Ludwig Jenal-Weges ist mit der Gemeindebauverwaltung abzusprechen.
  6. Bei Bauten mit einem Volumen über 2000m³ ist der Wärmeschutz mit dem Energienachweis gemäss SIA-Norm 380/1 nachzuweisen.

Ausnahmen:

  1. Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die befristete Erstellung einer öffentlichen Baute und Anlage in der Wohnzone A.
  2. Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes für die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudelänge von 30m auf 64.55m.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen und Ausnahmen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

32. Baugesuch Abbruch Betreuungszentrum St. Martin - 95

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Im Zusammenhang mit dem Neubau, Pflegeheim und Sozialzentrum Haus St. Martin muss der Altbestand des Betreuungszentrum St. Martin auf Parzelle Nr. 361 (BR 20212), Dr. Albert Schädler-Strasse 11, Eschen rückgebaut werden.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflage:
Die Entsorgung und Wiederverwertung hat gemäss Abfallgesetz zu erfolgen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

33. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 96

 

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Engin Selin, Aeule 3, Gamprin-Bendern

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

34. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 97

 

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Gruber Gabriele, Mühlegasse 67, Schaanwald

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

15.3.2007

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

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