2007/07 - 28.03.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 07/2007

Datum, Zeit
Sonntag, 28. März 2007 / 18.00 - 22.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie

Protokoll

Gemeindesekretär, Marxer Anton

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Traktanden

  1. Öffentliches Auftragswesen - Vorstellung des ÖAWG - 98
  2. Überbauungsrichtplan Brühlgasse - 99
  3. Überbauungsrichtplan St. Luzi-Strasse Süd - 100
  4. Zonenplanänderung BU – Surbündt, Dr. Albert Schädler-Strasse - 101
  5. Abrechnungen Tiefbauprojekte - 102
  6. Bestellung Stiftungsrat für die betriebliche Personalfürsorge - 103
  7. Bestellung Wahlkommission / Stimmenzähler - 104
  8. Bestellung der Jugendkommission - 105
  9. Baugesuch Umbau Gebäude Hub 37 - 106
  10. Baugesuch Neubau Pflegeheim und Sozialzentrum - 107
  11. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen (Klimaschutzgesetz KSG) - 108
  12. Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 109
  13. Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Aerztegesetzes sowie des Gesetzes über das Veterinärwesen - 110
  14. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 111
  15. Neufassung der Hundesteuer - 112

 

1. Öffentliches Auftragswesen - Vorstellung des ÖAWG - 98

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Dieses Gesetz regelt die Vergabe der öffentlichen Bau- Liefer- und Dienstleistungsaufträge und ist seit dem Jahre 1999 in Kraft. Diesem Gesetz sind auch die Gemeinden unterstellt bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Die gesetzlichen Grundlagen werden im Rahmen des EWR- Abkommen laufend mit den geltenden EU-Vorschriften abgestimmt.

Information
Herr Wendelin Lampert von der Stabstelle für das öffentliche Auftragswesen stellt dem Gemeinderat und den Mitarbeitern von der Gemeindeverwaltung die wichtigsten Aspekte, die Verfahrensabläufe und aktuelle Neuerungen im öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen vor.

Unterlagen der Präsentation
Die Unterlagen "Das öffentliche Auftragswesen" werden vor der Präsentation von Wendelin Lampert abgegeben.

Bemerkung
Bei der Präsentation wurde dargestellt, dass die Gemeinde keine Möglichkeit hat, ihre schlechten Erfahrungen mit einem Unternehmer bei einem Folgeauftrag in die Bewertung einfliessen zu lassen.

Antrag
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

2. Überbauungsrichtplan Brühlgasse - 99

 

Antragsteller: Abt. Bauwesen / Siegfried Risch

Bericht
Der vorliegende Überbauungsrichtplan mit den dazugehörigen Vorschriften wurde in Zusammenarbeit mit der Planungs,- Orts- und Raumplanungskommission erarbeitet und soll heute vom Gemeinderat genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 4 Bauordnung Eschen werden Überbauungsrichtpläne von der Regierung genehmigt. Vorgängig ist die Zustimmung verschiedener Amtsstellen wie Umweltschutz, Landwirtschaft, Tiefbau und Stabstelle für Landesplanung einzuholen.

Vor der Gemeinderatssitzung, hat der Gemeinderat eine Besichtigung der Bauvisiere auf dem Areal der Firma Frick Theodor an der Brühlgasse vorgenommen. Anwesend waren auch die Herren Schneider und Konrad vom Ing.-Büro Konrad und der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried. Die anwesenden Sachverständigen informieren über die von der Raum- und Ortsplanung (ROP) und der Planungskommission (PLK) ausgearbeiteten Richtplanvorschriften und über die vorgeschlagene maximale Gebäudehöhe bei einer Neuüberbauung dieser in einem sensiblen Gebiet befindlichen Bauparzelle. Die Visiere wurden in der Höhe von 20, 17 und 15m markiert

Im Gemeinderatszimmer ist der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried anwesend. Risch Siegfried erläutert kurz die Entwicklung des Areals von 1967 bis heute. Im Jahre 2003 wurde das Areal in die Industriezone umzoniert mit der Auflage, eine zweckmässige Nutzung dieser Zone zu definieren. Der vorliegende Ueberbauungs- und Nutzungsrichtplan mit den Richtplanvorschriften liegt als Antrag zur Beschlussfassung vor. In einem Datenblatt vom 28. März 2007 stellt er die Flächen und Kubaturen vom IST-Zustand, Überbauungsrichtplan und Voransuchen dar. Er gibt Auskunft auf die gestellten Fragen.

Erwägungen

  • Der Vorsteher schlägt folgenden Ablauf von der Diskussion vor: Geschichte, emotionaler Hintergrund, anschliessend Antrag;
  • die Bauparzelle, welche im Jahre 2003 einzoniert wurde befindet sich wie eine Art Insel in der Zone ÜG, hier sollte grundsätzlich gar nicht gebaut werden;
  • es wird vorgeschlagen, im Interesse der Öffentlichkeit einen Mediator einzusetzen;
  • ein Gemeinderat stellt die Frage, warum im Brühl (Parzelle Frick) nicht 15 m hoch gebaut werden soll. Diese Frage wurde bereits mehrfach beantwortet wie folgt: weil eine Mehrhöhe über 10m die angrenzenden Gebiete (Riet, Naherholungsgebiet) und der Fluxbühel (zukünftiges Wohngebiet) optisch sehr negativ beeinträchtigt würden. Da die Nutzung der Parzelle nicht bekannt ist und wenn statt des Baugeschäfts Dienstleistungsbetriebe installiert würden, würde dies zu einer Vervielfachung des Verkehrs führen.
  • Es wird vorgeschlagen, mit Norman und Manfred Frick nochmals über einen Grundstück-tausch zu verhandeln (z.B. flächengleicher Tausch mit einer Parzelle östlich des MZG an der Essanestrasse). Ein Tausch muss mit verschiedenen Auflagen gekoppelt werden (z.b. Abbruch und Entsorgung der bestehenden Gebäude und Renaturierung aller genutzten Flächen an der Brühlgasse, welches Bedingungen sind, die auch ohne Tausch eingehalten werden müssen). Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Entsorgung und des Neubaus neben dem MZG.
  • Es wird die Bestellung einer Ad-hoc-Kommission vorgeschlagen.
  • Vom Ressort Bauwesen wird Antrag gestellt, dass der heute vorliegende Überbauungsrichtplan Brühl Süd genehmigt wird (Gebäudehöhe 10 m und Baukörperanordnung) falls ein Bodentausch nicht zustande kommt.

Antrag / Antrag-Änderung

  1. Der Gemeinderat bestellt eine Ad-hoc-Kommission, bestehend aus folgenden Gemeinderäten: Vorsitz, Vizevorsteher Gerner Kurt, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie und Meier Manfred.
  2. Diese Kommission wird beauftragt bis am 17. April 2007 einen Abtausch- und Realisierungsvorschlag vorzulegen, welcher am 24. April 2007 im Gemeinderat behandelt wird.
  3. Bei einem Nicht-Zustandekommen eines Tausches tritt der heute vorliegende Überbauungsrichtplan in Kraft mit einer maximalen Gebäudehöhe von 10 m.

 

Beschluss
Antrag - einstimmig
Antrag 2. - einstimmig
Antrag 3. - mehrheitlich mit einer Gegenstimme (FBP)

 

3. Überbauungsrichtplan St. Luzi-Strasse Süd - 100

 

Antragsteller: Abt. Bauwesen / Siegfried Risch

Bericht:
Der vorliegende Überbauungsrichtplan mit den dazugehörigen Vorschriften wurde in Zusammenarbeit mit der Planungs,- Orts- und Raumplanungskommission erarbeitet und soll heute vom Gemeinderat genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 4 Bauordnung Eschen werden Überbauungsrichtpläne von der Regierung genehmigt. Vorgängig ist die Zustimmung verschiedener Amtsstellen wie Umweltschutz, Landwirtschaft, Tiefbau und Stabstelle für Landesplanung einzuholen.

Risch Siegfried stellt den Überbauungsrichtplan St. Luzi-Strasse Nord vor, welcher am 30. Juni 1992 genehmigt wurde. Anschliessend stellt er den Überbauungsrichtplan Süd (Abzweigung Dr. Albert Schädler-Strasse bis Essanestrasse) vor mit den dazugehörigen Vorschriften. Ferner erklärt er den Unterschied zwischen einem Überbauungsrichtplan (Art. 3, Bauordnung Eschen) und einem Überbauungsplan (Art. 10, Baugesetz) und hält klar fest, dass es sich hier um zwei in der Wirkung verschiedene Planungsinstrumente handelt.

Erwägungen

  • Der Vorsteher stellt die Erhöhung der AZ zur Diskussion;
  • die Erstellung eines Überbauungsrichtplans war notwendig wegen Bauabsichten an den St. Luzi-Strasse;
  • die Ausnützungsziffer im Bereich des vorliegenden Richtplans beträgt 0.75, eine Erhöhung bedingt die Abänderung der Bauordnung und des Zonenplans, dies ist wiederum nur mit Zustimmung der Regierung möglich;
  • eine vorgängige Erhöhung der Ausnützungsziffer ohne Inkraftsetzung des Überbauungsrichtplans hätte zur Folge, dass ein Bonus gegeben wird ohne dass die Gemeinde auf die attraktive Gestaltung des Strassenraums Einfluss nehmen könnte;
  • ein Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der AZ auf dieser "Einkaufsmeile" (St. Luzi-Strasse, von der Eintrachtkreuzung bis zum Dorfplatz) gerechtfertigt ist und es soll daher mit der Genehmigung des Überbauungsrichtplans auch eine Erhöhung der AZ beschlossen werden. Die Ausgestaltung der St.Luzi-Strasse zu einer Einkaufsmeile ist in der Orts- und Raumplanung so vorgesehen. Deshalb ist es schwer verständlich, warum bis zur Dr. Albert Schädler-Strasse eine AZ von1,0 und ab dieser eine von 0,75 gelten soll.

Antrag

  1. Genehmigung des Überbauungsrichtplanes St. Luzi-Strasse Süd mit den dazugehörigen Vorschriften.
  2. Erhöhung der Ausnützungsziffer im Bereich des Überbauungsrichtplans von bisher 0.75 auf neu 0.9, entlang der St. Luzi-Strasse für die erste Bautiefe von 30m.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1. und 2. wird zugestimmt.

 

4. Zonenplanänderung BU – Surbündt, Dr. Albert Schädler-Strasse - 101

 

Antragsteller: Abt. Bauwesen / Siegfried Risch

Bericht:
Aufgrund der Baulandumlegung Surbündt und dem Ausbau der Dr. Albert Schädler-Strasse sind bestehende Grundstücke in seiner Form und Lage neu zugeteilt worden. In diesem Zusammenhang haben sich die Zonengrenzen geringfügig verschoben. Änderungen siehe Plan-auflageplan vom 28. März 2007. Der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried stellt die geringfügigen Änderungen in den verschiedenen Zonen vor und geht im Speziellen auf die Restfläche ein, welche für die Strassenraumgestaltung als öffentlicher Platz vorgesehen ist.

Antrag:
Der Zonenplanänderung im Gebiet BU Surbündt und an der Dr. Albert Schädler-Strasse wird zugestimmt.
Die Planauflage findet vom 09. April 2007 bis 08. Mai 2007 statt.

 

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

5. Abrechnungen Tiefbauprojekte - 102

 

Antragsteller Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin

Tiefbauprojektabrechnungen:

  • Kella (Industrie Nendeln)
  • Hinterdorf
  • Renkwiler
  • Fuss- & Radweg Nendeln – Mauren
  • Kanalsanierung Schwarze Strasse

Bericht
Die Kreditunterschreitungen sind grösstenteils auf das sehr tiefe Preisniveau in der Baubranche während den Jahren 2005 und 2006 zu begründen.

Die Projekte Kella und Hinterdorf wurden über zwei Budgetjahre verteilt gebaut. Aufgrund dessen konnten diese Budget jeweils für das kommende Jahr gegenüber dem Gesamtkredit, dem Baufortschritt angepasst und reduziert werden.

Das Projekt Fuss- & Radweg Nendeln - Mauren konnte aufgrund der frühzeitigen Kenntnisse einer Budgetunterschreitung der Renkwilerstrasse von diesem Budget gemäss GR Beschluss vom 27.09.2006 als Budgetverschiebung abgebucht werden.

Projekt Kella (Baujahr 2005 und 2006)
Genehmigung Verpflichtungskredit (06.07.2005) CHF 1'450'000.00
Gesamtaufwendungen CHF 1'082’899.20
Kreditunterschreitung CHF 367'100.80

Projekt Hinterdorf (Baujahr 2005 + 2006)
Kreditgenehmigung (15.12.2004) CHF 1'680'000.00
Gesamtaufwendungen CHF 1'360'764.10
Kreditunterschreitung CHF 319'235.90

Projekt Renkwiler (Baujahr 2006)
Kreditgenehmigung (15.02.2006) CHF 860'000.00
Gesamtaufwendungen CHF 525'749.15
Kreditunterschreitung CHF 334'250.85 
abzgl. Projekt Fuss- & Radweg (27.09.2006) CHF 200'000.00
Kreditunterschreitung CHF 134'250.85

Projekt Fuss- & Radweg, Nendeln – Mauren (Baujahr 2006)
Nachtragskreditgenehmigung (27.09.2006) CHF 200'000.00
Gesamtaufwendungen CHF 192'331.15
Kreditunterschreitung CHF 7’668.85

Projekt Kanalsanierung Schwarze Strasse (Baujahr 2006)
Kreditgenehmigung (18.01.2006) CHF 140'000.00
Gesamtaufwendungen CHF 125'922.70
Kreditunterschreitung CHF 14'077.30

Antrag
Genehmigung der Schlussabrechnungen der Tiefbauprojekte

  • Kella (Industrie Nendeln)
  • Hinterdorf
  • Renkwiler
  • Fuss- & Radweg Nendeln – Mauren
  • Kanalsanierung Schwarze Strasse

Beschluss einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

6. Bestellung Stiftungsrat für die betriebliche Personalfürsorge - 103

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Zweck der Pensionskasse
Die Pensionskasse hat den Zweck, die ihr von der Gemeinde zugewiesenen Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters und der Invalidität und ihre Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Todes ihres Versorgers zu versichern.

Zusammensetzung des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat besteht aus einem Präsidenten und 5 Mitglieder.

Arbeitgebervertreter werden durch die Gemeinde ernannt. Arbeitnehmervertreter werden aus der Mitte der versicherten Personen unter Berücksichtigung einzelner Arbeitnehmerkategorien gewählt.

Arbeitnehmervertreter
Bei der schriftlich durchgeführte Wahl von den Arbeitnehmervertretern wurden folgende Personen gewählt:

Arbeitnehmervertreter

  • Kranz Xaver, Verwaltung
  • Ritter Konstantin, Verwaltung
  • Wohlwend Luis, Verwaltung

Vorschlag Arbeitgebervertreter

  • Ott Gregor, Vorsteher, Vorsitz
  • Bieberschulte Werner , Gemeinderat
  • Gerner Benno, Gemeinderat

Vorschlag Geschäftsführung
Die der Geschäftsführung übertragenen Geschäfte der Pensionskasse werden durch einen von der Gemeinde bezeichneten Geschäftsführer besorgt.

  • Kranz Günther, Leiter Finanzen und Personal.

Antrag:

  1. Kenntnisnahme der Arbeitnehmervertreter
  2. Der Gemeinderat genehmigt die vorgeschlagenen Arbeitgebervertreter
  3. Der Gemeinderat genehmigt den vorgeschlagenen Geschäftsführer

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

7. Bestellung Wahlkommission / Stimmenzähler - 104

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Wahlkommission / Stimmenzähler ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Wahlkommission
    • Ott Gregor, Vorsitz
    • Goop Helena, Stieg 19, Eschen
    • Meier Thomas, Alemannenstr. 22, Eschen
    • Gstöhl Philipp, Rofenbergstr. 16, Eschen
    • Fehr Edeltraud, Breiten 24, Eschen
    • Fehr Walter, Eichenstrasse 23, Eschen
    • Hasler Harry, Renkwiler 44, Eschen

      Ersatz
    • Arroyave-Batliner Marie-Louise, Bongerten 50, Eschen
    • Näscher Norbert, Gemeindegarten 41, Nendeln
    • Meier-Bühler Brigitte, Simsgasse 2, Eschen
  • Stimmenzähler
    • Beck Cornelia, Churer Str. 94, Nendeln
    • Gerner Martina, Rinkenwingert 20, Eschen
    • Sele Sebastian, Silligatter 44, Eschen
    • Kranz Michael, Castellstrasse 18, Nendeln
    • Haldner Karoline, Widagass 50
    • Hagen Andreas, Haldengasse 49, Eschen

      Ersatz
    • Risch Karl-Heinz, Silligatter 15, Eschen
    • Ott-Wolf Ursula, Rüttigass 22, Nendeln
    • Quaderer Benjamin, Oberstädtle 64, Nendeln

Antrag:
Zustimmung zur Bestellung der Wahlkommission, der Ersatzmitglieder der Wahlkommission, der Stimmenzähler und der Ersatzmitglieder Stimmenzähler.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

8. Bestellung der Jugendkommission - 105

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Bestellung der Jugendkommission ist zwischen den Fraktionen abgesprochen worden.

  • Meier Manfred, GR, Vorsitz
  • Meier Brigitte, Wiesenstrasse 20, Nendeln
  • Rieley Pia, Wiesenstrasse 23, Nendeln
  • Podlogar Jeanette, Bahngasse 19, Nendeln
  • Sele Dominik, Silligatter 44, Eschen
  • Schwung Bettina, Mitarbeiterin Jugendarbeit
  • von Vogelsang Diana, Rosenweg 9, Eschen

Der Inhaber Ressort Jugend erklärt, dass der Einsitz der Elternvereinigung Sinn macht, wegen der Änderung der Strukturen im Primarschulbereich und den daraus resultierenden Aufgaben im fliessenden Bereichen Jugend und Schule. Es ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass ein kontinuierlicher personeller Übergang gewährleistet ist von der bestehenden zur "neuen" Jugendkommission.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Kommissionsbestellung zu mit Erhöhung eines Mitglieds.

Beschluss: mehrheitlich / 1x nein (VU)

 

9. Baugesuch Umbau Gebäude Hub 37 - 106

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant sind der Umbau des bestehenden Gebäudes, die Anbringung von Fensterverkleidungen, der Einbau eines Notstromdiesels und das Aufstellen eines Luftkühlers auf Parzelle Nr. 1636, Hub 37, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflage:
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass bezüglich der Lärmemissionen der Luftkühler bzw. der Kältemaschinen die Belastungsgrenzwerte (Empfindlichkeitsstufe II) der Schweizerischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) eingehalten sind.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

10. Baugesuch Neubau Pflegeheim und Sozialzentrum - 107

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau des Pflegeheims und Sozialzentrums Haus St. Martin auf Parzelle Nr. 361 (BR 20212), Dr. Albert Schädler-Strasse, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und Ausnahmen.

Auflagen:

  1. Der Kanalisationsplan ist zu überarbeiten und mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen. Insbesondere ist der Abflussbeiwert von 0.35 einzuhalten. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm SN 592000 entsprechen.
  2. Die Gestaltung der Aussenhülle (Material-Farbwahl) ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
  3. Die fehlenden Baugesuchsunterlagen sind innert Monatfrist nachzureichen:

Ausnahmen:

  1. Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes für die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe von 11m auf 14.40m.
  2. Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes für die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudelänge von 30m auf 60.97m.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen und Ausnahmen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt

 

11. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen (Klimaschutzgesetz KSG) - 108

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen (Klimaschutzgesetz KSG) zugestellt mit dem Ersuchen bis am 16. Mai 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Natur- und Umweltschutzkommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt

 

12. Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 109

 

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes zugestellt mit dem Ersuchen bis am 30. April 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Gesundheitskommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt

 

13. Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Aerztegesetzes sowie des Gesetzes über das Veterinärwesen - 110

 

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betr. die Abänderung des Aerztegesetzes sowie des Gesetzes über das Veterinärwesen zugestellt mit dem Ersuchen bis am 31. Mai 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Gesundheitskommission und die Forst- und Landwirtschaftskommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt

 

14. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 111

 

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Kahveci Saadet, St. Luzi-Strasse 7, Eschen

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt

 

15. Neufassung der Hundesteuer - 112

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Der Gemeinderat befasste sich an der Sitzung vom 14. März 2007 / Trakt. 65 mit der Genehmigung der Gebührenreglements und verabschiedete es mit Änderungen und Zusätzen, dabei wurde die Hundesteuer erhöht.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wurde neu folgendermassen festgelegt:

  • 1. Hund CHF. 75.00
  • 2. Hund CHF. 150.00
  • Dritter und jeder weitere CHF. 400.00

Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Steuergesetz / LGBl. 1961 / 7 in Abteilung C „Die Hundesteuer“ wird ab Artikel 138 ff die Hundesteuer behandelt.

Art. 140 Steuersatz

  1. Die Steuer beträgt für jeden Hund mindestens 20 Franken und höchstens 100 Franken. Die Festsetzung der Steuer innerhalb dieser Grenzen steht den Gemeinden zu, welche auch befugt sind, verschiedene Klassen aufzustellen.
  2. Wenn von einer Person mehrere Hunde gehalten werden, so ist auf den zweiten und jeden weiteren Hund die Steuer mit doppelten Satz zu entrichten.

Artikel 142, Abs 2, Verfahren

Die Veranlagung erfolgt jährlich bis zum 15. Februar auf der Grundlage der im Hunde verzeichnis erfasste Hunde.

Neufassung
Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist dieser Beschluss neu zu fassen.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat beschliesst für den 1. Hund einen Steuersatz von CHF 100.--
  2. Der Gemeinderat beschliesst für jeden weiteren Hund einen Steuersatz von CHF 200.--
  3. Die Hundesteuer wird auf den 1. Januar 2008 angepasst

Beschluss: mehrheitlich
Antrag 1. / mit 9 Ja-Stimmen (2x nein VU)
Antrag 2. / mit 10 Ja-Stimmen (1x nein VU)
Antrag 3. / einstimmig

29.3.2007

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

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