2007/08 - 25.04.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 08/2007

Datum, Zeit
Sonntag, 25. April 2007 / 18.00-22.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel (bis Trakt. 10), von Grünigen Stefanie

Entschuldigt
Schächle Toni

Protokoll

Leiter Dienste, René Wanger

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Traktanden

  1. Nachtragskredite (II) für das Rechnungsjahr 2006 - 113
  2. Vorzeitige Erschliessung Parz. Nr. 397, Eschen - 114
  3. Bodentausch Brühlgasse – Tiergarten - 115
  4. Nachtragskredit Baulicher Unterhalt Postgebäude St. Martins-Ring - 116
  5. Nachtragskredit Baulicher Unterhalt Pfarrkirche Eschen - 117
  6. Gemeinderat / Organisatorisches - 118
  7. Umsetzung vom Gemeinderatsbeschlüssen - 119
  8. Verlängerung externes Baubewilligungsverfahren - 120
  9. Organisation Religionsunterricht PSN 2007/2008 - 121
  10. Anstellung Katechetin PSN 2007 /2008 - 122
  11. Ersatzanstellung Revierförster und Betriebsleiter 50% - 123
  12. Baugesuch Einbau Solaranlage - 124
  13. Baugesuch Anbau Terrassenüberdachungen - 125
  14. Baugesuch Anbau Eingang, Einbau Solaranlage, Dachsanierung - 126
  15. Baugesuch Einbau Solaranlage - 127
  16. Baugesuch EFH mit Einliegerwohnung und Atelier - 128
  17. Baugesuch: Aushubzwischenlager - 129
  18. Baugesuch: Vorabklärung Bauabsicht in der Reservezone - 130
  19. Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetztes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention - 131
  20. Stellungnahme betreffend der Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 132
  21. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) - 133
  22. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 134

 

1. Nachtragskredite (II) für das Rechnungsjahr 2006 - 113

 

Antragsteller: Leiter Finanz- und Personalwesen, Kranz Günther

Bericht:
Ausgangslage
Mit Genehmigung des Voranschlags hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2006 einen Ausgabenrahmen in Höhe von CHF 26'768'000.00 bereitgestellt, wovon CHF 15'131’000.00 oder 56.5 % für die Laufende Rechnung und CHF 11'637’000.00 oder 43.5 % für den Investitionshaushalt entfallen.

  • Bisher bewilligte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2006
    • Laufende Rechnung 384'500.00
    • Investitionsrechnung 944'000.00
  • Beantragte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2006
    • Laufende Rechnung 238'000.00
    • Investitionsrechnung 100’500.00
  • Total Nachtragskredite Laufende Rechnung 622'500.00
  • Total Nachtragskredite Investitionsrechnung 1'044'500.00
  • Gesamtnachtragskredite 1'667'000.00

In Prozent des Gesamthaushaltvoranschlags 2006 entspricht dies 6.27 %.

Gemäss Art. 92 und Art. 97 des Gemeindegesetzes LGBl. Nr. 76 vom 20. März 1996 sind für Kreditüberschreitungen die Genehmigung oder für nicht im Voranschlag vorgesehene Ausgaben Nachtragskredite einzuholen. Diese Regelung ist bindend und bedarf stets besonderer Beachtung.

 

Art. 97 Nachtragskredite

  1. Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein Nachtragskredit zu beschliessen.
  2. Nachtragskredite entfallen für Zahlungen, die teuerungsbedingt sind oder sich aufgrund gesetzlicher Anteile Dritter an bestimmten Erträgen zwingend ergeben.

Zu diesem Traktandum ist der Leiter Bauwesen, Sigi Risch und der Leiter Tiefbau, Martin Büchel anwesend. Sie nehmen Stellung zu den einzelnen Positionen und kommentieren diese:

Sie weisen zunächst auf die Unterscheidung der Begriffe Nachtragskredit und Kreditverschiebungen hin. Nachtragskredite entstehen bei unvorhergesehenen Ereignissen weil nichts budgetiert wurde oder wenn aufgrund des frühen Zeitpunkt der Budgetierung, nicht vorhersehbaren Aufwendungen - die sich zwangsläufig und aus verschiedenen Gründen vor allem im Bereich Hoch- und Tief ergeben - anfallen. Kreditverschiebungen sind oftmals rein buchhalterisch, weil die Gelder bei der Budgetierung und bei der Abrechnung nicht auf den selben Konten gebucht wurden. Ausgewiesen werden sie jedoch ebenfalls als Nachtragskredite.

Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Nachtagskredite von den Budgetverantwortlichen kommentiert bzw. begründet werden können.

Erwägungen:

  • Nachtragskredite sind notwendig und unvermeidlich.
  • Nachtragskredite sind ein Instrument, damit bei der Budgetierung keine aufgeblähten Budgetsummen entstehen.
  • Eine Verschiebung bzw. Abgrenzung zwischen den Konten und Budgetbeträgen ist nicht möglich.
  • Nachtragskredite sollen zuerst der Verwaltung vorgelegt werden, damit diese dazu Stellung beziehen kann, bevor diese dem Gemeinderat vorgelegt werden.
  • Den Gemeinderat interessieren nicht die Kreditverschiebungen sondern lediglich die Kreditüberschreitungen.
  • Zwei Kreditüberschreitungen, einmal ein Rechtsstreit mit einem Anrainer, einmal eine relativ marginale, begründete Kreditüberschreitung werden als typische Beispiele angeführt.
  • Bei den meisten Positionen kann eine Begründung gegeben werden, bei anderen muss der Leiter Finanz- und Personalwesen die Antwort geben.

Antrag / Antragsänderung:
Genehmigung der Nachtragskredite (II) Sammelvorlage für das Rechnungsjahr 2006.

  1. Laufende Rechnung CHF 238'000.00
  2. Investitionsrechnung CHF 100'500.00
  3. Nachtragskredite sind künftig vorgängig den Budgetverantwortlichen vorzulegen und von diesen zu begründen.

 

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 bis 3 wird zugestimmt.

 

2. Vorzeitige Erschliessung Parz. Nr. 397, Eschen - 114

 

Antragsteller: Abt. Bauwesen / Risch Siegfried

Bericht:
Im Auftrag der Eigentümerin des oben erw. Grundstückes, Frau Hermine Geissmann, stellt die Fa. Starhaus.li Antrag auf Erteilung des Sektors an ein Ingenieurbüro. In der Sache wurde bereits vermehrt im GR entschieden. (GR 17.11.2004, 22.11.2006)

Vorzeitige Erschliessungen haben sich an den Grundsätzen der Ortsplanung, Reglement bei vorzeitiger Projektierung und Erschliessung und den baugesetzlichen Bestimmungen zu halten.

Die Abt. Bauwesen hat ein Verfahrensablauf für vorzeitige Erschliessung erstellt. (siehe Beilage)

Die Abt. Bauwesen stellt Antrag, unabhängig von Umlegung, Personen etc., dass bei vorzeitiger Erschliessung das Reglement sowie der Verfahrensablauf Gültigkeit hat.

Zu diesem Traktandum ist der Leiter Bauwesen, Siegfried Risch und der Leiter Tiefbau, Martin Büchel anwesend. Der Vorsteher erläutert den Verfahrensablauf für die „Vorzeitige Erschliessung“ anhand einer schematischen Darstellung. Dieser könnte grundsätzlich für jede Erschliessung angewandt werden.

Siegfried Risch und Martin Büchel zeigen den praktischen Ablauf und die Auswirkungen auf die verschiedenen Werke bzw. auf die Kostenseite auf.

Erwägungen

  • Es wird angeregt, dass die Orts- und Raumplanungskomission diese Thematik ebenfalls diskutieren soll.
  • Mit dem Vorprojekt werden beim Bodenbesitzer Hoffnungen geweckt.
  • Vor einer vorzeitigen Erschliessung und Finanzierung durch den Bauwerber sollten alle anderen Möglichkeiten wie z. B. Tausch mit einem baureifen Grundstück etc. versucht werden.
  • Die Kosten für die Gemeinde betragen für jede Erschliessung mindest 70 %.
  • Aufgrund des Infrastrukturplanes und des Finanzplanes sind derzeit keine neuen Erschliessungen möglich.
  • Die Vorleistungen der Gemeinde für das Vorprojekt Grosser Britischen wird mit ca. CHF 60'000.-- beziffert.
  • Derzeit stehen vor allem im Bereich Tiefbau, Kanalisation einige viel dringendere Strassenzüge zur Sanierung an.
  • Die Erschliessung des angesprochen Gebiets ist - gemäss Plan - in etwa ca. 15 Jahren möglich.
  • Eine aktivere Bodenpolitik wird angesprochen und gefordert. Dies setzt allerdings den Willen der Bürger und anderseits entsprechende Bodenressourcen der politischen Gemeinde voraus.

Antrag / Antragsänderung:

  1. Die Erschliessung der Parz. Nr. 397 erfolgt gemäss Verfahrensablauf vom 18.04.07
  2. Das notwendige vorgängige Vorprojekt wird auf das Jahr 2008 verschoben

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

3. Bodentausch Brühlgasse – Tiergarten - 115

 

Antragsteller: Ad- hoc Kommission / Vorsteher

 

Bericht:
Ausgangslage
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28. März 2007, Trakt. Nr. 99 den Überbauungrichtplan Industriezone Brühlgasse behandelt und dabei unter anderem folgenden Beschluss gefasst.

Der Gemeinderat bestellt eine Ad-hoc-Kommission mit der Aufgabe dem Gemeinderat einen Abtausch- und Realisierungsplan vorzulegen.

Erwägungen
Die geführten Erwägungen und Diskussionen sind in den beigelegten Sitzungsprotokollen zusammengefasst.

Empfehlung
Die Ad-hoc-Kommission befürwortet einen flächen- und zonengleichen Abtausch.

Der Vizevorsteher nimmt Stellung zur Arbeit der Kommission und erläutert den vorliegenden Antrag.

Erwägungen:

  • Es werden Fragen bezüglich des flächengleichen Tauschs bei unterschiedlicher Bauhöhe und Kubatur geäussert. Was hat das für andere Unternehmer für eine Signalwirkung und was für Konsequenzen für die Gemeinde?
  • Einige Gemeinderäte erwähnen die Bedeutsamkeit dieses Tausches aus orts- und raumplanischer Sicht.
  • Der Tausch tangiere ortsplanerische Überlegungen und bereits gefällte Entscheide.
  • Gibt es keine Terminüberschneidungen mit den Parkplätzen auf dieser Parzelle bis zur Fertigstellung des Parkhauses? Diese Frage muss durch die Ad-hoc Kommission vor Abschluss des Vertrages geklärt werden.
  • Für das selbe Grundstück war mit der Firma BCA eine Vereinbarung in Vorbereitung, um entsprechende Investoren zu suchen. Die neue Situation ist entsprechend zu kommunizieren.
  • Auch bei einer allfälligen Zusammenarbeit zwischen der Fa. BCA und Fa. Frick bzw. anderen Investoren dürfen für die Gemeinde keine Kosten entstehen.
  • Für den Lagerplatz - Werkbetrieb muss ebenfalls ein Ersatz gesucht werden.
  • Für den Rückbau des Gebäudes und die Renaturierung des ganzen Areals liegen zwei Offerten vor von CHF 287'000.-- und von CHF 496'000.--. Die höhere Offerte erscheint realistischer und wird als Richtwert angenommen.
  • Das Risiko von Altlasten im Boden wird mehrfach und eingehend diskutiert.
  • Um die Bankgarantie nicht auf eine Mio. ansetzten zu müssen, wird vorab eine Bodenanalyse gefordert.
  • Die Festlegung des Ablaufs, insbesondere Punkt 3, Bankgarantie wird eingehend diskutiert.
  • Der Ablauf des gesamten Tauschgeschäftes wird neu gereiht.

Antrag / Antragsänderung:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von der Ad- hoc Kommission zur Kenntnis.
  2. Bevor die Gemeinde auf das Tauschgeschäft eintritt, ist eine Bodenanalyse für die Feststellung von eventuellen Altlasten zu erstellen.
  3. Vor dem Abschluss des Tauschvertrages ist eine Bankgarantie bei einer Liechtensteinischen Bank, in der Höhe von CHF 600'000.-- einzurichten, zweckgebunden für den Rückbau, ev. Altlasten und Renaturierung der Parz. 1371 / 1372. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Bodenanalyse.
  4. Der Gemeinderat befürwortet einen flächen- und zonengleichen Tausch von den Parz. 1371 / 1372 von insgesamt 5’112 m2 in der Industrie- und Gewerbezone Brühlgasse (Areal Fa. T. Frick, AG) gegen eine Teilfläche von der Parz. 1727 von 5’112m2 in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten.
  5. Der Rückbau des Gebäudes und die Renaturierung des ganzen Areals auf den Parz. 1371 und 1372 muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz bis zum 31.12.2010 abgeschlossen sein. (Humusiert und angesät)
  6. Die zugepachtete Lagerfläche Parz. 117/I / 118/I / 116a/I ist bis zum 31.12.2007 aufzuheben und zu renaturieren. (ÜG Zone) Diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.
  7. Die zugepachteten Lagerflächen Parz. 1366 / 1367 / 89b/I / 1255/I müssen bis zum 31.10.2010 aufgehoben und renaturiert werden. (ÜG Zone) Auch diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.
  8. Die Handänderungskosten / Vertragskosten gehen zu Lasten von den Besitzern von den Parz. 1371 / 1372

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 bis 8 wird zugestimmt. Dieser Beschluss untersteht gemäss Gemeindegesetz Art. 41, Abs.2 lit. f dem Referendum

 

4. Nachtragskredit Baulicher Unterhalt Postgebäude St. Martins-Ring - 116

 

Antragsteller Abt. Bauwesen Immobilienverwalter, Frieser Markus

Bericht
Instandstellung/Unterhaltsarbeiten für die Wiedervermietung 1. OG, STWE 4 nach 7-jähriger Mietdauer (01.04.00 – 01.04.07).

Schreinerarbeiten:
Unterhaltsarbeiten beim Küchenmobiliar sowie farbliche Anpassungsarbeiten der Naturholzverkleideten Innenwände gemäss Offerte ca. CHF 6'000.—

Malerarbeiten:
gemäss Offerte ca. CHF 3'500.—

Reinigung:
Umzugsreinigung inkl. auffrischen des Bodenbelages (Linoleum) ca. CHF 1'000.—

Diverse Kleinarbeiten wie auswechseln der angebohrten Plattenbeläge im Bad/WC, abändern der Montagevorrichtungen für die Vorhänge im Wohnbereich, nachrüsten der Elektroinstallation, etc. ca. CHF 1'500.—

Antrag
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 12'000.-- für Unterhaltsarbeiten gemäss vorstehender Beschreibung.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.

 

5. Nachtragskredit Baulicher Unterhalt Pfarrkirche Eschen - 117

 

Antragsteller Abt. Bauwesen Immobilienverwalter, Frieser Markus

 

Bericht
Ersetzen der defekten Waschmaschine (Baujahr 1979), da keine Ersatzteile mehr erhältlich sind.

Liefern und montieren einer Waschmaschine inkl. abändern des Ablaufanschlusses ca. CHF 6'900.—

Antrag
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 6’900.-- für Unterhaltsarbeiten

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

6. Gemeinderat / Organisatorisches - 118

 

Antragsteller: Vorsteher

 

Bericht
Ausgangslage
Der Gemeinderat behandelte an der Sitzung vom 14. Februar 2007, Trakt. 28 die Sitzungsordnung des Gemeinderates.

Die Sitzungsordnung des Gemeinderates wurde in den Punkten 1. bis und mit 6. ohne Änderungen und Zusätze gutgeheissen. Hingegen die abschliessende Behandlung von Punkt 7 wurde auf die Sitzung vom 25. April 2007 verschoben.

Diskussionspunkte

  • Protokoll - Vernehmlassung
  • Protokoll - Genehmigung
  • Protokollunterzeichnung - Zeitpunkt
  • Protokollauszug Aushang / Gemeindekanal - verkürzte Form
  • Erwägungen (Nachvollzug der Beschlüsse)

Erwägungen:

  • Das Protokoll soll sich aus folgenden Teilen zusammensetzen: a) Titel, b) Bericht, c) Zusammenfassung der Informationen von allfälligen Gästen, d) Erwägungen (Diskussion des Gemeinderates in Tabellenform), e) Antrag, f) Beschluss.
  • Das Protokoll soll den Gemeinderatsmitglieder weiterhin zur Vernehmlassung per Email zugestellt werden.
  • Allfällige Korrekturen bei den Erwägungen werden durch Vorsteher und Vizevorsteher ausgeführt und mittels Unterzeichnung am Dienstag Morgen nach der GR-Sitzung genehmigt. Weitere Gemeinderäte werden für die Erstellung der Schlussfassung nicht involviert.
  • Es wird bemängelt, dass das Protokoll im bestehenden Genehmigungsverfahren veröffentlicht wird, bevor es der gesamte Gemeinderat gegengelesen hat.
  • Mit der Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsteher und Vizevorsteher sind die Fraktionen der FPB und VU direkt in die Protokollgenehmigung involviert. Die Möglichkeit, dass das Protokoll vor Veröffentlichung auch von der Gemeinderätin der FL gegengelesen werden kann, wird abgelehnt.
  • Die Kritik dass wichtige Text-Korrekturen nicht vollzogen wurden wird entgegengenommen.
  • Änderungen oder Korrekturen an Beschlüssen habe es noch nie gegeben.
  • Dass der Protokollführer das Protokoll unterschrieben soll, wird für nötig erachtet.
  • Eine Genehmigung des Protokolls in der Folgesitzung wird als zu zeitaufwändig erachtet.
  • Nebst dem gesamten, internen Protokoll wird wie bis anhin ein Protokollauszug für den Versand und für die Hompage erstellt.
  • Für den Aushang und den Gemeindekanal wird eine verkürzte Version bestehend aus a) Titel, b) Bericht, e) Antrag und f) Beschluss erstellt.
  • Auf den Vorschlag, das GR-Protokoll nicht mehr im Gemeindekanal zu versöffentlichen bzw. das Bedürfnis mittels einer Umfrage zu eruieren, wird nicht eingetreten.
  • Der interne Aufwand soll nicht überborden.

Somit lautet Punkt 7 der Sitzungsordnung des Gemeinderates neu:

7. Protokolle
Über die Verhandlungen wird ein Protokoll geführt. Dieses setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: a) Titel, b) Bericht, c) Zusammenfassung der Informationen von Gästen, d) Erwägungen (Diskussion des Gemeinderates in Tabellenform), e) Antrag, f) Beschluss.

Allfällige Änderungen der schriftlichen Anträge werden als solche protokolliert. Es sind generell der Zuständigkeits- bzw. Sachbereich und der Name des Antragstellers im Protokoll aufzuführen (z.B. Ressort Land- und Forstwirtschaft, Gemeinderat XY informiert, bzw. stellt Antrag...) dies gilt auch für die Verwaltungsbereiche (z.B. der Leiter Tiefbau, XY informiert bzw. stellt Antrag....). Die Beschlüsse sind mit "einstimmig" oder mit "mehrheitlich" zu protokollieren. Bei "mehrheitlich" gefassten Beschlüssen ist das Stimmenverhältnis nach Fraktionen (z.B. 5 Nein, 2 VU, 2 FBP, 1 FL) aufzuschlüsseln. Nicht behandelte oder verschobene Traktanden werden im Sitzungsprotokoll aufgeführt.

Das Protokoll wird dem Gemeinderat bis am Samstag nach der Gemeinderatssitzung zugestellt. Bis am darauf folgenden Montagmittag 12.00 Uhr, haben die Fraktionssprecher der im Gemein-derat vertretenen Parteien allfällige Änderungen oder Ergänzungen per E-Mail dem Gemeindevorsteher zu übermitteln. Handelt es sich um wesentliche Änderungen oder Ergänzungen, so ist dieses Traktandum im Protokoll als „zurückgestellt zur weiteren Abklärung“ aufzuführen. Ein Protokollauszug wird unmittelbar nach der Genehmigung auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Eine Kurzfassung wird im Gemeindekanal und in den amtlichen Anschlagkasten in Eschen und Nendeln ausgehängt. Beschlüsse, die auf klare Anträge an der Sitzung gefasst werden, können am Tage nach der Sitzung ausgeführt werden. Einschränkungen betreffend die öffentliche Publikation von Gemeinderatsbeschlüssen bestimmt der Gemeinderat gleichzeitig mit der Beschlussfassung zum betr. Traktandum. Fachberater können zur Sitzung mit beratender Stimme zugezogen werden.

Antrag / Antragsänderung:
Der Gemeinderat genehmigt die geänderte Sitzungsordnung

Beschluss: mehrheitlich - Dem Antrag wird zugestimmt, 1 Nein FL.

 

7. Umsetzung vom Gemeinderatsbeschlüssen - 119

 

Antragsteller: VU-Fraktion

 

Bericht:
Die Ad-hoc Kommission, bestehend aus den Mitgliedern Paul Eberle, Daniel Oehry und René Wanger, hat im Jahr 2006 ein Leitbild entworfen. Die Mitglieder der Verwaltung wie auch die Gemeinderäte hatten die Möglichkeit, das Leitbild mitzugestalten. In der GR-Sitzung am 22. Nov. 2006 wurde das Leitbild vom GR verabschiedet. An der GR-Sitzung vom 28.02.2007 wurde uns vom Vorsteher eine Broschüre "Leitbild der Gemeinde Eschen" übergeben. Dieses Leitbild hängt auch in diversen Sitzungsräumen der Gemeinde Eschen.

Zu unserem Erstaunen haben wir festgestellt, dass der Text unter dem Titel "Verwaltung" abgeändert wurde und somit nicht demjenigen entspricht, welcher vom GR verabschiedet wurde!

Erwägungen:

  • Die Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinderats Beschlüsse wird in Frage gestellt.
  • Die Ursache die zum kritisierten Umstand geführt hat, wird während der Sitzung eruiert.
  • Es wird an die Antragsteller die Frage gestellt, wieso mit den involvierten Personen nicht das direkte Gespräch gesucht wurde.
  • Es wird die Frage aufgeworfen, was noch untersucht werden soll?
  • Die Geschäftsleitung wird aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen.

Antrag:
Der Vorsteher hat dieses Vorgehen zu untersuchen und dem GR schriftlich zu berichten, wie es zu diesem Vorfall gekommen ist.

Beschluss: mehrheitlich - Dem Antrag wird zugestimmt, 2 Nein, 1 FBP, 1 FL.

 

8. Verlängerung externes Baubewilligungsverfahren - 120

 

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission

Bericht:
Ausgangslage

Der Gemeinderat genehmigte am 6. Dezember 2007 die Anstellung von Markus Frieser als Immobilienverwalter mit folgender Auflage:

Das Baubewilligungsverfahren ist nach Anstellung des Immobilienverwalters wieder vollständig im Bereich Bauwesen zu vollziehen.

Abklärung
Gespräche nach Eintritt des Immobilienverwalters mit den Mitarbeitern vom Bereich Bauwesen und Vorsteher hat ergeben, dass dieser Gemeinderatsentscheid nicht gleichzeitig mit dem Arbeitsbeginn von Markus Frieser vollzogen werden kann.

Argumente für eine Verlängerung des externes Baubewilligungsverfahren

  • Einarbeitungszeit von Markus Frieser.
  • Stundenabbau von Marcel Foser.
  • PSE befindet sich zur Zeit im Innenausbau und ist sehr zeitintensiv
  • Die Arbeitszeit von Sigi Risch beträgt vorläufig noch nicht 100%.

Antrag Bereich Bauwesen
Der Bereich Bauwesen stellt den Antrag, die Unterstützung des externen Baubewilligungsverfahrens um ein halbes Jahr zu verlängern.

Budget 2007
Im Budget 2007 sind CHF. 75'000.00 vorgesehen

Empfehlung
Die Finanz- und Personalkommission befürwortet die Verlängerung des externen Baubewilligungsverfahren.

Antrag:
Die externe Unterstützung des Baubewilligungsverfahrens wird bis am 1. Oktober 2007 verlängert.

 

Der Vorsteher erläutert die Gründe die eine Verlängerung notwendig gemacht haben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

9. Organisation Religionsunterricht PSN 2007/2008 - 121

 

Antragsteller: Gemeindeschulratpräsidentin von Grünigen Stefanie

Bericht:
Im kommenden Schuljahr 2007/08 wird ein neu eingestellter Kaplan ein Teilpensum des Religionsunterrichts an der Primarschule Nendeln übernehmen. Trotz der Bitte an das Bistum Vaduz bei einer Neubestellung eines Kaplan auf die pädagogische Ausbildung zu achten, muss auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen werden, dass die gewünschte und geforderte pädagogische Grundausbildung nicht vorausgesetzt werden kann. Die Vereinbarung zwischen Gemeinde und Bistum sieht einen Beschäftigungsgrad von 6 – 12 Stunden vor. Der Gemeindeschulrat suchte gemeinsam mit der Schulleitung der PSN und Pfarrer Burali eine Lösung, wie der Einstieg des zukünftigen Kaplans in die Arbeit als Lehrperson für Religion von Fachpersonen optimal begleitet werden kann. Zudem wird als Anstellungskriterium eine längerfristige pädagogische Weiterbildung des Kaplans gefordert, damit dieser in den Folgejahren sein Pensum an der Schule als gut ausgebildete Religionslehrkraft weiter ausbauen kann.

Die neu einzuführende Besprechungsstunde soll für den Austausch von Grundsätzen der Pädagogik wie auch zur Erörterung von didaktischen und methodischen Fragestellungen dienen. Diese wöchentlich stattfindende Lektion wird von der Katechetin geleitet und hat einen Fixplatz in den Stundenplänen der beteiligten Personen. Auch Pfr. Burali ist an einer regelmässigen Teilnahme interessiert und befürwortet die fachkompetente Begleitung des Religionsunterrichts auf pädagogischer Ebene durch die Katechetin.

Schuljahr 2007/08 PSN
Kaplan (5 Lektionen und 1 Teamstunde)

  • 1. Klasse 1 Lektion
  • 2. Klasse 2+2 Lektionen
  • 1 Teamstunde

Katechetin (8 Lektionen und 1 Teamstunde)

  • 3. Klasse 2 Lektionen
  • 4. Klasse 2+2 Lektionen
  • 5. Klasse 2 Lektionen
  • 1 Teamstunde

Pfarrer Burali (1 Teamstunde)

  • 1 Teamstunde

 

Antrag:

  1.  Der neue Kaplan soll als Einstieg die anfallenden Lektionen aus der 1. und 2. Klasse übernehmen. Dies sind 5 Lektionen. Zudem nimmt er verpflichtend an der Besprechungsstunde teil und stellt sich einer der oben vorgestellten pädagogischen Fort- und Weiterbildungen. Das Unterrichtspensum beträgt somit 6 Wochenlektionen.
  2. Die Katechetin unterrichtet die 3., 4., und 5. Klasse. Dies entspricht einem Stundenpensum von 8 Lektionen. Zusätzlich leitet sie die wöchentliche Teamstunde. Somit beträgt ihr Gesamtaufwand 9 Wochenlektionen.

 

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

10. Anstellung Katechetin PSN 2007 /2008 - 122

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht
Ausgangslage
Im kommenden Schuljahr 2007/2008 soll ein Teilpensum des Religionsunterrichts vom Kaplan und ein Teilpensum von einer Katechetin übernommen werden.

Abklärungen
Abklärungen haben ergeben, dass Waldtraud Amann, Katechetin bereit ist, die 8 (1) Lektionen zu übernehmen.

Frau Waldtraud Amann ist in Nendeln aus früherer Tätigkeit als Katechetin bekannt und sehr beliebt. Sie ist im Besitze von der Lehrerlaubnis.

 

Empfehlung
Die Finanz- und Personalkommission empfiehlt die Anstellung von Waldtraud Amann

 

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Anstellung als Katechetin Frau Amann Waldtraud

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

11. Ersatzanstellung Revierförster und Betriebsleiter 50% - 123

 

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission

Bericht:
Ausgangslage
Der Gemeinderat bewilligte am 17. Januar 2007 die Anstellung eines Revierförsters und Betriebsleiters mit einem Arbeitspensum zu 50%.

Ausschreibung
Die Ausschreibung der Stelle erfolgte in den Landeszeitungen sowie in den Gemeindeeigenen Medien. Aufgrund der geringen Bewerbungen war die Auswahl ungenügend und die Stelle wurde ein zweites Mal publiziert.

Bewerbungsgespräche und Auswahl
Die eingereichten Unterlagen wurden intern geprüft und anschliessend mit potentiellem Bewerber ein Bewerbungsgespräch geführt.

Empfehlung
Die Finanz- und Personalkommission befürwortet die Anstellung von Herr Gabathuler Adrian.

Der Vorsteher erläutert den Ablauf und informiert den Gemeinderat über die Auswahl: Mit 3 Bewerbern wurden Gespräche geführt. Ein Bewerber hat in der Folge seine Bewerbung zurückgezogen.

Erwägungen:
Es wird gefragt, ob wieder eine Probezeit vereinbart wird?
Antwort: Eine Probezeit von 3 Monaten wird vereinbart.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Ersatzanstellung des Revierförsters und Betriebsleiters zu 50% von Herrn Gabathuler Adrian.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

12. Baugesuch Einbau Solaranlage - 124

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 1471, Hainweg 11, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

13. Baugesuch Anbau Terrassenüberdachungen - 125

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Anbau von zwei Terrassenüberdachungen beim bestehenden Wohnhaus auf Parz. Nr. 1797, Sagenstrasse 39, Eschen. Das Bauvorhaben benötigt ein Überbaurecht auf das Nachbargrundstück Nr. 1092. Ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag liegt dem Baugesuch bei.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.

Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

14. Baugesuch Anbau Eingang, Einbau Solaranlage, Dachsanierung - 126

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant sind der Anbau eines Einganges, der Einbau einer Solaranlage und eine Dachsanierung beim bestehenden Gebäude auf Parzelle Nr. 946, Aspergut 7, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt. (Benno Gerner und Michael Gerner im Ausstand)

 

15. Baugesuch Einbau Solaranlage - 127

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 35/XIII, Stieg 19, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

16. Baugesuch EFH mit Einliegerwohnung und Atelier - 128

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Atelier auf Parzelle Nr. 714, Talstrasse, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und Ausnahmen:

Auflagen:

  1. Der amtliche Situationsplan und der Eigentumsnachweis sind nachzureichen.
  2. Für das Abwasser-Durchleitungsrecht über die Nachbarparzelle Nr. 712 ist ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag zu erstellen und im Grundbuch einzutragen.
  3. Der Anschluss ist bis zur öffentlichen Kanalisation aufzuzeigen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen. Der Kanalisationsplan ist zu überarbeiten und mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
  4. Der begehbare Bereich der Dachterrasse ist mit einem Geländer abzusichern.
  5. Die Berechnung der U-Werte ist nachzureichen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

17. Baugesuch: Aushubzwischenlager - 129

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Foser Marcel

Bericht:
Geplant ist die Vergrösserung des bestehenden Aushubzwischenlagers auf der Parz. Nr. 998/I und die Integration eines Aushubzwischenlagers im Betriebsareal des Bauunternehmens Heeb Est., auf der Parz. Nr. 990/I in der Industrie- und Gewerbezone Nendeln.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Auflage:
Auf beiden Aushubzwischenlagern darf nur Aushub- und Humusmaterial zu- und abgeführt werden. Es dürfen keine Immissionsauslösende Aufarbeitungsarbeiten der gelagerten Materialien stattfinden (Schall, Staub, Geruch).

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

18. Baugesuch: Vorabklärung Bauabsicht in der Reservezone - 130

 

Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Foser Marcel

Bericht:
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 25. Oktober 2006 die Bauabsicht behandelt, den Rückbau der bestehenden Bauten auf der Parz. Nr. 72/XII und dem Wohnzonen B konform geplanten Neubau in der Reservezone zugestimmt.

Die Bauherrschaft hat in der Zwischenzeit diverse Studien erstellen lassen. Als beste Lösung, auch aus ortsbaulicher Sicht hat sie sich nun für einen eingeschossiger Flachgebäudekörper entschieden. Der geplante Baukörper tritt an der exponierten landschaftlichen Lage kaum in Erscheinung. Die geplante Baukörperlänge misst aber neu nicht den nach der Gemeindebauordnung zulässige Maximallänge von 25 m, sondern die gesetzliche regelbauweiskonforme Gebäudelänge von 30 m.

In einer Besprechung mit dem Hochbauamtsleiter, dem Architekten und der Abt. Bauwesen wird aufgrund der landschaftlichen Integration und der reduzierten Gebäudehöhe diesem Konzeptvorschlag der Vorzug gegeben.

Die Bruttogeschossfläche des Neubauvorhabens ist kleiner, das Volumen des geplanten Neubaues misst knapp die Hälfte der noch bestehenden Gebäudevolumen auf Parz.Nr. 72/XII.

Antrag:
Aufgrund der damals vom Gemeinderat genehmigten Argumente vor allem aber der unwesentlichen Wahrnehmung des geplanten Neubaues im Landschaftsbild ist die Ausnahme für die regelbauweiskonforme Gebäudelänge von 30 m gegeben.

 

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

19. Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetztes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention - 131

 

Antragsteller: Gesundheitskommission, Gina Hasler

Bericht:
Die Gemeinde Eschen hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention erhaltern.

In der Sitzung vom 28. März 2007 beauftragte der Gemeinderat die Gesundheitskommission zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.

Die Kommission hat zu den Schwerpunkten des Vernehmlassungsberichts Stellung genommen.

5. Schwerpunkte der Vorlagen

5.1 Allgemeines
Wir sind der Meinung, dass sich das Land Liechtenstein ihre Eigenständigkeit und Eigenverantwortung so gut wie möglich bewahrt und selbst für Land und Leute eine angemessene und tragbare Lösung für alle Beteiligten finden soll. Der Vergleich mit anderen Ländern (siehe S. 11 – 19 im Vernehmlassungsbericht) ist wohlgemerkt interessant aber für die Schaffung eines Gesetztes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention für Liechtenstein nicht relevant. Klar ist, dass der Rahmen einer EWR- Richtlinienumsetzung ein Werbe- und Sponsoringverbot für den Tabakbereich in Vorschlag gebracht werden muss.

5.2.1 Rauchverbot in öffentlichen zugänglichen geschlossenen Räumen sowie Verwaltungsgebäuden
Abs. 1
Betreffend „grundsätzliches Rauchverbot in Gastronomiebetrieben“.

Es soll dem Wirten überlassen sein ob er einen rauchfreien Gastronomiebetrieb führen möchte oder nicht. Für den Wirten sollen diese Optionen rauchfrei, raucher oder beides offen gelassen werden. Er soll dies aber bereits an der Eingangstür seinen Gästen klar kommunizieren und deklarieren.

Abs. 4
Wir sind also gegen eine flächendeckende Einführung des Nichtraucherschutzes in Gastronomiebetrieben. Bars, Restaurants, Nachtclubs, Diskotheken können nicht miteinander verglichen und auf gleichen Nenner gebracht werden. Jedes für sich ist separat anzuschauen. Der Wirt im Speiserestaurant hat nicht die gleiche Ansicht wie der Betreiber einer Bar, welche hautsächlich vom Getränkekonsum seiner Gäste lebt.

Abs. 6
Einem Rauchverbot in Verwaltungsgebäuden der öffentlichen Hand d.h. von Land und Gemeinde stimmen wir zu.

5.2.2 Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln
Einer Festschreibung dieses Artikels stimmen wir zu.

5.2.3 Rauchverbot im Innen- und Aussenbereich von Schularealen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche
Dass gerade Kinder und Jugendliche vor Passivrauch und der Verleitung zum Rauchen besonders geschützt werden sollten erachten wir als sinnvoll uns stimmen überein.

5.3 Tabakprävention
Den Inhalten von Pkt. 5.3 Tabakprävention stimmen wir im Grundsatz nicht zu.

Es sollen nicht Anreizen zum Tabakkonsum geschaffen werden. Wer diese Sucht hat, der konsumiert und erwirbt auch ohne Werbung in Presse und Rundfunk Tabakwaren. Das ist richtig! Es soll aber auch an den Verstand der Menschen appelliert werden diesen Versuchungen standzuhalten. Es kann nicht sein, dass der Staat dem Statt Unternehmungen dieser Art ein Werbeverbot erteilt nur damit Passivraucher Geschützt werden können. Für ein Verteilen von Gratistabakwaren sind wir natürlich nicht aber auch z.B. Tabakhändler sollen in gewissem Masse und in einem gewissen „definierten“ Rahmen Werbefreiheit geniessen.

Beispielsweise sollen Fachmagazine wie z.B. „Cigar“, welches sich mit Zigarren und Tabakwaren auseinandersetzt und Explizite Tabakgeschäfte wie z.B. „Portmann, Vaduz“ sollen kein Werbeverbot bekommen. Sie würden dann in Ihrer beruflichen Tätigkeit/ Wirtschaftlichkeit massiv eingeschränkt werden und im schlimmsten Fallen Existenzschwierigkeiten bekommen.

6. Erläuterung der Gesetzesvorlagen
6.1 Zum Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention
Art. 2/ Abs. 3:
„… in Spitälern, Kliniken und Alters- und Pflegeheimen“

Wir sprechen und klar gegen ein Rauchverbot speziell in Alters- und Pflegeheimen aus. Es darf nicht sein, dass einer älteren betagten Person das Rauchen generell verboten wird. Manche dieser Personen rauchen bereits mehrere Jahrzehnte und finden ihren täglichen Genuss bei einer Konsumation beispielsweise einer Zigarre oder einer Pfeife. Es ist auch nicht sinnvoll, dass Heim rauchfrei gestalten zu wollen und Raucher auf ihr Zimmer zu verweisen. Rauchen im Zimmer besonders bei alten Menschen steigert das Gefahrenpotential enorm. Die Brandgefahr steigt extrem, wenn wir diese Menschen überspitz formuliert auf der Bettkante rauchen lassen.

Wir würden einen grossen, freundlich gestalteten Aufenthaltsraum in dem die Seniorinnen und Senioren/ Betagten etc. rauchen dürfen begrüssen. Gut klimatisiert und sehr gut belüftet wäre er eine Bereicherung für ein Alters- und Pflegeheim und würde das alltägliche Leben und die Gewohnheiten der Bewohner nicht beeinträchtigen.

Bemerkungen
Dem vorliegenden Vernehmlassungsbericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend der Schaffung eines Gesetzes über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention ist in dieser Form nicht zuzustimmen.

Es sind für uns zu viele Punkte, welche nicht unseren Vorstellung entsprechen.

Wir sind der Meinung, dass der Trend bei den Menschen ohne hin immer mehr in Richtung Nichtrauchen geht. Das ist auch in Ordnung.

Menschen die rauchen wollen sollen das tun ohne dass andere absichtlich zu gefährden. Es darf aber nicht sein, dass Raucher nur auf Grund ihrer „Sucht“ diskriminiert und in der Öffentlichkeit verdrängt werden.

Die Gesetzesvorlage sollte mehr Spielraum lassen und auf die Eigenverantwortung aller Beteiligten bauen.

Solche Staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger finden wir bedenklich und beängstigend. Für den Einen ist Lebensqualität rauchfrei für den anderen ist Lebensqualität, wenn er rauchen darf!

Gegenseitige Rücksichtsnahme und Angebote für beide Parteien in der Gastronomie sowie in der Gestaltung der Freizeit eines Jeden sollten Lösung genug sein!

Erwägungen

  • Ein Gemeinderatsmitglied will wegen anderer Auffassung zum Thema Nichtraucherschutz als in der Stellungnahme ausformuliert, dem Vorschlag der Gesundheitskommission nicht beipflichten.
  • Anstelle „Verboten“ empfiehlt die Kommission, an die Eigenverantwortung der Konsumenten zu appellieren.
  • Vor allem alten Menschen in Heimen müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, in einem separaten Bereich rauchen zu können.

Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagene Stellungnahme und beschliesst zur Weiterleitung an die Regierung

Beschluss: Mehrheitlich - Dem Antrag wird zugestimmt, 2 Nein, 1 FL , 1 VU

 

20. Stellungnahme betreffend der Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 132

 

Antragsteller: Gesundheitskommission, Gina Hasler

Bericht:
Die Gemeinde Eschen hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung erhalten.

In der Sitzung vom 28. März 2007 beauftragte der Gemeinderat die Gesundheitskommission zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.

Die Kommission hat zu den Schwerpunkten des Vernehmlassungsberichts Stellung genommen.

Im Grundsatz stimmt der Gemeinderat der Vernehmlassung zu.

Folgender Artikel/ Absatz ist für uns Fragwürdig:
Art. 24b/ Abs.2

Wir sind der Meinung, dass der bisher bestehende Abs. 2 in dieser Form bestehen bleiben soll.

Bisher im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt/ Gesetz vom 23. Oktober 2003 betreffend die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung:

2) Die Beiträge zur Prämienverbilligung richten sich nach der im Landesdurchschnitt errechneten Prämie der obligatorischen Krankenversicherung.

 

Neuer Vorschlag der Regierung in der Vernehmlassung:
2) Die Beiträge zur Prämienverbilligung richten sich nach der günstigsten von den Kassen angebotenen Prämie für die obligatorische Krankenversicherung.

Wird der Vorschlag wie in der Vernehmlassung durchgeführt bedeutet das eine Entsolidarisierung/ Schlechterstellung von gerade älteren Menschen. Der Solidaritätsgedanke soll/ muss im Vordergrund stehen.

Eine Abwanderung zu den jeweils „billigsten“ Kassen hätte dieses Vorhaben auch zu Folge.

Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagenen Stellungnahme und beschliesst zur Weiterleitung an die Regierung

 

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

21. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend der Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) - 133

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) zugestellt mit dem Ersuchen bis am 15. Juni 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Finanz- und Personalkommission beauftragt.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

22. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 134

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Antragstellerin: Kranz Natalia, Waldteilstrasse 5, Nendeln.

Kranz Natalia stellt aufgrund von Par. 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 den Antrag um Aufnahme in das Landesbürgerrecht und in das Gemeindebürgerrecht Ihres Ehegatten. Der vorliegende Antrag und die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind vom Zivilstandsamt geprüft worden.

Antrag:
Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Aufnahme der Bewerberin in das Gemeindebürgerrecht.

 

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

2. Mai 2007

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

PROTOKOLL: Leiter Dienste, Wanger René

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