SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 09/2007
Datum, Zeit
Sonntag, 25. April 2007 / 18.00 - 21.00 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie
Protokoll
Gemeindesekretär, Marxer Anton
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Traktanden
- Winterdienst Outsourcing - 135
- Anschaffung Traktor für den Werkbetrieb Eschen - 136
- Oberfläche Trottoir, Dr. Albert Schädler-Strasse - 137
- Kaufverhandlungen mit dem Land Liechtenstein - 138
- Gebühren für die Bewilligung zum Befahren von mit Fahrverbot belegten Strassen - 139
- Gemeindesubventionen für das laufende Geschäftsjahr 2007 - 140
- Nachtragskredit baulicher Unterhalt, Parkplatz vor Kindergarten Dorf, Eschen - 141
- Leitsätze Verwaltung - 142
- Baugesuch Einbau Solaranlage - 143
- Baugesuch Einbau Solaranlage - 144
- Baugesuch Erstellung Fahrradunterstand und Personaleingang - 145
- Baugesuch Blocksteinmauer / Terrainaufschüttung - 146
- Baugesuch Umbau Terrassenzugang - 147
- Baugesuch Anbau Unterstand - 148
- Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgasemissionen - 149
1. Winterdienst Outsourcing - 135
Antragsteller Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht
An der Sitzung vom 14.03.07 wurden die Vorteile der Ausführung des Winterdienstes durch den Werkbetrieb dargelegt. Für den Entscheid Outsourcing des Winterdienstes forderte der Gemeinderat einen Kostenvergleich.
Da weder genaue Kosten einzelner Mitarbeiter der Gemeinde Eschen auf den Winterfahrzeugdienst bezogen vorliegen und die Winterdienste von anderen Gemeinden und dem Tiefbauamt nicht dem Einsatz von Eschen gleichen ist dieser Vergleich nur sehr schwierig zu erbringen und auch mit Vorsicht zu betrachten.
In beiliegender Tabelle wird versucht die anfallenden Winterdienstkosten der letzten Jahre von den betroffenen Werkbetriebsmitarbeiter mit Faktoren auf die relevanten Dienstleistungen Dritter des Tiefbauamtes zu stufen.
Gleichzeitig liegt eine Kostenzusammenstellung des Tiefbauamtes für die Strecke 3 als Vergleichsgrundlage bei. Diese Kosten können aufgrund unterschiedlich offerierten Stundensätze der Unternehmer variieren.
Ein exakter Kostenvergleich kann nur durch eine solide öffentliche Ausschreibung aller geforderten Aufgaben und der genauen Kostenerfassung durch die Mitarbeiter beim maschinellen Winterdienst über mind. 2 Jahre angestellt werden.
Bei diesem Traktandum ist der Leiter Tiefbau, Martin Büchel anwesend und stellt den Kostenvergleich des Strassenwinterdienstes bei Ausführung durch den Werkbetrieb oder durch Dritte vor. Als Grundlage dienen die für den Winterdienst aufgewendeten Stunden aus den Jahren 2004, 2005 und 2006.
Er verweist auch auf die Ausführungen und Begründungen des Traktandums 06/07 vom 14. März 2007 zur Entscheidungsfindung.
Erwägungen:
- beim Winterdienst des Landes besorgt das Land den Unterhalt, die Lagerung und die Wiederbeschaffung der Geräte;
- durch den Winterdienst entstehen im Werkbetrieb keine Überstunden;
- die Kostentransparenz, der Kostenvergleich soll durch eine Stellungnahme des Kassiers ergänzt werden;
- gemäss den Ausführungen des Leiters Tiefbau, Büchel Martin, handelt es sich um ein eingespieltes Team der eingesetzten Mitarbeiter, viele Gründe sprechen für die Beibehaltung des Winterdienstes durch den Werkbetrieb, es entstehen praktisch keine Schäden und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sind durchwegs positiv;
- wurde die Berechnung mit der Kassa abgesprochen? Antwort: Die Stunden die für den Winterdienst für die Berechnung als Grundlage benutzt wurden, wurden von der Kassa zur Verfügung gestellt.
- mit der Weiterführung des Winterdienstes durch den Werkbetrieb kann ein ganzjährige Auslastung des Werkbetriebes gewährleist werden;
- die Gemeinde hat diese Thematik auch aus der menschlichen Sicht zu beurteilen;
- die Gemeinde hat als Träger der Gemeinschaft einen sozialen Auftrag zu erfüllen, der bei dieser Entscheidung nicht in Zahlen gefasst werden kann;
- die vorliegende Kostenberechnung und der Kostenvergleich sind für einige Gemeinderäte keine Entscheidungsgrundlagen aus finanzieller Sicht;
- Seitens einiger Gemeinderäte wird nicht die Beibehaltung des Winterdienstes durch den Werkbetrieb kritisiert, vielmehr geben die schriftlich abgegebenen Entscheidungsgrundlagen Grund zur Diskussion.
Antrag
- Der Gemeinderat bestätigt, aufgrund der Ausführungen des Leiters Tiefbau, Büchel Martin, den Winterdienst wie bisher durch den Werkbetrieb ausführen zu lassen.
- Es hat eine Ausschreibung für die Zusatzgeräte Schneepflug und Salz- Splittstreuer im Verhandlungsverfahren zu erfolgen.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1. und 2. wird zugestimmt
2. Anschaffung Traktor für den Werkbetrieb Eschen - 136
Antragsteller Abt. Bauwesen Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht
Die Gemeinde Eschen ist im Besitze eines 10 jährigen Fendt Geräteträger mit über 6200 Arbeitsstunden. Dies entspricht z.B. aufgrund der Sollarbeitsstunden des Jahres 2007 von 2032 Std. mehr als volle 3 Jahre Arbeiten im Traktor.
Da aufgrund von Erfahrungswerten eine Maschine mit diesen Arbeitsstunden kritisch im Hinblick auf grössere Reparaturen ist, wurde dafür im Budget 2007 die notwendige Summe vorgesehen.
Im Sommer 2006 wurden durch die Mitarbeiter des Werkbetriebes die Traktoren Fendt und Deutz gefahren, getestet und verglichen. Die markanten Unterschiede beider Traktoren wurden hauptsächlich beim Getriebe und beim Handling einiger Funktionen festgestellt.
Im April dieses Jahres wurde ein Traktor 4 Zylinder, Turbo Diesel und Vario Getriebe durch die Bauverwaltung öffentlich ausgeschrieben.
Daraufhin sind 2 Angebote eingegangen.
Nach Prüfung beider Offerten wurde festgestellt, dass ein Angebot betr. Vario Getriebe (stufenlos ohne zu kuppeln) nicht der Ausschreibung entspricht und demzufolge gemäss ÖAWG aus dem Verfahren auszuschliessen ist.
Diese Art von Getriebe entspricht nicht dem aktuellen Kenntnisstand der Technik und den gestellten Anforderungen. Deshalb ist diese veraltete Art von Getriebe auch viel günstiger und mit dem geforderten Vario Getriebe nicht vergleichbar.
In der nächst höheren Baureihe den 6 Zylinder Motoren, was für unser Einsatzgebiet zu gross ist, verfügen auch die Deutz Traktoren über ein Vario Getriebe.
Bei diesem Traktandum ist der Leiter Tiefbau Martin Büchel anwesend und gibt Auskunft über die gestellten Fragen.
Erwägungen
- warum soll jetzt ein Traktor mit 110 PS angeschafft werden, der alte Traktor hat 80 PS?
- Begründungen: Dass der heutige Traktor bei einigen Arbeitseinsätzen am Limit gearbeitet hat, dass ein Kraftverlust durch den geforderten Russpartikelfilter entsteht (was die 110 PS dezimiert) und dass bei Arbeiten unter Volllast der Kraftstoffverbrauch unverhältnismässig hoch ist und die Maschine selbst nicht mehr gleich wirtschaftlich arbeitet;
- der Nutzungseinsatz und das Anforderungsprofil des Traktors ist nicht definiert, wo werden für den Einsatz 110 PS gebraucht;
- die Gemeinde Schaan hat einen Traktor mit nur 70 PS;
- ein Vergleich des Kraftstoffverbrauchs der beiden offerierten Traktoren fehlt;
- es steht nur ein Traktor zur Auswahl, Antwort: Die Ausschreibung erfolgt gemäss ÖAWG in den Landeszeitungen;
- im Werkhof wurden die beiden offerierten Traktoren letztes Jahr getestet, mit den erwähnten Vorteilen eines stufenlosen Variogetriebes des Fendt 412 V
- Seitens einiger Gemeinderäte wird kritisiert, dass hinsichtlich Leistung /Grösse vom Vorsteher in der vorletzten Sitzung bestätigt wurde, dass diese gleich gross bleibe und jetzt auf einmal ein grösserer Traktor ausgeschrieben wurde / Aussage Vorsteher am 4.3.07. keine Reduktion infolge Topografie, z.B. Tonagass und Waldteilstrasse, aber auch durch die Benutzung von Zusatzgeräten, z.B. Frontlader.
- Einige Gemeinderäte finden, dass ein stärkerer Traktor gerechtfertigt sei, damit er nicht in den verschneiten Strassen stecken bleibe.
- Ein Gemeinderat erläutert, dass im Zusammenhang mit dem Thema Energiestadt auch die Stärke und Grösse der Fahrzeuge auf den effektiven Einsatz/Nutzen abzustimmen sind. Hierfür fehlen jedoch jegliche Angaben, um eine seriöse Entscheidung zu fällen.
Antrag:
Die Gemeindebauverwaltung, in enger Absprache mit dem Werkbetrieb, empfiehlt dem Gemeinderat den Kauf des wirtschaftlich günstigsten Traktors, Fendt 412 Vario mit Zubehör, mit der Summe von CHF 209'174.05 inkl. Mwst.
Beschluss: mehrheitlich - 7x Ja / 4x Nein (3x VU, 1x FL)
3. Oberfläche Trottoir, Dr. Albert Schädler-Strasse - 137
Antragsteller Vorsteher
Bericht
An der Sitzung vom 27.10.2006 genehmigte der Gemeinderat das Projekt Dr. Albert-Schädler-Strasse mit Trottoirpflästerung in Betonverbundsteinen. An der Projektvorstellung wurde auch erwähnt, dass die nun genehmigten Betonverbundsteine in den Richtlinien für Behindertengerechte Fusswege als geeignet tituliert sind. (siehe Beilage)
Im beiliegenden Schreiben vom 30.04.07 stellt der Heimleiter des LAK Haus St. Martin Eschen, Herrn Helmuth Kind den Antrag der Gemeinderat möge den Entscheid vom 27.10.07 betr. Pflästerung im Trottoir absehen.
Der Vorsteher erklärt, dass bei der Entscheidung das Trottoir aus Betonverbundsteinen auszuführen den Richtlinien „Behindertengerechte Fusswege“ entspricht. Aber die in der Zwischenzeit geführten Gespräche mit dem Heimleiter Helmuth Kind habe ergeben, dass es zu unterscheiden gilt, zwischen Rollstuhlbenutzer aus der Bevölkerung und aus Bewohnerinnen und Bewohner vom Haus St. Martin. (Erschütterung)
Erwägungen:
- dem Antrag des Heimleiters sollte zugestimmt werden wegen den schlechten Erfahrungen (Erschütterungen) beim Befahren einer Pflästerung mit einem Rollstuhl;
- im Rollstuhl empfindet man jede Erschütterung, Rollstuhlfahrer sind meist alte und gebrechliche Personen, welche das besonders empfinden;
- in der Zentrumsplanung ist die Pflästerung der Trottoirs im Zentrum vorgesehen, es sind ernsthafte Überlegungen und Abklärungen zu machen, wo aus den genannten Gründen von einer Pflästerung abgesehen werden soll;
- eine Pflästerung des Trottoirs trennt das Trottoir auch optisch von der Strasse und gibt daher den Füssgängern mehr Sicherheit.
Antrag / Antragänderung:
Der Gemeinderat beschliesst die Projektänderung und befürwortet die Ausführung des Trottoirs an der Dr. Albert Schädler-Strasse mit einem Asphaltbelag.
Beschluss. einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
4. Kaufverhandlungen mit dem Land Liechtenstein - 138
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Die Gemeinde Eschen hat seit dem 1. Januar 2004 die Räumlichkeiten von der ehemaligen Kunstschule im Mehrzweckgebäude gemietet, welche im Besitze vom Lande Liechtenstein sind. Die Räumlichkeiten wurden verschiedenen Vereine, Organisationen und Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt.
Mietvertrag
Die Anmietung von zusätzlichen Räumen wurde auf Grund des Neubaus von der Primarschule Eschen notwendig um das Vereinshaus der Schule während der Bauzeit zur Verfügung zu stellen.
Im Sommer 2008 wird der Neubau von der PSE fertig gestellt und somit werden die Räumlichkeiten im Vereinshaus wieder frei und können den Vereinen wieder zur Verfügung gestellt werden.
Bedarf
In der Vergangenheit mussten verschiedene Anfragen von Vereinen eine Absage erteilt werden, die einen Antrag stellten für die Benützung von öffentlichen Räumen.
Kaufsverhandlungen
Um frühzeitig die Weichen für die Einteilung und Vergabe von Räumlichkeiten zu stellen, ist es notwendig Klarheit zu schaffen, welche Räumlichkeiten in Zukunft der Gemeinde bei der Vergabe zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist sinnvoll, frühzeitig darüber zu entscheiden, ev. den Mietvertrag zu verlängern oder Kaufsverhandlungen mit dem Lande Liechtenstein zu führen.
Bei den Kaufsverhandlungen sollen folgende Punkte geklärt werden:
- Kann der Mietvertrag verlängert werden?
- Besteht die Möglichkeit die Räumlichkeiten käuflich zu erwerben?
- Kaufpreis
- Zeitlicher Ablauf eines ev. Vertragsabschlusses
Zukünftiger Bedarf von öffentlichen Räumen
Bei einem ev. Kauf geht es in erster Linie um eine strategische Überlegung um den zukünftige Bedarf an öffentlichen Räumlichkeiten abzudecken. Das MZG liegt in zentraler Lage von Eschen und Nendeln und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Der Vorsteher bringt zur Kenntnis, welche Räumlichkeiten zur Zeit für Vereine und Organisation zur Verfügung gestellt werden. Ebenso die Auslastung in den angemieteten Räumen im MZG. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig, weil die Liegenschaftsverwaltung eine Raumanalyse demnächst erstellt, ebenso eine Zuordnung der Zuständigkeit vom Gebäudeunterhalt.
Erwägungen:
- man kann nichts falsch machen, wenn man in Kaufverhandlungen eintritt;
- im Moment sollen Kaufverhandlungen zurückgestellt werden;
- der Liegenschaftsverwalter soll eine Aufstellung machen, welche Gemeinderäume von wem und in welchem Ausmass genutzt werden;
- nach der Inbetriebnahme der neuen Primarschule Eschen werden einige Räume wieder frei, wie können/sollen diese dann genutzt werden;
- es wird vermerkt, dass sich der bauliche Zustand des MZG in einem bedenklichen Zustand befindet, es sind Abklärungen betr. die Bausubstand vorzunehmen;
- für das weitere Vorgehen soll vorgängig eine Raumnutzungsanalyse erstellt werden
- Es wird gefragt, wie hoch die heutigen Mietkosten der ehemaligen Räume der Kunstschule im MZG pro Monat sind. Antwort: 3900.- CHF/Monat.
- Wird die Bildungsoffensive in Eschen umgesetzt, ist in der Gemeinde Eschen als Bildungsstandort mit einem erhöhten Raumbedarf zu rechnen.
Antrag / Antragänderung:
Der Gemeinderat beauftragt den Liegenschaftsverwalter eine Raumnutzungsanalyse für alle Gemeinderäume zu erstellen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
5. Gebühren für die Bewilligung zum Befahren von mit Fahrverbot belegten Strassen - 139
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Bewilligung zum Befahren der mit Fahrverbot belegten Strassen
Gestützt auf Art. 99 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes und Art. 17 Abs. 1 der Verordnung über die Strassensignalisation, auf die Regierungsentscheidung vom 10. April 2007 sowie auf die „Weisungen über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für das Befahren von mit einem Fahrverbot belegten Strasse“ vom 10. April erteilen die Gemeinden die Bewilligung zum Befahren der mit Fahrverbot belegten Strassen. (Innerhalb der Gemeinde / Landes- und Gemeindestrassen)
Gebühren
Für die Bewilligung zum Befahren der mit Fahrverbot belegten Strassen hat bis anhin das Land Liechtenstein eine Gebühr von CHF 20.00 eingezogen, neu wird die Gebühr von den Gemeinden eingehoben, wobei Landesweit die gleiche Gebühren vorgeschlagen wird.
Tagesbewilligung CHF 20.00
Jahresbewilligungen CHF 100.00
Erwägung:
die in der Verordnung vorgesehen Gebühr für Dauerbewilligungen, CHF 50.--, soll ebenfalls in den Antrag aufgenommen werden
Antrag / Antragergänzung:
Für die Ausstellung von Bewilligungen zum Befahren der mit Fahrverbot belegten Strassen werde folgende Gebühren eingehoben.
- Tagesbewilligung CHF 20.00
- Dauerbewilligung CHF 50.00
- Jahresbewilligungen CHF 100.00
- Die Gebühren treten ab 1. Juni 2007 in Kraft
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen wird zugestimmt.
6. Gemeindesubventionen für das laufende Geschäftsjahr 2007 - 140
Antragsteller: Günther Kranz, Leiter Finanz- und Personalwesen
Bericht
Ansuchen vom Verein für Familienhilfe und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland
Auch in diesem Jahr sind wir auf die Subventionen der Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes angewiesen und benötigen diese Unterstützung schon für das laufende Geschäftsjahr 2007.
Berechnung der Gemeindesubventionen für das Jahr 2007
Bei der Berechnung der Gemeindesubventionen für das laufende Geschäftsjahr 2006 ist vom durchschnittlichen Aufwand der letzten drei Jahre auszugehen. Dies ergibt als Mittelwert für die letzten drei Jahre (2004: CHF 1'744'155, 2005: CHF 1820'524 und 2006: CHF 1'940'260) einen Beitrag von CHF 1'834’9790. Die Gemeindesubvention beträgt 30%, somit rund CHF 550'493.
Dazu berechnet sich der Gemeindeanteil für das laufende Geschäftsjahr 2007 wie folgt:
Massgebliche Ausgangsbasis für 2007 CHF 1'834'979.00
davon 30% (gerundet) CHF 550'493.00
Dieser Betrag von CHF 550'493.00 ist auf der Basis der Einwohner per 31.12.2005 auf die einzelnen Gemeinden aufzuteilen. Hieraus ergibt sich folgende Ausstellung.
Gemeindesubventionen für das laufende Geschäftsjahr 2007
| Gemeinde |
Anzahl Einwohner |
Anzahl Einwohner in Prozent |
Betrag in CHF |
| Eschen/Nendeln |
4'076 |
33.80 % |
186'066.65 |
| Mauren/Schaanw. |
3'649 |
30.25 % |
166'524.10 |
| Gamprin/Bendern |
1'436 |
11.90 % |
65'508.65 |
| Ruggell |
1'925 |
15.95 % |
87'803.65 |
| Schellenberg |
974 |
8.10 % |
44'589.95 |
| Total |
12’060 |
100.00 % |
550’493.00 |
Wir ersuchen Sie, die oben angeführten Subventionsbeträge für das Geschäftsjahr 2007 baldmöglichst zur Auszahlung zu bringen, damit wir unsere Aufwendungen für das laufende Geschäftsjahr daraus decken können.
Antrag:
Ausrichtung der Gemeindesubventionen von CHF 186'066.65 für das Geschäftsjahr 2007. Der Kredit ist im Voranschlag 2007 unter Konto 589.365.00 im Gesamtbetrag von CHF 190'000.00 enthalten.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
7. Nachtragskredit baulicher Unterhalt, Parkplatz vor Kindergarten Dorf, Eschen - 141
Antragsteller: Abt. Bauwesen Immobilienverwalter Frieser Markus
Bericht:
Wegen des Wasserrohrbruchs in der Nacht auf den 26. April 2007 beim Kindergarten Dorf (Parz. Nr. 156) muss der davor liegende Parkplatz saniert werden.
Untergrund- und Belagsarbeiten CHF 11’500.00
Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 11'500.00 für Unterhaltsarbeiten
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
8. Leitsätze Verwaltung - 142
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22. November 2006 das Leitbild verabschiedet. Jeder Ressortinhaber und die Verwaltung konnte die Leitsätze mit seinen Kommissionen abstimmen, ebenso die Verwaltung.
Vorgangsweise
Die Leitsätze von der Verwaltung wurden intern besprochen und anschliessend von der Geschäftleitung verabschiedet und an die zuständige Kommission fristgerecht weitergeleitet. Im Antrag an den Gemeinderat wurden aus Versehen die falschen Leitsätze vorgelegt und verabschiedet. Anschliessend bei der Umsetzung wurden die von der Verwaltung verabschiedeten Leitsätze in das Leitbild eingefügt, was nicht dem Gemeinderatsentscheid entspricht. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine Wiedererwägung zu stellen und die von der Verwaltung erstellten Leitsätze durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Leitbild
Das Leitbild soll in Zukunft die grobe strategische Stossrichtung der Gemeinde vorgeben sowie ein Leitfaden für die Verwaltung und Gemeinderat sein.
Leitsätze Verwaltung wie vom Gemeinderat am 22. Nov. 2006 beschlossen:
Die Gemeindeverwaltung steht im Dienste der Bevölkerung.
Die Gemeindeverwaltung hat eine effiziente, straffe und optimale Struktur und Organisation.
Die Verwaltung sorgt für eine professionelle Datenaufbereitung zuhanden des Gemeinderates.
Leitsätze Verwaltung wie von der Geschäftleitung beschlossen:
Der Verwaltung – unterstützt durch den Gemeinderat – erbringt mit einer optimalen Organisation in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens mit einer offenen Kommunikation kundenorientierte, bürgernahe und wirtschaftliche Dienstleistungen. Sie strebt die überkommunale Zusammenarbeit an.
Erwägungen:
- der vom Gemeinderat beschlossene "Leitsatz Verwaltung" ist besser und konkreter;
- der von der Verwaltung kreierte "Leitsatz Verwaltung" ergibt ein negatives Bild, was die Zusammenarbeit Verwaltung und Gemeinderat betrifft;
- der Gemeinderat muss zur Vermeidung von Unklarheiten seine Arbeitsaufträge an die Verwaltung genauer definieren;
- die Einfügung im ersten Satz -unterstützt durch den Gemeinderat- ist zu streichen;
- der letzte Satz -sie strebt die überkommunale Zusammenarbeit an- gehört nicht in den Leitsatz
Die neuen Leitsätze Verwaltung sollen lauten:
Die Verwaltung erbringt mit einer optimalen Organisation in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens mit einer offenen Kommunikation kundenorientierte, bürgernahe und wirtschaftliche Dienstleistungen. Sie strebt die überkommunale Zusammenarbeit an.
Antrag / Antragänderung:
Der Gemeinderat genehmigt die geänderten Leitsätze, Verwaltung.
Beschluss einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
9. Baugesuch Einbau Solaranlage - 143
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 981, Platzer 6, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Bauge-suches.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
10. Baugesuch Einbau Solaranlage - 144
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des Zweifamilienhauses auf Parzelle Nr. 971, Schönbühl, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
11. Baugesuch Erstellung Fahrradunterstand und Personaleingang - 145
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Erstellung eines Fahrradunterstandes und eines Personaleinganges (Drehkreuz) für den bestehenden Industriebetrieb auf Parz. Nr. 1676, Essanestrasse 10, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
12. Baugesuch Blocksteinmauer / Terrainaufschüttung - 146
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant sind die Erstellung einer Blocksteinmauer und die Aufschüttung des Terrains beim bestehenden Wohnhaus auf Parz. Nr. 3291, Waldteilstrasse 24, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
13. Baugesuch Umbau Terrassenzugang - 147
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist, das Flachdach des eingeschossigen Anbaus beim bestehenden Wohnhaus auf Parz. Nr. 1649, Hub 7, Eschen als Terrasse zu nutzen. Dazu wird ein Fenster vergrössert und zum Terrassenausgang umgebaut.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
14. Baugesuch Anbau Unterstand - 148
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Anbau eines Unterstandes an das bestehende Wohn- und Gewerbehaus auf Parz. Nr. 118, Haldengasse 12, Eschen. Das Bauvorhaben benötigt ein Grenzbaurecht gegenüber der Parzelle Nr. 101 (Eigentümerin Gemeinde Eschen) und eine Ausnahme bezüglich der Gesamtgebäudelänge.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und folgender Ausnahme.
Auflagen:
- Für das benötigte Grenzbaurecht ist eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Eschen abzuschliessen und dem Baugesuch beizulegen.
- Die maximale Gesamtgebäudelänge darf 30 m nicht überschreiten.
Ausnahme:
Für die Gesamtgebäudelängenüberschreitung von 25 m.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen und erwähnten Ausnahme zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
15. Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgasemissionen - 149
Antragsteller: Natur- und Umweltschutzkommission, Gerner Kurt
Bericht:
Die Gemeinde Eschen hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen erhalten.
An der Sitzung vom 28. März 2007 beauftragte der Gemeinderat die Natur- und Umweltschutzkommission zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Die Stellungnahme an den Gemeinderat lautet wie folgt:
Das Klimaschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument für den Zertifikatenhandel. Die Umweltschutzkommission empfiehlt deshalb dem Gemeinderat die Vorlage mit nachstehenden Anmerkungen zu unterstützen:
- Wir sind keine Anlagenbetreiber und somit nicht betroffen.
- Es stellt sich die Frage, ob der Titel „Die Schaffung eines Gesetzes zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen (KSG)“ nicht irreführend ist, da es sich eigentlich um den Zertifikatenhandel zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen handelt!
Dazu einige Überlegungen:
Schwachpunkt der Gesetzesvorlage: Sie verpflichtet Liechtenstein zu keiner einzigen Reduktionsmassnahme im Inland, lediglich zur Entwicklung einer nationalen Klimastrategie! Gemäss Art. 4 Abs. 1 (S.18) werden die Erfüllung der von Liechtenstein eingegangenen Reduktionsverpflichtungen in erster Linie durch Massnahmen im Inland verfolgt, insbesondere durch energie-, verkehrs-, umwelt-, forst-, landwirtschafts- und finanzpolitische Massnahmen. Dieser Aufzählung folgen jedoch keine konkreten klimapolitischen Verpflichtungen! Art. 4 Abs.3 (S.19) legt fest, dass die Regierung die Art und Weise der Erfüllung unserer Reduktionsverpflichtung in einer Nationalen Klimaschutzstrategie festlegt, jedoch fehlen auch hiezu die konkreten Angaben. Diese Gesetzesvorlage lässt somit ernsthafte Bemühungen für Massnahmen im Inland vermissen.
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagene Stellungnahme und beschliesst zur Weiterleitung an die Regierung.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt
14.5.2007
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
PROTOKOLL: Gemeindesekretär