SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 11/2007
Datum, Zeit
Mittwoch, 23. Mai 2007 / 18.00 - 21.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie
Entschuldigt
Bieberschulte Werner
Protokoll
Gemeindesekretär, Marxer Anton
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Traktanden
- Mobilitätskonzept Industrie und Gewerbezone Tiergarten Eschen - 156
- Vorgesuchsprüfung EIBA AG - 157
- Unterstützungsbeitrag Waldorfschule - 158
- Nachtragskredit - 159
- Amtliche Vermessung Eschen - 160
- Bodenauslösung Strassenparzelle Schlossweg, Schellenberg / Antrag auf Verzicht des Vorkaufsrechts - 161
- Unterschutzstellung der Liegenschaft und Hofstätte, St. Martins-Ring 22, Eschen - 162
- Baugesuch Bürohausanbau - 163
- Baugesuch Testgebäude A-Box - 164
- Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus - 165
- Baugesuch Abbruch Wohnhaus / Scheune - 166
- Wechsel im Gemeindeschulrat auf das Schuljahr 2007/08 - 167
- Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 168
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Ärztegesetzes sowie des Gesetzes über das Veterinärwesen - 169
1. Mobilitätskonzept Industrie und Gewerbezone Tiergarten Eschen - 156
Antragssteller: Ressort Bau / Oehry Daniel
Bericht:
Der Gemeinde ist es ein Anliegen den Berufsverkehr nicht nur zu bewältigen, sondern auch die Mobilität der Mitarbeiter/-Innen der Betriebe zu gestalten. Die Industrie und Gewerbezone Tiergarten soll aufgewertet werden. Diesbezüglich fanden Vorgespräche mit der ThyssenKrupp Presta AG statt und wir haben vereinbart, die ersten Abklärungen gemeinsam zu treffen.
Am 30.3.2007 treffen sich Georg Sele (Inficon) der Leiter Bauwesen und der Gemeinderat Ressort Bau zu einem Lokalaugenschein in Balzers bei der Inficon AG. Sie haben seit 1999 Erfahrungen mit dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Bei einer Führung durch die Firma können wir uns einen sehr guten Überblick verschaffen, welchen Weg sie eingeschlagen haben und durch welche Massnahmen sie ihre Mobilitätsziele erreichen konnten. Parallel dazu wurde für das Gebiet Tiergarten eine verkehrsplanerische Studie durch das Büro Verkehrsingenieure Engstler – Gächter – Besch, 9492 Eschen erstellt. Bei der Grobkonzeption wurde sie in die Schritte A) Verkehrstechnischer Teil und B) Mobilitätsmanagement unterteilt.
Der Teil A liegt vor und wurde in der Arbeitsgruppe-Mobilität (Gerner Michael, Risch Siegfried und Oehry Daniel, Vorsitz) besprochen. Mit wem und in welcher Art der Teil B nun angegangen werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu klären sein. Die heutige GR-Sitzung soll aufzeigen, welche Wege bezüglich Mobilitätsmanagement möglich sind. Sie soll dem GR einen ersten Einblick in die Thematik ermöglichen und auch eine Idee liefern bezüglich dem weiteren Vorgehen.
Herr Sele (Geschäftsleitungsmitglied Inficon und Mitglied der Arbeitsgruppe Mobilitätsmanagement Inficon) stellt umfassend die Chancen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements vor. Bei der anschliessenden Diskussion beantwortet er die Fragen des Gemeinderates. Ebenfalls anwesend sind bei diesem Traktandum, der Leiter Tiefbau, Büchel Martin, Der Liegenschaftsverwalter, Frieser Markus und der Gemeindepolizist Kranz Xaver.
Weiteres Vorgehen:
Kurzfristig – Begleitung Mobilitätsmanagement der Firma ThyssenKrupp Presta AG
Mittelfristig – Ausweitung der Erkenntnisse auf weitere Betriebe, die Verwaltung und GR
Langfristig – Überarbeitung Verkehrsrichtplan
Erwägungen:
- im Mobilitätskonzept müssen die Anreize und die Einschränkungen klar dargelegt und im richtigen Ausmass dosiert und kontrolliert werden;
- gemäss den Ausführungen von Herr Dr. Sele hat sich das Mobilitätskonzept der Inficon gelohnt, die finanziellen Einsparungen sind grösser als die Kosten der Umsetzung, der Zertifizierung, der Rezertifizierung und der Stellung von gedeckten Parkplätzen;
- bei einem übergrossen Auto muss der Betreffende zwei Parkplätze bezahlen;
- bei Inangriffnahme und bei der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes muss die Geschäftsleitung eines Betriebes und im Falle der Gemeinde, der Gemeinderat, mit Ueberzeugung mitmachen.
- Dr. Sele bestätigt, es braucht beides, ein Mobilitätskonzept und Parkplätze;
- die Gemeinde strebt das Label der Energiestadt an, das Mobilitätskonzept ist ein Teil davon.
Antrag / Antragergänzung:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat ist mit dem weiteren Vorgehen einverstanden und bestätigt, dass in erster Priorität gemeinsam mit der Firma ThyssenKrupp Presta ein Kickoff zum Thema Mobilitätskonzept durchgeführt wird und dass mittelfristig weitere Betriebe und auch die Verwaltung und der Gemeinderat in das Mobilitätskonzept involviert werden.
- Der Zwischenbericht der Verkehrsingenieure soll dem letzten Stand des Richtplanes Tiergarten angeglichen und dem GR vorgestellt werden und zwar in der GR-Sitzung vom 4.Juli 2007.
Beschluss: einstimmig – Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Dr. Sele zur Kenntnis und bedankt sich. Die Informationen und Anregungen werden bei der weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit sicher nützlich sein.
2. Vorgesuchsprüfung EIBA AG - 157
Antragssteller: Ressort Bau / Oehry Daniel
Bericht:
Gewerbe und Dienstleistungsgebäude auf Parzelle Nr. 1719 in der IGZ Tiergarten Eschen.
Die geplante Baute befindet sich in der Industriezone Eschen. Zurzeit erarbeitet die Gemeinde Eschen im Zuge der Neuausrichtung der Ortsplanung Eschen einen Richtplan über die IGZ Tiergarten. Aus diesem Grunde wurde eine Bausperre im Sinne von Art. 12 Baugesetz erlassen. Die Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen nur erteilt werden können, wenn Bauvorhaben die Aufstellung, Ergänzung oder Abänderung der Bauordnung, des Zonenplanes, des Überbauungsplanes oder die Durchführung einer Baulandumlegung nicht erschwert oder verunmöglicht.
Die Bauherrschaft macht Gebrauch von Art. 3 Bauordnung Eschen
„Für jedes Bauvorhaben, für das gemäss Baugesetz ein Bewilligungsverfahren notwendig ist, soll das Vorprojekt der Gemeindebauverwaltung zur Stellungnahme vorgelegt werden. Auf Antrag werden Ausnahmen und Grundsatzentscheide durch den Gemeinderat behandelt.“
Das Voransuchen vom 16. April 2007 wurde auf der Grundlage des vom GR am 28.02.2007 genehmigten Überbauungsrichtplanes mit den dazugehörigen Vorschriften geprüft. Weitere baurechtliche Prüfungen sind auf Grund des Planungstandes (Vorprojekt) nicht möglich. Die Prüfung ergab einige Abweichungen von den Vorschriften, die in einem separaten Prüfungsprotokoll ausführlich beschrieben sind. Alle diese Punkte sind zu überarbeiten. Über die Abweichung der Gebäudehöhe soll der Gemeinderat in seiner eigenen Kompetenz entscheiden.
Der Baukörper wurde von der Bauherrschaft gegenüber dem Richtplan um 14m weiter Nördlich angeordnet. Nebst den geplanten 169 Parkplätzen (100 Unterirdisch / 69 Oberirdisch) werden weitere notwendige Parkplätze im gemäss Richtplan vorgesehenen Parkhaus übernommen. Die Bauherrschaft sichert der Gemeinde zu, dass sie die vorgesehene Strassenführung nicht beeinträchtigen wird.
Erwägungen:
- in der Diskussion wird von verschiedenen Gemeinderäten immer wieder darauf hingewiesen, dass der am 26.2.2007 beschlossene Richtplan einzuhalten ist;
- ein Gemeinderat wünscht, dass das strittige Thema, die Höhe des Gebäudes, zwischen dem Architekten und dem von der Gemeinde beauftragen Raumplaner besprochen werden soll;
- ein Gemeinderat meint, die Gespräche mit dem Architekten sollen auf Basis der Ideenskizze seitens des Ortsplaners vom 1. September 06 weitergeführt werden;
- es wird immer wieder betont, dass ein beschlossener Richtplan nicht wegen dem ersten Baugesuch bereits abgeändert werden soll;
- ein Gemeinderat meint, dass die Experten zu diesem Punkt im Gemeinderat anwesend sein sollten;
- ein Gemeinderat erwähnt, dass von mehreren Experten (Orts- und Raumplaner, Gemeinde- bauführer und von Projektentwicklern) in der vorliegenden Form eine “Übernutzung” der bestehenden Fläche angesprochen wurde.
Antrag / Antragergänzung:
- Die Gebäudehöhe soll von durchschnittlich 16m (Unter- und Überhöhen +- 2m müssen flächengleich kompensiert werden) auf 20m erhöht werden.
- Die Gebäudehöhe ist gemäss Richtplan vom 26.2.2007 einzuhalten.
- Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der vorgeschlagenen Strassenführung gemäss Vorgesuch zu.
Beschluss: mehrheitlich
- abgelehnt mehrheitlich mit 7 Stimmen / 3x VU, 3x FBP und 1x FL
- Zustimmung mehrheitlich mit 7 Stimmen / 3x VU, 3x FBP und 1x FL
- einstimmig zugestimmt
3. Unterstützungsbeitrag Waldorfschule - 158
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Auf Einladung der Vereinigung Liechtensteinische Waldorfschule hat der Gemeinderat am
10. Jan. 2007 die Waldorfschule in Schaan besucht. Er erhielt einen Eindruck vom pädagogischen Konzept der Waldorfschulen, von den Unterrichtsmethoden, von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und von der Finanzierung.
Die Waldorfschule wird zu über 60% aus Elternbeiträgen finanziert. Gemeinden in Liechtenstein aus denen Schüler in der Waldorfschule in Schaan unterrichtet werden, leisten derzeit einen Beitrag von durchschnittlich CHF 2'050.-- pro Kinde und Schuljahr. Aus der Gemeinde Eschen besuchen im laufenden Schuljahr 2006/07 zwei Schüler die Waldorfschule in Schaan.
Erwägungen:
- grundsätzlich sollen alle Privatschulen, welche vom Land Unterstützung erhalten, von von der Gemeinde unterstützt werden:
- die Privatschule Formatio wird vom Land unterstützt, die Schüler erhalten jedoch privat noch Stipendien;
- wenn Stipendien ausgerichtet werden, gibt es keinen Gemeindebeitrag
- Die Schulratspräsidentin wird den Gemeinderat jährlich und frühzeitig schriftlich darüber informieren, welche Kinder im Primarschulalter Sonderschulen im In- und Ausland besuchen
Antrag / Antragänderung:
Der Gemeinderat bewilligt für jedes Kind jährlich einen Beitrag von CHF 2'050.-- dieser Kredit ist im Budget 2007 bereits enthalten
Beschluss:einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
4. Nachtragskredit - 159
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Stelle als Kaplan ist in der Kirche in Nendeln seit dem 1. April vakant. Seit diesem Zeitpunkt wird der liturgische Teil von Aushilfen übernommen. Dadurch entstehen Honorarkosten in der Höhe von ca. CHF 11'500.00.
Ab 1. August 2007 ist die Stelle voraussichtlich wieder besetzt.
Dieser Nachtragskredit ist auf Grund einer Kreditverschiebung notwendig.
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt für die Aushilfen in der Kirche Nendeln einen Nachtragskredit von CHF 11'5 00.00
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
5. Amtliche Vermessung Eschen - 160
Antragsteller: Abt. Bauwesen / Risch Siegfried
Bericht:
Die vor annähernd 140 Jahren erstellten Katasterpläne 1:2000 genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere wurden die Änderungen der Besitzverhältnisse auf den Altkatasterplänen unvollständig nachgeführt. Zweck der Grundbuchvermessung ist die Erstellung neuer Pläne für das Grundbuch und die anschliessende Bereinigung des Grundbuchs an die heutigen Verhältnisse. Mit der Grundbuchvermessung wird auch der Grunddatensatz der Amtlichen Vermessung auf dem Landinformationssystem (LIS) aufgearbeitet. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren LIS-Themen und die meisten Planungsaufgaben einer Gemeinde. Deshalb ist die Gemeinde sehr daran interessiert, diese Daten sobald als möglich flächendeckend über das gesamte Gemeindegebiet verfügbar zu haben.
Vor der Neuvermessung eines Gebietes muss die Verpflockung und Vermarkung der Grundstücke vorgenommen werden. Die Kosten für die Grenzfestlegung / Vermarkung der Grundstücke werden gemäss Gesetz über die amtliche Vermessung zu ¼ von der Gemeinde und zu ¾ von den Grundeigentümern getragen. Die anschliessende Neuvermessung trägt zu 100% das Land.
Das Gebiet ist ca. 194ha gross und umfasst die vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiete Streuiriet, Mittlere Teile, Mölimad, Ganada, Jodameder, Hausteile, Armaguet, Jörlismad, Rossrietle und Bameder. Die Kosten für die Verpflockung / Vermarkung dieses Gebietes betragen gemäss approx. Kostenschätzung CHF 185'000.- (exkl. MWST). Gemäss Auftragserteilung der FL-Regierung ist für die Ausführung der Neuvermessungsarbeiten in der Gemeinde Eschen der pat. Ing.-Geometer Hanno Konrad Anstalt zuständig.
Konto-Nr. 100.582.00 Kostendach CHF 185'000.00 davon ¼ Gemeinde CHF 46'250.00 / Budget 2007 CHF 50'000.00.
Antrag:
- Der Gemeinderat befürwortet die Fortsetzung der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Eschen und beantragt bei der Regierung, die amtliche Vermessung Eschen Gebiet Streuiriet, Mittlere Teile, Mölimad, Ganada, Jodameder, Hausteile, Armaguet, Jörlismad, Rossrietle und Bameder einzuleiten.
- Der Gemeinderat stimmt in Anlehnung an die Auftragserteilung durch die FL-Regierung zu, die Arbeiten betreffend der Verpflockung und Vermarkung der Grundstücke dem pat. Ing.-Geometer Hanno Konrad zu übertragen.
- Der Perimeter des Gebietes gemäss vorliegendem Übersichtsplan wird genehmigt.
- Bei Beschädigung der Verpflockung sind die Kosten der Wiederherstellung vom Verursacher zu tragen.
Beschluss: einstimmig – Den Anträgen wird zugestimmt.
6. Bodenauslösung Strassenparzelle Schlossweg, Schellenberg / Antrag auf Verzicht des Vorkaufsrechts - 161
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Im Zuge der Grundbuchvermessung wurde festgestellt, dass die Strassenparzelle Schlossweg nicht ausgelöst ist. Die Strassenparzelle ist im Besitz der Bürgergenossenschaft Eschen, liegt in der Waldzone auf Schellenberger Gemeindegebiet und wird von der Gemeinde Schellenberg unterhalten. Die Gemeinde Schellenberg ist bereit, die im vorliegenden Plan markierte Fläche der Parzelle 166/IV, den Schlossweg mit 277.0 Klafter, zum Schätzwert von CHF 20.-- pro Kl., zu erwerben bzw. auszulösen.
Antrag:
Der Vorstand der Bürgergenossenschaft Eschen stellt an den Gemeinderat Eschen den Antrag auf Verzicht des Vorkaufsrechts zu Gunsten der Gemeinde Schellenberg betreffend die Strassenparzelle Schlossweg.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
7. Unterschutzstellung der Liegenschaft und Hofstätte, St. Martins-Ring 22, Eschen - 162
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Mit Schreiben vom 11. Okt. 2006 haben die Gemeinde Eschen und der Eigentümer der Liegenschaft, Gerner Roman, die formelle Unterschutzstellung der Liegenschaft, St. Martins-Ring 22, sowie eine 40%-ige Subventionierung der denkmalschutz-relevanten Kosten beantragt. Die Regierung hat in der Sitzung vom 24. April 2007 diesem Antrag zugestimmt und hat die Gemeinde Eschen beauftragt, im Sinne von Art. 13 des Denkmalschutzgesetzes das unter Schutz gestellte Denkmal an den Zonenplan der Gemeinde aufzunehmen.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt die Unterschutzstellung zur Kenntnis.
- Die Unterschutzstellung wird auf Anordnung der Regierung im Sinne von Art. 13 des Denkmalschutzgesetzes in den Zonenplan aufgenommen
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
8. Baugesuch Bürohausanbau - 163
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist ein Anbau eines Bürohauses westlich des bestehenden Stahllagers auf Parzelle Nr. 1676, Essanestrasse 10, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und Ausnahmen:
Auflagen:
- Der Kanalisationsplan ist zu überarbeiten und mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen. Der Kanalisationsanschluss des TyssenKrupp Presta-Areals an die öffentliche Kanalisation ist im Sinne des Generellen Entwässerungsplanes (Zustandsbericht Gefahrenbereiche) zu überprüfen. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
- Durch den Anbau verändert sich auch die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Abstellplätze (Art. 16, Abs. 1, lit. b der Verordnung zum Baugesetz). Es ist aufzuzeigen, wie viele Abstellplätze gesamthaft nach dem Anbau benötigt werden.
- Für die energierelevanten Konstruktionen ist eine detaillierte U-Wertberechnung mit Schichtaufbau und Materialstärken nachzureichen.
Ausnahmen:
- Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes für die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudelänge von 30m auf 79.53m.
- Der Gemeinderat befürwortet die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seitens des Hochbauamtes für die Unterschreitung des Mindest-Gebäudeabstandes von 7.0m auf 5.18m.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen und Ausnahmen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
9. Baugesuch Testgebäude A-Box - 164
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Erstellung einer interimistischen Wohnunterkunft für die internationale Katastrophen- und Flüchtlingshilfe (Testgebäude / Prototyp A-Box) auf Parzelle Nr. 1599, Britschenstrasse, Eschen. Es handelt sich dabei um eine Baute von zeitlich beschränkter Dauer (befristet bis 31.12.2007). Das Bauvorhaben liegt im Nutzungsbereich Wohnzone A (Bauordnung Art. 8).
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Ausnahme:
Ausnahme:
Für die Nichteinhaltung der Vorschriften für Nutzungsbereich Wohnzone A gemäss Art. 8 der Bauordnung Eschen (Begründung: Baute von zeitlich beschränkter Dauer).
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Ausnahme zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
10. Baugesuch Neubau Mehrfamilienhaus - 165
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen auf Parzelle Nr. 439, In der Halde, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:
Auflage:
Der ab 2000m³ gesetzlich vorgeschriebenen Energienachweis nach SIA-Norm 380/I ist nach zureichen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
11. Baugesuch Abbruch Wohnhaus / Scheune - 166
Antragsteller: Planungskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Abbruch des Wohnhauses mit Stall/Scheune auf Parzelle Nr. 3595, Feldkircherstrasse 12, Nendeln. Das Gebäude ist im Ortsbildinventar der Gemeinde Eschen als “Wertvoll zu erhalten“ aufgeführt. Ein baugeschichtliches Gutachten von Peter und Helena Albertin-Eicher, Büro für historische Bauforschung liegt vor.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:
Auflage:
Die Entsorgung und Wiederverwertung hat gemäss Abfallgesetz zu erfolgen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
12. Wechsel im Gemeindeschulrat auf das Schuljahr 2007/08 - 167
Antragsteller: Gemeindeschulratpräsidentin von Grünigen Stefanie
Bericht:
Der Schulleiter an der PS Nendeln, Herr Andreas Wald, beantragt wegen neuer personeller Besetzung der Schulleitung den Rücktritt von Helmut Hasler als beratendes Mitglied des Gemeindeschulrates per Ende des laufenden Schuljahres.
Auf Beginn des neuen Schuljahres 2007/08 wird Frau Denise Kranz, Schaanwald, als neue Schulleiterstellvertreterin vorgeschlagen. Frau Kranz war seit 2000 als provisorische Hauptlehrerin an der Primarschule Nendeln tätig und ist seit 2002 definitiv als Hauptlehrerin angestellt. Bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode bis Juli 2009 soll Frau Denise Kranz anstatt Helmut Hasler als beratendes Mitglied der Schulleitung im Gemeindeschulrat Einsitz nehmen. Dieser Vorschlag wird vom Gemeindeschulrat unterstützt.
Antrag / Antragergänzung:
- Zustimmung zum Wechsel im Gemeindeschulrat und Ernennung von Frau Denise Kranz zur Schulleiter-Stellvertreterin (vorbehaltlich der Bestätigung durch die Regierung) an der Primarschule Nendeln und zum beratenden Mitglied im Gemeindeschulrat per Beginn des neuen Schuljahrs 2007/08.
- Der Gemeinderat spricht dem scheidenden Schulleiter-Stellvertreter den besten Dank für die geleistete Arbeit aus.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
13. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 168
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Oehry Daniel, Alemannenstrasse 30, Eschen, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger eine anderen Liecht. Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Bei der Aufnehme des Antragstellers erwerben auch seine minderjährigen liechtensteinischen Kinder das Gemeindebürgerrecht.
Antrag:
Aufnahme von Oehry Daniel und seinen Kindern Oehry Viviana und Oehry Noah in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Beschluss: einstimmig (Gemeinderat Oehry Daniel ist im Ausstand) – Dem Antrag wird zugestimmt.
14. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betr. die Abänderung des Ärztegesetzes sowie des Gesetzes über das Veterinärwesen - 169
Antragsteller: Gesundheitskommission / Forst- und Landwirtschaftskommission
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärztegesetzes und Gesetzes über das Veterinärwesen zugestellt mit dem Ersuchen bis Ende Mai 2007 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. In der Sitzung vom 28. März 2007 beauftragte der Gemeinderat die Gesundheitskommission und die Forst- und Landwirtschaftskommission mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Stellungnahme der Kommission Gesundheit & Soziales zu Handen des Gemeinderates
Ärztegesetz
Im Ärztegesetz wurden folgende Abänderungen vorgenommen:
Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung der Berufsqualifikationen muß ins liechtensteinische Recht übernommen und umgesetzt werden. Diese Richtlinie verlangt auch eine verstärkte Zusammenarbeit bzw. Informationsaustausch zwischen den Behörden der einzelnen Vertragsstaaten. Dabei muß jeder Vertragsstaat die zuständige Behörde für den ntsprechenden Beruf bezeichnen. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in Art.1 Abs.2 , Art.3 Abs.2 und Art. 9 Abs.6 und Art. 45 Abs. ergeben sich aus diesen EWR-rechtlichen Anforderungen. Im Zuge dieser Anpassungen wurden zwei weitere Abänderungen getroffen. Neu stellt nicht mehr das Amt für Gesundheit den Ärzteausweis aus, sondern die Ärztekammer (In Art. 9 Abs. des bisherigen Gesetzes wurde diese Bestimmung gestrichen und in Art. 38 Abs. 2 (neu) die neue Bestimmung eingefügt). Der Art. 37 des alten Gesetzes, der die Einziehung des Ärzteausweises regelte, wurde aufgehoben. Dort war vorgesehen, daß das Amt für Gesundheit den Ausweis zwangsweise einziehen lassen kann (Art.37, Abs.1, Satz 2), Dies ist im neuen Gesetz nicht geregelt. Die Ärztekammer stellt zwar den Ausweis aus, er ist auch der Ärztekammer abzuliefern (Art. 30 Abs. 3 neu). Sie kann von sich aus aber sicher nicht zwangsweise einen Ausweis einziehen lassen. Eine Regelung im neuen Gesetz wäre angebracht. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob es nicht einfacher wäre, die bisherige Regelung beizubehalten, nach der das Amt für Gesundheit sowohl für die Ausstellung als auch für den Einzug des Ausweises und die damit verbundenen Sanktionen zuständig ist, wodurch alles in einer Hand bleibt. In Art. 22 wurde Abs.1 um die Bestimmung erweitert, dass die Praxis für die Berufsausübung geeignet sein muss. Entsprechend dazu wurde der Abs. 2 geändert. Dagegen ist sicher nichts einzuwenden. In Art.22 Abs. 4 wird nun bestimmt, dass die Regierung per Verordnung festlegt, was unter „ für die Berufsausübung geeignet“ zu verstehen ist. Auf Seite 9 des Vernehmlassungs -berichtes wird festgehalten, dass dieser Begriff im Gesetz zu unbestimmt ist und daher weiterer Ausführungen bedarf. Zur Erstellung einer solchen Verordnung sind sicher Fachkenntnisse nötig, sodass die Beteiligung der Ärztekammer bzw. eine vorhergehende Anhörung sicher dienlich ist. Auch die Änderungen in den Artikeln 46 und 48 ergeben sich aus den Richtlinien 2005/36/EG. Es geht hier darum, dass eine Kompetenz, die bisher die Ärztekammer hatte, auf das Amt für Gesundheit übergeht. Es handelt sich um die Kompetenz zur formalen Prüfung der Voraussetzungen zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs. Mit Ausnahme der oben kommentierten Regelungen zum Ärzteausweis und der Verordnung hinsichtlich der Eignung der Praxis für die Berufsausübung gibt es keine Einwände.
Unter Berücksichtigung der ob genannten Punkte ist der Vernehmlassung der Regierung zuzustimmen.
Gesetz über das Veterinärwesen
Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG (siehe z.B. Art. 1 Abs.2 neu), der Abschaffung des Viehinspektors (z.B. Streichung der Art. 7 u. 8 im bestehenden Gesetz), und der Übertragung der Zuständigkeit für die Konzessionserteilung an Tierärzte von der Regierung an die Amtsstelle (z.B. Art.4 Abs.1 Bst. o,p u. Art. 6 Abs. 1)
Es bestehen keine Einwände und somit ist der Vernehmlassung der Regierung zuzustimmen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der beauftragten Kommissionen zur Kenntnis und beschliesst, diese an die Regierung weiter zu leiten.
Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.
24.5.2007
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
PROTOKOLL: Gemeindesekretär