2007/13 - 06.06.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 13/2007

Datum, Zeit
Mittwoch, 6. Juni 2007 / 18.00 - 20.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni, von Grünigen Stefanie

Entschuldigt
Bieberschulte Werner, Oehry Daniel

Protokoll
Leiter Dienste, René Wanger

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Traktanden

  1. Jahresrechnung 2006 - 171
  2. Nachtragskredite allgemein - 172
  3. Nachtragskredit Altlastenuntersuchung - 173
  4. Baugesuch Einbau Solaranlage - 174
  5. Baugesuch Versetzung Gartenhaus - 175
  6. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 176
  7. Einbürgerung / Aufnahme im ordentlichen Verfahren - 177

 

1. Jahresrechnung 2006 - 171

 

Antragsteller: Finanz- und Personalwesen, Günther Kranz

Bericht:
Die Gemeinderechnung für das Jahr 2006 weist im Gesamtergebnis einen Überschuss von CHF 4.96 Mio. (Vorjahr 1.33 Mio.) aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die laufenden Erträge um 13.14 % ver­bessert. Die Konsumausgaben haben sich gleichzeitig um 3.78 % verringert.

Im Vergleich zum Voranschlag, welcher mit einem Deckungsfehlbetrag von rund CHF 0.11 Mio. rech­nete, schliesst die Jahresrechnung hingegen mit einem Deckungsüberschuss von CHF 4.96 Mio. ab. In den Gesamtausgaben liegt das definitive Ergebnis mit rund CHF 2.10 Mio. oder 7.84 % unter den bud­getierten Werten des Voranschlags 2006. Die Gesamteinnahmen weichen mit rund CHF 2.97 Mio. oder mit 11.14 % positiv vom Budget ab.

 

Das Reinvermögen erhöhte sich um den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von
CHF 6.58 Mio. (1.26 Mio.) auf CHF 54.51 Mio. Das effektive Reservekapital beläuft sich nun aufgrund des Deckungsüberschusses von CHF 4.96 Mio. auf CHF 31.96 Mio.

 

Laufende Rechnung

Mit einem Gesamtvolumen von CHF 23.52 Mio. lagen die Erträge aus Steuern im Berichtsjahr um CHF 2.10 Mio. über der Budgethöhe. Es ergaben sich bei den einzelnen Steuerarten positive und nega­tive Abweichungen. Durch die Steigerung der Gesamtsteuern gegenüber dem Geschäftsjahr 2005 konnte das bisherige Höchstergebnis aus dem Rechnungsjahr 2000 von CHF 22.01 Mio. um CHF 1.51 Mio. übertroffen werden. Daraus ist zu erkennen, dass die Einnahmenseite von der guten konjunkturellen Lage profitierte.

Der Cashflow, welcher zur Deckung der Nettoinvestitionen verwendet wird, verbesserte sich um 41.15 % und liegt nun neu bei 46.98 % (37.65%) des Einnahmentotales. Dank des Bruttoergebnisses von CHF 12.85 Mio. (9.10 Mio.) war es möglich die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen von CHF 6.27 Mio. (7.84 Mio.) vorzunehmen. Mit den vorgenommenen Wertberichtigungen konnte das Ver­wal­tungs­vermögen bis auf einen Restbuchwert von CHF 22.55 Mio. abgeschrieben werden. Diese bilan­zierte Summe bildet einen Bruchteil des Vermögens nach Verkehrswert berechnet.

Erträge
Die gesamten Einnahmen der Laufenden Rechnung betragen im Jahre 2006 CHF 27.35 Mio.
(24.18 Mio.), welche gegenüber dem Voranschlag um CHF 3.07 Mio. höher ausfielen. Davon entfällt naturge­mäss der grösste Anteil auf die Steuereinnahmen.

Nach wie vor bilden die alljährlichen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich die wichtigste Einnahmequelle für die Gemeinde Eschen. Der Finanzausgleich mit einem Anteil von CHF 12.11 Mio. (CHF 9.79 Mio.) oder 44.27 % (40.49 %) an den Gesamterträgen liegt über den erwarteten Werten. Von den in den Finanzausgleich fallenden Steuern, Stempelabgaben und Zöllen von CHF 502.28 Mio. entfallen auf die Gemeinden 15 % oder CHF 75.34 Mio.

Die Erträge aus der Vermögens- und Erwerbssteuer in Höhe von CHF 6.52 Mio. (6.31 Mio.) steigerten sich innert Jahresfrist um 3.29 % und ist nach den Ergebnissen der Jahre 1999 und 2005 das bisher beste Ergebnis in dieser Steuerart. Sowohl das steuerbare Vermögen als auch der steuerbare Erwerb legten im Vergleich zum Vorjahr um 7.80 % resp. 4.12 % deutlich zu, was die absoluten Erträge schliesslich erhöhte. Landesweit wurden total 25'467 natürliche Personen veranlagt. In der Gemeinde Eschen entspricht dies 2'724 Veranlagungen (Steuererklärungen) und daher einem landesweiten Anteil von rund 10.70 %.

Die Kapital- und Ertragssteuer wird von den Körperschaften, Anstalten und Treuunternehmen erhoben, die im Land ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Sie erreichte im Rechnungsjahr 2001 aufgrund der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung ihren Höchstwert mit einem Ertragstotal von CHF 4.81 Mio. In den Folgejahren mussten mit Eingängen von CHF 3.80

Mio. und CHF 3.03 Mio. empfindliche Mindererträge hingenommen werden. Erst im Rechnungsjahr 2004 konnte der Einbruch gestoppt werden und die Gemeinderechnung registrierte wieder einen Zuwachs von CHF 0.41 Mio. Auch im Rechnungsjahr 2005 setzte sich der Aufwärtstrend fort und das vereinnahmte Kapital- und Ertragssteuervolumen erhöhte sich um weitere CHF 0.39 Mio. auf CHF 3.83 Mio. Schliesslich konnte im Berichtsjahr eine weitere markante Ertragssteigerung um CHF 0.31 Mio. auf CHF 4.14 Mio. verzeichnet werden. Damit übertraf diese die Budgeterwartungen um rund CHF 0.49 Mio. oder 13.36 %. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Zuwachsrate sogar 7.93 %.

Investitionsrechnung

Im Voranschlag 2006 wurden für den Investitionshaushalt finanzielle Mittel von brutto CHF 11.64 Mio. vorgesehen. Effektiv waren für die Erfüllung öffentlich-rechtlich festgelegter Verwaltungsaufgaben brutto CHF 10.17 Mio. aufzuwenden. Um die Ausgaben für die einzelnen Projekte abzudecken, waren für die Investitionsrechnung Nachtragskredite von CHF 1.00 Mio. vom Gemeinderat zu sprechen. Die Ausga­ben des Investitionshaushaltes wurden vollumfänglich in das Verwaltungsvermögen investiert.

Bei diesem Traktandum ist der Leiter Finanzwesen, Günther Kranz anwesend. Er präsentiert dem Gemeinderat die Jahresrechnung und erläutert die einzelnen Teilrechnungen und die markanten Eckwerte der Jahrsrechnung 2006.

Das gute Ergebnis resultiere in erster Linie aufgrund höherer Steuererträge aus der Vermögens- und Erwerbssteuer und der Kapital- und Ertragssteuer sowie eines markant höheren Finanzausgleichs.

Die geringerer Aufwendungen sind eine Folge der Aufgabenentflechtungen zwischen Gemeinde und Staat, die insgesamt 88 Punkte betraf. Dabei haben sich vor allem die geringeren Ausgaben im Sozialbereich für die Gemeinden günstig ausgewirkt.

Erwägungen:

  • Warum sind die Budgetzahlen für 2007 tiefer als die der Rechnung 2006? Antwort: Die Ausgangsbasis für das Budget 07 war - wie immer terminbedingt - die Rechnung 2005.
  • Was sind die Gründe von Überschreitungen in einzelnen Dienststellen? Antwort: Unvorhergesehene Einsätze Externer, Gegenverrechnungen mit internen Dienststellen.
  • Wo liegt noch Einsparungspotential? Antwort: Untersuchung der Notwendigkeit von Dienstleistungen und Aufgaben.

Antrag:
Genehmigung der Jahresrechnung 2006 gemäss LGBL 1996/76, Art. 40, Abs. 2, lit. g

  1. mit einem Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 6'580'890.10
  2. mit einem Deckungsüberschuss der Gesamtrechnung von CHF 4'955'248.10
  3. mit einem ausgewiesenen Reinvermögen per 31.12.2006 von CHF 54'510'045.41
  4. Der Gemeinderat erteilt dem Bereich Finanzen unter der Leitung von Günther Kranz Entlastung und dankt ihm für die saubere Arbeit und die gut vorbereitete Präsentation der Rechnung 2006.

Diese Beschlüsse unterliegen dem Referendum gemäss LGBL 1996/76, Art. 41, Abs. 2, lit. b.

Beschluss: einstimmig – Den Anträgen wird zugestimmt.

 

2. Nachtragskredite allgemein - 172

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Die Genehmigung von Nachtragskrediten die nachträglich dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt wurden gaben in der Vergangenheit vermehrt Anlass zu Kritik. Bei der letzten Behandlung von Nachtragskrediten anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2007 Trakt. Nr. 113 wurde vereinbart, dass der Leiter Finanzen und Personal, Günther Kranz über den Begriff Nachtragskredite und deren Handhabung den Gemeinderat informiert.

Gesetzliche Grundlagen
Gemäss Art. 92 und Art. 97 des Gemeindegesetzes LGBl. Nr. 76 vom 20 März 1996 sind für Kreditüberschreitungen die Genehmigung oder für nicht im Voranschlag vorgesehene Ausgaben Nachtragskredite einzuholen. Diese Regelung ist bindend und bedarf stets besondere Beachtung

Diskussionspunkte

  1. Wann braucht es einen Nachtragskredit?
  2. Zu welchen Zeitpunkt muss ein Nachtragskredit dem GR vorgelegt werden?
  3. Braucht es eine Sammelkreditvorlage vor Rechnungsabschluss?
  4. Wer ist verantwortlich bei Budgetüberschreitungen?
  5. Ist eine Verschiebung bzw. Abgrenzung zwischen den Konten und Budgetbeträgen möglich?Zukünftiger Ablauf (vor allem Sammelkreditvorlagen) innerhalb von der Verwaltung bevor sie dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Günther Kranz nimmt zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und zitiert Art. 97 des Gemeindegesetzes der da heisst: Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein Nachtragskredit zu beschliessen.

  1. Weiters hält Günther Kranz fest: Das Gemeindegesetz kennt nur den Begriff Nachtragskredit und keine Kreditüberschreitungen oder Kreditverschiebungen.
  2. Durch den rechtzeitigen Nachtragskredit wird der entsprechend Kreditbetrag um den Nachtragskredit erhöht. Auskunft über den Kontostand gibt unsere EDV. Das Gesol stehe jedem Sachbearbeiter zur Verfügung!
  3. Die Sammelkreditvorlagen – siehe Art 40, lit. f des Gemeindegesetzes - diene der Legalisierurg von kleineren oder auch grösseren Beträgen und sei ein geeignetes Instrument.
  4. Für die Budgetüberschreitung ist der Stelleninhaber verantwortlich. Er kennt die Budgetpositionen, die laufenden Arbeiten und die Kosten.
  5. Die Verschiebung ist möglich, muss jedoch dem Gemeinderat kommuniziert werden.
  6. Veränderungen und Verbesserungen sind immer möglich, doch würde dies am Grundsatz nichts ändern. Ob Pauschalbudgets für einzelne Bereiche vergeben werden ist Sache des Gemeinderates.

Erwägungen:

  • Ab wann braucht es einen Nachtragskredit? Antwort: Ausgaben bis CHF 5'000.— liegen in der Kompetenz des Vorstehers, darüber hinaus ist ein Nachtragskredit notwendig, auch wenn der Gesamtbetrag unter dem Budgetbetrag bleibe.
  • Wo gibt es Sammelkredite? Antwort: z. B. Büromaterial oder Energiekosten die aus mehreren Bereichen resultieren sind klassische Sammelkredite
  • Die Nachtragskredite sollen vor Behandlung im GR mit den einzelnen Betroffenen besprochenen werden.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Günther Kranz zur Kenntnis

 

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

 

3. Nachtragskredit Altlastenuntersuchung - 173

 

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage
Der östliche Teil von der Parzelle Nr. 1727 in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten wird von der Gemeinde an die Fa. Theodor Frick AG übergeben. Im Gegenzug erhält die Gemeinde das Gelände von der Fa. Theodor Frick AG an der Brühlgasse. Vor diesem Tausch muss abgeklärt werden, ob auf der derzeit unbebauten Parzelle Nr. 1727 (Kiesplatz) Belastungen im Untergrund auftreten und wenn ja, in welchem Ausmass.

Begründung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.4.2007 Trakt. Nr. 115 unter anderen folgender Beschluss gefasst:

Bevor die Gemeinde auf das Tauschgeschäft eintritt, ist eine Bodenanlyse für die Feststellung von eventuellen Altlasten zu erstellen.

Anlässlich der Besprechung vom 22.5.2007 zwischen der Ad-Hoc Kommission und mit Vertretern von der Fa. Theodor Frick AG, wurde folgende Vereinbarung getroffen:

Auch die Gemeinde soll zeitgleich zu denselben Bedingungen Bodenuntersuchungen auf der Tauschparzelle im Industriegebiet Tiergarten durchführen.

Kostenvoranschlag
In der Zwischenzeit wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt mit folgendem Kostendach

 

Sondierungen (Baggerschlitze): CHF 3'000.00
Laboranalysen: CHF 8'500.00
Gutachtertätigkeit: CHF 8'500.00
Total CHF 20'000.00

Vorsteher Gregor Ott erläutert das Kostendach.

Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt für die Altlastenuntersuchung auf der Parz. 1727 einen Nachtragskredit von CHF 20'000.00

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

 

4. Baugesuch Einbau Solaranlage - 174

 

Antragsteller: Baurechtskommision / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 1036, Gastelun, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Baurechtskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

 

5. Baugesuch Versetzung Gartenhaus - 175

 

Antragsteller: Baurechtskommission / Abt. Bauwesen / Marcel Foser

 

Bericht:
Geplant sind der Rückbau der bestehenden Gartenhäuser auf der Parzelle Nr. 3724 und der Wiederaufbau und Vergrösserung der Gartenhäuser und auf der Parzelle Nr. 3470, Churerstrasse, Nendeln.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die baurechtskonforme Realisierbarkeit der geplanten Bauten ist auf der Bauherrparzelle Nr. 3470 auch ohne Ausnahme möglich. Mit dem geplanten 0.40m Gebäudegrenzabstand zur Parzelle Nr. 3724 (Eigentum der Gemeinde Eschen) werden zukünftige, der Öffentlichkeit dienende Gemeindebauvorhaben vermindert realisierbar.

Die Baurechtskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflagen:
Gegen die Parzelle Nr. 3724 (Eigentümerin: Gemeinde Eschen) wird nur ein Näherbaurecht gewährt mit einem Revers. (jederzeitigen Wiederruf)

Erwägungen:

  • Wird der Widerruf im Grundbuch eingetragen?

Antrag/Antragsänderung:

  1. Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
  2. Das Näherbaurecht wird mit folgendem Revers (jederzeitigen Widerruf) gewährt: Das Näherbaurecht jederzeit zu Widerrufen und der Dienstbarkeitsberechtige sich verpflichtet der Löschung der Dienstbarkeit seine Zustimmung zu erteilen.
  3. Das Näherbaurecht mit dem Revers wird im Grundbuch eingetragen

Beschluss: einstimmig – Dem Anträgen wird zugestimmt.

 

6. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 176

 

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Thierstein Sarah, Klosageass 6, Nendeln

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Die oben genannte Gesuchstellerin hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

 

7. Einbürgerung / Aufnahme im ordentlichen Verfahren - 177

 

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Szaley-Djukic Vidosava und ihre Tochter Szaley Alexandra Barbara, beide wohnhaft in Nendeln, Oberstädtle 46.

Bericht:
Gemäss Gemeindegesetz vom 20. März 1996 (LGBl. 1996 / Nr. 76), Art. 21 steht der Gemeinde das Recht zu, einen ausländischen Staatsbürger die Aufnahme als Gemeindebürger für den Fall der Verleihung des liechtensteinischen Landesbürgerrechts zuzusichern und ihn bei Erfüllung dieser Voraussetzung als Gemeindebürger aufzunehmen. Mit dem Bewerber erwerben auch sein Ehegatte und seine minderjährigen Kinder das Gemeindebürgerrecht, sofern sie bei der Aufnahme ins Landesbürgerrecht einbezogen sind. Ueber die Aufnahme entscheiden die in der Gemeinde wohnhaften Gemeindebürger.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt das Einbürgerungsgesuch zur Kenntnis und beschliesst dieses der Bürgerversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Das Datum dieser Bürgerabstimmung wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

 

14. Juni 2007

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

 

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