2007/29 - 19.12.2007

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 29/2007

Datum, Zeit
Mittwoch, 19. Dezember 2007 / 18.00 - 22.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry  Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Leiter Dienste, René Wanger

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Traktanden

  1.  Richtplanung 2007 der räumlichen Entwicklung - 354
  2.  Gesuch um eine Bewilligung zur Ablagerung von Material auf der Deponie Rheinau - 355
  3.  Genehmigung Gebührenreglement - 356
  4.  Rückerstattungs- und Subventionsreglement - 357
  5.  Ablösung der Vertreterin der Elternvereinigung Eschen in der Sicherheitskommission - 358
  6.  Kaufangebot Liegenschaft Parz. Nr. 3413 - 359
  7.  Kaufangebot Grundstück Parz. Nr. 3450 - 360
  8.  Internes Traktandum - 361
  9.  Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 362
  10.  Informationen des Vorstehers
  11.  Fragen und Informationen der Gemeinderäte

1. Richtplanung 2007 der räumlichen Entwicklung - 354

Antragsteller: Raum- und Ortsplanungskommission / Ressort Bau / D. Oehry

Bericht:
Der Richtplan 2007 wurde dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. August 2007 vorgestellt. In der Vernehmlassung ist der Richtplan verschiedenen Gemeindekommissionen, Bürgergenossenschaft und sonstigen Interessierten vorgestellt worden.

Die Interessierten wurden aufgefordert die offenen Fragen an Daniel Oehry Ressort Bau z. Hd. der Raum- und Ortsplanungskommission bis zum 13. September 2007 abzugeben.

Die eingegangenen Fragen wurden gebündelt in der ROP abgearbeitet. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Die Richtplanung 2007 der räumlichen Entwicklung soll heute im GR genehmigt werden.

Zu diesem Traktandum sind die Herren Christoph Schneider von der Atelier Schneider Partner AG und Hanno Konrad vom Ingenieurbüro Hanno Konrad Bauingenieur– und Vermessungsbüro Anstalt, Eschen, der Leiter Bauwesen Risch Siegfried sowie die Mitarbeiter der Abteilung Bauwesen Foser Marcel, Büchel Martin und Frieser Markus anwesend.

Dieser Richtplan 2007 ist zur Vernehmlassung aufgelegt worden. In der Folge wurden von verschiedenen Seiten Fragen aufgeworfen. Diese sind von der Orts- und Raumplanungskommission zusammen mit den Fachexperten beantwortet worden.

Diese Antworten sind den Gemeinderäten vorgängig zugegangen. Herr Schneider kommentiert die einzelnen Darlegungen, zu verschiedenen Punkten werden weitere Fragen beantwortet.

zu Frage 1 – Grüne Lunge im Dorfkern
Sowohl die Kultur- als auch die Jahrmarktkommission sollen bis zum 10. Februar 2008 abklären, wo, welche Flächen für welche Aktivitäten zu reservieren sind. z. B. Jahrmarkt, Prämienmarkt, Dorffeste, grosse Verbandsfeste etc.

zu Frage 7 – Energiepolitik - Alternativenergie
Die Möglichkeit des zentralen Einsatzes von Alternativenergien bei den derzeitigen Bauvorhaben in der St. Luzi-Str. wie auch langfristige Lösungsansätze für andere Wohngebiete sollen abgeklärt werden. Ein Konzeptvorschlag soll bis Februar 2008 vorliegen. Dieser soll in der Natur- und Umweltkommission und der Ortsplanungskommission vorbereitet und dem Gemeinderat im März 2008 zur Verabschiedung vorgelegt werden.

zu Frage 9 – Öffentlicher Verkehr
Eine Ausweitung der Verkehrskorridore zur Aufnahme von 2 Gleisen für eine S-Bahn soll in der weiteren Behandlung mitberücksichtigt werden. Der Gemeinderat spricht sich für die Aufnahme in den Richtplan auf.

zu Frage 12 - Quartierplätze
Die Jugendkommission soll bis Februar 2008 eine Liste mit den Bedürfnissen der verschiedenen Jugendgruppen erstellen.

zu Frage 14 - Industrie
Die Raum und Ortsplanungskommission wird am 15. Februar 2008 in einem Workshop alle Lösungsansätze weiter detaillieren und die weiteren Termine, Zuständigkeit, Kosten, Ressourcen, Prioritäten usw. festlegen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat im Mai 2008 vorgestellt, die zu bearbeitenden Projekte müssen selbstverständlich im Einklang mit der rollenden Finanzplanung sein.

Zum weiteren Vorgehen gibt der Leiter Bauwesen, Risch Siegfried den „Ablaufplan Richtplan 2007“ ab. In diesem sind die weiteren Schritte von Dezember 2007 bis April/Mai 2008 festgehalten. Siegfried Risch kommentiert und ergänzt den Ablaufplan.

Antrag / Antragsänderung:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den eingebrachten Fragen zu Kenntnis.
Der Richtplan 2007 wird unter Berücksichtigung der Änderung (Frage 9) genehmigt.
Der Gemeinderat ist mit dem weiten Vorgehen einverstanden.
 

Beschluss:
einstimmig – Den Anträgen 1 – 3 wir zugestimmt

2.  Gesuch um eine Bewilligung zur Ablagerung von Material auf der Deponie Rheinau - 355

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Das Land plant die Esche auf dem Abschnitt ‚Industrie Mauren’ über eine Strecke von ca. 170 m zu renaturieren. Die getätigten Baugrunderkundungen haben ergeben, dass von den 2000 m3 Aushub ca. 1000 m3 nicht zur Rekultivierung eines Oberbodens zu verwenden sind, sondern einer eigentlichen Inertstoffdeponie zugeführt werden müssen.

Bekanntlich ist das Deponievolumen in der Gemeinde Mauren ausgeschöpft, sodass für dieses Material eine Lösung ausserhalb der Gemeinde zu suchen ist.

Die Gemeinde Schaan hat das Tiefbauamt bereits über ihre angespannte Situation informiert. Der im vergangen Jahr erfolgte Kiesabbau lag volumenmässig weit unter den Vorgaben bzw. dem im gleichen Zeitraum abgelagerten Deponievolumen. Der momentane Verzug im Kiesabbau erschwert den planmässigen Betrieb der Deponie enorm. Unter anderem hat hierzu auch ein vor kurzem vom Tiefbauamt in der Gemeinde Eschen realisiertes Projekt beigetragen (vgl. Ausbau Sammleranlage Heubergbach, Nendeln).

Im Wissen, dass auch die Gemeinde Eschen nur über eine beschränkte Deponiekapazität verfügt, ersucht das Tiefbauamt um die Bewilligung zur Deponierung von ca. 1000 m3 Aushubmaterial auf Ihrer Deponie.

Vorsteher Gregor Ott erläutert den vorliegenden Antrag. Auch der anwesende Leiter Tiefbau, Büchel Martin bezieht Stellung und legt dem Gemeinderat dar, welche Gründe aufgrund seines Wissenstandes für bzw. gegen diese Deponierung sprechen. Insgesamt erachtet er die Übernahme dieser 1000 m3 für vertretbar.

Erwägungen:

  • Warum muss dieses Material auf eine Inertstoffdeponie? Antwort: Weil es kein unverschmutztes, reines Erdmaterial ist und deshalb nicht aufgelandet werden darf.
  • Erwachsen der Gemeinde Eschen bei einer künftigen Verschärfung der Bestimmungen und Herabsetzung der Grenzwerte daraus nicht Verpflichtungen?
  • Es wird festgehalten, dass der Boden der Bürgergenossenschaft gehört. Warum kann das Material nicht im Bereich des Mehrzweckgebäudes aufgeschüttet werden? Antwort: Weil es kein unverschmutztes, reines Erdmaterial ist und deshalb nicht aufgelandet werden darf.
  • Es wird gefordert, dass das Tiefbauamt bei der Anlieferung regelmässig Kontrollen macht und den Perimeter dieser Schüttung festhält. Die anfallenden Kosten müssen vom Verursacher übernommen werden.
  • Da Eschen im neuen Deponiekonzept keine Inertstoffeponie mehr hat, stellt sich die Frage, warum dieser Aushub nicht in Ruggell deponiert werden soll? Wurde in dieser Angelegenheit Ruggell angefragt? Antwort: Ist nicht bekannt.
  • Es wird gefordert, dass das Tiefbauamt beantworten soll, warum diese Schüttung in der Rheinau erfolgen soll, wo künftig keine Inertstoffdeponie mehr vorgesehen ist.
  • Verschieden Gründe die gegen eine Übernahme sprechen, werden angeführt.
  • Liegen vom Tiefbauamt Untersuchungen von diesem Material vor? Antwort: Sondierschlitze wurden gemacht. Ein Untersuchungsbericht liegt uns nicht vor. Dies wird unter diesen Umständen verlangt.
  • Es wird gefordert, dass die Flächen auf der Deponie wieder der Landwirtschaft zurückgegeben werden. Antwort: Dies ist eine Auflage, welche im Deponiekonzept enthalten ist.
  • Die Verhältnismässigkeit dieser Diskussion um diese 1000m3 zu den Schüttungen der letzten Jahre wird in Frage gestellt.

 

Antragsänderung:
Der Beschluss wird zwecks weiteren Abklärungen verschoben.

 

  • Der Untersuchungsbericht vom Tiefbauamt, welcher dem Gemeinderat vorgelegt werden muss, soll Auskunft über das Schüttmaterial und die Grenzwerte geben.
  • Vom Tiefbauamt soll bis zur Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2008 die Frage beantwortet werden, warum diese Schüttung in der Rheinau erfolgen soll, wo - gemäss Deponiekonzept der Unterländer Gemeinden inkl. Schaan und Planken - künftig keine Inertstoffdeponie mehr vorgesehen ist.

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

3.  Genehmigung Gebührenreglement - 356

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Der Gemeinderat hat am 14. März 2007 das Gebührenreglement erlassen und beschlossen, dieses jeweils am Jahresende zu überprüfen, wenn nötig anzupassen und für das folgende Jahr zu genehmigen.

Seitens der Verwaltung gibt es keinen Antrag auf Änderung. Somit ist das vorliegende Gebührenreglement (Gebührenblatt 2008) vom Gemeinderat zu genehmigen.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt das Gebührenreglement (Gebührenblatt 2008)

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt

4. Rückerstattungs- und Subventionsreglement - 357

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Mit gezielten Subventionen und Förderungen setzt der Gemeinderat in verschiedenen Bereichen zielgerichtet Lenkungsmassnahmen fest und unterstützt so die diesbezüglichen Bemühungen und Anstrengungen der Einwohner.

Die Ansätze werden vom Gemeinderat jährlich neu festgesetzt bzw. bestätigt.

Im vorliegenden Reglement sind die Gemeinderatsbeschlüsse für Rückerstattungen und Subventionen zusammengefasst.

Diese sind jeweils am Jahresende zu überprüfen, wenn nötig anzupassen und für das folgende Jahr zu genehmigen.

  • Art. 3: Gemeinderatsbeschluss vom 3. November 1999 betreffend die Subvention für Dachbegrünungen.
  • Art. 4: Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 1999 für die Förderung des Energiesparens.
  • Art. 5: Gemeinderatsbeschluss vom 22. November 2006 für die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Im Anhang sind auch die Subventionen aufgeführt, die gesetzlich begründet sind und bei denen die Gemeinde zur Mitarbeit verpflichtet ist.

Erwägungen:

  • Das Rückerstattungs- und Subventionsreglement sollte bis Ende Dezember 2007 neu überarbeitet werden. Da der Landtag momentan das Energieeffizienzgesetz behandelt hat, ist es sinnvoll, wenn wir abwarten wie dieses Gesetz aussieht. Erst dann werden wir unsere neuen Förderbeträge definieren.
  • Die Beitragsleistungen für die Dachbegrünungen sollen durch die Planungskommission überarbeitet werden.
  • Als Zeichen nach aussen sollen im Art. 4, Energiesparen, beide Ansätze bereits jetzt erhöht werden, wird gefordert.

 

Antrag / Antragsänderung

  1. Der Gemeinderat erhöht die Förderungsansätze für das Energiesparen von 50 Prozent der Landesförderung auf neu 80 Prozent. Der Maximalbetrag pro Objekt wird von bisher CHF 8'000.-- auf neu CHF 10'000.-- erhöht.
  2. Der Gemeinderat genehmigt das Rückerstattungs- und Subventionsreglement 2008.
  3. Die Planungskommission sowie die Natur- und Umweltschutzkommission werden aufgefordert, bis Juni 2008 die Thematik Dachbegrünung und Energieeffizienz zu überarbeiten.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt, 2 Nein FBP
  2. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt
  3. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt

5. Ablösung der Vertreterin der Elternvereinigung Eschen in der Sicherheitskommission - 358

Antragsteller: Sicherheitskommission

Bericht:
An der GV der Elternvereinigung vom 7.05.2007 wurden die Ressorts neu verteilt. Caroline Schädler, die neu in den Vorstand eingetreten ist, übernimmt das Ressort Verkehr anstelle von Brigitte Meier-Bühler.

Antrag:
Ablösung von Brigitte Meier-Bühler, Eschen durch Caroline Schädler, Eschen per 1.01.2008 als Mitglied der Sicherheitskommission.

Beschluss: einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt

6. Richtplanung 2007 der räumlichen Entwicklung - 359

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Der Gemeinderat stimmte am 21. November 2007, Trakt. Nr. 335 dem Kauf von der Paz. Nr. 3437, Leuawüerts Bünt, Resi Albert- Nägele zu.

Erschliessung
Für ein künftige Erschliessung des Grundstücks ist es notwendig, dass die Gemeinde von der Parz. Nr. 3413 den Strasseanteil einen ¼ Anteil käuflich erwirbt.

Lage des Grundstücks
Grundstück: Leuawüerts Bünt Parz. 3413
Wohnzone: B
Grösse: 386 m2 davon ¼ Anteil 96.5 m2; 108 Klafter davon ¼ Anteil 27 Klafter
Ausnützungsziffer 0,6

Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet den Kauf des Grundstücks (1/4 Anteil von der Parz. 3413 96.5m2 / 27 Klafter) von Resi Albert – Nägele zu einem Klafterpreis CHF. 3’600.00 / Klafter / CHF 1'000.00 / m2 dies ergibt einen Totalbetrag von CHF. 97’200 .00.
  2. Die Grundgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferin.
  3. Die Verträge inkl. Handänderungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde.
  4. Die Finanzierung erfolgt über das Finanzvermögen und die Gemeinde kann jederzeit über diese Parzelle frei verfügen.

Beschluss: einstimmig – Den Anträgen 1 bis 4 wird zugestimmt.

7. Kaufangebot Grundstück Parz. Nr. 3450 - 360

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Hans Meier, Churerstrasse 1, Nendeln beabsichtigt das Grundstück Parz. Nr. 3450 Rheinstrasse zu veräussern und ersucht die Gemeinde um ein Kaufangebot.

Lage des Grundstücks
Grundstück: Parz. Nr. 3450, Rheinstrasse
Wohnzone: A
Grösse: 824 m2; 229.1 Klafter
Ausnützungsziffer 0,75 normal, erste Bautiefe bis 0.8 möglich

Das Grundstück grenzt an die Parz. Nr. 3449 und anschliessend an die Parz. 3450 welche beide im Besitze von der Gemeinde Eschen sind.

Die Kommission „Aktive Bodenpolitik“ empfiehlt den Kauf von diesem Grundstück

Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet den Kauf des Grundstücks Parz. Nr. 3450 / 824m2 / 229.1 Klafter von Hans Meier, Churerstrasse 1, Nendeln zu einem Klafterpreis von CHF. 3’850.00 / Klafter / CHF1070.00 m2 dies ergibt einen Totalbetrag von CHF 882'035.00
  2. Die Grundgewinnsteuer geht zu Lasten des Verkäufers.
  3. Die Verträge inkl. Handänderungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde.
  4. Die Finanzierung erfolgt über das Finanzvermögen und die Gemeinde kann jederzeit über diese Parzelle frei verfügen.

Beschluss: einstimmig – Den Anträge 1 – 4 wird zugestimmt.

Dieser Beschluss untersteht gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.

8. Internes Traktandum - 361

 

9. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener -  362

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Jaquemar Daniel Christian, Gatter 4, Balzers

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, er werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
einstimmig – Dem Antrag wird zugestimmt.

10. Informationen des Vorstehers

11. Fragen und Informationen der Gemeinderäte

Eschen, 27. Dezember 2007

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

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