2008/02 - 13.02.2008

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 02/08

Datum, Zeit
13. Februar 2008 / 18.00 – 23.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt
Bieberschulte Werner

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Standortfestlegung für Landwirtschaftsbetriebe - 17
  2. Rietwegverbindung Stelligraba - 18
  3. Ersatzanstellung Forstwart - 19
  4. Anstellung Personalverantwortliche/r (50 – 60 %) - 20
  5. Entschädigung Gemeinderat - 21
  6. Empfehlung des Leitungsausschusses Standortentwicklung (LASE) zur Schaffung von Tagesstrukturen für die Stärkung des Bildungsstandortes Eschen - 22
  7. Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten - 23
  8. Arbeitsvergabe - Anschaffung Lieferwagen für den Werkbetrieb - 24
  9. Arbeitsvergabe - Ingenieurauftrag für Planung und Bauleitung der Fuxstrasse - 25
  10. Baugesuch - Einfamilienhaus - 26
  11. Baugesuch - Separater Eingang Caféteria - 27
  12. Baugesuch - Ausdehnung Öffnungszeiten Autowaschanlage - 28
  13. Information Lagerplatz/Aushubmaterial Parz. Nr,. 3103, Sägastrasse, Nendeln, I + G Zone - 29
  14. Ablösung des Vertreters in der Grundverkehrskommission - 30
  15. Tätigkeitsbericht 2007 Vermittleramt - 31
  16. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ausländerinnnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) - 32
  17. Kommissionsbestellung - Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz; OBG) - 33
  18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 34
  19. Internes Traktandum - 35
  20. Informationen des Vorstehers
  21. Informationen und Fragen der Gemeinderäte

 

01. Standortfestlegung für Landwirtschaftsbetriebe - 17

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

 

Bericht:
Im Bereich "Jodameder" – Hausteile ca. 400 m vom Bahnübergang Schwemmegass Richtung Süden sollen ein bis zwei neue Landwirtschaftsbetriebe angesiedelt werden. In Koordination mit der Bürgergenossenschaft und dem Landwirtschaftsamt sind die zwei Standorte festgelegt worden. Beide liegen ca. 300 m Luftlinie von der IGZ Ziegelmahd Nendeln entfernt. Bei der Standortwahl sind die Aspekte Landschaftsschutz gebührend eingeflossen. Die infrastrukturelle Erschliessung ist von der Schwemmegass bzw. Sägastrasse her möglich. Die Aussiedlung entspricht dadurch nicht mehr ganz korrekt dem Landwirtschaftskonzept 2005, welches vom Gemeinderat anlässlich der Sitzung 12/05 vom 8. Juni 2005 genehmigt wurde. Eine diesbezügliche Stellungnahme von Klaus Büchel Anstalt, Mauren, liegt vor.

Erwägung/Diskussion:
Als Grundlage zur anschliessenden Diskussion präsentiert der Vorsteher Ausschnitte aus dem Landwirtschaftskonzept 2005.

Mehrere Gemeinderäte sind der Ansicht, dass die Bodenbeschaffenheit an dieser Stelle sehr schlecht ist und empfehlen ein Verschieben der Betriebe. Ein Gemeinderat teilt mit, dass die Bodenbeschaffenheit in Rücksprache mit Klaus Büchel im gesamten Gebiet nicht optimal ist. Ein anderer Gemeinderat meint, dass im Osten eine Distanz zum Wohngebiet von 400 m gewährleistet sein muss.

Der Vorsteher erklärt, dass ein Verschieben des Standortes eingeschränkt ist, da sich im Süden das Naturschutzgebiet "Schwabbrünnen" sowie eine Quelle befindet und im Norden die Industrie angesiedelt ist. Ein weiteres Argument für diesen Standort ist der Landwirtschaftsverkehr, welcher das Wohngebiet nicht tangieren wird.

Die Überlegung, einen weiteren Standort im Eschner Riet entlang des Erlenbachs zu prüfen, kommt nicht in Betracht, da beim Erlenbach eine Renaturierung geplant ist.

Der Vorsteher erläutert, dass diesbezüglich eine Vorstudie eingebracht wurde, um zu zeigen wie gross der Betrieb sein wird. Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, welcher für dieses Traktandum eingeladen wurde erklärt, dass die Bürgergenossenschaft Hauptbesitzer in diesem Gebiet ist und die Bauern nur eine Überlebenschance haben, wenn die Bürgergenossenschaft längerfristig genügend Boden zur Verfügung stellt. Siegfried Risch erläutert weiter, dass mindestens eine Distanz von 400 m entfernt von der Bahnlinie gewährleistet ist, dies aus besitztechnischen Gründen. Bezogen auf die Raumplanung kann diesem Standort nichts entgegen gesetzt werden.

Für einen anderen Gemeinderat ist die Entfernung zum übrigen Gemeindegebiet von 200 m einzuhalten.

Es wird bemerkt, dass eine Überprüfung des Landwirtschaftskonzeptes notwendig sein wird, sobald das Baugesuch bei der Gemeinde Eschen vorliegt.

Antrag/Antragserweitung:

  1. Die Gemeinde Eschen bewilligt die zwei Standorte zwecks Erstellung zweier Landwirtschaft-betriebe mit Wohnhaus Jodameder und Hausteile gemäss beiliegendem Situationsplan auf den Parz. Nr. 1308/I und 1309/I.
  2. Die Gemeinde Eschen möge dem Antrag an die Regierung betreffend der zwei Standorte gestützt auf Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft (FILG) ebenfalls zustimmen.
  3. Die Standorte müssen mindestens 200 m von der Industrie und Gewerbezone Säga entfernt sein.
  4. Das Landwirtschaftskonzept wird in Zusammenarbeit mit dem Bereich Bauwesen, Ressort Bau und dem Ressort Forst- und Landwirtschaft bis November 2008 überarbeitet.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 4 wird zugestimmt.

 

 

2. Rietwegverbindung Stelligraba - 18

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Ausgangslage:
Die Gebrüder Kind beabsichtigen eine Betriebserweiterung. In der 1. Etappe 120 GvE mit der Option auf 240 GvE zu vergrössern. Der geplante Standort Aeule ist nicht geeignet und entspricht in keiner Weise den ortsplanerischen Zielsetzungen der Gemeinden Gamprin und Eschen (siehe GR-Protokoll 01/08/14).

Die Gespräche zwischen Gamprin und Eschen ergaben Folgendes:

  1. Die Gemeinde Gamprin wird den Gebrüder Kind ein entsprechendes Grundstück im "Mostmeder" auf Gampriner Hochheitsgebiet im Tausch/Kaufverfahren anbieten, mit der Option, das komplette Areal im Aeule (Wohnen und Stall) mittelfristig zum neuen Standort zu verlegen.
  2. Die Gemeinde Eschen wird prüfen, zu welchen Bedingungen und Kosten eine Wegverbindung zwischen Aeule und Mostmeder realisiert werden kann.
  3. Das Baugesuch der Gebrüder Kind wird zurückgestellt, solange bis Punkt a und b geklärt sind oder das Baugesuch zurückgezogen wird. (Bemerkung Abteilung Bauwesen: Wird das Baugesuch im Gemeinderat behandelt, fallen die Behandlungsgebühren von CHF 0.60 pro m³ an.)

Massnahme:
Für die Entscheidungsfindung im Gemeinderat sind vorgängig verschiedene Fragen zu beantworten wie Bedürfnis, Standortgebundenheit, Strassenführung, regionales Interesse, Besitzverhältnisse, Projektdimension, Projektkosten etc.

Um die oben stehenden Fragen zu beantworten, ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, eine diesbezügliche Projektstudie zu erstellen.

Kostendach:
CHF 12’000.00, Konto Nr. 791.318.00, Budget 08 beantragt CHF 55’000.00, bewilligt CHF 0.00. Ein Nachtragskredit ist notwendig.

Erwägung/Diskussion:
Mehrere Gemeinderäte sind der Ansicht, dass es nicht Sache der Gemeinde Eschen ist, eine Wegverbindung zwischen Aeule und Mostmeder zu realisieren. Diese Wegverbindung, welche die Erstellung von zwei Brücken sowie einer asphaltierten Strasse verlangt, würde Kosten von ca. CHF 1 Mio. mit sich ziehen. Um diese Strasse zu erstellen, müssten auch Verhandlungen von Seiten der Gemeinde mit einer Privatperson sowie der Bürgergenossenschaft bezüglich einer Bodenauslösung geführt werden.

Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, erklärt hierzu, dass am neuen Standort auch ein Wohnhaus geplant ist und das Kühlhaus am alten Standort weiter bestehen bleibt. Somit würde diese Strasse auch vor allem als Verbindung zu den zwei Betrieben genutzt.

Die Gemeinderäte äussern sich dahingehend:

  • Es müssen verschiedene Wegvarianten geprüft werden, um allenfalls eine Kostenreduzierung zu erzielen.
  • Die Gemeinde Gamprin soll Wegvarianten auf ausschliesslich Gampriner Gebiet, z.B. über die alte Eschebrücke prüfen.
  • Die Landwirtschaftszone ist Naherholungsgebiet und es soll geprüft werden, ob eine neue Wegverbindung das Gebiet aufwerten wird.
  • Eine Lösung soll angestrebt werden, an der sich auch die Gemeinde Gamprin finanziell beteiligen muss.
  • Der Ausbau der zweiten Brücke würde einen Vorteil für die Eschner Bauern bedeuten, da sie rasch über diese Strasse zu ihren zu bewirtschaftenden Gebieten gelangen können.
  • Es sollen nicht noch mehr Strassen für die Landwirtschaft im Riet gebaut werden, die Verkehr anziehen und generieren. Es wird eingebracht, dass der Weg über die Hauptstrasse zur Erreichung des Gebietes Mostmeder bzw. Schaanerstrasse zumutbar sei.
  • Bei der Erarbeitung der Varianten soll auch eine Variante vorliegen, bei welcher Verbindungen optimiert bzw. geschaffen werden, die ausschliesslich für Radfahrer und Fussgänger ausgelegt sind.

Um eine zukunftsweisende Entscheidung zu treffen, soll eine Studie diese Fragen erörtern.

Aus Kostengründen regt ein Gemeinderat an, dass eine solche Studie von der Gemeinde Eschen, Bereich Bauwesen, gemacht wird. Siegfried Risch erklärt dazu, dass die personellen und auch fachlichen Möglichkeiten für eine solche Studie nicht gegeben sind.

Antrag/Antragserweiterung:

  1. Die Gemeinde Eschen wird prüfen, zu welchen Bedingungen und Kosten eine Wegverbindung zwischen Aeule und Mostmeder inkl. anderer Varianten realisiert werden kann.
  2. Eine Projektstudie zur Entscheidungsfindung wird an ein Ingenieurbüro vergeben.
  3. Für diese Studie wird ein Nachtragskredit von CHF 12’000.00, Konto Nr. 791.318.00, bewilligt.
  4. Das Baugesuch der Gebrüder Kind wird zurückgestellt, solange bis Punkt a und b geklärt sind oder das Baugesuch zurückgezogen wird.
  5. Der Bereich Finanzen und Personal und die Personalkommission erhalten den Auftrag die entstehenden Kosten in der mittleren Finanzplanung zu prüfen, um aufzuzeigen, welche Projekte bezogen auf den Infrastrukturplan dadurch verschoben werden müssen.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 5 wird zugestimmt.

 

 

3. Ersatzanstellung Forstwart - 19

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission, Günther Kranz / Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Herr Ueli Bühler, geb. 31. August 1989, wohnhaft Im Hof 2, 9465 Salez/SG, hat am 8. August 2005 die Lehre zum Forstwart bei der Gemeinde Eschen aufgenommen und wird diese per 7. August 2008 abschliessen.

Mit Schreiben vom 27. November 2007 stellen die Forst- und Landwirtschaftskommission sowie der Forstbetrieb Antrag auf Ersatzanstellung eines Forstwartes und begründen diesen wie im beigelegten Schreiben aufgeführt.

Die Finanz- und Personalkommission hat diesen Antrag in der Sitzung vom 11. Dezember 2007 positiv behandelt und dem Vorsteher sowie dem Leiter Personal den Auftrag erteilt, mit Herrn Ueli Bühler ein Bewerbungsgespräch zu führen. Am 28. Januar 2008 erfolgte dieses unter Beizug des Försters. Im Wesentlichen bekundete der Lehrling Interesse an einer Anstellung als Forstwart und begründete dieses mit seinem vollen Arbeitseinsatz für die Forstwirtschaft im Allgemeinen und im Besonderen liegen seine Stärken in der Holzerei und dort wiederum als Maschinist. Er führte zudem aus, dass er auch positiv zu unregelmässigen Arbeitszeiten stehe und auch bereit sei, arbeitsverwandte Tätigkeiten auszuführen, wenn dies der Arbeitgeber wünsche. Die offene Stelle würde seinen mittelfristigen Zielsetzungen entsprechen und er hege keine berufliche Veränderung, so seine weiteren Ausführungen.

Ergänzend hierzu liegt diesem Antrag das Empfehlungsschreiben von Herrn Adrian Gabathuler mit Datum vom 29. Januar 2008 bei.

Antrag:
Unbefristete Ersatzanstellung von Herr Ueli Bühler, Im Hof 2, 9465 Salez/SG, als Forstwart nach Beendigung der Lehrzeit im August 2008.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

4. Anstellung Personalverantwortliche/r (50 – 60 %) - 20

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission, Günther Kranz / Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Finanz- und Personalkommission hat sich mit diesem Thema an den Sitzungen vom 11. Dezember 2007 und 15. Januar 2008 befasst. Desweitern war die Besetzung der Personalfachstelle schon zweimal Gegenstand im Gemeinderat mit den Beschlüssen vom 19. August 2006 und 16. Mai 2007.

Am 28. August 2007 erfolgte dann die Erhebung des Leistungsauftrages für die Personalfachstelle. Die Tätigkeiten dieser Stelle wurden in Teilbereiche mit Aufgaben, erwarteten Leistungen und Zeitaufwand gegliedert. Herrn Gerold Schädler von der Schädler & Partner Consulting wurde die Erhebung zur inhaltlichen Überprüfung unter Berücksichtigung der zeitlichen Angaben abgegeben. Ebenfalls mit dem Auftrag ein Abgleich mit anderen Gemeinden vorzunehmen. Das Total der Stellenerhebung kommt zu einem Tätigkeitsumfang von 62 %. Die Administration und Führung der Pensionskasse wurde darin ebenfalls aufgeführt und ist mit einem Anteil von 13 % ausgewiesen. Der Leiter Finanzen ist aus praktischen Gründen der Ansicht, dass die Führung der Pensionskasse vermehrt im buchhalterischen Bereich liegt und daher bei den Finanzen zu belassen ist. Die neu zu schaffende Stelle würde daher einen Teilzeitauftrag von 50 % umfassen.

Folglich wurde zur Weiterbearbeitung in der Finanz- und Personalkommission eine Stellenbeschreibung ausgearbeitet und die organisatorische Unterstellung besprochen. Ebenso diente als Diskussionsgrundlage ein erarbeitetes Stelleninserat.

Am 6. Februar 2008 hat sich die Finanz- und Personalkommission erneut mit diesem Thema, im Speziellen mit der Stellenbeschreibung und dem Inserat befasst und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Schaffung einer Personalfachstelle zu 50 %. In der Ausschreibung wird jedoch ein Stellenumfang von 50 bis 60 % angeführt. Diese erweiterte optionale Angabe dient lediglich um sicherzustellen, wo sich der Interessentenmarkt bewegt und eine Zweitausschreibung evtl. vermieden werden kann.

Erwägung/Diskussion:
Der Gemeinderat steht dem Antrag, den Bereich Personal und Finanzen zu trennen, positiv gegenüber. Parallel zu den Einwohnerzahlen der Gemeinde Eschen, ist auch die Anzahl der Angestellten der Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren gestiegen und liegt derzeit, inklusive der Teilzeitangestellten, bei 72 Personen. Eine zukünftig professionelle Betreuung der verschiedenen Personalbereiche mit einer gleichzeitigen Entlastung des Leiters Finanzen und Personal wird daher begrüsst. Es wird festgehalten, dass bei der Ausschreibung in den Zeitungen eine Person für die Personalleitung und nicht wie im Antrag formuliert die Besetzung einer Personalfachstelle gesucht werden soll. Weiters empfehlen mehrere Gemeinderäte ein höheres Anstellungspensum, um den Bewerberkreis zu erweitern. In das Aufgabengebiet der Personalleitung soll auch die Weiterbildung der Angestellten fallen. Im Organigramm ist die Personalleitung dem Gemeindevorsteher unterstellt. Das derzeit bestehende Organigramm muss deshalb um die Stelle der Personalleitung erweitert werden.

Antrag:

  1. Genehmigung einer Personalleitung von 50 % mit der Option von 60 %.
  2. Genehmigung der Stellenbeschreibung mit folgenden Änderungen:
    - Stellenbezeichnung: Personalleiter/in.
    - 2.3.: Stellvertretung: Der Stelleninhaber wird vertreten durch den Vorsteher und dem Leiter Personal und Finanzen.
    - 5.2.:Schriftliche Berichte: Erstellen von Berichten und Übersichten zuhanden der Finanz- und Personalkommission und an den Gemeinderat.
  3. Ausschreibung der Stelle in den Landeszeitungen und im Medienpool zur umgehenden Besetzung.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 3 wird zugestimmt.

 

 

5. Entschädigung Gemeinderat - 21

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien, VU, FBP und FL beantragen eine Anpassung der Entschädigung für den Gemeinderat. Der Umfang der Aufgaben ist gestiegen und ist zeitintensiver geworden.

IST-Entschädigung:
- Jahrespauschale: CHF 3'000.00
- pro Sitzung: CHF 250.00

Vorschlag:
- Jahrespauschale: CHF 3'000.00 (wie bisher)
- pro Sitzung bis 3.5 Std.: CHF 250.00 (wie bisher)
- pro Sitzung bis 4.5 Std.: CHF 350.00
- pro Sitzung ab 4.5 Std.: CHF 450.00

Seitens der Verwaltung wird hinsichtlich Abrechnung eine möglichst einfache Regelung gewünscht.

Erwägung/Diskussion:
Eine übliche Überprüfung der Sitzungsgelder am Anfang der laufenden Mandatsperiode wurde verpasst. Die letzte Erhöhung der Sitzungsgelder erfolgte im 2002 ebenfalls während einer laufenden Mandatsperiode und der Gemeinderat spricht sich für eine rückwirkende Einführung der neuen Tarife ab dem 01.01.2008 aus. Mehrere Gemeinderäte sind für eine Anhebung des Sitzungsgeldes von CHF 250.00 auf CHF 350.00, da die Erfahrung in der Vergangenheit zeigt, dass die Dauer der Sitzungen durchschnittlich bei 4.5 Stunden liegt.

Antrag:
Jahrespauschale: CHF 3'000.00 und pro Sitzung 350.00. Einführungszeitpunkt: rückwirkend auf den 01.01.2008.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

6. Empfehlung des Leitungsausschusses Standortentwicklung (LASE) zur Schaffung von Tagesstrukturen für die Stärkung des Bildungsstandortes Eschen - 22

Antragsteller: Ressort Wirtschaft, Michael Gerner

Bericht:
Der LASE (Winfried Huppmann, Michael Ritter, Gregor Ott, Kranz Günther, Risch Siegfried, Gerner Michael und Egon Gstöhl) hat sich an seinen Sitzungen vom 11. Dezember 2007 und vom 22. Januar 2008 mit der Thematik Tagesstrukturen im Kontext von wirtschaftlicher und standortpolitischer Attraktivität auseinander gesetzt. Da diese Thematik den Gemeinderat bzw. die Gemeinde bereits in der Vergangenheit und auch zukünftig vermehrt herausfordern wird, gibt der LASE als Impulsgeber in Fragen der Standortentwicklung gegenüber dem Gemeinderat folgende Empfehlung ab:

Stellungnahme des LASE:
Die familienergänzende Betreuung hat in den letzten Jahren deutlich an gesellschaftlicher Akzeptanz gewonnen. Tagesschulen und Tagesstrukturen antworten auf veränderte gesellschaftliche und familiäre Strukturen. Ebenso ist es ein bildungspolitisches Anliegen, besonders im Nachgang zu den PISA-Untersuchungen, die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Die Gemeindeschulratsvorsitzenden aller liechtensteinischen Gemeinden haben 2006 zugestimmt, dass unterrichtsergänzende Angebote durch unterschiedliche Anbieter ausgebaut und innerhalb der Gemeinde koordiniert werden müssen. Daraus entstanden zwei Projektgruppen in Eschen und Triesen, die das Konzept Tagesstrukturen gemeinsam erarbeitet und auf die jeweilige Gemeinde angepasst haben.

Auf Landesebene wurde das Schulamt beauftragt, einen Projektantrag vorzubereiten, der die Einrichtung von zwei Tagesschulen bzw. Tagestrukturen an bestehenden Schulstandorten skizziert. Davon sollte vorerst je eine im Oberland und eine im Unterland aufgebaut werden. Einige Gemeinden haben inzwischen schon mit Mittagstischangeboten und vermehrter Hausaufgabenhilfe auf die erhöhte Nachfrage nach familienergänzender Betreuung reagiert. Der zusätzliche Ausbau auf Tagesstrukturen in Kombination mit Betreuungsangebot (Kindertagesstätte) ist ein Schritt, den nun schon mehrere Gemeinden verfolgen bzw. erfolgreich umsetzen (z.B. Planken und Triesen mit dem Umbau des Kosthauses für KiTa/Tagesstrukturen). Andere Gemeinden setzen auf die Schaffung von Tagesschulen. Die Tagesstrukturen und Tagesschulen beschränken sich auf die Primarschule und den Kindergarten, werden aber im Rahmen von SPES I auch auf Sekundarstufe diskutiert.

Gemäss einer Information von Gemeindeschulratspräsidentin Stefanie von Grünigen besteht auch in Eschen-Nendeln ein Bedarf für Tagesstrukturen. Eine approximative Hochrechnung hat ergeben, dass derzeit ungefähr 20 Plätze benötigt werden. Ein idealer Standort für die Umsetzung wäre die bestehende Liegenschaft Haldenruh aufgrund der Nähe zum Kindergarten sowie zur Primarschule, was sich auf die Attraktivität vorteilhaft auswirkt. Diese ideale Kombination von ausserhäuslicher Betreuung mit dem direkt angrenzenden Areal von Schule bzw. Kindergarten dürfte dazu beitragen, dass die Nachfrage noch steigen wird. Neben der Abdeckung der heutigen Bedürfnisse in der Wohnbevölkerung kann das Angebot auch dazu führen, dass neue Familien mit berufstätigen Eltern in Eschen Wohnsitz nehmen. Dem heutigen Trend entsprechend, dass zunehmend Frauen beruflich oder zur Erfüllung öffentlicher Funktionen ausserhalb der Familie tätig werden, erfordert neue Modelle in der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Empfehlung des LASE:

  1. Der LASE empfiehlt dem Gemeinderat, die Schaffung von Tagesstrukturen aktiv zu unterstützen. Dies trägt zur Stärkung des (Bildungs-)Zentrums Eschen bei.
  2. Als Standort für das Angebot von Tagesstrukturen wird die Liegenschaft Haldenruh empfohlen. Aufgrund der Wettbewerbssituation mit anderen Gemeinden sollen die Abklärungen inklusive Bedürfnisnachweis unverzüglich an die Hand genommen werden. Ziel ist es, das Projekt innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.
  3. Mittelfristig soll geprüft werden, ob das Gebiet der neuen Primarschule und der Kindergärten bis zur Liegenschaft Haldenruh in eine "Bildungszone" umgewandelt werden kann.

Begründung:
Die Standortqualität hängt für viele Familien auch stark vom Umfeld bezüglich der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Die Zahl erwerbstätiger Frauen steigt weiter an, weshalb Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend auf Tagesstrukturen angewiesen sind. Eschen kann die führende Position als Zentrum im Unterland weiter ausbauen, wenn zu den schulischen Angeboten auch entsprechende Betreuungsmöglichkeiten dazu kommen. Nur dann kann Eschen als Wohnort für Familien mit berufstätigen Eltern, für Alleinerziehende und andere Familienmodelle mit Bedarf an ausserhäuslicher Betreuung auch längerfristig attraktiv bleiben. Der Begriff "Bildungszone" mit schulischen und familienergänzenden Betreuungsangeboten könnte in der Kommunikation und Standortwerbung für den Bildungsplatz und Wohnort wirkungsvoll eingesetzt werden, weil er bildhaft den grossen Vorteil der räumlichen Nähe von Schule und ausserschulischer Betreuung unterstreicht. Eschen steht im Wettbewerb zu anderen Gemeinden, sei dies in der Unterstützung von Familien, sei dies im Gemeindesteuerzuschlag, in der Verkehrsanbindung oder im Angebot von Bauland und Mietflächen. Das Gesamtbild im Standortvergleich setzt sich aus verschiedenen Standortfaktoren zusammen, die wir im Rahmen unserer Möglichkeiten positiv weiterentwickeln müssen.

Erwägung/Diskussion:
Egon Gstöhl, Wirtschaftsservicestelle Eschen, ist für diesen Traktandenpunkt eingeladen und führt wie folgt aus: Die Gemeinde steht im Wettbewerb mit anderen Gemeinden. Verschiedene Aspekte sind ausschlaggebend für die Wohnsitznahme in einer Gemeinde. Nebst der Wohnlage und dem Steuerfuss der Gemeinde ist für viele Familien auch die Qualität der Bildungseinrichtung für die Entscheidung massgebend. Die gedachte Bildungszone Eschen kann mit den bestehenden Infrastrukturen in der Gemeinde Eschen realisiert werden. Das Konzept der "Tagesstrukturen" kann mit dem Gebäude "Haldenruh" ermöglicht werden. Ein Ausbau und eine Verankerung der Bildungszone sind längerfristig wirtschaftsfördernd und macht die Gemeinde attraktiv für den Zuzug von weiteren Bürgern.

Einigen Gemeinderäten ist durchaus bewusst, dass die Gesellschaft sich verändert hat, die Mütter vermehrt arbeiten gehen und für die Kinder ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen soll. Gemeinden mit Betreuungseinrichtungen für Kinder sind zunehmend gefragt. Bevor das Betreuungsangebot in der Gemeinde Eschen jedoch ausgebaut wird, soll auf Wunsch vereinzelter Gemeinderäte die Inhaberin des Ressort Bildung eine Bedürfnisabklärung mittels eines Fragebogens zugeschnitten auf die Gemeinde Eschen durchführen. Obwohl verschiedene Bedürfnisabklärungen bereits von der Regierung durchgeführt und die Auswertungen dieser Bedarfsanalysen dem Gemeinderat bereits im Herbst abgegeben wurden, wird an einer gemeindeeigenen Umfrage fest gehalten.

Diese Bedürfnisabklärung, welche einerseits bei den Bürgern vorgenommen werden soll und andererseits auch bei kleineren und grösseren Betrieben soll unter anderem auch folgende Fragen beinhalten:

  • Welche Anforderungen stellt die Bevölkerungsschicht mit Kindern an die Gemeinde bezüglich Tagesstrukturen auf Kindergarten- und Primarschulstufe?
  • Gibt es Alternativen zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde wie z.B. betriebseigene Kindertagessstätten oder private Betreuungsplätze?
  • Wie hoch dürfen die Kosten für einen Betreuungsplatz sein?

Für eine Erhebung der Daten wird der Gemeinderat aufgefordert, weitere Aspekte und Fragen an die Vorsitzende des Ressort Bildung zu richten.

Ein Gemeinderat stellt folgende zwei Fragen an die Schulratspräsidentin:

  • Ist die Variante Mittagstisch bei Familien überhaupt noch ein Thema?
    => Antwort: NEIN
  • Also wird diese Variante vom Land auch nicht finanziell gefördert?
    => Antwort: JA

Die Vorsitzende des Ressort Bildung teilt auf Anfrage mit, dass gesetzliche Bestimmungen die ausserhäusliche Kinderbetreuung regeln und jede Betreuung meldepflichtig ist. Auch werden die Voraussetzungen der Pflegepersonen vom Amt für Soziale Dienste überprüft. Massgebend ist das Jugendgesetz vom 19. Dezember 1979 mit der Verordnung vom 18. Juni 2002 über die ausserhäusliche Betreuung von Minderjährigen in privaten Pflegeverhältnissen und Pflegeeinrichtungen.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat unterstützt die Empfehlungen des LASE.
  2. Der Bedürfnisnachweis soll durch das Bildungsressort und LASE bis Ende Juni 2008 erarbeitet werden.
  3. Die Bauverwaltung prüft bis Ende März 2008, ob die Ideen eines "Bildungsviertels"/-zone" zonenrechtliche bzw. baurechtliche Konsequenzen beinhaltet.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt, 8 Ja; 2 Nein FPB.
  2. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
  3. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

7. Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten - 23

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Mit Schreiben vom 25. September 2007 teilt die Baurechtnehmerin, Stock-Gstöhl Elisabeth, Walchabündt 15A, Eschen, der Gemeinde mit, dass sie ihr auf Baurechtboden der Gemeinde Eschen erstelltes Reihenhaus verkaufe, weil sie in Schellenberg ein neues Haus baue. Sie ersucht den Gemeinderat auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde zu verzichten.

In der Sitzung vom 3. Oktober 2007 hat der Gemeinderat beschlossen, auf das der Gemeinde zustehende Vorkaufsrecht zu verzichten. Auf die im Reglement vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Verkaufsabsicht sind vier Bewerbungen eingegangen. In der Sitzung vom 23. Januar 2008 wurde beschlossen, dass der Antrag bezüglich diverser Abklärungen verschoben wurde.

Die Abklärung hat ergeben, dass durch den vorangegangenen Verzicht des Vorverkaufsrechts durch die Gemeinde, die Baurechtsnehmerin (Verkäuferin) bei der Preisgestaltung im Rahmen der Ausschreibung des Baurechts zum Verkauf völlig frei ist d.h. sich nach den Marktbedingungen wird ausrichten müssen bzw. dasjenige Angebot annehmen kann, das ihr letztlich den grössten wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Erwägung/Diskussion:
Eine erneute Prüfung der Kaufskandidaten und das Festlegen eines Stichdatums (Datum der letzten Gemeinderatssitzung 01/08 am 23.01.2008) haben eine veränderte Punkteverteilung ergeben. Zwei Kaufskandidaten sind somit punktegleich. Es wird vorgeschlagen, dass der Zuschlag unter der Aufsicht des Vermittlers durch Losziehung erfolgt.

Weiters sind mehrere Gemeinderäte der Ansicht, dass das Reglement für die Abgabe von Baurechten für Wohneinheiten überarbeitet werden muss, um offene Fragen betreffend einer Veräusserung einer Baurechtswohneinheit klarer zu beantworten. Weiters ist dem Aspekt des sozialen Wohnbaus vermehrt Rechnung zu tragen. Es wird von Seiten eines Gemeinderates vorgeschlagen, dass in Zukunft die Gemeinde das Vorkaufsrecht annehmen soll, um dann selber zu bestimmen, zu welchem Verkaufspreis das Projekt veräussert werden darf. Generell soll eine Veräusserung erschwert sein, ausser es tritt ein Härtefall ein. Generell ist der Gemeinderat der Ansicht, dass eine Baurechtswohneinheit nicht zu einem Spekulationsobjekt werden darf.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet den Verkauf von der Wohneinheit an Hanspeter Chiaberto oder Carmen Pizzin Schober.
  2. Der Zuschlag erfolgt unter der Aufsicht des Vermittlers durch Losziehung aufgrund von Punktegleichheit bei den Vergabekriterien.
  3. Der Gemeinderat erteilt dem Ressort Bau den Auftrag bis Ende September 2008 die Änderungen dem Gemeinderat in einem Zwischenbericht schwerpunktmässig aus der Sicht des sozialen Gedankens vorzuschlagen.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 3 wird zugestimmt.

 

 

8. Arbeitsvergabe - Anschaffung Lieferwagen für den Werkbetrieb - 24

Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel

Bericht:
Der heute im Einsatz stehende Lieferwagen Renault Traffic wurde im Jahre 1997 angeschafft. Das Fahrzeug musste schon mehrmals repariert werden. Weitere Reparaturen an Motor und Carosserie sind nicht mehr wirtschaftlich.

Neu wurde ein Mercedes Sprinter im Verhandlungsverfahren an verschiedene Unternehmer zur Offerierung ausgeschrieben, mit der Option ein gleichwertiges Fahrzeug als Variante einzureichen.

Nach Prüfung der Offerten kann festgehalten werden, dass kein Unternehmer eine Variante offeriert hat.

Die Garage E. + F. Wohlwend AG, Churerstrasse 86, Nendeln, stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der Summe von CHF 82'118.15.

Die Summe für die Anschaffung eines Lieferwagens ist im Budget 2008 unter der Nr. 620.506.01 mit der Summe von CHF 87'000.00 vorgesehen.

Erwägung/Diskussion:
Der Vorsteher teilt mit, dass beim ausgewählten Fahrzeug es sich um einen 7-Plätzer mit einer Ladefläche handelt, welcher den Ansprüchen des Werkhofes entspricht. Ein Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass ein 5-Plätzer (Lieferwagen) mit Ladefläche wie ihn Gewerbetreibende und Baumeister im Einsatz haben für den Werkbetrieb auch ausreichen würde. Für schwerere Transporte stehen ja ein Traktor und ein Unimoc zur Verfügung. Der Kaufpreis würde sich um ¼ reduzieren. Als Entscheidungsgrundslage hat der Werkhof in Gemeinden, die ebenfalls im Besitz eines solchen Fahrzeuges sind, angefragt, welche Erfahrungen mit diesem Fahrzeug gemacht wurden. Diese Prüfungen vor Ort haben sich durchwegs als positiv ergeben.

Antrag:

  1. Lieferauftrag eines Mercedes Sprinter für den Werkbetrieb Eschen an die Garage E. + F. Wohlwend AG, Churerstrasse 86 Nendeln, zum Offertpreis von CHF 82'118.15.
  2. Kreditfreigabe für die Anschaffung eines Lieferwagens für den Werkbetrieb Eschen.

Beschluss: einstimmig - Den Anträge 1 und 2 wird zugestimmt.

 

 

9. Arbeitsvergabe - Ingenieurauftrag für Planung und Bauleitung der Fluxstrasse - 25

Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel

Bericht:
Die Fluxstrasse wurde im Verhandlungsverfahren an verschiedene Ingenieurbüros zur Planung und Bauleitung ausgeschrieben.

Gemäss beiliegendem Vergabeprotokoll ist das Ingenieurbüro, Sprenger & Steiner AG, Dr. Albert-Schädler-Strasse 21, mit dem Offertpreis von CHF 218'532.35 die wirtschaftlich günstigste Anbieterin.

Die Summe für die Planung der Fluxstrasse ist im Budget 2008 unter der Nr. 620.501.06 mit CHF 100'000.00 vorgesehen.

Antrag:

  1. Vergabe Ingenieurarbeiten für Planung und Bauleitung der Fluxstrasse an das Büro Sprenger & Steiner AG, Dr. Albert-Schädler-Strasse 21, mit der Summe von CHF 218'532.35.
  2. Kreditfreigabe für die Planung der Fluxstrasse von CHF 100'000.00.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

Manfred Meier ist im Ausstand.

 

 

10. Baugesuch - Einfamilienhaus - 26

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parz. Nr. 3726, Wiesenstrasse, Nendeln.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

11. Baugesuch - Separater Eingang Caféteria - 27

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist ein separater Eingang in die Caféteria und WC-Anlagen im Untergeschoss auf der Parz. Nr. 1294, Essanestrasse, Eschen.

Geplant ist zudem eine neue PW-Parkierung und Bepflanzungen entlang der Essanestrasse und der Strasse Breiten auf der Parz. Nr. 1294, Essanestrasse, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die 7 Reklamegesuche auf der Parzelle Nr. 1294 werden zurückgestellt bis das Reglement für Strassenreklamen der Gemeinde Eschen in Rechtskraft ist.

Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

12. Baugesuch - Ausdehnung Öffnungszeiten Autowaschanlage - 28

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Mit der Bewilligung für den Neubau der Diagnostik- und Autowaschanlage auf der Parz. Nr. 1100 an der Essanestrasse 172, Eschen, hat der Gemeinderat am 16. November 2005 beschlossen, dass die Öffnungszeiten der Autowaschanlage mit Zugehör von Montag bis Freitag ab 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr, am Samstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, einzuhalten sind und die Autowaschanlage mit Zugehör an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleibt.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2007 wird die Gemeinde Eschen von der Bauherrschaft ersucht, die Bewilligung für den Betrieb der Autowaschanlage täglich von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr, und zwar auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, zu erteilen. Als Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass es an der Essanestrasse Restaurationsbetriebe gibt, die berechtigt seien, ihre Lokale bis 23.00 Uhr offen zu halten. Weiters seien alle anderen Autowaschanlagen in Liechtenstein durchgehend von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet und zwar auch an Sonn- und Feiertagen. Ebenso seien sämtliche Tankstellen mit den integrierten Verkaufslokalen berechtigt, diese von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr offen zu halten und dies auch an Sonn- und Feiertagen.

Weiters liegt ein vom Gesuchsteller in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten vom 18. August 2007 vor, in welchem zum Schluss gekommen wird, dass unter Berücksichtigung der prognostizierten Anzahl der Waschvorgänge und der messtechnisch ermittelten Lärmemission der geschlossenen Waschanlage (Waschhalle) und des Freiwaschgeländes (Hypromat) die Immissionsgrenzwerte der Schweizerischen Lärmschutzverordnung für die Empfindlichkeitsstufe (ES III mässig störende Betriebe zugelassen) nicht überschritten werden.

Die mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2005 beschlossene Auflage betreffend die Öffnungszeiten basiert auf der Eschner Bauordnung. Gemäss Art. 8 Abs. 5 der Eschner Bauordnung gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Geschäfts-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeits- und Öffnungszeiten beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten, als mässig störend.

Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung (VGH 2004/105) vom 11. Mai 2005 ausführt, sind als übliche Arbeits- und Öffnungszeiten im Sinne des Art. 8 Abs. 5 BauO solche zu verstehen, welche sich im Rahmen der Ladenöffnungszeiten bewegen. Im Übrigen sei nicht einzusehen, weshalb an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dieselben Betriebszeiten gelten sollen wie an Werktagen.

Der Gemeinderat hat am 3. Oktober 2007 die Ausdehnung der Öffnungszeiten vom 26. Juni 2007 des Gesuchstellers abgewiesen.

Der Gesuchsteller hat fristengerecht Beschwerde gegen die Entscheidung des Gemeinderates bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) eingereicht.

Die VBK hat am 13. Dezember 2007 der Beschwerde des Beschwerdeführers stattgegeben und die Ausdehnung der Öffnungszeiten der Autowaschanlage mit Zugehör zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an den Gemeinderat zurück verwiesen.

Erwägung/Diskussion:
Es wird von einem Gemeinderat eingebracht, dass ein Lärmschutzgutachten vorliegt und dieses weist nach, dass der Lärm der Autowaschanlage sich im tragbaren Rahmen bewegt.

Antrag:

  1. Die Öffnungszeiten für die Autowaschanlage mit Zugehör auf Parz. Nr. 1100 an der Essanestrase 172, Eschen, von Montag bis Samstag ab 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sind einzuhalten.
  2. Die Autowaschanlage mit Zugehör ist an Sonn– und Feiertagen von 06.00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt: 9 Ja, 1 Nein VU.
  2. Dem Antrag wird zugestimmt: 4 Ja VU, 3 Ja FBP, 1 Nein FL, 2 Nein FBP.

 

13. Information Lagerplatz/Aushubmaterial Parz. Nr,. 3103, Sägastrasse, Nendeln, I + G Zone - 29

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Der Gemeinderat hat an der Gemeinderatsitzung vom 23. Januar 2008 über die Tätigkeiten auf der Parz. Nr. 3103, Sägastrasse, Nendeln, Lagerplatz/Aushubmaterial beraten und wünscht, dass das Traktandum an der Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2008 erneut zu behandeln.

Am 7. November 2007 hat der Gemeinderat das Baugesuch Lagerplatz / Aushubmaterial auf der Parz. Nr. 3103, Sägastrasse, I + G Zone Nendeln, unter anderem mit folgender Auflage bewilligt. Es dürfen keine emmissionsauslösende Aufarbeitungsarbeiten auf der Parz. Nr. 3103 stattfinden (Schall, Staub, Geruch).

Das Hochbauamt hat das Baugesuch am 11. Dezember 2007 bewilligt und explizit die Bauherrschaft und den Bauherrenvertreter auf die Auflagen der Gemeinde hingewiesen.

Am 15. Januar 2008 wurde festgestellt, dass auf der Parzelle illegale Steinbrech- und Sortierarbeiten stattfinden. Die Information über die Tätigkeiten und die Einleitung der notwendigen Schritte wurden schriftlich und telefonisch am 15. Januar 2008 an das Hochbauamt, an das Amt für Umweltschutz und an den Bauherrenvertreter weiter geleitet.

Am 16. Januar 2008 wurde eine Überprüfung der Arbeiten vom Amt für Umweltschutz vor Ort vorgenommen. Vom Amt für Umweltschutz wurde kein Verstoss betreffend des gebrochenen Materials festgestellt.

Am 17. Januar 2008 fanden immer noch illegale Brecharbeiten statt. Die Arbeiten wurden am gleichen Tag um 08.30 Uhr im Beisein des Gemeindepolizisten gesichtet und von Marcel Foser eingestellt. Ebenfalls wurde erneut das Hochbauamt informiert.

Am 1. Februar 2008 hat der Bauherrenvertreter ein unvollständiges Baugesuch für Felsaufbereitung auf der Parz. Nr. 3103, Sägastrasse, I +G Zone Nendeln, eingereicht.
Geplant ist, das Baugesuch für Felsaufbereitung dem Gemeinderat demnächst zur Behandlung vorzulegen.

Antrag:
Kenntnisnahme der Information Lagerplatz/Aushubmaterial Sägastrasse, Nendeln.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

14. Ablösung des Vertreters in der Grundverkehrskommission - 30

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Herr Kurt Kranz teilt seinen Rücktritt als Vertreter der Grundverkehrskommission mit.

Als neues Mitglied der Grundverkehrskommission wird Jürgen Biedermann, Schulstrasse 15, 9485 Nendeln, vorgeschlagen.

Antrag:
Ablösung von Kurt Kranz, Nendeln, durch Jürgen Biedermann, Nendeln, per 01.01.2008 als Mitglied der Grundverkehrskommission.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

15. Tätigkeitsbericht 2007 Vermittleramt - 31

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Gemäss Bericht des Vermittlers, Gerner Adolf, wurden im Jahre 2007 44 Vermittlungen auf Forderungen durchgeführt. Bei 9 Vermittlungen ist die beklagte Partei unentschuldigt nicht
erschienen; Leitschein verlangt. Bei 22 Vermittlungen konnte keine Einigung erzielt werden; Leitschein verlangt. 5 Vermittlungen wurden abgesagt, weil die Forderungen anderweitig erledigt wurden. Bei 8 Vermittlungen schliessen die Parteien einen Vergleich und einigen sich. Ferner wurden im Berichtsjahr 365 Unterschriften beglaubigt und diverse Besprechungen und Auskünfte abgehalten. Diesen Tätigkeitsbericht hat der Vermittler gemäss Gesetz dem F.L. Landgericht übermittelt.

Antrag:
Kenntnisnahme des Berichts und Dank an den Vermittler, Gerner Adolf, für die geleistete Arbeit.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

 

16. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ausländerinnnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) - 32

Antragsteller: Gerner Benno

Bericht:
Die Gemeinde hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) mit der Aufforderung erhalten, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. In der Sitzung vom 5. Dezember 2007 wurde der Gemeinderat Benno Gerner als Vorsitzender und Norbert Goop beauftragt, eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates zu erarbeiten.

Die ad-hoc Kommission hat einige Punkte festgestellt, die zur Diskussion Anlass gaben. Die Kommission ist aufgrund der Erläuterungen und Durchsicht einiger Unterlagen bzw. Gesetze zum Schluss gekommen, dass sie bis auf die nachstehend angeführten Punkte/Artikel mit dem Vernehmlassungbericht der Regierung einverstanden ist.

Die Stellungnahme seitens des Gemeinderats an die Regierung ist wie folgt zu formulieren:

Die ad-hoc-Kommission hat den Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit (AuG) bearbeitet und macht folgende Änderungsvorschläge:

  • Art. 37, Abs. 2 und 3 spricht von 5 Jahren Ehegemeinschaft:
    Vorschlag der Kommission: 10 Jahre
  • Art. 50, Abs. 1a spricht von 2 Jahren oder mehr Freiheitsstrafe:
    Vorschlag der Kommission: 1 Jahr oder mehr

Ausser diesen beiden Vorschlägen sind nach Ansicht der ad-hoc-Kommission keine Änderungen der Vernehmlassung nötig.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet die vorliegende Stellungnahme der Kommission und beschliesst die Weiterleitung an die Regierung.
  2. Die ad-hoc-Kommission wird unter Verdankung aufgelöst.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wurde zugestimmt.

 

 

17. Kommissionsbestellung - Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz; OBG) - 33

 

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordungsbussengesetz; OBG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 31. März 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die ad-hoc-Kommission in der Zusammensetzung von Toni Schächle, Vorsitz, Werner Biberschulte und Xaver Kranz beauftragt:

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 34

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Gesuchsteller: Sinasi Bicer, Am Exerzierplatz 29, 9490 Vaduz

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

19. Internes Traktandum - 35

 

20. Informationen des Vorstehers

 

21. Informationen und Fragen der Gemeinderäte

 

 

Eschen, 20. Februar 2008

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

 

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

 

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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