2008/03 - 27.02.2008

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 03/08

Datum, Zeit
Mittwoch, 27. Februar 2008 / 18.00 – 23.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Tour de Suisse - 36
  2. Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr 2007 - 37
  3. Baulandumlegung Hub–Ost, Einsprachenbehandlung - 38
  4. Bodenabgaben Loamgruab - 39
  5. Projekt und Kreditgenehmigung Auf Berg / Vogelsang - 40
  6. Anstellung Hauswart-Stellvertreter Primarschule Eschen - 41
  7. Bewilligung Stellenprozente Reinigung PSE - 42
  8. Überprüfung der Personalstruktur in der Gemeindeverwaltung - 43
  9. Konzept ausserschulische Tagesstrukturen - 44
  10. Neubau Kinderspielplatz Sportpark Eschen-Mauren - Arbeitsvergaben - 45
  11. Baugesuch Einbau Solaranlage - 46
  12. Baugesuch Abbruch Wohnhaus - 47
  13. Baugesuch Abbruch Gartenhaus, Neubau Pergola auf Parz. Nr. 1070, Sagenstrasse, Eschen - 48
  14. Baugesuch - befristeter und provisorischer Parkplatz für 61 Autos auf Parz. Nr. 1720, Wirtschaftspark Eschen - 49
  15. Baugesuch - befristeter und provisorischer Parkplatz für 60 Autos auf Parz. Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen - 50

 

1. Tour de Suisse 36

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der Verein Internationaler Sport in Liechtenstein (ISL) hat mit der Firma IMG, welche die Schweizer Radrundfahrt Tour de Suisse organisiert, einen Vertrag vereinbart, dass die Tour de Suisse in den Jahren 2007, 2009 und 2011 in Liechtenstein gastieren wird. Im Sommer 2007 war Triesenberg Zielort der 4. Etappe und Vaduz Startort des 5. Teilstücks. Nachdem 2007 die Tour de Suisse im Oberland zu Gast war, ist es dem Vorstand des Vereins ISL ein Anliegen, die Tour de Suisse 2009 im Unterland gastieren zu lassen und plant hier den Auftakt der Tour de Suisse. Hierfür soll ein Prolog durchgeführt werden. Die Prologstrecke ist wie folgt definiert: Der Start wird am Weiherring in Mauren und das Ziel an der Landstrasse in Ruggell platziert werden. Die Streckenführung zwischen Start und Ziel soll über das Dorfzentrum von Eschen, dem Schwurplatz in Bendern sowie dem Zentrum von Gamprin nach Ruggell verlaufen. Neben dem Prolog plant der Verein ISL verschiedene sportliche und gesellige Aktivitäten rund um den Radevent. Am Vorabend des Prologs soll auf dem Dorfplatz in Eschen die offizielle Eröffnungsfeier der Tour des Suisse stattfinden, welche auch eine Fahrerpräsentation inkludiert. Im Vorfeld des Prologs sollen auf der Originalrennstrecke die Liechtensteinischen Landesmeisterschaften im Zeitfahren durchgeführt werden. Des Weiteren soll der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, selbst diese Strecke mit Zeitnehmung zu befahren. Darüber hinaus sieht das Konzept in jedem Dorfzentrum ein Volksfest vor. Hierfür möchte der Verein mit örtlichen Vereinen zusammen arbeiten. Weiters ist geplant, in jedem Zentrum eine Grossleinwand aufzustellen, damit das Rennen live mitverfolgt werden kann. Die Einnahmen aus diesen Volksfesten kommen vollumfänglich den örtlichen Vereinen zu, welche sich für die Bewirtschaftung der Besucherinnen und Besucher verantwortlich zeichnen.

Die Kosten für den Prolog der Tour de Suisse in Liechtenstein belaufen sich auf insgesamt CHF 703'460.00. Der Verein ISL ist auf die finanzielle Unterstützung der Unterländer Gemeinden angewiesen und sucht je nach Wirkung und Aufwand jeder Gemeinde um unterschiedlich hohe Unterstützungsbeiträge:

  • Mauren (Start Weiherring) CHF 80'000.00
  • Eschen (Fahrerpräsentation Dorfplatz) CHF 60'000.00
  • Gamprin-Bendern (Schwurplatz/Bergpreis Zentrum) CHF 60'000.00
  • Ruggell (Ziel Landstrasse, Pressezentrum usw.) CHF 100'000.00
  • Schellenberg (Helikopter Ruine usw.) CHF 30'000.00
  • Land Liechtenstein (noch in Abklärung) CHF 100'000.00

Erwägung/Diskussion:
Alexander Batliner, Präsident des Vereins Internationaler Sport in Liechtenstein und Peter Rutz, OK-Präsident der Tour de Suisse, wurden vom Gemeinderat eingeladen, um den Prolog, welcher u.a. auch in Eschen statt finden soll, zu präsentieren.

Der aktuelle Vorstand des ISL setzt sich aus folgenden Mitglieder zusammen: Alexander Batliner (Präsident), Patrik Schädler (Vize-Präsident) und Birgit Batliner-Heeb (Finanzen).

Idee der Organisatoren:

  • Sie wollen das Image Liechtensteins via Sport verbessern.
  • Sie wollen der liechtensteinischen Bevölkerung hochklassigen Sport live vor Ort bieten.
  • Sie wollen Sportler, welche man nur aus dem Fernsehen kennt, live präsentieren.
  • Sie wollen die Lobby des Sports in Liechtenstein ausbauen.

Zweck:

  • Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen mit Weltklasseformat in Liechtenstein.
  • Nur Veranstaltungen von Weltklasseformat, da nur solche Events für ausländische Medien interessant sind.
  • Verbindung von Sport, Gesellschaft und Unterhaltung.
  • Dies nicht nur als Eigenveranstalter, sondern auch als Partner von anderen Verbänden und Vereinen.

Tour de Suisse 2007:

  • Ca. 800'000 Zuschauer an der Strecke.
  • Fast 300 Mitarbeiter, allein für die Sicherheit über 100.
  • Über 400 akkreditierte Medien & TV Journalisten.
  • Ca. 600 akkreditierte Fahrzeuge.
  • Über 1'600 akkreditierte Personen.
  • CHF 6 Mio. Budget.
  • Über 9'000 Übernachtungen.

TV-Coverage

  • In der Schweiz strahlten SF-DRS, TSI und TSR die TdS live aus.
  • Im Ausland übertrugen 16 Länder die Bilder live.

Was will die ISL erreichen?

  • Mit dem Tour de Suisse Prolog 2009 wollen sie eine internationale Image-Plattform für Liechtenstein, aber insbesondere das Liechtensteiner Unterland schaffen.
  • Die Bekanntheit des Liechtensteiner Unterlands kann somit bei verschiedenen Zielgruppen (Tourismus, Wirtschaft usw.) gesteigert werden. Dies entspreche einer dynamischen Form der Standortförderung.
  • Lokal möchten sie in jeder Gemeinde gemeinsam mit den Dorfvereinen ein Dorfffest organisieren und die Tour de Suisse somit für die ganze Bevölkerung im Unterland zu einem einmaligen Erlebnis machen.

Programmvorschlag:

  • Freitag, 12. Juni 2009 (provisorisches Datum)
    • Ab 14.00 Uhr Eröffnung Permanence
    • 15.00 Uhr Meeting Fahrer
    • 17.00 Uhr Meeting Sportliche Leiter
    • 19.00 Uhr Fahrerpräsentation auf dem Dorfplatz Eschen
  • Samstag, 13. Juni 2009 (provisorisches Datum)
    • 11.00 bis 12.00 Uhr Offizielles Training auf der Rennstrecke
    • 12.30 bis 14.00 Uhr Zeitfahren für Jedermann auf der Rennstrecke
    • 15.00 Uhr Auftakt zur TdS 2009 mit dem Prolog
    • 18.30 Uhr Siegerehrung in Ruggell im Zielgelände

Die Ausgaben für den Verein ISL liegen für den TdS-Prolog 2009 bei rund CHF 700'000.00. Die Finanzierung erfolgt über Sponsoren und die öffentliche Hand. Das gesamte finanzielle Risiko liegt beim Verein ISL.

Für den Bereich Verkehr sind sie vor allem auf die Unterstützung der einzelnen Gemeindefeuerwehren angewiesen. Die ISL ist für die technische Installation für das Dorffest zuständig.

Budget Verein ISL für den Prolog in der Gemeinde Eschen:

Einsatz Feuerwehr: (20 Mann à 6 Std.) CHF 1'500.00
Samariter: CHF 1'500.00
Elektro-Installationen (LKW): CHF 7'500.00
WC-Wagen/Kabinen: CHF 4'500.00
Miete Absperrgitter: CHF 5'000.00
LED-Grossleinwand (4 x 3 Meter): CHF 25'000.00
Beschallungsanlage: CHF 10'000.00
Speaker: CHF 1'500.00
Bewirtungszelt inkl. Infrastruktur für lokalen Verein: CHF 5'000.00

Die Unterländer Gemeinden haben folgende Beträge gesprochen:

Ruggell: CHF 100'000.00
Mauren: CHF 80'000.00
Gamprin: CHF 60'000.00
Schellenberg: CHF 15'000.00

Der Vorsteher möchte gerne wissen, ob die Bevölkerung einen Eintritt bezahlen muss. Die Organisatoren teilen mit, dass einerseits kein Eintritt verlangt wird und andererseits die Benützung der LBA-Busse am Tag des Prologs gratis ist.

Laut Auskunft der Veranstalter werden in Eschen zwischen 1'000 und 2'000 Zuschauer erwartet. Die vorgesehene Fahrervorstellung wurde anlässlich der Tour de Suisse in Vaduz 2007 von 600 bis 700 Zuschauern, vor allem von Kindern auf der Suche nach Autogramms, besucht. Dies sind die Vergleichszahlen, auf welche sich der ISL gegenüber dem Gemeinderat beruft. Beim Zeitfahren ist vorgesehen, dass die 180 Fahrer einzeln nach 1 ½ Minuten während 3 Stunden starten. Sollte am Tag der Veranstaltung schlechtes Wetter sein, ist nebst einer Leinwand auf dem Dorfplatz auch eine weitere Leinwand im Dorfsaal vorgesehen. Die von der Gemeinde gestellte Infrastruktur muss den Vorstellungen der IMG entsprechen. Die Beschallung wird jedoch von den Organisatoren selber gestellt, denn es ist nicht klar, ob die neue Anlage der Gemeinde, trotz hoher Investitionskosten, hierfür ausreicht. Die ganze Veranstaltung wird vom Fernsehen übertragen. In den Pausensequenzen besteht die Möglichkeit kurze Bildsequenzen der Gemeinde Eschen einzubauen.

Die Gemeinderäte der VU begrüssen das Vorhaben des Vereins ISL grundsätzlich. Auch sind die VU Gemeinderäte der Ansicht, dass dieser Anlass im Rahmen der Vertretbarkeit zu unterstützen ist. Als mögliche Unterstützung sieht die VU Fraktion die zur Verfügungstellung von Infrastrukturen wie den Dorfplatz oder Personal für die Gewährung der Sicherheit auf dem Hoheitsgebiet von Eschen an.

Eine finanzielle Unterstützung solcher Anlässe sieht die VU Fraktion aus nachfolgend genannten Gründen als nicht vertretbar an:

  1. Eine finanzielle Unterstützung soll in erster Linie den ortsansässigen Vereinen zugute kommen, welche mit ihrem ganzjährigen Einsatz zum dörflichen Gemeinwohl beitragen.
  2. Die Gemeinde selbst organisiert und finanziert jährlich für die Bevölkerung verschiedene Anlässe, an welchen die Gemeinschaft teilnehmen kann.
  3. Die Mittel und Nutzen dieses Anlasses stehen für unsere Gemeinde in keinem Verhältnis.

Dazu wird von einem Gemeinderat ergänzt, dass der Gemeinderat in ähnlichen Fällen bisher eine direkte finanzielle Beteiligung ablehnte:

  • Gemeinderatsbeschluss vom 13. September 2006:
    Anfrage Fussball EM 2008 Übertragung auf dem Dorfplatz, wo der Gemeinderat in seinem Beschluss eine Durchführung auf dem Dorfplatz begrüsste und die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung stellte, jedoch eine direkte finanzielle Beteiligung ablehnte.
  • Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2007:
    Anfrage und Ablehnung einer direkten finanziellen Beteiligung von CHF 30'000.00 für die Aufführung auf dem Dorfplatz im Rahmen der Welt-Gymnastrada 2007.

Sollte dieses Prinzip in diesem Fall nicht mehr gelten, so fordert der gleiche Gemeinderat, ist für die Zukunft genau zu klären, wann Mittel gesprochen werden und wann nicht?

Für einige Gemeinderäte ist es wichtig, dass die Erteilung eines Gesamtbetrages mehrheitlich nicht in ihrem Sinne ist. Da die Gemeinde über eine eigene Infrastruktur verfügt, welche von den Veranstaltern genutzt werden kann und diese dann indirekt wieder verrechnet werden, ist es nicht klar, warum die Gemeinde einen Betrag von CHF 60'000.00 sprechen soll. Für sie ist es wichtig, dass die Organisatoren klar informieren, was die Gemeinde direkt an Infrastruktur anbieten muss und die Infrastruktur, welche noch fehlt, soll klar definiert werden.

Der Vorsteher erklärt, dass alle Unterländer Vorsteher sich einig sind, dass für die Veranstaltung alle Kosten aufzuzeigen sind, damit nicht die Gefahr des Ansuchens der Deckung von indirekten Kosten besteht. Eine Kostentransparenz ist für die Vorsteher von hoher Wichtigkeit, um die Kostenwahrheit aufzuzeigen.

Für einen Gemeinderat ist es wichtig, einen klar gesprochenen Betrag zu genehmigen. Er sieht es nämlich als sehr schwierig, wenn die Kosten der gemeindeeigenen Infrastruktur in Rechnung gestellt werden müssen.

Antrag/Antragserweiterung

  1. Der Gemeinderat bewilligt die Durchführung des Prologs anlässlich der Tour de Suisse 2009 auf dem Gemeindegebiet von Eschen.
  2. Der Gemeinderat bewilligt die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung mit CHF 60'000.00.
  3. Die Gemeinde stellt die gemeindeeigene Infrastruktur, die noch vorgängig zu definieren ist, kostenlos zur Verfügung.

Beschluss:

  1. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
  2. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
  3. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, 10 Ja; 1 Nein FBP

 

2. Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr 2007 - 37

Antragsteller: Leiter Finanzen und Personal, Günther Kranz

Bericht:
Fehlt für einen im Laufe des Verwaltungsjahres notwendigen Aufwand der Kredit oder reicht der im Voranschlag bewilligte Kredit nicht aus, so ist vor Eingehung der neuen Verpflichtung oder Vornahme der Zahlung vom Gemeinderat ein Nachtragskredit zu beschliessen. In der Beilage sind die erforderlichen Nachtragskredite aufgelistet.

Der Antrag wurde in der Finanz- und Personalkommissionssitzung am 20. Februar 2008 behandelt und die Kommission empfiehlt die Genehmigung des Antrages.

Erwägung/Diskussion:
Ein Gemeinderat möchte wissen, ob bei der Erneuerung der Heizung im Pfarrhaus Alternativen geprüft wurden. Der Vorsteher wird dies abklären und den Gemeinderat anlässlich der nächsten Gemeinderatssitzung informieren.

Antrag:

  1. Genehmigung der Nachtragskredite der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 209'000.00.
  2. Genehmigung der Nachtragskredite der Investitionsrechnung im Gesamtbetrag von CHF 204'000.00.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

3. Baulandumlegung Hub–Ost, Einsprachenbehandlung 38

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Bauwesen, Risch Siegfried

Bericht:
Gegen den Neuzuteilungsplan Hub-Ost sind fristgerecht 6 Einsprachen bei der Gemeinde Eschen eingegangen. Bei 5 Einsprachen handelt es sich um Grundeigentümer ausserhalb des Umlegungsperimeters.

Einsprache Nummer 1:
Wie schon bei der ersten Planauflage ist anzumerken, dass es bei den Einsprechern nicht um die Sache selbst geht, sondern dass die Einsprachen lediglich mit dem Ziel geführt werden, eine erhebliche Fläche ihrer Parzelle 1674 in die Bauzone umzuwidmen. Es werden deshalb alle möglichen Gründe angeführt, welche einer Verzögerung oder Verhinderung der Baulandumlegung dienlich sein könnten. Es ist solange mit Einsprachen zu rechnen, bis ihrem Antrag auf Einzonierung der geforderten Fläche stattgegeben wird. Die Baulandumlegung wird von den Einsprechern als Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen missbraucht.

Zu den einzelnen Punkten wird in der gleichen Reihenfolge, wie sie in der Einsprache aufgeführt sind, Stellung genommen:

  1. In der ersten Planauflage wurde extra darauf geachtet, dass die Parzelle nicht in zwei Teile zerschnitten wird. Auf Grund der Einsprache zur ersten Planauflage, welche in allen Punkten ausser der Lage der Parzelle von Regierung und VGH abgelehnt wurde, musste die Parzelle nach Norden verschoben werden. Diese Nordwärtsverschiebung wurde von den Eigentümern und auch im Regierungsbeschluss gefordert und führt zwangsläufig zur Zerschneidung der Parzelle 1674. Die Einsprecher haben die Zerschneidung selbst gefordert. Dieser Einsprachepunkt wird somit unglaubwürdig.
  2. Die Parzellenform weist nahezu rechte Winkel auf und sie ist auf die Ausrichtung des Gebäudes nach Süden optimiert. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt ca. 18,50 m die Nord-Süd-Ausdehnung ca. 26,50 m. Grössere Abmessungen sind auf Grund der Parzellenfläche nicht möglich. Das Flächenmass der Parzelle kann aber nicht als Einsprachegrund dienen, da die Parzelle eben so gross ist wie sie ist.
  3. Uns ist nicht klar, wieso nach der Umlegung plötzlich eine ebene Abstellfläche auf der Parzelle 1674 geschaffen werden muss, um diese bewirtschaften zu können. Die Parzelle verfügt momentan jedenfalls auch über keine ebene Abstellfläche innerhalb des Umlegungsperimeters. Direkt angrenzend an den Umlegungsperimeter, d.h. angrenzend an die laut Neuzuteilungsplan ausgewiesene Strasse, beginnt der Judenbüchel zu steigen. An dieser Situation dürfte sich auch mit dem Bau der Strasse nichts ändern.
  4. Die Strassenbreite von 3,50 m ist aus verkehrstechnischer Sicht ausreichend. Die Kapazitäten der Strasse liegen weit oberhalb der zu erwartenden Belastung. Ausserdem ist eine Verbreiterung der Strasse auf 5,00 m im Falle einer Erweiterung der Bauzone vorgesehen. Einem erhöhten Verkehrsaufkommen wird somit schon jetzt vorsorglich begegnet. Die erwähnten, vergrösserten Bauabstände würden eventuell notwendig, wenn an den Strassenrändern feste Einfriedungen ohne Grenzabstand erstellt würden. Da der Strassenrand aber an die Reservezone grenzt, dürfen hier keine Bauwerke erstellt werden. Ein Überhang ist somit möglich. Ausserdem sollten die Park- und Rangierflächen nicht im öffentlichen Strassenraum, sondern auf dem jeweiligen Privatgrundstück situiert werden.
  5. Die Strasse kann ohne weiteres ohne Kunstbauten erstellt werden. Die Anpassung zwischen Strassenrand und bestehendem Terrain kann mittels Böschungen erfolgen.
  6. Die Strassenverbreiterung kann ebenfalls bei der Planung der ersten Ausbauetappe berücksichtigt werden. Somit kann die Strasse in einer Höhenlage erstellt werden, dass auch bei der Verbreiterung keine Kunstbauten, sondern Böschungen möglich sind. Der Vergleich mit dem St.-Martinsring und der Fronagasse ist sehr übertrieben. Dort mussten Höhenunterschiede von mehreren Metern überwunden werden. In diesem Fall ist vom linken zum rechten Strassenrand ein Höhenunterschied von ca. 0,50 m bis 1,50 m vorhanden.
  7. Bei der BU Hub-Ost, 2. Planauflage ist ein Abzug von 9.6 % notwendig. Bei einer späteren Einzonierung einer zusätzlichen Bautiefe von 35 m der Reservezone und der jetzt vorgesehenen Strassenverbreiterung mit Wendehammer dürfte voraussichtlich ein Abzug von ca. 8 % notwendig werden. Die Abzüge sind vergleichbar und verglichen mit anderen Baulandumlegungen sehr gering.
  8. Auf den Wendeplatz wurde in der momentanen BU bewusst verzichtet, da er eine erhebliche Fläche beansprucht. Dies würde zu weit höheren Abzügen führen als 9.6 % und die Abzüge in der zweiten Etappe (Einzonierung Judenbüchel) erheblich verringern. Somit wären die Abzüge, wie es in der Einsprache unter Punkt 7 kritisiert wird, tatsächlich sehr ungleich verteilt. Ein Wendemanöver mit einem 2-achsigen Müllfahrzeug (Länge 9,0 m) wurde vom Tiefbauamt im Kreuzungsbereich vor dem Gebäude Haus Nr. 45 simuliert und die Wendemöglichkeit als gut befunden.
  9. Der landwirtschaftliche Weg (welcher keine gesicherte Wegverbindung darstellt) würde von der Hubstrasse her durch eine öffentliche Strasse ersetzt. Somit wäre die Parzelle 1674 über eine öffentliche Strasse zu erreichen. Vom Tiergarten her ändert sich an der Zufahrt zu Parzelle 1674 nichts.
  10. Es besteht kein derartiges Wegrecht und was nicht besteht, muss auch nicht ersetzt werden.
  11. Für das Gebiet Hub sieht der Verkehrsrichtplan der Gemeinde Eschen auch in Zukunft eine Sackgasse vor. Die geforderte Strassenverbindung ist aus gutem Grund im Verkehrsrichtplan nur als Fussweg vorgesehen. Somit kann eine Umfahrung des stark belasteten Presta-Kreisels über das Wohnquartier Hub verhindert werden. Die Aussagen der Einsprecher, solche Umfahrungen kämen nicht vor oder seien durch „verkehrsregelnde Massnahmen“ zu unterbinden, sind als unqualifiziert zurückzuweisen.
  12. Die abzutretende Fläche beträgt 9.6 % und liegt somit sehr tief. Die üblichen Abtretungen in Baulandumlegungen liegen zwischen 12 und 15 %.
  13. Die abzugsfreie Fläche der Parzelle 1641 ist gerade deswegen so hoch, weil sie zu einem grossen Teil schon an einer Gemeindestrasse liegt und dieser Teil somit nicht noch Fläche für eine neue Gemeindestrasse abgeben muss. Die Fläche für die neue Gemeindestrasse soll von den Parzellen abgetreten werden, welche die neue Strasse brauchen. Als abzugsfrei ausgewiesen wurden lediglich die an die bestehende Gemeindestrasse angrenzenden und in erster Bautiefe gelegenen Flächen. Dies ist die übliche Vorgehensweise und gewährleistet, dass eben diejenigen Parzellen, welche auf die Neubildung einer Gemeindestrasse angewiesen sind, diese auch abtreten. Der erwähnte Teil der Parzelle 1641 wäre eigentlich schon jetzt erschlossen und baureif. Der Status der Baureife kann aber nicht erteilt werden, weil durch eine Bebauung der Parzelle 1641 eine Bebauung der hinten liegenden Parzellen, dazu gehört auch die Parzelle 1674 (im Eigentum der Einsprecher), erschwert oder verhindert würde. Auf dem Hubweg besteht, wie schon mehrfach erwähnt, kein Wegrecht. Er stellt somit keine Belastung dar und die Forderung nach einem Ersatzweg, welcher sogar noch zu Lasten der Parzelle 1641 gehen soll, ist haltlos.
  14. Eine Vergrösserung des Perimeters ist nicht Gegenstand der Planauflage des Neuzuteilungsplanes. Diese Forderung hätte bei der Planauflage des Perimeters (Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses) erfolgen müssen. Da dies nicht der Fall war, ist der Perimeter (wie schon des Öfteren von Gemeinde, Regierung und VGH mitgeteilt) rechtskräftig.

Einsprache Nummer 2:

  • Die Parzellen der Einsprecher liegen ausserhalb des Umlegungsperimeters. Sie sind nicht beschwerdelegitimiert.

Einsprache Nummer 3 - 6:

  • Die Einsprachen Nr. 3 - 6 sind Grundeigentümer östlich des „Jodaböchel“ und mindestens 100 m vom Baulandumlegungsperimeter entfernt. Sie sind nicht beschwerdelegitimiert.

Erwägung/Diskussion:
Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, ist für dieses Traktandum eingeladen, um Fragen seitens der Gemeinderäte zu beantworten.

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob alle eingegangenen Einsprachen bearbeitet werden müssen. Auch möchte er wissen, ob für die Bearbeitung einer Einsprache eine Frist besteht und wenn die Frist für die Bearbeitung nicht eingehalten wird, die Einsprache hinfällig wird. Siegfried Risch erklärt, dass die Nicht-Bearbeitung nicht rechtskonform ist und jede Einsprache bearbeitet werden muss.

Ein Gemeinderat meint, dass eine Baulandumlegung abgeschlossen ist, wenn alle Einsprachen bearbeitet worden sind.

Weiters erklärt Siegfried Risch, dass eine Baulandumlegung sehr kostenintensiv ist. Die Kosten werden zu 65 % von der Gemeinde und Land getragen und 35 % von privater Seite.

Betreffend der Kosten für die Erschliessung und Umlegung von Baugrund wird von Seiten des Vorstehers aufmerksam gemacht, dass durch die Aufgabenentflechtung Land/Gemeinde
die Pauschalsubvention wegfällt und somit der Gemeindeanteil sich auf 70 % erhöht.

Antrag:

  1. Die Einsprache Nr. 1 wird abgewiesen.
    Begründung: Keine der 14 Einsprachepunkte sind begründet, um eine Umplanung des Neuzuteilungsplanes zu veranlassen.
  2. Die Einsprachen Nr. 2 - 6 werden zurückgewiesen.
    Begründung: Sie sind nicht beschwerdelegitimiert, weil Ihre Parzellen ausserhalb des Umlegungsperimeters liegen.
  3. Die Einsprecher erhalten einen ausführlichen ausformulierten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 3 werden zugestimmt.

 

4. Bodenabgaben Loamgruab 39

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22. November 2006, Traktandum Nr. 215, die Mutation von den Parz. 330, 348, 349, 350, 351 und 352 genehmigt.

In der Zwischenzeit wurde der Neuzuteilungsplan erstellt und mit den Grundeigentümer besprochen. In der anschliessenden Abstimmung sprechen sich alle Eigentümer einstimmig für den vorgestellten Neuzuteilungsplan mit Kostenverteiler aus.

Somit konnte die entsprechende Mutationsurkunde und die Ausarbeitung des Vertragswerks in Auftrag gegeben werden.

Gestützt auf den Gemeinderatsentscheid vom 22. November 2006 wurde Frau Erna Büchel die oberhalb ihrer Parzelle zu liegen kommende Gemeindeparzelle 330 zum Kauf angeboten.

Der Verkaufspreis wurde in der Kommission „Aktive Bodenpolitik“ behandelt und anschliessend Frau Erna Büchel mitgeteilt.

Nach internen Abklärungen innerhalb der Fam. Büchel wurden folgende Anträge zur Behandlung im Gemeinderat gestellt.

Erwägung/Diskussion:
Siegfried Risch ist für die Erklärung des Traktandums eingeladen und erklärt anhand eines Planes den IST-Zustand der Situation.

Der Vorsteher erklärt, dass die Parzelle Nr. 330 aus der Umlegung schon länger zur Entscheidung Kauf/Tausch anstehend ist. Die Parzelle wurde Familie Büchel zum Kauf angeboten. Frau Büchel hat diese Option nicht wahrgenommen und zieht ein Baurecht auf dieser Parzelle vor. Der Baurechtzins soll fällig werden sobald ein Bauvorhaben realsiert wird.

Einige Gemeinderäte machen verschiedene Überlegungen:

Ein Gemeinderat meint, sollte Frau Büchel die Option erhalten, das Grundstück in Baurecht zu übernehmen mit der Bedingung, dass der Baurechtzins erst fällig werden soll, sobald ein Bauvorhaben realisiert wird, handelt es sich hier um einen Präjudizfall, da entgegen dem Baulandumlegungsgesetz entschieden wurde. Das Baulandumlegungsgesetz Art. 9 Ziff. 2 sieht Folgendes vor: “Reicht der in die Umlegung eingebrachte Anteil eines Grundeigentümers zur Bildung eines überbaubaren Grundstücks nicht aus, ist eine entsprechende Geldentschädigung zu entrichten. Das Grundstück ist in das Eigentum der Gemeinde zu überführen oder den privaten Grundstücken zuzuordnen, sofern nicht mit Zustimmung der Betroffenen eine Zuteilung zu Miteigentum oder Stockwerkeigentum möglich ist.“

Ein weiterer Gemeinderat meint, dass die Parzelle Nr. 351 ohne den Erwerb der Parzelle Nr. 330 keinen öffentlichen Strassenanschluss hätte. Auf das hin meint ein anderer Gemeinderat sollte das geplante Haus weiter nach oben verschoben werden, hätten die Anrainer der Parzelle 351 somit die Option einen Teil dieser Parzelle zu erwerben, sofern alle Beteiligten einverstanden sind. Der Vorsteher erklärt, dass alle Anrainer der Parzelle Nr. 351 mit dem Entscheid, der Frau Büchel die Parzelle Nr. 330 zum Kauf anzubieten, einverstanden sind.

Ein weiterer Gemeinderat meint, dass auf der Parzelle Nr. 330 ein Fuss- und Fahrwegrecht durch die Gemeinde bewilligt werden könnte, um die Parzelle 351 zu erreichen. Dem wird entgegnet, dass dann auf diesem Grundstück ein Fahrwegrecht besteht und somit die anderweitige Nutzung durch die Gemeinde eingeschränkt ist.

Eine weitere Option wird von einem Gemeinderat vorgeschlagen, dass das Grundstück Nr. 330 mit einem anderen Grundstück eingetauscht werden kann.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bewilligt die Übernahme von der Parz. Nr. 330, 177 m2, im Baurecht. Der Baurechtszins wird zum Zeitpunkt mit der Erteilung der Baubewilligung fällig.
  2. Die Gemeinde hält das Verkaufsangebot (GR 22.11.06/Traktandum Nr.215) als Option aufrecht zum vorgeschlagenen Verkaufspreis.
  3. Frau Erna Büchel wird nochmals eine Bedenkzeit eingeräumt von 60 Tagen. Bei Absage für einen sofortigen Kauf der Parzellen Nr. 330 wird eine Eigentümerversammlung einberufen und eine Lösung gemäss Art. 9 des Baulandumlegungsgesetzes angestrebt.

Beschluss: einstimmig

  1. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
  2. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
  3. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

5. Projekt und Kreditgenehmigung Auf Berg / Vogelsang 40

Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel

Bericht:
Die Gemeinde Mauren hat im Herbst des letzten Jahres mit dem Bau der Strasse Vogelsang begonnen.

Auf Anfrage der Gemeinde Mauren, ob die Gemeinde Eschen bereit wäre das kurze Zwischenstück von ca. 50 m auf Eschner Hoheitsgebiet ebenfalls auszubauen, wurde die dafür notwendige Bausumme in Rücksprache mit der Finanzkommission ins Budget 2008 aufgenommen.

Die verschiedenen Werke sind ebenfalls sehr interessiert ihre Leitungen als Ring auszubauen.

Sämtliche Ausschreibungen, Arbeitsvergaben etc. werden durch die Gemeinde Mauren ausgeführt. Die nach ÖAWG vergebenen Arbeiten und Bausummen werden zu gleichen Konditionen in den für Eschen relevanten Werkverträgen fixiert.

Die Projektsummen sind im Budget 2008 enthalten.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat genehmigt das Projekt Auf Berg/Vogelsang.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditfreigabe von CHF 190'000.00.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

6. Anstellung Hauswart-Stellvertreter Primarschule Eschen 41

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission, Günther Kranz / Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der Neubau der Primarschule Eschen kann in wenigen Monaten seiner Bestimmung an die Lehrerschaft und an die Schüler sowie an weitere Benutzer übergeben werden.

Um eine fachgerechte Hauswartung durchführen zu können, bedarf es zusätzlichen Personals. Die Hauswartung, welche den Gebäudeunterhalt durchführt, für den Reinigungsdienst zuständig und für Raumnutzer in organisatorischen Belangen Ansprechpartner ist, nimmt wesentlichen Anteil an der Werterhaltung dieser Liegenschaft. Gleichzeitig ist sie auch Mitgarant für das Ansehen der Gemeinde sowohl nach innen wie nach aussen.

Schon damals bei der Raumbedarfsabklärung für den Schulunterricht war dem Projektteam bewusst, dass infolge des Unterhalts und Pflege der vermehrten Innen- und Aussenflächen, den neuen technischen Anforderungen und der vermehrten Nutzung auch durch Dritte (Vereine etc.) eine personelle Aufstockung nicht nur im Reinigungsdienst, sondern auch in der direkten organisatorischen und führungsbezogenen Position der Hauswartung, eine personelle Verstärkung notwendig wird.

Erwägung/Diskussion:
Der Vorsteher präsentiert die Ist-Situation sowie die Zukunftsperspektiven 2008 der Hauswartung und des Reinigungspersonals der Gemeinde anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Für die Gemeinderäte ist es von Wichtigkeit, dass in der Stellenausschreibung vor allem ein Gebäudereiniger gesucht wird, der unter anderem die Stellvertretung des Hauswarts übernehmen soll. Es wird wert gelegt, dass diese Person insbesondere für die Reinigung zuständig ist. Der Gebäudereiniger wird keine Führungsverantwortung übernehmen, ausser wenn er den Hauswart vertritt. Weiters legen die Gemeinderäte wert, dass die neue Person Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitseinsatz zeigt.

Bezogen auf die Ausbildung der gesuchten Person wird angeregt, dass auch die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung bestehen muss. Jedoch dürfen sich die Stelle Hauswart und der Gebäudereiniger nicht konkurrenzieren. Die Ausbildung eines Hauswarts ist höher einzustufen.

Eine Gemeinderätin äussert den Wunsch, dass die Stellenbeschreibung von der Personal- und Finanzkommission überarbeitet wird.

Aufgrund der Diskussion wird u.a. der Punkt 2.2 der Stellenbeschreibung gestrichen und bei Punkt 2.4 der Zusatz „fallweise am Wochenende“ eingeführt.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bewilligt die Vollzeitstelle des Gebäudereinigers (Hauswartstellvertretung) an der PS-Eschen.
  2. Der Gemeinderat bewilligt die Stellenausschreibung.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Personal- und Finanzkommission, die Stellenbeschreibung anzupassen.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 3 wird zugestimmt.

 

7. Bewilligung Stellenprozente Reinigung PSE 42

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission, Günther Kranz / Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der Neubau der Primarschule Eschen kann in wenigen Monaten seiner Bestimmung an die Lehrerschaft und an die Schüler sowie an weitere Benutzer übergeben werden.

Um eine fachgerechte Hauswartung durchführen zu können, bedarf es zusätzlichen Personals. Die Hauswartung, welche den Gebäudeunterhalt durchführt, für den Reinigungsdienst zuständig und für Raumnutzer in organisatorischen Belangen Ansprechpartner ist, nimmt wesentlichen Anteil an der Werterhaltung dieser Liegenschaft. Gleichzeitig ist sie auch Mitgarant für das Ansehen der Gemeinde sowohl nach innen wie nach aussen.

Schon damals bei der Raumbedarfsabklärung für den Schulunterricht war dem Projektteam bewusst, dass infolge des Unterhalts und Pflege der vermehrten Innen- und Aussenflächen, den neuen technischen Anforderungen und der vermehrten Nutzung auch durch Dritte (Vereine etc.) eine personelle Aufstockung nicht nur im Reinigungsdienst, sondern auch in der direkten organisatorischen und führungsbezogenen Position der Hauswartung, eine personelle Verstärkung notwendig wird.

Varianten zur Diskussion/Beschlussfassung von den restlichen 150 Stellenprozenten:

  1. Der Gemeinderat genehmigt die Ausschreibung der Stelle von Raumpflegern zu 150 % Stellenprozent, welche gesplittet werden sollen.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die restlichen Stellenprozente von 150 % zur Ausschreibung gemäss ÖAWG (Outsourcing).
  3. Der Gemeinderat genehmigt die restlichen Stellenprozente von 150 % unter der Voraussetzung:
  4. Zuerst hat die Ausschreibung/Anstellung für Raumpfleger zu erfolgen und anschliessend, sofern Bedarf vorhanden ist, erfolgt die Ausschreibung nach ÖAWG (Outsourcing).

Erwägung/Diskussion:
Ein Gemeinderat meint, dass dieses Traktandum zu einem späteren Zeitpunkt aktuell ist und somit das Traktandum zurück gestellt werden soll. Eine Festlegung der Stellenprozente kann erst ausgearbeitet werden, wenn der Belegungsplan für die Primarschule definiert ist.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Gemeinderat bewilligt die Erhöhung der Stellenprozente von der Raumpflegerin (Jasmin Finke) von 54 % auf 75 % ab 01.07.2008.
  2. Der Antrag wird zur Weiterbearbeitung verschoben

Beschluss: einstimmig

  1. Auf Antrag 1 wird nicht eingetreten.
  2. Dem Antrag wird zugestimmt.

 

8. Überprüfung der Personalstruktur in der Gemeindeverwaltung 43

Antragsteller: VU-Fraktion

Bericht:
Der Gemeindekassier nimmt heute das Amt des Personalchefs in der Verwaltung wahr, was mehr als 50 % seiner Arbeitszeit beansprucht. Damit der Gemeindekassier seine ursprünglichen Aufgaben als Kassier vollumfänglich wahrnehmen kann, wurde die Anstellung eines Personalverantwortlichen für die Betreuung der 62 Gemeindeangestellten bewilligt. Nebst der Schaffung dieser neuen Stelle wird sich der Gemeinderat mit weiteren Personalanstellungen befassen müssen.

Die VU-Fraktion ist der Ansicht, dass unverzüglich nach Neuanstellung eines Personalverantwortlichens, die neu geforderten Stellen durch interne Umstrukturierungen grösstenteils zu besetzen sind. Zu diesem Zweck stellt die VU-Fraktion den Antrag, die Personalstruktur der Gemeindeverwaltung detaillierter zu untersuchen. Bis zum Abschluss einer solchen Untersuchung erfolgt keine weitere Personalaufstockung d.h. keine Fixanstellung. Es soll die Ressourcenverteilung hinsichtlich Unter- aber auch Überbesetzung und Flexibilität im Bereich der Aufgabenverteilung untersucht werden. Ziel dieser Untersuchung ist:

  1. Eine optimale Ressourcenverteilung.
  2. Beschränkung der Aufgaben und des Personals auf die Kernaufgaben der Gemeinde.
  3. Optimieren von allen Bereichen mit erster Priorität [Hauswartung (Bauwesen), Archiv (Dienste)].

Aufgrund der geplanten Personalaufstockung ist diesen Abklärungen höchste Priorität beizumessen.

Erwägung/Diskussion:
Die VU-Fraktion legt Wert auf eine vertiefte Prüfung der Personalstruktur der Gemeindeverwaltung. Diese Prüfung soll durch ein externes Beratungsbüro mit der Unterstützung des neu angestellten Personalleiters erfolgen. Ziel ist es, die Kernaufgaben der einzelnen Abteilungen zu analysieren bzw. die Gesamtstruktur der Gemeindeverwaltung zu untersuchen. Durch die längere Abwesenheit des Gemeindesekretärs sind verschiedene Aufgabengebiete an andere Mitarbeiter verteilt worden. Durch die Anstellung einer Gemeindesekretärin sind diese Aufgabengebiete wieder an diese Stelle zurückzuführen, was gleichzeitig Kapazitäten bei den Mitarbeitern frei setzt, welche zuvor für die Aufgaben des Gemeindesekretärs interimistisch eingesetzt wurden. Gleichzeitig soll durch die Prüfung eine Optimierung der Aufgabenerfüllung durch die einzelnen Mitarbeiter der Verwaltung erfolgen. Ziel ist es, die bestehenden Ressourcen optimal einzusetzen.

Es wird gewünscht, dass mit den Abteilungen Hauswart (Bau) und Archiv (Dienste) gestartet wird und dann sukzessive mit den anderen Abteilungen.

Für mehrere Gemeinderäte ist es wichtig, dass alle Abteilungen einer Prüfung unterzogen werden und nicht nur Teilbereiche.

Der Vorsteher bezieht sich auf den letztjährigen Gemeinderatsentscheid, bei welchem der Abschluss der Untersuchung der Stelle des Archivars auf Frühjahr 2008 gesetzt wurde. Er äussert sich, dass durch diesen Antrag, eine abschliessende Entscheidung auf dieses Datum hin nicht möglich sein wird.

Für den Vorsteher hat es hohe Wichtigkeit, dass vor Bezug der PS Eschen, die Reinigung der PS Eschen geklärt ist und fixiert wird.

Von den Gemeinderäten wird eingebracht, dass solange diese Überprüfung der Struktur im Gange ist, keine Neuanstellungen erfolgen dürfen.

Für den Vorsteher ist es somit wichtig, dass eine externe Reinigungsfirma für die PS Eschen beauftragt wird, bis die Personalstruktur geprüft ist. Hiezu klärt der Vorsteher ab, ob die Kosten für eine externe Reinigungsfirma budgetiert sind.

Antrag:

  1. Die VU-Fraktion beantragt, die Personalstruktur der Gemeindeverwaltung unter Beizug eines externen Beraters bezüglich Ressourcen- und Aufgabenverteilung zu untersuchen (vgl. Zielsetzungen gemäss Bericht). Entsprechende finanzielle Mittel sollen dafür bereitgestellt werden.
  2. Die Finanz- und Personalkommission wird beauftragt, im Detail das weitere Vorgehen festzulegen und dem Gemeinderat Bericht zu erstatten.
  3. Bis zum Abschluss der geforderten Analyse erfolgen keine weiteren Personalanstellungen.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
  2. Dem Antrag wird zugestimmt; 1 Nein FL.
  3. Dem Antrag wird zugestimmt, 8 Ja; 3 Nein FBP.

 

9. Konzept ausserschulische Tagesstrukturen 44

Antragsteller: Ressort Bildung, Stefanie von Grünigen

Bericht:
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Februar 2008 folgende Entscheidungen getroffen:

  1. Das „Konzept ausserschulische Tagesstrukturen“ wird zur Kenntnis genommen. Die Tarifvariante 2 des vorliegenden Konzepts wird genehmigt und als Pilotversuch nach Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur durch die Gemeinden Triesen und Eschen Ende 2008 beziehungsweise im Jahre 2009 gestartet. Der Pilotversuch ist auf drei Jahre beschränkt.
  2. Das Amt für Soziale Dienste wird beauftragt, die entsprechende Budgetierung in den Konten der Jugendpflege und Jugendhilfe in den Jahren 2009 bis 2011 vorzunehmen und allenfalls für das Jahr 2008 einen Nachtragskredit über die Stabsstelle für Finanzen zu Handen des Landtages einzureichen.

Begründung des Regierungsbeschlusses:
In der Thematik ausserschulische Tagesstrukturen und Tagesschulen sind seit Mai 2006 bis heute sechs Regierungsbeschlüsse gefällt worden. Es waren dies:

  • RA 2006/970-4270 vom 17. Mai 2006: Massnahmen im Bereich „Tagesstrukturen – Tagesschulen“;
  • RA 2006/3402-4270 vom 7. Februar 2007: Bewilligung Konzept „Tagesstrukturen“ für die Primarschulen und die Kindergärten Triesen (Konzept Tagesstrukturen vom 29. November 2006);
  • RA 2007/1067-4270 vom 10. April 2007: Ergebnisse der Prüfung des „Tagesstrukturenkonzepts“ betreffend ausserhäuslicher Betreuung in finanzieller und betreuerischer Hinsicht;
  • RA 2007/1783-6252 vom 20. Juni 2007: Tarifsystem in der ausserhäuslichen Betreuung;
  • RA 2007/1842-4270 vom 10. Juli 2007: Konzept „Primarschulen mit Tageschulangebot“;
  • RA 2007/2676-4162 vom 25.September 2007: Tagesschulangebot an der Primarschule Schaan.

Alle Beschlüsse und die entsprechenden Vorarbeiten in den Ressorts Familie & Chancengleichheit und Bildung sowie in den Gemeinden haben das Ziel, in nützlicher Frist sowohl im Bereich der ausserhäuslichen Tagesstrukturen als auch im Bereich „Primarschulen mit Tagesschulangebot“ neue Tagesbetreuungsangebote zu schaffen.

Zusätzlich zu den erwähnten Regierungsbeschlüssen wurde im Landtag am 19. September 2007 die Beantwortung des Postulats über die Familienförderung vom 19. April 2006 behandelt, in der unter anderem das Konzept Tagesstrukturen sowie das Konzept Primarschulen mit Tagesschulangebot aufgenommen und erwähnt wurden. Die Postulatsbeantwortung wurde zur Kenntnis genommen und einhellig abgeschrieben.

Die Gemeinden Triesen und Eschen ihrerseits haben mehrfach ihr Interesse an einem Tagesstrukturangebot bekundet und entsprechende Räumlichkeiten für die Unterbringung vorgesehen. In der Gemeinde Triesen hat der Gemeinderat beschlossen, das „Kosthaus“ für die ausserschulische Betreuung zu sanieren und in Eschen ist die „Haldenruh“ für diesen Zweck in Planung.

Das vorliegende Konzept Tagesstrukturen bildet die Grundlage und den Rahmen zum Aufbau der ausserschulischen Betreuung. Mit dem Angebot der Tagesstrukturen wird neben dem bestehenden Angebot der Kindertagesstätten das Angebot für Kindergarten und Schulkinder spezifisch erweitert. Dies hat zur Folge, dass in den Kitas Eschen und Triesen die Platzsituation für Kleinkinder entschärft wird. Zudem soll mit dem Zusatzangebot die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht werden.

Das Konzept Tagesstrukturen ist als Pilotprojekt für drei Jahre angelegt. Die bisherige Annahme, dass die Tagesstrukturen lediglich eine Übergangslösung bis zur eigentlichen Installierung einer „Primarschule mit Tagesschulangebot“ darstellen, muss insoweit präzisiert werden, als die Tagesstrukturen auch als eigenständiges Angebot zu sehen sind und je nach Wunsch der Gemeinden bestehen bleiben.

Mit diesem Regierungsbeschluss wird für die Gemeinden Triesen und Eschen die Sicherstellung der Landesfinanzierung der Tagesstrukturen und deren Einführung gewährleistet. Somit können die beiden Gemeinden ihre Planung gezielt weiterführen.

Künftig werden Eltern und Erziehungsberechtigte je nach Gemeinde zwischen verschiedenen Betreuungsangeboten wählen können: „Primarschulen mit Tagesschulangebot“, Tagestrukturen, Kindertagesstätte, Kinderoase bis Tagesmütter.

Dabei ist es wichtig, dass die Kosten für die Eltern überschaubar und vergleichbar sind. Zudem darf zwischen den einzelnen Angeboten der Kinderbetreuung keine Konkurrenzsituation durch unterschiedliche Tarife entstehen. Deshalb sollen die Kosten der Projekte „ausserschulische Tagesstrukturen“ und „Tagesschulangeboten an Primarschulen“ für die vergleichbare Betreuung analog gestaltet werden. Die Elternbeiträge werden dementsprechend aufeinander abgestimmt.

Bemerkung:
Für Eschen sind 20 Plätze für Tagesstrukturen – vorbehaltlich eines positiven Gemeinderatsbeschlusses zur Investition in die Infrastruktur und Befürwortung der Tagesstrukturen - im Finanzbeschluss der Regierung vorgesehen. Die Betreuungskosten werden aus Landes- und Elternbeiträgen finanziert. Der Landtag wird das entsprechende Landesbudget bereits im März, bzw. April im Landtag behandeln.

Erwägung/Diskussion:
Der Vorsteher möchte wissen, wie das weitere Vorgehen ist. Dazu meint die Vorsitzende des Ressort Bildung: Sollte sich der Gemeinderat gegen die Schaffung von Tagesstrukturen aussprechen, würden die für die Gemeinde Eschen vorgesehenen 20 Tagesstrukturplätze aus dem Finanzbeschluss der Regierung gestrichen werden und die Pilotphase von 2009 bis 2011 ohne Eschen stattfinden.

Rechtliche Fragen an die Vorsitzende des Ressorts Bildung zur ausserhäuslichen Betreuung werden an der nächsten Gemeinderatssitzung von einem Fachverantwortlichen des Amtes für Soziale Dienste beantwortet. An dieser Sitzung werde auch ein Antrag zur Einführung von Tagesstrukturen vorliegen.

Es ist für einen Gemeinderat weiterhin sehr wichtig, dass der Auftrag, eine Umfrage bezüglich des Bedürfnisses für eine Tagesstruktur, weiter verfolgt wird.

Diesbezüglich gibt die Vorsitzende des Ressort Bildung Auskunft über die Kosten der Umfrage, welche in der Höhe von CHF 8'000.—angesiedelt ist, wobei die internen Kosten der Gemeinde für Druck und Versand noch dazu kommen. Der Zeitrahmen für die Umfrage bewegt sich um drei Monate (Mai 2008). Folgende Phasen sind geplant:

  1. Phase: Konzeption
  2. Phase: Befragung
  3. Phase: Auswertung (Umfrage bzw. Analyse des Rücklaufs)

Der Vorsteher meint, dass Erfahrungen rückblickend gezeigt haben, dass die Kosten einer Bedürfnisabklärung sich im Rahmen von CHF 13'000.—bis CHF 15'000.—bewegen. Die Mehrheit der Gemeinderäte ist sich einig, dass die Umfrage gestartet werden kann und im Nachhinein ein Nachtragskredit für die anfallenden Kosten eingeholt werden soll.

Für den Vorsteher ist es wichtig, dass bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ein Antrag mit den definitiven Kosten der Bedürfnisabklärung vorliegt.

Von einem Gemeinderat wird angefragt, welche Räumlichkeiten nun für die Tagesstrukturen zur Verfügung gestellt werden. Hiezu ist noch keine definitive Entscheidung getroffen worden. Das Gebäude „Haldenruh“ ist im derzeitigen Zustand für eine Umsetzung der Tagesstrukturen nicht geeignet. Eine Projektstudie soll die Standortfrage definitiv klären und ein dementsprechender Antrag wird zeitgleich mit dem Antrag zur Schaffung von Tagesstrukturen eingereicht werden. Derzeit wird erst von einem Pilotprojekt Tagesstrukturen gesprochen. Inhalt dieses Pilotprojekt ist primär die Bestimmung des Tarifs.

Antrag:

  1. Kenntnisnahme des Regierungsbeschlusses mit Begründung zu den Tarifstrukturen für ausserschulische Betreuung.
  2. Kenntnisnahme der Bemerkung zu den vorgesehenen Tagesstrukturplätzen in Eschen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag 1 und 2 wird einstimmig zugestimmt.

 

10. Neubau Kinderspielplatz Sportpark Eschen-Mauren - Arbeitsvergaben 45

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Die Arbeitsausschreibungen für den Neubau des Kinderspielplatzes Sportpark Eschen-Mauren erfolgten gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).

Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten
Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.

Die höheren Offertpreise der einzelnen Arbeitsgattungen gegenüber dem Kostenvoranschlag sind im Gesamtkostenvoranschlag abgedeckt.

Antrag:
Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen und Mauren die nachfolgenden Arbeiten, an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben:

  1. Garten- und Landschaftsbau an die Fa. Alex Kind, Gartengestaltung, Gamprin, zum Offertpreis von CHF 94'020.75.
  2. Lieferung und Montage Spielgeräte an die Fa. Alex Kind, Gartengestaltung, Gamprin, zum Offertpreis von CHF 99'822.10.
  3. Erstellen ortsgebundener Fallschutzbeläge an die Fa. Alex Kind, Gartengestaltung, Gamprin, zum Offertpreis von CHF 51'911.75

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 3 wird zugestimmt.

 

11. Baugesuch Einbau Solaranlage 46

Antragsteller: Baurechtskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 3442, Ziegeleistrasse, Nendeln.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Baurechtskommission und die Abteilung Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

12. Baugesuch Abbruch Wohnhaus 47

Antragsteller: Baurechtskommision / Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Abbruch des Wohnhauses auf Parz. Nr. 374, St. Luzi-Strasse, Eschen.
Die Baute ist im Ortsbildinventar nicht enthalten.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Baurechtskommission und die Abteilung Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflage:
Die Entsorgung und Wiederverwertung hat gemäss Abfallgesetz zu erfolgen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

13. Baugesuch - Abbruch Gartenhaus, Neubau Pergola auf Parz. Nr. 1070, Sagenstrasse, Eschen 48

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Bauwesen, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Abbruch des bestehenden Gartenhauses und der Neubau einer Pergola auf der Parzelle Nr. 1070, Sagenstrasse, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Zustimmung für den Mindergrenzabstand zur Parz. Nr. 1069 liegt vor.

Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

14. Baugesuch - befristeter und provisorischer Parkplatz für 61 Autos auf Parz. Nr. 1720, Wirtschaftspark Eschen 49

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Bauwesen, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Erstellung eines befristeten und provisorischen Parkplatzes für 61 Autos auf der Parzelle Nr. 1720, Wirtschaftspark Eschen auf 3 Jahre.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der neue Richtplan Wirtschaftspark Eschen wird nicht tangiert.

Auflagen:

  1. Aus verkehrstechnischen und funktionalen Gründen (3 Querparkplätze im Strassenradienbereich) wird die Erstellung des Parkplatzes auf 58 PW-Parkplätze reduziert.
  2. Die Baubewilligung für die Errichtung des provisorischen Parkplatzes wird befristet. Sollte die Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen vor der Dreijahresfrist erfolgen, muss der Parkplatz rückgebaut werden und die Parkplätze ins Parkhaus verlegt. In jedem Fall endet die Frist der Baubewilligung nach 3 Jahren und das Gelände muss in den ursprünglichen Zustand erstellt werden.

Erwägung/Diskussion:
Für einen Gemeinderat ist es wichtig, dass in schriftlicher Form kommuniziert wird, dass nach Erstellen des Parkhauses die Flächenparkierung aufgehoben werden soll. Ziel ist es nämlich, das Parkhaus zu 80 % zu besetzen.

Auflage:
Die Planungskommission und die Abteilung Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit den erwähnten Auflagen:

  1. Aus verkehrstechnischen und funktionalen Gründen (3 Querparkplätze im Strassenradienbereich) wird die Erstellung des Parkplatzes auf 58 PW-Parkplätze reduziert.
  2. Die Baubewilligung für die Errichtung des provisorischen Parkplatzes wird befristet. Sollte die Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen vor der Dreijahresfrist erfolgen, muss der Parkplatz rückgebaut werden und die Parkplätze ins Parkhaus verlegt. In jedem Fall endet die Frist der Baubewilligung nach 3 Jahren und das Gelände muss in den ursprünglichen Zustand erstellt werden. Der Vorsteher erhält den Auftrag bezüglich Benutzung Parkhaus, dass die Parkplätze anschliessend zurückzubauen sind.

Antrag:
Die Planungskommission und die Abteilung Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit den erwähnten Auflagen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

15. Baugesuch - befristeter und provisorischer Parkplatz für 60 Autos auf Parz. Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen 50

Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist die Erstellung eines befristeten und provisorischen Parkplatzes für 60 Autos auf der Parzelle Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen auf 3 Jahre.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der neue Richtplan Wirtschaftspark Eschen wird nicht tangiert.

Auflagen:
Die Baubewilligung für die Errichtung des provisorischen Parkplatzes wird befristet. Sollte die Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen vor der Dreijahresfrist erfolgen, muss der Parkplatz rückgebaut werden und die Parkplätze ins Parkhaus verlegt.
In jedem Fall endet die Frist der Baubewilligung nach 3 Jahren und das Gelände muss in den ursprünglichen Zustand erstellt werden.

Antrag:
Die Planungskommission und die Abt. Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit den erwähnten Auflagen:

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

Eschen, 4. März 2008

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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