SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 04/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 12. März 2008 /18.00 – 23.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Benno Gerner
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
Download
Protokoll 04-2008 als PDF-Datei herunterladen
Traktanden
- Ausserschulische Betreuung Tagesstrukturen - 51
- Projektstudie Standort für Tagesstrukturen - Kindertagesstätte - 52
- Nachtragskredit: Umfrage betreffend Nachfrage zu Tagesstrukturen in Eschen-Nendeln - 53
- Standbericht des Ressorts Kultur - 54
- Bericht Friedhofwesen - 55
- Bauprojekt; Neugestaltung Herawingertweg - 56
- Tiefbauabrechnung Talstrasse - 57
- Professionelles „Coaching“ für Stellensuchende wohnhaft in Eschen-Nendeln - 58
- Wiedererwägung Ausdehnung Öffnungszeiten Autowaschanlage - 59
- Baugesuch - Erstellung einer Zwischendecke in der Halle Nr. 38 auf Parz. Nr. 3705, Sägastrasse, Nendeln - 60
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz; OBG) - 61
1. Ausserschulische Betreuung Tagesstrukturen - 51
Antragsteller: Ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen, Stefanie von Grünigen, Manfred Meier, Toni Schächle
Bericht:
Auf Landesebende werden in einer breit angelegten familienpolitischen Debatte verschiedene Wege und Modelle zur verstärkten Unterstützung von Familien diskutiert. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, welche insbesondere für Frauen derzeit problematisch ist, wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Vor dem Hintergrund einer sinkenden Geburtenrate und anhaltender Zuwanderung nach Liechtenstein ist das Ziel, die gesellschaftliche Reproduktion in Liechtenstein zu sichern, politisch nicht umstritten. Frauen haben bildungsmässig in den letzten Jahrzehnten systematisch zu den Männern aufgeschlossen. Die Erwerbstätigkeit bedeutet oft einen Verzicht auf Kinder. Zudem ist es oftmals schwierig nach einer Babypause sich wieder in die Berufswelt zu integrieren. Die Fortsetzung der beruflichen Laufbahn trotz Kinder wird auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive als sinnvoll angesehen.
Der Ausbau von ausserhäuslichen Betreuungsangeboten ist ein Schritt zur familienfördernden Massnahmen. Bis jetzt sind von der Regierung seit Mai 2006 insgesamt sechs Regierungsbeschlüsse gefasst worden, welche konkrete Massnahmen im Bereich Tagesstrukturen und Tagessschulen vorsehen. Gemeinsam mit den Gemeinden Triesen und Eschen wurde ein Tagesstrukturenkonzept betreffend ausserhäuslicher Betreuung in finanzieller und betreuerischer Hinsicht erarbeitet und genehmigt.
Alle Beschlüsse und die entsprechenden Vorarbeiten in den Ressorts Familie & Chancengleichheit und Bildung sowie in den Gemeinden haben das Ziel, in nützlicher Frist sowohl im Bereich der ausserhäuslichen Tagesstrukturen als auch im Bereich „Primarschulen mit Tagesschulangebot“ neue Tagesbetreuungsangebote zu schaffen. An der Sitzung vom 12. Februar 2008 hat die Regierung folgende Entscheidungen getroffen:
- Das „Konzept ausserschulische Tagesstrukturen“ wird zur Kenntnis genommen. Die Tarifvariante 2 des vorliegenden Konzepts wird genehmigt und als Pilotversuch nach Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur durch die Gemeinden Triesen und Eschen Ende 2008 beziehungsweise im Jahre 2009 gestartet. Der Pilotversuch ist auf drei Jahre beschränkt.
- Das Amt für Soziale Dienste wird beauftragt, die entsprechende Budgetierung in den Konten der Jugendpflege und Jugendhilfe in den Jahren 2009 bis 2011 vorzunehmen und allenfalls für das Jahr 2008 einen Nachtragskredit über die Stabsstelle für Finanzen zu Handen des Landtages einzureichen.
Die Tarifvariante 2 wird dem Gemeinderat von der Vorsitzenden des Vereins Kindertagesstätten, Daniela Meier-Wille, vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein attraktives Tarifsystem, das den sozialen Aspekt der Familien berücksichtigt.
Die ausserhäusliche Betreuung ist gesetzlich im Jugendgesetz vom 19. Dezember 1979 und der dazugehörenden Verordnung über die ausserhäusliche Betreuung von Minderjährigen in privaten Pflegeverhältnissen und Pflegeeinrichtungen geregelt. Zu rechtlichen Fragen steht dem Gemeinderat Ludwig Frommelt, Amt für Soziale Dienste, zur Verfügung.
Für Eschen sind 20 Plätze für Tagesstrukturen im Finanzbeschluss der Regierung vorgesehen. Die Betreuungskosten werden aus Landes- und Elternbeiträgen finanziert. Der Landtag wird das entsprechende Landesbudget bereits im April im Landtag behandeln.
Erwägung/Diskussion:
Die Gemeinderäte folgen der Einladung der Leiterin der Kindertagesstätte Eschen sowie Vorsitzende des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein Daniela Meier-Wille und besichtigen die Kindertagesstätte in Eschen.
Daniela Meier-Wille heisst die anwesenden Gemeinderäte herzlich willkommen und führt Folgendes aus:
Im März 1993 wurde die Kindertagesstätte Eschen eröffnet, das heisst die KiTa Eschen kann dieses Jahr ihr 15-jähriges Bestehen feiern. Seit 1993 wurden insgesamt 199 Kinder betreut. Die KiTa Eschen verfügt über 20 Ganztagesplätze, die sich im Moment 42 Kinder (im Alter zwischen 5 Monaten und 11 Jahren) teilen. Die Kinder werden von fünf gelernten Kleinkinderzieherinnen (4.3 Stellen), zwei Aushilfen, einer Köchin, zwei Lehrfrauen (Kleinkinderzieherin, Fachfrau Betreuung) und zwei Praktikantinnen betreut.
Die KiTa Eschen ist für 20 Betreuungsplätze eingerichtet, d.h. es können gleichzeitig maximal 20 Kinder (während der Mittagszeit mehr) betreut werden. Die Kinder können den ganzen Tag, den halben Tag mit oder ohne Essen oder nur zum Mittagstisch kommen, müssen jedoch mindestens an zwei halben Tagen pro Woche angemeldet sein. Die Kinder werden im Rahmen eines pädagogischen Konzeptes betreut und gefördert. Die Öffnungszeiten der KiTA Eschen sind von Montag bis Freitag, von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Es werden Kinder von 4 Monaten bis 16 Jahre betreut.
Der Tagesablauf bzw. die Betreuung gestaltet sich wie folgt: Einige Kinder kommen schon ganz früh, andere erst am Nachmittag. Die etwas älteren Kinder gehen von der KiTa in den Kindergarten oder in die Schule, die Kleineren verbringen den Tag gemeinsam in der KiTa, wo Aktivitäten wie Singen, Basteln, Spazieren und Spielen im Garten auf dem Programm stehen. Die Kinder werden gemäss ihrem Entwicklungsstand von den Kleinkinderzieherinnen auf spielerische, aber bewusste Art und Weise im Rahmen eines pädagogischen Konzeptes betreut und gefördert. Die Kinder lernen früh, mit anderen Altersstufen, anderen Nationalitäten und Religionen zusammen zu kommen.
Der Tagessatz eines Betreuungsplatzes richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der Familie. Dieser bewegt sich zwischen CHF 21.-- und CHF 70.-- (bei Einführung der Tagesstrukturen wird der Tarif wesentlich gesenkt, da das Land sich mit einem höheren Betrag beteiligen wird. Weiterhin bleiben jedoch die Tagessätze einkommensabhängig).
Aufwand- bzw. Ertragsübersicht (Jahresbericht 2006 des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein)
Kosten pro Platz Total: CHF 106,96
Löhne: CHF 92.65 (86,62 %)
Lebensmittel, Anschaffungen: CHF 8,11 (7.58 %)
Übriger Personalaufwand: CHF 2,11 (1.98 %)
Verwaltungsaufwand: CHF 4,09 (3,82 %)
Ertrag pro Platz: CHF 106,35
Elternbeiträge: CHF 42,53 (39,99 %)
Subventionen: CHF 61,07 (57,42 %)
Sonstige Erträge: CHF 2,76 (2,59 %)
Altersverteilung der 224 Kinder per 31.12.2006 (Jahresbericht 2006 des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein)
0 bis 1 Jahr: 7 (3,1 %)
1 bis 3 Jahre: 94 (42,0 %)
3 bis 6 Jahre: 83 (37,1 %)
6 bis 12 Jahre: 40 (17,9 %)
Der grösste Anteil der zu betreuenden Kinder ist zwischen 1 und 6 Jahre alt. Diese Kinder, sofern sie über mittags bzw. nachmittags in der KiTa verbleiben, haben die Möglichkeit in einem Schlafraum ihr Mittagsschläfchen einzunehmen. Bei der derzeitigen 100 % Auslastung sind die räumlichen Verhältnisse jedoch sehr beengend und dieselben Räume werden derzeit unterschiedlich genutzt. Einerseits als Spielzimmer und andererseits bei Bedarf als Schlafzimmer. Die Raumnot kann mittelfristig entschärft werden, wenn zusätzlich die Räumlichkeiten der „ehemaligen Praxis“ zur Verfügung stehen.
Bei der anschliessend stattfindenden Gemeinderatssitzung sind Daniela Meier-Wille sowie Markus Wille, Gründungs- und Vorstandsmitglied des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein, für Fragen in Bezug auf die Tagesstrukturen sowie Ludwig Frommelt, Amt für Soziale Dienste, für rechtliche Fragen zur ausserhäuslichen Betreuung eingeladen.
Bezogen auf die Möglichkeit, einen Mittagstisch für Schulkinder anzubieten, wird die Frage gestellt, inwiefern das Anbieten eines Mittagstisches bei Familien bewilligungspflichtig ist und wer die Aufsicht übernimmt. Diesbezüglich erklärt Ludwig Frommelt, dass dies im LGBl. 1980 Nr. 38 Art. 36a - c geregelt ist:
Art. 36a Bewilligungspflicht:
1) Wer Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in seinen Haushalt aufnehmen will, bedarf für jedes Kind einer Bewilligung des Amtes für Soziale Dienste, sofern die Aufnahme
a) entgeltlich und
b) während eines Zeitraumes von wenigstens drei Monaten an 40 Stunden pro Monat erfolgt.
2) Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind:
a) Pflegeverhältnisse von Verwandten oder Verschwägerten bis und mit dem dritten Grad.
Art. 36b Voraussetzungen:
1) Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen darf nur erfolgen, wenn die Pflegeperson und ihre Mitbewohner nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung sowie nach den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes oder des Jugendlichen Gewähr bieten und das Wohl anderer in dem Haushalt lebender Kinder und Jugendlicher nicht gefährdet wird.
2) Das Amt für Soziale Dienste prüft vor Aufnahme des Pflegeverhältnisses das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
Art. 36c Aufsicht und Beratung:
1) Das Amt für Soziale Dienste prüft nach Aufnahme des Pflegeverhältnisses, ob die Voraussetzungen gemäss Art. 36b Abs. 1 weiterhin erfüllt sind und berät die Pflegeperson bei Schwierigkeiten.
2) Die Regierung erlässt mittels Verordnung weitere Bestimmungen zur Aufsicht, insbesondere zur Überwachung der Pflegeverhältnisse.
Es wird von einem Gemeinderat vorgeschlagen, dass ein solcher Mittagstisch von Tagesmüttern angeboten werden soll. Hierfür wird die Frage gestellt, ob die Organisation von der Gemeinde Eschen wahrgenommen werden kann. Herr Frommelt teilt mit, dass das Eltern-Kind-Forum in Schaan Tagesmütter vermittelt. Die Gemeinde kann die Organisation übernehmen, jedoch nicht die Aufsicht. Dies wird wie im Gesetz erläutert vom Amt für Soziale Dienste übernommen. Der Stundensatz einer Tagesmutter beläuft sich auf CHF 6.--. Das heisst für einen Mittagstisch (Stundensatz und CHF 6.60 für das Mittagessen) werden ca. CHF 18.60 bezahlt. Einige Gemeinderäte äussern sich, dass dieser Stundensatz gegenüber der Kindertagesstätte viel zu niedrig ist und es keinen Anreiz für Frauen bedeutet, die Dienste einer Tagesmutter anzubieten. Demgegenüber äussert sich Daniela Meier-Wille, dass bei den Kindertagesstätten Mitarbeiterinnen beschäftigt sind, welche eine Ausbildung als Kleinkinderzieherin, Kindergärtnerin, Lehrerin oder Fachfrau Betreuung vorweisen. Auch ist in der Kindertagesstätte gewährleistet, dass bei einem Krankheitsfall einer Betreuerin, das Kind die Tagesstätte trotzdem besuchen kann, wogegen bei Krankheit einer Tagesmutter eine Alternative für die Betreuung des Kindes gesucht werden muss. In den Tagesstrukturen sind die Eltern für die ausserschulischen Termine wie Arztbesuche, Haltungsturnen, Logopädie etc. selbst verantwortlich.
Ludwig Frommelt verweist auf eine Umfrage, welche in Triesenberg gemacht wurde. Diese belegt, dass Familien ihre Kinder lieber in einer Kindertagesstätte unterbringen als bei einer Tagesmutter. Liechtenstein verfügt über 70 anerkannte Tagesmütter. Die Nachfrage nach Tagesmüttern hat jedoch nachgelassen. Der Markt ist diesbezüglich gesättigt. Jedoch gibt es Wartelisten für einen Betreuungsplatz bei Kindertagesstätten.
Mehrere Gemeinderäte sind der Ansicht, dass der Tarif für die Kindertagesstätte zu niedrig ist und doppelverdienende Eltern würden ihre Kinder mehrheitlich in der Kindertagesstätte aufwachsen lassen. Die Betreuung zu Hause müsse weiterhin favorisiert werden. Daniela Meier-Wille erklärt, dass Eltern und Kinder von der Betreuung profitieren. Eine Studie des Sozialdepartements der Stadt Zürich besagt, dass jeder in die ausserhäusliche Kinderbetreuung investierte Franken drei- bis vierfach an die Gesellschaft zurück fliesst. Dem Arbeitsmarkt bleiben gut ausgebildete Mütter erhalten, die Kinder können sich besser in der Gesellschaft integrieren und sozialisieren. Die Kinder, welche in einer Kindertagesstätte waren, haben es oft leichter in der Schule, da sie es schon gewohnt sind, sich in einer Gruppe zu integrieren. Weiters erklärt Daniela Meier-Wille, dass sehr gut verdienende Eltern, eine Hausangestellte für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder engagieren.
Für den Vorsteher und mehrere Gemeinderäte stellt sich nun die Frage, ob die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte für das zukünftig geplante Projekt der Tagesstrukturen genutzt werden können bzw. ob bei Nutzung der Räumlichkeiten „ehemalige Praxis“ noch mehr Kinder aufgenommen werden können. Ludwig Frommelt meint, dass die Raumnot mit dieser Lösung wohl entschärft wird, jedoch die Tagesstrukturen mit diesen Räumlichkeiten nicht realisiert werden kann und Alternativen vorliegen müssen. Um die Tagesstrukturen zu realisieren, müssen optimale Voraussetzungen bestehen wie unter anderem:
- Genügend Spielräume.
- Die Küche in der Nähe der Spielräume.
- Alleinige Nutzung der Küche.
- Möglichkeit ebenerdig zum Spielplatz zu gelangen.
- Übersichtliche Räume.
- Eine eigene Einheit. Identität z.B. mit der Primarschule soll nicht vermischt werden.
Das Pilotprojekt ist für drei Jahre geplant und bei Bewährung werden die Tagesstrukturen weiter geführt. Es kann auch in Betracht gezogen werden, dass die Kindertagesstätte und die Tagesstrukturen ineinander fliessen, so können Synergien entstehen.
Der Vorsteher und einige Gemeinderäte sehen eine Möglichkeit, das Pilotprojektes während der Pilotphase von drei Jahren in der Primarschule Eschen unterzubringen. Wichtig ist, dass alle Möglichkeiten geprüft werden, um eine optimale, kostengünstige Variante zu bestimmen.
Antrag/Antragsergänzung:
Der Gemeinderat von Eschen spricht sich für das Pilotprojekt für die Schaffung von Tagesstrukturen in der Gemeinde Eschen aus.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
2. Projektstudie Standort für Tagesstrukturen - Kindertagesstätte - 52
Antragsteller: Ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen, Stefanie von Grünigen, Manfred Meier, Toni Schächle
Bericht:
Das Konzept der Tagesstrukturen sieht den Einbezug der Kindertagesstätte für die ausserhäusliche Betreuung vor. Zur Klärung der Standortfrage für Tagesstrukturen soll eine Projektstudie an ein Architekturbüro in Auftrag gegeben werden.
Als ein Standort für Tagesstrukturen wird schon seit längerem die Liegenschaft Haldenruh, Simsgasse 3, aufgrund der Nähe zu Kindergarten und Primarschule, in Betracht gezogen. Die Idee zur Schaffung eines Bildungsareals ist schon länger Idee und wird von verschiedenen Kommissionen unterstützt (Tagesstrukturenprojektgruppe, LASE, ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen).
Zugleich besteht am derzeitigen Standort der Kindertagesstätte, Brunnenweg 3, akute Raumnot. Der Aus- oder Umbau zur Schaffung für mehr Betreuungsplätze muss dringend geprüft werden. Auch soll die Projektstudie aufzeigen, ob der Erhalt des Standortes für die Kindertagesstätte am jetzigen Ort von Vorteil ist, ein Ausbau für Tagesstrukturenplätze sich anbietet oder ob in Zukunft die gesamte Kindertagesstätte auf dem Areal der Liegenschaft Haldenruh verlagert werden soll.
Beide Liegenschaften sind sanierungsbedürftig und bieten im derzeitigen Zustand nicht die nötigen Vorraussetzungen und Infrastruktur für Tagesstrukturen.
Erwägung/Diskussion:
Marcel Foser, Leiter Hochbau, ist für dieses Traktandum eingeladen, um Fragen einerseits über die Projektstudie und andererseits zu den für die Tagesstrukturen zur Verfügung stehenden Gebäuden zu beantworten.
Ziel einer Projektstudie ist, verschiedene Gebäude, welche für das Projekt in Frage kommen, zu bestimmen und Vor- und Nachteile sowie Kosten (Erstellungs- und Sanierungskosten) dieser Gebäude gegenüberzustellen. Diese Studie bietet eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Die Projektstudie wird anschliessend bei der Realisierung in die Planbearbeitung eingebunden. Um eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten, sind vorgängig die möglichen Räumlichkeiten bzw. Gebäude und deren Nutzen zu bestimmen.
Die Gemeinderäte beraten, welche Gebäude bzw. Räumlichkeiten für die Tagesstrukturen geeignet wären. Es stehen die Kindertagesstätte an der Brunnenstrasse, der Kindergarten „Haldenruh“, die Primarschule Eschen, das Vereinshaus am St. Martins Ring und allenfalls ein Neubau zur Diskussion. Für sie ist es jedoch wichtig, dass vorab ein Konzept über mögliche Räumlichkeiten vorliegt. Ein Gemeinderat räumt ein, dass die Projektstudie eine kurzfristige Lösung (für das dreijährige Pilotprojekt) und einen langfristigen Lösungsansatz aufskizzieren soll. Diese Studie beinhaltet die Nutzungsmöglichkeit, die Kosten für die Sanierung, die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Gebäude. Diesbezüglich teilt der Vorsteher mit, dass ein Raumprogramm aller Liegenschaften der Gemeinde Eschen-Nendeln in Bearbeitung ist. Dieses wird vorgängig der ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen/Kindertagesstätten vorgelegt und anlässlich der Gemeinderatssitzung am 23. April 2008 vom Leiter Immobilienverwaltung dem Gemeinderat vorgestellt.
Weiters ist geplant die Umfrage, welche die Bedürfnisse der Bevölkerung abklärt, mit in die Machbarkeitsstudie einfliessen zu lassen, um eine optimale Lösung für die Tagesstrukturen anzustreben. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, besteht auch die Frage, ob für diese dreijährige Zeitperiode ein Provisorium angestrebt und erst nach der Versuchsphase eine definitive Entscheidung getroffen wird, ob und wo die Tagesstrukturen fix eingerichtet werden.
Um eine definitive Wahl der Räumlichkeiten zu treffen schlägt der Vorsteher vor, dass die ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen/Kindertagesstätte in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bauwesen, die notwendigen Abklärungen vornimmt.
Es werden nochmals die Kindertagesstätte, der Kindergarten „Haldenruh“ und die Primarschule in der Diskussion näher betrachtet. Marcel Foser teilt mit, dass die Gebäude KiTa und Haldenruh renovationsbedürftig sind und diese längerfristig saniert werden müssen. Die Primarschule bietet sich für die Tagesstrukturen nur bedingt an. Es müssten Klassenzimmer getauscht werden, die Küche befindet sich im Untergeschoss und ist nicht für regelmässiges Kochen ausgelegt, der Kinderspielplatz kann nicht direkt von den zu nutzenden Räumlichkeiten erreicht werden.
Anträge/Antragserweiterung:
- Es wird ein Architekturbüro mit dem Erarbeiten einer Projektstudie zu den Liegenschaften Haldenruh, Simsgasse 3, und KiTa, Brunnenweg 3, beauftragt. Die Projektstudie soll bis Ende Juni 2008 dem Gemeinderat vorliegen.
- Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 15'000.00 für das Erarbeiten einer Projektstudie.
- Die Projektstudie wird von der ad-hoc-Kommission Tagesstrukturen/Kindertagesstätte und von der Abteilung Bauwesen begleitet.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wird zugestimmt: 3 Nein VU, 7 Ja.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 3 Nein VU, 7 Ja.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 3 Nein VU, 7 Ja.
Nachtragskredit: Umfrage betreffend Nachfrage zu Tagesstrukturen in Eschen-Nendeln - 53
Antragsteller: Ressort Bildung, Stefanie von Grünigen
Bericht:
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, bieten sich unter anderem Tagesstrukturen an. Dies betrifft vor allem den Kindergarten und die Primarschule, wo in Liechtenstein bis heute in der Regel weder für eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn noch über die Mittagszeit, noch nach Unterrichtsende gesorgt ist. Würden diese Angebote zur Verfügung stehen, wäre es den Familien je nach Ausgestaltung der Angebote freigestellt, ihre Kinder (wahlweise) ganztags, vormittags, nachmittags, über Mittag oder in beliebigen zeitlichen Konstellationen einer professionellen Betreuung zu überlassen. Integrationspolitisch betrachtet wird darin gleichzeitig eine Chance zur Verbesserung der Sozial- und Sprachkompetenz der Kinder sowie – im Falle von Hausaufgabenbetreuung – der schulischen Leistung gesehen.
Leistung:
Die Offerte von Wilfried Marxer, Politikwissenschaftler am Liechtenstein Institut, beinhaltet die Konzeption der Untersuchung, Fragebogenentwicklung, Organisation der Umfrage und Versand der Fragebogen in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Danach erfolgen eine Datenauswertung und ein schriftlicher Abschlussbericht.
Die Leistungen der Gemeinde beinhalten das Zusammenstellen der Adressen, Drucksachen, Couverts und vorfrankierte Rückantwortcouverts. Zudem muss der Rücklauf gesammelt werden.
Kosten:
Für den im Leistungsumfang erwähnte Aufwand muss mit einem Kostenrahmen von CHF 8'000.00 gerechnet werden. Die Leistungen der Gemeinde sind darin nicht enthalten und betragen laut Aufstellung von Seiten der Verwaltung ca. CHF 3'500.00.
Erwägung/Diskussion:
Für einen Gemeinderat ist es wichtig, dass der Entwurf der Umfrage an die Mitglieder des Gemeinderates vorab unterbreitet wird.
Um den Ablauf zu verkürzen, wird der Entwurf per Email somit an alle Gemeinderäte vorab zur Kenntnisnahme gesendet.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt für die Umfrage betreffend Nachfrage zu Tagesstrukturen in Eschen-Nendeln einen Nachtragskredit von CHF 11'500.00.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
4. Standbericht des Ressorts Kultur - 54
Antragsteller: Ressort Kultur, Albert Kindle
Bericht:
Der Gemeinderat hat der Kulturkommission mit dem Wirtschafts- und Entwicklungskonzept vom Mai 2005 (Handlungsfeld V) und mit der Verabschiedung des Kulturleitbildes am 25. Oktober 2006 einen klaren Auftrag erteilt. Die Kulturkommission hat aus dem vorgeschlagenen Massnahmenkatalog des Kulturleitbildes acht Themenfelder zur Umsetzung ausgewählt.
Im Jahre 2007 wurde nebst sechs Ausstellungen in den Pfrundbauten und verschiedenen anderen Aktivitäten erstmals ein Kulturtag durchgeführt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung der Gesellschaftsräume wurde am 3. Oktober 2007 unter dem Traktandum 299 im Gemeinderat diskutiert und dabei vom Gemeinderat auch ein klares Bekenntnis zum Kulturzentrum Eschen erbeten.
Für das laufende Jahr wurde ein Jahresprogramm erstellt und für die Steuerung und Unterstützung von Anlässen ein Konzept erarbeitet. Um dieses Konzept vollumfänglich umsetzen zu können, fehlen allerdings die nötigen finanziellen Mittel.
Die Kulturkommission will den Gemeinderat mit diesem Standbericht über ihre Aktivitäten informieren und hofft in der Folge auf die nötige Zustimmung und Unterstützung, um den eingeschlagenen Weg weiterführen zu können. Dies bedingt allerdings auch die Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel mittels Nachtragskredit. In dem Nachtragskredit von CHF 15'000.00 sind die internen Kosten nicht enthalten, die je nach Veranstaltung zwischen 30 % – 70 % betragen (ca. CHF 15'000.00).
Erwägung/Diskussion:
René Wanger, Leiter Dienste, ist für dieses Traktandum eingeladen. Zusammen mit dem Vorsitzenden der Kulturkommission präsentieren sie eine Zusammenstellung der Kulturaktivitäten, welche 2007 in der Gemeinde veranstaltet wurden. Dies waren die Unterstützung der Buchveröffentlichung Elmar Batliner, die Aufnahme und Erfassung des gesamten Historischen Höhenwegs, die Aufnahme der Flurnamen, der Kulturwanderwege und des Historischen Höhenweges in den Ortsplan 2007, die Inventarisierung und Bewertung der Kunstgegenstände der Gemeinde, die Organisation und Koordination des Besuches des Erbprinzenpaar, die Organisation und Koordination der Restauration der Fahne des hl. Sebastian, die Übernahme von ca. 100 weiteren volkskundlichen Objekten, die Aktualisierung und Inventarisierung volkskundlicher Objekte.
Für das laufende Jahr sind wieder verschiedene kulturelle Veranstaltungen geplant wie z.B. ein Frühjahrskonzert sowie verschiedene Ausstellungen. Weiters werden folgende Projekte angestrebt wie z.B. die Aufnahme aller Brunnen, Wegkreuze und Bildstöckchen; die Benennung von Wegen, Plätzen und Rietwege sowie die Platzierung von Ortseingangstafeln mit elektronischen Informationsanzeigen zur Ankündigung von Veranstaltungen.
„Eschen ist kulturelles Zentrum des Unterlandes“. Dieser Leitsatz ist Teil des Wirtschafts- und Entwicklungskonzeptes Eschen, welches im Mai 2005 im Leitbild verankert wurde. Dies beinhaltet, dass eine gezielte Entwicklung der kulturellen Aktivitäten gefördert werden soll. Im November 2006 wurde das Kulturleitbild Eschen verabschiedet mit dem Inhalt, dass die Gemeinde das Vereins- und Kulturleben fördert, dass die Gemeinde Kulturobjekte und Kulturgüter schützt und pflegt, dass das Vermitteln von Kultur und Kulturwerten der Gemeinde ein Anliegen ist.
Ein Gemeinderat bezieht sich auf die internen Kosten des Antrages der Kulturkommission und möchte wissen, welche Kosten damit gemeint sind. Diese Frage beantwortet der Gemeindevorsteher und René Wanger wie folgt: Die kulturellen Veranstaltungen ziehen nicht nur direkte Kosten mit sich, sondern auch Kosten, welche nicht direkt abgerechnet werden wie z.B. die Arbeitsstunden des Saalwarts, die Nutzung der Räumlichkeit für die Veranstaltung, etc. Bei den Berechnungen der effektiven Kosten müssen auch diese internen Kosten berücksichtigt werden. Ziel ist es, alle (internen und externen) Kosten zu erfassen, um eine hohe Kostentransparenz zu ermöglichen.
Weiters ist für ein Gemeinderat die Anschaffung von elektronischen Ortstafeln mit hohen Kosten verbunden. Er fragt an, ob diese Kosten bereits budgetiert sind. Diesbezüglich erklärt René Wanger, dass diese im 2007 budgetiert wurden, jedoch das Projekt zu dieser Zeit noch nicht reif für die Realisierung war. Die Kostensprechung vom 2007 ist nun hinfällig. Die Anschaffung wird nochmals geprüft und zur gegebener Zeit – im Sinne einer Grundsatzdiskussion - dem Gemeinderat unterbreitet.
Antrag:
- Genehmigung des Standberichtes der Kulturkommission.
- Genehmigung eines Nachtragskredits von CHF 15’000.00 für das Jahr 2008 für die Aktivitäten der Kulturkommission.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wurde zugestimmt.
5. Bericht Friedhofwesen - 55
Antragssteller: Friedhofwesen / Leiter Dienste, René Wanger
Bericht:
Die Friedhofkommission ist mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juni 2006 in der neuen Mandatsperiode nicht mehr bestellt worden. Die Aufgaben der Friedhofkommission wurden mit der Auflage an die Verwaltung delegiert, dass diese einmal jährlichen über das Friedhofwesen informiert.
Der Jahresbericht 2007 beinhaltet allgemeine Information, die Zielsetzung zum Friedhofwesen, die sichtbaren optischen Veränderungen, eine Übersicht über die Grabfelder eine Historie zur Thematik Familiengräber und deren Auflösung sowie statistische Angaben und eine Zukunftsprognose.
Erwägung/Diskussion:
René Wanger ist für dieses Traktandum eingeladen und gibt eine Übersicht über die verschiedenen Grabfelder: Einergräber, Zweiergräber, Familiengräber, Kindergräber, Priestergräber, Urnengräber, Urnennischen und ein Gemeinschaftsgrab. Weiters teilt er zusammenfassend mit, welche Gemeinderatsbeschlüsse mit welchem Inhalt die letzten Jahre beschlossen wurden:
GR-Beschluss 13. Juli 1977:
- In Zukunft gibt es keine neuen Felder für Familiengräber.
- Bestehende Familiengräber sind nach Ablauf der Grabesruhe aufzulösen.
- Bestattungen in Familiengräber sind zu stoppen.
- In Zukunft gibt es nur noch Einergräber.
GR-Beschluss 6. Februar 2002:
- Der Gemeinderat beschliesst in 1. Etappe Ost nur Einergräber zu erstellen.
GR-Beschluss 5. Juni 2002:
- Der Gemeinderat spricht sich für einen Belegungsstopp für alle Familiengräber aus.
- Die Friedhofverwaltung wird beauftragt, mit den Angehörigen das Gespräch zu führen.
GR-Beschluss 11. Februar 2004:
- Rückkommensantrag auf Beschluss vom Februar 2002.
- Für Zustimmung auf Verzicht 2-er Gräber als Ersatz notwendig.
- Platzbedarf für 2-er Grab kleiner bzw. nicht grösser als für 1-er Grab.
GR-Beschluss 31. August 2005:
- Ersatz für Verzicht auf Bestattungsrecht.
- Aktive anstatt passive Auflösung.
- Fixierung der Entschädigungsansätze bis Ende 2015.
Betreffend die Auflösung von Familiengräber teilt René Waner mit, dass insgesamt 41 Gräber aufgelöst wurden, davon 25 Gräber seit dem Gemeinderatsbeschluss 2005. Es sind nun noch ca. 60 Gräber aufzulösen.
Das Erscheinungsbild des Friedhofs hat sich in den letzten Jahren verändert. Die zu hoch gewachsenen Tujen wurden unterdessen gefällt, was wieder Raum für neue Grabfelder gibt.
Es hat sich bewährt, die Friedhofkommission aufzulösen, um den Bürger die Möglichkeit zu bieten, bei Fragen und Anliegen direkt bei der Gemeindeverwaltung vorzusprechen.
Die Frage eines Gemeinderates, ob genug Urnengräber vorhanden sind, wird bejaht. Diesbezüglich erklärt René Wanger, dass es Urnennischen und Urnengräber gibt. Die Urnennischen sind gratis, lediglich die Tafeln hiefür sind zu bezahlen und bedürfen keiner grossen Pflege. Die Urnengräber bieten die Möglichkeit einer kleinen Bepflanzung, jedoch ist die Anzahl relativ knapp. Längerfristig sind jedoch weitere Urnengräber auf der Gerätehalle und bei den Reliefgräber vorgesehen.
Antrag:
Genehmigung des Berichts Friedhofwesen 2007.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
6. Bauprojekt; Neugestaltung Herawingertweg - 56
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Mit der Umgebung des Primarschulhausneubaues soll der Herawingertweg, der eine wichtige Fusswegverbindung im Dorf ist, neu erstellt werden. Ebenfalls werden die zuständigen Werke, die wichtigen Infrastrukturverbindungen zwischen Festspiel- und Kappelestrasse, in der Wegparzelle neu erstellt. Für den Ausbau des Fussweges sind im Budget 2008 CHF 119'000.00 vorgesehen.
Der Gemeinderat hat bei der Begehung am 24. Oktober 2007, Traktandum 300, einstimmig beschlossen, dass der Herawingertweg entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGIG) und gemäss der Richtlinie „Behindertengerechte Fusswegnetze“ ausgebaut werden soll.
Die entsprechenden baulichen Massnahmen zu Gewährleistung der Barrierefreiheit nach BGIG sind nun eingeflossen und verursachen Mehrkosten von CHF 86'000.00. Die Gesamtanlagekosten betragen deshalb neu CHF 205'000.00.
Erwägung/Diskussion:
Marcel Foser ist für dieses Traktandum eingeladen und erklärt, dass dieser Fussweg optimal für Gehbehinderte erstellt wird. Seit Inkrafttreten des BIGIG ist die Gemeinde nämlich in der Pflicht, 5 % der Wege in der Gemeinde behindertengerecht nach dem BGIG anzupassen. Der Vorsteher erläutert zudem, dass die Neugestaltung des Herawingertweg auch dem Verkehrsrichtplan und dem Richtplan 2007 entspricht.
Ein Gemeinderat ist der Meinung, dass dieser Weg nicht neugestaltet werden muss. Dazu erläutert ein anderer Gemeinderat, dass Wege, welche in der Nähe von Orten sind, wo sich viele Menschen aufhalten, behindertengerecht zu realisieren sind.
Antrag:
- Genehmigung des Herawingertwegprojektes nach BGIG.
- Genehmigung des Nachtragkredites von CHF 86'000.00.
- Auftragsvergabe der Gärtnerarbeiten von CHF 104'000.00 als zusätzliche Leistung zum Hauptauftrag der Gärtnerarbeiten des Primarschulhausneubaues an die Fa. Büchel Wilhelm AG, Bendern, nach dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wird zugestimmt: 2 Nein VU, 8 Ja.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 2 Nein VU, 8 Ja.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 2 Nein VU, 8 Ja.
7. Tiefbauabrechnung Talstrasse - 57
Antragsteller: Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht:
Projekt: Talstrasse (Baujahr 2007)
Projektgenehmigung (06.07.2007)
Kreditfreigabe CHF 515'000,00 (14.02.2007)
Gesamtaufwendungen CHF 556'067,75
Kreditüberschreitung CHF 41'067,75
Erwägung/Diskussion:
Die Begründung für die Mehrkosten sind wie folgt: Aufgrund unvorhergesehener, problematischer Verhältnisse in Bezug auf den Zustand der bestehenden Kanalisation ergab sich ein Mehraufwand beim Anschluss der Abwasserleitung. Eine Strassenraumgestaltung mittels einzelner Rabatten und Baumbepflanzungen wurde erst nach Erstellung des Kostenvoranschlags beschlossen und im Projekt nachträglich umgesetzt. Im Frühjahr 2007 zeigte sich ein deutlicher Preisanstieg bei den Baumeister- und Belagspreisen, der sich nachteilig auf die Vergabesummen auswirkte.
Ein Gemeinderat teilt mit, dass er es als nicht Verhältnismässig ansehe, wenn eine Strasse ins „Grüne“ gebaut werde, an welcher kein konkretes Baugesuch vorhanden sei. Die Begründung, dass nach der Erstellung einer Strasse die Umlegungskosten eingezogen werden können, sei für ihn nicht nachvollziehbar, bedenke man, dass es Bewohner anderer Quartiere gäbe, die seit Jahren auf die Erstellung einer Strasse warten.
Antwort Vorsteher:
Mit der Fertigstellung von der Erschliessung Tal kann die Kostenverteilung gemäss Art. 12 des Gesetzes über die Baulandumlegung (LGBl. 1991 Nr. 61) vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass somit eine Win-Win-Situation für die Gemeinde entsteht.
Ferner liegt ein bewilligtes Bauvorhaben vor. Demnächst wird mit dem Bau gestartet.
Antrag:
- Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 41'067.75.
- Genehmigung der Schlussabrechnungen des Tiefbauprojektes Talstrasse.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 – 2 wurde zugestimmt.
8. Professionelles „Coaching“ für Stellensuchende wohnhaft in Eschen-Nendeln - 58
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission
Bericht:
Das „Professionelle Coaching“ soll Arbeitslose bei der Suche nach Arbeit unterstützen. Die Gemeinde Eschen hat derzeit 70 bis 80 Arbeitslose. In den Gemeinden Ruggell, Triesen, Triesenberg sowie Balzers werden bereits professionelle Coaches eingesetzt, um Arbeitslose bei der Stellensuche kompetent und erfolgreich zu unterstützen. Die Stellensuchenden werden mittels eines Schreibens der Gemeinde über die Möglichkeit eines professionellen Coachings informiert. Das Schreiben wird jedoch aus Datenschutzgründen vom Amt für Volkswirtschaft versandt. Es ist vorgesehen, dass die Finanzierung des Coachings von den Gemeinden getragen wird.
Erwägung/Diskussion:
Der Vorsteher teilt mit, dass das Amt für Volkswirtschaft über einen sehr professionellen Mitarbeiterstab verfügt, welcher Arbeitslose aktiv bei der Stellensuche unterstützt. Weiters ist das Projekt JUMP (Jugendmotivationsprogramm) von der Regierung lanciert worden. Mit diesem Projekt sollen – dem Projektnamen entsprechend – die Jugendlichen einen Motivationsschub und neue Hoffnung erhalten und so auch wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Eine Gemeinderätin bemängelt, dass im Antrag keine Kosten aufgeführt sind und eine Entscheidungsfindung anhand der vorliegenden Informationen nicht möglich ist. Laut Nachfrage in anderen Gemeinden, welche das Coaching schon länger anbieten, ist dies eine wertvolle Möglichkeit, auch Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Coaching ist als wertvolle Ergänzung zum staatlichen Angebot zu werten. Die Erfolgsquote aus diesen Beratungen wird den Gemeinden jeweils vorgelegt und hat andere Gemeinden dazu bewogen, ihrer Bevölkerung ebenfalls diese soziale Hilfe in Form der Übernahme von Coachingkosten anzubieten.
Für einen Gemeinderat ist es wichtig, dass die Gemeinde nicht mit eigenen Projekten die Projekte des Landes konkurrenzieren soll. Mit dem „Professionellen Coaching“ würden Doppelspurigkeiten geschaffen.
Auf Vorschlag eines Gemeinderates diskutieren die Mitglieder des Gemeinderats die Möglichkeit ein Schreiben, welches von der Gemeinde verfasst wird, an die Arbeitssuchenden der Gemeinde Eschen-Nendeln zu schicken. In diesem Schreiben soll der Arbeitssuchende auf die professionellen Dienste des Arbeitsmarktservices des Amtes für Volkswirtschaft aufmerksam gemacht werden.
Betreffend der Kosten zitiert der Gemeindevorsteher aus „Kleine Anfragen anlässlich der Landtagssitzung vom 25./26./27.04.2007“: „Die Regierung hat deshalb im September 2006 mit Regierungsbeschluss ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit verschiedene, aufeinander abgestimmte Massnahmen eingeleitet, um die Situation für die Stellensuchenden zu verbessern. Angesetzt wird dabei in den Bereichen Gesetzgebung, Aufbau eines Arbeitsmarktservices, Arbeitsmarktkontrollen, aussagekräftige Statistiken und Projekte mit klar definierten Zieladressaten. Für das hier behandelte Projekt Clearingstelle und deren Tätigkeit wurde ein Kostenrahmen von CHF 170'000.00 auf die Dauer von einem Jahr bewilligt.“
Antrag:
Die Gemeinde lehnt die in der Gemeinde Eschen-Nendeln wohnhaften Arbeitslosen mit einem professionellen Coaching ab.
Beschluss: mehrheitlich - Dem Antrag wird zugestimmt: 1 Nein FL; 9 Ja.
9. Wiedererwägung Ausdehnung Öffnungszeiten Autowaschanlage - 59
Antragsteller: Ressort Bau, Oehry Daniel
Antrag/Antragsergänzung:
- Der Gemeinderatsbeschluss vom 13.02.2008, Traktandenpunkt 28, Antrag 2, wird aufgehoben.
- Die Autowaschanlage mit Zugehör ist an Sonn- und Feiertagen vom 01.09. bis 30.04. von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
- Die Autowaschanlage mit Zugehör ist an Sonn- und Feiertagen vom 01.05. bis 31.08. von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
- Die Autowaschanlage mit Zugehör ist das ganze Jahr ohne Einschränkung an Sonn- und Feiertagen vom 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 2 Nein, FBP, FL; 8 Ja.
- Dem Antrag wird zugestimmt: 2 Nein, FBP, FL; 8 Ja.
- Der Antrag wird abgelehnt: 2 Ja FBP, FL; 8 Nein.
10. Baugesuch - Erstellung einer Zwischendecke in der Halle Nr. 38 auf Parz. Nr. 3705, Sägastrasse, Nendeln - 60
Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Zwischendecke im Erdgeschoss als Lagerraum in der Gewerbehalle Nr. 38 auf Parz. Nr. 3705, Sägastrasse 38, 9485 Nendeln.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.
11. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz; OBG) - 61
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Gemeinde Eschen wurde von der Regierung der Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussen; OBG) zur Stellungnahme zugestellt.
An der Sitzung vom 13. Februar 2008, Traktandum Nr. 33, beauftragte der Gemeinderat die ad-hoc-Kommission, Toni Schächle, Werner Bieberschulte und Xaver Kranz, zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Die Gemeindepolizisten der Gemeinden Liechtensteins haben sich vorgängig der Erarbeitung einer Stellungnahme durch die Landespolizei über die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung informieren lassen. Dabei hat sich eine einheitliche Meinung herausgebildet, auf Grund welcher folgende Stellungnahme erarbeitet worden ist:
Stellungnahme:
- Die Gesetzesänderung ist im Grundsatz nachvollziehbar.
- Nicht durchgeführt werden soll jedoch die Änderung von Art. 4 Abs. 1 Bst. b.
Gemäss dieser Änderung von Art. 4 Abs. 1 Bst. b ist die Gemeindepolizei nur noch für Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes in eingeschränkten Fällen zuständig. Der Artikel lautet:
Die Regierung ist Strafbehörde für Übertretungen dieses Gesetzes, soweit sie:
aa) Radfahrer,
bb) Fussgänger,
cc) Tierfuhrwerke,
dd) Reiter und Tiere,
ee) Haftpflichtversicherung der Fahrräder,
ff) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über das Parken und Anhalten von Motorfahrzeugen, das Fahrverbot für Motorfahrzeuge und das Mitführen der Ausweise oder Bewilligungen betreffen.
Wenn zugleich ein Tatbestand des Strafgesetzes oder ein Tatbestand, welcher gemäss Bst. b in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte fällt, erfüllt ist, sind die ordentlichen Gerichte auch Strafbehörde bei Übertretungen gemäss Bst. aa bis ff. Die ordentlichen Gerichte sind ebenso Strafbehörde für Übertretungen gemäss Bst. aa bis ff, wenn bei Verkehrsunfällen von den verschieden involvierten Verkehrsteilnehmern neben Tatbeständen des Strafgesetzbuches oder gemäss Bst. b, auch Tatbestände nach Bst. aa bis ff erfüllt sind.
Die Gemeindepolizei ist eine uniformierte Polizei mit der Befugnis, eine Waffe zu tragen. Sie hat die gleiche Ausbildung wie die Bereitschaftspolizei und bildet sich ständig weiter.
Die Gemeindepolizei ist auf den Strassen präsent und dies nicht nur motorisiert, sondern auch auf Fusswegen und Nebenstrassen. Damit ist der direkte Kontakt zur Bevölkerung gewährleistet. Die Gemeindepolizei trägt einen grossen Teil zur Prävention, v.a. im Verkehrsbereich, bei. Dies zeigen u.a. die Erfolge bei den Aktionen „Zu Fuss zur Schule“ oder der Verkehrsberuhigung um die Schulgebäude.
Der Gemeindevorsteher ist zuständig für Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet. Dazu trägt eine funktionierende Gemeindepolizei einen guten Teil bei. Damit diese auch ihre Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt sie die entsprechenden Kompetenzen.
Mit der vorgesehenen Einschränkung kann die Gemeindepolizei folgende Punkte nicht mehr strafen bzw. durchsetzen:
- Handy am Steuer
- Verstoss gegen die Gurtentragpflicht
- Vereiste Scheiben
- Übertretungen der maximalen Anzahl an Personen im Fahrzeug
- Nichtbeachtung von Lichtsignalen
- Nichtbeachtung von Lichtsignalen an Bahnübergängen
- Fahren mit dem Motorrad auf Trottoir
- Nichttragen von Schutzhelmen
- Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen.
Diese Einschränkungen sind für alle Gemeindepolizisten nicht akzeptabel. Ein Verstoss gegen diese Vorschriften könnte nicht mehr direkt geahndet werden, sondern müsste bei der Landespolizei zur Anzeige gebracht werden. Dies zieht naturgemäss einen vermehrten Verwaltungsaufwand nach sich, bzw. im schlimmeren Fall ein Vernachlässigen dieser Gebote, indem sie gar nicht zur Anzeige gebracht würden. Die Gemeindepolizei würde, wenn ihr die erwähnten Kompetenzen praktisch aberkannt würden, in dieser Hinsicht unglaubwürdig und könnte ihre Aufgaben der Verkehrssicherheit nicht mehr ordnungsgemäss wahrnehmen.
Die Gemeindepolizei soll weiterhin die Möglichkeit haben, bei den obigen beispielhaften Fällen einzugreifen und notfalls eine Busse auszusprechen. Diese Bussen sind damit auch direkt der fehlbaren Person zugestellt und ziehen nicht einen unnötigen Verwaltungsaufwand (schriftliche Anzeige durch die Gemeindepolizei, formelles Verfahren bei der Landespolizei etc.) nach sich. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Bussen der Gemeindepolizei in aller Regel umgehend bzw. spätestens nach der ersten Mahnung bezahlt werden. Die Ausstellung eines Verwaltungsstrafbotes durch den Gemeindevorsteher ist nur sehr selten notwendig.
Empfehlung:
Die ad-hoc-Kommission der Gemeinde Eschen hat sich mit dem Vernehmlassungsbericht zum Ordnungsbussengesetz eingehend befasst und unterstützt den Vorschlag der Gemeindepolizisten.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagene Stellungnahme und beschliesst diese an die Regierung weiterzuleiten.
- Die ad-hoc-Kommission wird unter Verdankung aufgelöst.
Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wurde zugestimmt.
Eschen, 18. März 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid