SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 05/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 2. April 2008 / 17.30 – 18.45 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni
Entschuldigt
Benno Gerner, Oehry Daniel
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Versteigerungsedikt Baurecht Rainer Geissmann - 64
1. Versteigerungsedikt Baurecht Rainer Geissmann - 64
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Am Montag, 19. Mai 2008, gelangt folgende Liegenschaft zur zwangsweise öffentlichen Versteigerung:
Gemeinde Eschen, selbständiges und dauerndes Baurecht Nr. B20195 Düergarta, Plan Nr. 24, zulasten Nr. 1715, für gewerbliche Bauten und Wohnunterkünfte mit einem Schätzwert von CHF 904'000.00.
Gemäss Art. 99 der Exekutionsordnung dürfen Gebote, welche die Hälfte des Schätzwertes des Grundstückes nicht erreichen, bei einer Versteigerung nicht berücksichtigt werden. Bei einem Schätzwert des Baurechts von CHF 904'000.00 ergibt sich ein Mindestangebot von CHF 452'000.00. Erreicht kein Gebot den Betrag von CHF 452'000.00 kommt es nicht zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft, sondern das Versteigerungsverfahren wird beendet. (Das Gesetz regelt soweit ersichtlich nicht wie es in einer solchen Situation weiter gehen kann. Die österreichische Exekutionsordnung sieht vor, dass zwei Jahre nach einer erfolglosen Versteigerung eine weitere Versteigerung durchgeführt werden kann, im liechtensteinischen Recht fehlt eine solche Vorschrift)
Referendum:
Der Erwerb der Baurechtsliegenschaft zum Mindestbot von CHF 452'000.00 (Hälfte des Schätzwerts) ist als referendumspflichtig im Sinne von Art. 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes zu betrachten. Die Referendumsschwelle von CHF 300'000.00 ist überschritten und der Erwerb ist als neue Ausgabe im Sinne von Art. 41 Abs. 1 Bst. des GemG zu betrachten.
Das Referendum wurde fristgerecht am 8. Juni 2006 zur Kundmachung veröffentlicht und es wurde kein Referendumsbegehren gestellt. Eine erneute Bewilligung eines Nachtragskredites muss zum Referendum ausgeschrieben werden.
Erwägungen:
Für dieses Traktandum wurde Herr RA Dr. Michael Ritter eingeladen. Herr Dr. Michael Ritter steht der Gemeinde Eschen in der Sachlage Versteigerung Geissmann beratend zur Seite. Bereits am 3. Juli 2006 wurde die erste Versteigerung der Liegenschaft anberaumt. Anlässlich der letzten Versteigerung hat Dr. Michael Ritter die nötigen juristischen Vorabklärungen vorgenommen und hätte die Gemeinde Eschen bei einer allfälligen Versteigerung vertreten. Die ausstehenden Baurechtszinsen wurden jedoch kurz vor der Versteigerung beglichen und die Versteigerung fand nicht statt.
Die Liegenschaft kann wie folgt beschrieben werden:
- Das Hallengebäude ist in einem sehr schlechten Zustand. Nach Abklärung mit einem Hallenbauer hat die Halle den Wert CHF 0.--.
- Die Halle entspricht nicht dem Brandschutzgesetz.
- Die Fassade ist aus Eternit, welche vermutlich einen hohen Anteil an Asbest enthält.
- Das Grundstück senkt sich.
- Es wird angenommen, dass der Boden durch Altlasten verunreinigt ist
Fazit:
- Hohe Investitionen für die Erhaltung der Halle sind aufzuwenden.
- Die Entsorgung der Altlasten wird Kosten mit sich ziehen. Das Amt für Umweltschutz gestützt auf den Schweizerischen Zollvertrag verlangt generell eine Untersuchung solcher Gebiete, auf welchen Altlasten vermutet werden.
Mehrere Gemeinderäte äussern sich, dass der Baurechtsnehmer die Kosten für die Altlasten der Liegenschaft, welche im Besitze der Gemeinde ist, übernehmen müsse. Sollte der Baurechtsnehmer dies jedoch unterlassen, würde der Heimfall eintreten und der Baurechtsvertrag könnte gekündigt werden. Diesbezüglich äussert sich Herr Dr. Ritter, dass das Argument des Heimfalls bereits bei der letzten Versteigerung diskutiert worden ist. Dies jedoch eine schlechte Lösung sei, da das Gericht die allenfalls verursachten Kosten der Verschmutzung vom Schätzwert der Liegenschaft abziehen werde und die restliche Summe von der Gemeinde bezahlt werden müsse. Den Verursacher zu evaluieren würde sehr kosten- und zeitintensiv sein.
Der Vorsteher zitiert auf diese Frage hin Art. 32d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Tragung der Kosten):
- Der Verursacher trägt die Kosten der Sanierung.
- Sind mehrere Verursacher beteiligt, so tragen sie die Kosten entsprechend ihren Anteilen an der Verursachung. In erster Linie trägt die Kosten, wer die Sanierung durch sein Verhalten verursacht hat. Wer lediglich als Inhaber der Deponie oder des Standortes beteiligt ist, trägt keine Kosten, wenn
- er bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt von der Belastung keine Kenntnis haben konnte,
- die Belastung ihm keinen Vorteil verschaffte, und
- ihm aus der Sanierung kein Vorteil erwächst.
- Die Behörde erlässt eine Verfügung über die Kostenverteilung, wenn der Sanierungsbedürftige dies verlangt oder die Behörde die Sanierung selber vornimmt.
Ein weiterer Gemeinderat fragt an, ob der neue Besitzer den Baurechtsvertrag mitersteigern werde. Herr Dr. Ritter erklärt, dass der Baurechtsvertrag aufgehoben werde, wenn die Gemeinde die Liegenschaft ersteigern würde. Die Gemeinde kann dann einen neuen Baurechtsvertrag mit den zukünftigen Baurechtsnehmern vereinbaren. Der Baurechtszins werde an den aktuellen Index angepasst. Sollte eine Privatperson die Liegenschaft ersteigern, laufe der bestehende Baurechtsvertrag für 35 Jahre mit denselben Bedingungen wie im Vertrag vereinbart weiter.
Sollte die Gemeinde Eschen den Zuschlag der Liegenschaft bei der Versteigerung erhalten, regt ein Gemeinderat an, kann die Parzelle an einen interessierten Investor mit einem Gewinn verkauft werden. Somit könnte der neue Besitzer ein neues Betriebsgebäude gemäss Überbauungsrichtplan erstellen. Dies wurde unter anderem auch zur Stärkung des Finanzhaushaltes der Gemeinde Eschen führen.
Antrag:
- Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 650'000.00.
- Dr. Michael Ritter wird beauftragt, die Gemeinde Eschen bei der Zwangsversteigerung des Baurechts Nr. B20195 (Rainer Geissmann) zu vertreten.
Beschluss: einstimmig - Die Anträge werden angenommen.
Eschen, 9. April 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid