2008/06 - 09.04.2008

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 06/08

Datum, Zeit
Mittwoch, 9. April 2008 / 18.00 – 23.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln - 65
  2. Budgetfreigabe Mühle Eschen - 66
  3. Nachtragskredit bauliche Unterhaltsarbeiten Liegenschaft Brunnenweg 3 - 67
  4. Leitsatz Finanzen - 68
  5. Wegleitung Mobilitätskonzept - 69
  6. Grundsatzbeschluss Strassenarrondierung Waldteile Nendeln - 70
  7. Überbauungsrichtplan St. Luzi-Strasse Süd - 71
  8. Baugesuch Einbau Bancomat beim ehemaligen Postgebäude in Nendeln - 72
  9. Baugesuch Bau einer Gartenlaube beim Haus Nr. 29, Grasgarten - 73
  10. Baugesuch Überdachung Sitzplatz und Terrassenaufgang - 74
  11. Baugesuch Einbau Solaranlage - 75
  12. Baugesuch Einbau einer thermischen Solaranlage - 76
  13. Baugesuch Neubau Gewerbe- und Dienstleistungen auf Parz. Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen - 77
  14. Baugesuch Aussenschwimmbecken, Terrainveränderungen, Dachfenster - 78
  15. Baugesuch Glasüberdachung - 79
  16. Baugesuch Neubau befristeter Geräteschuppen - 80
  17. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 81
  18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 82
  19. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 83
  20. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 84
  21. Internes Traktandum - 85
  22. Internes Traktandum - 86
  23. Internes Traktandum - 87
  24. Verkauf Teilparzelle von Parzelle Nr. 3358 - 88

 

1. Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln - 65

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Allgemeines:
Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) hat im Jahr 2005 eine ganzheitliche Untersuchung zur Verlagerung des industriellen Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene durchgeführt.

Das von der LIHK zusammen mit den sechs grössten Exportmitgliedsunternehmen erarbeitete Projekt zeigt eine prinzipielle Machbarkeit einer wirtschaftlichen Güterverladung an der Haltestelle Nendeln unter der Voraussetzung, dass die Machbarkeit politisch und öffentlich rechtlich möglich ist sowie eine grundsätzlich bahnseitige Realisierbarkeit unter Verwendung der im Bereich der Haltestelle verfügbaren Grundstücke gegeben ist.

Auf Grund dieses Resultates aber auch im Hinblick auf das ÖBB-Projekt Feldkirch-Buchs und der damit auftauchenden Verträglichkeitsfrage zwischen zusätzlich auftretendem Personen- und Güterverkehr wurde diese Machbarkeitstudie in Angriff genommen.

Dazu wurde seitens der Regierung des Fürstentums Liechtenstein eine Arbeitsgruppe zu weiterführenden Untersuchungen zum Thema Güterverkehrsoptimierung eingesetzt. Ziel und Auftrag dieser Arbeitsgruppe ist es, bis Ende 2007 ein Grobkonzept für die Machbarkeit eines Güterumschlagsystems am Bahnhof Nendeln zu prüfen.

Auftrag:
Eine eigens definierte Arbeitsgruppe wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Güterumschlags-Anlage im Bereich der Haltestelle Nendeln beauftragt. Zur Erarbeitung der technischen Machbarkeit wurde die Firma Infraplan ZT GmbH der Zweigniederlassung Innsbruck verpflichtet.

Aufbauend auf die bisher vorhandenen Untersuchungen der LIHK und unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben soll die bautechnische Umsetzbarkeit geprüft bzw. dargestellt werden.

Weiters soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie der erforderliche Investitionsbedarf abgeschätzt werden.

Zielsetzung:
Die Arbeitsgruppe hat an die Machbarkeitsstudie folgende Zielsetzungen gestellt:

  • Darstellung der bautechnischen Machbarkeit einer Güterumschlagsanlage durch Erarbeitung von möglichen Varianten, deren Bewertung und der Auswahl der am besten geeigneten Variante basierend auf definierten Ziele und eisenbahntechnischen Rahmenbedingungen (Verladekapazität, Kompatibilität mit den übrigen Verkehrsanforderungen, Nutzung einer Verladeeinrichtung, strassenseitige Einbindung, Lärmverträglichkeit, Vermeidung von Fremdgrundnutzung, vertretbare Investitionssumme)
  • Ermittlung der dafür erforderlichen Investitionen
  • Klärung der freien Verfügbarkeit der Grundstücke der öffentlichen Hand oder des Betriebs führenden Eisenbahnunternehmens
  • Klärung von denkmalschutzwürdigen Gebäuden
  • Klärung der Betreiberfrage
  • Klärung der Bedienung der Verladeanlage in Form von Zustellung und Abführung der benötigten Waggons (Feeder- Konzept)
  • Die Logistik
  • Das Entwicklungspotential der Güterverladestelle

Zusammensetzung Arbeitsgruppe:
Die von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein eingesetzte Arbeitsgruppe in der Zusammensetzung

  • Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung, Ressort Verkehr u. Kommunikation, Projektleitung
  • Johann Ott, Tiefbauamt
  • Gregor Ott, Gemeindevorsteher Eschen
  • Josef Beck, LIHK
  • Hans Kuster, LIHK, Vertreter der beteiligten Industrieunternehmen
  • Johann Giner, ÖBB NSE-GmbH (Netz- und Streckenentwicklung)
  • Manfred Koppelstätter, Infraplan ZT- GmbH

hat die Machbarkeit der Errichtung einer Güterumschlagsanlage an der Haltestelle Nendeln im Rahmen einer Studie untersucht.

Empfehlung der Arbeitsgruppe:

  1. Die Standortgemeinde Eschen wird eingeladen, ein grundsätzliches Bekenntnis zur Verladestelle Nendeln zu Handen der Regierung gemäss vorliegendem Bericht abzugeben.
  2. Die Regierung wird eingeladen, ein grundsätzliches Bekenntnis zur Verladestelle Nendeln abzugeben und zu klären, ob eine Mitfinanzierung des Landes möglich ist. Es wird hierbei auf vergleichbare Finanzierungsmodelle in der Schweiz und Österreich verwiesen.
  3. Die LIHK wird eingeladen – vorbehaltlich der positiven Stellungnahme der Standortgemeinde Eschen, Regierung und LIHK-Vorstand, ein Folgeprojekt mit der Erarbeitung folgender Resultate zu starten. Dabei sollen folgende Themen bearbeitet werden:
    • Evaluation von Interessenten für die Anlagenbetreibung
    • Erarbeitung eines detaillierten Betriebskonzeptes inkl. Bedienfahrten
    • Erarbeitung eines Finanzierungsmodells
    • Erarbeitung der für die Umsetzung des Frachtvolumens erforderlichen Gesamttransportangebotes im Sinne von door-to-door Leistungen unter Einhaltung der von den beteiligten Unternehmen definierten Qualitäts-, Kosten- und Laufzeitzielsetzungen
    • Fahrplantechnische Einbindung
    • Erstellen der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsrechnung
    • Realisierungsplanung

Es ist dazu eine entsprechende Projektorganisation unter Einbezug aller für die erfolgreiche Projektdurchführung erforderlichen Beteiligten aufzubauen (Betreiber, Bahnunternehmen, Standortgemeinde, beteiligte Unternehmen). Die Aufgabe der Definition der Projektorganisation und die Bestimmung der Projektleitung werden in der Federführung der LIHK erfolgen.

Erwägungen:
Für dieses Traktandum sind Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung, Hans Kuster, Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer für eine Vorstellung des Projektes „Güterverkehrsoptimierung, Güterumschlag Nendeln, eingeladen und präsentieren eine Zusammenfassung des Gesamtberichts der Machbarkeitsstudie 2007:

Auftrag und Zielsetzung:
Die Regierung bestellte eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag der Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Güterumschlagsanlage an der Haltestelle Nendeln. Dabei sollen folgende Punkte geklärt werden:

  • Technische Machbarkeit
  • Erforderliche Investitionen
  • Verfügbarkeit der Grundstücke
  • Denkmalschutzwürdige Gebäude
  • Betreiberfrage
  • Bedienbarkeit
  • Logistik
  • Entwicklungspotential

Bautechnische Machbarkeit – Technische Beschreibung:

  • Lösungsvariante benötigt keine Fremdgrundbeanspruchung
  • Betriebs- und Ladegeleise
  • Umschlagsgeräte NETHS
  • 15 Ladeeinheiten im Ein- und Ausgang – nutzbare Gleislänge 230 m
  • Verladekapazität von ca. 12'500 Container/a (20’’, 40’’ und Wechselbehälter)
  • Ausschliesslich Containerverkehr
  • Bedienfahrten von Buchs und Wolfurt möglich
  • Bedienbarkeit
  • Logistik
  • Entwicklungspotential

Bauchtechnische Machbarkeit – Eisenbahnkreuzung (EK):

  • Güterumschlag erfordert Verschubfahrten über die nördliche und südliche Eisenbahnkreuzung
  • Dies ergibt zusätzliche Schrankenschliesszeiten von längerer Dauer als eine normale Zugsdurchfahrt.
  • Die Verschubfahrten erfolgen mit heutigem Wissen zwischen 18.00 bis 04.00 Uhr.
  • Zu Anfang sind zwei Bedienfahrten erforderlich.

Bautechnische Machbarkeit – Lärm-Emissionen:
Mit dem Betrieb der Güterumschlagsanlage treten Lärm-Emissionen durch folgende Quellen auf:

  • Eisenbahnbedienfahrten
  • Verladegerät NETHS
  • LKW-Verkehr durch Anlieferung und Wegtransport Container

Das in Ausarbeitung befindliche Umweltschutzgesetz wird für den Eisenbahnbetrieb auch ohne Ausbaumassnahmen im Güter- oder Personenverkehr neue Anforderungen an den Lärmschutz stellen. Die zusätzliche Lärm-Emission durch den Güterumschlag sind insgesamt gering.

Investitionen:
Die Erstellung der Güterumschlagsanlage und die dafür erforderliche Anpassung der Geleiseanlagen inkl. der eisenbahntechnischen Sicherungsanlagen erfordert Investitionen von rund 4.3 Mio € = CHF 7.1 Mio (Kostenermittlung gemäss Handbuch ÖBB Planung, Bauausführung Aufsichtsleistungen und Gemeinkosten).

Betriebskonzept Bahn – Bedienfahrten:
Bedienfahrten für die Zustellung leerer und beladener sowie den Abtransport der wiederum beladenen Waggons sind grundsätzlich sowohl aus Richtung Buchs wie auch aus Richtung Wolfurt möglich.

Das in einem nächsten Projektschritt zu definierende Betriebskonzept wird folgende Bedingungen im Detail festlegen:

  • Zeitfenster innerhalb 24 Stunden, wann Bedienfahrten durchgeführt werden.
  • Anzahl der erforderlichen Bedienfahrten.

Mit der Einführung eines S-Bahn Angebotes ist voraussichtlich ein Ausbau der Strecke Nendeln–Tisis auf Doppelspur erforderlich. Dies bringt auch grosse Vorteile für die Durchführung der Bedienfahrten, deren zeitliche Abfolge sowie die Anzahl der Fahrten.

Betriebskonzept Bahn – Fahrplankonzept:
Die Anordnung der Bedienfahrten muss in das Fahrplangefüge der Stecke Feldkirch/Buchs/Wolfurt eingefügt werden. Das betriebsführende Eisenbahnunternehmen, die ÖBB, ist laut der EU-Gesetzgebung verpflichtet nach dem „open-access“-Prinzip anderen Eisenbahn-Verkehrsunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang auf dem Streckennetz zu gewährleisten. Dies kann bedeuten, dass Bedienfahrten gegen ein Infrastrukturbenützungsentgelt auch von privaten EVUs durchgeführt werden können, dies im Auftrag eines Spediteurs als sogenanntes door-to-door Transport-Angebot.

Betriebskonzept Bahn – Vereinbarkeit mit dem Ausbau Fernschnellverkehr und S-Bahnkonzept:
In erster Priorität sollen die Fahrplanangebote des Personen Fernschnellverkehrs- und eines zukünftigen angebotenen S-Bahnverkehrs durchgeführt werden. Zweite Priorität hat der Güterfernverkehr. Der Ausbau des Streckenabschnittes Nendeln-Tisis hat auf das gesamte Verkehrsaufkommen einen positiven Effekt. Die Installation der Güterumschlagsanlage und deren Bedienung mittels der notwendigen Bedienfahrten sind mit den Anforderungen der übrigen Verkehre vereinbar.

Infrastruktur Strassenanbindung:
Die Erstellung der Güterumschlagsanlage an der Haltestelle Nendeln erfordert auch die notwendige Anbindung strassenseitig. Der Erschliessungsplan der Gemeinde Eschen sieht eine zukünftige Zufahrt von der Rheinstrasse zum Industriegebiet bzw. zum Bahnhofsareal über „Kella“ vor.

Nutzung Areal:
Grosse Teile des vorgesehenen Verladeanlage-Areals sind bis Ende 2010 an die Natura Forst vermietet und für die Holzveredelung genutzt. Eine automatische Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die gestaffelten Ausbaupläne der ÖBB sehen einen Umbau der Haltestelle Nendeln an die Anforderungen der Einführung des Rail-Jet vor. Davon betroffen sind die Sicherungstechnik und die Publikumsanlage (Unterführung). Damit kann auch eine Umgestaltung des Anschlusses an ein Betriebs- und Verladegleises für den Güterumschlag erfolgen. Eine Fremdbeanspruchung ist dabei im Bereich des Bahnhofes nicht erforderlich.

Aufnahme–Gebäude:
Das Aufnahme-Gebäude steht derzeit nicht unter Denkmalschutz. Anfrage um eine Denkmalpflege wurde bisher von der ÖBB immer abgelehnt.

Seitens der Denkmalpflege wurde im Mai 2007 der ÖBB-Immobilien GmbH mitgeteilt, dass im Falle einer Veräusserung des Gebäudes an die Gemeinde Eschen oder das Land Liechtenstein eine unter Denkmalschutz-Stellung erfolgen soll.

Trägerschaft-Betreiber:
Als Trägerschaft oder Betreiber kommt die öffentliche Hand (Gemeinde Eschen oder Land Liechtenstein) nicht in Frage. Die am Projekt beteiligten Exportmitgliedunternehmen der LIHK übernehmen ebenfalls keine Trägerschaft. Als Trägerschaft kommen somit Dienstleistungsunternehmen in Frage, dabei sind zwei Lösungen möglich:

  • Betreiben als reine Umschlagstelle inkl. Zu- und Abtransport der Container.
  • Betreiben der Umschlagsanlage als Teilprozess eines door-to-door Transportangebotes.

Logistik:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde das Verladeaufkommen durch die sechs beteiligten Unternehmen auf das Jahr 2008 aktualisiert und stieg von ursprünglich 8'500 LKW-Fahrten auf 12'500 LKW-Fahrten (+ 40 %). Die Geschäftsentwicklung der beteiligten Unternehmen sieht auch in den Folgejahren eine Steigerung des Verladevolumens bis gegen 10 % vor. Folgende zusätzliche Faktoren sprechen vermehrt für eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, so nahe wie möglich an der Quelle:

  • Anstieg Treibstoffpreise
  • Erhöhung Schwerverkehrsabgabe
  • CO2-Reduktion

Weiteres Vorgehen:
Nachdem in der durchgeführten Untersuchung die technische Machbarkeit bestätigt wurde, sollten in einem nächsten Projektschritt folgende Aufgaben bearbeitet werden:

  • Evaluation Trägerschaft/Betreiber der Güterumschlagsanlage.
  • Erarbeitung des detaillierten Betriebskonzeptes über die gesamte Prozesskette für In- und Outbond-Verkehre.
  • Erarbeitung des notwendigen Finanzierungskonzeptes inkl. Businessplan.
  • Erarbeitung der Bedienfahrten Raster und Fahrpläne für das Feeder-Konzept.
  • Einholen der door-to-door Frachtangebote.
  • Erstellen einer Gesamtwirtschaftlichkeitsrechnung.
  • Finanzierungsantrag an die Regierung durch den nachmaligen Betreiber.

In der anschliessenden Diskussion im Gemeinderat mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe lassen verschiedene Fragen aufkommen:

Einige Gemeinderäte interessieren sich für die mögliche Kapazität und der Technik der zu verladenden Container auf den Schienenverkehr. Die Fachleute haben potentiell 33'000 LKW-Fahrten der liechtensteinischen Industrie berechnet. Abgeleitet davon haben sie ein Verladepotential von 12'500 LKW-Fahrten errechnet, wovon wiederum 90 % bei der Hilti AG und Thyssen Krupp Presta anfallen. Derzeit erfolgt der Gütertransport hauptsächlich über die Strasse. Mit dem Güterverkehrsoptimierungs-Modell könne jedoch die Strasse um einiges entlastet werden. Die Güter gelangen vom Industriebetrieb zum Güterumschlag Nendeln, wo der Container mit einer relativ einfachen Technik (Das NETHS - Neuweiler Tuchschmid Horizontal-System - ist ein neu entwickeltes Kleinterminal für den Umschlag von Standardbehältern unter der Fahrleitung. Dank hohem Automatisierungsgrad wird NETHS zum idealen Umschlagterminal und erhöht gleichzeitig die Flexibilität des Anwenders. Die Bedienung der Anlage erfolgt durch den LKW-Fahrer oder das Terminalpersonal) vom LKW auf den Waggon gehoben werde. Ziel sei es, die in Liechtenstein niedergelassenen Industrien für den Gütertransport auf Schienen zu gewinnen. Diesbezüglich sei auch die Ausarbeitung eines Finanzierungsmodells geplant, welches bei Entscheidungen und der Realisierung miteinfliessen werde. Weiters werde versucht einen Betreiber zu finden, der mit allen Logistikfragen (Eisenbahn-, Strassen-, Luft- und Seefahrten) betraut sei. Dies können einerseits Spediteure sein oder andererseits die SBB bzw. ÖBB, jedoch sei zu bemerken, dass nur eine Eisenbahnfirma den Güterumschlag in Nendeln übernehmen könne. Diesbezüglich teilt Herr Kuster mit, dass er mit sechs Firmen bezüglich eines Transportangebotes in Kontakt stehe. Grundsatzidee ist es eine Firma zu finden, welche Güter vom Industriebetrieb bis zum Ziel transportieren.

Für ein Mitglied des Gemeinderates ist von Interesse, warum sich die Arbeitsgruppe für das Bahnhofareal in Nendeln entschieden habe und warum nicht die Erstellung einer Gleisanlage bei den Industriegebäuden oder sonst wo ausserhalb des Wohngebietes in Betracht gezogen wurde. Markus Biedermann erklärt, dass Nendeln optimal sei, da es sich primär um eine bestehende Eisenbahn-Infrastruktur handle. Weiters befänden sich verschiedene Industrien in der Nähe des Bahnhofes. Die Arbeitsgruppe fand es auch nicht sehr sinnvoll, in einer wenig tangierten Landschaft ein Güterumschlagplatz zu planen.

Ein Mitglied des Gemeinderates erkundigt sich, ob mit den geplanten Massnahmen nebst der Verlagerung auch eine Kapazitätsausweitung einher geht, die wiederum neuen Verkehr – auch von der benachbarten Schweiz – anzieht. Diese Befürchtung wird seitens der Fachleute nicht geteilt.

Auf Anfrage erläutert Herr Kuster, dass das vorgestellte Verladesystem eine maximale Auslastung von 10 Containern / Stunde besitze.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob es zutreffe, dass die Hilti AG an eine Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums denke. Hier kann keine Antwort gegeben werden.

Bezüglich der Schranken werden von den Gemeinderäten Bedenken eingeräumt, dass diese zu oft geschlossen sein werden und das schon bereits bestehende Verkehrsproblem bei der Kreuzung in Nendeln noch verschärfen würde. Der Vorsteher äussert sich, dass auch ohne Erstellung des Güterumschlagplatzes längerfristig eine Lösung gefunden werden müsse. Da ein erhöhtes Zugsverkehrsaufkommen durch das Interrail sowie die S-Bahn und mehr Güterverkehr zu erwarten sei. Weiters bergen Schranken aus sicherheitstechnischen Gründen eine hohe Gefahr. Ein Gemeinderat meint, dass die Spange Schaanwald bis Nendeln, welche bereits des Öfteren diskutiert wurde, eine Lösung für das Verkehrsproblem darstellen könnte. Für einen weiteren Gemeinderat steht der Richtplan im Mittelpunkt. Sollte der Güterumschlag in Nendeln ausgebaut werden und mitunter ein zweispuriger Schienenverkehr realisiert werden, würde dies eine Anpassung des Richtplanes mit sich ziehen, was wiederum eine Reduktion der Wohnqualität in diesem Gebiet bedeuten würde. Der Vorsitzende der Baukommission erläutert, dass im Richtplan bereits der Ausbau der zweispurigen Gleise berücksichtigt wurde. Doch werden die Industrie- und Wohngebiete eng beieinander liegen.

Bezüglich der Lärmemission meint ein Gemeinderat, dass dies ein empfindliches Thema für die Bevölkerung darstelle, auch wolle man keinen weiteren Rangierbahnhof wie in Wolfurt und Buchs. Rangierungen zwischen abends, 18.00 Uhr, und nachts bis 04.00 Uhr würde die Wohnqualität massiv einschränken. Auf diese Frage erklärt ein Mitglied der Arbeitsgruppe, dass die Realisierung dieses Projektes Lärmschutzmassnahmen erfordern würden. Weiters erklärt er, dass in der Nacht selten rangiert werde, da die Industrien ihre Güter tagsüber verladen würden und somit mehrheitlich die Anfahrten der Güter am Tag erfolgen werden. Auch ist kein Interesse vorhanden, den Bahnhof Buchs zu konkurrenzieren.

Diesbezüglich fragt ein Gemeinderat an, ob ein Druck seitens der Arbeitsgruppe auf die Betriebe bestehe, dass sie ihre Güter nach Nendeln bringen müssen. Herr Kuster erklärt, dass der Preis eine Rolle bei der Wahl des Bahnhofs spielt. Diesbezüglich wird der Preis von Angebot und Nachfrage bestimmt und ist schlussendlich für den Industriebetrieb entscheidend bei der Wahl des Bahnhofes.

Markus Biedermann äussert sich, dass die Entwicklung des Industrie- und Güterverkehrs beobachtet werden muss, um in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen wie die Gemeinden, Vertretern der Industrie etc. eine Lösung zu finden. Es ist nicht Ziel, dass die einzelnen Verkehrsströme sich gegenseitig stören.

Der Vorsteher schlägt vor durch den Leiter Finanzen sowie Leiter Tiefbau abklären zu lassen, welche finanziellen Mittel notwendig sind für die weitere Erschliessung/Zufahrt über den Einlenker „Kella“ bis zum Bahnhof sowie welche Auswirkungen, ein solcher Ausbau auf die mittlere Finanzplanung hat.

Termine:

  • 29. April 2008, 12.00 Uhr: Abgabe der Stellungnahmen der Ressorts Natur und Umwelt, Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und Bau beim Gemeindesekretariat.
  • 7. Mai 2008: Genehmigung der Stellungnahmen der Ressorts durch den Gemeinderat.
  • 9. Mai 2008: Weiterleitung der Stellungnahmen (Zusammenfassung der Stellungnahmen der einzelnen Ressorts) an die Regierung.
  • 17. Juni 2008, 19.00 Uhr, Aula, Primarschule Nendeln: Informationsveranstaltung der Bevölkerung


Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Ressorts Natur und Umwelt, Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und Bau zur Ausarbeitung einer Stellungnahme bis zur Gemeinderatssitzung vom 7. Mai 2008.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.

 

 

2. Budgetfreigabe Mühle Eschen - 66

Antragsteller: Betriebskommission Mühle Eschen, Michael Gerner

Bericht:
Die Betriebskommission Mühle Eschen hat den Auftrag, das vom Gemeinderat im Frühjahr 2006 genehmigte Detailkonzept, in welchem die Erstellung des Dorfmuseums „Mühle Eschen“ befürwortet wird, umzusetzen.

Im Rahmen der Budgetierung für das Jahr 2008 wurde in der Gemeinderatssitzung gewünscht, dass bei Budgetfreigabe zur Durchführung eines Wettbewerbes und Erstellung eines entsprechenden Studienauftrages detaillierter über die laufenden Kosten des geplanten Mühlemuseums berichtet wird. Das weitere Vorgehen soll aufgezeigt werden.

Der Budgetbetrag von CHF 60'000.00 beinhaltet die Erarbeitung und anschliessende Durchführung eines Studienauftrages/-wettbewerbes zur Erlangung von Architekturentwürfen.

Bezüglich laufender Kosten hat sich der Vorsitzende der Betriebskommission, Michael Gerner, in Detailfragen mit dem Leiter Finanz- und Personalwesen, Günther Kranz, in Verbindung gesetzt. Weiters war es möglich von Gemeinden, die ein ähnliches Konzept betreiben, Fakten und Zahlen zu erhalten. Eine bewusstere Einschätzung der Kosten wird somit ermöglicht.

Erwägungen:
Der Vorsitzende der Betriebskommission Mühle erklärt wie folgt:

Ausgangslage und Zielsetzung:

  • Verabschiedung des Detailkonzeptes im Frühjahr 2006 mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. März 2006.
  • Weitere Gemeinderatsbeschlüsse: 23. Oktober 2002, 12. Mai 2004.
  • Das Detailkonzept 2006 beinhaltet sämtliche aus Sicht der damaligen Fachkommission wesentlichen Massnahmen und Vorschläge, die zur erfolgreichen Umsetzung der Idee geboten sind.
  • Die Mühle Eschen hat in den letzten Jahren verstärkt an öffentlichem Interesse gewonnen. Nachfrage steigt, was vermehrte Ressourcenverfügbarkeit voraussetzt.
  • Die regionale Bedeutung wird durch entsprechendes mediales Interesse zum Vorschein gebracht:
    • Briefmarken (November 2007)
    • Radio L (März 2008)
    • ORF (17. Mai 2008; Erlebnis Österreich)

Laufende Kosten (Stand April 2008):

  • Aufgrund der jetzigen Situation können die laufenden Kosten nicht im Detail aufgezeigt werden. Ansätze gemäss Detailkonzept 2006 dienen lediglich zur Abschätzung des Kostenrahmens.
  • Finanzpolitische Erwägungen
    • Hinsichtlich laufender Kosten wird für das 1. Betriebsjahr ein Globalbudget erstellt.
    • Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aufgrund eines nach oben begrenzten pro-Kopf-Beitrages wird als sinnvoll betrachtet.
    • Bei einem Kostenrahmen von CHF 130'000.00 bedeutet dies einen pro-Kopf-Beitrag von CHF 31.25 (4'160 Einwohner 2007).
    • Im Bericht vergleicht der Vorsitzende die Kosten für den Betrieb der Mühle mit den Kosten des Küefer-Marti’s-Hus in Ruggell und dem Gasometer in Triesen.

Ein Gemeinderat meint, dass im ursprünglichen Budget von einer Anstellung eines Museumsleiters die Rede war, welcher einen relativ hohen Lohn beziehen wird.

Ein weiterer Gemeinderat meint, dass der Kostenvergleich der Mühle in Eschen mit dem Gasometer nicht verhältnismässig sei. Das Pfrundhaus als Kultureinrichtung könne mit diesem verglichen werden, jedoch nicht die Mühle, da es sich bei dieser um ein Museum handle. Ein Teil der erwähnten CHF 70'000.00 für Löhne (Leitung, Aufsicht, Müller, Kommission, Reinigung etc.) konnten bis jetzt eingespart werden, da der Betrieb der Mühle bis jetzt mehrheitlich ehrenamtlich getätigt wurde, was weiterhin angestrebt werden könnte. Weiters ist es wichtig, dass die Nutzung dieser Räumlichkeiten (Pfrundhaus, Mühle, Sennerei etc.) definiert werde und auch die Betreuung durch Abwarte bzw. Leiter bestimmt werden würde.

Ein Gemeinderat bezieht sich auf die Studie, welche dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde und aus welcher das Konzept eines Anbaus hinter der Mühle erging. Er erachtet es jedoch als wichtig, dass die Mühle so bestehen bleibt wie sie die Bevölkerung in Erinnerung hat. Es darf nicht sein, dass durch einen Umbau, die Mühle nicht mehr wieder zu erkennen sei.

Ein Gemeinderat regt an, dass bevor CHF 1.4 Mio in die Mühle investiert werden sollen, eine Bedarfsanalyse vorliege muss. Diese Analyse würde als Basis eines Ideenwettbewerbs dienen. Der Inhalt des Ideenwettbewerbs müsste jedoch vom Gemeinderat vorab definiert werden.

Der Vorsteher bestätigt, dass zuerst eine Machbarkeitsstudie sowie eine Raumplanung vor der Realisierung erstellt werden soll wie dies bei der Primarschule der Fall war. Anhand dieser kann der Inhalt des Studienauftrages definiert werden, um dann einen Auftrag an einen Architekten zu erteilen.

Für einen weiteren Gemeinderat ist es wichtig, dass vor Erteilung eines Studienauftrages ein klares Konzept bestehe und das bereits im Vorfeld erarbeitete Konzept muss ins neue einfliessen. Die Definition der Rahmenbedingungen ist unumgänglich. Der Vorsitzende der Betriebskommission ergänzt, dass dies mit der Erarbeitung des Studienauftrages geschehe.

Für den Vorsitzenden der Betriebskommission ist es wichtig, dass der Leiter Hochbau dieses Projekt begleiten würde. Der Vorsteher meint, dass er vorab klären müsse, ob noch Kapazitäten vorhanden seien, da der Bau der Primarschule in der Endphase und der Leiter Hochbau mit vielen baurechtlichen Abklärungen beschäftigt sei. Folgende Vorgehensweise wird beantragt: Erarbeitung Studienauftrag – Genehmigung Gemeinderat – Durchführung Ideenwettbewerb.

Antrag:

  1. Budgetfreigabe von CHF 60'000.00.
  2. Das weitere Vorgehen wird gutgeheissen.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt; 9 Ja; 2 Nein (1 FBP, 1 FL).
  2. Dem Antrag wird zugestimmt; 9 Ja; 2 Nein (1 FBP, 1 FL).

 

3. Nachtragskredit bauliche Unterhaltsarbeiten Liegenschaft Brunnenweg 3 - 67

Antragsteller: Immobilienverwaltung, Markus Frieser

Bericht:
Im Mai 2007 stellte der Verein Kindertagesstätte Liechtenstein, vertreten durch Frau Daniela Wille-Meier, den Antrag, die leerstehenden Räumlichkeiten (vormals genutzt durch die Familienhilfe Liechtenstein Unterland) dazu zu mieten. Die Kindertagesstätte ist für 20 Betreuungsplätze eingerichtet, welche zu 100 % belegt sind. Bei einer vollen Auslastung herrscht jedoch akute Raumnot. Zum Teil werden die Räume als Spielräume und als Schlafräume doppelt genutzt. Diese Situation ist nicht zufriedenstellend. Im Zuge dieses Antrages sind nach Besichtigung der Räumlichkeiten folgende baulichen Unterhaltsarbeiten auszuführen, um eine kindgerechte Infrastruktur anbieten zu können.

  • Demontage Sanitärapparate / Entsorgung
  • Bodenbeläge neu
  • Schreinerarbeiten
  • Elektroinstallationen / Lampen
  • Internet / Telefon
  • Schliessanlage
  • Malerarbeiten
  • Diverses (Storen, Fenster einstellen etc.)

Fenster westseitig sind bereits saniert, Fenster ostseitig sowie Haustüre bleiben bestehen.
Reinigung erfolgt durch KiTa-Team.

Erwägungen
Für dieses Traktandum ist Günther Kranz, Leiter Personal- und Finanzwesen, eingeladen, um Fragen in Bezug auf die Finanzen zu beantworten.

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob für das Jahr 2008 einen Beitrag für die Renovation der Kindertagesstätte budgetiert worden ist. Diesbezüglich teilt Günther Kranz mit, dass im Budget 2008 kein Betrag gesprochen wurde.

Die Vorsitzende des Ressorts Bildung erklärt, dass die Anfrage für die Benutzung der leeren Räume nicht für die Realisierung der Tagesstrukturen diene. Sondern lediglich um die akute Raumnot zu entschärfen. Die Kindertagesstätte werde weiterhin mittelfristig am Brunnenweg 3 betrieben. Die Sanitäranlagen der ehemaligen Arztpraxis sind nicht für Kinder ausgerichtet und müssen dementsprechend umgebaut werden. Auch die vielen Glastüren, welche ein Gefahrenpotential darstellen, müssen ausgewechselt werden. Weiters wird bei der Renovation erwartet, dass gesundheitsschädigende Materialien zum Vorschein kommen, welche ersetzt werden müssen.

Ein Gemeinderat meint, dass bereits letztes Jahr die Räumlichkeiten der Arztpraxis leer standen und man die zu erwartende Renovation budgetieren hätte können.

Der Vorsteher teilt mit, dass bis anhin die Unterländer Gemeinden die Miete der Kindertagesstätte gemeinsam getragen hatten. Jedoch wird im Sommer dieses Jahres die Kindertagesstätte in Ruggell eröffnet, d.h. die Ruggeller Gemeinde hat ihren Anteil der Miete per Ende Juni 2008 gekündigt. Obwohl Gamprin bereits über eine eigene Kindertagesstätte verfügt, zahlen sie weiterhin den Mietbeitrag an die Eschner Kindertagesstätte. Auch Mauren, welche jedoch über keine anerkannte Kindertagesstätte verfügt, beteiligen sich an den Mietkosten. Die Unterländer Vorsteher werden jedoch einen Antrag an die Vorsteherkonferenz stellen, dass eine Vereinbarung getroffen wird, dass die Eltern selber die Wahl treffen können, in welcher Kindertagesstätte sie ihre Kinder unterbringen möchten. Es soll nicht mehr nur in der Wohngemeinde möglich sein.

Für einen Gemeinderat ist es wichtig, dass wenn das Geld gesprochen wird, die Kindertagesstätte mindestens die nächsten fünf Jahre noch dort verbleiben wird. Diesbezüglich äussert sich die Vorsitzende des Ressort Bildung, dass momentan keine Alternativen vorliegen.

Der Vorsteher bekräftigt nochmals, dass der beantragte Betrag hauptsächlich für die Verbesserung der Sicherheit in der Kindertagesstätte aufgewendet werde.

Die Tagesstrukturen und die Kindertagesstätte können in diesen Räumlichkeiten nicht zusammengeführt werden. Dies wird von einem Gemeinderat bestätigt. Doch sobald die Analyse aller Gemeindebauten vorliege, könne für die Zukunft eine Entscheidung getroffen werden.

Ein Gemeinderat bittet den Immobilienverwalter, eine Grobanalyse über den Zustand des Gebäudes dem Gemeinderat zu unterbreiten. Weiters wird er gebeten, eine Zusammenstellung der Investitionsposten für die nächsten fünf Jahre zu erstellen.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Liegenschaftsverwalter wird an der nächsten Gemeinderatsitzung vom 23. April 2008 eingeladen und wird gebeten, dass er eine Grobanalyse über den Zustand des Gebäudes mitbringt sowie die nötigen Investitionsposten aus seiner Sicht in den nächsten fünf Jahren aufzeigt.
  2. Genehmigung des Nachtragskredites gemäss Kostendach (+/- 20 %) von CHF 44'000.00 für Unterhaltsarbeiten wird genehmigt.
  3. Die Gemeinde Eschen stellt die restlichen Räumlichkeiten (ehemalige Familienhilfe Liechtensteiner Unterland) dem Verein Kindertagesstätte Liechtenstein zur freien Benützung zur Verfügung.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt; 10 Ja, 1 Nein (FL).
  2. Dem Antrag wird zugestimmt; 6 Ja, 5 Nein (VU)
  3. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

4. Leitsatz Finanzen - 68

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Im Leitbild der Gemeinde Eschen sind unter der Rubrik Finanzen folgende Leitsätze definiert:

  • Die Gemeinde betreibt eine umsichtige und prioritätsbezogene Finanzpolitik.
  • Die Gemeinde investiert im Rahmen der eigenen Finanzkraft.
  • Unsere Steuern sind attraktiv, die wollen wir beibehalten.
  • Den laufenden Kosten ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Finanz- und Personalkommission behandelte den Leitsatz Finanzen in der Sitzung vom 6. März 2008 und fasste folgenden Beschluss:

Beschluss der Finanz- und Personalkommission:
Die Leitsätze Finanzen werden unabgeändert beibehalten.

Antrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Leitsatz Finanzen.

Beschluss: einstimmig - Der Antrag wird angenommen.

 

 

5. Wegleitung Mobilitätskonzept - 69

Antragsteller: Ressort Bau, Daniel Oehry

Bericht:
Für das Industriegebiet Tiergarten entlang der Essanestrasse zwischen Kohlplatz und der Esche wurde ein Überbauungsrichtplan ausgearbeitet. Auf Basis dieses Richtplanes soll die weitere Entwicklung dieses Betriebsgebietes erfolgen. Einerseits sollen neue Betriebe angesiedelt werden, andererseits den bestehenden Betrieben entsprechende Möglichkeiten zur Erweiterung geboten werden.

Die Richtplanvorschriften sehen auch die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes durch die Bauwerber im Zuge des Bewilligungsverfahren bei Neuüberbauungen sowie bei Um- und Zubauten bestehender Gebäude vor.

Als Unterstützung zur Erstellung von diesen Mobilitätskonzepten ist die Erarbeitung einer Wegleitung vorgesehen. In dieser Wegleitung sollen die Vorgehensweise bei der Erstellung und die Integration in das Bewilligungsverfahren beschrieben sein. Ebenfalls sollen verschiedene Kennwerte wie z.B. Modal-Split-Anteile, welche von der Gemeinde vorgegeben werden, sowie Aussagen zur Kontrolle und Steuerung nach Umsetzung der Mobilitätskonzepte beinhaltet sein.

Das Projekt soll der Gemeinde Eschen ein Instrument in die Hände geben, mit dem sie die Inhalte und die Prozesse zur Erstellung von Mobilitätskonzepten für Betriebe innerhalb des Wirtschaftsparks Eschen vorgeben kann.

Das Kernteam soll dieses Projekt im Sinne des Gemeinderates vorantreiben. Nebst dem Kernteam sind in bestimmten Phasen weitere Fachpersonen als Unterstützung wichtig. Auch die betroffenen Betriebe müssen in einer frühen Phase mit einbezogen werden.

Kernteam Mobilität:
Ressort Bau (Oehry Daniel, Vorsitz), Leiter Bauverwaltung (Risch Siegfried), Ressort Wirtschaft (Gerner Michael), Gemeinderätin (Von Grüningen Stefanie)

Erwägungen:
Ein Gemeinderat regt an, Rainer Batliner in das Kernteam aufzunehmen. Diesbezüglich erklärt der Vorsitzende des Kernteams Mobilität, dass je nach Aufträgen verschiedene Spezialisten für die Beratung miteinbezogen werden. Das Kernteam hat vor allem den Auftrag, das Konzept voranzutreiben. Doch bestätigt der Vorsitzende, dass Rainer Batliner für verschiedene Fragen und bei der Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes konsultiert werde.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Gemeinderat bestellt das Kernteam: Ressort Bau (Oehry Daniel, Vorsitz), Leiter Bauverwaltung (Risch Siegfried), Ressort Wirtschaft (Gerner Michael), Gemeinderätin von Grünigen Stefanie.
  2. Der Gemeinderat erteilt dem Kernteam den Auftrag eine Wegleitung zum Thema Mobilitätskonzept zu erarbeiten.
  3. Der Gemeinderat ist mit dem beigelegten Vorgehensplan einverstanden.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Dem Antrag wird zugestimmt; 10 Ja, 1 Nein (VU)
  2. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
  3. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

6. Grundsatzbeschluss Strassenarrondierung Waldteile Nendeln - 70

Antragsteller: Ressort Bau, Oehry Daniel

Bericht:
Grundsätzlich können zwei Fälle beschreiben werden.

  1. Aufgrund der nicht vorliegenden Strassenprojekte wurde im Bereich und bei Abgabe der Waldteile Reserven für zukünftige Strassen vorgesehen. Die heute ausgebauten Strassen entsprechen den üblichen Querschnitten und deshalb gibt es einige Parzellen, die heute nicht mehr für Verbreiterungen benötigt werden.
  2. Im zweiten Fall gibt es Strassen, die vollständig ausgebaut sind, aber trotzdem die nötigen Arrondierungen der Parzellen nicht vorgenommen wurden. Somit „streifen“ öffentliche Strassen private Parzellen.

Jeder Fall muss für sich betrachtet werden und es ist in jedem Fall abzuwägen, ob diese „Restparzellen“ nun zu kaufen, verkaufen oder auch in dieser Art zu belassen sind, denn einige Parzellen dienen als Ausweichplätze und werden in diesem Sinne auch weiterhin benötigt.

Damit in dieser Fragestellung alle die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden, soll der Gemeinderat mit diesem Grundsatzbeschluss diese festlegen.

  • Einheitlicher Kauf- und Verkaufspreis pro Klafter.
  • Alle Bodenbesitzer, welche Teile des Bodens an die Gemeinde für Strassenprojekte abgeben, profitieren weiterhin von der Ausnützungsziffer, wie auch im Baugesetz unter Art. 21. Ziffer 3 festgehalten.

Zur Festlegung des Preises pro Klafter wurde beim Landesschätzer Peter Konrad eine Schätzung in Auftrag gegeben. In der am 25. Mai 2008 eingegangenen Stellungnahme schlägt der Landeschätzer einen Preis von CHF 1’900.00 vor.

Erwägungen:
Die Besitzverhältnisse sind bei etlichen Parzellen zum Teil im Grundbuch nicht verankert. Diesbezüglich besteht ein grosser Handlungsbedarf, da die rechtliche Situation nicht ganz geklärt ist. Jeder einzelne Besitzer muss einzeln angegangen werden.

Nur bei Parzellen, auf denen noch keine Bauten stehen, wurden die Besitzverhältnisse unterdessen bereinigt.

Der Vorsteher erklärt, dass zum Teil gewisse Strassenabschnitte nicht ausgelöst sind und daher dringender Handlungsbedarf bestehe, um klare Besitzverhältnisse zu schaffen.


Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet den Verkauf / Kauf von Restparzellen im Gebiet der Waldteile in Nendeln.
  2. Als Kauf- und Verkaufspreis werden CHF 1’900.00/Klafter festgelegt.
  3. Die Planungskommission wird beauftragt, alle Strassenabschnitte links und rechts der Waldteilstrasse hinsichtlich möglicher Arrondierungen zu prüfen und bei Bedarf mit den betroffenen Bodenbesitzern in Kontakt zu treten.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 bis 3 wird zugestimmt.

 

 

7. Überbauungsrichtplan St. Luzi-Strasse Süd - 71

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. März 2007 den ÜBRPL mit den dazu gehörigen Vorschriften genehmigt. Der Art. 2 Bauweise, in dem ein Satteldach mit strassenparalleler Firstlage gefordert wird, gab beim ersten Baugesuch Unstimmigkeiten und erforderte mehrere Sitzungen und Entscheide der Behörden. In Absprache mit der Stabsstelle für Landesplanung und dem Hochbauamt wäre ein AZ-Zuschlag für Satteldächer denkbar, sofern gewisse Bedingen eingehalten werden.

  • Kaltdach 25°
  • nur untergeordnete Räume wie Technik, Estrich etc.
  • keine Dachaufbauten wie Dacheinschnitte
  • Ziegeldach in der ortsüblichen Farbe
  • nur Belüftungsöffnungen
  • keine grossen Dachflächenfenster
  • Schrägdächer haben eine Neigung von mindestens 25° und deren horizontal gemessene Dachfläche ohne Vordächer 100 % der anrechenbaren Geschossfläche zu betragen.

Für diese gemäss Baugesetz Art. 21 Zif. 2) ermittelte BGF wird ein (Bonus)Zuschlag auf die Grund AZ gewährt.

Antrag/Antragsänderung

  1. Wenn Satteldächer mit einer Minimalneigung von 25° und deren horizontal gemessenen Dachflächen ohne Vordächer mindestens 100 % der anrechenbaren Geschossfläche beträgt, wird ein AZ-Zuschlag für die ermittelte BGF für ein Dachgeschoss (Art. 21 BauG) gewährt, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden.
    • Kaltdach unbeheizt
    • nur untergeordnete Räume wie Technik, Estrich etc.
    • keine Dachaufbauten sowie Dacheinschnitte
    • Ziegeldach in der ortsüblichen Farbe
    • nur Belüftungsöffnungen
    • keine grossen Dachflächenfenster
  2. Dieser Bonus wird nur über die Parzelle 470 (Goop) angewendet. Begründung:
    • Das Vorprojekt Goop entspricht den Gestaltungs- und Überbauungsgedanken der ROP.
    • Das Grobkonzept ist mit HBA und Stabsstelle Landesplanung in Vaduz abgesprochen.
    • Der Bonus wird erst mit dem definitiven Baugesuchsverfahren erteilt.
  3. Der Verzicht über den Ausbau zu Wohnnutzung über die Bonusfläche wird im Grundbuch angemerkt.

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 bis 3 wird zugestimmt.

 

 

8. Baugesuch Einbau Bancomat beim ehemaligen Postgebäude in Nendeln - 72

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Einbau eines neuen Bancomaten beim ehemaligen Postgebäude Nendeln auf der Parz. Nr. 3473, Churer Strasse 17, 9485 Nendeln.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

9. Baugesuch Bau einer Gartenlaube beim Haus Nr. 29, Grasgarten - 73

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau einer offenen Gartenlaube beim Haus Nr. 29, auf Parzelle Nr. 549, Grasgarten, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Dienstbarkeitsvertrag zur Begründung eines Näherbaurechtes zur Parz. Nr. 548 liegt vor.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

10. Baugesuch Überdachung Sitzplatz und Terrassenaufgang 74

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist eine Überdachung des Sitzplatzes und der Neubau eines Terrassenaufganges beim Einfamilienhaus Nr. 11 auf Parzelle Nr. 626, Tonagass 11, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

11. Baugesuch Einbau Solaranlage - 75

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Solaranlage an die Südfassade des Einfamilienhauses Nr. 50 auf Parzelle Nr. 635, Tonagass, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

12. Baugesuch Einbau einer thermischen Solaranlage - 76

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Einbau einer thermischen Solaranlage an das Einfamilienhaus Nr. 41 auf Parzelle Nr. 1497, Fluxstrasse 41, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

13. Baugesuch Neubau Gewerbe- und Dienstleistungen auf Parz. Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen - 77

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Mit Eingabe vom 14. November 2007, bei der Gemeinde Eschen am 15. November 2007 eingegangen, hat die Bauwerberin ein Baugesuch eingereicht. Sie begehrt eine Baubewilligung zur Errichtung eines Neubaus „Gewerbe- und Dienstleistungen“ auf der Eschner Baurechtsparzelle Nr. B20197.

Gemäss Bauprojekt soll ein fünfgeschossiges Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche von 14'410.14 m² errichtet werden. Das Gebäude soll eine Höhe von 19.97 m, eine Länge von 84.4 m und eine Tiefe von 38 m aufweisen.

Die Grenzabstände betragen zur nördlichen Grenze 6.0 m, zur östlichen Grenze 7.73 m, zur südlichen Grenze 6.23 m und zur westlichen Grenze 6.50 m. Im Übrigen sind 198 Parkplätze vorgesehen.

Das Baugesuch wurde in der Zeit vom 17. März 2008 bis 1. April 2008 kundgemacht. Die Nachbarn sind am 17. März 2008 verständigt worden. Es sind keine Einsprachen eingegangen.

Entscheidungsgründe:
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschen legt seiner Entscheidung folgende Erwägungen zugrunde:

Die zur Überbauung vorgesehene Eschner Baurechtsparzelle Nr. B20197 liegt in der Industrie- und Gewerbezone (Tiergarten) Wirtschaftspark Eschen. Neben den Bestimmungen des Baugesetzes (nachfolgend BauG) ist zur Beurteilung des gegenständlichen Baugesuchs die Gemeindebauordnung (BO) massgebend, insbesondere deren Art. 12 (Industrie- und Gewerbezonen Brühl [IB], Nendeln [IN], Schaanerstrasse [IS], Tiergarten [IT]) sowie Art. 20 (Nutzungs- und Baumasse).

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Eschen am 5. Dezember 2007 einen Überbauungsrichtplan „Wirtschaftspark Eschen“ genehmigt hat. Dieser Überbauungsrichtplan ist noch nicht in Kraft getreten, da die Genehmigung durch die Regierung noch aussteht. Aller Voraussicht nach wird diese Genehmigung in den nächsten Wochen erfolgen. Die gegenständliche Baurechtsparzelle wird von diesem Überbauungsrichtplan erfasst.

Das von der Bauwerberin geplante Bauvorhaben soll eine Gebäudehöhe von 19.97 m aufweisen.

Art. 20 Ziff. 1 BO sieht für die Industrie- und Gewerbezone (Tiergarten) eine maximale Gebäudehöhe von 20 m vor, wobei auf den Überbauungsrichtplan, den Überbauungsplan und Spezialvorschriften verwiesen wird. Nachdem der Überbauungsrichtplan „Wirtschaftspark Eschen“ noch nicht in Kraft getreten ist und es weder einen Überbauungsplan noch Spezialvorschriften gibt, ist bezüglich der zulässigen Gebäudehöhe auf das Baugesetz zurückzugreifen.

Art. 17 Abs. 2 BauG bestimmt, dass Bauten und Anlagen in der Regelbauweise eine Gebäudehöhe bis zu 11 m aufweisen dürfen. Damit überschreitet das geplante Bauvorhaben mit seinen 19.97 m diese baugesetzliche Vorschrift um fast das Doppelte.

Gestützt auf die genannten Bestimmungen ist das Baugesuch daher abzulehnen. In Ziff. 10 wird zu prüfen sein, ob das gegenständliche Baugesuch allenfalls im Rahmen einer Ausnahmebewilligung bewilligt werden könnte.

Das von der Bauwerberin geplante Bauvorhaben soll eine Gebäudelänge von 84.4 m aufweisen.

Die maximale Gebäudelänge wird in Art. 20 Ziff. 1 BO durch einen Verweis sowohl auf den Überbauungsrichtplan, den Überbauungsplan und Spezialvorschriften als auch auf das Baugesetz geregelt. Aus demselben Grund wie bereits in Ziff. 8 erwähnt, ist hinsichtlich der zulässigen Gebäudelänge das Baugesetz massgebend.

Art. 17 Abs. 2 BauG bestimmt, dass Bauten und Anlagen in der Regelbauweise eine Gebäudelänge von 30 m nicht überschreiten dürfen. Mit seiner vorgesehenen Gebäudelänge von 84.4 m überschreitet das geplante Bauvorhaben diese baugesetzliche Vorschrift um fast das Dreifache.

Gestützt auf die genannten Bestimmungen ist das Baugesuch daher abzulehnen. In Ziff. 10 wird zu prüfen sein, ob das gegenständliche Baugesuch allenfalls im Rahmen einer Ausnahmebewilligung bewilligt werden könnte.

Art. 29 BO regelt die Ausnahmebewilligung und verweist diesbezüglich auf Art. 5 BauG.

Gemäss Art. 5 BauG sind Ausnahmen und Abweichungen von den Vorschriften des Baugesetzes durch das Hochbauamt, Ausnahmen und Abweichungen von den Vorschriften der Gemeindebauordnung hingegen durch den Gemeinderat zu bewilligen (vgl. auch VBI 2001/5, LES 2002, 24).

Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn gemäss Art. 5 Abs. 3 BauG eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. wenn die Anwendung der Vorschriften des Baugesetzes oder der Bauordnung eine unzumutbare Härte bedeutet;
  2. für Bauten und Anlagen, deren Zweckbestimmung ohne Ausnahmebewilligung nicht erfüllt werden kann;
  3. für Veränderungen an bestehenden Bauten;
  4. im Hinblick auf die ortsplanerisch erwünschte Schliessung von Baulücken in Dorfkernen.

Eine solche Ausnahmebewilligung kann aber nicht erteilt werden, weil keine der Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 3 BauG erfüllt ist:

Zunächst bedeutet die Einhaltung der Vorschriften des Baugesetzes oder der Bauordnung keine unzumutbare Härte für die Bauwerberin. Andere Bauwerber müssen sich auch an diese Vorschriften halten. Zudem könnte die Bauwerberin beispielsweise zwei oder drei Gebäude anstatt ein grosses, zusammenhängendes Gebäude errichten. Dadurch könnten die baugesetzlichen Vorschriften ohne weiteres eingehalten werden. Ebenso wenig benötigt die Bauwerberin eine Ausnahmebewilligung, um den Zweck des Gebäudes verwirklichen zu können. Gewerbe- und Dienstleistungen können auch verteilt in zwei oder mehr Gebäuden erbracht werden und müssen nicht zwingend in einem einzigen, grossen Gebäude erfolgen. Zumindest hat die Bauwerberin nichts Derartiges vorgebracht. Da es sich vorliegendenfalls um einen Neubau handelt, erübrigt sich die Thematisierung einer Ausnahmebewilligung nach lit. c. Unmöglich ist auch eine Ausnahmebewilligung nach lit. d, da keine Baulücke im Dorfkern vorliegt.

Darüber hinaus setzt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung eine Abwägung der öffentlichen und der privaten Interessen voraus. Im vorliegenden Fall überwiegen die öffentlichen Interessen der Gemeinde Eschen die privaten Interessen der Bauwerberin, weil die Einhaltung der Gemeindebauordnung und damit die Einhaltung des Baugesetzes sowie die Verhinderung massiv rechtswidrigen Bauens höher zu gewichten sind als die Realisierung des geplanten Bauvorhabens der Bauwerberin (vgl. VBI 1996/73, LES 1998, 143).

Aus diesem Grund kann der Bauwerberin keine Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Gebäudelänge erteilt werden.

Im Übrigen ist die Bauwerberin darauf hinzuweisen, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung besteht (vgl. auch Art. 29 Abs. 1 BO).

Aus baurechtlicher Sicht erübrigen sich daher weitere Ausführungen.

Als Ergebnis kann daher zusammengefasst werden, dass das Baugesuch vom Gemeinderat abzuweisen ist.

Antrag:

  1. Das Baugesuch der Eiba AG, St. Luzi-Strasse 18, 9492 Eschen, vom 14.11.2007 betreffend die Errichtung eines Neubaus „Gewerbe- und Dienstleistungen“ auf der Eschner Baurechtsparz. Nr. B20179, Industriestrasse, 9492 Eschen, wird abgewiesen.
  2. Die Kosten des Verfahrens werden gestützt auf das Gebührenreglement (Art. 1a) mit CHF 42'807.60 (71'346 m³ x CHF 0,60) festgesetzt.
  3. Die Bauherrin erhält einen ausführlichen ausformulierten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

14. Baugesuch Aussenschwimmbecken, Terrainveränderungen, Dachfenster - 78

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Aussenschwimmbeckens, Terrainveränderungen sowie der Einbau eines Dachfensters in das bestehende Wohnhaus Nr. 30 auf Parzelle Nr. 112, Alemannenstrasse, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt. Daniel Oehry ist im Ausstand.

 

 

15. Baugesuch Glasüberdachung - 79

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist eine Glasüberdachung beim Eingang auf der Parzelle Nr. 548, Rofenbergstrasse, Eschen.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches mit folgender Ausnahme.

Ausnahme:
Durch den verringerten Strassengrenzabstand von 1.17 m ist die Verkehrssicherheit gewährleistet und die Strassenraumgestaltung bleibt unverändert. Auch die Gesamtform der Liegenschaft bleibt durch den geplanten Anbau erhalten. Die Ausnahme ist beim Hochbauamt zu beantragen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Ausnahme zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

16. Baugesuch Neubau befristeter Geräteschuppen - 80

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines befristeten Geräteschuppen auf 10 Jahre, bis Ende 2018, auf Parzelle Nr. 363, Pfrundweg, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Auflagen.

Auflagen:

  1. Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
  2. Der Geräteschuppen muss Ende 2018 rückgebaut werden.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wird zugestimmt.

 

 

17. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 81

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Gesuchsteller: Bokstaller Monika, Rosenbühler 17, Eschen

Bericht:
Bokstaller Monika stellt aufgrund von § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 den Antrag um Aufnahme in das Landesbürgerrecht und in das Gemeindebürgerrecht.

Der vorliegende Antrag und die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind vom Zivil-standsamt geprüft worden.

Antrag:
Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Aufnahme des Bewerbers in das Gemeindebürgerrecht.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 82

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Gesuchsteller: Thierstein Daniela Maja, Zollstrasse 25, 9494 Schaan

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

19. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 83

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Gesuchsteller: Fischli Matthias, Badäl 219, 9487 Gamprin-Bendern

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig - Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

20. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 84

Antragsteller: Vorsteher

Gesuchsteller: Zilian Stephan, Silligatter 43, 9492 Eschen

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

21. Internes Traktandum 85

 

 

22. Internes Traktandum 86

 

 

23. Internes Traktandum 87

 

 

24. Verkauf Teilparzelle von Parzelle Nr. 3358 88

Antragsteller: Ressort Bau, Oehry Daniel

Bericht:
Leo Kranz, Castellstrasse 30, Nendeln, ersucht die Gemeinde, einen Restteil der Parzelle Nr. 3358 käuflich zu erwerben.

Die Kommission „Aktive Bodenpolitik“ hat dieses Gesuch im letzten Jahr schon vorbesprochen und im Grundsatz für gut befunden. Einzig der Verkaufspreis konnte damals noch nicht festgelegt werden. Anlässlich der Sitzung vom 10. März 2008 hat sie als Verkaufspreis CHF 1900.00/Klafter (Landesschätzwert) vorgeschlagen.

In der Planungskommission wurde dieses Gesuch am 21. Januar 2008 behandelt und ebenfalls gutgeheissen.

Beide Kommissionen empfehlen den Verkauf von diesem Restteil.

Erwägungen:
Damals wurde ein paar Quadratmeter für die Sicherheit von den Parzellen weggetrennt. Dies konnte jedoch nicht eruiert werden, aufgrund welcher Grundlagen. Die Optik der Strasse wird sich mit dieser Auslösung nicht verändern.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat befürwortet den Verkauf des Restteils (20 m2) gemäss beiliegendem Situationsplan, zu einem Preis von CHF 1’900.00/Klafter.
  2. Die Grundstücksgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäufers.
  3. Die Handänderungskosten gehen zu Lasten des Käufers

Beschluss: einstimmig - Den Anträgen 1 bis 3 wird zugestimmt.

 


Eschen, 16. April 2008

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor


VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt


GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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