SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 07/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 23. April 2008 / 18.00 – 22.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni (ab 2. Traktandum)
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Neuanstellung Personalleiter/in - 89
- Erhöhung Stellenprozente Reinigung Primarschule Eschen - 90
- Grobanalyse Liegenschaft Brunnenweg 3 - 91
- Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde - 92
- Beitrag an die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums „140 Jahre Gesangverein Kirchenchor Eschen - 93
- Gesuch um Bodentausch - 94
- Nachtragskredit für den Deckbelag und Beleuchtungserneuerung der Strasse Hainweg - 95
- Baugesuch: Einbau Solaranlage - 96
- Baugesuch: Einbau Solaranlage - 97
- Baugesuch: Einbau Solaranlage - 98
- Baugesuch: Abbruch desolater Balkone und Neubau derselben beim Mehrfamilienhaus Nr. 121 auf Parzelle Nr. 1254, Essanestrasse, Eschen - 99
- Baugesuch: Aufstockung einer Wohnung auf das bestehende Wohnhaus - 100
- Baugesuch: Befristeter und provisorischer Parkplatz für Fa. Thyssen Krupp Presta AG auf Parz. 1719, Wirtschaftspark Eschen - 101
- Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ - 102
- Vernehmlassungsbericht des Amtes für Bevölkerungsschutz betreffend Betriebsreglement Feuerwehr-Übungsanlage - 103
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 104
- Einbürgerung infolge Eheschliessung - 105
- Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes - 106
- Baugesuch: Felsaufbereitung auf der Parz. Nr. 3103, Sägastrasse, 9485 Nendeln - 107
1. Neuanstellung Personalleiter/in 89
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Ausgangslage:
Der Gemeinderat bewilligte am 13. Februar 2008, Traktandum 22, die Stellenausschreibung des/der Personalleiter/in.
Ausschreibung:
Die Ausschreibung der Stelle erfolgte in den Landes-, in den Regionalzeitungen sowie in den gemeindeeigenen Medien.
Tätigkeitsschwerpunkte wie in den Medien ausgeschrieben:
„Sie sind zuständig für die Personalbetreuung und –administration, die Lohnbuchhaltung und die Sozialversicherungs-Abrechnung. Als kompetente/r Ansprechpartner/in stehen Sie dem Gemeindevorsteher, den Führungskräften und Mitarbeitenden in allen personalrelevanten Fragen zur Seite. Das Aufgabengebiet umfasst im Weiteren die Abwicklung des Personalsuchverfahrens, des Lehrlingswesens, die Koordination der jährlichen Personalbewertung und der Lohnrunde, die Betreuung der Weiterbildungsaktivitäten sowie die Weiterentwicklung von Systemen und Instrumenten.“
Bewerbungsgespräche und Auswahl:
Die eingereichten Unterlagen wurden durch ein externes Fachbüro sowie intern geprüft und anschliessend wurde mit potentiellen Bewerbern ein Bewerbungsgespräch geführt.
Empfehlung der Finanz- und Personalkommission:
Die Finanz- und Personalkommission hat in der Sitzung vom 16. April 2008 dieses Thema unter Beisein von Gerold Schädler behandelt und befürwortet die Anstellung von Irene Ritter-Schächle.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Neuanstellung Personalleiterin in der Person von Irene Ritter-Schächle.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Toni Schächle ist im Ausstand.
2. Erhöhung Stellenprozente Reinigung Primarschule Eschen - 90
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Stellenprozente von Jasmin Finke wurden anlässlich der Sitzung der Finanz- und Personalkommission vom 6. März 2008 nochmals diskutiert. Die Finanz- und Personalkommission empfiehlt eine Erhöhung der Stellenprozente von Jasmin Finke von 54 % auf 75 % ab 1. Juli 2008.
Barbara Kranz mit einem Anstellungspensum von 35 % Stellenprozenten soll vom Kindergarten Haldenruh bzw. Dorf in die Primarschule übertreten.
Antrag:
- Der Gemeinderat bewilligt die Erhöhung der Stellenprozente von Jasmin Finke von 54 % auf 75 % ab 01.07.2008.
- Der Gemeinderat bewilligt, dass Barbara Kranz mit einem Anstellungspensum von 35 % Stellenprozenten wie bis anhin vom Kindergarten Haldenruh bzw. Dorf in die Primarschule Eschen übertritt.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wurde zugestimmt; 10 Ja, 1 Nein (VU).
- Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
3. Grobanalyse Liegenschaft Brunnenweg 3 - 91
Antragsteller: Immobilienverwaltung, Markus Frieser
Bericht:
Grobanalyse über den Zustand des Gebäudes und Investitionsplan für die nächsten fünf Jahre mittels Präsentation.
Erwägungen:
Markus Frieser, Immobilienverwaltung, ist für dieses Traktandum eingeladen und präsentiert die Grobanalyse der Liegenschaft Brunnenweg 3.
Eckdaten der Liegenschaft: Parzelle-Nr. 173/VIII, 402 Klafter
Neubau – Anbau:
1962:Landhaus mit Arztpraxis 2'100 m³, BGF 342 m², CHF 370'000.00
1985:Dachaufbau/Parkplätze/Garagenanbau, CHF 257'000.00
Baulicher Unterhalt – Art der Arbeiten von 1998 bis 2007:
Verglasungen, diverse Services, Umgebungsarbeiten, Bodenbeläge, Malerarbeiten, Haustechnik- und Elektroinstallationen etc. = Total CHF 49'000.00
Investitionen 1998 bis 2007:
2002: Umbau Obergeschoss, CHF 55'000.00
2005: Anbau und neue Küche, CHF 95'000.00
2007: Sanierung Wärmezentrale, CHF 31'000.00
Total Investitionen: CHF 220'000.00
Energieverbrauch 1998 bis 2007:
Strom/LKW/Wasser/Abwasser/WLU/Heizöl aus Lagerbestand (Ø 7'000 lt./a – ca. 0.40 CHF/lt.)
= Total CHF 44'100.0 (Ø pro Jahr: CHF 4'100.00)
Aufwand:
Baulicher Unterhalt, Investitionen, Energiekosten 1998 bis 2007 exkl. Versicherungen, Betreuung der Aussenanlagen etc. = CHF 313'100.00
Ertrag:
Mietzinseinnahmen 1998 bis 2007 = CHF 620'000.00
Vorgesehene Investitionen 2008:
Bodenbeläge sanieren, Malerarbeiten, Telefon/Internet, Schliessanlage, Schreinerarbeiten etc. = Budget CHF 44'000.00 gemäss Gemeinderatsbeschluss
Rahmenbedingungen/Gesetze:
- Energieverordnung (bauliche Veränderungen müssen nach dem neusten Baugesetz ausgeführt werden)
- Gleichstellungsgesetz für Behinderte (Umsetzung bei öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten und Schulen innert fünf Jahren)
- Elektroinstallationen (NIV) (Installation von FI-Schaltern)
- Erdbebensicheres Bauen
- Brandschutzvorschriften
- Haustechnik Installationen
- Bedürfnisse der Nutzer
- Raumprogramm etc.
Markus Frieser fasst zusammen, dass Investitionen entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer zu erfolgen haben. Entscheidungen für Investitionen müssen einen nachhaltigen Wert haben. Es kann nicht sein, dass das Problem kurzfristig gelöst werde und immer wieder kleine Beträge investiert werden. Entscheidungen müssen einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise unterzogen werden. Zu berücksichtigen ist auch die Lebensdauer einzelner Bauteile. Diese haben auch ihren Lebenszyklus, welcher nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.
Für mehrere Gemeinderäte ist es nicht akzeptabel, dass die veralteten Elektroinstallationen der Liegenschaft Brunnenweg 3, welche eine grosse Gefahr darstellen, nicht saniert werden. Markus Frieser äussert sich, dass direkte Massnahmen zur Unfallverhütung (die Steckdosen wurden mit Abdeckungen verschlossen) getroffen worden sind und die Installation von den Liechtensteinischen Kraftwerken abgenommen wurden. Es empfiehlt sich jedoch, bei weiterer Nutzung der Liegenschaft während der nächsten fünf Jahre, eine Sanierung der Elektroinstallationen vorzunehmen. Diese Sanierung hätte ein Kostendach von CHF 50'000.00, was seine Abklärung mit einer Fachfirma ergeben hatte.
Der Vorsteher legt grossen Wert darauf, dass Einzelmassnahmen in den Räumen getroffen werden, dort wo sich vor allem die Kinder aufhalten.
Die Gemeinderäte sind sich einig, dass die Liegenschaft Brunnenweg 3 sowie alle Liegenschaften der Gemeinde einer Analyse unterzogen werden müssen. Die Abteilung Bauwesen wird beauftragt, eine Übersicht der gemeindeeignen Liegenschaften zu erstellen. Anhand dieser wird die Liste der anstehenden und zukünftigen Projekte gegenübergestellt, um eine Prioritätenliste zu erarbeiten. Die Prioritätenliste soll Aufschluss geben, welches Gebäude saniert oder abgebrochen werden soll und in welchem Zeitraum. Auch kann in Betracht gezogen werden, einzelne Liegenschaft anderer Nutzung zuzuführen. Die zu erwartenden Kosten müssen budgetiert werden und werden in die mittlere Finanzplanung aufgenommen.
Weiters ist derzeit die Bedürfnisabklärung für die Tagesstrukturen im Gange. Diese kann auch zusätzlich als Entscheidungsgrundlage dienen.
Ein Gemeinderat vertritt die Meinung, dass vom Gemeinderat entschiedene Projekte verschoben werden müssen, bis eine Gesamtentscheidung gefällt sei. Diesbezüglich äussert der Vorsteher, dass Projekte wie z.B. die Tagesstrukturen nicht verschoben werden können, da dieses Projekt bereits der Regierung mitgeteilt wurde und die Gemeinde Eschen sich zu diesem Projekt entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 2008, Traktandum 51 der Gemeinderatssitzung 04/08, bekannte.
Der Vorsteher bekräftigt, dass eine Gesamtbetrachtung der Investitionen von hoher Wichtigkeit ist. Bauliche Projekte benötigen eine längere Realisierungsphase. Die Investitionen müssen mittel- bis längerfristig geplant werden.
Auf die Frage eines Gemeinderates, wie viel Mittel für die Investitionen von Liegenschaften bzw. den Erwerb von Grundeigentum vorhanden ist, äussert sich der Vorsteher,
dass auch die Personal- und Finanzkommission beauftragt wird, die von der Abteilung Bauwesen und vom Gemeinderat bewilligte Liste in die mittlere Finanzplanung einzubinden, um auch aus Sicht der Finanzplanung Prioritäten zu setzen.
Ein Gemeinderat erachtet es als sehr wichtig, dass die Kommission „Aktive Bodenpolitik“ aktiv Überlegungen anstrebt, welche Grundstücke für welche Bedürfnisabdeckung zukünftig erworben werden sollten.
Der Vorsteher und die Gemeinderäte bedanken sich bei Markus Frieser für die Erarbeitung der Grobanalyse. Sie gibt einen guten Überblick, dass ein grosser Handlungsbedarf besteht. Die Kindertagesstätte wird die nächsten fünf Jahre im selben Rahmen weiter geführt. Die vom Gemeinderat gesprochenen Renovierungskosten von CHF 44'000.00 sind somit notwendig, um den Betrieb fortzuführen. Längerfristig ist eine Entscheidung zu treffen, ob dieses Gebäude einer Generalsanierung unterzogen werden soll. Weiters ist auch eine strategische Entscheidung von Nöten, um das Projekt der Tagesstrukturen, welches vorerst ein Pilotprojekt für drei Jahre ist, in der Gemeinde einzubetten. Noch während der dreijährigen Pilotphase ist eine zukunftsweisende Entscheidung unerlässlich.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat erteilt dem Bereich Bauwesen den Auftrag die Grundlagen zu erstellen für die Festlegung der Prioritäten durch den Gemeinderat und anschliessenden Einarbeitung in die mittlere Finanzplanung bis zum 20. August 2008.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
- Dem Antrag wurde zugestimmt; 9 Ja, 2 Nein (VU).
4. Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde 92
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Das Benützungsreglement Gemeindesaal Eschen / Schulsaal Nendeln aus dem Jahre 2000 bedarf einer Anpassung. Bestimmungen zur Nutzung des Dorfplatzes fehlen. Die Bestimmungen zum Jugendschutz und Gewaltprävention (Empfehlung der Vorsteherkonferenz der Liechtensteinischen Gemeinde und der Gewaltschutzkommission der Regierung von 2006) sollten in das neue Reglement einfliessen.
Aufgrund der Doppelnutzung des Schulsaals Nendeln als Gesellschaftsraum und Turnhalle unterscheidet sich dieses Reglement von dem erst genannten und sollte daher ebenfalls auf das Objekt und die Nutzer angepasst werden.
Des Weiteren muss die Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen in der neuen Primarschule wie Turnhallen, Aula, Werkräume usw. geregelt werden.
Schliesslich sollten auch für die Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude und in den Pfrundbauten klare Regelungen vorliegen.
Empfehlung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 15. Juni 2008 für die Nutzung der genannten Räume je einen Entwurf für möglichst schlanke, nutzerfreundliche Reglemente zu erarbeiten.
In der Folge sollen die Entwürfe unter der Federführung von drei Gemeinderäten überprüft und für die Verabschiedung durch den Gemeinderat bis zur Gemeinderatssitzung vom 20. August 2008 vorbereitet werden.
Erwägungen:
Mehrere Mitglieder des Gemeinderates sind gegen eine drohende Überreglementierung für die Nutzung von gemeindeeigenen Liegenschaften. Jede Liegenschaft hat einen Hausabwart, welcher für das Gebäude die Verantwortung übernehmen könne. Auch seien diesbezüglich keine Probleme bekannt. Bezüglich dem Gemeindesaal, dem Foyer sowie dem Dorfplatz sei es sicher notwendig, ein klares Reglement zu erarbeiten. Es könne jedoch nicht sein, dass für alle Liegenschaften ein Reglement erstellt werden solle. Sollte es jedoch unerwartet Probleme ergeben, könne dies vorab von Immobilienverwalter und wenn nötig vom Vorsteher geregelt werden und dann könne immer noch überlegt werden, ob die Nutzung weiterer Gebäude reglementiert werden solle. Doch generell sollte die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf der Hauswart übernehmen.
Der Vorsteher bekräftigt, dass die Nutzung der öffentlichen Räumlichkeiten, Gemeindesaal, Foyer sowie Dorfplatz auch einer Vorschrift bezüglich der Gewaltprävention bei öffentlichen Veranstaltungen unterlegen ist. Diese Sicherheitsmassnahmen müssen bei der Bearbeitung bzw. Anpassung des Reglements einfliessen. Auch die Auflage betreffend Brandschutz sieht bei Veranstaltungen vor, nur eine gewisse Anzahl an Sitzplätzen zu erlauben. Marcel Foser, Leiter Hochbau, in seiner Funktion als Brandschutzexperte, kontrolliert den Dorfsaal vor Einlass des Publikums.
Eine Gemeinderätin legt Wert auf den Einbezug der Lehrerschaft bei der Erarbeitung der Nutzungsgrundlagen für die Primarschule. Diesbezüglich erklärt der Vorsteher, dass in der Primarschule ein Hauswart angestellt ist. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird weiterhin die gängige und bestehende Praxis angewendet, da sich diese bis anhin bewährt habe.
Der Gemeinderat entscheidet, dass folgende Gebäude durch die Hauswarte betreut werden können. Deren Nutzung wird nicht durch ein Reglement geregelt, sondern durch intern erarbeitete Grundsätze allenfalls mit einer Hausordnung.
- Mehrzwecksaal, PSN
- Turnhalle, PSE
- Aula, PSE
- Ausserschulische Nutzung von Räumen ( Werk-, Malräume, Brennofen etc. in PSE)
- Aula, Werk- und Malräume in PSN
- Mehrzweckraum, MZG
- Ausstellungsräume, Pfrundbauten
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für die Nutzung des Gemeindesaales, Dorfplatz, Foyers das vorhandenen Reglement zu überprüfen und zu optimieren unter dem Vorsitz des Leiters Dienste bis am 15. Juni 2008. Das Reglement ist zu straffen und darf nur das Wesentliche enthalten.
- Der Gemeinderat beauftragt drei Gemeinderäte, das überarbeitete gestraffte Reglement zu überprüfen und für die Verabschiedung durch den Gemeinderat vorzubereiten bis am 20. August 2008
- Für diese Aufgabe werden bestellt: Kurt Gerner, Albert Kindle, Stefanie von Grünigen.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
- Dem Antrag wurde zugestimmt; 10 Ja, 1 Nein (VU).
- Dem Antrag wurde zugestimmt; 10 Ja, 1 Nein (VU).
5. Beitrag an die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums „140 Jahre Gesangverein Kirchenchor Eschen - 93
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Gesangverein Kirchenchor Eschen feiert dieses Jahr sein 140-jähriges Bestehen. Die Feierlichkeiten beginnen am 15. November 2008 im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Pfarrkirche. Anschliessend findet ein festlicher und unterhaltsamer Abend im Gemeindesaal statt. Für diesen Anlass werden ausserordentliche Aufwendungen erbracht, die aus dem regulären Budget nicht abgedeckt werden können. Aus diesem Grunde ersucht der Gesangverein Kirchenchor Eschen die Gemeinde Eschen um eine ausserordentliche Unterstützung von CHF 5'000.00.
Antrag:
- Der Gemeinderat genehmigt eine ausserordentliche Zuwendung von CHF 5'000.00 für den Festgottesdienst in der Pfarrkirche Eschen und anschliessenden weltlichen Feierlichkeiten im Gemeindesaal Eschen.
- Der Gemeinderat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 5'000.00.
Beschluss: einstimmig
Den Anträgen 1 und 2 wurde zugestimmt.
6. Gesuch um Bodentausch - 94
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Mit Schreiben vom 30. Januar 2008 gelangte Hermy Geissmann-Mittelberger mit einem Gesuch an die Gemeinde Eschen ihre nicht baureife Parzelle Nr. 397, Grosser Britschen, 1067 m², in der Wohnzone A, mit einem baureifen Grundstück der Gemeinde Eschen zu tauschen.
Die Kommission „Aktive Bodenpolitik“ hat sich anlässlich der Sitzung vom 10. April 2008 mit diesem Gesuch befasst und erteilt folgende Empfehlung an den Gemeinderat:
Die Gemeinde Eschen besitzt derzeit kein geeignetes Grundstück, welches Hermy Geissmann-Mittelberger zum Tausch angeboten werden kann und kann somit auf das Angebot nicht eintreten.
Erwägungen:
Ein Gemeinderat teilt mit, dass Hermy Geissmann-Mittelberger schon des Längeren empfohlen wurde, auch im privaten Bereich aktiv für einen Bodentausch zu werden.
Der Vorsteher wird den Antrag auf die Pendenzenliste aufnehmen und Hermy Geissmann-Mittelberger informieren, sobald sich eine Möglichkeit für einen Bodentausch mit der Gemeinde ergeben wird. Doch derzeit sind keine Grundstücke vorhanden.
Antrag:
Der Gemeinderat kann auf das Gesuch eines Bodentausches nicht eingehen, weil zurzeit kein geeignetes baureifes Grundstück als Tauschmöglichkeit zur Verfügung steht und lehnt aus diesem Grund den Bodentausch ab.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
7. Nachtragskredit für den Deckbelag und Beleuchtungserneuerung der Strasse Hainweg - 95
Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel
Bericht:
Die Strasse Hainweg wurde in den Jahren 1980 – 1981 mit Tragschicht, aber ohne Deckbelag gebaut. Während diesen Jahren ergaben sich an der Tragschicht starke Abnutzungs-erscheinungen. Randabschlüsse sind teilweise nur noch schlecht eingebunden und deshalb oft locker.
Im Budget wurde die Summe für einen neuen Deckbelag inkl. vorgängiger Reparaturarbeiten an den Randabschlüssen mit CHF 30'000.00 vorgesehen.
Nach Kontaktaufnahme aller Werke stellte sich heraus, dass diese erhebliche Abänderungen und Ergänzungen an ihren Trasse vornehmen möchten. Die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland und die Liechtensteinischen Kraftwerke mit Strom und Kommunikation möchten ihre Leitungen aus dem privaten Bereich in die Strassentrasse verlegen.
Demzufolge muss auch die Verkabelung der Strassenbeleuchtung verlegt werden. Nebst einer zusätzlichen neuen Strassenbeleuchtung werden die bestehenden Leuchtkörper ersetzt und die Verteilkabinen nachgerüstet.
Um das Trasse der Strassenbeleuchtung auf öffentlichen Grund zu verlegen und die Beleuchtung zu erneuern, ist ein Nachtragskredit von CHF 40'000.00 notwendig. Baubeginn ist ab Mitte Juni vorgesehen.
Erwägungen:
Ein Gemeinderat fragt an, warum man die Kosten für die Erstellung der Strassenbeleuchtung nicht früher budgetiert habe.
Der Vorsteher erklärt hiezu, dass der Leiter Tiefbau das Projekt sauber budgetiert habe. Anlässlich einer Koordinationssitzung mit allen Werken stellte sich heraus, dass weitere Kosten entstehen, die nun einen Nachtragskredit verlangen (siehe Bericht). Es macht keinen Sinn, die Strasse zum heutigen Zeitpunkt mit einem Deckbelag zu versehen und nachträglich, die Werkleitungen in vier bis fünf Jahren im öffentlichen Strassenbereich zu verlegen. Es würden doppelte Kosten entstehen.
Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 40'000.00 für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
8. Baugesuch: Einbau Solaranlage - 96
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Solaranlage an die Südfassade des Einfamilienhauses Nr. 4 auf Parzelle Nr. 1655, Hub 4, Eschen-Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
9. Baugesuch: Einbau Solaranlage - 97
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Solaranlage an die Südfassade des Einfamilienhauses Nr. 69 auf Parzelle Nr. 3156, Wiesenstrasse 69, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
10. Baugesuch: Einbau Solaranlage - 98
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Solaranlage an die Südfassade des Einfamilienhauses Nr. 5 auf Parzelle Nr. 477, Breiten, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
11. Baugesuch: Abbruch desolater Balkone und Neubau derselben beim Mehrfamilienhaus Nr. 121 auf Parzelle Nr. 1254, Essanestrasse, Eschen 99
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Abbruch der desolaten Balkone beim Mehrfamilienhaus Nr. 121 und deren Neuerrichtung auf Parzelle Nr. 1254, Essanestrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
12. Baugesuch: Aufstockung einer Wohnung auf das bestehende Wohnhaus - 100
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Neubau einer 3 ½ Zimmer-Wohnung auf das bestehende Wohnhaus Nr. 30 auf Parzelle Nr. 3073, Bahngasse 30, Nendeln.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender
Auflage:
Aussenhüllengestaltung ist mit der Baubehörde abzustimmen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
13. Baugesuch: Befristeter und provisorischer Parkplatz für Fa. Thyssen Krupp Presta AG auf Parz. 1719, Wirtschaftspark Eschen - 101
Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Erstellung eines befristeten und provisorischen Parkplatzes für die Fa. Thyssen Krupp Presta AG auf der Parzelle Nr. 1719, Wirtschaftspark Eschen, auf 3 Jahre.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der neue Richtplan Wirtschaftspark Eschen wird nicht tangiert.
Auflagen:
Die Baubewilligung für die Errichtung des provisorischen Parkplatzes istn befristet. Sollte die Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen vor der Dreijahresfrist erfolgen, muss der Parkplatz rückgebaut werden und die Parkplätze ins Parkhaus verlegt werden.
In jedem Fall endet die Frist der Baubewilligung nach 3 Jahren und das Gelände muss in den ursprünglichen Zustand erstellt werden.
Erwägungen:
Ein Gemeinderat bittet, dass der zukünftige Betreiber des Parkhauses über diese befristete Baubewilligung informiert werde. Der Vorsteher teilt mit, dass er jederzeit offene Fragen beantworten werde und bei Verlangen steht dem zukünftigen Betreiber des Parkhauses die Möglichkeit offen, die Sitzung des Gemeinderates für Fragen zu besuchen.
Ein Gemeinderat bemerkt, dass anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung auf derselben Parzelle ein Baugesuch abgelehnt wurde. Nun wird wieder ein neues angesucht. Diesbezüglich erklärt der Vorsitzende der Baukommission besteht für den Antragssteller, dessen Baugesuch das letzte Mal abgelehnt wurde, die Möglichkeit wieder ein Baugesuch mit einem baureifen Projekt auf derselben Parzelle zu beantragen. Der Bereich Bauwesen ist dann verpflichtet, dieses Baugesuch wiederum zu prüfen. Der Vorsitzende der Baukommission wird diesen möglichen Fall mit dem Bereich Bauwesen abklären und den Gemeinderat anlässlich der nächsten Gemeinderatssitzung informieren.
Antrag:
Die Planungskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit den erwähnten Auflagen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
14. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ - 102
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat die Gemeinden, verschiedene Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ eingeladen, bis am 20. Juni 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates wird das Ressort Bildung beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
15. Vernehmlassungsbericht des Amtes für Bevölkerungsschutz betreffend Betriebsreglement Feuerwehr-Übungsanlage - 103
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Das Amt für Bevölkerungsschutz hat die Gemeinden zur Stellungnahme des Betriebsreglements Feuerwehr-Übungsanlage gebeten.
Erwägung:
Der Vorsteher teilt mit, dass bei der Erarbeitung der Stellungnahme die Unterhalts- sowie die Erstellungskosten zu berücksichtigen sind, da aufgrund der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinde für solche Projekte die Gemeinden zuständig sind, jedoch wurden bei Verhandlungen mit dem zuständigen Regierungsrat folgender Schlüssel vereinbart: 20 % der Kosten werden vom Land und 80 % von den Gemeinden getragen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung des Betriebsreglements Feuerwehr-Übungsanlage und Ausfertigung einer Stellungnahme zu Handen des Gemeinderates wird das Ressort Sicherheit unter Beizug des Vorstandes der Freiwilligen Feuerwehr Eschen beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
16. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener 104
Antragsteller: Vorsteher
Gesuchsteller: Demirkan Hasdemir, Meierhofstrasse 19, 9490 Vaduz
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
17. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 105
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Näscher Antonija, Gemeindegarten 41, Nendeln
Bericht:
Näscher Antonija stellt aufgrund von § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 den Antrag um Aufnahme in das Landesbürgerrecht und in das Gemeindebürgerrecht.
Der vorliegende Antrag und die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind vom Zivil-standsamt geprüft worden.
Antrag:
Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Aufnahme der Bewerberin in das Gemeindebürgerrecht.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
18. Einbürgerung gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes - 106
Antragsteller: Vorsteher
Gesuchstellerin: Frommelt Marlies, Essanestrasse 24, Eschen sowie ihre Kinder, Frommelt Philipp und Frommelt Dominik
Bericht:
Gem. Art. 18 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. Nr. 76 / 1996) werden Bürger einer anderen Gemeinde auf Antrag in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Gemeinderat.
Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst die Aufnahme der Antragstellerin in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
19. Baugesuch: Felsaufbereitung auf der Parz. Nr. 3103, Sägastrasse, 9485 Nendeln 107
Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Antrag:
Geplant ist die Felsaufbereitung (Gesteinszerkleinerung und Grössensortierung für die Wiederverwertung) auf der Parz. Nr. 3103 in der Industrie- und Gewerbezone Säga, Sägastrasse in Nendeln.
Der Gemeinderat hat am 7. November 2007 auf der Parz. Nr. 3103 mehrheitlich dem baurechtlichen Nachvollzug für die Erstellung eines Platzes für die Zwischenlagerung von unverschmutzten Aushub- und Felsmaterial, Pflastersteine sowie von Baugeräte mit folgenden Auflagen zugestimmt:
- Es dürfen keine emissionsauslösende Aufarbeitungsarbeiten auf der Parz. Nr. 3103 stattfinden (Schall, Staub, Geruch).
- Die allfällige Anpassung von festen Einfriedungen entlang der nicht ausgebauten Erschliessungsstrasse ist beim späteren Strassenausbau Sache des Grundeigentümers.
- Die Gestaltung (Bepflanzung) entlang des Erlenbaches ist gemäss dem Überbauungsrichtplan Industrie Säga in Absprache mit der Abteilung Bauwesen auszuführen.
- Die Richtlinien und Vorschriften des Amtes für Umweltschutz sind einzuhalten.
Nach vorgängiger Baueinstellungsverfügung wegen Bauen ohne Baubewilligung vom 5. Juni 2007 des Hochbauamtes wurde am 11. Dezember 2007, dass vom Gemeinderat am 7. November 2007 bewilligte Baugesuch mit Bedingungen und Auflagen und mit dem Hinweis auf die Auflagen der Gemeinde Eschen vom Hochbauamt bewilligt.
Wie an der Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2008 informiert und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, wurden auf der Parz. Nr. 3103 die erwähnten Auflagen des Gemeinderatsbeschlusses zum Baugesuche für die Erstellung eines Platzes für die Zwischenlagerung vom 7. November 2007 nicht eingehalten und emissionsauslösende Felsaufbereitungsarbeiten ausgeführt. Die illegalen Felsaufbereitungsarbeiten sind am 17. Januar 2008 von den Gemeindeverantwortlichen eingestellt worden.
Am 12. März 2008 informierte der Vertreter der Bauherrschaft unter anderem schriftlich den Gemeinderat, dass das am 7. November 2007 vom Gemeinderat und am 11. Dezember 2007 vom Hochbauamt bewilligte Baugesuch für die Erstellung eines Platzes für die Zwischenlagerung von Aushub- und Felsmaterialen, Pflastersteine sowie Baugeräte gemäss einer Feststellung des Fürstlichen Landgerichtes nicht bewilligungspflichtig sei.
Am 18. April 2008 informierte der Vertreter der Bauherrschaft den Gemeinderat erneut und mit Eingangsstempel vom 21. April 2008 auch die Gemeindeverwaltung, dass er mit Verweis auf die nicht bestehende Bewilligungspflicht des Fürstlichen Landgerichtes das bewilligte Baugesuch für die Erstellung eines Platzes für die Zwischenlagerung von unverschmutztem Aushub- und Felsmaterial, Pflastersteine sowie Baugeräte auf der Parz. Nr. 3103 und die Baueingabe für die Felsaufbereitung vom 1. Februar 2008 auf derselben Parzelle per sofort zurück ziehe.
Zur Beurteilung, und Beschlussfassung liegt eine Stellungsnahme des Baurechtsberaters bei.
Schlussfolgerung:
- Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
- Die Tätigkeiten der Felsaufbereitung auf der Parz. Nr. 3103 sind im Sinne von Art. 71 Abs. 1 lit. h bewilligungspflichtig.
- Der Gemeinderat erteilt keine zonenfremde Nutzung auf der Parz. Nr. 3103.
Erwägungen:
Für ein Mitglied des Gemeinderats ist es sehr wichtig, dass der Gemeinderat die Kompetenz besitzt, Brecharbeiten, die nicht gewünscht werden, zu unterbinden. Auch wenn das Landgericht entscheidet, dass eine Brechanlage nicht bewilligungspflichtig sei.
Der Vorsitzende der Baukommission teilt mit, dass der Gesuchssteller ein anderes Rechtsverständnis hat als der Bereich Bauwesen. Weiters erklärte der Gesuchssteller, dass er kein eigenes Material bricht, sondern im Auftrag und dies sei erlaubt.
Antrag:
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
2. Der Rückzug des Baugesuches für die Felsaufbereitung wird zur Kenntnis genommen.
3. Ein formloser Brief wird an den Bauherrenvertreter gesandt.
Beschluss: einstimmig
Den Anträgen 1 bis 3 wurde zugestimmt.
Eschen, 29. April 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid