SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 09/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 21. Mai 2008 / 18.00 – 20.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Bieberschulte Werner, Gerner Michael
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Ortseingangstafeln - Grundsatzdiskussion - 114
- Neuanstellung Gebäudereiniger (Hauswart Stellvertreter PSE) - 115
- Nachtragskredit Abbruch Stall, Parzelle Nr. 3008, im übrigen Gemeindegebiet - 116
- Begabtenförderung an den liechtensteinischen Schulen mit Schwerpunkt Primarschulen - 117
- Gemeindesubvention für den Verein für Familienhilfe und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland - 118
- Ausbau Bongertenstrasse - 119
- Baugesuch Erstellung von 8 Parkplätze - 120
- Baugesuch Einbau Solaranlage - 121
- Baugesuch Erstellung bekieste Parkplätze / Abstellfläche - 122
- Baugesuch MFH mit Büro und Geschäfthaus - 123
- Umnutzung des Dachgeschosses in der Gewerbehalle zu Gemeinschaftsräumen in der Industrie- und Gewerbezone, Nendeln - 124
- Neubestellung der Rheinkommission - 125
1. Ortseingangstafeln - Grundsatzdiskussion - 114
Antragsteller: Leiter Dienste, René Wanger
Die Realisierung von Ortseingangs- und Begrüssungstafeln wird in Eschen bereits seit Jahren immer wieder diskutiert. Seitens der Ortsvereine und Veranstalter besteht vermehrt der Wunsch, auf ihre Anlässe und Veranstaltungen in der Gemeinde besser aufmerksam machen zu können. Derzeit passiert dies mittels Schildern und Transparenten, die am Strassenrand platziert werden.
Es wurde daher eine Möglichkeit gesucht, die Ortseingangs- und Begrüssungstafeln sowie die Bewerbung von Veranstaltungen und Anlässe zu kombinieren. Die Gestaltung wurde im Haus gemacht und an das aktuelle Erscheinungsbild angepasst. Inzwischen können aufgrund der vorliegenden Offerten die Kosten für die Umsetzung abgeschätzt werden.
Der Gemeinderat kann nun über den erarbeiten Vorschlag orientiert werden. Die Information erfolgt mittels verschiedener Beispielen in einer Präsentation.
Erwägungen:
Für dieses Traktandum ist René Wanger, Leiter Dienste, anwesend und präsentiert verschiedene Varianten und die Kosten von Ortseingangstafeln:
Varianten und Kosten von Ortseingangstafeln
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Variante
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Vor- und Nachteile
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Kosten
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Ortseingangs-
Begrüssungstafel
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- Freundliche Begrüssung der Besucher bzw. des Durchreisenden
- Auf unsere Gemeinde aufmerksam machen
- Positive Selbstdarstellung – Image
- Platzierung an den vier Ortseingängen
- Statisch – immer gleich
- Wird langfristig kaum beachtet
- Wenn nur Tafel; Gestaltung durch Grafiker zwingend
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CHF 10'000.00
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Ortseingangs- und Veranstaltungstafeln
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- Bewerbung der Veranstaltung in der Gemeinde
- Unterstützung der Veranstalter/Vereine
- Modernes Informations- und Kommunika-tionsmittel
- Weniger Plakate und Transparente
- Tafel relativ günstig
- Aufgrund Aktualisierung der Veranstaltung mehr Beachtung
- Aufwändig (Demontage, Beschriften, Montage)
- Kosten, jeweils mind. CHF 100.00 für neue Beschriftung (Wer zahlt? Vereine?)
- Gefahr, dass der Aufwand (Kosten) von Vereinen gescheut wird
- Nicht aktuell; z.B. an Wochenenden
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CHF 18'000.00
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Ortseingangstafel mit LED Anzeige
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- Moderne Präsentation der Gemeinde
- Für Vereine/Veranstalter keine weiteren Kosten
- Einfach Handhabung
- Auch für andere (eigene)Veranstaltungen und Kommunikation einsetzbar
- Mit Fernsteuerung immer aktuell
- Relativ teuer
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CHF 70'000.00 bis
CHF 80'000.00
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Die Errichtung einer Ortseingangstafel, mit welcher jeder Autofahrer bei der Einfahrt ins Dorf begrüsst werden soll, wird grundsätzlich positiv von den Mitgliedern des Gemeinderats bewertet. Je nach Ausführung der Ortseingangstafel könnte versucht werden, den derzeit herrschenden Plakatwald in der Gemeinde teils einzudämmen (Werbung allgemein, Veranstaltungshinweise von Vereinen, Kultur, Sport etc.).
Ein Gemeinderat teilt mit, dass schon vor einem Jahr ein Baugesuch betr. Beschilderung bei der Gemeinde eingereicht wurde. Damals sei mitgeteilt worden, dass ein Konzept durch die Orts- und Raumplanungskommission erstellt werde.
Der Vorsitzende der Orts- und Raumplanungskommission teilt mit, dass die Kommission und der Bereich Bauwesen sich schon des Längeren mit dieser Thematik auseinander setzen. In Planung sei ein einheitliches Reglement zu erstellen, welches das Platzieren von Werbung und Veranstaltungshinweisen in der Gemeinde regle. Im Reglement sollen die Handhabung von fixen und temporären Werbetafeln erklärt werden. Je nachdem werde eine Baubewilligung benötigt. Anträge für das Aufstellen einer Werbetafel gehen derzeit einerseits beim Gemeindepolizisten oder andererseits beim Tiefbauamt ein. Weiters werde in Betracht gezogen, dass eine Fläche in der Gemeinde für das Abringen von Werbetafeln bzw. Veranstaltungshinweisen bezeichnet werden sollten. Offen sei jedoch vor allem die rechtliche Situation, ob wirklich die Gemeinde für das Erteilen von Baubewilligungen für Werbetafeln zuständig sei.
Der Vorsteher teilt diesbezüglich mit, dass für temporäre Werbetafeln die Gemeinde zuständig sei. Hingegen die Ausfertigung von zeitlich unbegrenzten Werbetafeln liege in der Kompetenz des Tiefbauamts. Weiters teilt der Vorsteher mit, dass die Revision des Baugesetzes noch in diesem Jahr im Landtag behandelt werde und somit auch die Zuständigkeit von Bewilligungen von Baugesuchen geklärt werde.
Um ein Eindämmen von Veranstaltungsplakaten zu erreichen, wird die Variante Ortseingangstafel mit der Möglichkeit Veranstaltungen bekannt zu geben, diskutiert. Diesbezüglich stehen zwei Varianten zu Diskussion. Einerseits eine statische, bei welcher Veranstaltungshinweise händisch ausgewechselt werden müssen und andererseits eine dynamische mit einer LED-Anzeige. Diesbezüglich teilt René Wanger mit, dass eine Ortseingangstafel mit einem statischen Hinweis auf Veranstaltungen einen grossen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeute. Die auswechselbaren Tafeln müssen mit Buchstaben bzw. Zahlen versehen werden. Auch bedeute dies einen laufenden Kostenaufwand für die Gemeinde (Werkbetrieb) sowie für die Veranstalter. Die Gefahr sei, dass die Veranstalter diese Kosten scheuen und somit auf ihre Veranstaltung wieder konventionell mit Plakaten aufmerksam machen werden. Weiters können die Veranstaltungshinweise, welche am Wochenende statt finden würden, erst wieder am Anfang der Woche entfernt werden. Somit sei eine absolute Aktualität nicht möglich.
Ein Gemeinderat meint, dass eine Ortseingangstafel mit einer LED-Anzeige sehr kostenintensiv sei, da diese zum Einen sehr teuer in der Anschaffung sei und zum Anderen hohe Kosten mit sich ziehen werde, da diese vermutlich sehr störungsanfällig sei. Auch sei diese der Gefahr von Sabotage ausgesetzt und werde vermutlich immer wieder durch Unbekannte beschädigt. Eine Gemeinderätin teilt mit, dass sie gegen das Platzieren von Ortseingangstafel mit LED-Anzeige an jedem Ortseingang sei.
Die Gemeinderäte bitten den Leiter Dienste, weitere Offerten über die elektronische Ortseingangstafel in verschiedenen Höhen und Grössen einzuholen. Weiteres regen sie an, auch die Unterhalts- und Folgekosten bei der Offerteinholung zu berücksichtigen.
Antrag:
- Der Gemeinderat spricht sich für die Realisierung von Ortseingangstafeln mit Veranstaltungshinweisen aus.
- Der Gemeinderat beschliesst für die weitere Entscheidung genauere Offerten über die elektronische Veranstaltungshinweistafeln inkl. Folgekosten und Unterhaltskosten einzuholen durch den Leiter Dienste bis Ende August 2008.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wurde zugestimmt; 6 Ja, 3 Nein (2 VU, 1 FBP).
- Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
2. Neuanstellung Gebäudereiniger (Hauswart Stellvertreter PSE) - 115
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Ausgangslage:
Der Gemeinderat bewilligte am 27. Februar 2008 anlässlich der Gemeinderatssitzung 03/08, Traktandum 41, die Stellenausschreibung des Gebäudereinigers (Hauswart Stellvertreter) m/w.
Ausschreibung:
Die Ausschreibung der Stelle erfolgte in den Landeszeitungen sowie in den gemeindeeigenen Medien.
Tätigkeitsschwerpunkte wie in den Medien ausgeschrieben:
Aufgabenbereich:
- Durchführung der fachgerechten, ökologischen und werterhaltenden Reinigung
- Sicherstellung und Bedienung der technischen Einrichtungen
- Anlassbezogene Bereitstellung der Räumlichkeiten
- Betreuung von Veranstaltungen
- Mithilfe bei der Pflege von Aussenanlagen
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufslehre
- Berufserfahrung im Gebäudeunterhalt, vorzugsweise in Schulgebäuden ist erwünscht
- Erfahrung in Administration und PC-Anwenderkenntnisse
- Bereitschaft zu unregelmässigem Arbeitseinsatz
- Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
- Flexibilität, Teamfähigkeit, gute Konstitution
Bewerbungsgespräche und Auswahl:
Die eingereichten Unterlagen wurden intern geprüft und anschliessend mit potentiellen Bewerbern ein Bewerbungsgespräch geführt.
Empfehlung der Finanz- und Personalkommission:
Die Finanz- und Personalkommission hat in der Sitzung vom 14. Mai 2008 dieses Thema behandelt und befürwortet die Anstellung von Christian Kirschbaumer.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich.
Antrag
Der Gemeinderat genehmigt die Neuanstellung in der Person von Christian Kirschbaumer. Eintrittsdatum:1. September 2008 / Gebäudereiniger (Hauswart Stellvertreter PSE)
Beschluss: mehrheitlich
Dem Antrag wird zugestimmt.
3. Nachtragskredit Abbruch Stall, Parzelle Nr. 3008, im übrigen Gemeindegebiet - 116
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Parzelle Nr. 3008 befindet sich im übrigen Gemeindegebiet und ist im Besitze der Bürgergenossenschaft. Die Parzelle wurde verpachtet und wird landwirtschaftlich genutzt. In Absprache zwischen dem Vorstand der Bürgergenossenschaft und jetzigem Pächter wurde folgende Abmachung getroffen. Der Pächter übernimmt den Abbruch ohne Entsorgungskosten bis auf die Grundmauern. Hingegen das Entfernen des Fundaments und die anschliessende Renaturierung gehen zu Lasten der Bürgergenossenschaft (Gemeinde). Abklärungen durch den Bereich Bauwesen, Leiter Tiefbau, haben ergeben, dass dafür ein Kostendach von CHF 15'000.00 benötigt werden.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit von CHF 15'000.00 für den Abbruch des Fundaments und die Renaturierung.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
4. Begabtenförderung an den liechtensteinischen Schulen mit Schwerpunkt Primarschulen 117
Antragsteller: Ressort Bildung, Stefanie von Grünigen
Bericht:
Die Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren Unterschieden gehört zum Grundauftrag der Schule und zählt somit zur täglichen Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Neu sollen Voraussetzungen geschaffen werden, damit den Schülerinnen und Schülern im Bereich der Begabten- bzw. Hochbegabtenförderung zusätzliche Angebote gemacht und die Begabtenförderung einen weiteren grossen Schritt vorwärts gebracht werden kann. Die Begabtenförderung, das heisst die allgemeine den unterschiedlichen Fähigkeiten angepasste Förderung aller Kinder und Jugendlichen, gehört zum Grundauftrag der Schulen und bestimmt die tägliche Arbeit der Lehrpersonen. Die Lehrpersonen gestalten ihren Unterricht so, dass alle Kinder möglichst viel davon profitieren.
Mit den besonderen Massnahmen (Ergänzungsunterricht, spezielle Förderung, Unterricht Deutsch als Zweitsprache und spezielle Einschulung), den pädagogischen-therapeutischen Massnahmen sowie der Sonderschulung bzw. der integrierten Sonderschulung konnten Angebote geschaffen werden, welche die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schulschwierigkeiten gewährleisten. Das betrifft rund 20 % aller Schülerinnen und Schüler.
Die Förderung von Begabten wird im schulischen Alltag praktiziert; sie wurde jedoch bisher nicht explizit analysiert und konzeptionell aufgearbeitet. Die Begabtenförderung auf der Primarschule soll nun weiter ausgebaut werden. Dies soll dadurch geschehen, dass den einzelnen Schulen zusätzliche Förderlektionen zur Verfügung gestellt werden, welche speziell für die Begabtenförderung genutzt werden.
Für die Gemeinde Eschen ergeben sich, bezogen auf die Schülerzahlen des laufenden Schuljahres, im Total 13 Lektionen für die Begabtenförderung (8 Lektionen an der PSE und 5 Lektionen an der PSN). Die Kosten dafür werden zu 50 % vom Land und zu 50 % von den Gemeinden getragen. Im Fall der Gemeinde Eschen sind dies Kosten von ca. CHF 25'000.00 jährlich.
Der Einstieg in das vorgeschlagene Projekt ist im Schuljahr 2008/2009 noch freiwillig, ab dem Schuljahr 2009/2010 ist allerdings vorgesehen, alle Primarschulen mit einzubeziehen. In den bestehenden Projektstrukturen arbeiten zurzeit 7 von 14 Primarschulen mit. Darunter befindet sich auch die Primarschule Nendeln.
Da die Primarschule Nendeln bereits in das Vorprojekt zur Begabtenförderung eingebunden ist und dieses auch wie geplant weiterführen wird, wurden die dafür anfallenden Lektionen im Budget 2008 bereits berücksichtigt. Im Fall der Primarschule Eschen wird bereits ein Begabtenförderungskonzept ausgearbeitet, jedoch sieht die Schulleitung einen Einstieg in das Projekt erst für das Schuljahr 2009/2010 vor, da derzeit noch andere Themen grössere Priorität beigemessen wird.
Ein Nachtragskredit für das Schuljahr 2008/2009 entfällt daher. Die jährlichen Kosten für die Begabtenförderung von rund CHF 25'000.00 werden im Budget 2009 berücksichtig werden.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht Begabtenförderung an den liechtensteinischen Schulen mit Schwerpunkt Primarschulen zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
5. Gemeindesubvention für den Verein für Familienhilfe und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland - 118
Antragsteller: Vorsteher, Gregor Ott
Bericht:
Mit Schreiben vom 25. April 2008 ersucht der Verein für Familienhilfe und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland die Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes, die Subventionsbeiträge für das Geschäftsjahr 2008 zur Auszahlung zu bringen, damit die Aufwendungen für das laufende Jahr gedeckt werden können.
Der Gesamtbetrag von CHF 574'861.00 wird auf der Basis der Einwohner per 31.12.2006 auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Hieraus ergibt sich folgende Aufstellung:
Aufteilung Gesamtbetrag Subventionen auf Basis der Anzahl Einwohner pro Gemeinde
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Gemeinden
|
Einwohner
|
Prozentsatz
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Betrag
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| Eschen-Nendeln |
4’141 |
33.74 % |
CHF 193’958.10 |
| Mauren-Schaanwald |
3’718 |
30.29 % |
CHF 174'125.40 |
| Gamprin-Bendern |
1’463 |
11.92 % |
CHF 68'523.45 |
| Ruggell |
1’920 |
15.65 % |
CHF 89'965.75 |
| Schellenberg |
1’032 |
8.40 % |
CHF 48'288.30 |
| Total |
12’274 |
100.00 % |
CHF 574'861.00 |
Für die Gemeinde Eschen entfallen gemäss diesem Schlüssel ein Subventionsbeitrag von CHF 193'958.10. Diese Summe ist im Budget 2008 enthalten.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Gemeindesubvention im Betrag von CHF 193'958.10 für den Verein für Familienhilfe- und Krankenpflege Liechtensteiner Unterland.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
6. Ausbau Bongertenstrasse - 119
Antragsteller: Planungskommission / Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht:
Die Bongertenstrasse ist eine Landstrasse und dient nebst den Gemeinde überschreitenden Verbindungen nach Gamprin und Schellenberg auch als wichtige Erschliessung der Eschner Gemeindegebiete Schönbühl, Bölsfeld, Müssnen und Aspen. Weiters dient die Bongertenstrasse als bedeutende Fusswegverbindung aus den genannten Gebieten ins Zentrum und als einer der wichtigsten Schulwege zur Primarschule Eschen.
Chronologie Ablauf Bongertenstrasse Etappe 1 (Alemannenstrasse bis Hohlagass):
| 2002 Jan |
Aktennotiz Karl Näscher: Landerwerb Dr. Josef Hoop Strasse bis Café Hoop ist erledigt. |
| 2003 Feb |
Auftrag für eine Vorstudie wird durch die Regierung des FL vergeben. |
| 2003 Mai |
Protokoll, Landerwerb Etappe 2 erledigt |
| 2003 Sept |
Studie Bereich Hohlagass bis Kappelestrasse erstellt und zur Kenntnis genommen. |
| 2003 Okt. |
Koordination mit Werken inkl. erster KV |
| 2004 Aug |
Ingenieurauftrag wird durch die Regierung des FL vergeben. |
| 2004 Nov. |
Plansatz an FL + Gemeinde (Fussgängerführungen, Hohlagass etc.) |
| 2004 Nov. |
Planungskommission (Empfehlung Trottoir talseitig mit Bodenerwerb) (Projekt Hohlagass wird befürwortet) |
| 2004 Dez. |
Projekt Hohlagass ertüchtigt |
| 2005 Jan. |
Vergabe des Ing.- Auftrag für Planung und Bauleitung der Werkleitungen in der Bongertenstrasse mit Hohlagass durch den Gemeinderat. Der Gemeinderat genehmigt das Strassenprojekt Bongertenstrasse mit Hohlagass |
| 2005 Feb. |
Regierung genehmigt die Vorstudie die als Grundlage für den Bodenerwerb dient |
| 2005 März |
Genehmigung des Projektes Hohlagass durch den Gemeinderat |
| 2005 März |
Aktennotiz Hochbauamt betr. Wiederaufbau eines Schopfes bei Julius Gerner |
| 2005 April |
Projektvorstellung Bongertenstrasse Etappe 1 an Anwohner |
| 2005 Mai |
Landerwerbs- und Anpassungsverhandlungen, Hoop Gerhard + Krieger Klara |
| 2005 Mai |
Landerwerbs- und Anpassungsverhandlungen, Hoop Louisana |
| 2005 Juni |
Landerwerbs- und Anpassungsverhandlungen, Beat Marxer |
| 2005 Juni |
Landerwerbs- und Anpassungsverhandlungen, Julius Gerner |
| 2005 Juni |
Stellungnahme von Julius zur Aktennotiz betr. Landerwerb und Anpassung |
| 2005 Juni |
Aktennotiz TBA intern durch Markus Verling |
| 2006 März |
Landerwerbsverhandlung mit Julius durch Gregor und Johann Ott |
| 2006 Aug |
nochmalige Umplanung des Kurvenbereichs Julius Gerner – als letzte aller Möglichkeiten. |
| 2007 Juli |
Besprechung Bongertenstrasse zwischen Julius Gerner und Anwalt mit Tiefbauamt und der Gemeinde Eschen |
| 2007 Aug. |
Anmerkungen zum Protokoll durch den Anwalt |
| 2007 Sept. |
Besprechung Bongertenstrasse zwischen Julius Gerner und Anwalt mit Tiefbauamt und der Gemeinde Eschen mit unterzeichneter Schlussfolgerung vom 11.Sept. 07
„Aus diesen Überlegungen kann bei vorliegenden Massnahmen durch den Grundeigentümer keine Bodenabgabe erfolgen“ |
| 2007 Dez. |
Variantenbesprechung Ausbau Bongerten mit Tiefbauamt und Gemeinde |
| 2008 Feb. |
Varianten Eingabe mit Vor- und Nachteilen
|
| 2008 März |
Varianten Vorstellung in der Planungskommission durch TBA |
Dazwischen fanden noch unzählige Telefonate und mündliche Gespräche von verschiedensten Personen statt.
An der Sitzung vom 3. März 2008 wurden der Planungskommission folgende 4 Varianten vorgestellt.
Variante 0: (’Bestvariante’) Talseitige Fussgängerführung mit erwähntem Bodenerwerb
Variante 1: Rückversetzung der bergseitigen Stützmauer mit talseitiger Fussgängerführung
Variante 2: Bergseitige Fussgängerführung mit max. 8%
Variante 3: Verzicht auf Anordnung eines Trottoirs (Fussweg über Resagässle und Rinkenwingertweg)
Empfehlung:
Die Planungskommission stellt den Antrag an den Gemeinderat er möge die Enteignung der notwendigen Landflächen der Variante 0 beschliessen und in die Wege leiten.
Erwägungen:
Für dieses Traktandum ist Markus Verling, Tiefbauamt, und Markus Büchel, Leiter Tiefbau, eingeladen und stellen verschiedene Varianten für den Ausbau Bongertenstrasse vor:
Das bestehende Problem an der Bongertenstrasse ist, dass keine gesicherte Fusswegverbindung entlang der Strasse besteht. Weiters liegen die Liegenschaften direkt an der Strasse mit teilweise unübersichtlichen Ein- und Ausfahrten. Die Werkleitungsinfrastruktur fehlt teils bzw. ist komplett unzulänglich. Ziel ist es, die Bongertenstrasse um- bzw. auszubauen, um eine wesentliche Verbesserung der Situation für die schwachen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Auch soll die Situation für die Anwohner verbessert werden, d.h. mehr Schutz vor dem vorbeifahrenden Verkehr. Eine Erneuerung der gesamten Werkleitungsinfrastruktur wird angestrebt.
Variante 0 (Prinzip 2005, Stand 2008); Erstellung eines Trottoirs östlich entlang der Strasse:
- Wesentliche Verbesserung der Situation für schwache Verkehrsteilnehmer
=> Schulwegsicherung
- Verbesserung der Situation für die Anwohner
=> besserer Schutz vor Verkehr
- Ausreichend Platz für die Werkleitungsinfrastruktur
- Geringer Landbedarf
- Bestes Kosten / Nutzen Verhältnis aller Varianten
- WIN / WIN Situation für alle Beteiligen
Variante 1; Erstellung eines Trottoirs östlich entlang der Strasse sowie Versetzung der Mauer:
Vorteile:
- Fast kein Landerwerb notwendig (für eine optimale Fussgänger, respektive Verhinderung einer lokalen Fahrbahneinengung im Kurvenbereich ist auch bei dieser Variante ein Landerwerb bei Parzelle 103 erforderlich)
- Durchgehendes Trottoir talseitig
Nachteile:
- Kritischer Kurvenbereich (falls auf Landerwerb bei Parzelle 103 verzichtet wird).
- Hohe Baukosten
- Lange Bauzeit
- Teilweise Strassensperrung nötig.
- Bei Verankerung der Stützmauer Ankerrechte bei Oberlieger erforderlich.
- Präjudizfall i.S. Landerwerb für zukünftige Bauvorhaben.
Variante 2; Erstellung eines Trottoirs auf der Mauer:
Vorteile:
- Kein Landerwerb notwendig
- Trottoir auf ganzer Länge
- Gute Kurvengeometrie
Nachteile:
- Längsgefälle 8 %
- Nutzungsattraktivität?
- Hohe Baukosten
- Lange Bauzeit
- Strassenquerung Fussgänger wegen Seitenwechsel Trottoir
- Fehlende Fussgängererschliessung der talseitigen Parzellen
- Versatz Fahrbahnränder bei Hohlagass
- Komplizierte Bauphasen
Variante 3 sieht Verkehrsführung über die bestehenden Fussgängerwege durch die Quartiere vor:
Vorteile:
- Kein Landerwerb notwendig
- Keine neuen Kunstbauten
Nachteile:
- Teilweise fehlende Fussgängerführung
- Unattraktive Fussgängerführung
- Versatz der Fahrbahnränder bei Hohlagass
- Sinnhaftigkeit des Projektes
Anhand der Chronologie ist ersichtlich, dass schon des Längeren Bemühungen für einen Ausbau der Bongertenstrasse erfolgt sind.
Die Gemeinderäte diskutieren, ob eine Enteignung vorgenommen werden kann. Diesbezüglich erklärt der Vorsitzende der Raum- und Ortsplanungskommission, dass ein sehr altes Gesetz aus dem Jahr 1887 (LGBl. 1887 Nr. 4) zur Anwendung kommen würde. Der Vorgang ist wie folgt: Der Gemeinderat muss bei Beschluss auf Enteignung diesen der Regierung vorlegen, diese leitet bei Unterstützung des Begehrens an den Landtag zur Entscheidung weiter. Der Gemeinderat muss bei einer Enteignung den der Regierung vorlegen und der Landtag entscheidet darüber. Der Vorsteher hat diesbezüglich zusammen mit Johann Ott, Leiter des Tiefbauamts, bei der Regierung vorgesprochen. Der Regierungschef kann einer Enteignung nicht zustimmen. Diese Meinung schliesst sich der Vorsteher an.
Für den Vorsitzenden der Raum- und Ortsplanungskommission muss nun eine Entscheidung von Seiten des Gemeinderates erfolgen. Der Aus- bzw. Umbau der Bongertenstrasse soll nun so rasch als möglich erfolgen.
Die Gemeinderäte regen an, dass das geplante Trottoir schmaler als 1.5 m gebaut werden solle. Diesbezüglich erklärt Markus Verling, dass alle Trottoirs in Liechtenstein, welche auf Landstrassen gebaut werden 1,5 m breit sein müssen. Vor allem auch, weil dies das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Es werden prinzipiell keine Trottoirs unter 1,5 m erstellt.
Bezogen auf den Grüngürtel oberhalb der Strasse meint ein Gemeinderat, dass dieser beibehalten werden muss. Doch müsste es möglich sein, die Strasse schmäler zu bauen, damit dann ein Trottoir Platz hat. Diesbezüglich äussert sich Markus Verling, dass eine Verschmälerung der Strasse nicht optimal sei, denn ein Kreuzen eines Busses und einem Auto ist dann nicht mehr möglich (Mindestbreite einer Strasse: 5.50 m), ausser es wird ein befahrbares Trottoir geplant. In diesem Zusammenhang meint ein Gemeinderat, dass dies wiederum sehr gefährlich für die schwachen Verkehrsteilnehmer sein werde.
Eine Gemeinderätin ist sehr erstaunt, dass über so viele Jahre hinweg keine Lösung gefunden wurde und ist der Meinung, dass nach so viel gescheiterten Verhandlungen und Vorkosten für den Ausbau der Strasse, eine Zwangsenteignung angestrebt werden muss. Die Sicherheit der Fussgänger und vor allem der Schulkinder, für welche dieser Strassenabschnitt Teil des täglichen Schulweges ist, hat Priorität. Hier trägt die politische Gemeinde eine Verantwortung und hat diese auch wahrzunehmen. Auch ein anderer Gemeinderat stimmt dieser Aussage zu.
Für einen Gemeinderat wäre die Verschiebung des Radius der Kurve gegen die Kappelestrasse, an der sich die Primarschule befindet, eine Lösung gewesen. Jedoch ist es dafür zu spät, da die Primarschule nun schon gebaut ist.
Die Gemeinderäte diskutieren über die verschiedenen Varianten. Folgende Meinungen kristallisieren sich aus der Diskussion heraus:
Bezogen auf die Variante 1 müssen mit Kosten für die Mauerversetzung von ca. CHF 1 Mio gerechnet werden. Dies lehnen die Gemeinderäte ab.
Variante 2 ist für einige Gemeinderäte realisierbar. Diese Situation ist vergleichbar mit dem Trottoir, welches zwischen Gamprin und Schellenberg gebaut wurde. Doch auch mit dieser Variante sind Bedenken vorhanden.
Bei Variante 3 würde es sich um eine Übergangslösung handeln. Zum Teil sind die Gemeindewege jedoch mit Treppen ausgestattet, so dass ein Begehen mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nicht möglich ist. Diese Wegführung eignet sich, wenn die Werkleitungsinfrastrukturen gebaut werden.
Einige Mitglieder des Gemeinderates fordern das Tiefbauamt nochmals auf, eine Variante zu prüfen, welche eine Reduktion der Strassenbreite vorsieht. Diese Variante wird dem Vorsitzenden der Raum- und Ortsplanungskommission vorgelegt, mit welcher er zusammen mit dem Vizevorsteher nochmals Gespräche mit den Anrainern aufnehmen wird.
Antrag/Antragsänderung:
- Das Tiefbauamt wird beauftragt die Strassenbreite von 5.5 m sowie das Trottoir von 1,5 m zu hinterfragen und Vorschläge zu unterbreiten. Eventuell kann eine Reduktion der Strassenbreite und des Trottoirs in Betracht gezogen werden.
- Anschliessend wird mit den Anrainern ein letztes Gespräch geführt.
- Für die Vorstellung der Variante wird beauftragt der Vizevorsteher und das Ressort Bau.
Beschluss: mehrheitlich
- Dem Antrag wird zugestimmt; 7 Ja, 2 Nein (1 FL, 1 FBP).
- Dem Antrag wird zugestimmt; 7 Ja, 2 Nein (1 FL, 1 FBP).
- Dem Antrag wird zugestimmt; 7 Ja, 2 Nein (1 FL, 1 FBP).
7. Baugesuch Erstellung von 8 Parkplätze - 120
Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch
Bericht:
Geplant ist die Erstellung von 8 Parkplätzen auf Parzelle Nr. 1609, Essanestrasse, Eschen. Das Bauvorhaben liegt im Nutzungsbereich Wohnzone A (Bauordnung Art. 8).
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:
Auflage:
Die Gestaltung entlang der Essanestrasse ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
8. Baugesuch Einbau Solaranlage - 121
Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch
Bericht:
Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Dachgaube in der Breite auf der Südfassade des Einfamilienhauses Nr. 18 auf Parzelle Nr. 3078, Bahngasse, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
9. Baugesuch Erstellung bekieste Parkplätze / Abstellfläche 122
Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch
Bericht:
Geplant ist die Erstellung eines bekiesten Autoabstellplatzes auf Parzelle Nr. 1746, Essanestrasse, Eschen. Das Bauvorhaben liegt im Nutzungsbereich Wohnzone A (Bauordnung Art. 8).
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage und Ausnahme:
Auflage:
- Da das Bauvorhaben den Vorschriften für den Nutzungsbereich der Wohnzone A (Art. 98 der Bauordnung Eschen) nicht entspricht wird die Baubewilligung befristet auf 10 Jahre erteilt.
- Die Gestaltung entlang der Essanestrasse ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
Ausnahme:
Für die Nichteinhaltung der Vorschriften für Nutzungsbereich Wohnzone A gemäss Art. 8 der Bauordnung Eschen (Begründung: befristete Baubewilligung).
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage und Ausnahme zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
10. Baugesuch MFH mit Büro und Geschäfthaus - 123
Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch
Bericht:
Die geplante Baute befindet sich an der St. Luzi-Strasse, Parzelle Nr. 470. Entlang der St. Luzi-Strasse erstellte die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Landesplanung einen Überbauungsrichtplan auf den Grundzügen des Richtplanes 2007. (DL-T) Bauten, die diesem Richtplan entsprechen, erhalten verschiedene Boni. Das Baugesuch erfüllt diese Kriterien.
Begründung:
Die Baute befindet sich innerhalb des ÜBRPL St. Luzi-Strasse und erfüllt die ortplanerischen Zielsetzungen. Ein diesbezüglicher Dienstbarkeitsvertrag mit Eintrag in das Grundbuch ist notwendig und vor Erhalt der definitiven Baubewilligung vom Hochbauamt im Grundbuch einzutragen.
Antrag:
Das Baugesuch wird mit nachstehenden Auflagen und Ausnahmen bewilligt:
- Näherbaurecht auf 2.50 m zur St. Luzi-Strasse
- Fusswegrecht im Gegenzug zur Längsparkierung
- AZ-Erhöhung auf 1.00 mit einem Ausbauverbot für die DG-Fläche von 389 m2.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wurde zugestimmt.
11. Umnutzung des Dachgeschosses in der Gewerbehalle zu Gemeinschaftsräumen in der Industrie- und Gewerbezone, Nendeln - 124
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Das Dachgeschoss der bestehenden Gewerbehalle auf Parzelle Nr. 3098, Sägastrasse 34, Nendeln, soll umgenutzt und neu als Vereinslokal genutzt werden. Das Grundstück Parzellen Nr. 3098, liegt in der Industrie- und Gewerbezone Nendeln. Gemäss Bauordnung Art. 12 ist die Industrie- und Gewerbezone Nendeln für folgende Nutzung bestimmt:
Die Zone umfasst Flächen:
- Für industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion, Gütergrossverteilung und Lagerhaltung.
- Für betriebs- und unternehmenszugehörige Verwaltungs-, Forschungs- und technische Räume sowie Wohlfahrtseinrichtungen, sofern diese nicht in der Kernzonen oder in öffentlichen Zonen geeignet sind.
- Für erforderliche öffentliche Einrichtungen.
- Für Dienstleistungsbetriebe, insbesondere solche mit weitgehenden Auswirkungen, die ein hohes Mass an Verkehr verursachen.
Der Gemeinderat lehnte das Baugesuch an der Gemeinderatssitzung vom 6. Dezember 2006, Traktandum 234, für die Umnutzung des Dachgeschosses ab.
Begründung:
Begründet wurde die ablehnende Entscheidung zusammen gefasst damit, dass die geplante Umnutzung des Dachgeschosses als Vereinslokal dem Art. 12 BauO widerspreche. Art. 12 BauO definiere die Industrie- und Gewerbezone Nendeln für bestimmte Nutzungen, so z.B. für Wohlfahrtseinrichtungen, sofern diese nicht in Kernzonen oder in öffentlichen Zonen geeignet seien, und für erforderliche öffentliche Einrichtungen. Die Gemeinde Eschen sprach dem geplanten Vereinsraum die Eigenschaft als Wohlfahrtseinrichtung ab, da die Umnutzung nicht der Allgemeinheit diene, sondern nur den Vereinsmitgliedern der Beschwerdeführerin.
Beschwerde:
Gegen die Entscheidung des Gemeinderates vom 6. Dezember 2006 erhoben die Beschwerdeführer am 29. Dezember 2006 Beschwerde an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK). Mit Entscheidung der VBK vom 27. März 2007, VBK 2006/56, wurde der Beschwerde des Beschwerdeführers keine Folge geleistet und die angefochtene Entscheidung des Gemeinderates bestätigt.
Ebenfalls erfolglos blieb die gegen die Entscheidung der VBK eingeleitete Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof.
Entscheidung Staatsgerichtshof:
Der Individualbeschwerde wird keine Folge gegeben. Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein vom 3. Juli 2007, VGH 2007/24, in ihren verfassungsmässigen und durch die EMRK gewährleisteten Rechten nicht verletzt. Dieses Urteil ist endgültig.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet, dass die für die für den Vollzug zustehende Behörde laut Baugesetz das Hochbauamt, schriftlich auffordert, die Räume in den ursprünglichen Zustand gemäss Art. 12 der BauO der Gemeinde Eschen innert nützlicher Frist zurückzubauen.
Beschluss: einstimmig
Den Anträgen 1 und 2 wird zugestimmt.
12. Neubestellung der Rheinkommission - 125
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Mit Schreiben vom 8. Mai 2008 ersucht die F.L. Regierung um die Neubestellung der Rheinkommission für die Mandatsperiode 2008 bis 2012. In der letzten Mandatsperiode wurde die Gemeinde Eschen durch den Leiter Tiefbau, Martin Büchel, vertreten.
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die Vertretung der Gemeinde Eschen in der Rheinkommission durch den Leiter Tiefbau, Martin Büchel, für die weitere Mandatsperiode 2008 bis 2012.
Beschluss: einstimmig
Dem Antrag wird zugestimmt.
Eschen, 29. Mai 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid