12/2008 - 18.06.2008

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 12/08

Datum, Zeit
Mittwoch, 11. Juni 2008 / 18.00 – 21.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Richtplan 2008 mit Lösungsansätzen - 141
  2. Rahmenbedingungen für den Überbauungsplan der Parzellen Nr. 1317, 1318 und 1319 - 142
  3. Verfügung vorzeitiger Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613, 1617, Essanestrasse, Eschen - 143
  4. Standort für Pilotprojekt ausserschulische Tagesstrukturen - 144
  5. Verzicht auf das Vorkaufsrecht - 145
  6. Wiedererwägung: Bodentausch Brühlgasse - Tiergarten - 146
  7. Bauabrechnung Ausbau ARA, Bendern, Teil 3 (Gesamtkostenabrechnung) - 147
  8. Energieeffizienzgesetz / Gemeindeförderung / Alternativenergien. Einheitliche maximale Gemeindebeiträge in Prozenten des Landesförderbeitrages - 148
  9. Nachtragskredit Mobiliar und Infrastruktur Büro Personalleiterin - 149
  10. Anschaffung Transporter für den Werkbetrieb (Nachtragskredit) - 150
  11. Ansuchen um finanzielle Unterstützung der HME (Nachtragskredit) - 151
  12. Statische Massnahmen für Erdbebensicherheit / Arbeitsvergabe - 152
  13. Baugesuch MFH und Wohn- und Geschäftshaus auf Parz. Nr. 374, St. Luzi-Strasse, Eschen - 153
  14. Baugesuch: Erstellung von Parkplätze - 154
  15. Stellungnahme des Vernehmlassungsberichts der Regierung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ - 155
  16. Raumbenutzung Foyer im Schulsaal Nendeln - 156
  17. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 157

 

1. Richtplan 2008 mit Lösungsansätzen - 141

Antragsteller: Orts- und Raumplanungskommission, Daniel Oehry

Bericht:
Die Orts- und Raumplanungskommission hat mit Unterstützung von Christoph Schneider (Atelier Schneider Partner AG) und Hanno Konrad (Hanno Konrad Bauingenieur- und Vermessungsbüro Anstalt) den Richtplan 2008 mit Lösungsansätzen ausgearbeitet. Dieser liegt nun zur Genehmigung vor. Die in der Gemeinderatssitzung 29/07 vom 19. Dezember 2007 aufgeworfenen Punkte sind im Richtplan 2008 in den Lösungsansätze 1 bis 10 eingebunden.

Erwägungen:
Für dieses Traktandum sind Christoph Schneider (Atelier Schneider Partner AG), Hanno Konrad (Hanno Konrad Bauingenieur- und Vermessungsbüro Anstalt) sowie Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, und Marcel Foser, Leiter Hochbau anwesend. Sie präsentieren den Entwurf 6 des Richtplanes 2008 mit den Lösungsansätzen (siehe Bericht).

Der Vorsitzende der Raum- und Ortsplanungskommission schlägt vor, dass nach der Präsentation die Diskussion eröffnet sei. Er empfiehlt jedoch, den Antrag zur Genehmigung des Richtplanes zu verschieben, um den Gemeinderäten nochmals die Möglichkeit zu geben, den Bericht und den Richtplan 2008 intensiv zu studieren. Eine definitive Verabschiedung des Richtplanes 2008 mit den Lösungsansätzen könne an einer ausserordentlichen Gemeinderatssitzung erfolgen.

Die Kosten sind in dieser Fassung nochmals angepasst worden. Der Richtplan 2008 sei inhaltlich entsprechend der letzten Fassung. Änderungen wurden vor allem im Bericht vorgenommen.
Weiteres Vorgehen: Der Richtplan 2008 plus Detailbroschüre werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Es sollen weitere vertiefte Abklärungen von der Raum- und Ortsplanungskommission vorgenommen werden und Themen wie Mauren, Gamprin, S-Bahn etc. sollen in die Lösungsansätze einfliessen.

Die Lösungsansätze werden anlässlich der ausserordentlich stattfinden Gemeinderatssitzung vom 27. August 2008 nochmals vertieft betrachtet. Der angepasste Bericht wird dann nicht mehr vorgestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme des Richtplanes 2008 mit Lösungsansätzen. Die Beschlussfassung des Richtplanes und der Lösungsansätze erfolgt anlässlich der ausserordentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 27. August 2008, 18.00 Uhr.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

2. Rahmenbedingungen für den Überbauungsplan der Parzellen Nr. 1317, 1318 und 1319 - 142

Antragsteller: Orts- und Raumplanungskommission, Daniel Oehry

Bericht:
Die Grundeigentümerin der Parzellen Nr. 1317, 1318 und 1319 beabsichtigt einen Dienstleistungsbau an der Essanestrasse zu erstellen. Gestützt auf den Richtplan 2008 formulierte die Ortsplanung nachstehende Rahmenbedingungen.

Die Rahmenbedingungen werden an der Gemeinderatssitzung von Christoph Schneider (Atelier Schneider Partner AG), Hanno Konrad (Hanno Konrad Bauingenieur- und Vermessungsbüro Anstalt), sowie Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, vorgestellt.

Ausgangslage:
Als baurechtliche Grundlage dienen dazu der Zonenplan, die Bauordnung sowie das Baugesetz soweit nachfolgend dazu nicht ergänzende Rahmenbedingungen fest gelegt werden.


Die ergänzenden Rahmenbedingungen müssen im Überbauungsplanverfahren umgesetzt werden.

Ergänzende Rahmenbedingungen:
Strassenraum Zu-/Wegfahrt:

  • Entlang der Essanestrasse sind min. 4 / max. 6 Kurzzeit-Längsparkplätze anzuordnen. Inklusive dieser Kurzzeit-/Längsparkplätze sind auf dem Areal total max. 10 oberirdische Parkplätze zugelassen.
  • Entlang der Essanestrasse ist mindestens alle 15 m ein Alleebaum (Ahorn) zu pflanzen.
  • Der Bereich zwischen den Längsparkierungsstreifen und den Häuserfronten muss auf der gesamten Breite jederzeit für Fussgänger und Fahrradfahrer durchgängig sein.
  • Die Zu-/Wegfahrt ist so zu gestalten, dass später die Erschliessung der gesamten Parzellenflächen 1317, 1318 und 1319 über diese Zu-/Wegfahrt möglich bleibt.

Bebauung:

  • In der ersten Bautiefe entlang der Essanestrasse ist eine dreigeschossige Baute mit mindestens 24 m Gebäudelänge zu realisieren. Die strassenseitige Ausbildung einer Arkade ist erwünscht.
  • Mindestens 24 m Bautenlänge haben auf der anbaupflichtigen Baulinie zu liegen.
  • Die Baukuben dürfen in der Regel eine Tiefe von max. 14 m nicht überschreiten. Eingeschossig kann tiefer als 14 m gebaut werden.
  • Die Baukörper sind in kubischer Art zu gestalten. In der ersten Bautiefe müssen Satteldächer mit strassenparalleler Firstlage oder Flachdächer ohne Attikaaufbau realisiert werden.
  • Sofern keine Arkade strassenseitig erstellt wird, hat der Dachvorsprung mindestens 1,2 m zu betragen.

Ausnutzung:

  Landfläche Ausnutzung max. BGF
Erste Bautiefe 1'000 m² 1'150 m² oberirdisch
  1'350 m² 1'150 m² oberirdisch

Erwägungen:
Ein Gemeinderat schlägt vor, dass ein Satteldach nicht zwingend sein soll. Es soll auch die Möglichkeit bestehen, eine Baute mit einem Flachdach zu planen. Die Essanestrasse könne nicht mit der St. Luzi-Strasse verglichen werden.

Ein Gemeinderat äussert Bedenken betreffend der AZ des Projektes im Vergleich zu Projekten an der St. Luzi-Strasse. Siegfried Risch, Leiter Bauwesen, erklärt diesbezüglich, dass bei beiden Projekten von einer AZ von 1.0 ausgegangen sei. Jedoch alle Räume, welche sich unterirdisch befinden wie Archiv- oder Tresorräume verändern die AZ zugunsten der Bauherrin und die AZ wird um 20 % auf 1,2 erhöht. Es sei weiters zu beachten, dass die AZ der St. Luzi Strasse nicht mit der AZ der Essanestrasse verglichen werden könne.

Christoph Schneider teilt mit, dass der Überbauungsplan der Essanestrasse ein Flachdach akzeptiere.

Der Vorsteher bedankt sich bei den anwesenden Fachleuten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Antrag/Antragsänderung

  1. Auf der Parzelle Nr. 1317, 1318, 1319 kann ein Gebäude mit einem Flachdach realisiert werden.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die Rahmenbedingungen für den Überbauungsplan der Parzellen Nr. 1317, 1318 und 1319 mit der erwähnten Änderung.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FBP).
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

3. Verfügung vorzeitiger Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613, 1617, Essanestrasse, Eschen - 143

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Ausgangslage:
Die Parzellen Nr. 1613 und 1617 sollen mit einem Geschäfts- bzw. Mehrfamilienhaus überbaut werden. Mit Schreiben vom 18. Februar 2008 gelangen die beiden Bauherren mit einem Gesuch an die Gemeinde Eschen, der Gemeinderat möge eine provisorische Anschluss-Strasse mit Werkleitungen zu erstellen.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2005 den Grundsatz gefällt, dass der vorliegende Infrastrukturplan als Grundlage für die Realisierung von Tiefbauten dient. Der derzeitig gültige Infrastrukturplan der Gemeinde Eschen ist jener vom Gemeinderat am 23. Januar 2008 bewilligte in der Fassung vom 26. Oktober 2007. Für die Eschner Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1617 und den derzeitigen Feldweg Nr. 1614 ist im Infrastrukturplan kein Bedarf für Erschliessungsmassnahmen ausgewiesen.

Die Baureife der Parzellen kann somit nur über die vorzeitige Erschliessung gemäss Reglement zur Regelung der Kostentragung bei vorzeitiger Projektierung und Erschliessung erreicht werden.

Der Bereich Bauwesen hat in der Zwischenzeit ein Vorprojekt mit Kostenschätzung sowie eine Verfügung wegen vorzeitiger Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613 und 1617 erstellen lassen.

Erwägungen:
Eine Gemeinderätin bezieht sich auf den 4. Antrag, in dem von einer „Kannbestimmung“ gesprochen werde. Sie schlägt vor, dass diese zu einer „Mussbestimmung“ umformuliert werde und somit der Antrag angepasst werden soll. Auch im Reglement zur Regelung der Kostentragung ist unter Art. 6 keine „Kannbestimmung“ aufgeführt.

Betreffend den im Antrag erwähnten Infrastrukturplan möchte ein Gemeinderat das Datum des genehmigten Infrastrukturplanes wissen. Diesbezüglich erklärt der Vorsitzende der Raum- und Ortsplanung, dass der Infrastrukturplan jährlich überarbeitet und genehmigt werde. Die erwähnte Strasse sei noch nicht im Infrastrukturplan eingezeichnet und somit sei der Infrastrukturplan noch nicht genehmigt. Sobald dies der Fall sei, werde der Plan mit dem Datum versehen.

Ein Gemeinderat fragt an, ob dieselben Rahmenbedingungen, welche für Bauten an der Essanestrasse eingehalten werden müssen, auch für diese Strasse gelten. Diesbezüglich erklärt der Leiter Bauwesen, dass den Bauherren gestaltungsmässig keine Auflagen vorgegeben werden.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Die vorzeitige Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613 und 1617 wird gemäss Reglement vom 05.10.2006 bewilligt.
  2. Die Grundeigentümer Gstöhl Alban, Eschen, und Gstöhl Christian, Eschen, haben die Projektierungs- und Erschliessungskosten für die Eschner Parzelle Nr. 1614 vollumfänglich zu tragen.
  3. Die Realisierung der vorzeitigen Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613 und 1617 über die Parzelle Nr. 1614 erfolgt durch die Gemeinde Eschen.
  4. Zum Ende jenes Jahres, an dem die Gemeinde Eschen nach dem dannzumal gültigen Infrastrukturplan den Abschluss der Realisierung der Erschliessung planmässig umsetzen wird, werden an Gstöhl Alban und Gstöhl Christian unverzinst und ohne Indexanpassung jene für den Sektor anteilsmässigen Kosten rückerstattet, die sich nach Abzug der von den privaten Grundeigentümern zu tragenden Kosten an den Gesamtkosten für Projektierung und Erschliessung ergeben.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 4 werden angenommen.

 

4. Standort für Pilotprojekt ausserschulische Tagesstrukturen - 144

Antragsteller: Ad hoc Kommission Tagesstrukturen:
Stefanie von Grünigen, Manfred Meier, Toni Schächle

Bericht:
Dem Gemeinderat wurde kürzlich die Bedarfserhebung der schulbegleitenden Tagesstrukturen durch Dr. Wilfried Marxer, Liechtenstein-Institut, vorgestellt. Das Fazit dieser Bedarfsanalyse ist, dass eine grosse Nachfrage nach Tagesstrukturen besteht und die vorgesehenen Tarife attraktiv sind.

Der Gemeinderat Eschen hat sich am 12. März 2008 für den Einstieg in das Pilotprojekt für die Schaffung von Tagesstrukturen in der Gemeinde Eschen ausgesprochen. Die Ad Hoc Kommission Tagesstrukturen wurde damit beauftragt, gemeinsam mit Vertretern der Bauverwaltung, verschiedene provisorische Standorte für die Tagesstrukturen zu prüfen und eine optimale und kostengünstige Alternative auszuarbeiten.

Anhand eines vorliegenden Raumkonzepts für Tagesstrukturen, welches vom Verein Kindertagesstätten ausgearbeitet und vorgelegt wurde, sind bestehende Liegenschaften zur Überprüfung ausgewählt worden. Zudem wurden alle provisorischen Standortalternativen nach Machbarkeit überprüft, d.h. Grundkriterien wie Schulhaus- bzw. Zentrumsnähe, genügend Spielräume, Möglichkeiten einer ebenerdigen Spielplatznutzung, Küche ohne Doppelnutzung und Attraktivität allgemein.

Die Ad Hoc Kommission und der Bereich Bauwesen ist am 4. Juni 2008 mit dem Antrag an den Gemeinderat gelangt, die Liegenschaft Vereinshaus für die Pilotphase der Tagesstrukturen freizugeben. Innerhalb der Varianten Brunnenweg 3, Haldenruh, Vereinshaus, Container-Provisorium Post Schaanwald und LAK-Provisorium hat sich die Variante Vereinshaus als Bestvariante herauskristallisiert.

An der Gemeinderatssitzung vom 4. Juni wurde auch die Variante Neubau PSE, Simsgasse, Trakt A, 3. Stock eingehend und kontrovers diskutiert. Es wurde beschlossen, dass das Traktandum „Freigabe der Liegenschaft Vereinshaus für die Pilotphase der Tagesstrukturen“ verschoben wird, bis nach der Besichtung des Gemeinderats am 11. Juni 2008 und nach erneuter Beratung der Ad hoc Kommission.

Obenstehend ist ein Grundriss des obersten Stocks von Trakt A der Primarschule Eschen. In diesem Bereich sind Reservezimmer frei, deren Nutzung offen ist. Aufgrund der anstehenden Schulreform im Jahre 2010 ist eine Nutzungsänderung möglich.

Erläuterungen zur Erschliessung der PSE, Trakt A:
Der Gebäudetrakt A kann über verschiedene Wegführungen durch das Schulgebäude erreicht werden. Eine Möglichkeit ist der Zugang von Norden über die Alemannenstrasse. Über die Aussentreppe und den Hartplatz gelangt man zum Haupteingang Trakt A. Dieser liegt in Ebene 3, an der nördlichen Stirnseite der „grünen“ Pausenhalle. Über das Treppenhaus erreicht man die drei verschiedenen Geschosse. Die Holzwerkstätten in Ebene 3 sowie die Klassenzimmer in den Ebenen 4 und 5. Ebenfalls führt eine fussläufige Verbindung über die Treppe auf Ebene 2 zum Ausgang Rasenplatz. Die Ebenen 4 und 5 verfügen somit nicht über einen direkten Zugang über die Aussenhülle. Das im Grundriss nordseitig angeordnete Fluchttreppenhaus kann aus betrieblichen und technischen Gründen nicht für eine externe Erschliessung genutzt werden.

Die bestehende Küche der PSE ist bewusst reduziert – für den Schulbetrieb und einzelne Schulprojekte – ausgebaut worden. Es fehlt ein Dampfabzug. Für die Benutzung durch die ausserschulischen Tagesstrukturen wäre der Einbau eines Kühlraums und eines Lagerraums notwendig. Es fehlt ein genügend grosser Essraum. Durch die beengten Verhältnisse sind Konflikte mit dem Schulbetrieb vorhersehbar.

Von der Grundfläche her gesehen, wäre die Einrichtung der Tagesstrukturen in den Neubau PSE, Simsgasse, Trakt A, 3. Stock, durchaus möglich. Grundkriterien wie ebenerdige Spielplatznähe und eigene, nahe Küche sind jedoch nicht vorhanden. Auch ist der logistische Ablauf von Kindern am Morgen bringen, bzw. am Abend abholen durch die langen Wege durch das Schulhaus erschwert. Ebenfalls nicht voraussehbar ist, ob die Schulräume schon kurzfristig durch Projekte im Schulalltag (Begabtenförderung, Vorschule, Basisstufe) in Betrieb genommen werden müssen. Aufgrund all dieser Tatsachen, ist die Wahrscheinlichkeit von entstehenden Problemen während der Pilotphase hoch.

Die Antragsteller sprechen sich nach erneutem Abwägen aller Vor- und Nachteile anhand sozialer und wirtschaftlicher Faktoren für die Realisierung der Pilotphase der Tagesstrukturen im Vereinshaus Eschen aus. Das Vereinshaus dient seit längerer Zeit als Provisorium für die Primarschule. Die Liegenschaft bietet genügend Platz für die Pilotphase und erfüllt – ausser einer Küche – die Grundanforderungen ohne Probleme. Der Einbau der Küche muss detailliert überdacht und auf Nachhaltigkeit (z. B. spätere Nutzung durch Vereine) überprüft werden.

Die Schulleitung der Primarschule Eschen hat sich ebenfalls mit der Standortthematik des Pilotprojekts befasst und spricht sich für die Variante Vereinshaus aus. In der beiliegenden Stellungnahme ist ihre Begründung aufgeführt.

Daniela Meier-Wille vom Verein Kindertagesstätten und Ludwig Frommelt vom Amt für Soziale Dienste haben als Fachpersonen am 6. März 2008 den möglichen Standort PS Eschen besucht. Als Nachteile dieser Variante wurden von ihnen unter anderem folgende Punkte festgehalten:

  • Übersichtlichkeit ist schwierig, da nicht von Schule getrennt
  • Zuständigkeitsbereiche von Schule und Tagesstrukturen nicht klar getrennt. Aufenthaltsmöglichkeiten, Überschneidung in der Nutzung der Infrastruktur
  • Wenn die Kinder im Freien spielen wollen, fehlt der direkte Zugang nach aussen und eine Betreuung ist erschwert.
  • Ablauf erschwert, z. B. wenn Eltern ihre Kinder in die KiTa bringen, weiter Weg quer durch das Schulhaus.

Erwägungen:
Ein Gemeinderat gibt zu Protokoll: In der Bevölkerung wird wohl kaum verstanden, dass das Pilotprojekt ausserschulische Tagesstrukturen, für das die Gemeinde Eschen der Regierung 20 Plätze für 3 Jahre zugesichert hat, nicht in der neu erstellten PSE umgesetzt wird. Somit stehen hier 4 ausgebaute, ungenutzte Räume (322 m2) mit WC und Garderoben, die allen Gesetzen und Normen entsprechen, zur Verfügung. Eine Küche mit 24 Sitzplätzen, eine vorhandene Kochinsel, die jederzeit problemlos erweitert werden kann und ein attraktiver Spielplatz. Laut aktueller Statistik (Volksblatt 14.Juni 2008) sinken die Schülerzahlen laufend. Diese Auswertung trifft auch für Eschen zu. Demzufolge werden diese Räume in den nächsten Jahren wohl kaum für den Schulunterricht benötigt. Es ist auch nicht nachhaltig, dass nun im Vereinshaus eine Küche für ca. (150'000.00 Fr.) eigens für dieses Pilotprojekt eingerichtet wird und das Gebäude keineswegs dem Gleichstellungsgesetz entspricht.

Eine Gemeinderätin schliesst sich den Argumenten an und fügt hinzu, dass ein Umbau der Küche längerfristig angestrebt werden müsse, um den Bedürfnissen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden.

Ein Mitglied der Ad hoc Kommission Tagesstrukturen äussert sich, dass die Kommission zusammen mit dem Bereich Bauwesen betreffend der Platzierung der Tagesstrukturen im Vereinshaus sich auch Gedanken der Nachhaltigkeit gemacht hatte, so sei z. B. die Mühle in der Nähe, welche die Küche im Vereinshaus bei Bedarf nutzen könne. Die Pilotphase für Tagesstrukturen im Vereinshaus durchzuführen sei seine Idee gewesen und von allen Mitgliedern in der Kommission eingehend geprüft worden. Die Küche in der PSE sei in jedem Fall nicht für die Tagesstrukturen geeignet, dies ist im Bericht zum Antrag klar aufgeführt worden. Da vor allem auch die Schulreform (Basisstufe) im Gange sei, welche mitunter die noch leer stehenden Räume der PSE in Kürze benötigen werde schlägt er vor, die leeren Räume in der PSE Vereinen zur Verfügung zu stellen. Dies ermögliche eine schnelle und flexible Handlung, falls bei Bedarf der Schule die Räume wieder abgegeben werden müssen.

Der Vorsitzende der Raum- und Ortsplanung teilt mit, dass es nicht möglich sein werde innerhalb der Pilotphase von drei Jahren einen Ersatz für die Tagesstrukturen zu bauen. Es müssen ca. acht Jahre für den Bau inkl. Planung einer Liegenschaft gerechnet werden, d. h. das Provisorium für die Tagesstrukturen wird einen längeren Bestand haben müssen. Die Küche in der PSE sei weder für die Tagesstrukturen noch für Vereine geeignet.

Ein Gemeinderat schliesst sich der Empfehlung der Ad Hoc Kommission an. Ein Umbau der Küche in der PSE würde das Platzieren von Tischen und Stühlen im Vorraum der Aula bedingen. Er befürworte eine Umnutzung dieses Raumes nicht.

Ein weiterer Gemeinderat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen grundsätzlich gegen die Errichtung der Tagesstrukturen in der PSE sind. Es sei bedenklich, wenn einzelne Interessen Vorrang gegenüber den Gemeindeinteressen haben.

Ein Gemeinderat schlägt vor, dass eine Industrieküche eingebaut werden könne, welche je nach Bedürfnis anderswo platziert werden könne. Er bittet die Verwaltung bei der Auswahl der Küche, geplante Projekte wie z.B. die Errichtung eines Themenmuseums in der Mühle zu berücksichtigen, damit die Küche in diese Räumlichkeiten umplatziert bzw. dort später weiter verwendet werden könnte. Marcel Foser, Leiter Hochbau, teilt mit, dass eine gewerbliche Küche im Modulbauverfahren vorgesehen sei und diese zu einem späteren Zeitpunkt andersweitig verwendet werden könne.

Antrag:

  1. Freigabe der Liegenschaft Vereinshaus für die Pilotphase der Tagesstrukturen.
  2. Nachtragskredit für die bauliche Anpassung im Vereinshaus in der Höhe von CHF 150'000.00

Beschluss: mehrheitlich

  1. Der Antrag wird angenommen. 8 Ja, 3 Nein (VU).
  2. Der Antrag wird angenommen. 8 Ja, 3 Nein (VU).

 

5. Verzicht auf das Vorkaufsrecht - 145

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Mit Schreiben vom 7. Juni 2008 teilt der Baurechtsnehmer, Marcus Meier, Silligatter 31a, Eschen, der Gemeinde mit, dass er das auf Baurechtsboden der Gemeinde Eschen erstellte Reihenhaus verkaufe möchte. Er stellt nun folgende Anträge:

  • Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht
  • Änderung des Baurechtsvertrages: Streichung unserer Partei aus dem gemeinsamen Baurechtsvertrag, Eintrag der neuen Partei.

Erwägung:
Einige Gemeinderäte beantragen, dass die Gemeinde nicht auf das Vorkaufsrecht verzichtet und beauftragt den Vorsteher, den Rückkauf zum Landesschätzwert (Handelspreis) mit dem Antragssteller zu verhandeln, mit dem Ziel diese Liegenschaft zu den Selbstkosten an interessierte Bewerber gemäss Reglement weiter zu verkaufen.

Ein Mitglied des Gemeinderates erwähnt, dass der Gemeinderat anlässlich der Sitzung 02/08 vom 13. Februar 2008, Traktandum 23, 3. Antrag, dem Bereich Bauwesen den Auftrag erteilt hatte, bis Ende September 2008, Änderungen im Reglement in einem Zwischenbericht schwerpunktmässig aus der Sicht des sozialen Gedankens vorzuschlagen. Es müsse im Reglement verstärkt zum Ausdruck kommen, Spekulationen mit den Wohneinheiten auf Baurecht zu minimalisieren.

Andere Gemeinderäte sind jedoch der Ansicht, dass die Gemeinde auf das Vorkaufsrecht verzichten solle und die Wohneinheit könne vom Verkäufer an drei Interessierte zum Marktpreis angeboten werden. Ein Interessierter soll dann wieder bei Punktegleichheit gemäss Reglement mit Losziehung beim Vermittler den Zuschlag für die Wohneinheit erhalten. Wichtig sei jedoch weiterhin, dass der Erwerb der Wohneinheit nur durch Personen erfolgen könne wie dies im Reglement definiert sei.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Die Gemeinde verzichtet auf das Vorkaufsrecht.
  2. Die Gemeinde verzichtet nicht auf das Vorkaufsrecht und beauftragt den Vorsteher den Rückkauf zum Landesschätzwert (Handelspreis) mit dem Antragssteller zu verhandeln, mit dem Ziel diese Liegenschaft zu den Selbstkosten an interessierte Bewerber gemäss Reglement weiter zu verkaufen.

Beschluss: mehrheitlich

  1. Der Antrag wurde abgelehnt. 3 Ja (VU), 8 Nein (5 FBP, 1 FL, 2 VU)
  2. Der Antrag wurde angenommen. 8 Ja, 3 Nein (VU).

 

6. Wiedererwägung: Bodentausch Brühlgasse - Tiergarten - 146

Antragsteller: Ad hoc Kommission Tausch Brühl Süd, Kurt Gerner

Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung 08/07 vom 25. April 2007 der Empfehlung der Ad hoc Kommission Folge geleistet und stimmte den Anträgen 1 bis 8 zu. Leider wurde die im Antrag 6 vorgegebene Zeit nicht eingehalten.

Empfehlung:
An der Sitzung vom 19. Mai 2008 hat die Ad hoc Kommission den Pächtern weitere 60 Tage für die Rekultivierung zugesprochen. Das heisst, bis zum 19. Juli 2008.

Antrag:

  1. Das Datum 31.12.2007 im Beschluss der Gemeinderatsitzung 08/07 vom 25. April 2007, Traktandum 115, Antrag 6, wird aufgehoben.
  2. Neu lautet der Antrag: Die zugepachtete Lagerfläche Parzelle 117/l, 118/l und 116a/l ist bis zum 19.07.2008 aufzuheben und zu renaturieren. Sollten bis zu diesem Datum die Parzellen nicht aufgehoben und renaturiert sein, werden sämtliche Gemeinderatsbeschlüsse aufgehoben und es werden keine Verhandlungen mehr geführt. Dieser Gemeinderatsentscheid wird mit Rechtsmittel ausgeführt. Diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

7. Bauabrechnung Ausbau ARA, Bendern, Teil 3 (Gesamtkostenabrechnung) - 147

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Delegiertenversammlung hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2008 die Bauabrechnung, Ausbau Teil 3, einstimmig genehmigt. Die Verbandgemeinden werden ersucht, die Gesamtkosten sowie die jeweiligen Gemeindeanteile per 31.12.2007 zu genehmigen.

Gesamtkosten-Abrechnung Ausbau 1997 – 2007:

Gemeinde Eschen
Baukostenbeiträge per 31.12.2007: CHF 9'850'452.90
Baukostenbeiträge per 31.12.1996: CHF 4'669'278.60
Baukostendifferenz: CHF 5'181’174.30
Baukosten in %: 12.32

Aus der Gesamtkosten-Abrechnung Ausbau 1997-2007 geht hervor, dass sich die effektiven Projektgesamtkosten für die Gemeinden nach Verrechnung der Subvention auf CHF 35'789'918.15 belaufen und vom Abwasserzweckverband an die Gemeinden in der gesamten Laufzeit Beträge von total CHF 36'565'120.00 in Rechnung gestellt wurden.

Die Mehreinzahlungen per 31.12.2007 von CHF 775'201.85 werden den Gemeinden nach Verteilschlüssel gutgeschrieben. Eschen erhält aufgrund des Kostenverteilschlüssels von 12.32 % CHF 95'504.85 (inkl. MWST). Dieser Betrag wird der Gemeinde Eschen beim Baubudget 2009 in Abzug gebracht.

Anträge:

  1. Der Gemeinderat genehmigt die Gesamtkosten-Abrechnung (Anteil Gemeinden) von CHF 35'789'918.15 (Anteil Gemeinde Eschen CHF 9'754'948.05).
  2. Der Gemeinderat genehmigt die Mehrkosten der Gemeindeanteile für den Ausbau Teil 3 von CHF 654'757.05 (Gemeinde Eschen CHF 85'276.27).

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

8. Energieeffizienzgesetz / Gemeindeförderung / Alternativenergien. Einheitliche maximale Gemeindebeiträge in Prozenten des Landesförderbeitrages - 148

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott / Ressort Natur und Umwelt

Bericht:
Das neue Energieeffizienzgesetz bzw. das Gesetz über die Förderung von Alternativenergien hat der Landtag in seiner Sitzung vom 24. April 2008 auf den 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und zugleich beschlossen, dass die neuen Förderansätze rückwirkend auf den 1. Januar 2008 anzuwenden sind. Für diese Förderung rechnet die Regierung jährlich mit einem Betrag von CHF 1’600’000.00.

Seit Jahren unterstützen alle Gemeinden parallel zu den Förderbeiträgen des Landes, allerdings sehr unterschiedlich, verschiedene Energiesparmassnahmen sowie die Realisierung von Bauten, die die Energiekriterien erfüllen.

Im Zuge der Inkraftsetzung dieses neuen Gesetzes haben die Gemeindevorsteher an ihrer Konferenz vom 29. Mai 2008 ein einheitliches Vorgehen bei der Gewährung von Gemeindeförderbeiträgen vorgesehen und in Zusammenarbeit mit dem Büro Lenum AG, Vaduz, folgenden Vorschlag ausgearbeitet:

Mit Gemeindeförderbeiträgen sollen nachstehende Projekte, die für Fördermassnahmen in Frage kommen, einheitlich mit 100 % des Landesbeitrages unterstützt werden. Dabei werden je Fördermassnahme, analog den maximalen Beiträgen des Landes, maximale Förderbeiträge der Gemeinden, gemäss folgender Aufstellung festgelegt:

Wärmedämmung bestehender Bauten

  • Maximale Förderung Land: CHF 75'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 30'000.00 (40 % des Landesbeitrages)

Minergie

  • Maximale Förderung Land: CHF 20'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 10'000.00 (50 % des Landesbeitrages)

Minergie-P

  • Maximale Förderung Land: CHF 60'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 30'000.00 (50 % des Landesbeitrages)

Haustechnikanlagen

  • Maximale Förderung Land: CHF 20'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 10'000.00 (50 % des Landesbeitrages)

KWK-Anlagen

  • Maximale Förderung Land: CHF 100'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 10'000.00 (10 % des Landesbeitrages)

Thermische Sonnenkollektoren

  • Maximale Förderung Land: CHF 14'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 14'000.00 (100 % des Landesbeitrages)

Fotovoltaikanlagen

  • Maximale Förderung Land: CHF 100'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde: CHF 10'000.00 (10 % des Landesbeitrages)

Demonstrationsanlagen

  • Maximale Förderung Land: CHF 200'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde per Gemeinderatsbeschluss

Andere Anlagen

  • Maximale Förderung Land: CHF 200'000.00
  • Maximale Förderung Gemeinde per Gemeinderatsbeschluss

Das neue Gemeindefördermodell soll rückwirkend am 1. Juni 2008 in Kraft treten. Als Stichdatum gilt dabei das Datum der Zusicherung für die Förderung durch das Land Liechtenstein.

Eine rückwirkende Förderung auf den 1. Januar 2008, wie es das Land Liechtenstein gewährt, ist nicht vorgesehen.

Die Gemeindevorsteher möchten mit diesem gemeinsamen Förderansatz auch erreichen, dass keine Gemeinde über 100 % der Landesförderung geht und dass die Gemeinden sich nicht gegenseitig konkurrenzieren und übertreffen. Gefördert werden sollen alle Bauprojekte gleichermassen, also auch EFH und MFH.

Bauprojekte des Landes und diejenigen von öffentlichen Institutionen und Anstalten (LAK, LKW, LGV, AHV-IV etc.) erhalten keine Gemeindeförderbeiträge.

Empfehlung:
Der Gemeindevorsteher und das Ressort Natur und Umwelt empfehlen diesem Antrag zuzustimmen.

Erwägungen:
Eine Gemeinderätin ist erstaunt, dass das Land eine rückwirkende Förderung ab 1. Januar 2008 gewähre, wogegen die Gemeinden von einer Gewährung der Förderung rückwirkend ab 1. Juni 2008 sprechen. Sie bittet um die Formulierung eines neuen Antrages für die Gewährung einer rückwirkenden Förderung der Gemeinden ab 1. Januar 2008.

Der Vorsteher gibt zur Antwort, dass das neue Gemeindefördermodell rückwirkend auf 1. Juni 2008 gelte. Eine einheitliche Regelung wurde von allen Gemeinden festgelegt.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Gemeinderat stimmt einer landesweit einheitlichen Förderung in Ergänzung zu den Förderbeiträgen gemäss Energieeffizienzgesetz und den im Antrag aufgeführten Bedingungen zu.
  2. Der Gemeinderat setzt die landesweite einheitliche Regelung rückwirkend auf den 1. Juni 2008 in Kraft.
  3. Der Gemeinderat setzt die landeweite einheitliche Regelung rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

Beschluss:
1. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
2. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FL).
3. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. 1 Ja, 10 Nein (5 FBP, 5 VU).

 

9. Nachtragskredit Mobiliar und Infrastruktur Büro Personalleiterin - 149

Antragsteller: Immobilienverwaltung, Markus Frieser

Bericht:
Am 1. August 2008 tritt die Personalleiterin in der Gemeindeverwaltung ihre Arbeitstelle an. Diese Stelle wurde auf Anfang 2008 neu geschaffen und somit ist die Einrichtung des Büros im Budget 2008 nicht enthalten.

Die Personalleiterin wird die Büroräumlichkeiten im 1. Obergeschoss der Gemeindeverwaltung (ehemals Büro Vermittler) beziehen.

Um eine zeitgemässe Einrichtung und Infrastruktur zu gewährleisten wird gemäss Aufstellung ein Kostendach von CHF 30'000.00 benötigt:

Erwägungen:
Ein Gemeinderat ist erstaunt über die Höhe des Betrages für die Einrichtung der Büroräumlichkeiten.

Der Vorsteher erklärt hierzu, dass es sich um ein Kostendach handelt, welches wenn möglich unterschritten werde. Berücksichtigt wurden auch alle Posten entsprechend der Kostenwahrheit.

Es wird angeregt, dass das vorhandene Mobiliar vom Vermittler übernommen werden könne. Diesbezüglich teilt der Vorsteher mit, dass kein Mobiliar im Pfrundhaus zur Verfügung stehe und der Vermittler seine Büromöbel benötige. Somit stehen keine Möbel für die neue Personalleiterin zur Verfügung und eine Anschaffung von Mobiliar ist unumgänglich.

Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites gemäss Kostendach von CHF 30’000.00 für Mobiliar und Infrastruktur des Büros der Personalleiterin.

Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wurde angenommen. 7 Ja, 4 Nein (VU).

 

10. Anschaffung Transporter für den Werkbetrieb (Nachtragskredit) - 150

Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel

Bericht:
Der heute 11 jährige Mazda Bus, im Einsatz des Werkbetriebs, ist für den Austausch im Budget des kommenden Jahres vorgesehen gewesen.

Aufgrund eines unverhofften Zylinderkopfschadens mit einer hohen Reparatursumme von CHF 5'536.80 ist es wirtschaftlich gesehen von Nachteil, dieses Fahrzeug nochmals Instand zu stellen.

Betreffend Budgetierung eines geeigneten Fahrzeuges auf das kommende Jahr hat sich Werkmeister Konstantin Ritter bereits zuvor mit dem Austausch beschäftigt.

Die erforderlichen Kriterien wurden in einer ersten Phase aus ökologischen Gründen mit gasbetriebenen Fahrzeugen geprüft. Leider konnte aufgrund der geforderten Kriterien wie Fahrzeughöhe, Breite, Allrad etc. kein geeignetes Fahrzeug gefunden werden.

Anschliessend wurden Diesel und Benzin betriebene Fahrzeuge eruiert. Lediglich der Transporter T5 von VW entspricht den geforderten Kriterien.

Aufgrund der Abklärungen wurde ein VW Transporter T5 im Verhandlungsverfahren an verschiedene Unternehmer zur Offerierung ausgeschrieben mit der Option, ein gleichwertiges Fahrzeug als Variante einzureichen.

Nach Prüfung der Offerten ist keine Variante von einem Unternehmer eingegangen.

Die Garage Matt AG Eschen stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der Summe von CHF 51’923.15.

Ein Ersatz für den Mazdabus war in der rollenden Finanzplanung für das Jahr 2009 vorgesehen.

Erwägungen:
Ein Mitglied des Gemeinderats hat sich bezüglich eines erdgasbetriebenen Fahrzeuges informiert. Er schlägt die Prüfung des Modells „Erdgas Ford Transit 2.3 i“ vor. Dieses müsste aus seiner Sicht den Bedürfnissen des Werkbetriebes entsprechen. Er bittet um Auskunft, welche Wichtigkeit das Kriterium „gasbetriebenes Fahrzeug“ hat, einerseits aus ökologischer Sicht und andererseits aufgrund der hohen Treibstoffpreise. Diesbezüglich äussert sich ein Gemeinderat, dass beim Kauf eines Fahrzeuges die dorfansässigen Autogaragen berücksichtigt sein sollen. Der Vorsteher teilt mit, dass der Werkbetrieb die Auflage, den Erwerb eines gasbetriebenen Fahrzeugs zu prüfen, Folge geleistet habe. Doch habe die Auswertung ergeben, dass kein Modell mit der gewünschten Breite, Höhe und Allrad-Betrieb erhältlich sei.

Eine Stellungnahme des Werkbetriebes an den Gemeinderat, warum kein gasbetriebenes Fahrzeug gekauft werde, wird verlangt. Ein Gemeinderat stellt den Antrag, dass bis zum Vorliegen dieser Antworten das Traktandum verschoben werden soll.

Antrag:

  1. Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 55'000.00 für die Anschaffung des VW Transporters T5
  2. Lieferauftrag eines VW Transporters T5 für den Werkbetrieb Eschen an die Garage Matt AG in Eschen zum Offertenpreis von CHF 51'923.15.

Beschluss: mehrheitlich
1. Der Antrag wurde angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).
2. Der Antrag wurde angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).

 

11. Ansuchen um finanzielle Unterstützung der HME (Nachtragskredit) - 151

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Harmoniemusik Eschen hat sich in diesem Jahr zum Ziel gesetzt, als Vertreterin des Liechtensteiner Blasmusikverbands am 7. Österreichischen Blasmusikwettbewerb in Feldkirchen (A) teilzunehmen. Nachdem sie sich in letzter Zeit mit dem 58. Liechtensteinischen Verbandsmusikfest und dem 125-jährigen Jubiläum auf regionaler Ebene stark engagiert haben, wollen sie nun ihr Leistungsniveau steigern und international auf die Probe stellen. Bereits seit Februar bereiten sich die Musizierenden intensiv auf den Anlass vor.

Obwohl die Harmoniemusik Eschen Gäste der Stadtgemeinde Feldkirchen sind, ist ein Projekt dieser Grössenordnung mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde ersucht die HME die Gemeinde Eschen, das Vorhaben mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen.

Kostenvoranschlag
Vorbereitung: CHF 8'000.00
Reisekosten: CHF 10'000.00
Besetzung (Verstärkung/Ergänzung): CHF 7'600.00
Diverses: CHF 4'700.00
Gesamttotal: CHF 30'500.00

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 10'000.00 für die Teilnahme beim 7. Österreichischen Blasmusikwettbewerb 2008, Feldkirchen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

12. Statische Massnahmen für Erdbebensicherheit / Arbeitsvergabe - 152

Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser

Bericht:
Die Arbeitsausschreibungen für statische Massnahmen für Erdbebensicherheit PSN erfolgten gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).

Aufgrund der Offertenvergleiche soll die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertensteller vergeben werden. Die Offertensumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.

Statische Massnahmen für Erdbebensicherheit, Kostenvoranschlag CHF 100’000.00
an die Fa. Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern zum Offertenpreis von CHF 81’776.00

Antrag:
Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertensteller zu vergeben. Statische Massnahmen für Erdbebensicherheit
an die Fa. Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern, zum Offertenpreis von CHF 81’776.00.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

13. Baugesuch MFH und Wohn- und Geschäftshaus auf Parz. Nr. 374, St. Luzi-Strasse, Eschen - 153

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Die geplante Baute befindet sich an der St. Luzi-Strasse, Parz. Nr. 374. Entlang der St. Luzi-Strasse erstellte die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Landesplanung einen Überbauungsrichtplan auf den Grundzügen des Richtplanes 2007. (DL-T) Bauten, die diesem Richtplan entsprechen erhalten verschiedene Boni.

Das Baugesuch erfüllt diese Kriterien.

Begründung:
Die Baute befindet sich innerhalb des ÜBRPL St. Luzi-Strasse und erfüllt die ortplanerischen Zielsetzungen. Ein diesbezüglicher Dienstbarkeitsvertrag mit Eintrag in das Grundbuch ist notwendig und vor Erhalt der definitiven Baubewilligung vom HBA im Grundbuch einzutragen.

Antrag:
Das Baugesuch kann mit nachstehenden Auflagen und Ausnahmen bewilligt werden:

  1. Näherbaurecht auf 2.50 m zur St. Luzi-Strasse
  2. Fusswegrecht auf Parz. Nr. 374 zu Gunsten der Gemeinde im Gegenzug zur Längsparkierung entlang der St. Luzi-Strasse.
  3. AZ-Erhöhung auf 0.86 mit einem Ausbauverbot für die DG-Fläche von 143 m².
  4. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 4 wurden angenommen.

 

14. Baugesuch: Erstellung von Parkplätzen - 154

Antragsteller: Leiter Bauwesen, Siegfried Risch

Bericht:
Geplant ist die Erstellung von 64 Parkplätzen auf Parzelle Nr. 3056, Kella, Nendeln.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage:

Auflage:
Die Gestaltung entlang der Strasse Kella ist mit der Gemeindebaubehörde und Tiefbauamt abzusprechen. Die ehemalige Hauptzufahrt wird nach Erstellung der Parkplätze sofort geschlossen und zurückgebaut.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

15. Stellungnahme des Vernehmlassungsberichts der Regierung betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ - 155

Antragsteller: Ressort Bildung, Stefanie von Grünigen

Bericht:
Die Regierung hat die Gemeinden, verschiedene Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der „Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)“ eingeladen, bis am 20. Juni 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Einleitung:
Der Gemeinderat hat das Ressort Bildung mit einer Stellungsnahme zur Revision des Schulgesetzes beauftragt.

Als Grundlage dieser Stellungsnahme diente ein Informationsabend im Kreis des Gemeindeschulrates mit Gastreferent Inspektor Helmut Müssner, eine Sitzung der GemeindeschulratspräsidentInnen im Schulamt und die Stellungsnahmen der Schulteams der Primarschulen Eschen und Nendeln.

Grundsätzlich steht der Gemeindeschulrat Eschen – Nendeln der angestrebten Schulreform positiv gegenüber. Problemfelder wie der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe werden somit entschärft und die neue Profilentwicklung ist der Weg zu einer integrativen, kooperativen und flexiblen Schule auf allen Stufen. Da von beiden Schulleitungen der Gemeinde Eschen – Nendeln eine detaillierte Stellungsnahme zu diesen Bereichen eingehen wird, beschränkt sich die Stellungsnahme des Gemeindeschulrates auf Aspekte, die in direkten Zusammenhang mit der Gemeinde stehen

Art. 6 Abs. 2:
Der Artikel sieht vor, dass die Schulleitung bzw. der Gemeindeschulrat ein Aufnahmereglement erlässt. Werden hier landesweite Richtlinien erlassen oder steht es jeder Gemeinde frei, diese unter Einbezug der sachlichen Gesichtspunkte nach eigener Vorstellung zu definieren? Im Bezug auf die Sekundarstufe entsteht hier im Unterland - mit derzeit nur einem Profilschulstandort ein Nachteil - da im eigenen Bezirk keine Wahloption besteht und alle Unterländer Kinder sich danach den Aufnahmekriterien der Oberländer Profilschulen zu unterziehen haben.

Art. 12a:
Wäre es somit auch für Primarschulen möglich, ihre Unterrichtszeiten frei zu wählen? Geht diese Regelung soweit, dass Jokertage an den Schulen eingeführt werden können? Sind Blockzeiten noch garantiert?

Art. 24a Abs. 1; Art. 24a Abs. 2:
Die Formulierung des Gesetzesartikels steht im Widerspruch mit der Vorstellung, dass eine Schulleitung mindestens ein 50 % Pensum erfüllen muss.
Art. 29a Abs. 1:
Die Regierung bestellt für jeden Primarschulbezirk die Schulleitung. Neu sollen diese Stellen ausgeschrieben werden und Personen von extern können sich auf solche Stellen bewerben und erhalten unter Umständen eine unbefristete Anstellung nach den Vorschriften des Staatspersonalgesetzes. Wer führt das Bewerbungsverfahren durch? Wie gross ist das Mitspracherecht des Gemeindeschulrates?

Art. 29a Abs. 2:
Wer teilt der Schulleitung, unter Einverständnis des Gemeindeschulrates, mehrere Schulbezirke zu? Unter Art 111 Abs. 2 lit b wird nur noch von Mitsprache gesprochen, was die Zusammenlegung von Schulleitungen betrifft.

Art. 93:
Was ist unter weiterem Führungspersonal zu verstehen?

Art. 128:
Die Erläuterungen des Artikels auf Seite 65 stehen im Widerspruch zum vorgeschlagenen Gesetzestext.

Sicherstellung der Führungskompetenz:
Die Autonomie der Schulen wird laut der vorliegenden Gesetzesvorlage neu geregelt. So sollen in den Schulen mit der Schulleitung neu klare Führungsstrukturen eingerichtet werden. Schulleiter sollen nicht mehr auf Amtsdauer gewählt, sondern mit Dienstvertrag nach Vorschriften des Staatspersonalgesetzes befristet oder unbefristet angestellt werden können.
In den Erläuterungen zur Vorlage wird unter Punkt 3.4 auf die „Führungsstrukturen“ eingegangen. Die Vorlage geht leider nicht detailliert auf die geplanten Stellenprozente der Schulleitung ein. Da dies auf der Verordnungsebene geregelt werden soll, kann man sich heute nur an Aussagen des Schulamtes oder an Entwurfspapieren dazu orientieren.
Bei der Bestellung des Schulleiters soll der Gemeindeschulrat zur Stellungsnahme aufgefordert werden. Hier fehlt die Mitbestimmung von Seiten der Gemeinde zur Besetzung dieser wichtigen Funktion, welche in Zukunft über viel mehr Kompetenzen verfügen wird als anhin.

Klärung der Frage der Schulleitung und –administration:
Die Gemeinde Eschen hat schon mehrfach auf die Problematik hingewiesen, dass ohne ein Schulsekretariat alle administrativen Aufgaben von der Schulleitung ausgeführt werden müssen. Der Stundenaufwand für die Schulleitung ist enorm und teuer und wird durch das neue System mit einer Mindestanstellung von 50 % als Schulleiter (nach Beamtenstatus) nicht kostengünstiger. Zusätzlich wird sich dies mit Umsetzung der Lohnreform verschärfen. Die Thematik rund um das Schulsekretariat wird jetzt auf die Gemeinden abgewälzt, welche zu 100 % für die Kosten eines Sekretariats aufzukommen hätten. Nach der jahrelangen Diskussion um die Schaffung eines Schulsekretariats ist dies einmal mehr das Abwälzen von Kosten für den laufenden Schulbetrieb auf die Gemeinde und widerspricht dem Grundsatz, dass die Gemeinde in erster Linie für die Infrastruktur und deren Erhalt aufzukommen hat (Art 96 Abs. 2). Ein Schulsekretariat fällt klar in den administrativen Bereich einer Schule.
Wird am Grundsatz eines 50 %-Mindestpensums in Schulleiterfunktion festgehalten, ist ein Grossteil der Gemeinden gezwungen, ihre Schulleitungen zusammen zu legen. Ob dies für alle Gemeinden Liechtensteins ein Vorteil ist, sei in Frage gestellt.

Resümee:
Der Gemeindeschulrat begrüsst die anstehende Schulreform und verweist an dieser Stelle nochmals auf die Stellungnahmen der Primarschulen Eschen und Nendeln, welche detailliert auf SPES I eingehen.

Der Vernehmlassungsbericht greift tief in die Organisationsstrukturen der Kindergärten- und Primarschulen ein. Die Gemeinden haben bezüglich der Anstellung von Lehrpersonen und Schulleitung nur ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag wird an das Schulamt weitergeleitet, wobei dieser nicht immer genehmigt wird. Somit fehlt trotz der hälftigen Kostenübernahme nach wie vor das volle Mitspracherecht bei Anstellung der Lehrpersonen. Die Umstrukturierung auf Schulleiteranstellungen verschärft diese Diskrepanz.
Das Abwälzen der Kosten für Schulsekretariatspersonal ist nicht im Sinne der Gemeinde.

Antrag:
Die Stellungnahme wird zur Weiterleitung an die Regierung genehmigt.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

16. Raumbenutzung Foyer im Schulsaal Nendeln - 156

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Frau Smilya Wohlwend, Wiesenstrasse 18, Nendeln, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des Foyers und der Küche für die Durchführung einer Geburtstagsfeier am 22. August 2008.

Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Be-schluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Ge-meinde haben.

Antrag:
Bewilligung des Gesuchs, das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

17. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 157

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohn-sitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Ein-bürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

Eschen, 24. Juni 2008

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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