SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 13/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 2. Juli 2008 / 17.00 – 19.45 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni
Entschuldigt
Oehry Daniel
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Projektgenehmigung diverser baulicher Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen: Arbeitsvergaben für den Bau von Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen - 158
- Mehrzweckgebäude Eschen, Vorplatz Nord + West; Projektgenehmigung und Kreditfreigabe Arbeitsvergaben Baumeister- und Pflästerarbeiten - 159
- Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln - 160
- Anstellung Forstwartlehrling - 161
- Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung im Strassenkreuzungsbereich Haldengasse – Simsgasse: Ausbaugenehmigung und Nachtragskredit - 162
- Baugesuche, dringende Geschäfte während den Sommerferien - 163
- Baugesuch Einbau Solaranlage - 164
- Baugesuch Einbau Solaranlage - 165
- Revisionsbericht des Jahres 2007 der Gemeinde Eschen - 166
- Vernehmlassung zur Abänderung des Jahrmarktsreglements - 167
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über demografische Massnahmen der Familienförderung sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 168
- Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts - 169
- Einbürgerung infolge Eheschliessung - 170
1. Projektgenehmigung diverser baulicher Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen: Arbeitsvergaben für den Bau von Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen - 158
Antragsteller: Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht:
Vor oder im Zusammenhang mit dem Bau des Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen sind wichtige Infrastrukturen wie nachfolgend aufgeführt und in der Planbeilage ersichtlich noch zu bauen:
- Die schon längst pendente Meteorwasserleitung aus dem Areal der Firma ThyssenKrupp Presta AG nördlich des Umspannwerkes zum Hubgraben. (Die Firma ThyssenKrupp Presta AG ist auf ihrem Areal mitbeteiligt und hat einer grundsätzlichen Kostenbeteiligung zugestimmt.)
- Der ebenfalls überfällige Retentionsweiher, der durch den neuen Richtplan von der Landwirtschaftszone in den Wirtschaftspark verlegt wurde, im Nordenosten des Parkhauses.
- Die Zufahrt mit Werkleitungen zum zukünftigen Parkhaus sowie weitere Bauten mit Ringschlüssen der WLU und den LKW bis über die Tiergartenstrasse.
Ein Teil der Meteorwasserleitung und der Rückhalteweiher sind aufgrund der Zugänglichkeit unbedingt vor oder im Zusammenhang mit dem Projekt Parkhaus zu realisieren.
Bereits im Mai dieses Jahres wurden Baggerschlitze betreffend allfälligen Belastungen durch die Firma Grundbauberatung-Geoconsulting AG in Triesen ausgeführt, damit die Ausschreibungen der Sachlage entsprechend formuliert werden konnten. Aufwendungen der Altlasten werden projektbezogen separat ausgewiesen.
Die Planungsarbeiten wurden im Direktverfahren nach ÖAWG an das im Wirtschaftspark erfahrene Ing.- Büro Sprenger & Steiner als einzelne Projekte vergeben.
Die Bauleitung dieser verschiedenen Bauarbeiten wurde ebenfalls im Direktverfahren nach ÖAWG als einzelne Projekte an das Ing.- Büro Hasler & Partner vergeben.
Die Baumeisterarbeiten wurden als Gesamtpaket gemäss ÖAWG im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Die Summen sind im Budget unter der Nr. (620.621.710.) 501.43 vorgesehen.
Erwägungen:
Im Hinblick auf eine zukünftig erhöhte Ansiedlung von Industriebetrieben und derzeit regen Bautätigkeit sieht Martin Büchel das Erstellen eines Retentionsweihers als unerlässlich.
Antrag:
- Projektgenehmigung diverser baulicher Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen
- Vergabe Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Büchel Wilhelm AG, Bendern, zum Offertenpreis von CHF 536'015.10.
- Vergabe Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Büchel Wilhelm AG Bendern, zum Offertenpreis von CHF 30'206.00.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
2. Mehrzweckgebäude Eschen, Vorplatz Nord + West; Projektgenehmigung und Kreditfreigabe Arbeitsvergaben Baumeister- und Pflästerarbeiten - 159
Antragsteller: Leiter Tiefbau, Martin Büchel
Bericht:
Im Budget 2008 unter der Nr. 090.503.08 ist die Neugestaltung des Vorplatzes Nord beim Mehrzweckgebäude Eschen vorgesehen.
Im Zusammenhang mit der im Bau befindlichen Essanestrasse inkl. Kreisel erfolgte die Planung der Platzgestaltung auf der Nord und Westseite.
Aufgrund des bekannt diffizilen Baugrundes wurden bewusst gut sickerfähige Betonverbundsteine gewählt. Der Vorplatz wird zusätzlich mit 2 % Gefälle in eine eigens dafür vorgesehene Retentionsmulde entlang der Strasse ausgeführt. Somit ist eine ordentliche Entwässerung auch bei starken Niederschlägen gewährleistet.
Die bestehenden Bäume entlang der Essanestrasse können belassen werden und sind im Einlenkerbereich im Zuge der Kreisel- und Umgebungsgestaltung noch zu ergänzen. Der Einlenkerbereich wird auf eine notwendige Breite reduziert.
Die Parkplätze werden gegenüber der übrigen Fläche vor dem Werkbetrieb bewusst hervorgehoben. Die Fläche vor dem Haupteingang der Musikschule wird mit helleren Pflastersteinen versehen und mit bepflanzten Trögen abgetrennt und gestaltet.
Standorte von Sitzbänken, Poller, Stelen, Fahnenmasten, Briefkasten, Abfallbehälter, Stromanschluss, Standrohr Weihnachtsbaum etc. wurden in der Planung mitberücksichtigt.
Der Arbeitsbeginn wird auf die Baustelle Essanestrasse abgestimmt und ist auf Mitte August vorgesehen.
Die Arbeiten wurden gemäss ÖAWG im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Im Moment laufen die Verhandlungen zwischen dem Land Liechtenstein betreffend der Mitfinanzierung gemäss vorliegendem Verteilschlüssel.
Erwägungen:
Der Vorsteher präzisiert die Kostenverteilung wie folgt: Die Kosten werden nach den Wertquoten gemäss vorhandenem Schlüssel verteilt. Die Federführung liege bei der Gemeinde, d.h. der Betrag werde für das Jahr 2009 vom Land Liechtenstein budgetiert und anschliessend rückfinanziert.
Ein Gemeinderat möchte wissen, warum der Vorplatz gepflästert werden solle. Ein Teerbelag wäre günstiger und verlange weniger Unterhaltsaufwand bzw. –kosten.
Martin Büchel erklärt hiezu, dass sich der Vorplatz aufgrund der labilen Bodenverhältnisse bewegen würde und somit der Einsatz von Pflastersteinen optimal sei. Weiters haben diese den Vorteil, dass sie absolut sickerfähig seien, denn es ist vermehrt mit sehr starken Niederschlägen zu rechnen. Kostenbezogen besteht zwischen einem gepflästerten und einem geteerten Vorplatz kein wesentlicher Unterschied. Dazu teilt er auch mit, dass ein Vorplatz mit Pflastersteinen optisch ansprechender wirke.
Ein Gemeinderat möchte wissen, ob die Fahrradabstellplätze bestehen bleiben und ob für den Vorplatz des Haupteingangs wieder unansehliche Pflanzenkisten angeschafft werden. Auch möchte er wissen, ob die im Bericht erwähnten Stelen allenfalls als Ersatz für die zu bewilligenden Ortseingangsstafeln dienen werden. Diesbezüglich erklärt Martin Büchel, dass die Fahrradabstellplätze dort verbleiben werden. Bei der Wahl der Pflanzenkisten wurde Wert auf Stabilität und neutraler Farbe (anthrazit) gelegt. Die Blumenkisten werden nicht fix installiert, sondern können nach Bedarf verschoben werden. Er führt weiters aus, dass der ganze Platz behindertengerecht gebaut werde. Die Stelen dienen als Orientierungshilfe und es werden die bestehenden verwendet.
Ein Gemeinderat schlägt vor, den südlichen Vorplatz des Werkhofes gleichzeitig zu errichten. Somit könnten dessen Kosten ebenfalls nach dem bestehenden Verteilschlüssel erstellt werden. Bezüglich des Verteilschlüssels erklärt Martin Büchel, dass die Verteilung der Kosten entsprechend der Nutzung geregelt wird.
In Bezug auf die Kosten ergänzt Martin Büchel, dass die Kosten von CHF 350'000.00 alle mit diesem Projekt zusammenhängenden Kosten berücksichtigen.
Antrag
- Mehrzweckgebäude Eschen, Vorplatz Nord + West; Projektgenehmigung mit Kreditfreigabe von CHF 350'000.00.
- Vergabe Baumeister- und Pflästerarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Brogle Pflästerei AG, Vaduz, zum Offertenpreis von CHF 177'015.90.
Beschluss:
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- Der Antrag wurde angenommen: 9 Ja; 1 Nein (FBP).
3. Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln - 160
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung 06/08 vom 9. April 2008, Traktandum 65, die Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln zur Kenntnis genommen und die Ressorts Natur und Umwelt, Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und Bau zur Ausarbeitung einer Stellungnahme beauftragt. Die Stellungnahmen wurden anlässlich der Gemeinderatssitzung 08/08 vom 7. Mai 2008, Traktandum 111, genehmigt und die eingegangenen Stellungnahmen wurden an die F.L. Regierung weiter geleitet. Anschliessend fand am 17. Juni 2008 eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung in Nendeln statt, an welcher der Vorsteher die Stellungnahme der Ressorts Natur und Umwelt, Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und Bau zur Machbarkeitsstudie präsentierte. Weiters stellten Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung im Ressort Verkehr und Kommunikation, sowie Hans Kuster von der LIHK die Hintergründe und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Nach den daran anschliessenden Ausführungen von Regierungsrat Dr. Martin Meyer zur Gesamtsituation in Liechtenstein eröffnete Vorsteher Gregor Ott die Diskussion, bei der zahlreiche Wortmeldungen zum Thema vorgebracht wurden. Diese Wortmeldungen wurden zusammengefasst und werden an die verantwortlichen Behörden weitergeleitet.
Zusammenfassung der Diskussion: Die anwesende Bevölkerung ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln nicht weiter verfolgt werden soll. Dies wird durch Abgabe der Unterschriftensammlung bekräftigt, die am 26. Juni 2008 beim Vorsteher eingereicht wurden.
Die Machbarkeitsstudie diente in erster Linie zur Meinungsbildung und zur Festlegung des weiteren Vorgehens für die Entscheidungsträger. Anlässlich der Informationsveranstaltung bekräftigte Regierungsrat Dr. Martin Meyer, dass wenn sich entweder das Land Liechtenstein, die Gemeinde oder Industrie gegen die Weiterverfolgung des Projekts Güterumschlag ausspreche, die weitere Planung des Projekts gestoppt werde.
Erwägungen:
Nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Güterverlad in Nendeln wurden ca. 328 Unterschriften von Bürgern gesammelt, welche entschieden gegen die vorgestellte Machbarkeitsstudie sind und folgende Forderungen an den Gemeindevorsteher sowie den Gemeinderat stellen:
- Der Regierung und der LIHK muss unmissverständlich mitgeteilt werden, dass sich die Standortgemeinde und insbesondere die Einwohnerschaft von Nendeln gegen eine Weiterverfolgung des in der Machbarkeitsstudie vorgestellten Güterumschlags beim Bahnhof Nendeln ausspricht.
- Die Interessen und die Meinung der Einwohnerschaft von Nendeln müssen gegenüber der Regierung und der LIHK mit Nachdruck vertreten werden.
- Gegenüber der Regierung und der LIHK muss darauf hingewiesen werden, dass die Lärm- und Verkehrsbelastung in Nendeln auch ohne einen Güterumschlag beim Bahnhof Nendeln ein unzumutbares Ausmass erreicht habe. Sie weisen darauf vor allem auf die stark befahrene Engelkreuzung, den stetig zunehmenden Eisenbahnlärm und die Emissionen der an das Wohngebiet angrenzenden Industrie- und Gewerbezone hin.
- Die grosse Verunsicherung und den Informationsbedarf der Bevölkerung in Bezug auf die zukünftige Verkehrsentwicklung müssen zur Kenntnis genommen werden. Sie verweisen auf den weiteren Ausbau der Bahnstrecke im Zusammenhang mit der Einführung des Rail-Jet und der S-Bahn.
- Sie bitten auch, dass mit allen Mitteln für die aus der Ortsplanung erwachsende Verpflichtung zur Aufrechterhaltung respektive Verbesserung der Wohnqualität in den Wohnzonen Nendeln einzusetzen, damit auch ihre Kinder Nendeln als Heimatort wertschätzen dürfen.
Der Vorsteher teilt mit, dass er bereits Gespräche mit Regierungsrat Dr. Martin Meyer geführt habe und die Weiterverfolgung der Machbarkeitsstudie derzeit gestoppt werde.
Ein Gemeinderat, welcher die Veranstaltung besucht hatte teilt mit, dass aus seiner Sicht, nicht nur die Machbarkeitsstudie Anlass zur Diskussion gab, sondern generell der bestehende Zugverkehr in Nendeln. Bereits derzeit sei der intensive Lärm durch den Bahnverkehr äusserst belastend. Doch müsse das Thema als Chance für eine Verbesserung der aktuellen Situation gesehen werden. Ideen, wie den Zugverkehr unterirdisch zu realisieren, sollten verfolgt werden.
Der Vorsteher teilt mit, dass das Be- und Entladen von Gütern tagsüber akzeptiert werden müsse. Jedoch mit der Einführung des Rail-Jet und der S-Bahn werden sich die Frequenzen erhöhen. Ein doppelspuriger Ausbau der Schienen sei derzeit nur für die Strecke Tisis - Nendeln vorgesehen. Die Strecken Nendeln bis Buchs und Tisis bis Feldkirch bleiben einspurig. Dies bedeute, dass einerseits das Kreuzen von Zugkompositionen und andererseits der Zugverschub im Bahnhof Nendeln statt finden werde, was die Anwohner noch vermehrt belasten werde. Die Lärmemission wird vehement sein. Auch bedeuten die Erschütterungen des Güterverkehrs vor allem nachts eine Einschränkung der Ruhe. Der geplante Güterverlad ziehe weiteren Verkehr an, doch sei eine Zunahme des Verkehrs an der Essanestrasse und an der Engelkreuzung nicht mehr zumutbar. Der Leitsatz „Güter auf die Schiene“, welche nicht aus unmittelbarer Nähe sind sprich Logistikzentrum oder ThyssenKrupp Presta AG - bedeutet, dass mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Essanestrasse und der Engelkreuzung zu rechnen sei, sofern diese nicht aus unmittelbarer Nähe angeliefert werden.
Zusätzlich zum Bahnverkehr kommt der Holzverladeplatz dazu, welcher die Anwohner weiters belaste. Der Vorsteher erwähnt, dass der Holzverladeplatz bis im Jahre 2010 verpachtet sei. Der Holzverlad ist sehr lärm- und schmutzintensiv. Bis vor kurzem wurde bereits frühmorgens Holz verladen. Die Betreiber des Holzverlads sind jedoch unterdessen von der Gemeinde ermahnt worden und wurden angehalten, die Ruheordnung einzuhalten. Doch weiterhin werde an Samstagen verladen.
Ein Gemeinderat bemängelt, dass bis jetzt nie eine Statistik über das Verkehrsaufkommens der neuralgischen Punkte vorgelegt wurde. Auch wurde keine Massnahme für die Reduzierung des Verkehrs aufgezeigt.
Ein Gemeinderat bekräftigt, dass sich der Gemeinderat intensiv mit dem Inhalt der Machbarkeitsstudie auseinander gesetzt habe und bereits im Vorfeld vom Gemeinderat intensiv diskutiert wurde und dieser sich zur vorliegenden Studie kritisch geäussert hatte.
Eine Gemeinderätin macht die Gemeinderäte darauf aufmerksam, dass die Staatsverträge mit der ÖBB bis 2018 laufen werden. Alle Anwohner an der Bahnlinie haben vor Erstellung ihrer Wohnhäuser einen Vertrag unterschrieben, in welchem sie bestätigen, dass sie wegen Lärmemissionen auf rechtliche Schritte gegen die ÖBB verzichten. Es ist fraglich, ob das Land Liechtenstein oder die ÖBB unter dieser Voraussetzung überhaupt zu Lärmschutzmassnahmen verpflichtet werden können. Diesbezüglich vergleicht sie die Situation mit der Essanestrasse. Der Gemeinderat habe damals die Lärmschutzmassnahmen abgelehnt.
Der Vorsteher erklärt, dass der ablehnende Entscheid für Lärmschutzmassnahmen entlang der Essanestrasse aufgrund des Ortsbildschutzes erfolgte.
Ein weiterer Gemeinderat ist der Ansicht, dass die ÖBB jedoch verpflichtet sei, Massnahmen zur Lärmreduktion vorzunehmen.
Ein Mitglied des Gemeinderats äussert sich, dass das Konzept als Teil des Ganzen zu betrachten sei. Er wisse, dass sich unterdessen verschiedene Gremien mit dieser Thematik beschäftigen. Verschiedene Konzepte wurden besprochen und liegen vor. Doch wurde nicht offen kommuniziert, welche Gruppen sich mit dem Thema Nendeln beschäftigen. Entscheidungen wie die Einführung der S-Bahn und die Erhöhung des Taktfahrplans sind gefallen. Die Gemeinde Eschen wurde in die Entscheidungsfindung nicht einbezogen. Doch schlägt er vor, dass zusammen mit allen Ausschüssen, einen Gesamtlösungsansatz angestrebt werden solle, in welchem der Lärmschutz, die Strassenführung, der Umweltschutz etc. berücksichtigt werden. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass die „Türe“ nicht geschlossen werde.
Der Vorsteher teilt mit, dass das Gremium „Mobiles Unterland“ eine Forderung formuliert habe. Diese beinhaltet unter anderem, dass Eschen, Nendeln, Mauren und Schaanwald nicht noch mehr belastet werden dürfen. Alle Massnahmen müssen ausgeschöpft werden.
Der Vorsteher teilt mit, dass er und die Raum- und Ortsplanungskommission unterdessen vom Land informiert wurden, welche möglichen Varianten von Seiten des Landes angedacht sind. Weiters informiert er, dass anfangs Oktober ein Informationsaustausch mit der Gemeinde Mauren statt finden werde.
Ein Gemeinderat meint, bevor die vorgesehenen Korridore, welche in der Raum- und Ortsplanungskommission vorgesehen sind, müssen zuerst alle anderen Massnahmen wie z.B. Pendelverkehr auf die Schiene, Mobilitätskonzept, Strassenraumgestaltung etc. ausgeschöpft werden.
Mehrere Gemeinderäte bekräftigen, dass der Gemeinderat eine klare Haltung gegenüber den verantwortlichen Landesbehörden vertreten müsse. Diese müsse breiter und professioneller abgestützt sein. Auch spreche man einerseits vom Güterverkehr und andererseits vom Personenverkehr. Der Gemeinderat stellt die Frage, ob der Güter- und Personenverkehr gleich zu behandeln seien. Die Regierung müsse aufgefordert werden, umfassende Lösungen aufzuzeigen, welche alle Bereiche miteinbeziehen.
Aus Sicht eines Gemeinderates müsste auch die Industrie klar Stellung zur Machbarkeitsstudie nehmen, denn diese wird den Güterumschlag schlussendlich nutzen. Anhand der eingegangenen Daten kann erst dann der Entscheid zur Weiterverfolgung des Projektes erfolgen. Von den derzeitigen Interessensgruppen steht vor allem der Zugverkehr im Vordergrund. Jedoch müsse ein gesamtheitlicher Lösungsansatz angestrebt werden, welcher alle Forderungen aller Interessensgruppen berücksichtige.
Einige weitere Gemeinderäte sind auch der Ansicht, dass die Industrie vielmehr bekannt geben muss, inwieweit der Güterumschlag für den Transport der Güter genutzt werde und ob z.B. eine Firmenphilosophie „Auslieferung der Güter innert 24 Stunden“ auch mit der Bahn garantiert werden könne.
Der Vorsteher schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen wird, um eine gesamtheitliche Betrachtung anzustreben.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Evaluation des möglichen Güterverlads auf die Schiene von Industriegütern vom Land angestrebt werden solle. Die Finanzierung dieser Studie müsse jedoch vom Land erfolgen.
Folgende Forderungen bzw. Anträge des Gemeinderats und der Ressorts inkl. der Forderungen der Bevölkerung (siehe oben) werden an die F.L. Regierung weitergeleitet werden.
Forderung/Antrag des Gemeinderats:
- Die Gemeinde Eschen stellt den Antrag an die F.L. Regierung, vor der Einführung des Rail-Jet mit der ÖBB und SBB Verhandlung zu führen, dass sich die Zugkompositionen des Rail-Jet nicht im Wohngebiet beim Bahnhof Nendeln kreuzen werden, sondern ausserhalb des Wohngebietes oder im Bahnhofgelände Feldkirch oder Buchs.
- Die Gemeinde Eschen stellt den Antrag an die F.L. Regierung, dass das Kreuzen von weiteren Zugkompositionen z.B. der S-Bahn nicht im Wohngebiet, sondern ausserhalb der Wohnzone erfolgt.
- Die Gemeinde Eschen stellt den Antrag an die F.L. Regierung, dass nach Auslaufen des Pachtvertrages des Holzumschlagplatzes bzw. Holzverlads im Jahre 2010, dieser nicht verlängert wird.
Forderungen der Ressorts:
- Lärmschutzmassnahmen sind anzustreben, um die Wohnqualität zu erhalten.
- Bei längeren Schliesszeiten der Bahnschranken ist eine barrierefreie Querung für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr zu gewährleisten.
- Das Bahnhofsgebäude (1872) muss erhalten bleiben.
- Für die Standortgemeinde dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- In der Nacht darf es keine Verladeaktivitäten geben.
- Der Bau eines zusätzlichen Gleises ist zwingend nötig.
- Die Verkehrs- und Lärmentwicklung ist nur aus einer Detailstudie ersichtlich.
- Die Funktionsweise der „Engelkreuzung“ darf nicht beeinträchtigt werden.
- Die Verträglichkeit mit der Verkehrsabwicklung beim Bahnübergang ist zu prüfen. Entscheidend ist, zu welcher Tages- oder Nachtzeit und wie lange die Bahnschranken geschlossen bleiben.
- Zusätzliche Schrankenschliessungen sind aufgrund dichteren Taktfahrplans der ÖBB und der S-Bahn ab 2015 zu erwarten.
- Bei Verladetätigkeit tagsüber drängt sich eine neue Verkehrsführung auf.
- Eine Gesamtlösung des Verkehrsproblems ist zu erarbeiten.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie Güterverkehrsoptimierung Güterumschlag Nendeln und die eingereichten Unterschriften zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet, dass die Zusammenfassung der Wortmeldungen aus der Diskussion anlässlich der Informationsveranstaltung und die Unterschriften an die F.L. Regierung weiter geleitet werden.
- Der Gemeinderat beschliesst, dass die Machbarkeitsstudie erst dann weiter bearbeitet wird, wenn alle Details geklärt sind
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 9 Ja, 1 Nein (FBP).
4. Anstellung Forstwartlehrling - 161
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Auf den Sommer 2008 ist eine Lehrstelle als Forstwart zu besetzen.
Ausschreibung:
Die Ausschreibung der Stelle erfolgte in den gemeindeeigenen Medien.
Bewerbungsgespräche und Auswahl:
Die eingereichten Unterlagen wurden intern geprüft und anschliessend mit potentiellen Bewerbern ein Bewerbungsgespräch und praktische und theoretische Tests durchgeführt.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Anstellung in der Person von Markus Näscher, Ruggell, als Forstwartlehrling.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
5. Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung im Strassenkreuzungsbereich Haldengasse – Simsgasse: Ausbaugenehmigung und Nachtragskredit - 162
Antragsteller: Kommission für öffentliche Sicherheit / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Aufgrund des Schulbetriebes ab August 2008 im neuen Primarschulhaus an der Simsgasse wird im Kreuzungsbereich Halden-, Simsgasse und St. Martins-Ring, mehr Fuss- und Fahrverkehr erwartet. Über diesen Knotenpunkt des Gemeindestrassennetzes verkehrt zudem auch viel Ziel- und Quellenverkehr aus den benachbarten Quartieren. Entlang der Liegenschaft Haldenruh an der Haldengasse und der Einmündung in die Simsgasse wird die Sicht auf entlanggehende Schulkinder wegen der bestehenden Stützmauer verdeckt. Aufgrund der Sichtweiten und der Strassenhierarchie sollte dieser Knoten neu als Rechtsvortritt geregelt sein. Damit dieser funktioniert und im Knotenbereich niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden, empfiehlt die Abteilung Verkehrstechnik der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU), die Sachverständigen und die Antragsteller den ganzen Knotenbereich entsprechen der wirtschaftlichsten Variante A auszubauen.
Bei der letzten Besichtigung und Information am 11. Juni 2008 des neuen Primarschulhauses mit dem Gemeinderat wurde die erwähnte Verkehrsberuhigung und Fussgängersicherheit, als Diskussionsgrundlage diente der Variantenvorschlag A, diskutiert. In der Zwischenzeit wurde wie an der Begehung mit dem Gemeinderat besprochen, in Koordination mit dem Tiefbauamt (TBA), Abteilung Strassenbau, und den Sachverständigen andere Lösungsvarianten gesucht und geprüft. Das TBA und die Sachverständigen empfehlen ebenfalls wie das Bundesamt für Unfallverhütung (BfU) die Variante A, mit diesem Ausbau der Kreuzung jede Zufahrt eine Rampe erhält, welche die notwendige Verkehrsberuhigung in diesem Bereich gewährleistet und zudem die Fussgängersicherheit wesentlich erhöht. Durch die neue Rechtsvortrittsregelung kann wie vom BfU vorgeschlagen das Stoppsignal an der Simsgasse entfernt werden.
Der Ausbau des Kreuzungsbereiches soll mit dem Endausbau der Simsgasse noch vor dem Schulbeginn im August 2008 erfolgen. Die Ausbaukosten des Kreuzungsbereiches gemäss Variante A betragen Netto CHF 35'000.00.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung der Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung nach Variante A und den Nachtragskredit über CHF 35'000.00 beim Gemeinderat.
Erwägungen:
Ein Gemeinderat schlägt vor, dass die Variante A noch zusätzlich einen Fussgängerstreifen beim Sennereigässli/St. Martinsring vorsehen soll, weil dieser schon bei der bestehenden Lösung wichtig sei. Der Vorsteher erklärt, dass die BfU und das TBA zu nahe aneinanderliegende Fussgängerstreifen ablehnen. Diesbezüglich äussert sich ein Gemeinderat, dass ihm aufgefallen sei, dass in anderen Gemeinden zum Teil jede 50 m ein Zebrastreifen einmarkiert sei und meint, dass die Gemeinde Eschen diesbezüglich eine eigene Haltung vertreten könne. Der Vorsteher befürwortet, die Beibehaltung des Fussgängerstreifens an der erwähnten Strasse.
Antrag/Antragsänderung:
- Ausbaugenehmigung der Variante A für die Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung im Strassenkreuzungsbereich Haldengasse – Simsgasse.
- Nachtragskredit von CHF 35'000.00 für die erwähnten Ausbauvariante A des Kreuzungsbereiches mit der Strassenfertigstellung Simsgasse.
- Auftragserweiterung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), an die an der Simsgasse bereits tätige Fa. Wilhelm Büchel AG, Bendern.
- Der bestehende Fussgängerstreifen Übergang Sennereigässli/St. Martinsring bleibt erhalten.
Beschluss:
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 8 Ja; 2 Nein (VU, FBP).
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 8 Ja; 2 Nein (VU, FBP).
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 8 Ja; 2 Nein (VU, FBP).
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
6. Baugesuche, dringende Geschäfte während den Sommerferien - 163
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Für die Genehmigung von Baugesuchen während den Sommerferien ist es sinnvoll, dass die Baugesuche vom Gemeindevorsteher vorgängig bewilligt und anschliessend an das Hochbauamt weiter geleitet werden.
Antrag:
- Der Gemeinderat erteilt dem Gemeindevorsteher die Kompetenz, die Baugesuche während den Sommerferien zu genehmigen und zur Weiterleitung an das Hochbauamt.
- Die Baugesuche werden in der ersten Sitzung nach den Sommerferien dem Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
7. Baugesuch Einbau Solaranlage - 164
Antragsteller: Baurechtskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des Mehrfamilienhauses auf Parzelle Nr. 508, Rofenbergstrasse 60, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
8. Baugesuch Einbau Solaranlage - 165
Antragsteller: Baurechtskommission / Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation von Sonnenkollektoren auf das Dach des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 3351 Römerstrasse 10, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
9. Revisionsbericht des Jahres 2007 der Gemeinde Eschen - 166
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Gemäss dem von der Gemeinde Eschen erteilten Auftrag zur Prüfung der Gemeinderechnung hat die Firma Sendorit Revisions Aktiengesellschaft die auf den 31. Dezember 2007 abgeschlossene Jahresrechnung geprüft.
Dabei wurde Folgendes fest gestellt, dass
- die Jahresrechnung mit der Buchhaltung übereinstimmt;
- die Buchhaltung ordnungsgemäss geführt ist:
- bei der Darstellung der Vermögenslage und des Geschäftsergebnisses die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind:
- die vorsorglich erworbenen Grundstücke im Finanzvermögen lt. Landesgesetzblatt 1999 Nr. 190 Art. 2, Abs. 3, richtig verbucht wurden.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Revisionsbericht des Jahres 2007 der Gemeinde Eschen zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
10. Vernehmlassung zur Abänderung des Jahrmarktsreglements - 167
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Jahrmarktkommission lädt den Gemeinderat ein, zum Entwurf des Jahrmarktreglements bis am 1. August 2008 Stellung zu nehmen.
Erwägung:
Der Vorsitzende der Jahrmarktskommission teilt mit, dass sich die Kommission intensiv mit dem Reglement beschäftigt habe. Vor allem der Art. 9 wurde komplett neu verfasst. Er empfiehlt das überarbeitete Reglement mit dem alten zu vergleichen. Diesbezüglich erhalten die Gemeinderäte das neue Reglement mit den Änderungen zugesandt.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt das Jahrmarktsreglement zur Kenntnis.
- Allfällige Stellungnahmen sind bis 01.08.2008 an den Leiter Dienste einzureichen.
- Das überarbeitete Jahrmarktsreglement wird am 20.08.2008 im Gemeinderat verabschiedet.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
11. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über demografische Massnahmen der Familienförderung sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 168
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme zur Handen des Gemeinderates wurde die Finanz- und Personalkommission sowie das Ressort Alter und Gesundheit beauftragt. Die erarbeitete Stellungnahme ist wie folgt:
i. Gesetz über demographische Massnahmen der Familienförderung
Das Gesetz hat zum Ziel, die Familien zu unterstützten (Art.1, Abs.1) und die demographischen Massnahmen haben den Zweck, die Stabilität des Bevölkerungsaufbaus des Fürstentums Liechtenstein zu garantieren (Art.1, Abs. 2).
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen beschränken sich ausschliesslich auf die Auszahlung eines Familiengeldes von CHF 600.00 pro Monat für jedes Kind während der ersten drei Lebensjahre.
Mit dieser Massnahme allein, die im Gesetz als demographische Massnahme definiert wird, kann die Stabilität des Bevölkerungsaufbaus bzw. die Steigerung der Geburtenrate nicht erreicht werden. Das wird in den Erläuterungen von der Regierung auch ausdrücklich ausgeführt. Dazu sei ein ganzes Massnahmenpaket nötig, wie z.B. die Schaffung von Tagesstrukturen etc. Diese Massnahmen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Gesetzes.
Es ist also bereits aus diesen Äusserungen klar, dass dieses Gesetz den stabilen Bevölkerungsaufbau nicht garantieren kann, wie das in Art.1, Abs. 2 als Zweck festgelegt ist. Dieser Gesetzesartikel ist somit allzu hoch gegriffen formuliert.
Es muss auch prinzipiell bezweifelt werden, ob mit Geldleistungen das Ziel, die Geburtenrate zu steigern, erreicht werden kann. Beispiele aus den umliegenden Ländern zeigen, dass dies nicht der Fall ist. So hat z.B. in Österreich die über viele Jahre bestehende Regelung, dass Mütter eine bezahlte Karenzzeit nehmen können, während der ihr Arbeitsplatz zudem noch garantiert ist, nicht dazu beigetragen, dass die Geburtenrate gestiegen ist. Die Geburtenrate in Österreich liegt ähnlich niedrig wie in Liechtenstein.
Der Zweck bzw. die Zielsetzung des Gesetzes bleibt also faktisch auf Art.1, Abs. 1 beschränkt, nämlich die Förderung der Familie. Dem ist prinzipiell zuzustimmen. Allerdings sollten Geldleistungen dorthin fliessen, wo sich auch wirklich gebraucht werden. Das Familiengeld soll jedoch an alle Familien in Liechtenstein entrichtet werden, unabhängig von der jeweiligen finanziellen Lage bzw. vom Einkommen, sodass also einerseits Familienförderung stattfindet, wo keine benötigt wird, während andererseits Familien mit geringem Einkommen unter Umständen nicht die tatsächlich benötigte Unterstützung bekommen.
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dieses Familiengeld während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes zu entrichten, jährlich CHF 7’200.00 oder als einmalige Zahlung von CHF 21’600.00
Damit kann aber keine nachhaltige Förderung der Familie erreicht werden, da die Kosten mit zunehmendem Alter der Kinder im Vergleich zu den ersten drei Lebensjahren massiv steigen. Gerade dieser Umstand wird sicher auch die Familienplanung massgeblich beeinflussen.
Im Vernehmlassungsbericht werden auch grundsätzliche Aussagen über die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gemacht und das Familiengeld wird als eine der Massnahmen, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderlich sind, genannt.
Im Vernehmlassungsbericht heisst es, dass die Regierung die wichtige Stellung der Familien in der Gesellschaft betont und auf die Grundsätze der Selbstverantwortung sowie Wahl- und Entscheidungsfreiheit von Familien hinweist, welche durch den Staat gefördert bzw. nicht eingeschränkt werden soll. Der Staat soll die notwendigen strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich Familien mit Kindern in Liechtenstein optimal entfalten und ihre Funktion in der Gesellschaft wahrnehmen können.
Es wird auch ausgeführt, dass die Politik die Gerechtigkeit zwischen den unterschiedlichen Lebensentwürfen sicherstellen muss. Die Entscheidung, Beruf und Familie vereinbaren zu wollen oder sich voll der Familienarbeit zu widmen ist also ausschliesslich Sache der Betroffenen und beide Familienmodelle müssen vom Staat gleichwertig unterstützt werden.
Wie das Familiengeld konkret eingesetzt wird, bleibt den Familien überlassen, ob nun für den Ausfall eines Erwerbseinkommens, wenn ein Elternteil die ersten Jahre zu Hause bleibt oder für die ausserhäusliche Kinderbetreuung, wenn beide Elternteile voll oder teilweise erwerbstätig sind. Die Wahlfreiheit ist dennoch nicht gegeben. Alleinerziehende dürften in der Regel aber aus rein finanziellen Erwägungen keine Wahl haben, ob sie die ersten Jahre zu Hause bleiben oder weiterhin berufstätig sind.
Auf der anderen Seite sind auch Familien, die zugunsten der Kinderbetreuung zu Hause auf ein Erwerbseinkommen verzichten, gegenüber Familien, wo beide Elternteile berufstätig sind, vom finanziellen Aspekt her schlechter positioniert, umso mehr, als die Gleichstellung von erziehenden Elternteilen mit den Berufstätigen im Bereich der Altersvorsorge nicht gegeben ist.
Wie es im Vernehmlassungsbericht heisst, hat die FMA sich gegen einen Miteinbezug nicht-erwerbstätiger Elternteile in die 2. Säule ausgesprochen. Das zuständige Ressort wird nun ein Gutachten einholen, welches die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionsversicherung prüfen soll. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und der Gleichwertigkeit der Familienmodelle bzw. Lebensentwürfe wäre es zu begrüssen, diesen Problemkreis mit dem nötigen Nachdruck und auch möglichst zeitnah zu dieser Gesetzesvorlage zu bearbeiten.
Die Finanzierung des Familiengeldes erfolgt nach Art. 9 aus allgemeinen Landesmitteln.
Aufgrund der Ausgestaltung des Familiengeldes und nach Abklärungen durch EWR-Experten wird davon ausgegangen, dass diese Leistungen nicht exportiert werden müssen. Experten aus dem Sozialversicherungsbereich bezweifeln dies jedoch, wie aus den Medien zu erfahren war. In diesem Zusammenhang ist es wünschenswert zu erfahren, wie hoch die Kosten anzusetzen sind, wenn die Leistungen exportiert werden müssen. Die sozialen Richtlinien der EWR Verordnung 1408/71 werden durch eine Nachfolgeverordnung im 2009/10 abgelöst. Diese geht davon aus, dass dort Recht erworben wird, wo gearbeitet wird. Dass unter diesen Umstand es möglich sein wird, dass die Leistungen nicht exportiert werden müssen, ist höchst unwahrscheinlich. In Österreich muss derzeit das Kinderbetreuungsgeld exportiert werden.
In Art. 19 wird festgelegt, dass nach zehn Jahren dem Landtag ein Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Stabilität des Bevölkerungsaufbaus zu erstatten ist und die Regierung gegebenenfalls Anpassungen oder Aufhebung des Gesetzes vorschlägt.
Aufgrund der bis dahin anfallenden Kosten von CHF 80 Mio. bis CHF 100 Mio. (unter der Annahme, dass die Leistungen nicht exportiert werden müssen) erscheint dieser Zeitraum als zu lang. Es wird daher eine Überprüfung spätestens nach fünf Jahren vorgeschlagen.
ii. Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz)
In Art. 47 Abs. 2 Bst. bbis wird ein Steuerabzug für Betreuungskosten für Kinder gewährt, allerdings nur, wenn beide Elternteile berufstätig sind bzw. Alleinerziehenden, wenn sie berufstätig sind. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass beide Familienmodelle gleichwertig behandelt werden sollen.
Auswirkungen verminderter Steuereinnahmen für die Gemeinde Eschen durch die beiden vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten sind zu prüfen?
Zur Schlussfrage in der Stellungnahme, welche steuerlichen und damit finanziellen Auswirkungen die Schaffung eines Gesetzes über die demographischen Massnahmen auf die Gemeinde haben wird, kann wie folgt geantwortet werden:
Bei den vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten geht es um die steuerlichen Abzüge für Kinderbetreuung und für die Ausbildungskosten.
Eine konkrete Angabe kann aufgrund der Auswertungsmöglichkeiten nicht gemacht werden. Um eine Zahl zur Orientierung zu bekommen, greifen heute bei 49 Steuerpflichtigen die Abzugsmöglichkeiten für Ausbildungskosten. Wird der Betrag von CHF 12'000.00 auf CHF 25'000.00 erhöht, dann liegen die dadurch verursachten Steuerausfälle mutmasslich bei einigen zehntausend Franken pro Jahr und dürfte die 100’000er Grenze p.a. für die Gemeinde Eschen nicht überschreiten.
Beim Abzug auf die Kinderbetreuung kann ebenfalls auf Gemeindeebene keine Auswertung gemacht werden und eine Angabe ist nur aufbauend auf dem Zahlenmaterial der Regierung möglich. Bei geschätzten Kosten für die Regierung von CHF 250'000.00 ist davon auszugehen, dass es die Gemeinde Eschen mit weniger als CHF 80'000.00 treffen wird.
In Betracht gezogen muss bei dieser Frage ebenfalls die finanzielle Auswirkung bei der direkten Geldleistung an die Familien mit Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr. Die Vorlage sieht eine monatliche Zahlung von CHF 600.00 vor. Die Hochrechnung der Regierung kommt auf jährlich direkte Zahlungen von rund CHF 8.2 Mio.
Die demographische Entwicklung dürfte für beide Staatsebenen von gleichem Interesse sein, so ist bei der definitiven Gesetzesvorlage mit der Aufwandsbeteiligung durch die Gemeinden zu rechnen.
Sollte dieses Szenario zum Tragen kommen und wird der Verteilschlüssel nach bisherigem praktiziertem Umlageverfahren angewendet, dann wird das unter Bezugnahme auf das vorliegende Datenmaterial Eschen mit rund CHF 480'000.00 p.a. treffen. In 10 Jahren, so lange soll die Förderung vorerst entrichtet werden, sind dies CHF 4.8 Mio. Franken.
Die Trennung zwischen Geldleistung und der effektiven Auswirkung auf die gewollte demographische Entwicklung ist gesondert zu betrachten. Durch die geldwerte Leistung ist unbestritten eine Wahlfreiheit gegeben, nur stellt sich die Kommission die Frage, wo kommt das Geld an und wen trifft dies. Trifft es die liechtensteinischen Familien, trifft es jene aus unserem Kulturkreis oder trifft es jene, welche hier leben und ständig mit der Migration zu kämpfen haben? Bekanntlicherweise besteht das Bevölkerungswachstum durch Neuzuzüge.
Die generelle und doch einfache Frage, ob die Geldleistung direkt beim Kind ankommt, wird nie zu beantworten sein.
Die Geldleistung ist sicher gut gemeint, wird vom Empfänger wohlwollend angenommen und welche Wirkung diese Förderung erzielt, bleibt ebenso offen.
Das jetzt vorgesehene Familiengeld setzt Anreize, langfristig daheim zu bleiben. Auch ist nicht klar, ob die Geldleistungen schlussendlich dem Kind zugute kommen. Familienleistungen mögen auf den ersten Blick sinnvoll sein, die langfristigen betrachteten Effekte sind aber kontraproduktiv, weil die Anreize zur Arbeitsaufnahme fehlen. Studien der OECD empfehlen zur familiären Unterstützung finanzieller Arbeitsanreize, staatlich subventionierte Kinderbetreuung, einen kurzen, aber bezahlten Elternurlaub und flexible Arbeitsstrukturen.
Erwägungen:
Die Vorsitzende des Ressorts Bildung bringt verschiedene Änderungs- bzw. Zusatzvorschläge ein, welche zum Teil übernommen werden.
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorgeschlagene Stellungnahme und befürwortet die Weiterleitung an die Regierung.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
12. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts - 169
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 14. November 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird Albert Kindle, Zeno Marxer und Günther Kranz beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
13. Einbürgerung infolge Eheschliessung - 170
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Maldonado de la Roca Edwin Emilio, Eschner Strasse 9, Schaan
Bericht:
Maldonado de la Roca Edwin Emilio stellt aufgrund von § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 den Antrag um Aufnahme in das Landesbürgerrecht und in das Gemeindebürgerrecht.
Der vorliegende Antrag und die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind vom Zivil-standsamt geprüft worden.
Antrag:
Der Gemeinderat hat keine Einwendungen gegen die Aufnahme des Bewerbers in das Gemeindebürgerrecht.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 8. Juli 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid