SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 16/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 03. September 2008 / 18.00 – 21.00 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Sanierung Altlasten "Tentschagraba" - 188
- Reglement "Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen" - 189
- Bewilligung Stellenprozente Primarschule Eschen - 190
- Bestellung eines zusätzlichen Mitglieds in die Finanz- und Personalkommission - 191
- Baugesuch: Photovoltaikanlage - 192
- Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 193
- Erleichterte Einbürgerung für Alteingesessene - 194
- Informationen des Gemeindevorstehers
- Informationen der Gemeinderäte
1. Sanierung Altlasten "Tentschagraba" - 188
Antragsteller: Leiter Tiefbau, Büchel Martin
Bericht:
Allgemein:
Auf Anordnung des Amtes für Umweltschutz wurde im Jahre 2003 für das Gebiet "Tentschagraba" der Auftrag für die historische Untersuchung mit hydrogeologischem Bericht dem Büro für Geologie und Hydrogeologie Dr. Riccardo Bernasconi erteilt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde ein erhebliches Gefährdungspotential bezüglich Grundwasser festgestellt.
Aufgrund dessen genehmigte der Gemeinderat an der Sitzung vom 7. Juni 2006 den Kredit für die Detailuntersuchung der Altlasten "Tentschagraba".
In mehreren Deponiekommissions-Sitzungen wurde der Detailuntersuchungsbericht vorgestellt, Sanierungsvarianten aufgezeigt, Terminpläne und im Beisein des Leiters Finanzen, Günther Kranz, auf den Finanzierungsplan abgestimmte Budgetvarianten diskutiert.
Zwischenzeitlich wurde mittels des neuen Umweltschutzgesetzes eine 30 % Mitfinanzierung an den Altlasten zugesichert und durch Günther Kranz das Subventionsgesuch an das Land Liechtenstein gestellt.
Vorstellung an den Gemeinderat:
Der beauftragte Geologe und Hydrogeologe Dr. Riccardo Bernasconi wird den Detailuntersuchungsbericht dem Gemeinderat vorstellen. Anschliessend werden die bisherigen und zukünftigen Schritte präsentiert.
Ing.- Auftrag mit Nachtragskredit:
Projektphase 1 (Sanierungsprojekt und Submission Fachteam erstellen). Damit eine dem ÖAWG entsprechende Ausschreibung für das Fachteam (Geologe - Hydrogeologe, Umweltchemiker inkl. Analytik und Ingenieur) verfasst werden kann, muss vorgängig noch das Sanierungsprojekt erarbeitet werden. Das Sanierungsprojekt dient dazu, die auf den Einzelfall bezogene optimale Sanierungsvariante oder optimale Kombination von Sanierungsmassnahmen, welche ökologisch sinnvoll, technisch realisierbar und finanziell verhältnismässig sind, mit einem schrittweisen Vorgehen zu ermitteln und deren Umfang zu fixieren. Im Sanierungsprojekt werden zudem die Sanierungsziele definiert. Der Detaillierungsgrad des Sanierungsprojektes orientiert sich an der Komplexität der Altlast und am weiteren Vorgehen.
Dieser Auftrag ist als Ergänzungsauftrag zu bestehenden Konditionen an die bereits tätigen Ing.-Büros Bernasconi und Konrad zu erteilen.
Für die Projektphase 1 (Sanierungsprojekt und Erstellung der Submission Fachteam) ist ein Nachtragskredit von CHF 60'000.00 für das Jahr 2008 notwendig.
Erwägungen:
Herr Pius Bissig, Mitarbeiter der Dr. Bernasconi AG, präsentiert den Detailuntersuchungsbericht Altlastensituation "Alte Deponie Tentschagraba". Weiters gibt Martin Büchel, Leiter Tiefbau, einen Überblick der bisherigen und zukünftigen Handlungen der Sanierung.
Der Vorsteher bedankt sich bei den Herren für ihre intensiven Arbeitsaufwendungen und anschauliche Präsentation der Situation.
Aufgrund der aufschlussreichen Information und Mitteilung des weiteren Vorgehens regt ein Gemeinderat an, dass während der Sanierung der Deponie die Zu- und Wegfahrten der LKWs über die neue Tentschabrücke geprüft werden sollte. Denn das Gebiet beim Rheindamm ist Naherholungsraum und der Schwerverkehr könnte die Sicherheit von Radfahrern und Fussgängern beeinträchtigen. Martin Büchel wird diese Möglichkeit prüfen bzw. abklären.
Der Vorsteher entgegnet dem, da die Fahrten vor allem in den Wintermonaten geplant seien und sich in dieser Periode weniger Leute auf dem Rheindamm aufhalten werden.
Ein Gemeinderat interessiert sich für die Vorgehensweise der Sanierung. Diesbezüglich erklärt Martin Büchel, dass das Material der Deponie sortiert werde. Schlechtes Material werde entsorgt. Unverschmutztes werde zwischengelagert und nach der Sanierung wieder auf die Deponie geschüttet. Auf die Frage, ob die alte Deponie nach der Sanierung für weitere zusätzlichen Schüttungen wieder genutzt werden könne, wird von Martin Büchel bejaht. Vor allem deswegen, weil der heutige Deponiekörper bereits an seine Grenzen stosse. Schüttungen erfolgen derzeit auch weiter südlich.
Ein Gemeinderat fragt an, ob bei neuen Schüttungen nach dem neuen umweltverträglichen Deponiekonzept geschüttet werden würde. Vor allem gehe es ihm um die Inert-Stoffe. Martin Büchel informiert, dass das Schütten von Inert-Stoffe laut Amt für Umweltschutz gesetzlich erlaubt sei. Diesbezüglich relativiert Herr Bissig, dass Inert-Stoffe nicht ganz unbedenklich seien. Alle Deponien im Land wurden auf Inert-Stoffe untersucht und beurteilt. Es gibt Deponien, die für Inert-Stoffe besser geeignet sind und andere weniger. Inert-Stoffe sollten primär auf Schadstoffe und Mobilität geprüft werden. Dies ermöglicht eine Definition des Inert-Stoffes.
Auch sollte das Sickerwasser bei einer Deponie kontrolliert werden. Um sicher zu gehen, dass keine Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, wäre eine mögliche Massnahme, die Deponie abzudichten. Martin Büchel ergänzt, für die Abdichtung müsse mit einer Investition von CHF 1 Mio gerechnet werden. Ein Gemeinderat fragt an, inwiefern Untersuchungen auf Vorhandensein von Inert-Stoffen im Grundwasser vorgenommen wurden. Herr Bissig teilt mit, dass Untersuchungen statt fanden, aber bis jetzt keine hohe Belastungen von Substanzen nachgewiesen wurden.
Bezogen auf die Inert-Stoffe ist ein Gemeinderat der Ansicht, dass zukünftig die Gefahr einer neuen Altlast drohe, sollten Inert-Stoffe vom Land neu gewertet werden.
Für einen Gemeinderat ist es von hoher Wichtigkeit, dass bei neuen Schüttungen grundsätzlich das neue Deponiekonzept berücksichtigt werde. Für die Entsorgung der Inert-Stoffe sollen praktikable Lösungen vorgestellt werden. Ziel müsste es, dass diese Stoffe klar getrennt werden müssen.
Ein Mitglied der Deponiekommission erklärt, dass laut UVP Inert-Stoffe auf der Deponie entsorgt werden dürfen. Sicher besteht die Möglichkeit, einen separaten Deponiekörper für Inert-Stoffe zu realisieren, doch dann müsste zusätzlich wieder ein Kredit gesprochen werden. Doch derzeit sind auf der ganzen Deponie Inert-Stoffe vorhanden, und es wird nicht leicht sein, diese zu separieren.
Ein Gemeinderat bemerkt, dass er aufgrund des präsentierten Schüttplans annehmen müsse, dass auf dem Grundstück der Bürgergenossenschaft geschüttet werde. Diesbezüglich teilt der Vorsteher mit, dass der Schüttplan mit dem Vorsitzenden der Bürgergenossenschaft besprochen wurde, da nämlich dieser Einsitz in der Deponiekommission habe. Doch sollten zukünftig Verschiebungen des Schüttplanes erfolgen und Flächen der Bürgergenossenschaft tangieren, werde mit Bestimmtheit der Schüttplan angepasst und der Bürgergenossenschaft zur Genehmigung unterbreitet.
Antrag/Antragsänderung
- Kenntnisnahme des Berichtes der Detailuntersuchung.
- Auftrag an die bisher tätigen Ing.- Büros Bernasconi, Sargans, und H. Konrad, Schaan, zur Erarbeitung der Projektphase 1 mit der gesamten Summe (2008 + 2009) von CHF 120'000.00.
- Genehmigung des Nachtragskredites für den zu erarbeitenden Anteil 2008 der Projektphase 1 von CHF 60'000.00.
- Zustimmung der präsentierten Schritte mit Verpflichtungskredit von CHF 15'000'000.00 gemäss dargelegtem Termin- und Finanzplan.
- Budgetgenehmigung von CHF 1'200'000.00 auf das Jahr 2009 gemäss erörtertem Termin- und Finanzplan.
- Die zukünftige Schüttung soll das Deponiekonzept insoweit berücksichtigen, dass für eine allfällige Entsorgung der Inert-Stoffe eine praktikable Lösung geprüft wird. Lösungsansätze sollen zur gegebenen Zeit vorgestellt werden.
Beschluss:
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.10 Ja, 1 Nein (FBP)
2. Reglement "Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen" - 189
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung 12/08 vom 18. Juli 2008, Traktandum 148, beschlossen, einer landesweit einheitlichen Förderung in Ergänzung zu den Förderbeiträgen gemäss dem Energieeffizienzgesetz zuzustimmen. Aufgrund dieses Gemeinderatsbeschlusses ist es notwendig, das Reglement "Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen" anzupassen.
Erwägungen:
Mehrere Gemeinderäte sind der Ansicht, dass das Reglement, vor allem der Art. 4 schwer verständlich sei. Das vorliegende Reglement soll dem Bürger die Möglichkeit bieten, die Höhe des Subventionsrahmens zu errechnen. Die vorliegende Tabelle ist nicht selbstredend. Es wird entschieden, dass der erste Satz bei Punkt 1 gestrichen wird und der zweite Satz folgenden Zusatz erhält: "…des Landesbeitrages jedoch nur bis zum unten angegebenen Maximalbeitrag der Gemeinde".
Der Vorsteher teilt weiters mit, dass eine landesweit einheitliche Broschüre in Vorbereitung sei, welche dem interessierten Bürger ausgehändigt werden könne.
Antrag/Antragsänderung:
Genehmigung des geänderten Reglements "Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen" mit folgenden Änderungen:
Art. 4: Energieeffizienz und erneuerbare Energien
1) Der Gemeinderat setzt die Förderungsbeiträge für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien fest. <= dieser Satz wird gestrichen.
Die Gemeindeförderung je Fördermassnahme entspricht 100 % des Landesbeitrages jedoch nur bis zum unten angegebenen Maximalbeitrag der Gemeinde. Die maximale Förderbeiträge von Land und Gemeinde betragen für:
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
3. Bewilligung Stellenprozente Primarschule Eschen - 190
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Finanz- und Personalkommission hat in der Sitzung vom 26. August 2008 beschlossen, die Stellenprozente für die Reinigung der Primarschule Eschen zu erhöhen. Die jetzigen Stellenprozente betragen für Hauswartung und Reinigung 310 %. Für die totale Reinigung (inkl. Hauswart) werden gemäss Berechnung 550 % Stellenprozente inkl. Aufstockung benötigt.
Die restlichen Stellenprozente von 240 % werden auf 100 % Gemeindeangestellte und auf 140 % externe Stellenprozente verteilt. Die externen Stellenprozente werden gemäss ÖAWG ausgeschrieben. Eine Überprüfung der extern vergebenen Stellenprozente erfolgt anfangs 2009 durch den Bereich Bauwesen und wird zur Behandlung an die Finanz- und Personalkommission bzw. dem Gemeinderat weiter geleitet.
Die Finanz- und Personalkommission empfiehlt die Stellenprozente zu genehmigen.
Erwägungen:
Für die Erhöhung der Stellenprozente wird vom Gemeinderat bemerkt, dass gemäss formaler Richtigkeit der am 27. Februar 2008 verfügte Beschluss des Personalstopps aufzuheben sei, bevor über die Erhöhung der Stellenprozente abgestimmt werden könne. Diesem Antrag wird mittels einer Antragsänderung nachgekommen.
Eine Gemeinderätin bemerkt, dass eine Überprüfung der erhöhten Stellenprozente anfangs Januar 2009 verfrüht sei, da die Räumlichkeiten des Schulbetriebes noch nicht vollumfänglich von anderen Nutzern (z.B. Erwachsenenbildung) benutzt werden. Weiters teilt sie mit, dass eine Turnhalle bereits von einem Sportverein genutzt werde, obwohl ein Entscheid vorliege, dass die Turnhallen erst ab Herbst 2008 für Vereine geöffnet werden, wenn der Zuteilungsplan definitiv stehe.
Diesbezüglich erklärt der Vorsteher, dass eine nochmalige Überprüfung der Stellenprozente vom Belegungsplan der ausserschulisch genutzten Räumlichkeiten z.B. Aula, Werkraum etc. abhängig sei. Bezüglich des Belegungsplans teilt er mit, dass dieser für den Herbst/Winter 2008/2009 vorliege; von diesem ausgenommen sind die Turnhallen. Bei der Belegung der Turnhalle wurde entschieden, dass Vereine die neuen Turnhallen wie zur Zeit des Bestehens der alten Schule nutzen dürfen.
Weiters bestätigt er, dass ein Stockwerk frei sei, aber man wisse derzeit nicht, wie sich die Situation bis Weihnachten entwickeln werde.
Ein Gemeinderat ist erstaunt, dass kaum nach Eröffnung der PSE bereits ein Antrag für die Erhöhung von Stellenprozenten vorliege. Weiters bekräftigt er, dass zukünftig nicht nur die Erhöhung der Stellenprozente vom Gemeinderat genehmigt werden müsse, sondern auch Verschiebungen der Stellenprozente.
Ein weiterer Gemeinderat schliesst sich dieser Meinung an. Er würde es begrüssen, dass vor der Erhöhung erst einmal der Betrieb richtig beginnt und effektive Zahlen vorliegen. Stellenprozente in erster Linie aufgrund von Quadratmeterzahlen zu vergeben, sei für ihn in diesem Masse nicht nachvollziehbar. Einerseits weil noch nicht alle Räume belegt seien, anderseits weil es ein Neubau ist, der am Anfang sicher weniger Pflege bedarf als in ein paar Jahren.
Die Mitglieder der Personal- und Finanzkommission erklären, dass in Rücksprache mit anderem Fachpersonal eine Erhöhung der Stellenprozente auf insgesamt 550 % im Verhältnis zu den reinigenden Quadratmeter im üblichen Rahmen liege.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2008 wird für die Erhöhung der erforderlichen Stellenprozente für die Primarschulreinigung aufgehoben.
- Der Gemeinderat genehmigt die Erhöhung von 240 % Stellenprozenten für die Reinigung der Primarschule Eschen (davon 100 % intern durch Gemeindeangestellte und davon 140 % externe Anbieter gemäss Ausschreibung).
- Die internen Stellenprozente von 100 %, sollen auf zwei Personen aufgeteilt werden. Die Ausschreibung erfolgt in den internen Medien (Gemeindekanal, Internet).
- Jede weitere Änderung in Zusammenhang "Stellenprozente der PSE" ist vom Gemeinderat zu bewilligen.
Beschluss:
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU)
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU)
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU)
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FL)
4. Bestellung eines zusätzlichen Mitglieds in die Finanz- und Personalkommission - 191
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Seit 1. August 2008 ist Irene Ritter als Personalleiterin in der Gemeinde Eschen tätig. Aufgrund ihrer Tätigkeit im Personalbereich ist es sinnvoll, dass sie in Zukunft bei Personalfragen als ordentliches Mitglied Einsitz in die Finanz- und Personalkommission nimmt.
Der Bereichsleiter, Günther Kranz, wird bei Finanzfragen wie bis anhin als ordentliches Mitglied bei den Sitzungen teilnehmen.
Die Finanz- und Personalkommission empfiehlt die Aufnahme von Irene Ritter in die Kommission.
Erwägungen:
Der Vorsteher präzisiert, dass in Zukunft bei den Traktanden zwischen Personal und Finanzen unterschieden werde. Die Personalleiterin wird nur bei den Traktanden, die den Personalbereich betreffen, anwesend sein, und dasselbe gelte auch bei den Traktanden des Finanzbereiches, an welcher nur Günther Kranz teilnehmen werde. Jedoch bei Überschneidungen der beiden Themenbereiche werden beide Leiter an der Sitzungen teilnehmen.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat bewilligt die Erhöhung von fünf Mitgliedern auf sechs Mitglieder in der Finanz- und Personalkommission
- Der Gemeinderat genehmigt die Aufnahme von Irene Ritter, Personalleiterin, ab sofort in die Finanz- und Personalkommission.
Beschluss:
- Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FL)
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Toni Schächle ist im Ausstand
5. Baugesuch: Photovoltaikanlage - 192
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage beim Einfamilienhaus Nr. 16 auf Parzelle Nr. 1031, Gastelun, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
6. Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 193
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses Nr. 14 auf Parzelle Nr. 319, Hinterdorf, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
7. Erleichterte Einbürgerung für Alteingesessene - 194
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Burak Karakoc, Essanestrasse 154, 9492 Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
Eschen, 9. September 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid