SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 17/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 17. September 2008 / 18.00 – 21.00 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni
Entschuldigt
Bieberschulte Werner, ab 19.40 Gerner Michael
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Jugendraum Eschen - Berichtigungen zu Traktandum Nr. 128, Gemeinderatssitzung 10/08 vom 4. Juni 2008 - 195
- Nachtragskredit Übungsanlage Holz 2008 / Finanzierung Übungsanlage Gas 2009 - 196
- Samariterverein Liechtensteiner Unterland – Möbilierung / Ausstattung Neubau Haus St. Martin, Eschen - 197
- LGU – Beitragsgesuch für das Jahr 2008 - 198
- Neue Geschäftsordnung Gemeinderat Eschen-Nendeln - 199
- Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 200
- Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 201
- Baugesuch: Rückbau Einfamilienhaus und Stallgebäude auf Parz. Nr. 1288, Essanestrasse, Eschen - 202
- Raumbenützung Dorfplatz - 203
- Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 204
- Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege - 205
- Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen - 206
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 207
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener 208
1. Jugendraum Eschen - Berichtigungen zu Traktandum Nr. 128, Gemeinderatssitzung 10/08 vom 4. Juni 2008 - 195
Antragsteller: Jugendkommission, Manfred Meier
Bericht:
Der Gemeinderat hat am 4. Juni 2008 der Führung des neuen Jugendtreffs im „Kindergarten Dorf“ zugestimmt. Es wurde in diesem Zusammenhang ein Nachtragskredit von CHF 70'000.00 für sicherheitstechnische und funktionale Anpassungen beschlossen.
Die Jugendkommission hatte von Beginn an das Ziel, Anpassungsarbeiten im neuen Jugendtreff kostensparend auszuführen, da es sich nur um ein Provisorium handelt und das Gebäude mittelfristig rückgebaut wird.
Die Jugendkommission hat mittlerweile detailliertere Abklärungen bezüglich der Anpassungsarbeiten durchgeführt. Die erforderlichen Umbaumassnahmen sind marginal und beziehen sich hauptsächlich auf Änderungen in der Gebäudeeinrichtung. Zwischenzeitlich durchgeführte baurechtliche Abklärungen mit dem Hochbauamt haben ergeben, dass für diesen Nutzerwechsel und die kleinen Einrichtungsanpassungen im Gebäudeinnern keine Baubewilligung notwendig ist.
Die Arbeiten werden teilweise im Rahmen einer Projektarbeit mit Jugendlichen unter Mithilfe von Kommissionsmitgliedern und Freiwilligen ausgeführt. Andere Arbeiten werden gemäss den Richtlinien des Öffentlichen Auftragswesens vergeben und von Fachleuten ausgeführt.
Der neue Jugendtreff im „Kindergarten Dorf“ ist aufgrund des Gebäudezustands ein Provisorium. Trotzdem ist ein behindertengerechter Zugang zum Gebäude möglich. Es muss das Ziel der Gemeinde sein, mittelfristig definitive Räumlichkeiten für den Jugendtreffbetrieb bereitzustellen.
Zusatzbericht:
Demnächst ist eine Informationssitzung im neuen Jugendraum in Planung, an welcher das Konzept, die Öffnungszeiten sowie die baulichen Massnahmen vorgestellt werden. Der zu einladende Personenkreis wird von der Kommission bestimmt. An dieser Sitzung haben die Eingeladenen die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedenken zum Standort des Jugendraums vorbringen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Berichtigungen zum Traktandum Nr. 128, Sitzungsprotokoll 10/08 vom 4. Juni 2008, zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
2. Nachtragskredit Übungsanlage Holz 2008 / Finanzierung Übungsanlage Gas 2009 - 196
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Situation und Definition der Feuerwehren hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Die Gefahrenbilder haben sich gewandelt. Zu den klassischen Aufgaben wie der Verhütung und Bekämpfung von Bränden sind neue hinzugekommen.
Gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen haben das Bedürfnis nach Sicherheit stark erhöht. Die heutigen Gefahrenpotentiale verlangen bei den Einsätzen eine professionelle Organisation, Spezialwissen und eine hochmoderne Ausrüstung.
Um den Ernstfall auch realitätsnah zu üben, hat sich eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Amtes für Bevölkerungsschutz mit der Idee befasst, eine Übungsanlage für Feuerwehren zu realisieren. Das Ergebnis wurde den Feuerwehren am 28. März 2007 anlässlich eines speziellen Informationsabends näher vorgestellt und in schriftlicher Form abgegeben (siehe Informationen der Arbeitsgruppe „Übungen am Feuer“ – Möglichkeiten für realitätsnahe “Übungen am Feuer“ für die Feuerwehren Liechtensteins).
Das Projekt wurde anlässlich der Vorsteherkonferenz behandelt und die einzelnen Gemeinden einigten sich, dass die Anlagekosten zur Hälfte nach Einwohnern und zur Hälfte zu je 1/11 auf die Gemeinden aufgeteilt werden.
Für die Realisierung der Übungsanlage in zwei Etappen ist nun folgender Kostenaufwand vorgesehen:
Nachtragskredit holzbefeuerte Brandcontainer-Anlage – Realisierung 2008:
Gesamte Investitionskosten CHF 130'000.00
Anteil Land 20 % CHF 26'000.00
Anteil Gemeinde Eschen CHF 10'850.00
Finanzierung gasbefeuerte Brandcontainer-Anlage – Realisierung 2009:
Gesamte Investitionskosten CHF 630'000.00
Anteil Land 20 % CHF 126'000.00
Anteil Gemeinde Eschen CHF 52’582.00
Zusatzbericht:
Nach Rücksprache mit dem Amt für Bevölkerungsschutz wird in diesem Jahr vorgängig die holzbefeuerte Brandcontainer-Anlage realisiert und für ein Jahr getestet. Erst aufgrund positiver Erfahrungen mit der holzbefeuerten Brandcontainer-Anlage, erfolgt im Jahr 2010 eine Investition in die gasbefeuerten Brandcontainer-Anlage. Somit kann der zweite Antrag „Der Gemeinderat genehmigt die anteilsmässigen Investitionskosten in der Höhe von CHF 52'582.00 für die Erstellung einer gasbefeuerten Brandcontainer-Anlage, welche in einer zweiten Etappe im 2009 realisiert wird (Budget 2009)“ vollumfänglich gestrichen werden und wird bei Bedarf im Jahr 2009 neu traktandiert.
Antrag/Antragsänderung:
Der Gemeinderat genehmigt die anteilsmässigen Investitionskosten und den daraus ergebenden Nachtragskredit für das Jahr 2008 in der Höhe von CHF 10'850.00 für die Erstellung einer holzbefeuerten Brandcontainer-Anlage, welche in einer ersten Etappe noch in diesem Jahr erfolgen wird.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
3. Samariterverein Liechtensteiner Unterland – Möbilierung / Ausstattung Neubau Haus St. Martin, Eschen - 197
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Seit über 40 Jahren ist der Samariterverein Liechtensteiner Unterland im Gebäude des Kindergartens Schönbühl stationiert. 2006 beschlossen die Unterländer Gemeinden, dass der Samariterverein Liechtensteiner Unterland im neuen Sozialzentrum St. Martin mitintegriert wird. Im Herbst 2009 können nun die neuen Lokalitäten bezogen werden.
Die neuen Räumlichkeiten umfassen 1 Schulungsraum, 2 Gruppenräume, 1 kleine Küche, 2 Umkleidekabinen, Toiletten, 1 Putzraum, 1 grösseres Lager für die Krankenmobilien (z.Z. in privaten Räumlichkeiten untergebracht) und das gesamte Katastrophenmaterial sowie 1 kleines Lager für Krankenbetten. Auch werden das Samariterauto und der Katastrophenanhänger in der neuen Garage untergebracht.
In den neuen Lokalitäten finden die 54 Samariter und 48 Help (Kinder- und Jugendsamariter) genügend Platz für die notwendige Aus- und Weiterbildung. Die neue Lokalität bietet dem Verein einen modernen, ansprechenden und funktionellen Rahmen für die zahlreichen Kurse (17, mit 377 Teilnehmern), welche der Bevölkerung angeboten werden. Dank der zentralen Lage wird die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Familienhilfe und Alters- und Pflegeheim einfacher und effizienter.
Das im jetzigen Heim integrierte Mobiliar ist teilweise noch aus den Anfängen des Vereins (damals schon gebraucht übernommen). Es ist zu alt, um nochmals transferiert werden zu können. Zudem sind die Tische und Stühle zum Teil defekt.
Gemäss Kostenvoranschlag ist für die Anschaffung von neuem Mobiliar CHF 120'000.00 und für Krankenmobilien CHF 20'000.00 (total CHF 140'000.00) notwendig.
Die Unterländer Gemeindevorsteher empfehlen die Kostenübernahme des beantragten Betrages für Mobiliar in der Höhe von CHF 140'000.00, aufgeteilt nach Einwohnerschlüssel. Das heisst, die Kostenbeteiligung der Gemeinde Eschen wird sich auf CHF 47'236.00 belaufen.
Einwohnerschlüssel per Ende 2007:
Eschen 4’141 Einwohner, 33.74 Prozent, CHF 47'236.00
Gamprin 1’463 Einwohner, 11.92 Prozent, CHF 16'688.00
Mauren 3’718 Einwohner, 30.29 Prozent, CHF 42'406.00
Ruggell 1’920 Einwohner, 15.64 Prozent, CHF 21'896.00
Schellenberg 1’032 Einwohner, 8.41 Prozent, CHF 11'774.00
Total 12’274 Einwohner, 100.00 Prozent, CHF 140'000.00
Antrag:
Budgetgenehmigung von CHF 140'000.00 auf das Jahr 2009 gemäss Einwohnerschlüssel. Dies ergibt einen Betrag von CHF 47'236.00.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
4. LGU – Beitragsgesuch für das Jahr 2008 - 198
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die LGU – Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz – gelangt mit einem Schreiben vom 5. September 2008 an die Gemeinde und bittet um einen Jahresbeitrag für das Jahr 2008.
Die LUG teilt in Ihrem Brief an die Gemeinde Eschen mit, dass die Gemeinden sich vermehrt mit den Themen wie Energieeffizienz und erneuerbare Energien beschäftigen. Dank der Gemeindeförderbeiträge wird bei den Bauherren bei Sanierungen und Bauten Eigeninitiative geweckt. Das Haus der Zukunft ist ein Kraftwerk. Mit diesen Förderbeiträgen ist Liechtenstein noch näher dem Ziel „Energieland Liechtenstein“ gekommen. Weiters setzt sich die LUG mit all ihren Tätigkeiten für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen ein. Die hohe Artenvielfalt sehen sie als grossen Wert. Deshalb wollen sie im Naturschutz wieder vermehrt Akzente setzen. Das Siedlungsgebiet wird angesichts des hohen Bodenverbrauchs auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen immer wichtiger.
Mit der Genehmigung eines Jahresbeitrags sehen sie ihre Wertschätzung seitens der Gemeinden für ihre Arbeit und die Weiterführung ihrer Projekte ermöglicht.
Antrag:
- Der Gemeinderat lehnt den Jahresbeitrag in der Höhe von CHF 1.00 pro Einwohner (Total CHF 4'141.00) ab.
- Der Gemeinderat genehmigt einen Jahresbeitrag ab 2009 in der Höhe von CHF 4'000.00.
- Der Gemeinderat kann einen projektbezogenen Beitrag sprechen.
Beschluss:
- Der Antrag wird angenommen. 9 Ja, 1 Nein (VU).
- Der Antrag wird abgelehnt. 1 Ja (FL), 9 Nein.
- Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 2 Nein (VU und FBP).
5. Neue Geschäftsordnung Gemeinderat Eschen-Nendeln - 199
Antragsteller: Stefanie von Grünigen und Daniel Oehry
Bericht:
Der Gemeinderat befasste sich am 20. August 2008 unter Traktandum 173 mit dem Antrag für eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat Eschen-Nendeln. Die Antragsstellerin legte eine neue Geschäftsordnung vor, welche veränderte gesetzliche Grundlagen und neue Prozesse in der Verwaltung berücksichtigt.
Die Fraktionssprecher und der Vorsteher diskutierten, wie im Gemeinderat verlangt, die neue Geschäftsordnung und stellten dem Gemeinderat am 3. September 2008 den gemeinsam erarbeiteten Vorschlag zur neuen Protokollführung vor, welche Bestandteil der Geschäftsordnung ist.
Die anderen relevanten Änderungen wurden von Fraktionssprecher der FBP und Fraktionssprecherin der FL überarbeitet und liegen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Die neue Geschäftsordnung, welche die alte Fassung der Sitzungsordnung vom 5. Oktober 2007 ersetzen soll, liegt diesem Antrag bei.
Zusatzbericht:
Im „Zusatzbericht“ sind z.B. Erläuterungen von Fachexperten, welche an der Sitzung anwesend waren, zusammenfassend wiederzugeben. In diesem Absatz können auch Informationen zum vorangegangenen Bericht präzisiert werden.
Bei nicht einstimmiger Beschlussfassung besteht für die Gemeinderäte die Möglichkeit, ihre Argumente für das öffentliche Protokoll während der Sitzung zusammenzufassen.
Die Erwägungen werden im öffentlichen Protokoll nicht mehr publiziert.
Das Beschlussprotokoll (ohne Unterschrift) wird ab Dienstag, 12.00 Uhr, im Anschlagkasten, Gemeindekanal und Internet publiziert werden.
Eine formelle Protokollgenehmigung erfolgt in der darauf folgenden Gemeinderatssitzung.
Antrag/Antragsänderung:
- 6.1. Protokollführung, 2. Absatz: Die Erwägungen der Gemeinderäte zum Antrag scheinen nur im internen Protokoll auf. Im externen Protokoll kommen allfällige Zusatzinformationen zum Bericht dazu.
- 6.1. Protokollführung, 3. Absatz: Änderungsvorschläge werden bis am darauf folgenden Montag um 12 Uhr durch den Gemeindevorsteher und durch das Gemeindesekretariat entgegen genommen.
- 6.1. Protokollführung, 4. Absatz: Das externe Beschlussprotokoll kann ab Dienstag 12,00 Uhr im Anschlagkasten, Gemeindekanal und Internet publiziert werden. Eine formelle Protokollgenehmigung erfolgt in der darauf folgenden Gemeinderatssitzung.
- Genehmigung der neuen Geschäftsordnung mit den Ergänzungen/Änderungen des Gemeinderates Eschen-Nendeln. Die neue Geschäftsordnung tritt am 17. Oktober 2008 in Kraft.
Beschluss:
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- Der Antrag wurde angenommen. 5 Ja, 4 Nein (3 VU, 1 FBP).
- Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
6. Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 200
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 3145, Wiesenstrasse, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
7. Baugesuch: Einbau thermische Solaranlage - 201
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 1132, Rötis, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
8. Baugesuch: Rückbau Einfamilienhaus und Stallgebäude auf Parz. Nr. 1288, Essanestrasse, Eschen - 202
Antragsteller: Leiter Hochbau, Marcel Foser
Bericht:
Geplant ist der Rückbau des bestehenden Einfamilienhauses und Stallgebäude auf der Parzelle Nr. 1288, Essanestrasse, Eschen.
Der seit Jahrzehnten unbewohnte und baufällige Wohngebäudeteil der Baute ist im Ortsbildinventar in seiner Gesamtform als erhaltenswert aufgeführt.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.
9. Raumbenützung Dorfplatz 203
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Marxer Silfriede, Eschen, stellt das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des Dorfplatzes, des Foyers und der Küche für die Durchführung einer Geburtstagsfeier am 16. August 2009.
Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Antrag:
Bewilligung des Gesuchs. Das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement.
Beschluss: einstimmig
einstimmig
10. Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 204
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. November 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
11. Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege - 205
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 24. Oktober 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
12. Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen - 206
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 28. November 2008 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Öffentliche Sicherheit beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
13. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 207
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Brüstle Wolfgang Peter, Schmiedgasse 3, 9492 Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
14. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 208
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Halis Dincer und seine Kinder Hezel Dincer, Meltem Dincer, Mitad Dincer, Bahngasse 3, 9485 Nendeln
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber und seine Kinder das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sie zuletzt während mindestens 5 Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat für sich und seine Kinder bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 22. September 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid