SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 21/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 5. November 2008 / 18.00 – 23.00 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 20/08 vom 22. Oktober 2008 - 237
- Erfahrungsbericht der Wirtschaftsservicestelle - 238
- Verkaufsangebot Parzelle Nr. 1725, Wirtschaftspark - 239
- Parkplatzabgeltung St. Luzi-Strasse - 240
- Verzicht auf das Vorkaufsrecht - 241
- Verkaufsangebot Parzelle Nr. 1727, Wirtschaftspark - 242
- Wiedererwägung Bodentausch Brühl Wirtschaftspark - 243
- Erschwernisbeiträge Hanglagen - 244
- Nachtragskredit Operat 4 und 7 - 245
- Nachtragskredit Honorare - 246
- Drainageleitung Schaan – Bendern / Abschnitt Schaaner Strasse - 247
- Beschallung Dorfplatz Eschen / Arbeitsvergabe - 248
- Standort Biogasanlage - 249
- Baugesuch: Neubau Landwirtschaftsbetrieb - 250
- Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus - 251
- Baugesuch: Anbau Wintergarten / Erstellung Schwimmbecken - 252
- Baugesuch: Einbau Photovoltaikanlage - 253
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts - 254
- Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten - 255
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 20/08 vom 22. Oktober 2008 - 237
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 20/08 vom 22. Oktober 2008 wird genehmigt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
2. Erfahrungsbericht der Wirtschaftsservicestelle - 238
Antragsteller: Ressort Wirtschaft / Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Jahre bei der Betreuung und Ansiedlung von Unternehmen in Eschen erstattet die Wirtschaftsservicestelle dem Gemeinderat einen Erfahrungsbericht. Darin werden die Stärken und Schwächen des heutigen Profils von Eschen-Nendeln aus der Sicht der Wirtschaftsservicestelle aufgezeigt. Egon Gstöhl unterbreitet dem Gemeinderat eine in wenigen Thesen zusammengefasste Grundlage zur Positionierung der Gemeinde als Wirtschaftsstandort und als bevorzugte Gemeinde für die Wohnsitznahme vermögender Privatpersonen. Hintergrund seiner Ausführungen sind die Ziele des Wirtschafts- und Entwicklungskonzepts und die vom Gemeinderat formulierten Erwartungen bezüglich einer Verbesserung der Ertragskraft der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Zusatzbericht:
Egon Gstöhl fasst zusammen, dass das Potenzial von Eschen-Nendeln in der aktiven Ansiedlung von Betrieben aus Wachstumsbranchen wie (Finanz)dienstleistung, Gesundheit, Pharma, Elektronik liegt. Die heutige Stärke und ein zweites grosses Potenzial bestehen in der Attraktivität als Wohngemeinde. Die Gemeinde Eschen hat direkte Einflussmöglichkeiten, diese beiden Potenziale besser auszuschöpfen.
Eschen-Nendeln hat sich bezüglich Arbeitsplätzen, Betrieben und Steuereinnahmen von 2006 bis 2008 unterschiedlich entwickelt. Aufgrund der Erhöhung der Betriebsstätten (34) in den drei letzten Jahren hat sich auch die Anzahl Arbeitsplätze um ca. 200 Plätze erhöht. Doch im Gegenzug reduzierte sich die Kapital- und Ertragssteuer gegen Ende 2007 massiv. Die Wohnbevölkerung nahm nur minim zu.
Einer Studie von Dr. Urs Sprenger im 2008 zufolge ist Eschen auf Platz 1 mit Arbeitsplätzen in der Spitzentechnologie, was wiederum eine hohe Abhängigkeit vor allem von der Automobilindustrie mit sich bringt. In den letzten Jahren konnten verschiedene neue Betriebe gewonnen werden, jedoch muss sich die Dimension der Betriebe vergrössern. Denn die Neuzuzüger können die Reduktion der Kapital- und Ertragssteuer nicht wesentlich verbessern.
Weiters belegt die Studie betreffend wissensbasierten Branchen, dass Eschen an fünfletzter Stelle ist. Vaduz und Ruggell sind führend in der Liste der Top-11 Gemeinden. In den Wachstumsbranchen steht Eschen an drittletzter Stelle. Nur noch Gamprin und Schellenberg sind schlechter platziert. Bezogen auf den Standort betreffend Diversifikation und Konzentration der Wachstumsbranchen liegt Eschen im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Mittelfeld.
Schlussfolgerung aus der eingetretenen Entwicklung (Wirtschaftsstandort):
- Die Gemeinde hat sich bezüglich der Ansiedlung neuer Betriebe und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen positiv entwickelt. Die steuerlichen Effekte sind vorhanden, aber zu wenig stark, um gegenläufige Entwicklungen vollständig zu kompensieren.
- Für eine spürbare Anhebung der Kapital- und Ertragssteuer braucht die Gemeinde im Dienstleistungsbereich zwei bis drei grössere Betriebe mit einer entsprechenden Wertschöpfung sowie einen höheren Anteil von Betrieben in Wachstumsbranchen.
Schlussfolgerung aus der eingetretenen Entwicklung (Wohngemeinde):
- Die positive Entwicklung der Vermögens- und Erwerbssteuer ist auch ein Spiegelbild der schönen Wohngebiete, die Eschen-Nendeln attraktiv machen.
- Die vorhandenen Infrastrukturen, die Aufwertung des Dorfzentrums Eschen sowie die Konzentration von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen im Dorfkern und entlang der St. Luzi-Strasse erhöhen die Wohnqualität.
Wie kann die Gemeinde selber das Entstehen eines Dienstleistungsplatzes fördern?
- Heute entscheiden praktisch ausschliesslich Private über die Entstehung neuer Geschäftshäuser als Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Betriebe. Die Gemeinde muss deshalb in den für Dienstleistungen geeigneten Gebieten selber über Flächen verfügen. Das kann über den direkten Kauf erfolgen oder über den Erwerb von Grundstücken in der Bauzone, die gegen geeignete Standorte eingetauscht werden können.
- Das vorhandene Wissen über Kauf- und Tauschmöglichkeiten sollte aktiver genutzt werden (WSS).
Antrag:
- Der Bericht der Wirtschaftsservicestelle wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat beauftragt das Ressort Wirtschaft, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindevorsteher und der Wirtschaftsservicestelle bis Ende des Jahres die darauf aufbauenden Anträge dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird angenommen.10 Ja, 1 Nein (FL).
3. Verkaufsangebot Parzelle Nr. 1725, Wirtschaftspark - 239
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Firma Optimum, Essanestrasse 164, Eschen, teilt in einem Schreiben mit, dass die Stockwerkeigentümergemeinschaft des Hauses „KUBUS“, Baurecht B20102, Industriestrasse 733, Eschen, ihr mündliches Verkaufsangebot einstimmig angenommen hat und beabsichtigt, das Stammgrundstück Gst.-Nr. 1725, Düergarta, Plan 25, mit einem Flächenausmass von 3‘269 m2 zu einem Kaufpreis von CHF 420.00 pro Quadratmeter käuflich von der Gemeinde Eschen zu erwerben.
Antrag:
- Die Gemeinde Eschen verkauft die Parzelle Nr. 1725 mit einer Fläche von 3‘269 m² an die Stockwerkeigentümergemeinschaft „KUBUS“ zu einem Handelspreis von CHF 420.00/m². Das ergibt ein Total von CHF 1‘372‘980.00.
- Die zum Verkauf vorgeschlagene Parzelle befindet sich im Verwaltungsvermögen und wird in das Finanzvermögen übertragen.
- Die Grundgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferin.
- Die Handänderungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 4 werden angenommen.
4. Parkplatzabgeltung St. Luzi-Strasse - 240
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Im Zuge der seinerzeitigen Verbreiterung der St. Luzi-Strasse wurde damals dem Eigentümer der Eschner Liegenschaft Nr. 159 für die ausgelöste Fläche eine Parkfläche am Standort des heutigen Postgebäudes zugesichert. Der Eigentümer hat diese Parkfläche über Jahre genutzt.
In Folge der Überbauung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 354 (Postgebäude) ist diese Parkfläche weggefallen. Der heutige Besitzer des Eschner Grundstücks Nr. 159 beabsichtigt die Liegenschaft zu veräussern und ersucht die Gemeinde um eine Ersatzfläche. Im Verlaufe der Verhandlungen mit dem Eigentümer und dem Lande Liechtenstein erklärte sich der Eigentümer bereit, die drei Parkplätze mit einer einmaligen Ablösesumme von CHF 20‘000.00 (Landesschätzwert) abzugeben.
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 der Bauadministration des F.L. sichert die Regierung zu, sich an der Ablösesumme zur Hälfte zu beteiligen.
Weiters ist die Zusicherung der drei Parkplätze auf den im Anpassungsprotokoll vom 20. Februar 1980 aufgeführten Nachsatz mit folgendem Wortlaut gestützt:
„Der Gemeinderat von Eschen hat mit Beschluss vom 26. September 1979 die Parkplätze auf der Parzelle Kat. Nr. 150/VIII zur Verfügung gestellt.“
Zusatzbericht:
Im Gemeinderatsprotokoll vom 26. September 1979 ist folgender Beschluss eingetragen:
„ Der Gemeinderat sichert Risch Alois das Recht zu, dass er vorläufig auf dem vis-à-vis liegenden Gemeindegrundstück eine Fläche zur Parkierung von drei Personenwagen beanspruchen kann. Dieses Parkierungsrecht kann von der Gemeinde jederzeit auf ein anderes Grundstück verlegt werden, jedoch müssen die Parkplätze in ungefähr der gleichen Entfernung wie die heute zugesagte Parkierungsmöglichkeit liegen. Bei der Planung der BU-Walchabündt soll versucht werden, eine Zufahrt zur Rückseite des Hauses Risch einzuplanen, damit die heute wegfallenden Parkplätze wieder auf sein eigenes Grundstück verlegt werden können.
Bei der Baulandumlegung Walchabündt wurde dieser Gemeinderatsbeschluss nicht berücksichtigt, somit kann der Besitzer nicht von hinten zu seiner Liegenschaft gelangen.
Antrag/Antragsänderung:
Der Antrag wird zur weiteren Abklärung zurück gezogen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
5. Verzicht auf das Vorkaufsrecht - 241
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung 12/08 vom 18. Juni 2008 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde verzichtet nicht auf das Vorkaufsrecht und beauftragt den Vorsteher, den Rückkauf zum Landesschätzwert (Handelspreis) mit dem Antragsteller zu verhandeln, mit dem Ziel diese Liegenschaft zu den Selbstkosten an interessierte Bewerber gemäss Reglement weiter zu verkaufen.“
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2008 setzt Marcus Meier den Gemeinderat in Kenntnis, dass er das Haus Silligatter 31a nicht an die Gemeinde Eschen verkaufen möchte.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
- Der Beschluss der Gemeinderatssitzung 12/08 vom 18. Juni 2008, Traktandum 145, wird aufgehoben.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.
6. Verkaufsangebot Parzelle Nr. 1727, Wirtschaftspark - 242
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Die Gebrüder Frick AG für Hoch- und Tiefbau, Im alten Riet 19, Schaan, teilt in einem Fax mit, die Parzelle Nr. 1727 mit einem Flächenausmass von 794 m2 zu einem Kaufpreis von CHF 420.00 pro Quadratmeter käuflich von der Gemeinde Eschen zu erwerben.
Antrag:
Die Gemeinde Eschen lehnt den Verkauf der Parzelle Nr. 1727 mit einer Fläche von 794 m2 an die Gebrüder Frick AG für Hoch- und Tiefbau zu einem Handelspreis von CHF 420.00/m2 ab.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge werden angenommen.
7. Wiedererwägung Bodentausch Brühl Wirtschaftspark - 243
Antragsteller: Ad hoc Kommission Tausch Brühl Süd
Bericht:
Der Gemeinderat vertrat im März 2007 einhellig die Meinung, dass eine Lösung für die Situation der im Jahre 2003 einzonierten Industriefläche Brühl Süd gefunden werden muss. Die inselartige Lage im Eschner Riet und die Nähe zur Bauzone Flux wirken sich - aus der Sicht der Orts und Raumplanung - sehr ungünstig aus.
In der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2007, Traktandum 99, wird die Ad Hoc Kommission Bodentausch Brühl Süd bestellt. Diese Kommission wird in der Diskussion um den Überbauungsrichtplan Brühlgasse beauftragt, bis zum 17. April 2007 einen Abtausch- und Realisierungsvorschlag vorzulegen, welcher den Tausch der Industriezone Brühl Süd mit einer anderen Industriefläche ermöglicht. Die Industriefläche Brühl Süd (Theodor Frick AG) soll nach erfolgtem Tausch renaturiert werden. Einsitz in die Kommission nehmen Kurt Gerner (Vorsitz), Toni Schächle, Stefanie von Grünigen und Manfred Meier.
Am 25. April 2007, Traktandum 115, legt die Ad Hoc Kommission die ausgehandelten Bedingungen mit Norman Frick – nachfolgend Tauschpartner genannt – vor. Diese werden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und zum Referendum ausgeschrieben, welches nicht ergriffen wird. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25. April 2007 lautete wie folgt:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von der Ad Hoc Kommission zur Kenntnis.
- Bevor die Gemeinde auf das Tauschgeschäft eintritt, ist eine Bodenanalyse für die Feststellung von eventuellen Altlasten zu erstellen.
- Vor dem Abschluss des Tauschvertrages ist eine Bankgarantie bei einer liechtensteinischen Bank, in der Höhe von CHF 600'000.00 einzurichten, zweckgebunden für den Rückbau, ev. Altlasten und Renaturierung der Parz. 1371 / 1372. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Bodenanalyse.
- Der Gemeinderat befürwortet einen flächen- und zonengleichen Tausch von den Parz. 1371 / 1372 von insgesamt 5’112 m² in der Industrie- und Gewerbezone Brühlgasse (Areal Fa. T. Frick, AG) gegen eine Teilfläche von der Parz. 1727 von 5’112m² in der Industrie- und Gewerbezone Tiergarten.
- Der Rückbau des Gebäudes und die Renaturierung des ganzen Areals auf den Parz. 1371 und 1372 muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz bis zum 31.Dezember 2010 abgeschlossen sein. (Humusiert und angesät)
- Die zugepachtete Lagerfläche Parz. 117/I / 118/I / 116a/I ist bis zum 31.Dezember 2007 aufzuheben und zu renaturieren (ÜG Zone). Diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.
- Die zugepachteten Lagerflächen Parz. 1366 / 1367 / 89b/I / 1255/I müssen bis zum 31. Oktober 2010 aufgehoben und renaturiert werden (ÜG Zone). Auch diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.
- Die Handänderungskosten / Vertragskosten gehen zu Lasten von den Besitzern von den Parz. 1371 / 1372
Die Ausgangslage verändert sich als im Sommer 2007 für eine Tochterfirma der ThyssenKrupp Presta, TecCenter, ein Standort im Wirtschaftspark gesucht wird. Von der ursprünglich vorgesehenen Tauschparzelle Nr. 1727 werden nach Absprache mit den Tauschpartnern 4'910 m² an die Gebr. Frick AG, Schaan - Bauherren des TecCenter-Industriegebäudes – im Baurecht abgegeben bzw. abgetrennt.
Am 5. September 2007 befasst sich der Gemeinderat erneut mit dem Bodentausch Brühl-Tiergarten. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25. April 2007 bleibt aufrecht, jedoch mit Ausnahme von Punkt 4, welcher angepasst wird. Der Gemeinderat fasst diesbezüglich unter Traktandum 262 den mehrheitlichen Beschluss, den Tauschpartnern alternativ die Parzelle Nr. 1809 und eine Teilfläche der Parzelle 1727 (entspricht heute der Parzelle Nr. 2208 mit 3122 m²) anzubieten. Die Gesamttauschfläche erhöht sich nach Berücksichtigung der Parz. 1367 - nachträglich in die Tauschmasse eingebracht - auf 5'988 m² (Bedingung unter Punkt 4.). (Anmerkung: Die Parzelle Nr. 1727 ist heute eine Restparzelle mit 794 m2 zwischen den Parzellen Nr. 2207 und Nr. 2208). Der Tausch ist wertgleich.
Am 7. November 2007, Traktandum 324, beschliesst der Gemeinderat einstimmig, die Bankgarantie für die Parzellen 1371 /1372 gemäss Offerten von CHF 600'000.00 auf CHF 300'000.00 zu korrigieren. Die betreffende Bedingung unter Punkt 3 wird somit den aktuellen Erkenntnissen angepasst. Es wird nochmals festgehalten, dass eine Unterzeichnung des Tauschvertrages die Renaturierung der Lagerflächen Parz. Nr. 117/I / 118/I und 116a/I bedingt. (Bedingung unter Punkt 6).
Eine Wiedererwägung in Sachen Bodentausch Brühlgasse – Tiergarten, Traktandum 146, am 18. Juni 2008, hebt Punkt 6 des Beschlusses der Gemeinderatsitzung 08/07 vom 25. April 2007, Traktandum 115, einstimmig auf. Es wird den Tauschpartnern für die Einhaltung der Bedingung in Punkt 6, d.h. für die Renaturierung der Parzellen Nr. 117/I / 118/I / und116a/I, eine weitere Frist von 60 Tagen, d.h. bis zum 19. Juli 2008, gewährt. Diese Renaturierung wird in der Folge durchgeführt.
Die Ad Hoc Kommission führt sodann weitere Gespräche mit den Tauschpartnern, welche Punkt 4 des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. April 2007 (abgeändert am 5. September 2007) betreffen. Es taucht ein Alternativvorschlag auf, der eine Abtrennung von 872 m2 von der Parzelle Nr. 1809 vorsieht, welche bei der Gemeinde verbleiben, während den Tauschpartnern im Gegenzug die Parzelle Nr. 1727 (794 m2) zugeteilt wird.
Die Bedingungen, wie sie im Gemeinderatsbeschluss vom 25. April 2007 festgehalten und in der Folge angepasst wurden, präsentieren sich bei Berücksichtigung des erwähnten Alternativvorschlages zu Punkt 4 wie folgt:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von der Ad Hoc Kommission zur Kenntnis.
- Bevor die Gemeinde auf das Tauschgeschäft eintritt, ist eine Bodenanalyse für die Feststellung von eventuellen Altlasten zu erstellen.
- Vor dem Abschluss des Tauschvertrages ist eine Bankgarantie bei einer liechtensteinischen Bank, in der Höhe von CHF 300'000.00 einzurichten, zweckgebunden für den Rückbau, ev. Altlasten und Renaturierung der Parz. 1371 / 1372. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Bodenanalyse.
- Norman Frick erhält (nach Abtrennung der südlichen Teilfläche der Parzelle 1809 von 872 m2, gemäss einem Plan der Hanno Konrad Anstalt vom 13.10.2008) drei Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 5'988 m2 (Parz. Nr. 2208: 3'122 m²; Parz. Nr. 1727: 794 m²; Parz. Nr. 1809: 2'072 m²). Die drei Liegenschaften, die im Gegenzug ins Eigentum der Gemeinde Eschen übergehen, weisen eine Gesamtfläche von 6'864 m² auf (Parz. Nr. 1367: 1'752 m²; Parz. Nr. 1371: 3'431 m²: Parz. Nr. 1372: 1'681 m²). Die getauschten Flächen sind wertgleich.
- Der Rückbau des Gebäudes und die Renaturierung des ganzen Areals auf den Parz. 1371 und 1372 muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz bis zum 31. Dezember 2010 abgeschlossen sein. (Humusiert und angesät)
- Die zugepachtete Lagerfläche Parz. 117/I / 118/I / 116a/I ist bis zum 31. Dezember 2007 aufzuheben und zu renaturieren (ÜG Zone). Diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden. Diese Frist wurde per Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juni 2008 auf den 19. Juli 2008 verlängert.
- Die zugepachteten Lagerflächen Parz. 1366 / 1367 / 89b/I / 1255/I müssen bis zum 31. Oktober 2010 aufgehoben und renaturiert werden (ÜG Zone). Auch diese Renaturierung muss unter Aufsicht vom Amt für Umweltschutz begleitet werden.
- Die Handänderungskosten / Vertragskosten gehen zu Lasten von den Besitzern von den Parz. 1371 / 1372.
Ausserdem wurden die unten näher beschriebenen Zusatzbedingungen ausgehandelt.
Schliesslich hat die Ad Hoc Kommission mit den Tauschpartnern einen Zeitplan vereinbart. Danach befasst sich der Gemeinderat am 5. November 2008 mit diesem Alternativvorschlag. Unter der Voraussetzung dessen Annahme muss der entsprechende Tauschvertrag bis spätestens 30. November 2008 unterzeichnet sein.
Falls dieser Zeitplan oder eine der ausgehandelten Zusatzbedingungen nicht eingehalten werden können oder falls der Gemeinderat dem Vorschlag der Ad Hoc Kommission nicht folgt, so bleibt der vom Gemeinderat am 5. September 2007 beschlossene Tauschvorschlag aufrecht, der ebenfalls bis spätestens 30. November 2008 in einem entsprechenden Tauschvertrag durchzuführen ist.
Von den im Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 25. April 2007 festgehaltenen und aktualisierten Bedingungen sind von den Tauschpartnern bis jetzt die in den Punkten 2, 3 und 6 enthaltenen Bedingungen erfüllt worden.
Noch offen ist die Erfüllung der ausgehandelten Bedingungen unter Punkt 5, 7 und 8. Die Bedingung unter Punkt 1 ist lediglich eine Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. Diese werden in den entsprechenden Tauschvertrag aufzunehmen sein.
Tauschalternative:
Gemäss dem von der Ad Hoc Kommission mit den Tauschpartnern ausgehandelten Vorschlag, auf dem der vorgesehene Gemeinderatsantrag (siehe unten) basiert, erhält Norman Frick (nach Abtrennung der südlichen Teilfläche der Parzelle 1809 von 872 m2) drei Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 5'988 m2 (Parz. Nr. 2208: 3'122 m2; Parz. Nr. 1727: 794 m2; Parz. Nr. 1809: 2'072 m2). Die drei Liegenschaften, die im Gegenzug ins Eigentum der Gemeinde Eschen übergehen, weisen eine Gesamtfläche von 6'864 m2 auf (Parz. Nr. 1367: 1'752 m2; Parz. Nr. 1371: 3'431 m2: Parz. Nr. 1372: 1'681 m2). Die getauschten Flächen sind wertgleich. Hierbei handelt es sich um einen Alternativvorschlag zur Tauschmasse des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. September 2007, Traktandum 262.
Ausgehandelte Zusatzbedingungen:
Folgende Zusatzbedingungen zum Alternativvorschlag wurden mit den Tauschpartnern ausgehandelt:
- Auf der neu zu begründenden Parzelle sowie auf der bestehenden Parzelle Nr. 1809 wird ein gegenseitiges ober- und unterirdisches Grenzbaurecht über die gesetzliche zulässige Bauhöhe (-tiefe) grundbücherlich einverleibt. Ebenfalls wird ein gegenseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt und grundbücherlich vorgemerkt.
- Der bestehende Pachtvertrag auf Parzelle Nr. 1809 (Hugo Wohlwend) geht mit dem Bodentausch auf den neuen Eigentümer, Norman Frick, über.
- Auf den Parzellen Nr. 1727 und Nr. 2207 und dem Baurecht Nr. B20476 wird ein gegenseitiges unterirdisches Grenzbaurecht und ein gegenseitiges oberirdisches Näherbaurecht, wonach oberirdische Bauten bis auf 5 Meter an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, eingeräumt und im Grundbuch eingetragen.
- Zeitplan wie oben beschrieben.
Die Einhaltung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Tausches gemäss dem Alternativvorschlag. Die Bedingungen sind z.T. auch Bestandteil der vertraglichen Umsetzung im Tauschvertrag.
Antrag/Antragsänderung:
- Genehmigung der aktualisierten Bedingungen des Tauschgeschäfts dahingehend, dass Punkt 4 des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. April 2007 (angepasst am 5. September 2007) aufgehoben und durch den Wortlaut gemäss Ziff. 2 wie folgt ersetzt wird.
- Norman Frick erhält (nach Abtrennung der südlichen Teilfläche der Parzelle Nr. 1809 von 872 m², gemäss einem Plan der Hanno Konrad Anstalt vom 13. Oktober 2008) drei Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 5'988 m² (Parz. Nr. 2208: 3'122 m²; Parz. Nr. 1727: 794 m²; Parz. Nr. 1809: 2'072 m²). Die drei Liegenschaften, die im Gegenzug ins Eigentum der Gemeinde Eschen übergehen, weisen eine Gesamtfläche von 6'864 m² auf (Parz. Nr. 1367: 1'752 m²; Parz. Nr. 1371: 3'431 m²: Parz. Nr. 1372: 1'681 m²). Die getauschten Flächen sind wertgleich. Die ausgehandelten Zusatzbedingungen sind Bestandteil des Tauschvertrags.
3. Falls Antrag 2 und die ausgehandelten Zusatzbedingungen (Dienstbarkeiten, Pachtvertrag, Zeitplan) nicht eingehalten werden, so bleibt der Gemeinderatsbeschluss vom 5. September 2007 aufrecht.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.
8. Erschwernisbeiträge Hanglagen - 244
Antragssteller: Land- und Forstwirtschaftskommission, Toni Schächle
Bericht:
Die Forst- und Landwirtschaftskommission ist nach Aufgabenkatalog verpflichtet, die von den Landwirten eingereichten Anträge für die obengenannten Beiträge in Zusammenarbeit mit dem dafür bestimmten Kontrolleur zu überprüfen.
Nach der Überarbeitung und des Berichts des Kontrolleurs Toni Schächle, konnten bei zwei Anträgen Unstimmigkeiten fest gestellt werden. Durch die Kommission wurde ein Antrag korrigiert (unkorrekte Ausfüllung des Antrages). Bei einem Landwirt wurden Teile gestrichen, da diese angegebenen Flächen nicht nach Reglement bewirtschaftet wurden.
Antrag:
Die Land- und Forstwirtschaftskommission beantragt beim Gemeinderat Eschen die Zustimmung zur Auszahlung der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2008 gemäss der Liste des Landwirtschaftsamts.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
9. Nachtragskredit Operat 4 und 7 - 245
Antragssteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Für die Vermarkung und Verpflockung Operat 4 und 7 ist im Budget 2008 kein Betrag vorgesehen, da die Summe nach der Budgeteingabe bei der Bauverwaltung eingegangen ist. Deshalb wird um einen Nachtragskredit von CHF 30'000.00 für die Operate 4 und 7 angesucht.
Operat 4 gemäss GR 17.09.2003
CHF 185‘000.00 (1/4 CHF 46‘250.00, ¾ CHF 138‘750.00)
- Kostenstand 31.12.07 - CHF 129‘540.00
- Rest - CHF 55‘460.00
Operat 7 gemäss GR 23.05.2007
CHF 185‘000.00 (1/4 CHF 46‘250.00, ¾ CHF 138‘750.00)
- Kostenstand 31.12.07 - CHF 24‘375.55
- Rest - CHF 160‘624.45
Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 30'000.00 für die Operate 4 und 7 (Konto Nr. 100.582.00).
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
10. Nachtragskredit Honorare - 246
Antragsteller: Günther Kranz, Leiter Finanz- und Rechnungswesen
Bericht:
Im Konto 020.318.01 „Honorare“ wurden in den Voranschlag 2008 total CHF 30'000.00 mit drei Unterpositionen aufgenommen.
CHF 20'000.00 davon wurden für Personalbetreuung und für externe Beratungen in Änderungen des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) für den Bereich Finanzwesen vorgesehen. Unter Berücksichtigung aller eingetroffenen Rechnungen beträgt der Kontostand per 30.9.2008 CHF 48'611.00 Franken.
Konto 020.318.01 – Honorare:
- Überarbeitung Reglemente CHF 860.80
- Foretum Trust Reg., Überarbeitung Statuten Personalvorsorgestiftung CHF 860.80
- Finanz- und Personalbetreuung CHF 49‘414.80
- Personalbetreuung CHF 37‘505.40
- Schädler & Partner Consulting AG, Schaffung und Rekrutierung Personalstelle CHF 25‘248.80
- Schädler & Partner Consulting AG, Support Lohnsystem CHF 6‘141.95
- St. Gallische Psychiatrie-Dienste Süd, Begleitung Teamsitzung CHF 1‘320.00
- Frenck Personalsysteme, Vortrag Gesundheitsmanagement 1'010.00
- Marxer Leo, Computerkurse CHF 3‘784.65
- Finanzbetreuung CHF 11‘909.40
- Adrian Frommelt, Inkassi CHF 2‘630.60
- Revitrust Treuhand Anstalt, Revision Stiftungsrechnung Personalvorsorge CHF 6‘778.80
- Unidelta AG, Beratungsmandat Versicherungen CHF 2‘500.00
- Mikroverfilmung
- Unvorhergesehenes CHF 931.90
- Argus Sicherheitsdienst AG, Bewachung CHF 931.90
Durch die externe Rekrutierung der neu geschaffenen Stelle Personalleitung überstiegen die Kosten den budgetierten Wert. Weitere Aufwendungen fielen für die Optimierung der Teambildung und die Mitarbeiterinformation zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Zusätzlich ergeben sich Beratungskosten (Rechnung noch ausstehend) in Bezug auf die Überprüfung diverser Stellenprofile, welche mit mehreren Mitarbeitern in ausführlichen Interviews und Auswertungen erhoben wurden. Diese Arbeit konnte Ende September 2008 abgeschlossen werden. Für die externe Unterstützung bei Einführung der neuen Personalleiterin bei konkret laufenden Projekten (Änderung Dienstreglement, Bonussystem etc.) ist ein weiterer Betrag von CHF 10'000.00 in den Nachtragskredit aufzunehmen. Bei der Übernahme einer Funktion macht es durchaus Sinn, dass themenspezifisch auf eine externe Stelle zurückgegriffen werden kann.
Zudem hat der Gemeindevorsteher zusammen mit den Bereichsleitern die renommierte Beratungsfirma BDO Visura in St. Gallen als Beraterin für betriebswirtschaftliche Abklärungen herangezogen. Die BDO Visura ist speziell im Bereich der Öffentlichen Verwaltungen eine anerkannte und ausgewiesene Adresse.
Mit Beschluss vom 27. Februar 2008, Traktandum 43, hat der Gemeinderat einen Auftrag zur Untersuchung der Personalstruktur in der Gemeindeverwaltung erteilt. Die BDO Visura wurde auf die Übernahme dieses Mandats anlässlich ihres Besuches anfangs Juni angesprochen. Die mündliche Zustimmung erfolgte. Das weitere konzeptionelle Vorgehen sowie die Kostenfrage werden zu einem späteren Zeitpunkt erörtert und das weitere Vorgehen mit der neuen Personalstellenleitung abgestimmt. Dieser Auftrag dürfte ein grösseres finanzielles Ausmass annehmen und nicht innert diesem Kalenderjahr zum Abschluss kommen. Für dieses Jahr werden Kosten von ca. CHF 5'000.00 erwartet. Die definitiven finanziellen Aufwendungen für die Überprüfung der Personalstruktur können derzeit nicht abschliessend berücksichtigt werden. Wird das Projekt weiterverfolgt, finden die Aufwendungen Eingang in den Voranschlag 2009.
Antrag/Antragsänderung:
- Ein Gemeinderat stellt den Antrag auf die Veröffentlichung der internen Diskussion zu diesem Traktandum.
- Der Gemeinderat wolle einen Nachtragskredit zum Konto 020.318.01 Honorare von CHF 33'000.00 sprechen. Dieser Nachtragskredit dient der Finanzierung der bereits bezahlten Personalrekrutierungskosten, der anfallenden Honorare für die Stellenprofilerhebung sowie den noch zu erwartenden Aufwendungen im 2008 für die Überprüfung der Personalstruktur.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird abgelehnt. 7 Nein, 4 Ja (VU).
- Der Antrag wird angenommen. 9 Ja, 1 Nein (FL).
11. Drainageleitung Schaan – Bendern / Abschnitt Schaaner Strasse - 247
Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau
Bericht:
An der Sitzung vom 1. Oktober 2008 hat der Gemeinderat den Antrag betr. Drainageleitung Schaan - Bendern für weitere Abklärungen aufgrund finanzieller und technischer Natur verschoben.
Wie gefordert wurden die Bauarbeiten für die Drainageleitung zusammen mit der neu zu erstellenden Leitung des Abwasserzweckverbandes ausgeschrieben und inzwischen von den Unternehmern auch offeriert eingereicht. Die Offertöffnung fand am 29. Oktober 2008 statt. Die kontrollierten Offerten sind vom zuständigen Ing.- Büro bis zum 4. November 2008 an das TBA bzw. an den AZV abzugeben und die Vergabe dieser Arbeiten erfolgt am 10. November 2008
Zwischenzeitlich wurden die vorliegenden Akten und Fakten juristisch geprüft.
Aus fachlicher Sicht wird ein Neubau der Drainageleitung auf die gesamte Länge der AZV Leitung empfohlen. Somit kann auf die gesamte Strecke das bestehende Gegengefälle korrigiert und die Leitung aus dem stark belasteten Strassenkörper entfernt werden.
Die Arbeitsvergaben (Antrag 5 und 6) sind ergänzender Bestandteil zum erwähnten Gemeinderatsantrag und erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptbauherrn (Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins).
Zusatzbericht:
Die juristische Abklärung hat ergeben, dass der Hauptnutzer der Leitung die Gemeinde ist und somit die Kosten von der Gemeinde getragen werden müssen.
Antrag
- Der Gemeinderat möge dem Schreiben vom 8. Oktober 2008 des Tiefbauamtes (Einmalige Beteiligung an den nötigen Investitionskosten mit einem Anteil von maximal 50 % gemäss Kostenzusammenstellung Wenaweser & Partner Bauingenieure AG vom September 2008 auf dem Abschnitt, wo die Strassenentwässerung an die Leitung angeschlossen ist, aber höchstens CHF 500‘000.00) gestützt auf einer darauf basierenden Vereinbarung zustimmen. Dies unter dem Vorbehalt, dass diese Vereinbarung auch tatsächlich abgeschlossen wird.
Damit ist die Gemeinde Eschen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel für den Neubau der Drainageleitung auf dem erwähnten Streckenabschnitt einverstanden und zukünftig vollumfänglich für den Unterhalt zuständig.
- Dem im Plan ersichtlichen Drainagen Neubau entlang der AZV-Leitung wird auf die gesamte Länge vom KS H1r1007 bis zum Auslauf Binnenkanal inkl. der Robotersanierung bis an die südliche Gemeindegrenze (ca. CHF 25‘000.00) zugestimmt.
- Budgetfreigabe mit Kreditgenehmigung von CHF 440‘000.00 auf das kommende Jahr 2009.
- Auftrag an das planende Ing.- Büro Wenaweser & Partner AG für Planung und Bauleitung, zu gleichen Konditionen wie des Hauptbauherrn, (Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins) mit der Summe von CHF 71‘000.00.
- Vergabe Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Büchel Wilhelm AG, Bendern, zum Offertpreis von CHF 244‘596.55 vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptbauherrn (Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins).
- Vergabe Belagsarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Bauunternehmen Gebr. Hilti AG, Schaan, zum Offertpreis von CHF 20‘934.55.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 6 werden angenommen.
12. Beschallung Dorfplatz Eschen / Arbeitsvergabe - 248
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Beschallungsanlage auf dem Dorfplatz in Eschen erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).
Von allen Offertstellern hat sich nur ein Unternehmer an das Bedürfnis gerecht geplantes und abgestimmtes Beschallungskonzept für den Dorfplatz Eschen gehalten.
Aufgrund der Offertvergleiche soll das Angebot, Variante 2, gemäss den geplanten Bedürfnissen, ausschreibungs- und beschallungskonzeptkonform an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden.
Antrag:
Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben: Beschallungsanlage Dorfplatz
an die Fa. Treff AG, 9490 Vaduz, Variante 2, zum Angebotspreis von CHF 57'624.20.
Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 4 Nein (VU).
13. Standort Biogasanlage - 249
Antragsteller: Daniel Oehry, Orts- und Raumplanungskommission,
Bericht:
Die Firma Elkuch Josef AG stellt ein Gesuch für die Bewilligung von Eingriff in die Natur und Landschaft zum Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Standort soll ca. 50 m westlich der Brühlgasse sein. Zone ÜG.
Am 19. März 2008 fand im Regierungsgebäude mit verschiedenen Amtsstellen eine erste Informationssitzung statt. An dieser Sitzung wurde festgelegt, dass die Gemeinde Eschen formell über den Standort zu entscheiden hat und Antrag auf das Verfahren Eingriff in Natur und Landwirtschaft stellt. Ebenso muss der Antragssteller ein Gutachten über Geruchs- und Verkehrsabschätzung erstellen lassen. Das Gutachten wurde am 20. August 2008 im Gemeinderat abgegeben.
Am 13. August 2008 konnten sich einige Gemeinderäte bei einem Lokalaugenschein ein Bild der Biogasanlage Widnau verschaffen. Anschliessend gab es noch eine Diskussion in den Räumlichkeiten der Elkuch Josef AG in Eschen. Die Frage bezüglich des zu erwartenden Geruchs konnte damals nicht befriedigend beantwortet werden. Darum lieferte Herr Elkuch dem Gemeinderat Anlagenadressen, die analog dem zu erstellenden Projekt auch mit Unterdruckhallen arbeiten.
Nebst diesen Punkten wurden auch Fragen bezüglich den Auswirkungen für die VfA auf geworfen. Wir sind seit dem 13. Mai 1961 ein Mitglied der VfA. Welche Konsequenzen erwachsen der Gemeinde aus einer Biogasanlage?
Die Raum- und Ortsplanungskommission hat vom Gemeinderat den Auftrag erhalten bis Ende Oktober zu klären, ob der vorgesehene Standort den Grundsätzen der Richtplanung Eschen entspricht.
Begründung: (Ergebnis der Diskussion)
In der ROP wurden die Bereiche Verkehrsaufkommen, Orts-und Landschaftsbild, Zonenkonformität und Bedarf besprochen.
Der Themenkreis Geruch war nur am Rande ein Bestandteil dieser Diskussion. Diesbezüglich gab es auch sehr unterschiedliche Wahrnehmungen bei der Besichtigung.
Gemäss Richtplan 2008 wird im Umfeld des geplanten Projektes ein Naherholungsgebiet entwickelt oder wo bereits vorhanden, soll dies für die Zukunft gesichert sein.
Die unmittelbare Nähe zum Wohngebiet erachten wir als sehr kritisch. Biogasanlagen, die sich näher als 1 km zur Wohnzone befinden, werden in der Schweiz aufgrund der Geruchsemissionen als sehr kritisch betrachtet. Die Erschliessung soll gemäss Studie mehrheitlich über die Brühlgasse erfolgen. Dies führt zu einer Mehrbelastung dieser Strasse und in Folge auch zu Mehrverkehr im Gemeindegebiet. Aus Sicht der Kommission ist für einen wirtschaftlichen Betrieb ein sehr grosses Einzugsgebiet nötig. Somit würde die Lieferung zur Beschickung der Anlage nicht wie früher nach Buchs erfolgen, sondern aus dem ganzen Einzugsgebiet nach Eschen gelangen. In der Studie werden 7‘436 Mehrfahrten/Jahr berechnet, wobei die Ablieferung der Stoffe im Eschner Riet erfolgen soll. Des Weiteren wird erklärt, dass im Vergleich zum aktuellen Verkehrsaufkommen von 15‘000 Fahrzeugen / Tag in Relation zu 1 LKW, 13 PKW und 9 Traktoren nicht mehr gross ins Gewicht fallen.
Die in der Studie unter Punkt 7 (Zusammenfassung) aufgeführten Schlussfolgerungen konnte die Kommission nicht teilen und auch inwieweit störende Geruchsemissionen weitgehend ausgeschlossen werden können, konnten wir nicht abschliessend beurteilen.
Zusammenfassend kommt die Raum- und Ortsplanungskommission zum Schluss, dass der Standort (Parz. 113 – 115/I) westlich der Brühlgasse abzulehnen ist.
Antrag:
Die Biogasanlage am Standort (Parz. 113 – 115/I) an der Brühlgasse wird abgelehnt.
Begründung: Siehe oben.
Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).
14. Baugesuch: Neubau Landwirtschaftsbetrieb - 250
Antragsteller: Baurechtskommission / Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Landwirtschaftsbetriebes im Gebiet Jodameder, Eschen. Das Bauvorhaben liegt in der Landwirtschaftszone. In der Landwirtschaftzone dürfen nur Bauten errichtet werden, die einem dauernden Landwirtschaftsbetrieb dienen und deren Standort durch die bodenabhängige Produktion in der Landwirtschaftszone unumgänglich ist.
Neubauten ausserhalb der Bauzone gelten gemäss Art. 12, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft als Eingriffe in Natur und Landschaft. Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Bewilligung der Gemeinde nach Rücksprache mit der Regierung (Art. 13, Abs. 2). Die Regierung bewilligte in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 (RA 2008/2323-8504) den Eingriff in Natur und Landschaft.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und den Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgender Auflage und folgenden Ausnahmen:
Auflage:
- Der Abstand zur Gemeindestrasse von 4.00 m ist einzuhalten.
Ausnahmen:
- Für die Gebäudelänge von 45.03 m.
- Für die Gebäudehöhe von 15.00 m (Silos).
- Für den Gebäudeabstand zwischen Silo und Stall von 2.00 m.
Antrag:
- Der Gemeinderat bewilligt den Eingriff in Natur und Landschaft.
- Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage und den erwähnten Ausnahmen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.
15. Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus - 251
Antragsteller: Baurechtskommission / Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 657, Dr. Josef Hoop-Strasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen und folgender Ausnahme:
Auflagen:
- Das Dachwasser darf nicht der Sauberwasserleitung zugeführt werden. Das Dachwasser sowie die Entwässerung des Vorplatzes sind über einen Tauchschacht der Versickerung zuzuführen. Die Abflussmenge, welche der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, ist mit dem Nachweis des liegenschaftsbezogenen Abflussbeiwertes zu dokumentieren. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm SN 592000 entsprechen.
- Die U-Wert-Berechnung ist nachzureichen.
- Es ist ein Kellerraum in der Grösse von mindestens 6 m² nachzuweisen.
Ausnahme:
- Für den Gebäudeabstand zwischen Wohnhaus und Pferdestall von 4.90 m
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen und der erwähnten Ausnahme zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Toni Schächle ist im Ausstand.
16. Baugesuch: Anbau Wintergarten / Erstellung Schwimmbecken - 252
Antragsteller: Baurechtskommission / Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist der Anbau eines Wintergartens beim bestehenden Wohnhaus und die Erstellung ein Schwimmbeckens auf der Parzelle Nr. 587, Dr. Josef Hoop-Strasse 15, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Toni Schächle ist im Ausstand.
17. Baugesuch: Einbau Photovoltaikanlage - 253
Antragsteller: Baurechtskommission / Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Einfamilienhauses Nr. 35 A auf Parzelle Nr. 1218, Silligatter Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Auflagen:
- Aus Ortsbildgründen ist die Photovoltaikanlage auf die Satteldachfläche gegen Süden anzupassen. Sie darf nicht über den Dachfirst hinausragen.
- Die Zusage zum Bauvorhaben der Miteigentümer auf der Parz. Nr. 1218 ist zu erbringen.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist mit obigen Auflagen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
18. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts - 254
Antragssteller: Kirchenrat
Bericht:
Die Gemeinde hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend Neuordnung des Staatskirchenrechts erhalten, um zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.
In der Gemeinderatssitzung 13/08 vom 2. Juli 2008 wurde Albert Kindle, Zeno Marxer und Günther Kranz beauftragt, eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderats zu erarbeiten.
Stellungnahme des Kirchenrats:
- Die Neuordnung des Staatskirchenrechts regelt das Verhältnis der Kirchen und Religionsgemeinschaften neu. Die Gemeinde Eschen (wie alle Gemeinden des Landes) ist davon direkt betroffen.
Grundsätzlich ist die Kommission für die Entflechtung von Kirche und Staat auf Verfassungs- und Gesetzesebene.
[Bei der Konkordatslösung würde nur eine Regelung zwischen der Landeskirche (römisch-katholischen Kirche) und dem Land Liechtenstein getroffen. Für die übrigen Kirchen und Religionsgemeinschaften müssten andere Lösungen erarbeitet werden.]
- Als Grundlage unseres Staatswesens sollen weiterhin die christlichen Grundwerte gelten.
(Die geschichtliche Entwicklung im Fürstentum Liechtenstein und dem benachbarten Ausland basiert auf den ethisch und moralischen Werten, die uns die christliche, in Liechtenstein im Besonderen die katholische Kirche, die letzten Jahrhunderte vorgegeben haben. Diese Traditionen sind in den letzten Jahren verändert worden. Sie prägen aber immer noch stark unsere Gemeinschaft und geben uns Identität. Fast 80 % der Bevölkerung bekennen sich zum katholischen Glauben. Zu den christlichen Kirchen bekennen sich über 90 %.)
- In der Vorlage werden viele Aspekte der kirchlichen Handlungen betrachtet. So werden die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Kultus- und Bildungshandlungen, die vermögensrechtlichen Klärungen usw. behandelt.
Auf die Gemeinden kommt bei dieser Neuordnung auch die Lösung von konfessionsübergreifenden Bestattungsmöglichkeiten zu.
[Der Friedhof in Eschen ist rund um die Kirche angelegt. Bei der vorgeschlagenen kirchenrechtlichen Gütertrennung behindert dies konfessionsfreie Grabstätten (Gräber, Urnen) zu erstellen. Es ist anzunehmen, dass in Zukunft auch andere Religionsgemeinschaften einen Ritualraum für Abdankungen benötigen (neutrale Räume bzw. Kappellen wie in grossen Beerdigungsinstituten, Flughäfen usw.)].
- Finanzierung der Religionsgemeinschaften
Mit der in der Vorlage vorgeschlagenen Finanzierung über eine Mandatssteuer (z.B. 3 % der Vermögens- und Erwerbssteuer) können in der Gemeinde Eschen zur Zeit maximal die Pfarrer- und Kaplanlöhne der römisch-katholischen Kirche bezahlt werden. Das übrige Personal wie Mesner, Organisten, Reinigung und Pflege sowie der Unterhalt und die Instandstellung der Kirchen, Kapellen, Pfründen, Pfarrwohnungen kann so nicht gesichert finanziert werden.
[Die Kirchen und Kapellen befinden sich in den zentralen Lagen (Dorfkern) der Gemeinde und nehmen in der Ortskerngestaltung und für das Dorfbild einen wichtigen Stellenwert ein. Sofern die Instandstellung der Güter von der Kirche nicht bewerkstelligt werden kann, müsste die Gemeinde übergebene Güter wieder zurück kaufen bzw. deren Instandhaltung finanzieren. Hier stellen sich dann auch Probleme mit der Gleichbehandlung von anderen Religionsgemeinschaften.]
- Kirchengutsgarantie und Entflechtung der Güter
Die vorgeschlagene Rechtsübergabe der kirchlichen Bauten und Grundstücke ist problematisch. Sofern die Kirche nicht grundbücherlich eingetragener Eigentümer ist, sieht die Kommission die Lösung in langfristigen Miet-, Dienstbarkeits- oder Nutzungsrechten. Die Kommission sieht darin eine viel grössere Rechtssicherheit und die Möglichkeit Billigkeitsentscheiden des Verwaltungsschiedsgerichtes auszuweichen.
[Es sollen aber uneingeschränkt ins kirchliche Eigentum übergeben werden:
- Alle Finanzvermögen (Konten, zweckgebundene Stiftungen, Fonds und Legate).
- Alle sakralen Gegenstände und mobilen Einrichtungen.]
Stellungnahme aus dem Blickwinkel der Gemeinden:
Die Gemeinden sind in verschiedenster Hinsicht direkt und auch indirekt von diesem Vernehmlassungsbericht betroffen.
In dieser ersten Beurteilung soll nicht auf alle Aspekte eingegangen werden; nur auf folgende:
- Für die Gemeinden ist die Abhandlung der Kirchengutsgarantie und die Entflechtung der kirchlichen Güter von zentraler Bedeutung.
- In diesem Zusammenhang stehend ist die Regelung im Streitfall, in dem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) als Schiedsgericht entscheidet.
A) Kirchengutsgarantie und Entflechtung der Güter
Im Positionspapier der Gemeinden Liechtensteins vom November/Dezember 2007, welchem alle Gemeinderäte des Landes und die Bürgergenossenschaftsvorstände von Mauren und Triesen zugestimmt haben, ging man noch von einer Verhandlung aus, die zwischen der jeweiligen Gemeinde und der katholischen Kirche auf Augenhöhe geführt wird.
In diesem Positionspapier waren sich die Gemeinden im Klaren, dass sehr wahrscheinlich die „dem Gottesdienst gewidmeten Pfarrkirchengebäude“ ins Eigentum der katholischen Kirche überführt werden müssen, wobei der Grundbucheintrag auf die Körperschaft der politischen Gemeinde lautend einen Wert darstellt, der abgegolten werden muss. Während das Kirchgebäude im politischen Eigentum der Gemeinde stehend allen Bürgern gehört und von diesen gemäss den im Gemeindegesetz verankerten demokratischen Regelungen verwaltet werden, ist das Kirchengebäude nach dem Übergang an die katholische Kirche nicht mehr im demokratischen Wirkungskreis der Menschen der betreffend Gemeinde, sondern sie ist vollumfänglich dem hierarchischen Prinzip der katholischen Kirche unterstellt (schliesslich entscheidet einer).
Nach Verabschiedung des Vernehmlassungsberichtes (VB) in der Regierung weicht der VB im Bereich der Kirchengutsgarantie respektive der Entflechtung der Güter sehr stark von der Vorlage ab, wie sie in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe „Kirche und Staat“ am 17. April 2008 noch vorgelegen hat.
Nachfolgender Abdruck des Kapitels 1.4 „Kirchengutsgarantie“ zeigt, dass nachträglich nach der Behandlung in der Arbeitsgruppe „Kirche und Staat“ noch sehr gewichtige Unterkapitel im Kapitel 1.4 dazugekommen sind. Im Kapitel 1.4.1 standen bis zum 17. April 2008 nur die ersten 4 1/7 Zeilen bis „.... Vermögenheiten“.
Das Restliche des Unterkapitels 1.4.1 und das ganze Unterkapitel 1.4.2 „Schutzgegenstand“, das ganze Unterkapitel 1.4.3 „Konsequenzen Widmung“, das ganze Unterkapitel 1.4.3 „Konsequenzen der Widmung“ und das ganze Unterkapitel 1.4.4 „Bedeutung“ sind nach dem 17. April 2008 neu in den Vernehmlassungsbericht gekommen.
Siehe nachstehend abgedruckten Auszug aus dem Vernehmlassungsbericht:
Es wäre interessant zu wissen, warum oder auf wessen Veranlassung diese zusätzlichen Ausführungen in den Vernehmlassungsbericht gekommen sind.
Diese zusätzlichen Ausführungen in Kapitel 1.4 schwächen die vorher schon schlechte Verhandlungsposition der Gemeinden nochmals deutlich und machen die Position der katholischen Kirche äusserst komfortabel.
Kirchengebäude, aber auch weitere Gebäulichkeiten werden aufgrund dieser klaren Ausführungen der katholischen Kirche zugesprochen werden müssen und zwar ohne, dass die Gemeinde dafür einen Ausgleich („von im kirchlichen Eigentum befindlichen Grundstücken“) erwarten kann, so wie dies noch im Positionspapier der Gemeinden festgehalten war.
Viele Bürgerinnen und Bürger sehen nicht ein, dass das Kirchgebäude in Zukunft im Eigentum der katholischen Kirche stehen soll. An dieser Meinung wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Diese Bürger erwarten von ihren Gemeindevertretern wenigstens klare und in der Sache harte Verhandlungen.
Aufgrund der geschwächten Position bleiben den Gemeinden nunmehr nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Gemeinde schwenkt auf die Verhandlungsposition der katholischen Kirche ein und schliesst einen Verhandlungspaket ab oder sie bleibt in der Sache unnachgiebig. Dies wird zur Folge haben, dass keine Einigung erzielt wird.
Dann entscheidet der Verwaltungsgerichtshof als Schiedsgericht.
Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Entscheidung auf der Grundlage der Gesetze und der vorhandenen Materialien zu fällen.
Mit zu den Materialien gehört der jeweilige Bericht und Antrag der Regierung, der zu einer allfälligen Schaffung oder Abänderung eines Gesetzes führt.
In den Bericht und Antrag der Regierung fliesst meistens die Vernehmlassungsvorlage grossteils ein.
Die Abhandlung in Kapitel 1.4 „Kirchengutsgarantie“ wird bei einem Schiedsspruch des VGH von zentraler Bedeutung sein. Bei unveränderter Lage der Materialien wird der VGH nicht umhinkommen, der Position der katholischen Kirche zum Recht zu verhelfen.
Was offengelegt ist, ist offengelegt. Es stellt sich die Frage, wie aufgrund der Offenlegung der schwachen Flanke der Gemeinden im Vernehmlassungsbericht nunmehr die Position der Gemeinden im Zuge der Vernehmlassung, dann im Bericht und Antrag der Regierung und schliesslich in der Behandlung im Landtag doch noch gestärkt werden kann.
Dazu sollte von den Gemeinden folgendes gefordert werden; dazu braucht es die Unterstützung der Regierung:
- Das FL Grundbuch hat oberste Priorität. Das FL Grundbuch hat Gültigkeit. Wenn der grundbücherliche Eigentümer im Grundbuch geändert werden soll, dann stellt dies einen Wert dar, der auszugleichen ist.
- Grundstück und Kirchgebäude stellen in den allermeisten Fällen altes Bürgergut dar. Die Tatsache, dass bei einem Übergang eines alten Bürgergutes auf die katholische Kirche dieses von der demokratischen Verwaltung durch die Gemeindeorgane in den Wirkungskreis einer hierarchisch geordneten Macht und somit in den Wirkungskreis einer allenfalls einmal kleinen Minderheit kommt, stellt einen Wert dar, der ausgeglichen werden muss.
- Wenn auch allenfalls das Kirchgebäude selbst als res sacrae betrachtet werden muss, ist zumindest das Grundstück selbst nicht als res sacrae zu betrachten. Diese Grundstücke (altes Bürgergut), auf denen die Kirchen stehen, sind meistens in bester, prominentester und prägnantester Lage der Gemeinde situiert. Die Gemeinden müssen diesbezüglich langfristig denken. Sollten allenfalls dereinst die Veränderungen so gravierend sein, dass auf dem betreffenden Grundstück kein Kirchgebäude mehr stünde oder das Kirchgebäude keine kirchliche Nutzung mehr erführe, so wäre das Grundstück selbst immer noch da. Dann ist der grundbücherliche Eigentümer entscheidend. So sollte zumindest das Grundstück immer im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Oder andernfalls ist dafür ein Wertausgleich nötig.
- Weitere im Positionspapier der Gemeinden Liechtensteins aufgestellten Prämissen sollen eingefordert und in den Bericht und Antrag der Regierung zu Handen des Landtags einfliessen und somit Bestandteil der Landtagsmaterialien werden, auf deren Grundlage schliesslich die Verhandlungen der Gemeinden mit der katholischen Kirche geführt werden und allenfalls der VGH seinen Schiedsspruch spricht. Eine dieser Prämissen soll beispielsweise sein, dass das Friedhofwesen auf jeden Fall Sache der Politischen Gemeinde ist und bleibt.
B) Verwaltungsgerichtshof ist Schiedsgericht, wenn keine Einigung erzielt wird
Es kann befürwortet werden, dass der VGH als Schiedsgericht amtet, wenn bei den Verhandlungen zwischen einer Gemeinde und der katholischen Kirche keine Einigung erzielt wird.
Es stellen sich vier Fragen:
- Was ist eine Billigkeitsentscheidung?
- Gibt es einen Rechtsmittelzug auf eine Entscheidung des VGH?
- Kann eine Partei gemäss Art. 11 Abs. 2 des Finanzierungsgesetzes jederzeit mit einem Antrag an den VGH gelangen oder erst wenn die fünf Jahre gemäss Art. 10 Abs. 2 des Finanzierungsgesetzes abgelaufen sind? Je nach Antwort hat dies verschiedene Folgen.
- Welche Kriterien zur vermögensrechtlichen Entflechtung kann man den Verhandlungsparteien und schliesslich dem VGH zur Entscheidung auf Gesetzesebene vorgeben? Und schliesslich, welche Kriterien können wir zugunsten der Gemeinden einbringen? (siehe Kapitel A)
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorliegenden Stellungnahmen des Kirchenrats und der Gemeinden und beschliesst die Weiterleitung der Stellungnahmen an die Regierung.
Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 4 Nein (VU).
19. Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten - 255
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 20. Januar 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 12. November 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid