SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 22/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 19. November 2008 / 18.00 – 21.50 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 21/08 vom 5. November 2008 - 256
- Verpflichtungskredit Mühle Eschen - 257
- Nachtragskredit: Englisch Lehrmittel für die 2. und 3. Klassen der Primarschulen Eschen und Nendeln - 258
- Kauf Liegenschaft Post Nendeln - 259
- Nachtragskredit und Arbeitsvergabe Anschaffung Telefonanlage Primarschule Nendeln - 260
- Vereinshaus Eschen, St. Martins-Ring 50, Tagesstrukturen - Arbeitsvergabe Küche - 261
- Arbeitsvergabe / Abbrucharbeiten - 262
- Erschliessung zur Essanestrasse - 263
- Turnhallenbenutzung PSE + PSN - 264
- Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs - 265
- Baugesuch: Balkonverglasung - 266
- Baugesuch: Einbau einer thermischen Solaranlage und einer Photovoltaikanlage - 267
- Baugesuch: Einbau einer Photovoltaikanlage - 268
- Baugesuch: Einbau Dachflächenfenster Rauchabzug (RWA) - 269
- Baugesuch: Anbau Garagen bei einem Mehrfamilienhaus - 270
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 271
- Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen - 272
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 273
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 274
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 21/08 vom 5. November 2008 - 256
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Antrag/Antragsänderung:
Das Gemeinderatsprotokoll 21/08 vom 5. November 2008 wird mit den entsprechenden Änderungen genehmigt.
Beschluss: einstimmig
Der Beschluss wird angenommen.
2. Verpflichtungskredit Mühle Eschen - 257
Antragsteller: Michael Gerner, Betriebskommission Mühle Eschen
Bericht:
Im April 2008 hat der Gemeinderat einen Kredit für die nochmalige Überprüfung des Detailkonzeptes freigegeben mit dem Auftrag, die Machbarkeit und das Raumkonzept in architektonischer wie auch in finanzieller Hinsicht zu prüfen und zu optimieren.
Im Rahmen dieses Auftrages konnten zahlreiche Optimierungen angestellt werden. Unter anderem wurde eine „In-Haus-Lösung“ mit zahlreichen Vorteilen ausgearbeitet. Es kann auf einen störenden und aufwendigen Anbau verzichtet werden. Weiters kann auf die Erarbeitung eines Studienauftrages verzichtet werden, was eine massive Ressourceneinsparung aus zeitlicher und finanzieller Sicht bedeutet.
Das seitens der Gemeinde beauftragte Architekturbüro Raimund Hassler Anstalt stellt die „In-Haus-Lösung“ dem Gemeinderat vor. Das überarbeitete Raumkonzept und die vertieften Abklärungen haben zu einer Kostenreduktion von ursprünglich CHF 1'350'000.00 von neu CHF 1'005'000.00 geführt.
Mit Erfüllung dieses Auftrages wurde auch das Detailkonzept erneut überprüft. Der Vorsitzende der Betriebskommission ist der Meinung, dass nach 10jähriger Abklärung, Detailarbeit und Konzeptstudien die Zeit der Realisierung reif ist. Die Betriebskommission stellt augrund der vorliegenden Fakten den Antrag, einen entsprechenden Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Konzeptes zu sprechen. Bei seinen Ausführungen geht der Vorsitzende dabei nochmals detailliert auf die Chronologie und die Finanzen ein.
Zusätzlich zum Detailkonzept wurde der vom Gemeinderat beschlossene Finanzplan 2009 - 2013 beigezogen, in welchem im Jahre 2009 für das Projekt CHF 700'000.00 und im Jahre 2010 CHF 500'000.00 eingeplant sind.
Chronologischer Ablauf:
1998:
- Auftrag des Gemeinderates 4. November 1998 zur Ausarbeitung eines Grobkonzeptes „Eschner-Kolpa“.
- Information über das Projekt gegenüber der Regierung und Gemeindevorsteher.
2002:
- Gemeinderatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 zur Erarbeitung des Museumkonzeptes (inkl. Kostenschätzung), Museum (inkl. Einrichtung), Betriebskosten und Betriebskonzept (inkl. Personal).
2004:
- Gemeinderatsbeschluss und Genehmigung der Rahmenbedingungen zur Ausarbeitung des Detailkonzeptes gemäss Präsentation.
2006:
- Der Gemeinderat genehmigt am 22. März 2006 das Detailkonzept „Mühle Eschen“
- Die Betriebskommission Mühle Eschen hat den Auftrag, das vom Gemeinderat im Frühjahr 2006 genehmigte Detailkonzept, in welchem die Erstellung des Dorfmuseums „Mühle Eschen“ befürwortet wird, umzusetzen.
2008:
- Der Gemeinderat beauftragt am 9. April 2008 die Betriebskommission das Raumkonzept und die Details abzuklären.
Finanzielle Grundlagen:
- Investitionskosten: Vergleich (April 2008 zu November 2008)
- Anbau 850'000.00 / ---
- Umbauten und Anpassungen im Bestand 500'000.00 / 1'005'000.00
- Total Baukosten 1'350'000.00 / 1'005'000.00
- Zusatzauftrag Dachsanierung --- / 40'000.00
- Baukosten inkl. Dachsanierung 1'350'000.00 / 1'045'000.00
- Abzüglich Subventionen (Schätzung) --- / ---
- Total Baukosten Gemeindeanteil 1'350'000.00 / 1'045'000.00
- Ausstattung 213'000.00 / 213'000.00
- Wettbewerb 60'000 / 20'000
- Kosten Total / Verpflichtungskredit 1'623'000.00 / 1'278'000.00
- Optimierungen und Einsparungen (seit April 08) 345'000.00
- Laufende Kosten:
Diese wurden anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 9. April 2008 mit dem Entwurf eines Globalbudgets bereits skizziert.
Die Betriebskommission Mühle Eschen schlägt vor, dass der Gemeinderat Eschen über ein Kostendach entscheiden soll.
Aufgrund des vorgegeben Kostendachs werden die ersten Betriebsjahre durchgeführt. Denkbar sind für die Betriebskommission auch unterschiedliche zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten wie Sponsoring, private Beiträge etc.
Verpflichtungskredit:
Gemäss der obigen Ausführung ist für die Realisierung ein Verpflichtungskredit von CHF 1'280'000.00 zu sprechen.
Für Aufteilung und Einarbeitung in die Investitionsrechnung stehen nach internen Abklärungen folgende Varianten zur Diskussion:
Variante 1:
- Im 2009 sind rund CHF 260'000.00 vorgesehen und entsprechende Mittel in den Investitionen zu berücksichtigen
- b) Im 2010 sind rund CHF 1'000'000.00 vorgesehen und entsprechende Mittel in den Investitionen zu berücksichtigen
Variante 2:
Die Realisierung erfolgt in den Jahren 2009 und 2010. Die Zuteilung und Einarbeitung in die Investitionsrechnung für diese beiden Jahre erfolgt in einer Arbeitssitzung mit Günther Kranz und Marcel Foser.
Zusatzbericht:
Aufgrund der vorliegenden Pläne erklärt Raimund Hassler, dass der Umbau ein neues Kellergeschoss unter dem bereits bestehenden Kellergeschoss vorsieht. In diesem Geschoss werden unter anderem die Küche, die WC-Anlagen, der Technikraum und ein Lagerraum untergebracht. Weiters ist der Einbau eines grosszügigen behindertengerechten Lifts im Gebäude geplant, welcher auch unter anderem für Transporte von grösseren Objekten geeignet ist. Dies vor allem auf mögliche zukünftige Nutzung als Kulturgebäude mit Ausstellungen. Jeder Raum wird behindertengerecht ausgebaut.
Die Erhaltung dieses traditionsreichen Gebäudes ist von grossem Interesse, da es sich in einem guten Zustand befindet. Die Bausubstanz hat keine nennenswerte Mängel. Nur das Dach, welches keine optimale Durchlüftung erlaubt, ist demnächst sanierungsbedürftig.
Bei der Kostenberechnung fehlen die Subventionen des Denkmalschutzes. Der Denkmalschutz ist jedoch bereits eingebunden und mit einer Unterstützung kann gerechnet werden.
Die Bauzeit wird ca. ein Jahr dauern und mit dem Bau kann jederzeit gestartet werden.
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat genehmigt einen Verpflichtungskredit von CHF 1'280'000.00 für die Jahre 2008, 2009 und 2010.
- Der Gemeinderat bewilligt für das Jahr 2009 einen Betrag von CHF 40‘000.00 für die Vorbereitungsarbeiten.
- Der Gemeinderat befürwortet die Realisierung und Ausführung im Jahre 2010.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird angenommen. 8 Ja, 3 Nein (FBP).
- Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 4 Nein (3 FBP, 1 FL).
- Der Antrag wird angenommen. 6 Ja, 5 Nein (4 FBP, 1 FL).
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.
3. Nachtragskredit: Englisch Lehrmittel für die 2. und 3. Klassen der Primarschulen Eschen und Nendeln - 258
Antragstellerin: Stefanie von Grünigen, Ressort Bildung
Bericht:
Der Englischunterricht beginnt mit diesem Schuljahr in den Primarschulen neu in der 2. Klasse. Das verwendete Lehrmittel des Klettverlages ist auf den Unterricht beginnend mit der 3. Klasse ausgelegt.
Um einen altersgerechten Unterricht zu unterstützen und den Unterricht konzentriert auf die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten auszurichten, wurde das Atelier Neues Lernen mit der Erstellung von entsprechenden Unterrichtsmaterialien und der Durchführung von Methodikkursen beauftragt. Auch die Organisation der Englischweiterbildung (Sprachkurse, Unterrichtsassistenz im englischen Sprachraum) wurde an das Atelier übertragen.
Das Atelier Neues Lernen hat eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung in diesen Arbeiten. Der Betrieb des Ateliers wird durch den Staat, S.D. den Landesfürsten und durch EU-Projektbeiträge finanziert. Aus diesem Grunde können die Unterrichtsmaterialien zum Reproduktionspreis, das ist Material-, Druck- und Kopierkosten, an die Gemeinden abgegeben werden. Ein Klassensatz Unterrichtsmaterial in der 2. und 3. Primarstufe kostet CHF 2‘500.00. Diese Kosten waren zum Zeitpunkt der Budgetierungsphase für das Jahr 2008 nicht bekannt.
Für die Gemeinde Eschen entstehen dadurch Schulmaterialkosten in der Höhe von CHF 17'500.00, welche sich wie folgt aufteilen:
PS Eschen mit 4 Klassensätzen (2 x 2. Klasse und 2 x 3. Klasse) CHF 10'000.00
PS Nendeln mit 3 Klassensätzen (2 x 2. Klasse und 1 x 3. Klasse) CHF 7'500.00
Anträge:
- Genehmigung Nachtragskredit für Englisch Lehrmittel für die PS Eschen, Konto 210.310.03 Schulmaterial, in der Höhe von CHF 10'000.00.
- Genehmigung Nachtragskredit für Englisch Lehrmittel für die PS Nendeln, Konto 210.310.04 Schulmaterial, in der Höhe von CHF 7'500.00.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).
- Der Antrag wird angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).
4. Kauf Liegenschaft Post Nendeln - 259
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Das Land Liechtenstein verfolgt die Strategie Liegenschaften, welche nicht primär zu den Kernaufgaben des Staates zählen, zu veräussern. Zu diesen Liegenschaften gehören auch die Postgebäuden in den einzelnen Gemeinden. Bis anhin wurden die Postliegenschaften Balzers, Triesenberg, Ruggell und Schellenberg den jeweiligen Gemeinden verkauft.
Für die Bewertung der Liegenschaft hat das Land zwei Schätzungen eingeholt. Die Schätzungen wurden wie bei den bisher erfolgten Verkäufen von Postliegenschaften vom Landesschätzer sowie von einem privaten Schätzer erstellt. Die Berechnung des Verkaufswertes ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Verkehrswertschätzungen und beträgt CHF 1'823'243.00.
Auf der Liegenschaft Post Nendeln lastet eine Dienstbarkeit betreffend Nutzung einer Doppelgarage zugunsten der Parzelle 3455, welche im Eigentum von Herrn Eugen Marxer, Nendeln, ist. Die Gemeinde übernimmt die Dienstbarkeit.
Am Freitag, 5. September 2008, fand ein Verhandlungsgespräch zwischen der Regierung mit Regierungschef Otmar Hasler, Fritz Wohlwend, Markus Verling sowie der Gemeinde Eschen mit Vorsteher und Leiter Finanzen statt.
Bei diesem Gespräch wurde vereinbart, dem Gemeinderat den Mittelwert der beiden Schätzungen sowie die Übernahme der Dienstbarkeit vorzuschlagen. Der Verkauf inkl. Finanzierung soll aus finanztechnischen Überlegungen im Frühjahr 2009 erfolgen.
Weiters wurden in der Zwischenzeit Verhandlungsgespräche mit Regierungschef Otmar Hasler, lic. iur. Norman Hoop, Bauadministration, und dem Vorsteher bezüglich Verkaufspreises geführt mit dem Ergebnis, dass der ausgehandelte Verkaufspreis vom 5. September 2008 nochmals reduziert werden konnte.
Das Postgebäude ist in zwei Einheiten aufgeteilt. Einerseits in das eigentliche Postamt im Erdgeschoss mit integriertem Bancomat der LLB, andererseits besteht im Obergeschoss eine
1 ½-Zimmer-Wohnung und eine 5 ½-Zimmer-Wohnung sowie eine Doppelgarage als Dienstbarkeit.
Liegenschaftsdaten:
Das Postgebäude Nendeln, Churerstrasse 17, Parzellen Nr. 3473, hat eine Grundstücksgrösse von 1'583 m² bzw. 440.1 Klaftern.
Zone: Öffentliche Zone
Baujahr: 1974
Nettonutzfläche Post: 189 m²
Nettonutzfläche 1 ½-Zimmer-Wohnung: 32 m²
Nettonutzfläche 5 ½-Zimmer-Wohnung: 123 m²
4 Garagenplätze (wovon 2 als Dienstbarkeit) und Aussenparkplätze
Das Angebot wurde in der Kommission „Aktive Bodenpolitik“ behandelt. Die Kommission empfiehlt den Kauf der Liegenschaft. Der Kauf der Liegenschaft ist aus strategischen Überlegungen für die Entwicklung des zukünftigen Kernbereichs gemäss Richtplan 2007 von grosser Bedeutung.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Liegenschaft Post Nendeln, Churerstrasse 17, Parzelle Nr. 3473, zu einem Verkaufspreis von CHF 1‘755‘243.00 zu.
- Der Kauf der Liegenschaft Post Nendeln, Churerstrasse 17, Parzelle Nr. 3473, wird dem Finanzvermögen der Gemeinde zugeführt.
- Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Dienstbarkeit betreffend Nutzung der Doppelgarage zugunsten der Parzelle 3455 zu.
- Der Gemeinderat beschliesst, dass die Parzelle Nr. 3473 sowohl für öffentliche Bauten wie auch für private Investoren genutzt werden kann.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 4 werden angenommen.
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.
5. Nachtragskredit und Arbeitsvergabe Anschaffung Telefonanlage Primarschule Nendeln - 260
Antragsteller: Markus Frieser, Immobilienverwalter
Bericht:
Aufgrund vermehrter Anfälligkeit der Telefonanlage und deren Komponenten in der Primarschule Nendeln entstehen vermehrt höhere Investitionskosten für Reparaturaufwendungen. Vor ca. 6 Jahren wurde bereits eine provisorische Lösung implementiert.
Die Gewährleistung über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Hersteller sind bereits abgekündigt. Vereinzelte Komponenten der Grundanlage sind bereits heute nicht mehr erhältlich.
Aus Gründen der Betriebswirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit empfiehlt sich dringendst eine Neuanschaffung einer zeitgemässen Telefonanlage.
Antrag:
- Bewilligung Nachtragskredit zur Anschaffung der Telefonanlage gemäss Offerte der TELECOM Liechtenstein AG von CHF 8‘700.00 inkl. Montage.
- Arbeitsvergabe Lieferung Anlage durch die TELECOM Liechtenstein AG, CHF 7‘700.00.
- Arbeitsvergabe Montage der Anlage durch die Gregor Ott AG CHF 1‘000.00.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen. Beim 3. Antrag ist der Vorsteher im Ausstand.
6. Vereinshaus Eschen, St. Martins-Ring 50, Tagesstrukturen - Arbeitsvergabe Küche - 261
Antragsteller: Markus Frieser, Immobilienverwalter
Bericht:
Gemäss Gemeinderatsprotokoll 12/08, Traktandum 144, wurde ein Nachtragskredit von CHF 150‘000.00 (Konto Nr. 090.503.03) für das Pilotprojekt ausserschulische Tagesstrukturen gesprochen. Ebenso wurde der Einbau einer gewerblichen Küche im Modulverfahren gewünscht. Es wurden zwei Offerten (eine gewerbliche Chromnickelstahlküche und eine klassische Einbauküche in Holzwerkstoffen) eingeholt. Obwohl die Küche mit Holzwerkstoffen (CHF 49‘400.00) günstiger ist, empfehlen wir dem Antrag vom Gemeinderat (Gemeinderatsprotokoll 12/08 Traktandum 144) zu folgen und der Küche aus Chromnickelstahl (CHF 72‘800.00) den Zuschlag zu geben.
Die Nutzerbedürfnisse, die Hygieneansprüche und Nachhaltigkeit sprechen eindeutig für die Chromnickelstahl-Variante (Tagesstrukturen).
Zusatzbericht:
Beim genehmigten Kostendach ist eine gewerbliche Chromnickelstahl-Variante enthalten.
Antrag:
Lieferauftrag der gewerblichen Küche in Chromnickelstahl für das Projekt ausserschulische Tagesstrukturen an die Firma Marxer Gastrochem AG, Ruggell, zum Offertpreis von CHF 72‘767.85 inkl. MWST.
Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 4 Nein (VU).
7. Arbeitsvergabe / Abbrucharbeiten - 262
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Abbrucharbeiten – Rückbau Schweinestall auf Parz. Nr. 1235a/I erfolgten gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).
Laut Offerte vom 1. November 2008 sollen die Abbrucharbeiten (Rückbau und Entsorgung nach Abfallgesetz inkl. Deponie- und Entsorgungsgebühren) an den Offertsteller Kaspar Wohlwend AG, 9485 Nendeln, vergeben werden. Die Auftragssumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.
BKP 112 Abbrucharbeiten an die Fa. Kaspar Wohlwend AG, Churer Strasse 90, 9485 Nendeln, zum Offertpreis von CHF 90‘000.00 inkl. MWST.
Auflage:
Sämtliche Arbeiten müssen bis Ende Jahr 2008 ausgeführt werden.
Zusatzbericht:
Das Stallgebäude ist bis jetzt im Baurecht genutzt worden. Die verschiedenen auf dem Grundstück lastenden Pfandrechte wurden unterdessen gelöscht.
Anträge:
- Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat, die Abbrucharbeiten „Rückbau Schweinestall“ an den Offertsteller, Firma Kaspar Wohlwend AG, Churer Strasse 90, 9485 Nendeln, zum Offertpreis von CHF 90‘000.00 inkl. Mwst. zu vergeben.
- Der Gemeinderat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 95‘000.00.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FL).
- Der Antrag wird angenommen. 10 Ja, 1 Nein (FL).
8. Erschliessung zur Essanestrasse - 263
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Ausgangslage:
Die Parzellen Nr. 1613 und 1617 sollen mit einem Geschäfts- bzw. Mehrfamilienhaus überbaut werden. Mit Schreiben vom 18. Februar 2008 gelangen die beiden Bauherren mit einem Gesuch an die Gemeinde Eschen, der Gemeinderat möge eine provisorische Anschluss-Strasse mit Werkleitungen zu erstellen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. November 2005 den Grundsatz gefällt, dass der vorliegende Infrastrukturplan als Grundlage für die Realisierung von Tiefbauten dient. Der derzeitig gültige Infrastrukturplan der Gemeinde Eschen ist jener vom Gemeinderat am 23. Januar 2008 bewilligte in der Fassung vom 26. Oktober 2007. Für die Eschner Grundstücke Nr. 1613 und Nr. 1617 und den derzeitigen Feldweg Nr. 1614 ist im Infrastrukturplan kein Bedarf für Erschliessungsmassnahmen ausgewiesen.
Die Baureife der Parzellen kann somit nur über die vorzeitige Erschliessung gemäss Reglement zur Regelung der Kostentragung bei vorzeitiger Projektierung und Erschliessung erreicht werden.
Der Bereich Bauwesen hat in der Zwischenzeit ein Vorprojekt mit Kostenschätzung sowie eine Verfügung wegen vorzeitiger Erschliessung der Eschner Parzellen Nr. 1613 und 1617 erstellen lassen.
Empfehlung:
Im Sinne einer aktiven Wirtschaftspolitik/Standortentwicklung verbunden mit einer entsprechenden Wertschöpfung sowie einem hohen Anteil von Betrieben in Wachstumsbranchen, ist das Eintreten auf die Anträge und die Zustimmung eines der beiden Anträge zu befürworten.
Zusatzbericht:
Abklärungen im Bereich Tiefbau haben ergeben, dass für den Ausbau der Essanestrasse nicht sämtliche gesprochenen finanziellen Mittel aufgebraucht wurden. Somit ist kein Nachtragskredit notwendig und die Finanzierung erfolgt über den bereits gesprochenen Verpflichtungskredit. Zahlreiche Vorteile sprechen für die Realisierung zum jetzigen Zeitpunkt: Vorhandener Verpflichtungskredit, Gesamtprojekt Essanestrasse somit abgeschlossen, Arbeitsvergabe zu den offerierten Einheitspreisen.
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat genehmigt die Erschliessung Parzelle Nr. 1613/1617 Essanestrasse sofort zu verwirklichen.
- Der Gemeinderat genehmigt, dass die notwendigen finanziellen Mittel aus dem Verpflichtungskredit Essanestrasse verwendet werden.
- Die Arbeitsvergabe erfolgt an die Unternehmer, die mit der Ausführung von der Essanestrasse beauftragt sind zu den offerierten Einheitspreisen.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
9. Turnhallenbenutzung PSE + PSN - 264
Antragssteller: Benno Gerner, Ressort Veranstaltungen und Vereine,
Bericht:
Das Ressorts Veranstaltungen und Vereine erhielt im Frühsommer 2008 die Anfrage, ob es dem Ressortinhaber möglich wäre, bei der Zuteilung der Turnhallen an die (Sport-) Vereine mitzuarbeiten, da nach dem Neubau der PSE sehr viele Anfragen für die Hallen der PSE + PSN vorliegen. Nach Zusage des Ressortinhabers haben Markus Frieser und er festgestellt, dass es viele Vereine gibt, die gemeindeübergreifend sind. Deshalb haben sich Markus Frieser sowie der Vorsitzende des Ressorts mit Otto Matt, zuständig für die Turnhallen in Mauren/Schaanwald sowie mit Linda Frick vom LOSV, zuständig für das SZU, Eschen, zusammengesetzt. Es konnte dabei eine optimale Zuteilung der Turnhallen erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Mauren-Schaanwald die Hallen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen geschlossen hält. Eschen-Nendeln hat derzeit in der PSN einzelne Samstag- und Sonntag-Termine bewilligt. Dasselbe war in der alten PSE auch möglich.
Es geht nun darum, ob die Turnhallen in der PSE + PSN über die Wochenenden und an den Feiertagen (Ausnahmen: Osterwochenende ab Karfreitag, Pfingstwochenende, Allerheiligen, Weihnachten 24.12. - 26.12.) den Vereinen zur Verfügung gestellt werden sollen oder nicht.
Einiges spricht dafür, dass die Turnhallen auch an Wochenenden geöffnet sind:
- Grosse Nachfrage der Vereine vor allem im Winter, d.h. nach den Herbstferien bis Ende März (es können kaum alle Vereine während der Woche untergebracht werden).
- Die öffentliche Infrastruktur soll der Öffentlichkeit so oft als möglich zur Verfügung stehen.
- Verschiedene andere Gemeinden haben ihre Turnhallen an den Wochenenden und Feiertagen geöffnet.
- In den meisten Gemeinden sind die Turnhallen während den Schulferien geschlossen.
Aber es gibt auch Argumente, die gegen eine solche Öffnung sprechen:
- Hauswarte haben die 5-Tage-Woche mit allfälligen Ausnahmen (s. Stellenbeschreibung).
- Mehrarbeit für die Hauswarte, vor allem wegen vermehrter Reinigung sowie Öffnung und Schliessung der Hallen.
- Betreuung durch die Hauswarte während der Benutzungszeit muss geregelt sein, ggf. persönlich und finanziell.
- Alle diese Punkte zusammen können zur Erhöhung der Stellenprozente der Hauswarte (gesamthaft über beide Schulen gesehen) führen.
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Turnhallen der PSE + PSN am Samstag mit spezieller Vereinbarung geöffnet sind.
- Der Gemeinderat beschliesst, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich die Turnhallen der PSE und PSN geschlossen bleiben, ausser in besonderen Ausnahmen mit spezieller Vereinbarung.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.
10. Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs - 265
Antragsteller: Leiter Dienste, René Wanger
Bericht:
Die Gemeinde Eschen fördert den öffentlichen Verkehr seit Jahren in zweierlei Hinsicht. Im Emfangssekretariat der Gemeindeverwaltung werden seit Januar 2006 vier Tageskarten (in den Jahren 2004/2005 waren es zwei Tageskarten) für das SBB-Netz und weitere öffentliche Verkehrsmittel angeboten. Die Auslastung ist sehr gut und liegt im Jahresdurchschnitt bei 90 Prozent. Ohne Berücksichtigung der internen Kosten stehen somit Ausgaben von CHF 39‘100.00 Einnahmen von rund CHF 46‘000.00 gegenüber.
Eine weitere Förderung erfolgt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2001 in dem festgelegt wurde, 50 Prozent Jahresabonnemente der LBA den Nutzern zu vergüten.
Im Dezember 2006 hat der Gemeinderat diesen Prozentsatz durch Fix-Beiträge ersetzt.
Diese betragen derzeit:
Abonnementspreis für Erwachsene: CHF 160.00 CHF 70.00
Abonnementspreis für eine Familie: CHF 320.00 CHF 140.00
Abonnementspreis für Senioren, Studenten, Schüler: CHF 90.00 CHF 45.00
Die Förderung bzw. Rückerstattung wird jährlich von rund 600 Abonnementen beantragt und kostete die Gemeinde in den Jahren 2006 und 2007 rund CHF 40‘000.00. Auch für das Jahr 2008 sind Kosten in dieser Höhe zu erwarten.
Für das Jahr 2009 bleiben die Tarife wie auch die Förderungsansätze unverändert. Für das Budget 2009 wurde jedoch vorsorglich ein höherer Betrag von CHF 45‘000.00 beantragt. Die Rückvergütung wird bis auf Widerruf ausgerichtet.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Förderung des öffentlichen Verkehrs zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
11. Baugesuch: Balkonverglasung - 266
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Geplant ist die Anbringung einer Balkonverglasung mit Faltelementen beim Haus Nr. 16 auf Parz. Nr. 763, Güdigengasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
12. Baugesuch: Einbau einer thermischen Solaranlage und einer Photovoltaikanlage - 267
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Photovoltaikanlage und einer thermischen Solaranlage beim Industriegebäude Nr. 46 auf Parzelle Nr. 1724, Wirtschaftspark, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
13. Baugesuch: Einbau einer Photovoltaikanlage - 268
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Einbau einer Photovoltaikanlage beim Haus Nr. 18 auf Parzelle Nr. 751, Goldene Boos-Gasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
14. Baugesuch: Einbau Dachflächenfenster Rauchabzug (RWA) - 269
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Einbau von neuen Dachflächenfenster Rauchabzug (RWA) bei den drei Mehrfamilienhäuser Nr. 16, 18 und 20 auf Parzelle Nr. 467, St. Luzi-Strasse und Eugen Schafhauser-Strasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
15. Baugesuch: Anbau Garagen bei einem Mehrfamilienhaus - 270
Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Anbau von zwei zusätzlichen Garagen an die bestehenden Garagen des Mehrfamilienhauses auf Parzellen Nr. 1254, Essanestrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgender Ausnahme:
Ausnahme:
Reduzierter Gebäudeabstand (Garagen); gestützt auf Art. 45 des Baugesetz wird die Ausnahme auf einen reduzierten Gebäudeabstand (Garagen) von 7.00 m auf 2.00 m erteilt.
Begründung:
Da weder Brandschutz noch die Wohnhygiene beeinträchtigt werden, wird diese Ausnahme beim Hochbauamt beantragt.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit obiger Ausnahme zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
16. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung - 271
Antragssteller: Gina Hasler, Ressort Gesundheit und Soziales
Bericht:
Die Gemeinde hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung erhalten, um zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.
In der Gemeinderatssitzung 17/08 vom 17. September 2008 wurde das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt, eine Stellungnahme zu Handen des Gemeindesrates zu erarbeiten.
Stellungnahme der Kommission Gesundheit und Soziales:
Unter Punkt 1 Ausgangslage in der Vernehmlassung (S. 5) wird der Fokus vor allem auf die “Stärkung der Eigenverantwortung“ gelenkt. Eine mögliche Massnahme, dieses Ziel zu erreichen, wird unter Art. 23 a Abs. 1 und 1a neu (S. 8) geschildert.
Der/ die zu Versichernde hat die Möglichkeit die Versicherungsdeckung mit höherer Wahlfranchise abzuschliessen. Dieser Vorschlag basiert auf der Angleichung an das schweizerische Modell, wo die Nachfrage nach einer Versicherungsdeckung mit höherer Wahlfranchise sehr goss ist. Zunächst stellt sich die Frage, was für Vorteile oder eben auch Nachteile für die Versicherungsnehmer, aber auch für die Krankenversicherungen dadurch entstehen können. Von einer erhöhten Franchise profitieren in der Regel junge Personen, welche relativ gesund sind und keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Zur Prämieneinsparung eines Einzelnen durchaus eine Möglichkeit, solange er keine Leistungen in Anspruch nehmen muss. Hat er eine erhöhte Franchise, muss er sich auch bewusst sein, dass im Falle eines Leistungsbezuges der Betrag in Höhe seiner Franchise selbst bezahlt werden muss resp. er diesen Betrag auch bezahlen kann. Die eintretende Kostenbeteiligung und Prämienzahlungen, welche unabhängig davon weiterläuft, sind auch nicht zu vergessen.
Beispiel:
Aktuell bezahlt eine Person bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen die Franchise von CHF 200.00 und eine Kostenbeteiligung von 10 % (pro Rechnung) bis CHF 600.00. Also im schlimmsten Fall CHF 800.00 in einem Jahr (ohne Prämienzahlungen). Hat der Versicherte z.B. eine Franchise von CHF 2`000.00 muss er sich erstens einmal bewusst sein, dass er die ersten CHF 2`000.00 der anfallenden Kosten und die anfallende Kostenbeteiligung selber finanzieren muss, bevor der Krankenversicherer einsteht. Im schlimmsten Fall also übernimmt er Kosten in Höhe von CHF 2`600.00 selber (Betrag ebenfalls ohne Prämienzahlungen). Gemäss Vernehmlassungsvorlage Art. 23 a Abs. 1a neu muss der Versicherungsnehmer mit diesem Entschluss zudem eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren eingehen.
Wir stellen fest: Die Erhöhung der Franchise ist für junge, gesunde Personen, bei denen die Liquidität auch gewährleistet ist, eine Möglichkeit, um Prämien zu sparen. Für sozial schwächer gestellte Personen ist die Erhöhung der Franchise keine geeignete Form der Prämieneinsparung. Entscheidet sich eine Vielzahl von Versicherten für die Versicherungsdeckung mit einer erhöhten Wahlfranchise bedeutet das auch, dass sich die Prämieneinnahmen der Krankenversicherer schmälern. Die dadurch entstehenden Lücken werden wieder von allen Versicherten solidarisch mitgetragen.
Des Weiteren erhofft sich die Regierung mit der Einführung eines Gesundheitsbonus für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen eine zusätzliche Stärkung der Eigenverantwortung (S. 8 Abs. 2). Von diesem Gesundheitsbonus würden vor allem wieder junge, gesunde Personen profitieren. Personen, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, sind aber auch verpflichtet, den Bonus mitzufinanzieren. Das heisst, es entsteht für jene Personen eine Art Doppelbelastung. Aktuelle Situation: Werden von einer Person keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen, muss sie weder die Franchise noch die Kostenbeteiligung bezahlen. Dies kann heute schon als eine Art Bonus verstanden werden.
Fazit:
Die Versicherungsdeckung mit erhöhter Wahlfranchise mag die Eigenverantwortung in gewissem Masse stärken, ist aber kein geeignetes Instrument für Kostensteuerungsmassnahmen. Im Sozialversicherungswesen wirkt die Einführung eines Gesundheitsbonus für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen entsolidarisierend!
Ein weiterer Punkt dieses Gesetzesvorschlags befasst sich mit der “Einhaltung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit der Behandlung“ (S. 6). Es wird ausgeführt, dass der Regierung der Zeitpunkt richtig zur Optimierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung erscheint. Deshalb werden in Art. 4, Abs. 1 Bst. f neu, Art.4 a, Abs. 2, Bst. e, neu und Art.19, Abs. 1, Anpassungen der Aufsichtsbestimmungen vorgenommen. Diese Anpassungen haben zur Folge, dass die Kompetenzen hinsichtlich der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von den Vertragspartnern, dem Krankenkassenverband und den Leistungserbringern zum Amt für Gesundheit verschoben werden.
Dies erscheint aber zum Aufbau des geltenden KVG systemwidrig. So geht das bestehende KVG bei wesentlichen Elementen, wie etwa bei der Bedarfsplanung (Art.16 b), bei der Tarif- und Preisgestaltung (Art. 16 c) etc. davon aus, dass die Ausgestaltung dieser Elemente den Tarifpartner obliegt und der Regierung nur dann die Entscheidungskompetenz zukommt, wenn die Tarifpartner sich nicht einigen können. Dasselbe gilt auch für die Wirtschaftlichkeit der Behandlung (Art. 19).
Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit ist nach bestehendem KVG ausdrücklich den Tarifpartnern zugewiesen. In Art. 19, Abs. 4, ist zudem klar festgelegt, dass in den entsprechenden Tarifverträgen, Massnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorzusehen sind.
Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle kann für den Leistungserbringer erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Die Verfahren dazu sind in den Tarifverträgen geregelt. Zudem sieht Art. 28 ein weiteres rechtsstaatliches Verfahren vor, nämlich die Inanspruchnahme eines Schiedsgerichtes. Mit der geplanten Gesetzesänderung würde, wie ausgeführt, die Kontrollkompetenzen bezüglich der Wirtschaftlichkeit zum Amt für Gesundheit verschoben.
Gegen Entscheidungen eines Amtes sind jedoch andere als im geltenden KVG im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgesehene rechtliche Verfahrenswege vorgesehen.
Fazit:
Die vorgesehenen punktuellen Änderungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitskontrolle führen zu Unklarheiten bezüglich der Kompetenzzuteilung einerseits, andererseits aber auch zu Unklarheiten in den Verfahrenswegen und sind daher abzulehnen.
Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet die vorliegende Stellungnahme des Ressorts Gesundheit und Soziales und beschliesst die Weiterleitung der Stellungnahme an die Regierung.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
17. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen - 272
Antragssteller: Werner Bieberschulte, Ressort Öffentliche Sicherheit
Bericht:
Die Gemeinde hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend Rabattmodell für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen erhalten, um zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.
In der Gemeinderatssitzung 17/08 vom 17. September 2008 wurde das Ressort Öffentliche Sicherheit beauftragt, eine Stellungnahme zu Handen des Gemeindesrates zu erarbeiten.
Zusatzbericht:
Da dieses Thema die Gemeinde nicht tangiert, wird keine Stellungnahme vom Ressort Öffentliche Sicherheit abgegeben
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat beschliesst keine Stellungnahme abzugeben, weil die Gemeinden nicht betroffen sind.
- Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme, die von einem Mitglied des Gemeinderats eingereicht wurde, weiterzuleiten.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 4 Nein (3 FBP, 1 VU).
- Der Antrag wird abgelehnt. 3 Ja (2 FBP, 1 FL), 8 Nein (5 VU, 3 FBP).
18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 273
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Christian Blumenthal, Bölsbrunna 8, 9492 Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
19. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 274
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Gertrud Blumenthal, Bölsbrunna 8, 9492 Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält die Bewerberin das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sie zuletzt während mindestens 5 Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Die oben genannte Gesuchstellerin hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 25. November 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid