SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 23/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 26. November 2008 / 18.00 – 20.15 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Gerner Kurt
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr 2008 - 275
- Voranschlag 2009 - 276
1. Bewilligung von Nachtragskrediten (I) für das Rechnungsjahr 2008 - 275
Antragssteller: Günther Kranz, Leiter Finanzen
Bericht:
Ausgangslage:
Mit Genehmigung des Voranschlags hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2008 einen Ausgabenrahmen in Höhe von CHF 31‘086‘000.00 bereitgestellt, wovon CHF 16‘634‘500.00 oder 53.51 % für die Laufende Rechnung und CHF 14‘451‘500.00 oder 46.49 % für den Investitionshaushalt entfallen.
Bisher bewilligte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2008:
- Laufende Rechnung 112‘000.00
- Investitionsrechnung 623‘500.00
Beantragte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2008
- Laufende Rechnung 142‘500.00
- Investitionsrechnung 64‘000.00
Total Nachtragskredite Laufende Rechnung 254‘500.00
Total Nachtragskredite Investitionsrechnung 687‘500.00
Gesamtnachtragskredite 942‘000.00
In Prozent des Gesamthaushaltvoranschlags 2008 entspricht dies 3.03 %.
Antrag:
Die Gemeindekasse beantragt stellvertretend, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der vorstehenden Ausführungen,
- die Genehmigung der Nachtragskredite der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 142‘500.00;
- die Genehmigung der Nachtragskredite der Investitionsrechnung im Gesamtbetrag von CHF 64‘000.00.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 wurden angenommen.
2. Voranschlag 2009 276
Antragsteller: Finanzkommission / Günther Kranz, Leiter Finanzen
Bericht:
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996/Nr. 76, 6. Finanzhaushalt, Abteilung C "Voranschlag" Art. 96 Budgetprinzipien, hat der Gemeinderat bis Ende November den Voranschlag für das folgende Kalenderjahr nach den in diesem Gesetzesartikel aufgeführten Grundsätzen festzusetzen.
Mit dem Voranschlag ist der Zuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuer festzulegen.
Zusammenfassung:
Ausgehend von der negativen Entwicklung an den Finanzmärkten, der weltweiten Finanzkrise und den negativen Auswirkungen auf die Konjunkturentwicklung haben diese Meldungen auch Einfluss auf die Steuerentwicklung der Gemeinden und schlagen sich im Voranschlag 2009 nieder. Die Budgetierung der zu erwartenden Erträge für das kommende Jahr ist nur schwer zu prognostizieren. Der Voranschlag 2009 richtet sich in den Hauptsteuerarten nach der Einschätzung der Regierung unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Situation und Struktur vor Ort. Wobei die Finanzzuweisungen des Staates schlussendlich in Korrelation zu der Einschätzung der Kapital- und Ertragssteuer zu sehen sind. Die Einschätzung der Vermögens- und Erwerbssteuer, von welcher der Gemeindeanteil 200 % beträgt, hat ebenfalls auf die Konjunkturlage und damit auf die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung Rücksicht zu nehmen. Der Gemeindevoranschlag richtet sich nach den Erhebungen und Einschätzungen in der zweiten Hälfte des Monats September 2008.
Die laufenden Aufwendungen nehmen im Budgetvergleich um CHF 0.77 Mio. auf den Stand von CHF 17.41 Mio. zu, wogegen die laufenden Erträge im Umfang von CHF 29.18 Mio. mit einem Plus von CHF 0.80 Mio. leicht besser abschneiden. In Prozenten ausgedrückt, übersteigen die Mehraufwendungen, die zu erwartenden Mehrerträge leicht, d.h. um 1.82 %. Gemessen an absoluten Zahlen übersteigt die Ertragszunahme die Aufwendungen geringfügig mit CHF 30‘000.00. Wobei eine der Finanzprämissen, welche ein grösseres Wachstum der laufenden Erträge gegenüber den Aufwendungen fordert – im Budgetvergleich – knapp erreicht wird.
In der retroperspektiven Betrachtung bis zum Jahre 2004 konnte der Eckwert 1, also ein grösseres Ertragswachstum als die Aufwandzunahme stets erreicht werden. Es überrascht nicht, dass in guten finanziellen Jahren, Projekte und Investitionen eingeleitet bzw. umgesetzt werden, welche dann Folgekosten verursachen. Zuwächse in den Aufwendungen sind jedoch zu hinterfragen, um rechtzeitig unerwünschten Entwicklungen begegnen zu können.
Der letzte Teuerungsausgleich auf die Gehälter fand mit der Budgetierung des Jahres 2007 statt. Die Gemeinde Eschen schliesst sich der Praxis der liechtensteinischen Regierung an und diese sah in den vergangenen Jahren jeweils nur eine teilweise Kompensation der eingetretenen Teuerung vor. Nachdem sich die aufgelaufene Teuerung bis Ende August 2007 nur auf 0.5 % belief, wurde deshalb mit dem Budgetantrag 2008 auf einen Teuerungsausgleich verzichtet. Der Landesindex der Konsumentenpreise verzeichnete in den vergangenen Monaten einen deutlichen Anstieg. Im August 2008 erreichte der Indexstand 103.9 Punkte (Basis Index Dezember 2005 = 100 Punkte), womit sich der eingetretene Kaufkraftverlust seit dem letzten Ausgleich auf 3.4 % beläuft.
Gemäss Besoldungsgesetz wird jährlich ein prozentualer Anteil an der Gesamtlohnsumme für Anpassungen des individuellen Besoldungsanteils zur Verfügung gestellt. Dieser Anteil wird in einen fixen und variablen Leistungsanteil unterschieden. Während der fixe Leistungsanteil zu einer dauerhaften Erhöhung der Besoldung führt, handelt es sich beim variablen Teil um einen einmaligen Bonus. Auf die Ausrichtung einer Bonuszahlung wird im Budget 2009 verzichtet.
Im Personalaufwand sind alle absehbaren Personalmutationen während des Jahres sowie allfällige Ausrichtungen von Frührenten enthalten. Für Kurzzeitbeschäftigte wurde für den gesamten Gemeindehaushalt ein maximaler Betrag von CHF 65‘000.00, aufgeteilt nach Abteilungen, vorgesehen. Eine zeitlich begrenzte Temporärbeschäftigung ist mittels Antrag vorgängig zu begründen und hat sich nach den budgetierten Beträgen zu richten.
Unter Einbezug der Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen von CHF 11.83 Mio. resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 60‘500. Die Abschreibungen liegen aufgrund der intensiven Tiefbauvorhaben mit rund CHF 4 Mio. über dem langjährigen Durchschnittswert.
Der Cashflow der Laufenden Rechnung 2009 beläuft sich auf CHF 11.77 Mio. (11.74 Mio.) und ist damit in etwa gleich hoch wie im Vorjahresbudget. Die Ertragssteigerung liegt mit 2.83 % unter der Aufwandsteigerung von 4.65 %.
Die Bruttoinvestitionen liegen im Voranschlag mit CHF 10.65 Mio. um CHF 3.80 Mio. unter jenen des laufenden Jahres. Die geringeren Bruttoinvestitionen verteilen sich auf den Tief- und Hochbaubereich sowie auf die Neuanschaffung von Mobilien, Geräten und Fahrzeugen. In die Beteiligungen/Gemeinschaftswerke fliessen CHF 3.12 Mio. (2.47 Mio.)
Die Nettoinvestitionen von CHF 10 Mio. können gänzlich durch die im Jahre 2009 erarbeiteten Mittel finanziert werden. Es ist nicht auf Finanzreserven zurückzugreifen.
Mit dem Deckungsüberschuss von CHF 11.77 Mio. können die Nettoinvestitionen des Jahres 2009 zu 100 % (96.12 %) direkt finanziert werden. Die Gesamtrechnung schliesst somit mit einem Finanzierungsüberschuss von rund CHF 1.75 Mio. ab. Der Voranschlag 2008 rechnet mit einem Fehlbetrag von CHF 0.61 Mio. Aus dem Rechnungsergebnis des Jahres 2007 resultierte hingegeben ein Finanzierungsüberschuss von CHF 2.71 Mio.
Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 117.40 % (94.75 %) können die Nettoinvestitionen im Voranschlag 2009 direkt finanziert werden.
Der angestrebte Selbstfinanzierungsgrad von 100 % wird im Voranschlag 2008 hingegen nur knapp verfehlt. Die Finanzreserven, so fern sich die definitive Rechnung 2008 budgetkonform entwickelt, werden nur geringfügig belastet und kann mit dem prognostizierten Ergebnis 2009 gut ausgeglichen werden.
Gemeindesteuerzuschlag:
Ein Mitglied des Gemeinderats ist der Ansicht, die Bevölkerung müsse informiert werden, dass sich der Gemeinderat in naher Zukunft mit der Reduktion des Gemeindesteuerzuschlags befassen werde und dieses in einem weiteren Antrag vom Gemeinderat beschlossen werden solle. Der Gemeinderat müsse ein Signal setzen und dies vor allem auch kommunizieren.
Antrag/Antragsänderung:
- Genehmigung des aufgearbeiteten Voranschlags 2009 mit einem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 60‘500.00 und einem Deckungsüberschuss in der Gesamtrechnung von CHF 1‘745‘000.00.
- Festsetzung des Gemeindesteuerzuschlages zur Vermögens- und Erwerbsteuer von 200 % für das Kalenderjahr 2009.
- Der Gemeinderat behält sich vor, den Gemeindesteuerzuschlags Ende April 2009 nach erfolgter Prüfung und Analyse im Gemeinderat nochmals zu behandeln.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Gemeindegesetz dem Referendum.
Eschen, 2. Dezember 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
GEMEINDERAT: Bieberschulte Werner
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid