SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 24/08
Datum, Zeit
Mittwoch, 03. Dezember 2008 / 18.00 – 22.00Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 22/08 und 23/08 - 277
- Information über die Situation der Strassenbeleuchtung Eschen und Nendeln - 278
- Freigabe neues Dienstreglement - 279
- Anstellung von zwei Reinigungsmitarbeiterinnen PSE ( 2 x 50 %) - 280
- Standbericht Postgebäude Eschen - 281
- Parkplatzabgeltung St. Luzi-Strasse - 282
- Zwischenbericht Baulandumlegung Hub Nord - 283
- Kreditfreigabe und Arbeitsvergaben Rofenbergstrasse - 284
- Baugesuch: Rückbau Stallgebäude auf Parz. Nr. 1235a, Brühlgasse, Eschen - 285
- Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) - 286
- Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 287
- Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 288
- Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 289
- Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Eschen - 290
1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 22/08 und 23/08 - 277
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Antrag:
Die Gemeinderatsprotokolle 22/08 vom 19. November 2008 und 23/08 vom 26. November 2008 werden genehmigt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
2. Information über die Situation der Strassenbeleuchtung Eschen und Nendeln - 278
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Lichtverschmutzung:
Nächtliche Dunkelheit wird im Umkreis bewohnter Gebiete immer mehr durch Kunstlicht verdrängt. An manchen Orten erhöht dies zwar die Sicherheit, an vielen Orten beeinträchtigt das Licht jedoch die Lebensräume nachtaktiver Tiere, entwertet das Landschaftserleben und stört die Umwelt samt Mensch und Tier, da es den Tag-Nacht-Rhythmus negativ beeinflussen kann. Zudem verbrauchen übermässige Lichtquellen unnötig Energie.
In Bezug auf die Lichtverschmutzung stellt hauptsächlich jener Lichtanteil ein Problem dar, welcher in die Atmosphäre strahlt. Deshalb sollen Leuchtkörper so abgeschirmt werden, dass das Licht nur dorthin gelangt, wo es einem Beleuchtungszweck dient.
Energiesparen:
Einsparungen beim Energieverbrauch sind durchaus möglich und sinnvoll. Zu überlegen ist, ob die Strassenbeleuchtung die ganze Nacht hindurch angeschaltet sein sollte oder ob eine halbnächtige Beleuchtung auch genügen würde. Eine weitere Sparvariante würde darin bestehen, dass nur jede zweite Leuchte in Quartierstrassen brennt. Prüfenswert ist auch die testweise Einschränkung der Beleuchtung in bestimmten Testgebieten.
Zusatzbericht:
Arthur Büchel und Jochen Bühler, LKW, informieren den Gemeinderat über die Lichtverschmutzung und Energieeinsparung bei der Strassenbeleuchtung.
Lichtverschmutzung:
Beeinträchtigung der Menschen im Wohnraum durch Raumaufhellung und Blendung, im Strassenverkehr durch Blendung und allgemein durch Himmelsaufhellung.
Beeinträchtigung der Tierwelt z.B. für die Insekten bedeutet Licht Attraktion, sie werden angezogen und getötet. Dies verursacht eine Störung des ökologischen Gleichgewichts. Die Zugvögel werden auf ihrem Flug beeinträchtigt.
Beeinträchtigung gibt es allgemein durch Lichtstörung, wo ein hohes Mass an Streulicht vorhanden ist. Der Lichtanteil, der stört, dient meistens niemandem und wird sozusagen verschwendet. Es wird unnötig Energie verbraucht und damit CO2 erzeugt.
Energiesparen:
Für die Gemeinde bestehen verschiedene Möglichkeiten von Einsparungen und somit Senkung der Stromkosten. Einerseits sollen Überlegungen gemacht werden, was muss beleuchtet werden und was nicht. Andererseits besteht die Möglichkeit eines optimalen Leuchtkonzepts. Das heisst die richtige Streuung des Lichts, was eine Verbesserung der Leuchtkraft ergibt. Weiters kann eine zeitliche Begrenzung der Beleuchtung einzelner Quartiere und Strassen eine weitere Kosteneinsparung bewirken.
Zwei Varianten werden vom LKW vorgeschlagen.
Variante 1:
Beleuchtung in Quartierstrassen brennt halbnächtig: Aus von 00:30 Uhr bis 05:30 Uhr.
Anzahl Leuchten (halbnächtig gelöscht): 600 Stk. (Werte gerundet)
Energieeinsparung in kWh (pro Jahr): 98‘000 kWh
Energieeinsparung in CHF (pro Jahr): CHF 15‘000.00
Variante 2:
Jede zweite Leuchte in Quartierstrassen brennt halbnächtig (nicht bei allen Strassen möglich, da zum Teil alte Kabel vorhanden sind): Aus von 00:30 Uhr bis 05:30 Uhr)
Anzahl Leuchten (halbnächtig gelöscht): 220 Stk. (Werte gerundet)
Energieeinsparung in kWh (pro Jahr): 36‘000 kWh
Energieeinsparung in CHF (pro Jahr): CHF 5‘600.00
Diesbezüglich wird erwähnt, dass aus Sicherheitsgründen zu überlegen sei, ob die Beleuchtung der Landstrassen innerhalb der Wohnzonen reduziert werden solle. Die Vor- und Nachteile sind abzuwägen.
Es wird vorgeschlagen, dass über ein mögliches Testgebiet entschieden wird und in diesem Quartier bzw. Strasse für ein paar Monate die eine oder andere Variante zu tragen kommt. Aus den gemachten Erfahrungen kann eine definitive Entscheidung für die Zukunft erfolgen. Eine andere Möglichkeit besteht darin abzuwarten, welche Erfahrungen die anderen Gemeinden (Vaduz, Triesen, Mauren, Ruggell), welche bereits Testgebiete ausgewählt haben, machen werden und danach zu entscheiden.
Parallel werden derzeit vom LKW bei den Strassenbeleuchtungen die 70 Watt Leuchtmittel mit 50 Watt Leuchtmittel ausgewechselt. Dieses unterschiedliche Leuchtergebnis ist für das Auge nicht sichtbar, aber führt durch die geringe Leistung zu weiteren Kosteneinsparungen.
Die Herren der LKW präsentieren Pläne, auf welchen ersichtlich ist, welche Strassenzüge und Quartiere sich für eine halbnächtige Beleuchtung oder für eine Beleuchtung, bei welcher jede zweite Leuchte halbnächtig gelöscht wird, eignen.
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet in Eschen und Nendeln eine Testphase abzuhalten in einem noch zu definierenden Gebiet in Zusammenarbeit von Verwaltung und LKW
- Der Gemeinderat wird Anfang 2009 einen Antrag mit konkreten Massnahmen zur Energiereduktion behandeln und einen Grundsatzentscheid fällen.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
3. Freigabe neues Dienstreglement - 279
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Irene Ritter, Personalleiterin
Bericht:
Vor ca. einem Jahr wurde das Dienstreglement der Gemeindeverwaltung Eschen vom 1. Januar 2005 in die Vernehmlassung gegeben. Nach intensiver Überarbeitung des bestehenden Reglements in enger Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wurde am 11. November 2008 den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Eschen der Vorschlag des neuen Dienstreglements vorgestellt. Die Mitarbeitenden hatten an diesem Anlass die Möglichkeit, nochmals Fragen zu stellen und sich auch von Spezialisten kompetente Informationen abzuholen. Auch waren die Mitglieder der Finanz- und Personalkommission anwesend.
Im Vorfeld dieses Anlasses wurde im Oktober 2008 diese Version des Dienstreglements der Finanz- und Personalkommission präsentiert.
Wieso wurde das bestehende Dienstreglement überarbeitet?
Anlass gab die aktuelle Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die auf Rechtsunsicherheiten im Bereich der Dienstreglemente der Gemeinden hingewiesen haben.
Die rechtlichen Unklarheiten können mit dem neuen Reglement beseitigt werden. Dies liegt im Interesse der Gemeindeverwaltung sowie der Mitarbeiter.
Im Dienstreglement wird neu ausdrücklich festgehalten, dass das Dienstverhältnis zwischen Gemeindemitarbeitern und Gemeinde öffentlich-rechtlicher Natur ist. Im alten Reglement war diese Frage nicht klar geregelt und es war davon auszugehen, dass die Mitarbeiter mit privatrechtlichen Verträgen angestellt sind. Diese bieten den Mitarbeitern jedoch weit weniger Schutz, bspw. vor ungerechtfertigter Entlassung, als es nun im neuen Modell vorgesehen ist.
Öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse werden jeweils mittels formeller Verfügung begründet, abgeändert oder aufgehoben. Daraus folgt, dass auch die Begründung eines Dienstverhältnisses zur Gemeinde mittels formeller Verfügung zu erfolgen hat. Da die Dienstverhältnisse bisher mittels Vertrag begründet worden sind, müssen die bestehenden Verträge nun durch entsprechende Verfügungen ersetzt werden. Selbstverständlich bleiben die Dienstverhältnisse, die von der Gemeinde mittels Arbeitsverträgen oder auf sonstige Weise begründet worden sind, aufrecht; es wird nur die Form (Verfügung statt Vertrag) angepasst.
Weiters wurden in einzelnen Punkten des Dienstreglements Anpassungen vorgenommen wie z.B. klare Regelung bezüglich Benutzung von Geschäftsfahrzeugen und Geräten, klaren Weisungen bezüglich Mehrzeiten, Einführung der Bezeichnung 13. Monatsgehalt sowie sprachliche Anpassungen.
Unser Ziel der Reform ist: Rechtssicherheit schaffen; ein klares und modernes Dienstreglement
Weiteres Vorgehen nach Genehmigung des Gemeinderates:
- Aufsetzung der Anstellungsverfügungen für alle Mitarbeitende
- Persönliche Übergabe der Anstellungsverfügung sowie des neuen Dienstreglements an alle Mitarbeitende anlässlich eines persönlichen Termins mit der Personalleiterin (spez. Ordner mit allen Unterlagen wird abgegeben).
Anmerkung:
Ziel für den Abschluss des Projektes: 6. Februar 2009; Aufwand ca. 5 bis 6 Arbeitstage.
Anträge/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Dienstreglement mit entsprechenden Änderungen, das per 1. Januar 2009 in Kraft tritt und das alte Reglement vom 1. Januar 2005 ersetzt.
- Der Gemeinderat genehmigt die Erstellung von Anstellungsverfügungen für alle Mitarbeitenden in Festanstellung der Gemeindeverwaltung Eschen.
- Das neue Dienstreglement wird in geeigneter Form erstellt.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
4. Anstellung von zwei Reinigungsmitarbeiterinnen PSE ( 2 x 50 %) - 280
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Irene Ritter, Personalleiterin
Bericht:
Die Finanz- und Personalkommission hat in der Sitzung vom 22. August 2008 beschlossen, die Stellenprozente für das Reinigungspersonal der Primarschule Eschen intern um 100% zu erhöhen.
Die zwei Vakanzen wurden im September 2008 ausgeschrieben und die Eingabefrist lief am 10. Oktober 2008 ab.
Es sind 18 Bewerbungen eingegangen. Davon wurden 6 Kandidatinnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 5 Gespräche wurden durchgeführt. 1 Kandidatin hat ihre Bewerbung zurückgezogen, da sie eine andere Stelle kurzfristig fand.
Die 5 Kandidatinnen wurden alle nach den gleichen Bewertungskriterien beurteilt. Das Resultat kann bei der Personalleiterin eingesehen werden.
Am 19. November 2008 wurden die Bewertungen der 5 Kandidatinnen der Finanz- und Personalkommission vorgestellt.
Empfehlung:
Folgende zwei Kandidatinnen werden von der Finanz- und Personalkommission dem Gemeinderat zur Anstellung als Reinigungsmitarbeiterinnen der PSE zu je 50 % vorgeschlagen.
- Frau Alice Bieberschulte, Eschen
- Frau Amalia Flepp, Eschen
Eintrittstermin: Idealerweise ab 1. Januar 2009 oder nach Absprache.
Anstellungsverfügung: Unbefristet.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Anstellung von Frau Alice Bieberschulte und Frau Amalia Flepp zu je 50 % auf den 1. Januar 2009.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Werner Bieberschulte ist im Ausstand.
5. Standbericht Postgebäude Eschen - 281
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Das Postgebäude mit den Alterswohnungen in Eschen ist im Besitz der Gemeinde Eschen und dem Land Liechtenstein. Es wurde unter der Federführung des F.L. Hochbauamtes im Jahre 2000 fertigerstellt.
Durch den Zukauf der Postwohnung nach der Fertigstellung im Herbst 2000 besitzt, die Gemeinde 511/1000 Anteile der Immobilie. Das Land Liechtenstein beabsichtigt die Liegenschaft im 2010 der Gemeinde Eschen zu verkaufen.
Wie zuletzt an der Gemeinderatssitzung vom 7. November 2007 beschlossen, wurden die damals geforderten Stellungnahmen der Spezialisten und des damaligen Architekturbüros eingeholt.
Ziel ist es aufgrund der vorliegenden ernüchternden Bauteilbeurteilungen der Stellungnahme und der noch zu berücksichtigen Parameter, das weitere Vorgehen vor dem Kauf der Immobilie festzulegen.
Anträge:
- Der Gemeinderat nimmt die Beurteilungen und Stellungnahme zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet, das weitere Vorgehen zu konkretisieren durch den Leiter Hochbau in Abstimmung mit dem F.L. Hochbauamt bis spätestens Juni 2009
- Der Leiter Hochbau wird beauftragt für die weiteren Abklärung einen Rechtsbeistand beizuziehen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 10 Ja, 1 Nein (VU).
- einstimmig
6. Parkplatzabgeltung St. Luzi-Strasse - 282
Antragssteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Im Zuge der seinerzeitigen Verbreiterung der St. Luzi-Strasse wurde damals dem Eigentümer der Eschner Liegenschaft Nr. 159 für die ausgelöste Fläche eine Parkfläche am Standort des heutigen Postgebäudes zugesichert. Der Eigentümer hat diese Parkfläche über Jahre genutzt.
In Folge der Überbauung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 354 (Postgebäude) ist diese Parkfläche weggefallen. Der heutige Besitzer des Eschner Grundstücks Nr. 159 beabsichtigt die Liegenschaft zu veräussern und ersucht die Gemeinde um eine Ersatzfläche. Im Verlaufe der Verhandlungen mit dem Eigentümer und dem Lande Liechtenstein erklärte sich der Eigentümer bereit, die drei Parkplätze mit einer einmaligen Ablösesumme von CHF 20‘000.00 (Landesschätzwert) abzugeben.
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 der Bauadministration des F.L. sichert die Regierung zu, sich an der Ablösesumme zur Hälfte zu beteiligen.
Weiters ist die Zusicherung der drei Parkplätze auf den im Anpassungsprotokoll vom 20. Februar 1980 aufgeführten Nachsatz mit folgendem Wortlaut gestützt:
„Der Gemeinderat von Eschen hat mit Beschluss vom 26. September 1979 die Parkplätze auf der Parzelle Kat. Nr. 150/VIII zur Verfügung gestellt.“
Zusatzbericht:
Im Gemeinderatsprotokoll vom 26. September 1979 ist folgender Beschluss eingetragen:
„ Der Gemeinderat sichert dem damaligen Besitzer das Recht zu, dass er vorläufig auf dem vis-à-vis liegenden Gemeindegrundstück eine Fläche zur Parkierung von drei Personenwagen beanspruchen kann. Dieses Parkierungsrecht kann von der Gemeinde jederzeit auf ein anderes Grundstück verlegt werden, jedoch müssen die Parkplätze in ungefähr der gleichen Entfernung wie die heute zugesagte Parkierungsmöglichkeit liegen. Bei der Planung der BU-Walchabündt soll versucht werden, eine Zufahrt zur Rückseite des Hauses Risch einzuplanen, damit die heute wegfallenden Parkplätze wieder auf sein eigenes Grundstück verlegt werden können.
Bei der Baulandumlegung Walchabündt wurde dieser Gemeinderatsbeschluss nicht berücksichtigt, somit kann der Besitzer nicht von hinten zu seiner Liegenschaft gelangen.
Anträge:
- Der Gemeinderat stellt dem Besitzer der Parzelle Nr. 159 gratis zwei Tiefgaragenplätze für 10 Jahre (01.01.2009 bis 31.12.2018) zur Verfügung, welche einen Gegenwert von CHF 20‘000.00 haben.
- Das Land zahlt einmalig und ohne Präjudiz einen Betrag von CHF 10‘000.00 an die Gemeinde Eschen.
- Bei der vorgesehenen Überbauung sind die zwei Parkplätze als Tiefgaragenplätze zu integrieren.
- Bei Realsierung der Überbauung wird für die restliche Laufzeit gemäss Ziff.1 ein Entgelt entrichtet.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 4 werden angenommen.
7. Zwischenbericht Baulandumlegung Hub Nord - 283
Antragsteller: Planungskommission / Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
Der Gemeinderat Eschen hat in seiner Sitzung am 22. November 2006 die Baulandumlegung “Hub Nord“ angeordnet und die Durchführung der gemäss Gesetz über die Baulandumlegung (LGBl. 1991 Nr. 61; Art. 4) vorgeschriebenen Grundeigentümerversammlung beschlossen.
Die Grundeigentümerversammlung wurde am 18. Dezember 2006 durchgeführt. Dabei wurde der Entwurf des Neuzuteilungsplanes vorgestellt. Die Grundeigentümerversammlung wurde vor der Abstimmung über die Durchführung der Baulandumlegung unterbrochen, um vorab mit der Gemeinde Mauren zu klären, ob sie bereit wäre, bei einer flächengleichen Änderung der Gemeindegrenze mitzuwirken, damit die Situation im Bereich der Gemeindegrenze verbessert werden könnte und ob seitens der Gemeinde Mauren allenfalls ein Interesse bestünde, die vorgesehene Stichstrasse von der Fallsgasse her gemeinsam im Bereich der Gemeindegrenze zu führen.
Eine diesbezügliche Vorbesprechung hat mit der Gemeinde Mauren stattgefunden. Dabei kam zum Ausdruck, dass die Änderung der Gemeindegrenze durchaus Sinn mache. Bezüglich einer gemeinsamen Erschliessungsstrasse wurden jedoch Bedenken geäussert, da es sich beim angrenzenden Maurer Gebiet um nicht zoniertes Land handelt. Die schriftliche Stellungnahme seitens der Gemeinde Mauren ist noch ausstehend.
Eine Verbesserung der Situation im Bereich der Gemeindegrenze kann nur erzielt werden, wenn gleichzeitig mit der Bereinigung der Gemeindegrenze auch die privaten Grundstücksgrenzen flächengleich angepasst werden. Dazu ist die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer notwendig. Diesbezügliche Verhandlungen müssen noch geführt werden.
Weiters wurde der von einem beteiligten Grundeigentümer eingebrachte Neuzuteilungsvorschlag überprüft und in der Planungskommission behandelt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass durch die vorgesehene minimale öffentliche Erschliessung mit lediglich 2 kurzen Stichstrassen grosse Teile des Umlegungsgebietes keine öffentliche Erschliessung erhalten würden. Gemäss Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter dem Begriff Erschliessung im Sinne des Baulandumlegungsgesetzes ein direkte Erschliessung über eine öffentliche Strasse zu verstehen und die Erschliessung der Grundstücke in der zweiten Bautiefe soll grundsätzlich nicht privat über den Bereich der ersten Bautiefe erfolgen.
Auf Grund dieses gravierenden Mangels erübrigt es sich, auf weitere Mängel des vom Grundeigentümer eingebrachten Neuzuteilungsentwurfes im Detail einzugehen. Der eingebrachte Neuzuteilungsentwurf widerspricht in Grundzügen der im Gesetz über die Baulandumlegung aufgeführten Zweckbestimmung, dass durch die Umlegung nach Lage und Form zweckmässig gestaltete und erschlossene Baugrundstücke entstehen sollen.
Sobald die schriftliche Stellungnahme seitens der Gemeinde Mauren vorliegt und bezüglich der Änderung der Gemeindegrenze erste Gespräche mit den Grundeigentümern auf Maurer Hoheitsgebiet geführt worden sind, kann die unterbrochene Grundeigentümerversammlung weitergeführt werden, an welcher die Parameter erklärt werden.
Zusatzbericht:
Ein Gemeinderat fordert, dass das Gespräch mit den betroffenen Personen gesucht wird, und die im Gemeinderat vorgetragenen Erläuterungen u.a. auch mit den Personen diskutiert werden, die den Neuzuteilungsentwurf eingebracht haben.
Antrag:
Der Zwischenbericht Baulandumlegung Hub Nord wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
8. Kreditfreigabe und Arbeitsvergaben Rofenbergstrasse - 284
Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau
Bericht
Die Projektgenehmigung der Rofenbergstrasse erfolgte im Gemeinderat am 19. Mai 1999 und wurde am 23. Januar dieses Jahres mit Ergänzung der Mangabündtstrasse und geringfügigen Anpassungen bestätigt.
Die Rofenbergstrasse wird bis auf den Deckbelag und Anpassungsarbeiten im kommenden Jahr gebaut. Diese Restarbeiten werden im darauf folgenden Jahr ausgeführt.
Die Arbeiten wurden gemäss ÖAWG öffentlich ausgeschrieben.
Baumeisterarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Büchel Wilhelm AG, Bendern mit dem Offertpreis von CHF 713‘901.60 (Anteil Gemeinde) das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Pflästerungsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Bühler Bauunternehmung AG, Burkat, 9497 Triesenberg, mit dem Offertpreis von CHF 277‘101.80 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Belagsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Bühler Bauunternehmung AG, Burkat, 9497 Triesenberg, mit dem Offertpreis von CHF 261‘155.15 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Anträge/Antragsänderung:
- Genehmigung des Verpflichtungskredites von CHF 1‘985‘000.00 für die Strassenkorrektion Rofenbergstrasse mit Mangabündt.
- Kreditfreigabe von CHF 1‘750‘000.00 für das Jahr 2009 zur Strassenkorrektion der Rofenbergstrasse mit Mangabündt.
- Vergabe Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Büchel Wilhelm AG Bendern, zum Offertpreis von CHF 713‘901.60.
- Vergabe Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Bühler Bauunternehmung AG Burkat 9497 Triesenberg, zum Offertpreis von CHF 277‘101.80.
- Vergabe Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Bühler Bauunternehmung AG Burkat 9497 Triesenberg, zum Offertpreis von CHF 261‘155.15.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 5 werden angenommen.
9. Baugesuch: Rückbau Stallgebäude auf Parz. Nr. 1235a, Brühlgasse, Eschen - 285
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist der Rückbau des 1977 erbauten seit Jahren ungenutzten Stallgebäude auf der Parzelle Nr. 1235a/I, Brühlgasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
10. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) - 286
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. Januar 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag/Antragsänderung:
Der Gemeinerat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
11. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 287
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Gesuchsteller: Thomas Dürr, In der Halde 7, Eschen
Bericht:
Gemäss Art. 5a, Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in der Fassung LGBl. 2000 Nr. 141, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt während mindestens 5 Jahren seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung. Der oben genannte Gesuchsteller hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
12. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 288
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Sele Lolita, Innere Wiesen 17, Nendeln, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Bei der Aufnahme des Antragstellers erwerben auch seine minderjährigen liechtensteinischen Kinder das Gemeindebürgerrecht.
Antrag:
Aufnahme von Lolita Sele in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
13. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 289
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Sele Marina, Innere Wiesen 17, Nendeln, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger eine anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Bei der Aufnahme des Antragstellers erwerben auch seine minderjährigen liechtensteinischen Kinder das Gemeindebürgerrecht.
Antrag:
Aufnahme von Marina Sele in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
14. Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Eschen - 290
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Der Vorsteher führt in seinem Bericht an den Gemeinderat zu diesem Traktandum wie folgt aus:
Gemäss Ehrungsreglement kann die Gemeinde Personen ehren, die sich durch besondere Verdienste zum Wohle und Ansehen der Gemeinde über einen längeren Zeitraum eingesetzt haben oder sich durch einen ausserordentlichen, gemeinnützigen Akt besonders hervor getan haben.
Die Ehrung erfolgt durch die Verleihung der silbernen oder goldenen Verdienstmedaille. Die Vergabe der Verdienstmedaille erfolgt grundsätzlich durch Beschluss des Gemeinderates an einem von der Gemeinde festgelegten Termin.
Zur Ehrung werden vorgeschlagen:
- Hermy Geissmann, Vaduz, für ihr langjähriges künstlerisches Kunstschaffen als Malerin.
- Hugo Marxer, Eschen, für sein langjähriges künstlerisches Schaffen als Bildhauer und Maler.
Hermy Geissmann und Hugo Marxer haben durch ihr langjähriges künstlerisches Schaffen und in zahlreichen Ausstellungen und Arbeiten Eschen weit über die Region hinaus bekannt gemacht und so ihre Heimatgemeinde positiv dargestellt.
Antrag:
Der Gemeinderat verleiht den beiden Künstlern die Verdienstmedaille in Gold. Die Ehrung erfolgt aufgrund der laufenden Ausstellung am Freitag, 5. Dezember 2008, 17:30 Uhr, in den Ausstellungsräumen der Pfrundbauten.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 12. Dezember 2008
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid