SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 02/09
Datum, Zeit
Mittwoch, 4. Februar 2009 / 18.00 – 21.45 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 01/09 - 11
- Mobilität Gemeinde Eschen - 12
- Antrag zur Erhöhung der Stellenprozente des Leiters Forstbetrieb - 13
- Fahrverbot Zufahrt Simsgasse PSE - 14
- Nachtragskredit für die Sanierung des Bachdurchlasses Jodameder Nendeln - 15
- Kreditfreigabe für den Bau von Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen / Erweiterungsauftrag Baumeister - 16
- Baugesuch: Solarpark mit Container - 17
- Baugesuch: Rückbau Gewerbehallen - 18
- Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus - 19
- Baugesuch: Neubau Bürogebäude - 20
- Baugesuch: Neubau Mehrfamilienhaus - 21
- Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) sowie Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze - 22
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 01/09 - 11
Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 01/09 vom 21. Januar 2009 genehmigt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
2. Mobilität Gemeinde Eschen - 12
Antragsteller: Daniel Oehry, Raum- und Ortsplanungskommission / Siegfried Risch, Leiter Bauwesen
Bericht:
- Betriebliches Mobilitätsmanagement / Wirtschaftspark Eschen:
Der Wirtschaftspark Eschen an der Essanestrasse zwischen Esche und Kohlplatz ist geprägt
von einem dynamischen wirtschaftlichen Wachstum. Neben der Zahl der Arbeitsplätze und der Wirtschaftsleistung in diesem Betriebsgebiet wächst aber daraus resultierend auch das Ausmass der durch den Arbeitsverkehr verursachten KFZ-Fahrten.
Ebenso ist der Bedarf an Abstellplätzen stetig im Steigen begriffen. Stellplätze werden heute grossteils als Flächenparkierungen zur Verfügung gestellt.
Die rege Bautätigkeit innerhalb des Betriebsgebietes beansprucht diese Flächen zunehmend für eine höherwertige Überbauung mit Betriebsgebäuden. Das Angebot an Stellplätzen kann bereits heute kaum mehr den Bedarf decken.
Die negativen Auswirkungen der starken Verkehrszunahmen sind jedoch nicht nur im Betriebsgebiet selber spürbar. Die Verkehrsprognosen bei weiteren Überbauungen lassen auch Probleme im umliegenden Verkehrsnetz erwarten.
Erklärtes Ziel der Gemeinde Eschen ist es daher, im Wirtschaftspark Eschen eine deutliche Reduktion des MIV-Anteiles am Modal-Split des Berufsverkehrs und damit eine Stärkung der Anteile ÖV, Fuss- und Veloverkehr sowie der Fahrgemeinschaften herbeizuführen.
Damit soll die Standortgunst des Wirtschaftsparks Eschen sowohl für die bestehenden Betriebe als auch für potentielle Betriebsneuansiedlungen gewährleistet werden.
Als geeignetes Werkzeug zur Erreichung dieser Ziele soll ein umfassendes Betriebliches Mobilitätsmanagement im Wirtschaftspark Eschen initiiert und vorangetrieben werden. Dieses Betriebliche Mobilitätsmanagement soll eine starke Unterstützung durch die Gemeinde Eschen im Bereich der allgemeinen Verkehrsinfrastrukturen und -angebote sowie bei der Vorbereitung, Einleitung und Begleitung der einzelnen Projektschritte und Prozessabläufe erfahren.
In einer ersten Phase sollen nun einerseits die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen und
-angebote im Allgemeinen und im Speziellen in den einzelnen Betrieben sowie andererseits das Mobilitätsverhalten der MitarbeiterInnen in den Betrieben erhoben und analysiert werden. Die Ergebnisse dieser ersten Phase dienen dann als Grundlage für die weiteren Schritte.
- Erhebung MitarbeiterInnenmobilität der Gemeinde Eschen:
Erklärtes Ziel der Gemeinde Eschen ist es, eine deutliche Reduktion des MIV-Anteiles am Modal-Split des Berufsverkehrs und damit eine Stärkung der Anteile ÖV, Fuss- und Veloverkehr sowie der Fahrgemeinschaften herbeizuführen.
Um Aussagen über die Mobilität der GemeindemitarbeiterInnen zu erhalten, wurde in einem ersten Schritt dieses Mobilitätsverhalten mittels Fragebögen erhoben und analysiert.
- Wegleitung für Mobilitätskonzepte:
Die Wegleitung liegt im Zwischenbericht vor. Sie ist zurzeit in juristischer Prüfung. Nach der Vernehmlassung und Stellungnahmen der involvierten Amtsstellen wird sie zur Genehmigung dem Gemeinderat vorgelegt.
Zusatzbericht:
Herr Ing. Manfred Bischof und Frau E. Schimmel erläutern dem Gemeindevorsteher und den Gemeinderäten die im Antrag erwähnten Analysen des betrieblichen Mobilitätsmanagement des Wirtschaftsparks Eschen, die Erhebung der MitarbeiterInnnenmobilität der Gemeinde Eschen sowie den Zwischenbericht der Wegleitung für Mobilitätskonzepte. Die Analysen sind im Vorfeld den Gemeinderäten zum Studium ausgehändigt worden.
Der Zwischenbericht der Wegleitung für Mobilitätskonzepte ist wie folgt:
Aufgabenstellung:
Der Überbauungsrichtplan Wirtschaftspark Eschen sieht vor:
- Eine minimierte, zweckmässige, sichere und attraktive Erschliessung des Gebietes;
- eine geordnete und gestaltete Parkierung;
- eine in das Landschaftsbild integrierte Bebauung:
- eine ökologisch sinnvolle Gestaltung des Aussenraumes sowie
- eine geordnete Verkehrsabwicklung (u.a. Mobilitätsmanagement).
Die Richtplanvorschriften sehen auch die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten im Zuge von Bewilligungsverfahren vor. Die Erstellung von Mobilitätskonzepten soll nach Massgabe
einer Wegleitung erfolgen.
Inhalt des Berichtes:
- Rahmenbedingungen zur Lenkung und Steuerung des Verkehrsaufkommens, sowohl fördernde als auch hemmende sowie organisatorischer, rechtlicher und fiskalischer, finanzieller sowie politischer Natur, auch KnowHow und Bewusstsein;
- Fragestellungen, welche beschreiben, wie Gemeinde und Wegleitung, die jeweiligen Rahmenbedingungen beeinflussen können.
- Recherche nach Best-Practice-Beispielen für Massnahmen zur Verminderung der Anteile des motorisierten Individualverkehrs am Berufsverkehr
- Wegleitung an sich.
Wie kann die Wegleitung die Rahmenbedingung „Know-how und Bewusstsein“ beeinflussen?
Die Wegleitung kann in einer Form gestaltet werden, dass Betriebe mit dem notwendigen Wissen ausgestattet werden, um ein effizientes und erfolgreiches Mobilitätsmanagement durchführen zu können. Eventuell kann es dafür einen Appendix zur Wegleitung geben.
Die Gemeinde kann verstärkt über Mobilitätskosten informieren, gute Beispiele vorstellen sowie über gemeindeeigene Medien zu einer Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit beitragen.
Best-Practice-Beispiele zu unterschiedlichen Massnahmenkategorien:
Massnahme 1: Die Notwendigkeit von Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz herabsetzen.
Massnahme 2: Die Notwendigkeit von Nicht-Arbeitsfahrten in Kombination mit Fahrten zur Arbeit reduzieren.
Massnahme 3: Gutes Angebot an Massenverkehrsdiensten schaffen.
Massnahme 4: Bestehenden öffentlichen Verkehr attraktivieren.
Massnahme 5: Förderung von Fahrgemeinschaften.
Massnahme 6: Verbesserung der Infrastruktureinrichtungen für RadfahrerInnen und FussgängerInnen.
Massnahme 7: Radfahren attraktivieren.
Massnahme 8: Die Nutzung von Kfz für Dienstfahrten herabsetzen.
Massnahme 9: Parkplatzbewirtschaftung.
Massnahme 10: Energieeffiziente Fahrzeugnutzung.
Wegleitung – Inhalte:
Art. 1: Präambel
Art. 2: Geltungsbereich
Art. 3: Einbindung ins baurechtliche Bewilligungsverfahren
Art. 4: Mobilitätskonzept
Art. 5: Mindestvorgaben
Art. 6: Ausnahmen von Mindestvorgaben
Art. 7: Erfolgskontrolle
Art. 8: Zielverfehlung
Art. 9: Berichtswesen
Art. 10: Sanktionen, Rechtswesen
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt die zwei Analysen (1 + 2) zu Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet die Einführung des Betrieblichen Mobilitätskonzepts für die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Eschen.
- Der Gemeinderat beauftragt die Geschäftsleitung, die notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung zu Handen des Gemeinderats vorzubereiten.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 bis 3 werden angenommen.
3. Antrag zur Erhöhung der Stellenprozente des Leiters Forstbetrieb - 13
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Irene Ritter, Personalleiterin
Bericht:
Die Personalleiterin trat nach Anfrage des Leiters Forstbetrieb, Adrian Gabathuler, mit dem Antrag um Erhöhung der aktuellen 50 Stellenprozente auf 100 Stellenprozente an die Finanz- und Personalkommission. Es liegt ein ausführlicher Antrag der Personalleiterin vom 19. November 2008 vor.
Kurzer Überblick:
- Personalbestand 2005; 400 Stellenprozente und 1 Lernender
- Personalbestand 2009; 350 Stellenprozente und 1 Lernender
Vergleichszahlen zu anderen Gemeinden sind ebenfalls in diesem Schreiben erläutert. Korrektur bei der Gemeindeverwaltung Schaan, Erhöhung auf 500 Stellenprozente und Lernender.
In der Sitzung der Personal- und Finanzkommission vom 27. Januar 2009 erläuterte Adrian Gabathuler gemäss seiner aktuellen Stellenbeschreibung die Aufgabenschwerpunkte in Prozenten (Beschreibung bei Gemeindevorsteher). Verschiedene Aufgaben verlangen die Erhöhung der Stellenprozente: Führungsfunktion, zukunftsweisende Projekte, vermehrte Öffentlichkeits-Arbeit (Schulen, Waldbegehung etc.), Mitarbeit in Kommissionen, Berufsbildung (Detailübersicht in erwähnter Stellenbeschreibung).
Nach eingehender Prüfung des Antrages in 2 Teilen, erstens Pensumerhöhung und zweitens Zeitfaktor, hat die Finanz- und Personalkommission einer Erhöhung der Stellenprozente von 50 % auf 100 % des Leiters Forstbetrieb einstimmig zugestimmt. Die Erhöhung sollte per 1. April 2009 erfolgen.
Erwägungen:
Ein Gemeinderat gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
„Im Frühjahr 2007 wurde die Anstellung von 50 % gewährt. Jetzt gerade mal zwei Jahre später wird eine Erhöhung um 50 % in Betracht gezogen. Als Gemeinderat stelle ich - die Vorgehensweise in diesem Thema ist ein Beispiel unter mehreren - fest, dass die Führungsverantwortung in diesem Bereich von Gemeindevorsteher zu wenig wahrgenommen wird. Vom Vorsitzenden der Personal- und Finanzkommission erwarte ich seinerseits langfristigere Lösungen als nur eine einfache Stellenprozenterhöhung. Ich erwarte insbesondere in der Personalpolitik mehr Weitsicht, Visionen und das Setzen klarer Schwerpunkte.
Im Jahre 2006 wurde bezüglich Anstellung Forstwart festgehalten, dass aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht das Bewirtschaften sämtlicher Unterländer Gemeindeflächen durch nur einen Betrieb die sinnvollste Variante sei. Das wurde auch vom Land so bestätigt. Damals wurde gesagt, dass die Zeit noch nicht reif sei. Seit diesen Verhandlungen sind nun drei Jahre vergangen, ohne dass die damals angesprochenen Verhandlungen erneut aufgenommen wurden. Gerade bei solchen Entscheidungen, die langfristig ausgelegt und nicht vom einen auf den andern Tag aus unterschiedlichen Gründen rückgängig gemacht werden können, wünsche ich mir mehr Voraussicht, Proaktivität (und nicht nur ein Reagieren) und das Nutzen von vorhandenen Potentialen.“
Der Vorsteher hält dagegen, dass er im Vorfeld über die Erhöhung der Stellenprozente mit der Finanz- und Personalkommission intensive Gespräche geführt hatte. Daraufhin wurde der Förster zu einem Gespräch eingeladen. Anschliessend wurde der Antrag, welcher die Forst- und Landwirtschaftskommission unterstützt und eingebracht hatte, der Finanz- und Personalkommission zur Entscheidungsfindung unterbreitet. Die Finanz- und Personalkommission hat sich anschliessend für eine Erhöhung der Anstellung von 50 % auf 100 % entschieden und empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag zu genehmigen.
Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats ist auch der Ansicht, dass er die Erhöhung der Anstellung von 50 % auf 100 % nicht unterstütze, da sich das Aufgabengebiet von Adrian Gabathuler seit seiner Anstellung nicht wesentlich verändert habe. Die im Antrag beschriebenen Aufgabenschwerpunkte wie z.B. Planungen, Beratung beim Aufbau der Ueli-Maris-Hütte bzw. der Villa Schönblick, sind aus seiner Sicht nicht Aufgaben eines Försters. Er empfehle eine „Unterländer“ Lösung anzustreben und den Wald gemeinsam mit Mauren zu bewirtschaften. Auch der Vergleich mit anderen Oberländer Gemeinden, welche wesentlich mehr Wald pflegen und bewirtschaften müssen, zeige, dass Eschen mit einem Förster, welcher zu 50 % angestellt sei, auskommen müsste. Weiters ist er gegen die Ausführung von Arbeiten für Dritte.
Der Vorsteher erwähnt, dass wenn die Gemeinde ins Operat kommen würde, müssten auch Schätzungen vom Förster vorgenommen werden und diese seien sehr arbeitsaufwändig.
Antrag:
- Erhöhung des Arbeitspensum von 50 % auf 100 % von Adrian Gabathuler, Leiter Forstbetrieb.
- Die oben genannte Erhöhung soll mit entsprechenden Anpassungen per 1. April 2009 erfolgen.
Beschluss: mehrheitlich
- Der Antrag wird angenommen. 9 Ja, 2 Nein (1 VU, 1 FBP).
- Der Antrag wird angenommen. 9 Ja, 2 Nein (1 VU, 1 FBP).
4. Fahrverbot Zufahrt Simsgasse PSE - 14
Antragsteller: Xaver Kranz, Gemeindepolizei / Vorsteher Gregor Ott
Bericht:
Bei der Primarschule Eschen befindet sich oberhalb des ehemaligen Kindergarten Haldenruh ein Parkplatz, welcher rege von Eltern benutzt wird, die ihre Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Dadurch kommt es auf der Simsgasse zu sehr gefährlichen Situationen für die Kindergarten- und Schulkinder, da diese aufgrund der nach oben und hinunter fahrenden Automobilisten sowie den Radfahrern ausweichen müssen und die Strasse keinen abgegrenzten Bereich für Fussgänger hat. Einige Eltern fahren die halbe Simsgasse hoch oder bis zur Einfahrt Tiefgarage, lassen ihre Kinder aussteigen und fahren dann rückwärts die Simsgasse wieder runter.
Empfehlung:
Dieser Antrag wurde mit der Schulleitung PSE besprochen und wird von der Lehrerschaft, Elternvereinigung und der Baukommission PSE empfohlen.
Antrag/Antragsänderung:
- Der Gemeinderat befürwortet bei der Einfahrt in die Simsgasse eine Fahrverbotstafel anzubringen. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind: Lehrer, Angestellte und Lieferanten der Primarschule Eschen sowie die Bewohner/Anrainer der Häuser Nr. 2 und 3. Das Fahrverbot gilt werktags von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
- Der Gemeindepolizist erhält den Auftrag die Bewilligung vom Tiefbauamt einzuholen.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen
5. Nachtragskredit für die Sanierung des Bachdurchlasses Jodameder Nendeln - 15
Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau
Bericht:
Im Zuge der privaten Werkleitungserschliessungen für die Aussiedlungshöfe an der Jodamederstrasse in Nendeln drängt sich die Sanierung des abgesackten Bachdurchlasses auf.
Es ist vorgesehen, analog des bereits im Jahre 2005 sanierten Bachdurchlasses an der Brühlstrasse die Erneuerung vorzunehmen.
Zusatzbericht:
Die Grabenparzelle befindet sich im Besitze der Bürgergenossenschaft.
Antrag:
- Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 17‘000.00 zur Sanierung des Bachdurchlasses an der Jodamederstrasse
- Vergabe an den bereits vor Ort von privater Seite her beauftragten Baumeister Gebr. Hilti AG Schaan mit der Offertsumme von CHF 14‘908.00.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.
6. Kreditfreigabe für den Bau von Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen / Erweiterungsauftrag Baumeister - 16
Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau
Bericht:
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2008 wurden verschiedene Infrastrukturen im Wirtschaftspark Eschen gebaut. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und an die Firma Wilhelm Büchel AG mit der Summe von knapp CHF 570‘000.00 vergeben.
Gemäss Verordnung über das öffentliche Auftragswesen ÖAWV Art. 24 Abs. 2 können Auftragserweiterungen bis zu 50 % des Hauptauftrages an denselben Unternehmer erteilt werden.
Nebst den erwähnten wirtschaftlich guten Konditionen dieses Auftragnehmers spricht auch die Erfahrung mit Altlasten dafür, dass dasselbe Unternehmen mit einer Auftragserweiterung berücksichtigt werden soll. Auch entfällt dadurch das gesamte Ausschreibungsprozedere gemäss ÖAWG, wodurch auch die Arbeiten ohne Unterbruch und Neuinstallation weitergeführt werden können.
Im Budget 2009 ist die Summe von 236‘000.00 für die erwähnten baulichen Massnahmen im Wirtschaftspark Eschen vorgesehen.
Antrag:
- Kreditfreigabe von CHF 236‘000.00 für den Strassenbau mit Werkleitungen zwischen der Firma Widmer und Tec Center im Wirtschaftspark Eschen.
- Erweiterungsauftrag an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern, mit der Summe von CHF 190‘000.00.
Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.
7. Baugesuch: Solarpark mit Container - 17
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau/Baurechtskommission
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Solarparks mit Container auf Parzelle Nr. 3056 in der Industriezone Nendeln.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat.
Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
8. Baugesuch: Rückbau Gewerbehallen - 18
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau
Bericht:
Geplant ist der Rückbau, der Gewebehallen und der Abtransport der gelagerten Materialien der Firma Frick Theodor AG auf den Parzellen Nr. 1366, 1367, 1370, 1371 und 1372, Brühlgasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.
Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
9. Baugesuch: Neubau Einfamilienhaus - 19
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau/Baurechtskommission
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. 714, Talstrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Baurechtskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:
Auflagen:
- Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
- Die Entwässerung des Garagenvorplatzes sowie der PW-Abstellplätze ist aufzuzeigen.
- Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
10. Baugesuch: Neubau Bürogebäude - 20
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau/Planungskommission
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Bürogebäudes auf Parz.Nr. 1613, Essanestrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat:
Auflagen:
- Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
- Der Energienachweis ist zu erbringen.
- Der Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz ist zu erbringen.
- Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
11. Baugesuch: Neubau Mehrfamilienhaus - 21
Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau/Planungskommission
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parz.Nr. 1617, Essanestrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Planungskommission und der Bereich Bauwesen beantragen die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit folgenden Auflagen:
Auflagen:
- Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
- Der Energienachweis ist zu erbringen.
- Der Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz ist zu erbringen.
- Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
12. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) sowie Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze - 22
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) sowie Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 5. Juni 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Für die Bearbeitung der Vorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme bestellt der Gemeinderat die Finanz- und Personalkommission.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Vorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Finanz- und Personalkommission beauftragt.
Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.
Eschen, 9. Februar 2009
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid