2009/04 - 04.03.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 04/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 4. März 2009 / 18.00 –  21.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 03/09 - 32
  2. Internes Traktandum - 33
  3. Gemeindeführungsstab - 34
  4. VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk - 35
  5. Internes Traktandum - 36

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 03/09 - 32

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 03/09 vom 18. Februar 2009 wird genehmigt.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.


 

2. Internes Traktandum - 33

 

3. Gemeindeführungsstab - 34

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Gemeindeführungsstab:

  • Gemeindevorsteher
  • Xaver Kranz, Gemeindepolizist
  • Konstantin Ritter, Werkbetrieb
  • Adrian Gabathuler, Forstbetrieb
  • Gerhard Potetz, Samariter/Feuerwehr
  • Guido Kranz, Öffentlichkeitsarbeit
  • Markus Marxer, Bevölkerungsschutz

Aufgaben der Gemeinde gemäss Bevölkerungsschutzgesetz (LGBl. 2007 Nr. 139):

Art. 12 Grundsatz:

  1. Den Gemeinden obliegt auf ihrem Hoheitsgebiet die Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Massnahmen bei normalen Lagen.
  2. Die Gemeinden sind verpflichtet, bei besonderen und ausserordentlichen Lagen durch die Bereitstellung von personellen und materiellen Mitteln mitzuwirken.
  3. Die Gemeinden können bei der Regierung einen Antrag auf ein Hilfeersuchen nach Art. 8 stellen.

Art. 13 Organisation:

  1. Die Gemeinden legen in einem Reglement die für die Bewältigung von normalen Lagen und die Mitwirkung bei besonderen und ausserordentlichen Lagen erforderliche Organisation fest. Sie bestimmen insbesondere die Führungsorgane und die im Bereich des Bevölkerungsschutzes tätigen Rettungs- und Hilfsdienste sowie deren Aufgaben und die notwendigen materiellen Mittel.
  2. Die Reglemente sowie allfällige Änderungen sind der Regierung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Antrag/Antragsänderung:
Der Gemeinderat stimmt dem Gemeindeführungsstab bestehend aus Gemeindevorsteher, Gemeindepolizist, Leiter des Werkbetriebs, Forstbetrieb (Förster), Öffentlichkeitsarbeit und Feuerwehrkommandant zu.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.


 

4. VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk - 35

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk gelangt mit einem Schreiben an die Gemeindevorstehungen und bittet alle Liechtensteiner Gemeinden um eine finanzielle Unterstützung.

Ziel der VGM ist es, die Bevölkerung in Sachen Mobilfunk und deren negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu informieren. Der VGM teilt mit, dass die Arbeit des VGM sehr Zeit- und kostenaufwändig ist.

Die Regierung hat den VGM im Jahr 2007 mit einem Beitrag von CHF 2‘000.00 unterstützt. Dieser Beitrag und die Mitgliederbeiträge reichen aber bei weitem nicht aus, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Mit einer jährlichen Unterstützung, mit dem jährlichen Regierungsbeitrag und den jährlichen Mitgliederbeiträgen sowie den gelegentlich eingehenden Gönnerbeiträgen wäre die Fortsetzung des VGM-Engagements auf längere Sicht gewährleistet.

Antrag:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag, den Verein einmalig mit CHF 0.30/Einwohner zu unterstützen ab.

Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 9 Ja, 2 Nein (1 VU, 1 FL)


 

5. Internes Traktandum 36

Eschen, 9. März 2009

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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