05/2009 - 18.03.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 05/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 18. März 2009 / 18.00 –  23.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt
Gerner Kurt

Protokoll
Gemeindesekretärin, Marxer Astrid

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 04/09 - 37
  2. Sennereigenossenschaft - 38
  3. Projektabrechnung: Essanestrasse Etappe 1 und  2 - 39
  4. Projektabrechnung: Simsgasse - 40
  5. Projektabrechnung: Mehrzweckgebäude, Gestaltung der Vorplätze - 41
  6. Projektabrechnung: Hainweg - 42
  7. Projektabrechnung: Aeule - 43
  8. Projektabrechnung: Wirtschaftspark Eschen, diverse Erschliessungen - 44
  9. Projektabrechnung: Wirtschaftspark Eschen, Altlasten - 45
  10. Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten (II) für das Rechnungsjahr 2008 - 46
  11. Nachtragskredit: Baulandumlegung Säga, Nendeln - 47
  12. Nachtragskredit: Baulandumlegung Tal, Eschen - 48
  13. Finanzierungsbeitrag für das Liechtensteiner Senioren Magazin 60PLUS - 49
  14. Baugesuch: Anbau Küche, Einbau Kachelofen und Einbau Solaranlage - 50
  15. Baugesuch: Photovoltaikanlage - 51
  16. Baugesuch: Thermische Solaranlage - 52
  17. Baugesuch: Neubau eines Einfamilienhauses - 53
  18. Installation Windturbinen mit Generator - 54
  19. Baugesuch: Erstellung einer Lärmschutzwand - 55
  20. Anstellung einer/eines Lernenden im Lehrberuf Kauffrau/Kaufmann E-Profil - 56
  21. Internes Traktandum - 57

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 04/09 - 37

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 04/09 vom 4. März 2009 wird genehmigt.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird genehmigt.

 

2. Sennereigenossenschaft - 38

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Am Montag, 23. März 2009 findet die Generalversammlung der Sennereigenossenschaft statt. Ein Traktandenpunkt ist die Beschlussfassung über den Verkauf des Sennereigebäudes an einen Offertsteller.

Die Gemeinde Eschen hat an die fürstliche Regierung den Antrag gestellt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.

Um vor der Genossenschaftsversammlung offene Fragen zu klären, wird der Präsident Hugo Gstöhl und der Vizepräsident Thomas Allgäuer zur Sitzung des Gemeinderats eingeladen.

Die Geschichte der Sennerei Eschen (aus dem Eschen Info 1/2007):
„Am 31. Oktober 2006 hat Käthi Heeb die Eschner Sennerei zum letzten Mal zugesperrt. Sie hat damit einen Teil Eschner Geschichte, einen über 100-jährigen Treffpunkt und ein Stück Eschner Dorfleben abgeschlossen.

Die Eschner Sennerei wurde 1883 von der Sennereigenossenschaft Eschen erbaut. Ein erstes Verzeichnis der 87 Genossenschafter stammt aus dem Jahre 1884. Das genaue Gründungsjahr dieser genossenschaftlichen Selbsthilfeorganisation ist nicht bekannt. Die Genossenschaft brachte viele Vorteile. Die Anschaffung von neuen, modernen Gerätschaften zur Entrahmung der Milch und zur Produktion von Butter und Käse und die Anstellung eines Senns waren nur gemeinschaftlich möglich.

Andererseits brachte die Mitgliedschaft auch Pflichten. So musste sich jedes Mitglied verpflichten, alle von ihm über den Eigenbedarf hinaus produzierte Milch, der Genossenschaft abzuliefern. Verstösse kamen immer wieder vor und wurden geahndet….

….Inzwischen ist die Eschner Sennerei völlig leer geräumt und wartet auf eine neue Nutzung. Was nun mit dem Gebäude passieren soll, haben die rund 70 Mitglieder der Sennereigenossenschaft zu entscheiden.“

Nutzen für die Gemeinde:
Eine Nutzung im kulturellen, gesellschaftlichen und sozialen Bereich wird angestrebt. Das heisst, das Sennereigebäude soll der Dorfgemeinschaft dienlich sein. Jedoch ist eine wirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen.

Antrag/Antragsänderung:
Die Beschlussfassung wird bis zum Abschluss der Verhandlungen verschoben.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

3. Projektabrechnung: Essanestrasse Etappe 1 und  2 - 39

Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau

Bericht:
Projekt: Essanestrasse Etappe 1 und 2 (Baujahr 2007 und 2008)

  • 28.02.2007
    Verpflichtungskredit  CHF 2‘275‘000.00
  • 04.07.2007
    Ergänzungskredit auf den
    • Verpflichtungskredit  CHF 1‘005‘000.00
    • Gesamtkreditsummen  CHF 3‘280‘000.00 =  100 %
    • Gesamtkosten  CHF 2‘910‘677.80 =  88.7 %
    • Kreditunterschreitung  CHF 369‘322.20 = -11.3 %

Begründung durch das Ing.- Büro Wenaweser & Partner vom 19.02.2009
(Kurzfassung durch den Leiter Tiefbau):
Durch den mit den Baumeisterarbeiten beauftragten Unternehmer wurden aufgrund der konjunkturellen Lage sehr günstige Einheitspreise angeboten.

Im Bestreben die Bauzeit sowie die Baukosten zu reduzieren resp. zu senken wurde in Absprache mit dem das gegenständliche Projekt begleitenden Geologen, in Teilbereichen, wo aufgrund der geologischen Gegebenheiten vertretbar, im Sinne der Beobachtungsmethode, auf die Erstellung der ursprünglich vorgesehenen Baugrubenumschliessungen mit Spundwänden verzichtet.

Antrag:
Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Essanestrasse

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wurde angenommen.

 

4. Projektabrechnung: Simsgasse - 40

Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau

Bericht:
Projekt: Simsgasse (Baujahr 2007 und 2008)

  • 20.06.2007
    Kreditfreigabe  CHF 260‘000.00
  • 02.07.2008
    Nachtragskredit für
    • Schulweg-Sicherung  CHF 35‘000.00
    • Gesamtkreditsummen  CHF 295‘000.00 =  100 %
    • Gesamtkosten  CHF 323‘116.25 =  109.53 %
    • Kreditüberschreitung  CHF 28‘116.25 =  + 9.53 %

Begründung durch das Ing.- Büro Hanno Konrad vom 18.11.08
(Kurzfassung durch den Leiter Tiefbau):
Verlegung einer Hangwasserleitung aus dem privaten in den öffentlichen Grund. Trennung des sauberen Brunnentrinkwasser von der Schmutz- in die Meteorleitung. Das Aushubmaterial konnte nicht wie vorgesehen für den Einbau der Werkleitungsgräben verwendet werden. Zusätzliche Sanierung des Abstellplatzes beim Kindergarten Haldenruh inkl. Asphaltbelag.

Antrag:

  1. Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 28‘000.00.
  2. Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Simsgasse.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

5. Projektabrechnung: Mehrzweckgebäude, Gestaltung der Vorplätze - 41

Antragsteller: Martin Büchel, Leiter Tiefbau

Bericht:
Projekt: Mehrzweckgebäude Eschen, Gestaltung der Vorplätze Nord und Ost (Baujahr 2008)

  • 02.07.2008
    Kreditfreigabe  CHF 350‘000.00 =  100 %
    Gesamtkosten  CHF 227‘103.55 =  64.88 %
    Kreditunterschreitung  CHF 122‘896.45 =  - 35.12 %
  • 03.02.2009:
    Regierungsbeschluss zur 50 % Kostenbeteiligung durch das Land Liechtenstein
    von CHF 113‘551.60.

Antrag:
Genehmigung der Schlussabrechnung des Projektes Mehrzweckgebäude Eschen, Gestaltung der Vorplätze Nord und Ost.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

6. Projektabrechnung: Hainweg - 42

Antragsteller: Martin Büchel, LeiterTiefbau

Bericht:
Projekt: Hainweg (Deckbelag mit Werkleitungen – Baujahr 2008)

  • 23.04.2008
    Kreditfreigabe  CHF 30‘000.00
  • 23.04.2008
    Nachtragskredit   CHF 40‘000.00
    Gesamtkreditsummen  CHF 70‘000.00 = 100 %
    Gesamtkosten  CHF 77‘014.70 = 110 %
    Kreditüberschreitung  CHF 7‘014.70 = + 10 %

Begründung durch das Ing.- Büro Hasler & Partner vom 28.02.09:
Der Gesamtkostenvoranschlag wird um 10 % überschritten. Die Kostengenauigkeit des KV beträgt gemäss SIA-Norm 103 +/-10 %.

Während den Sanierungsarbeiten des Hainwegs zeigte sich, dass ein bedeutender Teil der Strassenrandabschlüsse aufgrund schlechter Fundation ersetzt werden muss. Da mit den Randabschlüssen ebenfalls die bestehenden Grenzbolzen ersetzt werden mussten, ergaben sich daraus zusätzliche Geometerkosten.

Antrag:

  1. Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 7‘000.00.
  2. Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Hainweg.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

7. Projektabrechnung: Aeule - 43

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Projekt: Aeule (Sanierung Schlammsammler) (Baujahr 2008)

  • 04.06.2008
    Kreditfreigabe  CHF 15‘000.00
    Gesamtkosten  CHF 13‘178.00 = 87.85 %
    Kreditunterschreitung  CHF 1‘822.00 = - 12.15 %

Antrag:
Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Sanierung Schlammsammler Aeule.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

8. Projektabrechnung: Wirtschaftspark Eschen, diverse Erschliessungen - 44

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Projekt: Wirtschaftspark Eschen, diverse Erschliessungen (Baujahr 2008)

  • 02.07.2008
    Kreditfreigabe  CHF 700‘000.00
    Gesamtkosten  CHF 683‘149.55 = 97.59 %
    Kreditunterschreitung  CHF 16‘850.45 = - 2.41 %

Antrag:
Genehmigung der Teilabrechnung diverser Erschliessungen im Wirtschaftspark Eschen 2008.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

9. Projektabrechnung: Wirtschaftspark Eschen, Altlasten - 45

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Projekt: Wirtschaftspark Eschen, Altlasten (Baujahr 2008)

  • 02.07.2008
    Kreditfreigabe  CHF 220‘000.00
    Gesamtkosten  CHF 319‘851.20 = 145.39 %
    Kreditüberschreitung  CHF 99‘851.20 = + 45.39 %

Zusatzbericht:
Die Summe für Altlasten sind im Budget 2008 für die Sanierung eines Teiles der Parzelle 1727 geschätzt worden. Aus verschiedensten Gründen wurden im Wirtschaftspark diverse andere Projekte vorgezogen und realisiert.

Aufgrund dessen sowie der generell kaum abschätzbaren Mengen und Bestimmung des Verunreinigungsgrades von Altlasten wurde die budgetierte Summe überschritten.

Antrag:

  1. Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 100‘000.00.
  2. Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Altlasten diverser Bauvorhaben im Wirtschaftspark Eschen.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

10. Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten (II) für das Rechnungsjahr 2008 - 46

Antragssteller: Leiter Finanzen und Personal, Günther Kranz

Bericht:
Ausgangslage:
Mit Genehmigung des Voranschlags hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2008 einen Ausgaberahmen in Höhe von CHF 31’086’000.00 bereitgestellt, wovon CHF 16’634’500.00 oder 53.51 % für die Laufende Rechnung und CHF 14’451’500.00 oder 46.49 % für den In-vestitionshaushalt entfallen.

Bisher bewilligte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2008:

  • Laufende Rechnung 421’000.00
  • Investitionsrechnung 726’500.00


Beantragte Nachtragskredite für das Rechnungsjahr 2008

  • Laufende Rechnung 164’000.00
  • Investitionsrechnung 858‘500.00


Total Nachtragskredite Laufende Rechnung 585’000.00
Total Nachtragskredite Investitionsrechnung 1‘585‘000.00

Gesamtnachtragskredite 2‘170‘000.00

In Prozent des Gesamthaushaltvoranschlags 2008 entspricht dies 6.98 %.

Antrag/Antragsänderung:
Die Gemeindekasse beantragt stellvertretend, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der vorstehenden Ausführungen:

  1. Die Genehmigung der Nachtragskredite der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 164’000.00;
  2. die Genehmigung der Kreditverschiebungen der Laufenden Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 61‘500.00 und in der Investitionsrechnung von CHF 340‘000.00.
  3. die Genehmigung der Nachtragskredite der Investitionsrechnung im Gesamtbetrag von CHF CHF 858‘500.00.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 9 Ja, 1 Nein (VU).
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Diese Beschlüsse unterliegen dem Referendum gemäss LGBL 1996/76, Art. 41, Abs. 2, lit. b.

 

11. Nachtragskredit: Baulandumlegung Säga, Nendeln - 47

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen

Bericht:
Für den Kostenverteiler Umlegungskosten Baulandumlegung Säga ist im Budget 2009 kein Betrag vorgesehen. Die Kosten für die Erstellung des Kostenverteilers, Umlegungskosten und Sitzungen mit der Schätzungskommission, die Erstellung Beschlussschreiben an die Grundeigentümer, informelle Auflage Kostenverteiler und Auskunftserteilung belaufen sich auf ca. CHF 13‘000.00 (Konto Nr. 790.581.02).

Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 13‘000.00 (Konto Nr. 790.581.02) für den Kostenverteiler Umlegungskosten Baulandumlegung Säga, Nendeln.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

12. Nachtragskredit: Baulandumlegung Tal, Eschen - 48

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen

Bericht:
Für den Kostenverteiler Erschliessungskosten Baulandumlegung Tal ist im Budget 2009 kein Betrag vorgesehen. Die Kosten für die Erstellung des Kostenverteilers Erschliessungskosten und Sitzungen mit der Schätzungskommission, die Erstellung Beschlussschreiben an die Grundeigentümer, öffentliche Auflage Kostenverteiler und Auskunftserteilung belaufen sich auf ca. CHF 19‘000.00 (Konto Nr. 790.581.05).

Antrag:
Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 19‘000.00 (Konto Nr. 790.581.05) für den Kostenverteiler Erschliessungskosten Baulandumlegung Tal, Eschen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

13. Finanzierungsbeitrag für das Liechtensteiner Senioren Magazin 60PLUS - 49

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Mit Schreiben vom 6. März 2009 gelangen das Redaktionsteam an die Gemeinde Eschen mit der Bitte, das Liechtensteiner Senioren Magazin 60PLUS finanziell zu unterstützen. Weiters teilen Sie mit, dass 60PLUS eine neue Struktur hat, da die bisherige Trägerschaft, der Koordinierungsausschuss für Altersfragen, aufgelöst wurde. 60PLUS wird in Übereinstimmung mit der Regierung seit Ende letzten Jahres vom neuen gemeinnützigen Verein „Das Liechtensteiner Senioren Magazin 60PLUS“ herausgegeben, der vom bisherigen Redaktionsteam gegründet wurde.

60PLUS wird vom Land mit CHF 80‘000.00 unterstützt. Ein jährlicher Finanzbedarf von CHF 135‘000.00 ist jedoch erforderlich.

Das Heft erscheint seit 2003 vier Mal jährlich und wird an alle EinwohnerInnnen, die 60 und mehr Jahre alt sind, gratis abgegeben.

Zusatzbericht:
Die Absage eines Unterstützungsbetrages an das Senioren Magazin 60PLUS erfolgt aufgrund des Gemeinderatsentscheides, nur ortsansässige Verein zu unterstützen.

Antrag:
Der Gemeinderat lehnt die Unterstützung des Senioren Magazin 60PLUS mit einem jährlichen Betrag von CHF 1.00/EinwohnerIn pro Ausgabe (4 jährlich) ab.

Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 7 Ja, 3 Nein (VU).

 

14. Baugesuch: Anbau Küche, Einbau Kachelofen und Einbau Solaranlage - 50

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Baurechtskommission

Bericht:
Geplant ist der Anbau einer Küche, eines Kachelofens und der Einbau einer Solaranlage beim Haus Nr. 24 auf Parzelle Nr. 1339, Grossfeld, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

15. Baugesuch: Photovoltaikanlage - 51

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Baurechtskommission

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 39 auf der Parzelle Nr. 102/XII, Aspen, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

16. Baugesuch: Thermische Solaranlage - 52

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Baurechtskommission

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 39 auf der Parzelle Nr. 1454, Grossfeld, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

17. Baugesuch: Neubau eines Einfamilienhauses - 53

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Baurechtkommission

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 670, Müssnen, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen und die Baurechtskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Auflagen:

Auflagen:

  1. Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
  2. Die Aussenhüllengestaltung ist mit der Gemeindebaubehörde abzusprechen.
  3. Privatstrassen sind bewilligungspflichtig und ein separates Baugesuch ist einzureichen.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit erwähnten Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

18. Installation Windturbinen mit Generator - 54

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Planungs- und Baurechtkommission -

Bericht:
Geplant ist die Installation von zwei Windturbinen mit Generator in der Wohnzone A, auf dem Dach der Autowaschanlage auf der Parzelle Nr.1100, Essanestrasse, Eschen.

Die geplante Installation von Windturbinen ist gemäss Baugesetz und zugehöriger Verordnung nicht bewilligungspflichtig.

Aus Ortsbildschutz- und Gestaltungsgründen, aber auch wegen Lärmemissionen, empfehlen die Antragsteller, abgestützt auf Art. 22 der Bauordnung die Installation von Windturbinen in den Wohnzonen abzulehnen.

Antrag:
Die Installation von Windturbinen in den Wohnzonen ist aus Ortsbildschutz- und Gestaltungsgründen, aber auch wegen Lärmemissionen abzulehnen.

Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 8 Ja, 2 Nein (1 VU, 1 FBP).

 

19. Baugesuch: Erstellung einer Lärmschutzwand - 55

Antragsteller: Marcel Foser, Leiter Hochbau / Planungs- und Baurechtkommission

Bericht:
Dem Gemeinderat von Eschen obliegt die neuerliche Entscheidung über das erwähnte Baugesuch und neu die Kenntnisnahme der Stellungsnahmen vom Hochbauamt (HBA) und vom Amt für Umweltschutz (AfU).

Weil der Staatsgerichtshof (StGH) am 5. November 2007 der Beschwerde der Bauherrschaft Folge gegeben hat, musste der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in dieser Angelegenheit neuerlich entscheiden. Der VGH hat in der Folge am 6. März 2008 die angefochtene Entscheidung der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VPK) vom 24. November 2005 sowie die ursprüngliche Entscheidung der Gemeinde Eschen vom 13. April 2005 (Gemeinderatsbeschluss 05.07.054) aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Behandlung und Entscheidung an die Gemeinde Eschen zurückverwiesen. Bevor allerdings die Gemeinde Eschen erneut entscheiden kann mussten die Vorgaben des StGH, sowohl eine Stellungnahme beim HBA und eine Stellungnahme beim AfU zum betreffenden Baugesuch eingeholt werden.

Am 22. Januar 2009 fand in Koordination aller Beteiligten mit der Bauherrschaft, mit dem Rechtsvertreter der Bauherrschaft, dem Sachbearbeiter vom AfU, dem Sachbearbeiter vom HBA und dem Gemeindevertreter eine Begehung vor Ort statt. An dieser Besprechung und Sichtung der Sachlage wurden kurz die baurechtlichen Aspekte der Gemeinde und des HBA, aber auch die Rechtsgrundlagen in Bezug auf Strassenverkehrslärm vom AfU erläutert. Ziel der Besprechung und Begehung war auch, eventuelle Unklarheiten für die vom StGH geforderten beiden Stellungsnahmen der Ämter zu besprechen. Der zuständige Sachbearbeiter des HBA hat an der Begehung mitgeteilt, dass an der, der VBK zugestellte Stellungnahme vom 17. November 2005 des HBA betreffend der Erstellung der Lärmschutzwand festgehalten wird.

Das AfU hat in dem vom 26. Februar 2009 datierten Amtsvermerk zum erwähnten Baugesuch Stellung genommen.

Am 25. Februar 2009 ist vom Rechtsvertreter der Bauherrschaft der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens und Erteilung der Baubewilligung über die Erstellung einer begrünten Lärmschutzwand auf dem Grundstück Parzelle Nr. 1215 an der Essanestrasse 132 unter der Berücksichtigung der Entscheidung des StGH 2006/63 und der neuen Rechtslage der Gemeinde Eschen zugestellt worden.

Der Bereich Bauwesen, die Planungs- und Baurechtskommission nehmen die Stellungsnahmen zum Baugesuch vom 16. März 2005 betreffend Erstellung einer Lärmschutzwand auf der Parzelle Nr. 1215, Essanestrasse Eschen, vom Hochbauamt vom 17. November 2005 und vom Amt für Umweltschutz vom 26. Februar 2009 zur Kenntnis und beantragen, abgestützt auf Art. 1, Abs. 1 und 2, Art. 22, Abs. 1, 2, und 4, Art. 25, Abs. 1 und 2 der Bauordnung der Gemeinde Eschen die Ablehnung des Baugesuches beim Gemeinderat.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungsnahmen zum Baugesuch vom 16. März 2005 betreffend Erstellung einer Lärmschutzwand auf der Parzelle Nr. 1215, Essanestrasse, 9492 Eschen, vom Hochbauamt vom 17. November 2005 und vom Amt für Umweltschutz vom 26. Februar 2009 zur Kenntnis. Das Baugesuch vom 16. März 2005 betreffend Erstellung einer Lärmschutzwand auf der Parzelle Nr. 1215, Essanestrasse, 9492 Eschen, wird abgestützt auf Art. 1, Abs. 1 und 2, Art. 22, Abs. 1, 2, 4 und Art. 25, Abs. 1 und 2 der Bauordnung der Gemeinde Eschen abgewiesen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.  

 

20. Anstellung einer Lernenden/eines Lernenden im Lehrberuf Kauffrau/Kaufmann E-Profil - 56

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Irene Ritter, Personalleiterin

Bericht:
Rund 40 Bewerbungen sind auf unsere Lehrstelle Kauffrau/Kaufmann eingegangen.
9 Jugendliche wurden zu einer Schnupperlehre eingeladen.

Die Schlussbesprechung (03.03.09) mit unseren drei Berufsbildnerinnen und der Personalleitern haben ergeben, dass zwei Kandidaten der Finanz- und Personalkommission sowie dem Gemeinderat zur Anstellung präsentiert werden.

Antrag:

  1. Genehmigung der Lehrstelle Kauffrau per 1. August 2009 (Lehrende 31. Juli 2012). 
  2. Besetzung der Lehrstelle mit Gioia Fiorillo.

Beschluss:
Die Anträge 1 und 2 werden einstimmig angenommen.

 

21. Internes Traktandum - 57

 

 

Eschen, 26. März 2009  GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

GEMEINDERAT: Bieberschulte Werner

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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