2009/06 - 01.04.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 06/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 1. April 2009 / 18.00 –  21.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Leiter Dienste, Wanger René

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 05/09 - 58
  2. Raum- und Verkehrsentwicklung Schaanwald – Nendeln - Eschen - 59
  3. Anstellung MitarbeiterIn Werkbetrieb - 60
  4. Kauf Liegenschaft Sennerei Eschen - 61
  5. Kauf Parzelle entlang des Brühlgrabens - 62
  6. Unterstützungsbeitrag zur Durchführung der Jubiläumsaktivitäten „50. Bretschalauf Eschen“ - 63
  7. Primarschule Eschen: Arbeitsvergabe - 64
  8. Baugesuch: Umbau / Renovation STWE 4626, HS Nr. 66 - 65
  9. Baugesuch: Fassadensanierung und Umbau Haus Nr. 26 - 66
  10. Baugesuch: Gartenpergola auf Parz. Nr. 57/XIII, Boja, Eschen - 67
  11. Baugesuch: Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 519, 520,  - 68
  12. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie die Abänderung  des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung - 69
  13. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Personenförderungsgesetzes sowie der Schaffung eines Gesetzes über den „Verkehrsverbund Liechtenstein“ - 70
  14. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung - 71
  15. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes - 72 

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 05/09 - 58

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 05/09 vom 18. März 2009 wird genehmigt.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.


 

2. Raum- und Verkehrsentwicklung Schaanwald – Nendeln - Eschen - 59

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Ausgangslage:
Im Raum Nendeln-Schaanwald besteht aufgrund von Überlegungen im Hinblick auf eine Angebotsverbesserung im öffentlichen Verkehr die Notwendigkeit, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung zwischen den Gemeinden Eschen und Mauren und der Planung des Landes abzustimmen. Insbesondere die seit langem angestrebte Verbesserung des Binnen-Bahn-Angebots mit der möglichen Einführung einer S-Bahn wirft Fragen bezüglich der Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und baulichen Verkehrsmassnahmen auf.

Siedlungsentwicklung:
Das Liechtensteiner Unterland weist heute ein gegenüber dem Oberland deutlich höheres Bevölkerungswachstum auf. Auch von einer weiteren Zunahme der Arbeitsplätze wird ausgegangen. Wie die Gemeinde Eschen und Mauren diesem Wachstum begegnen und es gestalten wollen, haben sie in ihren Richtplänen festgelegt. Die wichtigsten Elemente sind unten stehend aufgelistet:

Wichtigste Elemente der Richtplanung für Eschen und Mauren:

  • Aufwertung des Kerns von Eschen und von Nendeln.
  • Stärkung und Ausbau einer „Dienstleistungsmeile“ entlang der Essanestrasse mit reservierten Erweiterungsflächen südlich der Strasse.
  • Reservation der Erweiterungsfläche für Sport und Freizeit südöstlich der bestehenden Sportanlage an der Rheinstrasse.
  • Reservation der Erweiterungsflächen für Arbeiten westlich (erste Priorität) und östlich (langfristige Perspektive) des bestehenden Industriegebietes „Schaanwald“.
  • Einhaltung von langfristig stabilen Siedlungsgrenzen zum Schutz des Riets entlang der Esche.
  • Stärkung und Ausbau der öffentlichen Einrichtungen.
  • Identifikation von Entwicklungsgebieten.

Verkehr:
Das anhaltende Verkehrswachstum bringt das Verkehrssystem im Fürstentum Liechtenstein immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Aufgrund des anhaltenden Verkehrswachstums gelangt das Strassensystem zu Spitzenzeiten vermehrt an die Kapazitätsgrenze. Dies beeinflusst neben dem motorisierten Individualverkehr auch den strassengebundenen öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Fahrradverkehr negativ. Die Herausforderung für das Fürstentum Liechtenstein im Bereich Mobilität wird sein, bei weiterhin anhaltendem Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen eine gute Erreichbarkeit sicher zu stellen.

Ein Mobilitätskonzept geht ferner davon aus, dass das Bevölkerungswachstum und der Zuwachs an Arbeitsplatzangeboten zur weiteren überproportionalen Zunahme der Zupendler beitagen.

Vorsteher Gregor Ott begrüsst zu diesem Traktandum Herrn Natrup vom Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG sowie die Bereichsleiter Günther Kranz und Siegfried Risch.

Herr Natrup präsentiert die verschiedene Varianten von Massnahmen, die aufgrund der Angebotsverbesserung im öffentlichen Verkehr und der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aus Sicht der Landesplanung notwendig sind. 

Der Start für die Evaluation dieser baulichen Massnahmen zur Abstimmung der Raum-  und Verkehrsentwicklung erfolgte am 2. Oktober 2008. Die Gemeinden Eschen und Mauren wurden von Beginn weg in die Planung mit einbezogen. Eschen war durch eine Planungsgruppe mit Vorsteher, Gemeinderäten und dem Leiter Bauwesen vertreten. Die Gemeinden sind nun gefordert, bis zu der nächsten Informationsveranstaltung am 12. Mai 2009, sich zu den verschiedenen Massnahmen zu äussern, eine Meinung zu bilden und entsprechend Stellung zu beziehen.

Die Varianten:

Variante A – Nullvariante – (Ohne S-Bahn)
(Niveaufreie Lösung zwischen Bahn und Strasse)

Variante B – S-Bahn mit der Über-/Unterquerung Eisenbahnkreuz Nendeln und den S-Bahn-Haltestellen in Schaanwald und Nendeln

Variante C – S-Bahn mit der Über-/Unterquerung Eisenbahnkreuz Nendeln und der S-Bahn-Haltestelle beim Industriegebiet Schaanwald

Variante D – S-Bahn mit der Über-/Unterquerung Eisenbahnkreuz Nendeln und den S-Bahn-Haltestellen in Nendeln und bei der Überführung Rietstrasse beim Industriegebiet Schaanwald

Variante E – S-Bahn mit der Tieferlegung des Bahnhofs Nendeln und den S-Bahn-Haltestellen bei Nendeln und Schaanwald
(Niveaufreie Lösung zwischen Bahn und Strasse)

Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Natrup vom Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vorsteher Gregor Ott, den  Gemeinderäten Michael Gerner, Daniel Oehry und Werner Bieberschulte sowie dem Leiter Bauwesen, Siegfried Risch, die Meinung und Sichtweise des Gemeinderates in einem Positionspapier festzuhalten und mit klaren Forderungen für die abschliessende Behandlung im Gemeinderat auszuarbeiten.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.


 

3. Anstellung MitarbeiterIn Werkbetrieb - 60

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Irene Ritter, Personalleiterin

Bericht:
Die Stellenausschreibung erfolgte Mitte Februar 2009. Eingabefrist: 27.02.2009

Die Gemeinde Eschen hat rund 40 Bewerbungen erhalten. Es wurde eine erste Auswahl getroffen mit Schwerpunkt auf den folgenden Kriterien: Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, idealerweise als Gärtner/in oder Landschaftsgärtner/in sowie Berufserfahrung.

Alle Bewerbungen wurden in einer Übersichtstabelle den Mitgliedern der Finanz- und Personalkommission präsentiert.

Sieben Kandidaten/Kandidatinnen wurden der Finanz- und Personalkommission als „engere Auswahl“ vorgeschlagen. Daraus haben sie sich für zwei Favoriten entschieden, welche zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche fanden am 23. März 2009 statt. Danach erfolgte eine unabhängige Bewertung der Kandidatin/des Kandidaten durch die Gesprächsteilnehmer/in.

Die Resultate wurden am 26. März 2009 der Finanz- und Personalkommission präsentiert.

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst die Besetzung der Stelle Mitarbeiter/in Werkbetrieb mit Andreas Berlinger. 

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

4. Kauf Liegenschaft Sennerei Eschen - 61

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Am 23. März 2009 fand die Generalversammlung der Sennereigenossenschaft statt. Ein Traktandenpunkt war die Beschlussfassung über den Verkauf des Sennereigebäudes.

Im Vorfeld wurden verschiedene Gespräche geführt sowie Abklärungen getroffen. Für die Gemeinde Eschen ist der Erhalt des Gebäudes und die langfristige Sicherung des Sennereigässli, Parzelle 127, von sehr hohem Stellenwert. Die Fusswegverbindung Sennereigässli dient den Fussgängern und Schulkindern als Verbindung vom Wohngebiet Schönbühl usw. ins Zentrum von Eschen bzw. zur Primarschule. Das Trottoir entlang der Sennerei ist bis zum heutigen Zeitpunkt ebenfalls im Besitz der Sennereigenossenschaft. Der Gemeinde ist es ein Anliegen, das Sennereigässli und das Trottoir für die Bevölkerung zu erhalten.

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Eschen an die fürstliche Regierung den Antrag gestellt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Dies wurde unterdessen von der Denkmalpflege und der Denkmalschutzkommission geprüft und positiv bewertet. Die Gemeinde Eschen hat gestützt auf den internen Gemeinderatsentscheid vom 19. Dezember 2007, Traktandum 361, ein Kaufangebot von CHF 300‘000.00 der Sennereigenossenschaft unterbreitet.

Nutzen für die Gemeinde:
Eine Nutzung im kulturellen, gesellschaftlichen und sozialen Bereich wird angestrebt. Das heisst, das Sennereigebäude soll der Dorfgemeinschaft dienlich sein. Jedoch ist eine wirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen.

Lage und Grösse Grundstück:
Grundstück: Parzelle Nr. 127, Plan 1, Oberdorf
Zone: Kernzone
Grösse: 477 m²/133 Klafter

Durch die Parzelle Nr. 127 führt der Fussweg „Sennereigässli“ sowie das Trottoir „Alemannenstrasse“. Diese beiden Dienstbarkeiten sind im Grundbuch nicht eingetragen.

Anlässlich der  Generalversammlung 2009 der Sennereigenossenschaft am 23. März 2009 haben die Genossenschafter mit grosser Mehrheit beschlossen, die Liegenschaft an die Gemeinde Eschen zu veräussern.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Beschluss der Sennereigenossenschaft zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat befürwortet den Kauf der Liegenschaft Sennerei für den Betrag von CHF 300‘000.00.
  3. Der Gemeinderat beschliesst, nach Ablauf der Referendumsfrist eine Mutation durchzuführen und drei Parzellen zu bilden: a) Wegparzelle b) Trotoir c) Sennereigebäude.
  4. Der Gemeinderat beschliesst nach Ablauf der Referendumsfrist, das Gebäude für eine private Nutzung auszuschreiben.

Beschlüsse:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 1 FBP, 1 VU)
  4. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Dieser Beschluss untersteht gemäss Gemeindegesetz dem Referendum Art. 41, Abs. 1, lit. a

 

5. Kauf Parzelle entlang des Brühlgrabens - 62

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Anfangs der 40iger Jahre wurde die Esche neu reguliert und der Brühlgraben verbreitert. Der für die Regulierung der Esche und die Verbreiterung des Brühlgrabens benötigte Boden wurde damals von den Anstössern ausgelöst. Dies ist aus den Unterlagen des Gemeindearchivs (Gemeinderatsprotokoll, Gemeinderechnung, div. Tabellen, Quittungen, Katasterberichtigung 1941, Nr. 34 etc.) zu entnehmen. Die damals im Zusammenhang mit der Bodenauslösung durchgeführten Grenzänderung wurden jedoch nie im Grundbuch eingetragen, so dass heute grundbuchrechtlich immer noch der Zustand vor der seinerzeitigen Esche- bzw. Brühlgrabenauslösung Gültigkeit hat. Für die laufende Verpflockung Eschen, Operat 4, „Brüel/Riedteile“ bedeutet dies, dass der Zustand vor der Escheregulierung bzw. Brühlgrabenverbreiterung verpflockt und mit den betroffenen Grundeigentümern begangen wird. Eine definitive Bereinigung der Esche- bzw. Brühlgrabenauslösung im Grundbuch ist nur mittels Katasterberichtigungen und entsprechenden Verträgen möglich. Ein Vergleich der damaligen Auslösungsflächen mit den heutigen abgeklärten Grenzen zeigt, dass die damalig ausgewiesenen Flächen teilweise schlecht mit den effektiv benötigten Flächen übereinstimmen. Weiters sind seit 1940 basierend auf dem rechtsgültigen Grundbuchstand etliche Kauf- und Tauschgeschäfte und Eigentümerwechsel durchgeführt worden. Daher soll die Esche-Auslösung neu angegangen werden.

Die Versammlung der Genossenschafter der Bürgergenossenschaft Mauren hat am 19. Juni 2007 dem Abschluss des gegenständlichen Vertrages, d.h. dem Verkauf einer Teilfläche von 174.9 Klafter vom Eschner Grundstück E.B. 6, Fol. 100, Kat. Nr. 375/I an die Gemeinde Eschen zugestimmt. Das Protokoll der Versammlung der Bürgergenossenschaft vom 19. Juni 2007 bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.

Die Bürgergenossenschaft Mauren ist grundbücherliche Eigentümern des Eschner Grundstücks E.B. 6, Fol. 100, Kat. Nr. 375/I, mit einem grundbücherlichen Ausmass von 5‘548.0 Klafter.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat genehmigt den Kauf des Grundstücks E.B. 6, Fol. 100, Kat. Nr. 375/I, mit einem grundbücherlichen Ausmass von 174.9 Klafter zu einem Kaufpreis von CHF 40.00/Klafter, somit gesamt CHF 6‘996.00.
  2. Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 7‘500.00.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

6. Unterstützungsbeitrag zur Durchführung der Jubiläumsaktivitäten „50. Bretschalauf Eschen“ - 63

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Der Bretschalauf in Eschen ist die älteste Laufveranstaltung in Liechtenstein. Der über die Gemeinde- und Landesgrenzen hinaus bekannte und renommierte Anlass trägt den Namen Eschen auf positive Weise in die Region. Generationen von Eschnern und Nendlern haben zu diesem traditionellen Ereignis im Jahresablauf der Gemeinde eine besondere Beziehung, Viele waren bei einem der zahlreichen Rennen in ihrer Jugend aktiv mit dabei. Nicht nur aus kultureller wie sportlicher Sicht, sondern auch aus Sicht der Standortgemeinde kommt dem grossen Jubiläum des 50. Bretschalaufs eine besondere Bedeutung zu.

Der organisierende Turnverein hat durch die geplanten Jubiläumsaktivitäten, die auch im Interesse der Gemeinde liegen, beträchtliche Mehrausgaben, weshalb der Verein um einen einmaligen, ausserordentlichen Unterstützungsbeitrag ansucht. Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung sind über den üblichen Rahmen hinaus die folgenden Aktivitäten in Absprache mit der Gemeinde vorgesehen:

  • Herausgabe einer geschichtlich aufgearbeiteten Chronik des Bretschalaufs unter Einbezug historischer Quellen mit einer Darstellung des Laufsports am Beispiel des Bretschalaufs sowie einer Aufarbeitung des Archivmaterials. Die illustrierte Chronik, die an die Bevölkerung abgegeben wird, verursacht Kosten von rund CHF 15‘000.00.
  • Einbezug der Behinderten in das Veranstaltungsprogramm zur Bewusstmachung des Integrationsgedankens, dass auch benachteiligte Menschen am gesellschaftlichen Leben so weit wie irgend möglich teilhaben sollen.
  • Einbezug der Jüngsten mit einer Kategorie von Kindergartenkindern, um das grosse Engagement des Turnvereins in der Jugendarbeit auf sympathische Art sichtbar zu machen.
  • Öffentlicher Apéro für die Bevölkerung auf dem Dorfplatz unter Mitwirkung der Harmoniemusik.
  • Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit durch die Einladung von Persönlichkeiten aus Politik und Sport zur Jubiläumsveranstaltung und der entsprechenden Berichterstattung in den Medien.

Gesamthaft entstehen dem Verein Mehrkosten zur Begehung des sowohl für den Verein wie auch für die Gemeinde bedeutenden Jubiläums von rund CHF 20'000.00.

Antrag/Antragsänderung:

  1. Der Gemeinderat genehmigt einen einmaligen, ausserordentlichen Unkostenbeitrag von CHF 8‘000.00 für die Durchführung der Jubiläumsaktivitäten und die Herausgabe der Chronik. Dies unter Vorbehalt, dass die Broschüre am kommenden Sonntagvormittag dem Publikum abgegeben werden kann.
  2. Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 8‘000.00.

Beschluss: einstimmig
Die Anträge 1 und 2 werden angenommen.

 

7. Primarschule Eschen: Arbeitsvergabe - 64

Antragsteller: Marcel Foser; Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Primarschule Eschen erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG).

Aufgrund des Offertvergleiches und gemäss der Schlussbeurteilung der Vergabekriterien soll die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden.

Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer:

BKP 227.1 Graffitischutz  KV CHF 43'000,00 an die Fa. PSS Interservice AG, Geroldswil, zum Offertpreis von CHF 59‘882.50.

Anmerkung:
Gemäss dem einstimmigen Beschluss der Baukommission Primarschule Eschen vom 20. Januar 2009 sollen die im 2007 zurückgestellten Arbeiten aufgrund der letzten Kostenprognose im 2009 ausgeführt werden.

Die Mehrkosten der Offertsumme gegenüber dem Kostenvoranschlag sind in den subventionierten und teuerungsindexierten Gesamtanlagekosten abgedeckt.

Antrag/Antragsänderung:
Die Arbeitsvergabe wird zwecks weiterer Abklärungen verschoben.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

8. Baugesuch: Umbau / Renovation STWE 4626, HS Nr. 66 - 65

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen / Planungskommission

Bericht:
Geplant ist der Umbau und die Renovation der Wohnung STWE 4626, im Haus Nr. 66, auf der Parzelle Nr. 1566, Eschestrasse, Eschen.

Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen und die Planungskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

9. Baugesuch: Fassadensanierung und Umbau Haus Nr. 26 - 66

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Umbau und die Fassadensanierung beim Haus Nr. 26, auf der Parzelle Nr. 1587, Kohlplatz, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

10. Baugesuch: Gartenpergola auf Parz. Nr. 57/XIII, Boja, Eschen - 67

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen / Planungskommission

Bericht:
Geplant ist der Neubau einer Gartenpergola auf der Parzelle Nr. 157/XIII, Boja, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Antrag:
Das Baugesuch ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

Beschluss: mehrheitlich
Der Antrag wird angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 VU)

 

11. Baugesuch: Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 519, 520 - 68

Antragsteller: Siegfried Risch, Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Parzellen Nr. 519, 520, Hunsrücken, Eschen.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.

Der Bereich Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Ausnahmen und Auflagen.

Ausnahmen:

  • Reduzierter unterirdischer Strassenabstand:
    Gestützt auf Art. 36 Baugesetz beantragt die Gemeinde beim Hochbauamt ein unterirdisches Näherbaurecht von 4.00 m auf 1.80 m zur Gemeindestrasse zu erteilen.
  • Reduzierter unterirdischer Grenzabstand zur Parzelle Nr. 547:
    Gestützt auf Art. 44 Baugesetz kann mit Zustimmung der Nachbarn dem reduzierten Grenzabstand von 3.50 m auf 2.40 m zugestimmt werden.

Auflagen:
Die nachstehenden fehlenden Planunterlagen sind vor Weiterleitung an das Hochbaumt zu erbringen:

  • Energienachweise
  • Ausweis für Gesamtenergieeffizienz
  • Entsorgung von Bauabfällen
  • Anmeldung Strom-Wasser-TV

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den Ausnahmen und Auflagen zu genehmigen.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

12. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie die Abänderung  des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung - 69

Antragsteller: Forst- und Landwirtschaftskommission

Bericht:
Die Gemeinde hat von der Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Tierschutzgesetzes sowie die Abänderung des Hundegesetzes und der Strafprozessordnung erhalten, um zu diesem Bericht Stellung zu nehmen.

In der Gemeinderatssitzung 03/09 vom 18. Februar 2009, Traktandum 31, wurde die Forst- und Landwirtschaftskommission beauftragt, eine Stellungnahme zu Handen des Gemeinderats zu erarbeiten.

Der Vorsitzende der Forst- und Landwirtschaftskommission erläutert den Vernehmlassungs-bericht und geht kurz auf einige Punkte ein.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Forst- und Landwirtschaftskommission zur Kenntnis und bittet die Stellungnahme an die F.L. Regierung weiter zu leiten.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

13. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Personenförderungsgesetzes sowie der Schaffung eines Gesetzes über den „Verkehrsverbund Liechtenstein“ - 70

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personenförderungsgesetzes sowie der Schaffung eines Gesetzes über den „Verkehrsverbund Liechtenstein“ zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. April 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag/Antragsänderung:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

14. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung - 71

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 8. Mai 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

15. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes - 72

Antragsteller: Vorsteher Gregor Ott

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 29. Mai 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antragsänderung:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme.

Beschluss: einstimmig
Der Antrag wird angenommen.

 

Eschen, 6. April 2009 

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

 

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

 

GEMEINDESEKRETÄRIN: Marxer Astrid

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