2009/08 - 29.04.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 08/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 29. April 2009 / 18.00 –  23.30 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt
Gerner Kurt ab 18.30 Uhr abwesend

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokoll 06/09 - 74
  2. Zwischenbericht BDO-Visura - 75
  3. Antrag zur Anstellung einer/s Lernenden im Lehrberuf Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt - 76
  4. Wiederaufbau Uli Mariss Hütte  - 77
  5. Nachtragskredit Anlegung von zwei Humusdepots,
    Nachtragskredit Auflandung im Gebiet „Familienteile“ - 78
  6. Nachtragskredit für die Ausweitung des Anleinegebots und Betretungsverbots nach Artikel 5 Absatz 4 des Hundegesetzes - 79
  7. Primarschule Eschen - Arbeitsvergabe - 80
  8. Baugesuch Anbau Schuppen und Ausbau Keller beim Haus Nr.  15, auf Parz. Nr. 1223, Silligatter, Eschen - 81
  9. Baugesuch Fenster- und Fassadensanierung beim HS Nr. 15 - 82
  10. Baugesuch Wintergarten – Terrassenanbau beim Haus Nr. 30, Parz. Nr. 3382, Castellstrasse, Nendeln - 83
  11. Baugesuch; Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 3717, Meder, Nendeln - 84
  12. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 85
  13. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes  - 86
  14. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 87
  15. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 88
  16. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend des Gesetzes über den Umgang mit Organismen (Organismengesetz; OrgG) - 89
  17. Internes Traktandum - 90
  18. Internes Traktandum - 91 

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokoll 06/09 - 74

Antragsteller: Vorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 06/09 vom 1. April 2009 wird genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

2. Zwischenbericht BDO-Visura - 75

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Vorsteher

Bericht:
Ausgangslage:
Innerhalb der Gemeindeverwaltung Eschen soll eine umfassende Arbeitsplatzbewertung und Organisationsanalyse durchgeführt werden. BDO Visura ist beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Effizienz- und Effektivitäts-Optimierung innerhalb der Verwaltung führen. Gleichzeitig soll damit das Verständnis der vorgesetzten Behörde für die Arbeit der Verwaltung erweitert und damit das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. Es werden nachhaltige Beiträge zur positiven Entwicklung des Klimas erwartet.

Ziele:
Es geht darum,

  • die heute gelebten Stelleninhalte zu erfassen und zu analysieren;
  • den Vergleich mit den Erwartungen der Arbeitgeberin an die Funktion zu erstellen (Funktionsbeschrieb vs. Arbeitsvolumen und Leistung insgesamt);
  • die Positionierung innerhalb der Organisation zu beurteilen und allenfalls nicht oder zu wenig genutzte Synergie-Effekte aufzuspüren;
  • Effizienz und Effektivität gesamthaft zu beurteilen;
  • Wege zur Behebung allfälliger Differenzen aufzuzeigen und gegebenenfalls Massnahmen für nachhaltige Lösungen vorzuschlagen.

Allgemeine Vorbemerkungen:
Betreffend Offerte vom 19. Januar 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, in einer Phase I den Bereich Dienste analysieren zu lassen und danach über das weitere Vorgehen zu befinden.
Später wurde entschieden, die Funktionen des Gemeindevorstehers sowie des Gemeinde-Sekretariats gleichzeitig mit einzubeziehen.

Alle Mitarbeitenden der erfassten Stellen wirkten bereitwillig mit. Offenheit und grosses Interesse waren deutlich zu spüren. Dafür sei hier ein herzliches Dankeschön für diese Unterstützung ausgesprochen.

Im Quervergleich operiert die Gemeindeverwaltung sparsam, das heisst die Funktionen sind vergleichsweise bescheiden mit Stellenprozenten ausgestattet.

Der Leiter des Bereichs Dienste arbeitet durchaus effektiv, zeigt Weitblick und Aufgabenverständnis, wird jedoch durch die volle Breite des Pflichtenspektrums erdrückt. Hier ist eine Modifikation der Aufgaben durch organisatorische Entlastung angezeigt.

Es muss berücksichtigt werden, dass der Bereich Dienste ein klassischer Dienstleistungsbereich für externe und für interne Kunden ist. In vielen Strukturen werden dergestalt ausgerichtete Organisationseinheiten als Stabsstellen bezeichnet und im Organigramm entsprechend abgebildet. Wie auch hier, sind unterschiedlichste Funktionen unter einen Hut zusammengefasst. Synergienutzung innerhalb der Organisationseinheit ist oft schwierig, wenig sinnvoll oder sogar unmöglich, da sachlich-inhaltlich wenige Zusammenhänge bestehen. Durch organisatorische Massnahmen lässt sich eine sinnvolle Aufteilung erzielen.

Anlässlich der Sitzung werden dem Gemeinderat die Ergebnisse aus der Auswertung präsentiert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Finanz- und Personalkommission und die Bereichsleiter wurden vorgängig am Dienstag, 21. April 2009 in Kenntnis gesetzt.

Die Finanz- und Personalkommission empfiehlt die Variante 3 oder 4 zur weiteren Überprüfung.

Zu diesem Traktandum sind John F. Leuenberger von der BDO Visura und Irene Ritter, Personalleiterin anwesend.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Leuenberger, BDO Visura, zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat befürwortet die Einsetzung einer Kanzlei.
  3. Der Gemeinderat erteilt Herr Leuenberger, BDO Visura, den Auftrag, den Bereich Bauwesen analog Bereich Dienste bis 15. Juni 2009 zu analysieren und die Ergebnisse am 24. Juni 2009 dem Gemeinderat zu präsentieren.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen
     

3. Antrag zur Anstellung einer/s Lernenden im Lehrberuf Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt - 76

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Personalwesen

Bericht:
Die Rekrutierung zeichnete sich als eher schwierig ab, da der Lehrberuf relativ neu und deshalb noch nicht sehr bekannt ist.

Die Ausschreibung erfolgte im Herbst 2008. Es haben sich 10 Kandidaten/innen bis zum heutigen Tage gemeldet.

7 Bewerber/innen haben wir zu einer Schnupperlehre eingeladen. Davon haben 2 ihre Bewerbung zurück gezogen. 1 Person haben wir abgesagt. 3 Bewerberdossiers werden als nicht optimal bzw. nicht geeignet eingestuft. Gründe: Schulische Noten bzw. Verhalten in der Schule sowie  persönliche Einstellung / Leistung während der Schnupperlehre.

Die Schlussbesprechung mit unseren 2 Berufsbildnern hat 2 Favoriten ergeben. Davon hat 1 Person abgesagt. Der Finanz- und Personalkommission wurde am 21.04.09 folgende Person zur Anstellung als Lernender „Fachmann Betriebsunterhalt“ vorgeschlagen.

Antrag:

  1. Genehmigung der Lehrstelle Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt
  2. Besetzung der Lehrstelle mit Herrn Horst Schönrock

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
     

4. Wiederaufbau Uli Mariss Hütte  - 77

Antragsteller: Vorsteher / Förster

Bericht:
Die Gemeinde Eschen-Nendeln war einst stolze Besitzerin von ehemals drei Waldbewirtschaftungs-Blockhütten. Zwei dieser Waldbewirtschaftungshütten, die „Villa Schönblick“, erbaut 1912, und die „Uli Mariss Hütte“, erbaut 1909, sind dem Sturm Vivian und der Verwitterung zum Opfer gefallen. Die Idee des Wiederaufbaus einer dieser Waldbewirtschaftungshütten war schon vor über zehn Jahren vorhanden. Heute ist die Zeit dafür reif. Mit dem Förster von Eschen-Nendeln, der schon über Erfahrungen mit der Erstellung von Holzblockbauten verfügt, ist eine kompetente Arbeitskraft zur Stelle, welche den Aufbau der Blockhütte planen und überwachen wird. Durch die Zusicherung der Bürgergenossenschaft Eschen-Nendeln zur Bereitschaft von Fronarbeitseinsätzen lässt sich das Projekt kostengünstig erstellen, was die Realisierung eines dieser Projekte sehr vereinfacht.

Am 10. Februar 2009 fand eine Sitzung im Mehrzweckgebäude Eschen statt, deren Ziel es war, die Vor- und Nachteile aufzuzeigen, welche die zerstörten Blockhütten aufweisen. Anwesend waren die Bürgergenossenschaft Eschen-Nendeln, vertreten durch ihren Präsidenten, die Forst- und Landwirtschaftskommission Eschen-Nendeln und die Gastgeber, der Gemeindevorsteher und der Gemeindeförster. Besondere Freunde machte der Besuch der alteingesessenen Eschner und Nendler Gemeindebürger, welche in diesen Waldbewirtschaftungshütten gearbeitet und logiert hatten. Sie füllten den Mehrzweckraum mit nostalgischen und interessanten Geschichten, welche die Blockhütten in ihrem damaligen Glanz erstrahlen liess.

Der Gemeindevorsteher eröffnete die Runde mit der Begrüssung der Anwesenden. Danach präsentierte der Gemeindeförster mit einer Power-Point-Präsentation den Ist-Zustand der eingefallenen Blockhütten vom Herbst 2008. Nun konnten alle Anwesenden ihre Anliegen zu jedem Objekt kritisch äussern. Der  Gemeindevorsteher notierte alle einfliessenden Aspekte auf einem Flipchart, um so alle Argumente klar zu ordnen. Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass die Uli Mariss Hütte einen besseren Standort für die Waldbewirtschaftung als auch für die Wiedererstellung besitzt. Zudem ist die Uli Mariss Hütte die kostengünstigere Variante als die  Villa Schönblick. Diese Ansicht wurde von allen Anwesenden unterstützt und gutgeheissen.

Nach diesem Entschluss zeigte der Förster eine weitere Power-Point-Präsentation, welche den Arbeitsablauf für die Erstellung einer Blockhütte aufzeigt. Somit konnten sich alle Gäste ein klares Bild für die anfallenden Arbeitseinsätze machen. Auch das weitere Vorgehen wurde besprochen. Es fallen noch viele kleinere und grössere Arbeiten an, um so ein Projekt zu lancieren, sei es die Ausarbeitung der Grundlagen, die Detailplanung, die Baueingabe, die Terminplanung der Froneinsätze etc.

Wir haben ein klares Ziel vor Augen. Die Waldbegehung 2010 soll an der neu erstellten Uli Mariss Hütte vorbei führen. Im Budget 2009 sind für den Wiederaufbau CHF. 30`000.- vorgesehen.

Adrian Gabathuler, Gemeindeförster, ist anwesend und präsentiert mit einer Powerpoint-Präsentation die Uli Mariss Hütte: Standort, Zustand, Planung und Projektierung. Bei der Standortwahl wurden die Uli Mariss Hütte und die Villa Schönblick verglichen.

Die positiven Argumente, die für die Uli Mariss Hütte sprechen, sind die Zufahrt, die Kosten, die Nähe zur Rüfe, welche in den nächsten Jahren saniert werden muss, der geschichtliche Hintergrund und das schöne Panorama. Dagegen steht die Villa Schönblick in einem Rutschhang. Ausserdem besteht zurzeit keine Zufahrt und das gesamte Baumaterial müsste per Helikopter angeschafft werden. Positiv wäre hier die Wasserfassung.

Bei der Uli Mariss Hütte hat es kein Trinkwasser – eine Quelle müsste noch gesucht und die Trinkwasserqualität geprüft werden.

Die Hütte wird geschlossen sein. Wanderern dient das geplante grosse Vordach als Unterstand.

Die Planung ist schon sehr weit fortgeschritten: Baueingabe ist erfolgt, Holz geschlagen (Mondholz), die Fronarbeiten sind terminiert und die Genossenschafter werden anlässlich der Bürgerversammlung am 25. Mai 2009 informiert.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat befürwortet die Wiedererstellung der Ueli Mariss Hütte.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen 
     

5. Nachtragskredit Anlegung von zwei Humusdepots,
    Nachtragskredit Auflandung im Gebiet „Familienteile“ - 78

Antragsteller: Bürgergenossenschaft Eschen / Land- und Forstwirtschaftskommission

Ausgangslage:
Mit der Realisierung des Gampriner Freizeitparks ergibt sich für die Gemeinde Eschen die einzigartige Gelegenheit, rund 3'000 m3 Humus zu erwerben. Nach Analysenbericht handelt es sich um Humus mit hoher Qualität, der für Auflandungen bestens geeignet ist. Das F.L. Tiefbauamt hat sich entschieden, rund 2'500 m3 von diesem Material entlang der „Schwarz Strässli“ einzubauen. Die entstehenden Kosten werden vom Land getragen.
Nach Auskunft von Leiter Tiefbau, Büchel Martin, ist es sinnvoll, in der Deponie Rheinau ein Humusdepot mit rund 500 m3 anzulegen.
Ebenfalls meldete Werkmeister Konstantin Ritter einen Bedarf von rund 300 m3 an. Den zu erwartenden Rest von ca. 2’000 m3 wird für die Auflandung im Bereich „Familienteile“ auf den Böden der Bürgergenossenschaft Eschen benötigt.
Mit der Gemeinde Gamprin wurde vereinbart, dass die Gemeinde Eschen auf der Deponie Rheinau ein Depot mit rund 500 m3 für die Gemeinde Gamprin unterhält. Im Gegenzug erhält die Gemeinde Eschen allen benötigten Humus umsonst. Für die Transportkosten kommt die Gemeinde Eschen auf.

Kosten:
Die Kosten teilen sich in Transport, Lagerunterhalt, Projektierung der Auflandung „Familienteile“ und dessen Ausführung auf.
Für die entstehenden Kosten ist ein Nachtragskredit mit einem Kostendach von rund CHF 60'000.-- nötig.

Der Vorsteher führt aus, dass mit einer solchen Auflandung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Landwirtschaftsbodens erreicht werden kann. Es bestehe Handlungsbedarf im Gebiet Familienteile, wo der Boden stark abgesackt ist. Es handle sich um hochwertigen Humus, der bestens für eine Aufschüttung geeignet ist.

Antrag:

  1. Genehmigung eines Nachtragkredites mit einem Kostendach von CHF 10'000.-- für die Erstellung von zwei Humusdepots für die Gemeinde.
  2. Genehmigung eines Nachtragkredites mit einem Kostendach von CHF 50'000.-- für die Projektierung und Ausführung der Auflandung „Familienteile“.
  3. Die Auflandung gemäss Konzept Klaus Büchel Anstalt, Mauren zu realisieren. Als Projektleiter wird Martin Büchel eingesetzt.

Beschluss

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FBP)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FBP)
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen 
     

6. Nachtragskredit für die Ausweitung des Anleinegebots und Betretungsverbots nach Artikel 5 Absatz 4 des Hundegesetzes - 79

Antragsteller: Land- und Forstwirtschaftskommission

Auftrag:
Die Forst- und Landwirtschaftskommission wurde von verschiedenen Personen und Organisationen ersucht, sich der Problematik der Hundehaltung auf öffentlich zugänglichen Flächen anzunehmen.

Bericht:
Nach eingehender Überprüfung stellte die Kommission folgendes fest:

  1. Das neue Hundegesetz wird von der Mehrheit der Hundehalter falsch interpretiert oder entzieht sich derer Kenntnis.
  2. Verhaltensarten der Hunde in nicht alltäglichen Situationen werden von den Hundehaltern als auch von Passanten teils falsch eingeschätzt.
  3. Konzentrieren sich die Übergriffe von Hunden auf Passanten im Gebiet entlang der „Schwarz Strässli“ und die auf Wildtiere in den Gebieten „Tentscha und Armaguet“.
  4. Fehlt einem grossen Teil der Hundehalter die Moral i.S. Umwelthygiene.
  5. Fehlen Kontrolle und Aufklärung.

Die Land- und Forstkommission zog bei ihren Sitzungen Gemeindepolizist und Jagdaufseher Nägele Thomas bei. Weiters wurden Fachauskünfte von Dr. Peter Malin eingeholt.

Beschluss:
Die Land- und Forstwirtschaftskommission fasste folgende Beschlüsse, welche als Anträge dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden sollen:

  1. Die Öffentlichkeit soll mittels Gemeindekanal und dem Informationsblatt „Eschen Info“ informiert und Aufgeklärt werden. 
  2. Von einer generellen Leinenpflicht im Gebiet „Schwarze Strasse“ soll vorerst abgesehen werden.
  3. Im Gebiet „Tentscha“ soll eine generelle Leinenpflicht eingeführt werden.
  4. Im Gebiet „Armaguet“ (Naturschutzgebiet Schwabbrünnen – Nendler Röfi bis zur „Schwarz Strässli“) soll ein Betretungsverbot für Hunde verfügt werden.
  5. Jagdaufseher und Jagdpächter sollen Kontrollen und nötigenfalls Anzeigen an das zuständige Amt über den Gemeindepolizist tätigen.
  6. Die vom Gesetz vorgeschriebene Beschilderung in den genannten Gebieten soll erstellt werden.

Der Ressortinhaber Land- und Forstwirtschaft führt aus, dass immer wieder Vorfälle von Hundeverunreinigungen in unserem Naherholungsgebiet und Übergriffe auf Passanten und Tiere erfolgten. Dazu kommt die Verunreinigung von Futtermaterial, was leider in Prozenten nicht erfasst werden kann, da darüber nicht Buch geführt wird.

Antrag:

  1. Erlass eines Anleinegebots im Gebiet (Flur) „Tentscha“ unter der Voraussetzung, die Gemeinde Gamprin erlässt auf Ihrem Hoheitsgebiet ein gleiches.
  2. Erlass eines Betretungsverbotes für Hunde, beginnend vom Naturschutzgebiet „Nendler Röfi“ über das „Armaguet“ bis zum „Schwarz Strässli“.
  3. Genehmigung eines Nachtragkredites mit einem Kostendach in der Höhe von CHF 8'000.-- für die Anschaffung und Aufstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschilderung.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FBP)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (2 FBP)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FBP)

 

7. Primarschule Eschen - Arbeitsvergabe - 80

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Primarschule Eschen erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG).

Aufgrund des Offertvergleiches und gemäss der Schlussbeurteilung der Vergabekriterien soll die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden.

Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer:

BKP 227.1 Graffitischutz KV CHF 43'000.00 an die Fa. PSS Interservice AG, Geroldswil zum Offertpreis von CHF 59‘882.50.

Anmerkung:
Gemäss dem einstimmigen Beschluss der Baukommission Primarschule Eschen vom 20. Januar 2009 sollen die im 2007 zurückgestellten Arbeiten aufgrund der letzten Kostenprognose im 2009 ausgeführt werden.

Die Mehrkosten der Offertsumme gegenüber dem Kostenvoranschlag sind in den subventionierten und teuerungsindexierten Gesamtanlagekosten abgedeckt.

Antrag:
Der Bereich Bauwesen beantragt die Arbeit, an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben:
Der Gemeinderat nimmt den Zirkularbeschluss vom 8. April 2009 zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 8 Ja, 3 Nein (2 FBP, 1 VU).

 

8. Baugesuch Anbau Schuppen und Ausbau Keller beim Haus Nr.  15, auf Parz. Nr. 1223, Silligatter, Eschen - 81

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Anbau eines Schuppen und der Ausbau des Kellers beim Haus Nr. 15 auf Parz. Nr. 1223, Silligatter Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgender Ausnahme und Auflage

Ausnahmen:
Grenzbaurecht
Das Baugesuch braucht ein Grenzbaurecht zur Parz. Nr. 1277. Gestützt auf Art. 44 Bst. 2) kann mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarn ein Grenzbaurecht erteilt werden.

Ausnahme
Das umschriebene Rechteck ist bereits heute 27.75 m x 16.00 m. Die geplante Baute befindet sich innerhalb dieses Rechteckes.

Begründung:
Gestützt auf Art. 45 Bst. 5) können im Einverständnis der Beteiligten und aus Gründen einer zweckmässigen Überbauung verringerte Gebäudeabstände bewilligt werden, wobei auf die Belichtung, Orientierung, Siedlungsqualität, sowie auf die Belange des Brandschutzes Rücksicht zu nehmen ist.

Auflagen:
Die nachstehenden fehlenden Planunterlagen sind vor Weiterleitung an das Hochbaumt zu erbringen:

  • Formular Erdbebensicherheit
  • Dienstbarkeitsvertrag Grenzbaurecht zur Parz. Nr. 1277.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den Ausnahmen und Auflagen zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

9. Baugesuch Fenster- und Fassadensanierung beim HS Nr. 15 - 82

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Fenster- und Fassadensanierung beim Haus Nr. 15 auf der Parzelle Nr. 554, Grasgarten, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen und die Planungskommission beantragen beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch ist im vereinfachten Verfahren zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Werner Bieberschulte ist im Ausstand

 

10. Baugesuch Wintergarten – Terrassenanbau beim Haus Nr. 30, Parz. Nr. 3382, Castellstrasse, Nendeln - 83

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Wintergartens und der Terrassenanbau beim Haus Nr. 30 auf Parz. Nr. 3382, Castellstrasse, Nendeln
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Ausnahmen und Auflagen

Ausnahmen:

  1. Näherbaurecht
    Das Baugesuch braucht ein Näherbaurecht im Süden von 3.50 m auf 2.20 m zur Parz. Nr. 3381.
    Begründung:
    Gestützt auf Art. 44 Bst. 2) kann mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarn ein Grenzbaurecht erteilt werden.
  2. Gebäudeabstand
    Das Baugesuch braucht einen Gebäudeabstand von 7.00 m auf 5.70 m.
    Begründung:
    Gestützt auf Art. 45 Bst. 5) können im Einverständnis der Beteiligten und aus Gründen einer zweckmässigen Überbauung verringerte Gebäudeabstände bewilligt werden, wobei auf die Belichtung, Orientierung, Siedlungsqualität, sowie auf die Belange des Brandschutzes Rücksicht zu nehmen ist.

Auflagen:
Die nachstehenden fehlenden Planunterlagen sind vor Weiterleitung an das Hochbauamt zu erbringen:

  • Formular Erdbebensicherheit
  • Privatrechtliche Vereinbarung Näherbaurecht zur Parz. Nr. 3381.
  • Der Grenzabstand im Norden hat 3.50 m bis Anfang Säule zu betragen. Ist zu überarbeiten.

Antrag:
Das Baugesuch ist mit den Ausnahmen und Auflagen zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Baugesuch; Neubau Mehrfamilienhaus auf Parz. Nr. 3717, Meder, Nendeln - 84

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parz. Nr. 3717, Meder, Nendeln. Diese Parzelle befindet sich in der 2. Bautiefe in einem umlegungsbedürftigen Gebiet. Bereits im April 2003 sind die Grundeigentümerin und der Architekt schriftlich informiert worden, dass ihre Parzellen in ihrer Form und Lage nicht baureif sind und es sinnvoll wäre eine Baulandumlegung anzuordnen.

Die Gemeinde Eschen hat die BU nicht angeordnet, aber zu einem Informationsabend eingeladen. Die Grundeigentümer wurden über die Vorteile einer grossen Umlegung informiert. Bei einer fakultativen Abstimmung hat sich die Mehrheit gegen eine Durchführung ausgesprochen.

Daraufhin hat sich die Planungskommission erneut mit der Thematik befasst und dem Gemeinderat  auf die Sitzung vom 3. März 2004 (Trakt. 04.04.029) 2. Anträge vorbereitet.
Der Gemeinderat hat sich gegen eine Anordnung der „Mini BU Meder“ ausgesprochen und stattdessen den Weg zu einer Baubewilligung über eine Vereinbarung zugestimmt.

Die Vereinbarung wurde dann auch am 20.12.2004 von der Gemeinde gegengezeichnet.
Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde das Baugesuch seitens der Bauherrschaft nicht weiterbearbeitet.
Am 29. Okt. 2008 wurde ein neues Baugesuch eingereicht. Das Baugesuch wurde auf der Grundlage des GR-Entscheides vom 03. März 2004 geprüft.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass dieses auf eine maximale Ausnützung und minimale Grenzabstände ausgelegte Bauvorhaben den Spielraum für eine zukünftige Baulandumlegung einengt. Da von der zukünftigen Erschliessung auch keine Vorprojekte bestehen, muss die spätere Projektierung der Erschliessungsanlage, insbesondere bezüglich Höhenverhältnisse an dieses Bauvorhaben angepasst werden. Weiters existiert auch kein Entwässerungskonzept des Gebietes Meder. Eventuell muss im Bereich der Zufahrt bzw. Vorplatzes des geplanten Gebäudes eine öffentliche Kanalisation geführt werden. Die Realisierung dieses Bauvorhaben wird die Kosten der zukünftigen Planungen und Erschliessungen verteuern.

Einsprachen:
Die Eigentümerinnen von drei Nachbarparzellen haben gegen das Baugesuch am 03.12.2008 eine gemeinsame Einsprache erhoben. Am 03.02.2009 fand die Vermittlungsverhandlung statt, an der keine gütliche Regelung zustande kam.

Die Einsprachewerberinnen machen neun Einsprachegründe geltend. Bei den Einsprachegründen zu 1. (insoweit der Bestand der Dienstbarkeit betroffen ist), zu 4. (insoweit Dienstbarkeiten betroffen sind), zu 8. und zu 9. handelt es sich um privatrechtliche Einsprachegründe. Da im Vermittlungswege keine gütliche Regelung zustande kam und da die beim Landgericht eingereichte Klage wieder zurückgezogen wurde, gelten diese Einsprachegründe als zurückgenommen.

Insoweit die öffentlich-rechtlichen Einsprachegründe betroffen sind, ist zu unterscheiden, ob es sich um solche des Gemeindebaurechts oder des Landesbaurechts handelt. Der Gemeinderat hat sich nur mit ersteren auseinanderzusetzen. Bei den Einsprachegründen zu 1. (insoweit die Erschliessung betroffen ist), zu 2., zu 3., zu 4. (insoweit die Erschliessung betroffen ist), zu 5. und zu 7. handelt es sich um öffentlich-rechtliche Einsprachegründe des Landesbaurechts. Diesbezüglich wird die Einsprache zur Behandlung und Entscheidung an das Hochbauamt weitergeleitet.

Hinsichtlich des Einsprachegrundes zu 6. fehlt es den Einsprachewerberinnen an der Beschwer. Sie thematisieren die Einhaltung der Grenzabstände im Falle einer öffentlichen Erschliessung. Um eine solche geht es im gegenständlichen Baugesuch aber gar nicht. Eine öffentliche Erschliessung erfolgt im Rahmen einer Baulandumlegung. Ein Baulandumlegungsverfahren im Gebiet der zu überbauenden Parzelle existiert ebenso wenig wie eine Bausperre, sodass den Einsprachewerberinnen die Beschwer bezüglich des Einsprachegrundes zu 6. fehlt. Diesbezüglich ist mit einer Zurückweisung zu reagieren.

Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches mit den erwähnten Auflagen und die Zurückweisung der Einsprache durch den Gemeinderat bzw. deren Weiterleitung an das Hochbauamt.
Das Baugesuch von Daniel Kranz, Firma Kranz & Partner AG, Obere Au 34, 9495 Triesen, vom 27.11.2008, betreffend die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Eschner Parzelle Nr. 3717, Meder, Nendeln, wird mit folgenden Auflagen genehmigt:

Auflagen:

  1. Veränderung Zufahrt:
    Durch die Veränderung des Längenprofils der Zufahrt sind Geländeanpassungen an den Nachbarparzellen notwendig. Diese sind im Detail mit entsprechenden Querprofilen aufzuzeigen. Es ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümer der Nachbarparzellen einzuholen
  2. Zukünftige Baulandumlegung Meder:
    Bezüglich einer zukünftigen Baulandumlegung ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Eschen abzuschliessen, welche im Grundbuch anzumerken ist. Folgende Punkte sollten geregelt werden:
    - Bodenabgabe
    - Anpassungsarbeiten ist Sache des Eigentümers (Rückbau Zufahrt, Verlegung Parkplatze, Anpassung des Vorplatzes an die neue Erschliessungstrasse, etc.)
  3. Einsprachenbehandlung
    Die gemeinsame Einsprache von Irene Plüss, Meder 9, 9485 Nendeln, Tanja Plüss, Meder 3, 9485 Nendeln, und Janine Graf, Meder 5, 9485 Nendeln, vom 03.12.2008 wird zurückgewiesen bzw., insoweit öffentlich-rechtliche Einsprachegründe des Landesbaurechts betroffen sind, zur Behandlung und Entscheidung an das Hochbauamt weitergeleitet.

Antrag:
Die Abt. Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches mit den Auflagen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

12. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 85

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Günter Meier, Klosagass 1, Nendeln, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind.

Antrag:
Aufnahme von Günter Meier in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

13. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - 86

Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Iwan Bernhard Schurte, Bongerten 39, Eschen, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Bei der Aufnahme des Antragstellers erwirbt auch sein minderjähriges liechtensteinisches Kind das Gemeindebürgerrecht.

Antrag:
Aufnahme von Iwan Bernhard Schurte in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Toni Schächle ist im Ausstand

 

14. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 87

Antragsteller:  Vorsteher

Gesuchstellerin: Martina Silvia Matt, Essanestrasse 113, Eschen

Bericht:
Frau Martina Silvia Matt hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

15. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 88

Antragsteller:  Vorsteher

Gesuchsteller:  Robert Reinhard Matt, Essanestrasse 113, Eschen

Bericht:
Herr Robert Reinhard Matt hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

16. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend des Gesetzes über den Umgang mit Organismen (Organismengesetz; OrgG) - 89

Antragsteller: Vorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend des Gesetzes über den Umgang mit Organismen (Organismengesetz; OrgG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 3. Juli 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird die Forst- und Landwirtschaftskommission beauftragt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

17. Internes Traktandum - 90

18. Internes Traktandum - 91


Eschen, 7. Mai 2009

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

 

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

 

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann Bernadette

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