SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 11/09
Datum, Zeit
Mittwoch, 10. Juni 2009 / 18.00 – 22.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Kindle Albert
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
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Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 09/09 und 10/09 - 111
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Energieplanungsinstrument / -richtplan - Standbericht Energiestadt Label - 112
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Ortsplanungsrevision – Folgearbeiten zum Richtplan - 113
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Anpassung Bauordnung 2002 - 114
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Baulandumlegung Hub Ost – Mutation 700 - 115
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Dr. Albert-Schädler-Strasse
Strassenoberbau-Entwässerung und Baumbepflanzung
Ergänzungskredit zum Verpflichtungskredit - 116
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Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein - 117
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EXPO 2010 in Shanghai, Gemeindebeitrag - 118
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Einsitz in den Gemeindeschulrat - 119
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Baugesuch Parz. 1725, STWE S9926/27, Wirtschaftspark, Eschen - 120
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Baugesuch Parz. Nr. 128, Alemannenstrasse, Eschen - 121
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Baugesuch Parz. Nr. 3380, Castellstrasse, Nendeln - 122
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Vernehmlassungsbericht zum Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) - 123
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Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 124
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Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 125
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Gemeindesteuerzuschlag, Festsetzung des Zuschlagsatzes - 126
1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 09/09 und 10/09 111
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
- Das Gemeinderatsprotokoll 09/09 vom 13. Mai 2009
- Das Gemeinderatsprotokoll 10/09 vom 27. Mai 2009
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Energieplanungsinstrument / -richtplan - Standbericht Energiestadt Label 112
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Präsentation Energieplanungsinstrument/Energierichtplan
Mit Hilfe des Energieplanungsinstrumentes/Energierichtplans sollen Raumentwicklung und Energienutzung besser aufeinander abgestimmt werden. Der Energierichtplan soll sicherstellen, dass das Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschöpft und entsprechende Massnahmen bereits bei der Planung und dem Bau von Anlagen berücksichtigt werden.
Dem Einfluss der Raumentwicklung, insbesondere der Siedlungsentwicklung, auf den Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien wurde in der Vergangenheit wenig Beachtung geschenkt. Durch die zunehmende Belastung von Klima und Umwelt durch die Energienutzung, werden die Nutzung erneuerbarer Energien und die effiziente Energienutzung immer wichtiger. Wenn die vorhandenen Potenziale besser genutzt werden sollen, dann ist eine gute Abstimmung von Raumentwicklung und Energieversorgung notwendig.
Dieses Energieplanungsinstrument soll aufzeigen, wo bei Ortsplanungen entsprechende Vorgaben für die Förderung von erneuerbaren Energien und zur effizienten Energienutzung gemacht werden können. In der Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien in der Gemeinde Eschen ist die Berücksichtigung der energetischen Zielsetzungen in der Raumplanung ebenfalls ein wichtiges strategisches Ziel.
Dieses Energieplanungsinstrument / Energierichtplan ermöglicht die Nutzbarmachung, bzw. das Ausscheiden von geeigneten Gebieten zur Nutzung von erneuerbaren Energieträgern und bewirkt lokal wirksame Schadstoffreduktionen und somit den Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zu reduzieren. Für die Gemeinde resultiert mehr lokale Wertschöpfung. Er ermöglicht eine effiziente Nutzung der Infrastruktur und hilft Fehlinvestitionen zu verhindern. Weiter könnte aufgezeigt werden, in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Massnahmen die Ziele erreicht werden sollen.
Standbericht Energiestadt-Label
In der Sitzung vom 01. Februar 2006 hat der Gemeinderat beschlossen das Label „Energiestadt“ anzustreben.
Nach Abschluss der Phase A wurde der Gemeinderat am 20. Juni 2007 über die Standortbestimmung durch die Fa. Lenum AG (Herr Gerwin Frick) informiert, um am 5. Sept. 2007 anlässlich der Gemeinderats-Sitzung über das weitere Vorgehen, d.h. die Phase B und deren Umsetzung in Angriff zu nehmen.
Die Abteilung Hochbau hat in dieser Hinsicht Massnahmen getroffen, die sie bereits ins Budget 2008 einfliessen liess und im 2009 umsetzt.
Diese Massnahmen beinhalten:
- das Ausarbeiten der Energiebuchhaltung für die Gemeindeliegenschaften
- das Verfassen eines Energiekonzeptes für die Gemeinde Eschen
- das Erstellen des Energierichtplans
- eine Konzepterarbeitung für ein Fernwärmenetz im Gemeindezentrum
- das Erarbeiten eines Mobiltätskonzeptes
Gemäss der Standortbestimmung 2007 zur Erreichung des Energiestadtlabels sind in den Bereichen Mobilität (31%), Kommunale Gebäude und Anlagen (32%), Interne Organisation (40%) Entwicklungsplanung und Raumordnung (43%) und Versorgung, Entsorgung (46%) Nachholbedarf vorhanden. Die Standortbestimmung 2007 ergab ein Gesamttotal von 42% des Massnahmenkataloges.
Nach Umsetzung der obengenannten Massnahmen sowie diverser Verbesserung in anderen Bereichen des Energiestadt-Massnahmenkataloges wurde seit 2007, von damals 42% (siehe Gemeinderats-Protokoll 14/07) eine Steigerung auf 53% erreicht. Dieser Wert von 53% berechtigt dazu, das Label Energiestadt zu beantragen.
Weiteres Vorgehen:
Falls der Gemeinderat sich für die Weiterverfolgung zur Erreichung des Energiestadt-Label entscheidet, sieht das weitere Vorgehen wie folgt aus:
- Verfassen von quantifizierbaren, energiepolitischen Zielsetzungen
- Umsetzung der aus dem energiepolitischen Programm ersichtlichen für 2010/2011 definierten Massnahmen. Arbeitsgruppe Energiestadt fungiert hier als „Triebfeder und Kontrollorgan“.
- Der Labelantrag wird durch den Energiestadtberater zusammengestellt und an den Auditor zur Prüfung weitergeleitet.
- Auditsitzung: Hier bespricht der Auditor mit der Energiestadtkommission den Massnahmenkatalog, stellt Fragen und prüft den Antrag auf seine Richtigkeit.
- Labelkommissionssitzung: Ohne die Beteiligung der Energiestadt-Kommission und Energie-Berater wird hier der Antrag aufgrund der Prüfung des Auditors gut oder nicht gut geheissen und das Label vergeben.
- Labelübergabe: Organisiert durch die Gemeinde in einem von der Gemeinde zu definierenden Rahmen.
Als frühesten Zeitpunkt bei konsequenter Umsetzung sehen wir das Frühjahr 2010.
Personelle Ressourcen
Als Kontrollorgan sowie Triebfeder für die Umsetzung des Energiestadt-Labels ist eine interne Arbeitsgruppe (3 Personen mit insgesamt 30 – 40 Stellenprozent pro Jahr), vorzugsweise aus der Abt. Bauwesen, zu bilden.
Bei diesem Traktandum ist Herr Gerwin Frick von der Firma Lenum AG, Vaduz, anwesend. Herr Frick informiert den Gemeinderat über das Energieplanungsinstrument/Energierichtplan und den Standbericht Energiestadt Label.
Der Vorsteher begrüsst Gerwin Frick und vom Bauwesen Sigi Risch, Martin Büchel, Markus Frieser und Marcel Foser. Herr Frick übernimmt das Wort und führt durch die Powerpoint-Präsentation: Die Daten wurden zugeordnet und analysiert. Inhalt der Präsentation sind der Energiekataster (Grunddaten 2007), die Auswertung desselben, die Indikatorenliste, die CO2-Bilanz und der CO2-Einsparrechner, Energierichtplan und der Energiestadt-Zwischenstand.
Dem Energiekataster und der CO2-Bilanz liegen folgende Daten zugrunde: Mobilität, Stromverbrauchs- und Wärmeverbrauchsdarstellung (Energieressourcen) im Hektarraster, die Auswertung der Nutzungskategorien und die Berechnung der CO2-Bilanz und deren möglichen Einsparung.
Für die Berechnung der Mobilität wurden statistische Daten (Fahrzeugart, Hubraum, Sitzplätze, Treibstoffe), die Durchschnitts-km-Leistung FL und die Hochrechnung des Energieverbrauchs herangezogen.
Für die Auswertung nach Nutzungskategorien SIA wurden die Gebäudeanlagen in Schulen, Verwaltung, Restaurants, Industrie und Wohneinheiten (MFH und EFH), etc. unterteilt. Die Industrie bildet den Hauptbestandteil beim Energieverbrauch, gefolgt von Wohnbauten und Schulen.
Die Wärme- und Stromverbrauchsdarstellungen im Hektarraster zeigen bildlich auf, in welchen Gebieten der Gemeinde die intensivsten Energiebezugsbereiche liegen. Diese Darstellung könnte als Grundlage für eventuelle Fernwärme-Erschliessungen dienen. Die Indikatorenlisten in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität/Wasser dienen als Benchmark um Vergleiche anzustellen. Schaan und Triesen arbeiten bereits mit dem Energiestadt-Label und halten ihren Verbrauch etwas tiefer wie Eschen.
Weiters werden Auswertungen bezüglich Energieträger-Mix Wärme und Mobilität aufgezeigt. Aus dieser geht hervor, dass im Bereich des Energieträger-Mix Wärme fast 80% sowie Öl mit 18% die grössten Energie-Ressourcen bilden. Dies zeigt auf, dass sehr starkes Verbesserungs-Potential im Bereich erneuerbarer Energien liegt.
Im Wasserverbrauch liegt Eschen im guten Durchschnitt einer Gemeinde dieser Grösse.
Die Auswertung im Energieträgermix Mobilität zeigt auf, dass 55% der Fahrzeuge mit Benzin und 44% mit Diesel betrieben werden. Hier könnten Fördermassnahmen helfen, um mehr gas- und strombetriebene Fahrzeuge auf dem Gemeindegebiet zu realisieren.
Dank dieser Auswertungen lassen sich Massnahmen ableiten, um Verbesserungen anzustreben. Es wird empfohlen, im 4-Jahres Rhythmus diese Erhebungen zu machen.
Weiters wird die CO2-Bilanz und der CO2-Einsparrechner durch Herr Frick erklärt.
Das Energieplanungsinstrument (Energierichtplan), Stand 2007, zeigt auf, wo Fotovoltaik-, thermische Solaranlagen und alternative Wärmeerzeugungen sowie wärmetechnische Gebäudesanierungen vorhanden sind.
Auswertung 2009
Wir haben eine gute Auswertung – die Ausgangslage ist gut – 50% werden benötigt, die Gemeinde Eschen ist auf guten Weg, noch besteht grosses Verbesserungspotential. Die Auswertung zeigt auf, dass in der internen Organisation grosser Handlungsbedarf besteht. Dazu werden Mitarbeiter mit gesamthaft 30 Stellenprozenten benötigt, die dieser Materie kundig sind. Von 42% sind wir heute auf 53% - diese Steigerung wurde erreicht, weil in der Entwicklungsplanung und Raumordnung sowie im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen von der Abteilung Bauwesen Massnahmen wie Richtplan 2009, die Erstellung eines Energierichtplans, die Energie-Buchhaltung sowie das Anstrebens eines Mobilitätskonzeptes umgesetzt und eingeführt wurden.
Antrag:
- Kenntnisnahme Präsentation Energieplanungsinstrument/Energierichtplan
- Kenntnisnahme Standbericht Energiestadt-Label
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
3. Ortsplanungsrevision – Folgearbeiten zum Richtplan 113
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Die Phase A ist durch die Genehmigung des Richtplanes 2009 abgeschlossen.
Die Phase B beinhaltet
- die Überarbeitung Zonenplan/ Bauordnung auf der Basis der neuen Gesetzgebung (CHF 80‘000.- + 20‘000.-) CHF 100‘000.-
- die Fertigstellung des Richtplanes (Ämterrundlauf / Öffentlichkeitsarbeit / Anpassungen) ist noch mit folgenden Kosten zu rechnen:
CHF 20‘000.-
Damit die mit dem Richtplan angestossenen Aufgaben fortgesetzt werden können, sollte die Fortsetzung der Raumplanungsarbeiten an die ARGE Atelier Schneider Partner, Burgdorf und Hanno Konrad Anstalt Schaan-Eschen, mit dem Grundkredit von CHF 120‘000.- freigegeben werden, insbesondere auch um die baurechtlichen Bedürfnisse aufgrund des neues Baugesetzes und der neuen Bauverordnung abdecken zu können.
Für die Jahre Mitte 2009 - Mitte 2011 ergäben sich somit in der Übersicht folgende Aufwendungen zur Ortsplanungsrevision:
- Erstellung Dokumentation Öffentlichkeitsarbeit Richtplan:
- Bürgernahe Vermittlung
CHF 20‘000.-
- Einzelkredite Stellungnahmen Bauvorhaben / Strassenraum:
- Annahme über 2 Jahre / 20 x CHF 500 - 2'500.-
CHF 30‘000.-
- Begleitung Umsetzung der Lösungsansätze LA 1, 4, 5
- Annahme (1LA) durchschnittlich ca. 40 Stunden
CHF 20‘000.-
- Für weitere Überbauungsrichtpläne und Überbauungspläne sowie eventuell das Strategische Umwelt-Prüfungsgesetz zum Zonenplan ist in den kommenden 2 Jahren (Mitte 2009 / Mitte 2011) von folgendem Kreditbedarf auszugehen:
- Annahme 2 - 4 Pläne zu erarbeiten à durchschnittlich CHF 20'000.- ergibt eine Kreditschätzung für 2 Jahre von CHF 80‘000.-
Die oben erwähnten Kredite wären fallweise aufgrund detaillierter Kostenschätzungen freizugeben. Alle erwähnten Arbeiten würden nach effektivem Stundenaufwand zu den aktuellen Ortsplanungstarifen abgerechnet.
Zur Bearbeitung raumrelevanter Aufgaben von Mitte 2009 bis Mitte 2011 ist somit mit ca. CHF 150'000.- pro Jahr zu rechnen.
In diesen Kosten sind die Kredite für weitere Arbeiten von Spezialisten (Verkehrsplaner, Bauingenieure für den Tiefbau, Rechtsgutachten…) nicht enthalten.
Budget 2009
Konto Nr. 781.581.01 Orts- und Raumplanung CHF 210‘000.- budgetiert. Das Budget darf im Normalfall nicht überschritten werden.
Bei diesem Traktandum sind vom Bauwesen Sigi Risch und Martin Büchel anwesend. Der Ressortinhaber Bau übernimmt das Wort und führt an, dass bis zum 1. Kasten im Antrag die bereits angefallenen Kosten gemäss Offerte plus CHF 20‘000.-- für Mehrkosten aufgeführt sind. Darunter sind die anfallenden Kosten der nächsten 2 Jahre.
Antrag:
- Vergabe und Fortsetzung der Raumplanungsarbeiten an die ARGE Atelier Schneider Partner, Burgdorf und Hanno Konrad Anstalt Schaan-Eschen.
- Das Kostendach von Fr 100‘000.-- für die Phase B wird freigegeben und dem Verpflichtungskredit von 2009 – 2011 zugestimmt.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
4. Anpassung Bauordnung 2002 114
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Mit der Genehmigung des Richtplanes 2009 ist in der Folge die Bauordnung mit Zonenplan anzupassen. Im Normalfall dauert eine solche Überarbeitung ca. 1 Jahr. Am 1. Oktober 2009 tritt das neue Baugesetz in Kraft welche einige Änderungen in der Bauordnung erfordern. In der Raum- und Ortsplanungs-Kommission wurde festgelegt, dass nur Änderungen in der Bauordnung stattfinden sollen die unbedingt erforderlich sind. Ansonsten sollen die Anpassungen mit der Gesamtrevision Bauordnung erfolgen (ca. 2010).
Zurzeit stehen folgende Art. zur Diskussion:
- Art. 14:
In der Reservezone stehen Bauten und Anlagen die alle vor 30 bis 50 Jahren erbaut worden sind. In letzter Zeit häufen sich die Anfragen auf Sanierung, Umbau und Erweiterung der Anlagen. Die heutig Formulierung ist sehr restriktive Formuliert und lässt ohne Ausnahmen keine standardgemässe Sanierung zu. In enger Zusammenarbeit mit Stabstelle für Landesplanung und Hochbauamt wurde eine Formulierung gefunden, die bei Bauten und Anlagen in der Reserve-Zone eine zeitgemässe Sanierung mit Neubauten zulässt. (siehe Anhang)
- Art. 20 Nutzungs- und Baumasse
Spalte max. Gebäudehöhe bei den Linien Industrie und Gewerbezone Brühl die Zahl 15 mit der Fussnote 1), Industrie- und Gewerbezone Tiergarten die Zahl 20 mit der Fussnote 1) zu ersetzen. Bei der Fussnote 1) das Wort Überbauungsrichtplan zu streichen.
Zur Diskussion steht hier ebenfalls die max. Gebäudehöhe in den Wohnzonen. Die Raum- und Ortsplanungs-Kommission empfiehlt hier die Gesamtrevision der Bauordnung abzuwarten.
- Ausnützungsziffer
Aufgrund der neuen Berechnungsart der Bruttogeschossfläche indem man die Aussenwände nicht mitrechnet, ergibt es eine indirekte Ausnützungsziffer - Erhöhung von ca. 10 - 15%. Grundsätzlich sollte hier eine Reduktion stattfinden. Eine alternative Lösung dazu wäre, die anderen räumlich-relevanten Parameter wie Grenzabstandberechnung, Freihalteflächen festlegen, Überbauungspläne etc. neu zu definieren und in der Bauordnung festzulegen.
Auch bei diesem Traktandum sind die Herren Sigi Risch und Martin Büchel, Abteilung Bauwesen anwesend. Der Ressortinhaber Bau verteilt den Zonenplan und weisst daraufhin, dass überall bei den roten Kreisen Reservezonen sind. Der Reservezonenartikel in unserer Bauordnung ist nicht mehr zeitgemäss und wurde mit der Landesplanung besprochen. Der Art. 14 wurde von den Amtsstellen gutgeheissen.
Der Art. 20 ist etwas kritischer – aufgrund des neuen Baugesetzes haben wir ohne Anpassung der Bauordnung keine Chance, unseren Richtplan einzuhalten. Bis zur Fertigstellung der neuen Gemeinde-Bauordnung sollen lediglich die Werte in der Industriezone angepasst werden. Er gehe davon aus, dass die anderen zum jetzigen Zeitpunkt nicht diskutiert werden.
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Art. 14 Reservezone der Bauordnung in seiner neuen Fassung zu.
- Der Gemeinderat stimmt der Abänderung des Art. 20 Nutzungs- und Baumasse der Bauordnung C Bau- und Gestaltungsvorschriften wie unter Ziffer 2 vorgeschlagen zu.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. c zum Referendum ausgeschrieben.
5. Baulandumlegung Hub Ost – Mutation 700 115
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Walter Marxer, Hub 32, Eschen, stellt Antrag, eine Teilfläche von 541 m2 der Stammparzelle Nr. 1674 abzutrennen.
Gemäss Gesetz über die Baulandumlegung, Art. 5, Abs. 3) bedürfen tatsächliche und rechtliche Änderungen an Grundstücken im Umlegungsgebiet einer Bewilligung des Gemeinderates. Die Teilfläche von 541 m2 entspricht der Bruttofläche, die mit in die Baulandumlegung einbezogen wurde. (Beilage 2)
Der Leiter Bauwesen erklärt, dass die Umlegung noch nicht rechtskräftig ist und bei der Regierung liegt. Gemäss Gesetz muss die Gemeinde zustimmen.
Antrag:
Der Gemeinderat wolle der Mutation 700 gemäss Gesetz über die Baulandumlegung vom 3. Juli 1991 zustimmen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
6. Dr. Albert-Schädler-Strasse
Strassenoberbau-Entwässerung und Baumbepflanzung
Ergänzungskredit zum Verpflichtungskredit 116
Antragsteller: Bauverwaltung Leiter Tiefbau
Bericht:
Strassenoberbau-Entwässerung und Baumbepflanzung
An seiner Sitzung vom 27. September 2006 genehmigte der Gemeinderat Eschen das überarbeitete Bauprojekt Ausbau Dr. Albert Schädler-Strasse mit Verpflichtungskredit von CHF 1‘910‘000.00.
In den Jahren 2007 und 2008 wurde die Strasse dann in der bewilligten Form ausgebaut. Im Budgetjahr 2009 sollten lediglich noch die Deckbelagsarbeiten ausgeführt werden.
Im überarbeiteten Projekt vorgesehen waren 15 Alleebäume zwischen Strasse und Fussgängerbereich verteilt auf die gesamte Länge der Strasse.
Im Frühjahr 2008 wurden von der Alex Kind Gartengestaltung Anstalt Gamprin, die ersten 10 Ahornbäume in die vorbereiteten Pflanzgruben gepflanzt. Nach kurzer Zeit wurde an vier dieser Bäume eine merkliche Veränderung festgestellt. In einer ersten Annahme wurde auf zu wenig Wasser geschlossen. Die Bäume sollten in ihrer Anwuchsphase gewässert werden. Im Frühherbst 2008 wurde dann festgestellt, dass in den Pflanzgruben dieser vier Bäume nicht zu wenig Wasser sondern „Staunässe“ vorherrscht. In der KW 37 wurden die vier Bäume aus den Pflanzgruben entfernt und es hat sich bestätigt, dass die Bäume mit Ihrem Wurzelwerk im angestauten Wasser standen und demzufolge abgestorben sind.
Anfang November 2008 wurde daraufhin veranlasst, zur definitiven Feststellung der Schadensursache, eine Baumgrube ca. 1.50 – 2.0 m tief auszuheben. Die Baumgrube war bis ca. 0.60 m unter Terrain mit Wasser gefüllt.
In den vergangenen Monaten wurden dann Wasserstandsmessungen durchgeführt. Der Wasserspiegel hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nur im Zentimeter Bereich verändert.
Aufgrund der Fachkompetenz der Alex Kind Gartengestaltung Anstalt und der Stellungnahme dessen Lieferanten, müssen wir leider darauf hinweisen, dass die bestehenden Baumgruben in der jetzigen Situation nicht mit Alleebäumen bepflanzt werden können. Auch können keine Alternativen Pflanzen vorschlagen werden, die in den Baumgruben im jetzigen Zustand eine Überlebenschance haben.
Um diesen Ahorn Bäumen eine Überlebenschance in den vorgesehenen Pflanzgruben zu gewährleisten ist es unerlässlich, den jetzigen Wasserstand auf ca. 80cm ab Terrain dauerhaft abzusenken und das Wasser abzuführen.
Das vorliegende Resultat der Wasserstandmessung hat zwei zu klärende Punkte. Zum einen, was die Lösungen betreffend der Bepflanzung der mit Wasser gefüllten Baumgruben angeht, zum anderen, ist der Strassenoberbau (Fundation) durch das stehende Wasser für den Frost anfällig. Wird dieses Wasser nicht abgeleitet, oder sinkt der Wasserspiegel nicht selbstständig, ist mittelfristig mit Frostschäden zu rechnen.
Diese zwei Punkte wurden intern und mit externen Fachpersonen diskutiert und man kam zum Schluss, dass die Strasse auf ihrer Südseite drainiert werden müsste. Die Ableitung könnte auf öffentlichem Grund in den Bach im Baugebiet Grosser Britschen eingeleitet werden. Die Länge der Ableitung in den Bach beträgt 125 m.
Die Entwässerungsleitung südlich der Dr. Albert Schädler-Strasse kann dabei nur in privaten Grund zu liegen kommen. Die Länge der Sickerleitung entlang der Strasse beträgt ca. 75 Laufmeter. Diesbezüglich müssen Durchleitungsrechte eingeholt werden.
Der Kostenvoranschlag für den Bau der Leitungen und die erneute Bepflanzung mit Ahorn-Bäumen beläuft sich auf CHF 50'000.00 wobei die erneuten Pflanzarbeiten durch die Alex Kind Gartengestaltung Anstalt kostenlos durchgeführt werden. Die Ingenieurleistungen betreffend den bereits erfolgten und noch anfallenden Abklärungen in Zusammenhang mit dem Stauwasser und der Neubepflanzung der Baumgruben werden durch die Hanno Konrad Anstalt getragen.
Im Budget 2009 ist die Summe von CHF 150‘000.00 für die Deckbelagsarbeiten und Anpassungen am Projekt Schaffhauserische Familienstiftung vorgesehen. Diese Anpassungssummen werden in diesem Jahr nicht benötigt. Aufgrund dessen ist die Summe für erwähnten Antrag im Budget enthalten.
Erhöhung Verpflichtungskredit
Die Planungskommission hat an ihrer Sitzung vom 18.09.2006 den Gestaltungsplan Ausbau Dr. Albert Schädler-Strasse genehmigt und dem Gemeinderat für die Bewilligung empfohlen. Dabei wurde die Anzahl der Bäume von 10 auf 15 erhöht und die Randabschlüsse für die Trennung Strassenraum und Fussgängerbereich als vierreihige Pflästerung festgelegt.
An seiner Sitzung vom 27. September 2006 genehmigte der Gemeinderat Eschen das Bauprojekt Ausbau Dr. Albert Schädler-Strasse mit den empfohlenen Änderungen.
Im damals vorliegenden Kostenvoranschlag konnten diese Änderungen noch nicht berücksichtigt werden. Der genehmigte Verpflichtungskredit von CHF 1'910'000.00 basierte auf dem Projektstand vor den oben erwähnten Änderungen.
Im Zeitraum Oktober 2006 bis Januar 2007 wurde das Projekt überarbeitet und der entsprechende Kostenvoranschlag ergänzt. Die Mehrkosten wurden im Technischen Bericht vom Januar 2007 aufgezeigt. Da zum damaligen Zeitpunkt das Preisniveau der einzelnen Arbeitsgattungen schwer abschätzbar war, wurde auf eine Erhöhung des Verpflichtungskredites auf den Kostenvoranschlag verzichtet.
Zusätzlich konnten damals nicht alle Gegebenheiten, wie z.B. Ableitung Quellwasser Fronabünt, Tal und Güediga oder Gestaltung Gemeindeparzelle Nr. 2199, abschliessend beantwortet werden.
Für die Fertigstellungsarbeiten an der Dr. Albert Schädler-Strasse muss nun der Verpflichtungskredit auf die Kostenvoranschlagsumme vom Januar 2007 erhöht werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf CHF 2'190'000.00. In dieser Summe inkludiert sind die bereits erwähnten Projektänderungen, die vorgeschlagenen Erweiterungen für die Entwässerung des Strassenoberbaus und der Baumgruben, sowie die noch anfallenden Anpassungsarbeiten an die Liegenschaft Parz. Nr. 374. (Schafhauser‘sche-Familienstiftung)
In den verschiedenen Jahresbudgets waren und sind die Summen jeweils abgedeckt.
Der Leiter Bauwesen und der Leiter Tiefbau sind bei diesem Traktandum anwesend und Martin Büchel erklärt den Sachverhalt. Obwohl mit der Strasse ein schönes Bauwerk entstanden ist, hat es sich zu einer unglücklichen Angelegenheit entwickelt. Letztes Jahr wurden 10 Bäume gepflanzt und aus der Besorgnis heraus, dass sie zu wenig Wasser bekommen – speziell auch, nachdem die Abteilung darauf hingewiesen wurde, dass die Bäume vertrocknen, regelmässig gegossen. Nachdem diese sich trotz sorgfältiger Wässerung nicht erholten, wurde festgestellt, dass sie in Staunässe stehen und 4 von diesen eingegangen waren. Der Untergrund wurde geprüft und festgestellt, dass ab 50 – 60 cm unter Terrain Wasser vorhanden ist. Das Wasser kann nicht durch den Torfboden abtransportiert werden.
Es wurde eine weitere Variante mit Schwarzpappel geprüft. Diese vertragen das Wasser - jedoch sei das Problem hier, dass sie zu gross wachsen und immer wieder gekappt werden müssten. Es gehe nicht allein um die Bäume, entscheidender sei, dass der Strassenoberbau durch das Wasser nicht beschädigt wird.
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Strassenoberbau-Entwässerung und der erneuten Ahorn-Bepflanzung zu.
- Genehmigung zur Ergänzung des Verpflichtungskredites von CHF 280‘000.00 mit der Verpflichtungskredits-Dauer bis und mit dem Jahre 2010
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
7. Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein 117
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Gemeinden des Bezirks Werdenberg und des Fürstentums Liechtenstein sind in diesen Wochen aufgerufen, über einen Beitritt zum Verein „Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein“ zu befinden. Gemäss den vorliegenden Statuten streben die beteiligten Gebietskörperschaften mit der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein eine verstärkte Zusammenarbeit, die gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung für die Agglomeration sowie eine effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben an.
Im Rahmen ihrer Agglomerationspolitik lancierte die Schweiz ab dem Jahre 2004 die so genannten Agglomerationsprogramme, um die Koordination der bereichsübergreifenden Themen innerhalb der Agglomerationen zu ermöglichen. Die Agglomerationen (nach Definition des schweizerischen Bundesamtes für Statistik BfS) werden darin eingeladen, ein auf die nächsten zwanzig Jahre angelegtes Aktionsprogramm auszuarbeiten, das den Handlungsbedarf sowie die vorgesehenen Lösungen der anstehenden Probleme aufzeigt. Grenzübergreifende Agglomerationen sind dabei – mit gleichwertiger Beteiligung der Nachbarländer – explizit mit einbezogen.
Der schweizerische Staat stellt Beiträge an die Investitionen im Agglomerationsverkehr in Aussicht. Er verlangt dafür die Schaffung von Agglomerationsprogrammen „Verkehr-Siedlung“ – die Themen mit dem dringendsten Handlungsbedarf – sowie die Bildung von Trägerschaften zum „Betrieb“ dieser Agglomerationsprogramme. Aufgabe der Trägerschaften ist es, die horizontale und vertikale Zusammenarbeit in einer Agglomeration zu institutionalisieren und – im Falle der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein – gegenüber dem Schweizer Bund und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein als Ansprechpartner der Agglomeration aufzutreten.
Im Jahr 2007 startete die Region Werdenberg im Beisein von Vertretern des Fürstentums Liechtensteins das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein. Am 27. November 2008 diskutierten Regierungsvertreter des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St. Gallen, die Liechtensteiner Gemeindevorsteher und die Werdenberger Gemeindepräsidenten die Vollmitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein und seiner Gemeinden beim Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein sowie mögliche Formen einer gemeinsamen Trägerschaftsorganisation. An dieser Sitzung wurde das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen beauftragt, eine Programm- und Trägerschaftsorganisation auszuarbeiten. Der Entwurf wurde einem Gremium aus Liechtensteiner und St. Galler Regierungs- und Gemeindevertretern auf Ende 2008 zugestellt und im kleinen Kreis vernehmlasst. Die darauf überarbeitete Fassung der Trägerschaftsorganisation wurde im Februar 2009 an der Liechtensteiner Vorsteherkonferenz und im März 2009 an einer Sitzung der Regionalplanung Werdenberg besprochen und mit überwiegender Mehrheit angenommen.
Aufgrund einer Analyse sämtlicher möglicher Organisationsformen wird in der aktuellen Fassung der Trägerschaftsorganisation der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein die Gründung eines Vereins als Trägerschaft empfohlen. Als Organe des Vereins sind ein Steuerungsausschuss (Vereinsversammlung), eine Programmleitung mit angeschlossener Geschäftsstelle (Vorstand), eine Revisionsstelle sowie Fachausschüsse und unterstützende Dienste nach Bedarf vorgesehen. Gemäss provisorischem Vorschlag betragen die jährlichen Kosten des Programms CHF 175'000.--. Sie sind zur Hälfte von den Gemeinden der Agglomeration und zu je einem Viertel vom Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen zu tragen.
Der Vorsitzende der Liechtensteiner Vorsteherkonferenz und der Präsident der Regionalplanung Sarganserland-Werdenberg weisen auf die grosse Bedeutung des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein für die weitere Entwicklung der Region hin. Insbesondere werden die wertvollen Impulse auf wirtschaftlichem Gebiet und der Rückhalt, den das Agglomerationsprogramm bei den Regierungen in Vaduz und St. Gallen hat, herausgehoben.
Unter Berücksichtigung der Ziele und Vorgaben der Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein wird die Vereinslösung für die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms als die geeignete Organisationsform erachtet. Das weitgehend dispositive Vereinsrecht lässt praktisch beliebige und „massgeschneiderte“ Organisationsformen zu. Die Trägerschaftslösung auf Vereinsbasis hat sich andernorts, beispielsweise in der Agglomeration Schaffhausen, ebenfalls über die Kantons- und sogar Staatsgrenzen hinweg als zweckdienlich erwiesen. Der eingeschlagene Weg über eine Vereinsgründung wird dort ebenfalls als sinnvoll beurteilt.
Die grob budgetierten Kosten entsprechen für die 17 Gemeinden (sechs im Bezirk Werdenberg und elf in Liechtenstein) rund einem Franken pro Einwohner und Jahr. Dies entspricht dem Erfahrungswert der anderen Agglomerationen des Kantons St. Gallen, was als tragbar erachtet wird. Auf der Basis der Einwohnerzahlen 2007 ergibt sich gemäss vorgeschlagenem Kostenverteiler für die Gemeinde Eschen ein Jahresbeitrag in Höhe von CHF 4'700.--.
Der Vorsteher erklärt die Ist- und Soll-Situation und informiert den Gemeinderat, dass bis zum heutigen Datum bis auf zwei Gemeinden alle Liechtensteiner Gemeinden dem Trägerverein beigetreten (Ruggell verhandelt heute ebenfalls). Der Antrag wurde zeitlich begrenzt und an eine Bedingung geknüpft.
Antrag:
- Der Beitritt der Gemeinde Eschen zum Verein „Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein“ wird für eine Dauer von vorerst 3 Jahren beschlossen. Für eine weitere Zugehörigkeit wird die baldige Mitwirkung von Feldkirch vorausgesetzt.
- Der Gemeinderat nimmt die Statuten des Vereins „Agglomeration Werdenberg-Liechtenstein“ sowie die Trägerschaftsorganisation zustimmend zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat erteilt dem vorgeschlagenen Kostenverteilschlüssel seine Zustimmung.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
8. EXPO 2010 in Shanghai, Gemeindebeitrag 118
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Im Jahr 2010 findet die EXPO (Weltausstellung) in Shanghai statt. Der Landtag hat in der März-Sitzung einen Verpflichtungskredit von CHF 4'000'000.00 an den Gesamtkosten von CHF 5'800'000.00 gesprochen. Die zusätzlichen benötigten finanziellen Mittel werden einerseits durch die Stiftung Image Liechtenstein mit CHF 500'000.00, andererseits durch die Wirtschaftsverbände mit CHF 650'000.00 getragen.
Der Vorsteherkonferenz wurde in diesem Sinne beantragt, dass die Gemeinden die restlichen Kosten von CHF 650'000.00 mittragen. Anlässlich der Vorsteherkonferenz vom 26. März 2009 wurde eine grundsätzlich positive Haltung der Gemeindevorsteher für eine Teilnahme kundgetan, welche durch den oben erwähnten Landtagsbeschluss konkretisiert wurde.
Anlässlich der Vorsteherkonferenz vom 30. April 2009 haben sich die Vorsteher noch einmal mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie vertreten nach wie vor die Ansicht, dass sich die Gemeinden an der EXPO 2010 in Shanghai aktiv beteiligen sollen. Insbesondere betonen sie, dass es besonders in der heutigen schwierigen Wirtschaftslage unverantwortlich wäre, wenn sich die Gemeinden selbst ins Abseits stellen und auf die Teilnahme verzichten würden. Zudem kann eine solche Beteiligung auch wertvolle Impulse für die Gemeinden auf internationaler Ebene liefern.
Aus den oben erwähnten Gründen unterstützt die Konferenz der Gemeindevorsteher die Teilnahme der Gemeinden an der Expo 2010 und damit verbunden die vorgeschlagene anteilsmässige Beteiligung an den Kosten, gemäss dem üblichen Kostenschlüssel je Einwohner. Gestützt auf diesen Schlüssel trägt Eschen CHF. 71‘816.60 (was 3'428 Einwohner entspricht).
Der Gemeindevorsteher bringt eine Zusammenfassung und listet die Gemeinden auf, die bis dato zugestimmt haben.
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme an der EXPO 2010 in Shanghai zu und beteiligt sich an den entstehenden Kosten mit einem anteilsmässigen Beitrag von CHF 71‘816.60, der in das Budget 2010 aufgenommen wird.
- Die Gemeinde Eschen beteiligt sich nicht an eventuellen Mehrkosten oder bei Ablehnung anderer Gemeinden an einem höheren Kostenschlüssel.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 6 Nein (1 FL, 2 FBP, 3 VU)
9. Einsitz in den Gemeindeschulrat 119
Antragsteller: Ressort Bildung
Bericht:
Auf Ende des Schuljahrs 2009/2010 werden Bernhard Büchel, PSE Eschen und Irmgard Gerner, Schulleiter-Stellvertreterin PSE die Leitung der Primarschule Eschen abgeben. Für das Schuljahr 2009/2010 wird Herr Marcel Kaufmann aus Balzers das Amt des Schulleiters an der Primarschule Eschen ausüben. Herr Kaufmann wurde aufgrund des öffentlichen Bewerbungsverfahrens ausgewählt und ist von der Regierung bestätigt worden. Als Schulleiter-Stellvertreterin wurde vom Lehrerinnen- und Lehrerteam Frau Alexandra Büchel aus Ruggell für das Schuljahr 2009/2010 gewählt. Frau Büchel ist seit August 2003 an der Primarschule Eschen tätig.
Für die Schulleitung Eschen hatte Frau Irmgard Gerner mit beratender Stimme Einsitz im Gemeindeschulrat Eschen. Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird neu Herr Marcel Kaufmann Einsitz in den Gemeindeschulrat nehmen.
Andreas Wald, Schulleiter Primarschule Nendeln, verlängert auf Wunsch des Gemeindeschulrats und Schulamts seine Tätigkeit um ein weiteres Jahr. Einen Wechsel gibt es jedoch bei der Schulleitungs-Stellvertretung. Frau Denise Kranz gibt ihr Amt als Schulleiterin-Stellvertreterin auf Ende Schuljahr 2008/2009 ab und an ihre Stelle tritt Herr Dietmar Fesenmeier.
Anstatt Denise Kranz wird ab August 2009 Andreas Wald Einsitz in den Gemeindeschulrat nehmen.
Auf das Schuljahr 2010/2011 ist die Zusammenlegung der Kindergärten und der Schulstandorte Eschen und Nendeln vorgesehen. Daher erfolgt die Bestellung der neuen Schulleitungen auf ein Jahr befristet.
Frau Alexandra Büchel, Andreas Wald und Dietmar Fesenmeier müssen nach erfolgtem Antrag des Gemeindeschulrats noch von der Regierung in ihrem Amt bestätigt werden.
Antrag:
- Wahl von Herr Marcel Kaufmann in den Gemeindeschulrat Eschen ab Schuljahr 2009/2010, anstelle von Frau Irmgard Gerner.
- Wahl von Herr Andreas Wald in den Gemeindeschulrat Eschen ab Schuljahr 2009/2010, anstelle von Frau Denise Kranz.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Baugesuch Parz. 1725, STWE S9926/27, Wirtschaftspark, Eschen 120
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Umbau der bestehenden Mensa im STWE S9926 / 27, im Gewerbehaus KUBUS auf Parz. 1725, Wirtschaftspark 44, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
11. Baugesuch Parz. Nr. 128, Alemannenstrasse, Eschen 121
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant sind Terrainveränderungen und der Anbau eines Autounterstandes an das bestehende Einfamilienhaus auf Parz. Nr. 128, Alemannenstrasse, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgender Auflage:
Auflage:
Die Terrainanpassungen mit losen, unbehauenen Steinen sind gemäss Art. 25 Bauordnung auszuführen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit der erwähnten Auflage zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Benno Gerner tritt in den Ausstand
12. Baugesuch Parz. Nr. 3380, Castellstrasse, Nendeln 122
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parz. Nr. 3380, an der Castellstrasse, Nendeln
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches mit folgenden Auflagen:
Auflagen:
- Das Näherbaurecht im Bereich des Carports zur Parz. Nr. 3362 ist zu erbringen.
- Die Liegenschaftsentwässerung muss der Schweizer Norm (SN 592000) entsprechen.
Antrag:
Das Baugesuch ist mit den erwähnten Auflagen zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
13. Vernehmlassungsbericht zum Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) 123
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis 12. Juli 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu beziehen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
14. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung 124
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchstellerin: Olga Vitalievna Meier, Schmiedgasse 10, Eschen
Bericht:
Frau Olga Vitalievna Meier hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Manfred Meier tritt in den Ausstand
15. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener 125
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchstellerin: Franz Reschützer, Rüttigasse 8, Nendeln
Bericht:
Herr Franz Reschützer hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
16. Gemeindesteuerzuschlag, Festsetzung des Zuschlagsatzes 126
Antragsteller: Gemeindevorsteher / Finanzkommission
Bericht:
Gemäss dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz), das im Zuge der vorgenommenen Reform des Finanzausgleichgesetzes gewisse Anpassungen erfuhr, sind die Gemeinden berechtigt, zur Bestreitung der Kosten ihrer öffentlichen Aufgaben einen Gemeindezuschlag zur Vermögens- und Erwerbssteuer des Landes zu erheben. Der Ansatz dieses Gemeindezuschlages wird jedes Jahr der Landessteuer in Prozenten angepasst, darf aber 150% nicht unterschreiten und 250% nicht übersteigen. Damit soll der Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden eingegrenzt werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.11.08, Trakt. Nr. 2 beschlossen:
Der Gemeinderat behält sich vor, den Gemeindesteuerzuschlag Ende April 2009 nach erfolgter Prüfung und Analyse im Gemeinderat nochmals zu behandeln. In der Zwischenzeit hat sich die wirtschaftliche Lage drastisch verändert, was sich auch auf die Steuereinnahmen auswirkt. Dieser Aspekt muss bei der Festlegung des Gemeindesteuerzuschlages ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Wirtschaftliche Überlegungen (gemäss Wirtschaftsservicestelle und Ressortinhaber Wirtschaft):
Bei der Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags sollten neben den kurzfristigen finanziellen Überlegungen auch übergeordnete Aspekte berücksichtigt werden, die – je nach Wertung der unten angeführten Kriterien – auf die Entscheidung des Gemeinderats einen Einfluss haben:
Der Gemeindesteuerzuschlag betrifft die Vermögens- und Erwerbsteuer der in Eschen wohnhaften Personen. Ein Abfallen gegenüber anderen Gemeinden hat unter Umständen Auswirkungen auf den Bestand.
Der Gemeindesteuerzuschlag ist ein Argument für die Wohnsitznahme von vermögenden Privatpersonen und die Niederlassung von Einzelfirmen. Wenn Eschen sich als bevorzugte Wohngemeinde mit schönen Wohnlagen und guten Infrastrukturen positionieren will, dann muss das bei der Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags berücksichtigt werden.
Die Herabsetzung des Gemeindesteuerzuschlags führt mindestens vorübergehend zu Steuerausfällen. Diese dürfen nicht nur als Mindereinnahmen betrachtet werden, sondern auch als Investition in die Entwicklung zur aufstrebenden Wohngemeinde. Aus steuerlicher Sicht interessante Zuzüge werden durch attraktive Rahmenbedingungen begünstigt, wodurch die Einnahmensausfälle bei einer mittel- bis längerfristigen Betrachtung mehr als nur kompensiert werden können.
Eine Belassung des Gemeindesteuerzuschlags auf 200 Prozent und das damit verbundene Zurückfallens auf den hintersten Platz bei den Steuersätzen der Gemeinden birgt die Gefahr, dass sich die angestrebte Entwicklung als Wohngemeinde für vermögende Privatpersonen nicht im erwünschten Ausmass einstellt.
Bei der Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags müssen solide Finanzeckwerte eingehalten werden, damit keine finanzielle Schieflage eintreten kann. Dafür braucht die Gemeinde ein Steuerungsinstrument, das die Einhaltung der Eckwerte jährlich zu Händen der Finanzkommission bzw. des Gemeinderats überprüft.
Empfehlung Wirtschaftsservicestelle/Ressortinhaber Wirtschaft:
Die Wirtschaftsservicestelle spricht sich vorbehaltlich der Einhaltung von definierten Finanzeckwerten für die Herabsetzung des Gemeindesteuerzuschlages aus, damit der Standort Eschen-Nendeln nicht an Attraktivität einbüsst.
Empfehlung Finanzkommission:
Die Finanzkommission empfiehlt die Beibehaltung des Gemeindesteuerzuschlages von 200 %.
Aus folgenden Argumenten:
- Wirtschaftliche Lage schlecht einschätzbar
- Einnahmensrückgang bereits im Jahre 2009 infolge Korrektur Finanzausgleich, Reduzierung der Vermögens-und Erwerbssteuer (Kurzarbeit, Einbruch von Spekulationsgewinnen). Evtl. Rückgang der Grundstückgewinnsteuer durch geringe Handänderungen. Rückgang an Erträgen aus Kapitalverzinsungen.
Der Vorsteher begrüsst den Leiter Finanzen, Günther Kranz, an der Sitzung und kommt gleich auf die Diskussion der Finanzkommission zu sprechen. Das Thema sei sehr sachlich angegangen worden.
Antrag/Ergänzungsantrag:
- Der Gemeinderat setzt den Gemeindesteuerzuschlag für das Jahr 2009 auf 200% fest.
- Die Finanzkommission wird beauftragt, bis Ende März 2010 weitere Grundlagen für eine erneute Prüfung des Gemeindesteuersatzes zu erarbeiten. Dies beinhaltet die Festlegung der entscheidenden Eckwerte für zukünftige Überprüfungen, ein daraus abgeleitetes Berechnungssystem und mögliche Massnahmen, falls die Eckwerte nicht eingehalten werden.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 1 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FBP, 4 VU)
Der Vorsteher hat Stichentscheid
Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz Art. 41 Abs. 2 lit. a zum Referendum ausgeschrieben.
Eschen, 10. Juni 2009
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.