SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 12/09
Datum, Zeit
Mittwoch, 24. Juni 2009 / 18.00 – 23.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Gerner Benno
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
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Genehmigung des Gemeinderatsprotokoll 11/09 – 127
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Anschaffung Ersatzfahrzeug für den Werkbetrieb – 128
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Zwischenbericht BDO-Visura – 129
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Ersatz-Anstellung einer Katechetin PSE – 130
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Fluxstrasse & Strasse Grossfeld, Projektgenehmigung – 131
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Dorfentwicklung Nendeln – 132
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Kostenverteiler Planungskosten Baulandumlegungen – 133
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Kostenverteiler Erschliessungskosten Baulandumlegung Tal – 134
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Vereinsbeiträge 2009 – 135
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Information Wohn- /Geschäftshaus Nend.-Parz. Nr. 3399/3685/3401 – 136
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Baugesuch Parz. Nr. 445, Haldengasse, Eschen – 137
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Baugesuch Parz. Nr. 3316, Rätierstrasse, Nendeln – 138
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Baugesuch Parz. Nr. 116, Haldengasse, Eschen – 139
Baugesuche: dringende Geschäfte während den Sommerferien – 140
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Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über Mietbeiträge für Familien und Ergänzungsleistungen Alters-, Hinterlassenen- und IV-Versicherung – 141
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Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern – 142
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Vernehmlassungsbericht zum Heimatschriftengesetz (HSchG) – 143
1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 11/09 – 127
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 11/09 vom 10. Juni 2009 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Anschaffung Ersatzfahrzeug für den Werkbetrieb – 128
Antragsteller: Bauverwaltung Leiter Tiefbau
Bericht
Für das diesjährige Budget wurde durch die Bauverwaltung und Werkbetrieb im Oktober 2008 ein neues Nutzfahrzeug (Ersatzfahrzeug für den 2001 angeschafften Piaggio) beantragt.
Wegen einigen Unsicherheitsfaktoren wie, Entwicklung des Krankheitsverlauf von Heinrich Marxer und der Frage Ersatzanstellung ja oder nein sowie der Frage ob ein Lehrling ausgebil¬det werden soll oder nicht, wurde das Fahrzeug aus dem Budget gestrichen und zurückgestellt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Eschen als Ersatz für Heinrich Marxer, Andreas Berlinger und als Lehrling Horst Schönrock eingestellt. Die Aufgaben des Lehrlings beinhalten auch einen grossen Teil des Unterhalts von Grünanlagen, Brunnen und Strassen. Um diese aber auch andere Tätigkeiten zu erlernen wird der Lehrling jeweils zusammen mit einem Mitarbeiter des Werkbetriebes diese Aufgaben ausführen.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Arbeit mit dem einsitzigen Fahrzeug Piaggio nicht mehr möglich.
Aus Sicherheitsgründen bleibt bei unsicherer Wetterkonstellation im Winter der Mercedes Unimog meist gesattelt. Das heisst der Salzstreuer bleibt auf dem Fahrzeug welches dadurch nur beschränkt als Personentransporter einsetzbar ist.
Wir sind überzeugt, dass die Gemeinde Eschen eine Vorbildwirkung in Sachen Ökologie und Ökonomie einnehmen muss. Aufgrund dessen wurden in den letzten Monaten Evaluationen Emissionsschadstoffarmer Fahrzeuge durchgeführt.
Das zur Auswahl stehende Elektrofahrzeug Schmitz MiniKipper MK1700E ist zu leistungsschwach und auch zu langsam (25km/h) um auf den zu betreuten Strassen und Grünanlage den geforderten Einsatz leisten zu können.
Damit ein Emissionsschadstoffarmer Erdgasmotor eingesetzt werden kann, verzichtet der Werkbetrieb bewusst auf ein 4x4 Fahrzeug.
Die Erfahrungen des im Werkbetrieb Eschen und in vielen anderen Gemeinden eingesetzten Mercedes-Benz Sprinter, sowie die überaus lange Einsatzdauer dieser Fahrzeuge sprechen klar für eine weitere Anschaffung eines Mercedes-Benz Sprinter, mit 3-Seitenkipper.
Antrag:
- Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 72‘000.- für die Anschaffung einen erdgasbetriebenen Mercedes-Benz Sprinter 516 NGT.
- Lieferauftrag eines Mercedes Sprinter 516 NGT für den Werkbetrieb Eschen an die Garage Matt AG, Eschen zum Offertpreis von CHF 69‘722.45
Beschluss:
- Der Antrag wird angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 VU)
- Der Antrag wird angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 VU)
Stichentscheid durch Stimme Vorsteher
3. Zwischenbericht BDO-Visura – 129
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Vorsteher
Bericht:
Ausgangslage:
Innerhalb der Gemeindeverwaltung Eschen soll eine umfassende Arbeitsplatzbewertung und Organisationsanalyse durchgeführt werden. BDO Visura ist beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Effizienz- und Effektivitäts-Optimierung innerhalb der Verwaltung führen. Gleichzeitig soll damit das Verständnis der vorgesetzten Behörde für die Arbeit der Verwaltung erweitert und damit das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. Es werden nachhaltige Beiträge zur positiven Entwicklung des Klimas erwartet.
Ziele:
Es geht darum,
- die heute gelebten Stelleninhalte zu erfassen und zu analysieren;
- den Vergleich mit den Erwartungen der Arbeitgeberin an die Funktion zu erstellen (Funktionsbeschrieb vs. Arbeitsvolumen und Leistung insgesamt);
- die Positionierung innerhalb der Organisation zu beurteilen und allenfalls nicht oder zu we¬nig genutzte Synergie-Effekte aufzuspüren;
- Effizienz und Effektivität gesamthaft zu beurteilen;
- Wege zur Behebung allfälliger Differenzen aufzuzeigen und gegebenenfalls Massnahmen für nachhaltige Lösungen vorzuschlagen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Betreffend Offerte vom 19. Januar 2009 hat der Gemeinderat am 29. April 2009 (GR-Sitzung 08/09, Trakt. 2) beschlossen, in einer Phase II den Bereich Bauwesen analysieren zu lassen und danach über das weitere Vorgehen zu befinden.
Alle Mitarbeitenden der erfassten Stellen wirkten bereitwillig mit. Offenheit und grosses Inte¬resse waren deutlich zu spüren. Dafür sei hier ein herzliches Dankeschön für diese Unterstüt¬zung ausgesprochen.
Im Quervergleich operiert die Gemeindeverwaltung sparsam, das heisst die Funktionen sind vergleichsweise bescheiden mit Stellenprozenten ausgestattet.
Es muss berücksichtigt werden, dass der Bereich Bauwesen ein klassischer Dienstleistungsbereich für externe und interne Kunden ist. Im Bereich Bau sind sehr erfahrene, gut und passend ausgebildete Fachspezialisten tätig, die ihr Metier beherrschen. Es ist nicht einfach, solche Einzelkämpfer auf ein gemeinsames, übergeordnetes Ziel auszurichten und die Kräfte zu bündeln. Hier reicht es, Verbesserungen wären möglich. Das Klima ist betriebsintern geprägt und von Offenheit und Kritiktoleranz.
Anlässlich der Sitzung werden dem Gemeinderat die Ergebnisse aus der Auswertung präsentiert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Finanz- und Personalkommission und die Bereichsleiter wurden vorgängig am Mittwoch, 17. Juni 2009 in Kenntnis gesetzt.
Zu diesem Traktandum sind Herr John F. Leuenberger von der BDO Visura und Irene Ritter, Personalleiterin anwesend.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Leuenberger, BDO Visura, zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat erteilt Herr Leuenberger, BDO Visura, den Auftrag, den Bereich Finanzen zu analysieren und die Ergebnisse am 30. September 2009 dem Gemeinderat zu präsentieren.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
4. Ersatz-Anstellung einer Katechetin PSE – 130
Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Personalleitung
Bericht
Auf das Schuljahr 2009/2010 suchen wir aufgrund Kündigung der Stelleninhaberin eine Kate-chetin für unsere Primarschule Eschen.
Der Ablauf gemäss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Eschen und dem Erzbistum Va-duz betreffend Anstellung von Religionskräften an den Primarschulen Eschen/Nendeln wurde eingehalten.
Antrag:
- Genehmigung der Ersatz-Anstellung Katechetin PSE
- Besetzung der Stelle Katechetin PSE mit Frau Monika Mandel-Gassner
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
5. Fluxstrasse & Strasse Grossfeld, Projektgenehmigung – 131
Antragsteller: Bauverwaltung Leiter Tiefbau
Bericht zur Fluxstrasse:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschestrasse wurde durch den Gemeinderat am 5.12.01 der Studienauftrag Konzept Flux in Auftrag gegeben und an der Sitzung vom 6.03.02 genehmigt. Im Protokoll vom 6.03.02 ist unter anderem folgendes festgehalten:
In Anlehnung an den Strassenrichtplan geht aus der Studie „Konzept Flux“ hervor, dass lediglich der Bereich von der Essanestrasse bis Einmündung Böschfeld eine Sammelstrasse ist. Dies heisst, dass in diesem Bereich eine Ausweitung um 50cm auf eine Breite von 6.50m optimal wäre. 5m Strasse und 1.50m Trottoir.
Im Studienbericht wird auch erwähnt:
Will eine Bodenauslösung umgangen werden, ist eine Reduktion der Strassenbreite auf 4.50m mit anschliessendem Trottoir von 1.50m allenfalls vertretbar.
An der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2008 wurde der Planungs- und Bauleitungsauftrag an das Ing.- Büro Sprenger & Steiner vergeben, mit dem Wunsch, die erwähnte Ausweitung im angesprochenen Bereich durchzuführen. Die Projektvorstellung an die Planungskommission erfolgte am 03.02.2009.
Grundsätzlich wäre gemäss Planungskommission ein Strassenausbau von 5m Strassenbreite und 1.50m Trottoir bis zur Einmündung Storchenbühel (früher Böschfeld) erwünscht. Jedoch kann sich die Kommission, aufgrund der vielen anstehenden Bodenerwerbe, auch mit der vorhandenen Parzellenbreite von 6m mit einer Strassenbreite von 4.50m und einer Trottoirbreite von 1.50m einverstanden erklären. Die Planungskommission ist außerdem der Ansicht, dass die Fahrbahn in vertretbaren Abständen mit bepflanzten Rabatten eingeengt werden sollte. Dadurch würde die Fahrbahn im Bereich der Rabatten auf eine Breite von ca.3.50m eingeengt, die Rabatten auf 1m – 1.50m gebaut und das Trottoir durchgehend mit 1.50m bemessen. Auch die Einmündungen Schützenplatz und Storchenbühel sollten überprüft und allenfalls mit Rabatten optimiert und mit Bäumen begrünt werden.
Ein entsprechender Planentwurf wurde daraufhin an die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zugestellt, mit der Bitte um eine grundsätzliche Stellungnahme zur Erschliessung des Gebietes Flux, insbesondere auch zum Ausbauprojekt Strasse Grossfeld.
Resultierend aus dieser Stellungnahme entstand der nun vorliegende Situationsplan „Ausbau Fluxstrasse und Strasse Grossfeld, Variante 4“. Die Planungskommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 18.5.2009 für den Ausbau der beiden Strassen in der in diesem Plan dargestellten Form ausgesprochen.
Der Ausbau in der dargestellten Form lässt in Zukunft allenfalls auch die Einführung einer „Tempo 30-Zone“ zu, ohne dass dafür wiederum Anpassungen vorgenommen werden müssten.
Antrag für die Fluxstrasse:
Das Traktandum Fluxstrasse wird am 26. August 2009 behandelt. Die Raum- und Ortsplanungskommission erhält den Auftrag, den Strassencharakter für das Quartier Flux zu definieren. Die Kommission wird mit dem beauftragten Ingenieurbüro einen Lokalaugenschein vornehmen.
Beschluss für die Fluxstrasse:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Bericht zur Strasse Grossfeld:
An der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2008 wurde das Projekt Grossfeld aus dem Jahre 2004 bestätigt und der Ausbau auf das Budgetjahr 2010 vorgesehen. Nachdem die Bodenerwerbe nicht wunschgemäss verlaufen, entstand die Idee, das Projekt Fluxstrasse auf das kommende Jahr vorzuziehen und das Projekt Strasse Grossfeld zurückzustellen und auch zu hinterfragen.
Das Projekt Grossfeldstrasse wurde im Jahre 2004, aufgrund von fixen Vorgaben eines Vorprojektes erstellt, welches eine Fahrbahn von 4.50m plus ein Trottoir von 1.50m Breite vorgab.
Aufgrund der erwähnten Stellungnahme der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist es sinnvoller, das Trottoir wegzulassen und die Strasse als sogenannte „Mischverkehrsfläche“ mit 5.00m Breite zu gestalten, mit diversen Einengungen durch bepflanzte Rabatten. Damit vermindert sich der Landerwerb auf marginale Flächen.
Resultierend aus der Stellungnahme der bfu entstand der nun vorliegende Situationsplan „Ausbau Fluxstrasse und Strasse Grossfeld, Variante 4“. Die Planungskommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 18.5.2009 für den Ausbau der beiden Strassen in der in diesem Plan dargestellten Form ausgesprochen.
Der Ausbau in der dargestellten Form lässt in Zukunft allenfalls auch die Einführung einer „Tempo 30-Zone“ zu, ohne dass dafür wiederum Anpassungen vorgenommen werden müssten.
Antrag für die Strasse Grossfeld:
Das Traktandum Strasse Grossfeld wird am 26. August 2009 behandelt. Die Raum- und Ortsplanungskommission erhält den Auftrag, den Strassencharakter für das Quartier Grossfeld zu definieren. Die Kommission wird mit dem beauftragten Ingenieurbüro einen Lokalaugenschein vornehmen.
Beschluss für die Strasse Grossfeld:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
6. Dorfentwicklung Nendeln – 132
Antragsteller: Leiter Bauwesen / Ressort Bauwesen
Bericht:
Der Gemeinerat hat an seiner Sitzung vom 25. April 09 den Richtplan 2009 verabschiedet mit folgenden Kernelementen vom LA4:
- LA4 Kernentwicklung Nendeln
- Festlegung einer möglichen Strassenführung der Entlastungsstrasse (2009-2010)
- Studienauftrag mit Hochschule Liechtenstein durchführen (2009)
- Werkstatt mit den Einwohnern von Nendeln durchführen(2009-2010)
- Kernentwicklung Nendeln erarbeiten (2010)
Damit wir im Fahrplan bleiben und aufgrund der Semesterblöcke soll der Studienauftrag im Wintersemester 09/10 stattfinden.
In der Präsentation soll aufgezeigt werden, wie wichtig es ist, dass bei einer nachhaltigen Dorfentwicklung Nendeln die Bevölkerung mit einbezogen wird. Für eine Diskussion mit Nendeln wäre es sinnvoll, neben dem Richtplan 2009 auch einen „Ideenpool mit Bildern der Zukunft“ erarbeitet von den Studenten der Hochschule Liechtenstein, zu zeigen.
„Präsentation Nendeln 2022“
Der Grobfahrplan könnte so aussehen.
- Studienauftrag der HS- Liechtenstein
- Sept.2009 bis Februar 2010
- Mitwirkungsverfahren Bevölkerung Nendeln
- Feb. 2010 - April 2010
Mögliche Lösungsansätze
- LA1 Kernrichtplan Zentrum/Churer-, Rhein-, Feldkircherstrasse
- LA2 Gestaltung des Bahnhofareals mit Dienstleistungsmix
- LA3 Niveaufreier Bahnübergang
Kosten:
Der Studienauftrag der Hochschule Liechtenstein kostet CHF 36‘000.- (verteilt auf 2009/2010)
Im Budget 2009 sind Nr. 791.581.01 CHF 35‘000.- für die Kernentwicklung Nendeln vorgesehen.
Der Leiter Bauwesen und der Leiter Hochbau sind anwesend und Sigi Risch präsentiert die anlässlich eines Workshops ausgearbeiteten Folien zum Thema Lösungsansatz Dorfentwicklung Nendeln.
Antrag:
- Der Grobfahrplan wird zur Kenntnis genommen.
- Der Hochschule Liechtenstein wird der Studienauftrag zu CHF 36‘000.- erteilt
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
7. Kostenverteiler Planungskosten Baulandumlegungen – 133
Antragsteller: Abteilung Bauwesen – Schätzungskommission Kostenverteiler
Bericht:
Die Schätzungskommission Kostenverteiler hat sich in mehreren Sitzungen mit der Erstellung der Kostenverteiler (Planungskosten) der Baulandumlegungen Grosser Britschen und Surbünt, Eschen sowie Säga, Nendeln befasst. Um die Erstellung der Kostenverteiler abzuschliessen und die Kostenverteiler seitens der Schätzungskommission Kostenverteiler definitiv zu genehmigen, gilt es nun die Höhe des Gemeindebeitrages festzulegen. Nebst der staatlichen Unterstützung (Subventionen) an die Planungskosten zahlt die Gemeinde gemäss Artikel 12. Abs. 3 des Gesetzes über die Baulandumlegung (LGBl. 1991 Nr. 61) an die Kosten der Umlegung einen Beitrag. Bei der Festsetzung der Höhe des Gemeindebeitrages gilt es zu beachten, dass nach Artikel 8 des Subventionsgesetzes (LGBl. 1991 Nr. 71) mindestens die Hälfte der nach Abzug des staatlichen Subventionsbetrages übrig bleibenden Kosten an die Grundeigentümer weiter zu verrechnen ist. Bei den bereits abgerechneten Baulandumlegungen hat der Gemeinderat jeweils beschlossen, dass von den nach Abzug der Landessubventionen übrig bleibenden Kosten 50% die Gemeinde Eschen übernimmt und 50% an die Grundeigentümer weiter verrechnet wird. Die Schätzungskommission Kostenverteiler empfiehlt, diese Praxis fortzuführen.
Antrag:
Bei den Baulandumlegungen Grosser Britschen und Surbünt, Eschen sowie Säga, Nendeln übernimmt die Gemeinde Eschen 50% der nach Abzug der Landessubventionen übrig bleibenden Kosten. 50% der nach Abzug der Landessubventionen übrig bleibenden Kosten sind an die Grundeigentümer weiter zu verrechnen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
8. Kostenverteiler Erschliessungskosten Baulandumlegung Tal – 134
Antragsteller: Abteilung Bauwesen – Schätzungskommission Kostenverteiler
Bericht:
Die Grundlage für die Erstellung des Kostenverteilers Erschliessungskosten bilden die Artikel 24 und 25 des Baugesetzes (LGBl. 1947 Nr. 44 in der geltenden Fassung). Der von den Grundeigentümern zu tragende Anteil an den Gesamtkosten ist vom Gemeinderat festzulegen. Dabei gilt es zu beachten, dass nach Art. 8 des Subventionsgesetzes (LGBl. 1991 Nr. 71) mindestens die Hälfte der nach Abzug des staatlichen Subventionsbetrages übrig bleibenden Kosten an die Grundeigentümer weiter zu verrechnen ist. Die Höhe der einzelnen Beiträge richtet sich nach den Vorteilen, welche durch den Bau den Interessenten erwachsen. Für die Genehmigung des Kostenverteilers der Erschliessungskosten ist der Gemeinderat zuständig.
Die Schätzungskommission Kostenverteiler hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hanno Konrad Anstalt, Eschen die Bewertung der Vorteile, welche sich aus dem Bau der Erschliessungsanlagen ergeben haben, vorgenommen und den Kostenverteiler sowie die Perimeterpläne Strassenbau, Kanalisation und Wasserleitung bezüglich der Erschliessungskosten Baulandumlegung Tal erstellt. Der vorliegende Kostenverteiler sieht vor, dass, wie bei den bereits abgerechneten Erschliessungskosten verschiedener Baulandumlegungen, 50% von den nach Abzug der Landessubventionen übrig bleibenden Kosten die Gemeinde Eschen übernimmt und die anderen 50% an die Grundeigentümer weiter verrechnet werden.
Antrag:
- Genehmigung des Kostenverteilers der Erschliessungskosten sowie der Perimeterpläne Strassenbau, Kanalisation und Wasserleitung der Baulandumlegung Tal.
- Durchführung der Planauflage der Perimeterpläne Strassenbau, Kanalisation und Wasserleitung der Baulandumlegung Tal
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Vereinsbeiträge 2009 – 135
Antragssteller: Kommission für Vereinsbeiträge / Ressort Veranstaltung und Vereine
Bericht:
Der Bereich Dienste hat alle Vereine, die einen Antrag auf einen Gemeindebeitrag stellen können, angeschrieben. Mittlerweile sind die notwendigen Unterlagen der Vereine bei der Gemeinde eingegangen.
Die Kommission für Vereinsbeiträge hat diese Unterlagen gemäss den derzeit gültigen Richtlinien geprüft sowie die Berechnungen für die Gemeindebeiträge für das Jahr 2009 vorgenommen (aufgrund der Jahresberichte, Kassaberichte und Mitgliederlisten).
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt die Auszahlung der von der Kommission berechneten Gemeindebeiträge an die Vereine.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Information Wohn- /Geschäftshaus Nend.-Parz. Nr. 3399/3685/3401 – 136
Antragsteller: Abt. Bauwesen
Bericht:
Auf Ersuchen verschiedener Gemeinderäte informiert der Leiter Hochbau über den
- Baubewilligungsverfahrensstand
- Stand Mängelbehebung
- Vorgehensweise zum Abschluss
Antrag:
Zur Information und Kenntnisnahme.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
11. Baugesuch Parz. Nr. 445, Haldengasse, Eschen – 137
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Anbau einer Pergola-Markise mit Dachverglasung beim Haus Nr. 40 auf Parz. Nr. 443, Haldengasse, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im ver-einfachten Verfahren.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
12. Baugesuch Parz. Nr. 3316, Rätierstrasse, Nendeln – 138
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant ist der Anbau eines offenen Unterstandes beim Haus Nr. 21 auf Parz. Nr. 3316, Rätierstrasse, Nendeln
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Für die privatrechtliche Vereinbarung, (Näherbaurecht zur Parzelle Nr. 3317 auf einer Länge von 3.07 m und eine Höhe von 3.12 m zur gemeinsamen Grenze von 1.74 m) liegt ein Dienstbarkeitsvertrag vor.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
13. Baugesuch Parz. Nr. 116, Haldengasse, Eschen – 139
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Hauses Nr. 18 auf der Parzelle Nr. 116, Haldengasse, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.
Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Kurt Gerner tritt in den Ausstand
14. Baugesuche: dringende Geschäfte während den Sommerferien – 140
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Für die Genehmigung von Baugesuchen während den Sommerferien ist es sinnvoll, dass die Baugesuche vom Gemeindevorsteher vorgängig bewilligt und anschliessend an das Hochbauamt weiter geleitet werden.
Antrag:
- Der Gemeinderat erteilt dem Gemeindevorsteher die Kompetenz, die Baugesuche während den Sommerferien zu genehmigen und an das Hochbauamt weiterzuleiten.
- Die Baugesuche werden dem Gemeinderat in der ersten Sitzung nach den Sommerferien vorgelegt.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
15. Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über Mietbeiträge für Familien und Ergänzungsleistungen Alters-, Hinterlassenen- und IV-Versicherung – 141
Antragsteller: Vorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien und des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 31. August 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
16. Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern – 142
Antragsteller: Finanzkommission / Vorsteher
Bericht:
Am 4. Februar 2009 (GR-Sitzung 02/09, Trakt. 12) beauftragt der Gemeinderat die Finanzkommission mit der Fertigung einer Stellungnahme betreffend der Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz).
In einem ersten Teil wurden einige grundsätzliche Bemerkungen angeführt, die derart wichtig erschienen, dass diese einen Schwerpunkt der Stellungnahme ausmachen. Im zweiten Teil wird zu den einzelnen Artikeln Stellung genommen.
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes sowie Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 5. Juni 2009 (Fristverlängerung bis 3. Juli 2009) zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Für die Bearbeitung der Vorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird eine Arbeitsgruppe bestehende aus den Gemeindevorstehern Eschen, Schaan, Schellenberg, dem Vize-Gemeindevorsteher Triesenberg und den Gemeindekassieren Balzers, Eschen und Vaduz.
Antrag:
Die Finanzkommission beantragt beim Gemeinderat, die vorliegende Stellungnahme an die FL Regierung weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
17. Vernehmlassungsbericht zum Heimatschriftengesetz (HSchG) – 143
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis 23. Juli 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu beziehen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Eschen, 29. Juni 2009
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.