2009/13 - 26.08.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES  13/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 26. August 2009/ 18.00 – 22.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni

Entschuldigt
Bieberschulte Werner bis 18.45 Uhr

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokoll 12/09 – 144
  2. Zwischenbericht BDO-Visura – 145
  3. Ersatzanstellung Sachbearbeiter/in Finanz- und Rechnungswesen – 146
  4. Nachtragskredit für Ersatz Spielanlage - Spielplatz KG Schönbühl – 147
  5. Gesuch um Unterstützung Liechtensteiner Alpenverein – 148
  6. Verkauf Restparzellen Rofenbergstrasse – 149
  7. Energieeffizienz bei Eschner- / Nendler Strassen / Fusswegbeleuchtung – 150
  8. Baugesuch Parz. Nr. 365, Heragass, Eschen – 151
  9. Baugesuch Parz. Nr. 125, Alemannenstrasse, Eschen – 152
  10. Baugesuch Parz. Nr. 347, Fallsgasse, Eschen – 153
  11. Baugesuch Parz. Nr. 1458, Grossfeld, Eschen – 154
  12. Baugesuch Parz. Nr. 3309, Alemannenstrasse, Nendeln – 155
  13. Baugesuch Parz. Nr. 1169, Widengasse, Eschen – 156
  14. Baugesuch Parz. Nr. 612, Tonagass, Eschen – 157
  15. Baugesuch Parz. Nr. 638, Tonagass, Eschen – 158
  16. Baugesuch Parz. Nr. 3116, Bahngasse, Nendeln – 159
  17. Baugesuch Parz. Nr. 1667a/II, Schaanerstrasse, Gamprin-Bendern – 160
  18. Arbeitsvergabe / Gerüst- und Malerarbeiten alte Schule Nendeln – 161
  19. Arbeitsvergabe / Gerüst- und Malerarbeiten Vereinshaus Eschen – 162
  20. Arbeitsvergabe / Flachdachsanierung Foyer /Umkleide Turnhalle PSN – 163
  21. Änderung Baurechtsvertrag / Eugen Längle – 164
  22. Änderung Baurechtsvertrag / Gebrüder Frick AG – 165
  23. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18 – 166
  24. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18 – 167
  25. Vernehmlassungsbericht betreffend Kommunikationsgesetzes (KomG) – 168
  26. Vernehmlassungsbericht betreffend Geoinformationsgesetz (GEOIG) – 169
  27. Vernehmlassungsbericht betreffend Geldspielgesetz (GSG) – 170

 


 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokoll 12/09 - 144

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 12/09 vom 24. Juni 2009 wird genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

2. Zwischenbericht BDO-Visura - 145

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Gemeindevorsteher

Bericht:
Ergänzungsbericht BDO Visura zum Bereich Bauwesen:
Im Auftrag des Gemeinderates wurde die Gruppe Hauswartung / Reinigung innerhalb des Bereichs Bauwesen ebenfalls einer Analyse unterzogen.
Die Gruppe Hauswartung / Reinigung ist schlagkräftig und gut geführt. Dessen ungeachtet wurden auch hier zusätzliche Möglichkeiten zur Optimierung geortet. Insbesondere können administrative und organisatorische Massnahmen getroffen werden, um die wichtige Aufgabe noch effizienter und effektiver zu erfüllen, die vorhandenen Potentiale noch besser zu nutzen und damit das positive Bild der Gemeinde Eschen nach aussen weiter zu stärken.
Anlässlich der Sitzung werden dem Gemeinderat die Analyse-Resultate erläutert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, nachdem die Finanz- und Personalkommission sowie die Führungsebene des Bereichs Bauwesen bereits am 20.08.2009 von den Ergebnissen Kenntnis genommen hatten.
Zu diesem Traktandum sind Herr John F. Leuenberger von der BDO Visura und Irene Ritter, Personalleiterin anwesend.

Der Vorsteher begrüsst alle Anwesenden und übergibt an Herr Leuenberger.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Leuenberger, BDO Visura, zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat erteilt der Personalleiterin und dem Immobilienverwalter den Auftrag zur Erstellung einer Stellenbescheibung für den Chef-Hauswart (Behandlung im Gemeinderat am 28. Oktober 2009)
  3. Der Gemeinderat erteilt der Personalleiterin und dem Immobilienverwalter den Auftrag, Lösungsvorschläge für die Hauswartung einzubringen. (Behandlung im Gemeinderat am 28. Oktober 2009)

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 1 Ja (FBP)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)

3. Ersatzanstellung Sachbearbeiter/in Finanz- und Rechnungswesen - 146

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission

Bericht:
Ende Juni 2009 informierte die Stelleninhaberin den Bereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen über ihre Schwangerschaft. Sie wird ca. Mitte November 2009 ihren Mutterschaftsurlaub antreten. Nach Erhalt der Information wurde die Finanz- und Personalkommission in Kenntnis gesetzt und das Inserat zur Publikation erstellt.

Die Eingabefrist lief am 3. August 2009 ab und wir erhielten 58 Bewerbungen. Davon wurden 9 Kandidaten/innen zu einem ersten Gespräch eingeladen. 7 Kandidatinnen bestätigten ihr weiteres Interesse an unserer Vakanz. Eine Person entschied sich beim aktuellen Arbeitgeber zu bleiben und eine weitere Person nahm ein anderes Angebot an.

Mit den Favoriten wurde ein 2. Gespräch geführt und daraus entstand vom Bereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen sowie der Personalleiterin eine Entscheidungsvorlage. In der Finanz- und Personalkommission-Sitzung vom 19.08.09 wurde diese Auswertung präsentiert.

Die Personalleiterin führt als Zusatz kurz aus: der Leiter Finanzen und sie haben mit der jetzigen Stelleninhaberin gesprochen und sie würden gerne zu einem 20 – max. 40%-Satz weiterarbeiten.

Antrag:

  1. Genehmigung der Ersatz-Anstellung Sachbearbeiter/in Finanz- und Rechnungswesen 100%.
  2. Der Gemeinderat bewilligt die Anstellung mittels unbefristeter Anstellungsverfügung gemäss vorgeschlagener Person vor (auf den frühmöglichsten Termin).

Beschluss

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

4. Nachtragskredit für Ersatz Spielanlage - Spielplatz KG Schönbühl - 147

Antragsteller: Bauwesen, Immobilienverwaltung

Bericht:
Der bestehende Geräteturm mit integrierter Rutschbahn musste im Juni 2009 aus Sicherheitsgründen demontiert werden. Diese Spielanlage war nach ca. 15-jährigem Betrieb unter den langjährigen Witterungseinflüssen instabil geworden und eine Reparatur war nicht mehr wirtschaftlich.
Die neue Spielanlage mit Rutschbahn bietet eine Vielfalt an unterschiedlichen Möglichkeiten für kletterfreudige Kinder und wird den zeitgemässen Ansprüchen um sich auszutoben in hohem Mass gerecht.
Die Spielanlage ist gemäss den Auflagen des Umweltzertifikates ISO 14001 und des Qualitätszertifikates 9001 gefertigt und entspricht dem aktuellen hohen Standard im Spielgerätebau. Sämtliche Holz und Metallteile sind giftfrei behandelt. Die vorhandene Polyester-Rutsche wird wieder in die Spielanlage integriert.
Da dieser Spielplatz sehr gut besucht ist und im Sinne einer nachhaltigen Quartierentwicklung sowie auf Wunsch der Kindergärtnerin und der Bevölkerung empfiehlt die Abteilung Bauwesen den Nachtragskredit (Konto-Nr. 200.501.00) von CHF 25‘000 zu sprechen.

Erwägungen:
Wäre es nicht möglich, diese Spielanlage intern zu machen? Die Abklärungen durch Markus Frieser haben ergeben, dass auch interne Lösungen nicht günstiger kommen.
Das Holz muss splissfrei und BFU-geprüft sein.
Aufstellen werden es die Leute vom Werkhof und die bestehende Rutsche wird verwendet.
Was absolut unverständlich ist, dass die Mängel nicht bei der letzten Platzkontrolle im November 2008 ersichtlich gewesen sein sollen. War es nicht möglich, die Geräte bis Ende der Saison stehen zu lassen und dann regulär zu budgetieren. Aufgrund der Sicherheit ist alles schon demontiert.
Ein Gemeinderat will wissen, ob wir uns an die Empfehlungen der BFU halten müssen.
Der Vorsteher führt aus, dass er abgeklärt habe, ob es möglich sei, neue Gerätschaften durch die eigenen Mitarbeiter bauen zu lassen. Gemäss BFU müssen die Hölzer jedoch splissfrei sein.
Ein Gemeinderat vermisst beim sich ständigen Abstützen auf externe Empfehlungen das Mitdenken bzw. das Hinterfragen wie sinnvoll eine solche Empfehlung sei - allenfalls gäbe es Zwischenlösungen z.B. kein splissfreies Holz, dafür vom Werkhof Eschen gebaut.
Die neuen Geräte werden durch die eigenen Leute aufgebaut und die vorhandene Rutsche wieder verwendet. In Zukunft werden alle Spielanlagen durch unseren Gemeindepolizisten kontrolliert – er hat sich hier speziell weitergebildet.
Ein Gemeinderat geht davon aus, dass dann die Geräte nach der Kontrolle mindestens 1 Jahr halten werden.

Antrag:

  1. Lieferauftrag der Spielanlage gemäss Offerte der OeKo-Handels AG, Rickenbach-Sulz zum Offertpreis von CHF 21‘117.60 inkl. MWST
  2. Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 25‘000.--.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

5. Gesuch um Unterstützung Liechtensteiner Alpenverein - 148

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Sein 100-jähriges Bestehen feiert der Liechtensteiner Alpenverein (LAV) mit einem Ganzjahres-Konzept. Dieses beinhaltet verschiedenste Projekte und Anlässe, dies sind unter anderem:
neues Erscheinungsbild (Logo, Publikationen), Sonderausgabe "Bergheimat", Brunch/Matinee auf der Gafadurahütte, Wegsanierung Naafkopf, Bergfilmfestival im Rahmen des Filmfestivals Vaduz, 3-Tageswanderung der Senioren, Briefmarke "100 Jahre LAV" der Liecht. Philatelie, neuer Rätikonführer von Felix Vogt, Festakt "100 Jahre LAV" sowie verschiedene Wanderungen und Vorträge.
Als mitgliederstärkster Liechtensteiner Verein (über 2‘300 Mitgliedern) ist er gemeindeübergreifend tätig und massgeblich für das ausgezeichnete Wanderwegnetz im liechtensteinisches Alpengebiet verantwortlich. Für die Finanzierung dieser Aktivitäten ersucht der LAV jetzt alle Gemeinden um einen grosszügigen Beitrag.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat genehmigt einen Unterstützungsbeitrag von CHF 4‘500.00.
  2. Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 4‘500.00.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 FBP)
  2. Der Antrag wird angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 FBP)

 

6. Verkauf Restparzellen Rofenbergstrasse - 149

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Für den Strassenausbau Rofenbergstrasse (Korrektur und Trottoirs) wurden bei 4 Parteien Bodenerwerbe getätigt und mit 14 Parteien konnte jeweils ein Bodentausch vorgenommen werden. Diese Bodenerwerbe wurden mit dem Landesschätzwert in Höhe von CHF 2‘000.-- / Klafter getätigt (Schätzung vom 14.02.2006)
Nach Verbücherung dieser Mutationen verbleiben wie aus beiliegender Mutation sichtbar einige Restparzellen.
Diese Restparzellen müssen in Verhandlungen mit den jeweiligen Anstössern besprochen und gestaltet werden. Feste Einfriedungen, Entwässerungen etc. dürfen nur auf die ordentliche Grenze gesetzt werden, was für das Strassenbild unschön und für den privaten Betrachter oft unverständlich erscheint.
Um eine klare und saubere Abgrenzung zur neugestalteten Strasse realisieren zu können, und eine optimale Nutzung zu erzielen, sollten diese Restflächen den jeweiligen Anstössern zum genannten Landesschätzwert zum Kauf angeboten werden.
Die Restflächen der Parzellen 986 + 510, die an die Schönbühlstrasse stossen, werden nicht veräussert. Andernfalls müsste bei einem zukünftigen Ausbau dieser Strasse und dem daraus resultierenden Landerwerb auch über diese Flächen Verhandlungen geführt werden.

Restflächen, die aus der Baulandumlegung entstanden sind (Parzelle Nr. 541) werden zum heutigen Zeitpunkt nicht veräussert, bzw. durch die Bodentauschkommission behandelt.

Antrag:
Der Gemeinderat befürwortet den Verkauf der Restparzellen Rofenbergstrasse an die jeweiligen Anstösser zum Landesschätzwert von CHF 2‘000.--/Klf.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

7. Energieeffizienz bei Eschner- / Nendler Strassen / Fusswegbeleuchtung - 150

Antragsteller: Ressort Natur und Umwelt

Bericht:
Am 3. Dezember 2008 wurde der Gemeinderat über die Strassen- und Fusswegbeleuchtung in Eschen und Nendeln durch Mitarbeiter der LKW informiert. Der GR nahm diesen Bericht positiv zur Kenntnis und befürwortete, Massnahmen zur Energiereduktion zu treffen.
Am 25. Mai 2009 fand eine Sitzung mit einem Vertreter der LKW statt, um das weitere Vorge¬hen zu planen. Von Seiten der Gemeinde waren Vorsteher Gregor Ott, der Leiter Bauwesen Sigi Risch und vom Ressort Natur und Umwelt Kurt Gerner anwesend. Laut Vorschlag der LKW sollte (wo möglich) jede zweite Lampe von 00:30 Uhr – 05:30 Uhr ausgeschaltet werden. Stras-sen älteren Datums können aus technischen Gründen nicht bedient werden.
Mit dieser Massnahme können jährlich CHF 7'000.00 Energiekosten eingespart werden.
Für die Umbaukosten müssen wir mit CHF 10'000.00 rechnen.

Weiteres Vorgehen zur Umsetzung:

  • Info-Flyer 31. August – 4.September 2009
  • Beginn der Umbauarbeiten 15. September 2009
  • Eschen Info Dezember 2009
    Die Natur- und Umweltschutzkommission hat das Vorgehen an der Sitzung vom 8.Juni 2009 befürwortet.

 

Antrag:

  1. Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 3.12.2008 Traktandum 2.2 auf.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Umbau zu.
  3. Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 10'000.00.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird mehrstimmig angenommen. 1 Nein (FL)

 

8. Baugesuch Parz. Nr. 365, Heragass, Eschen - 151

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Einbau von 2 Dachbalkonen beim Mehrfamilienhaus Nr. 22, auf der Parzelle Nr. 365, Heragass, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

9. Baugesuch Parz. Nr. 125, Alemannenstrasse, Eschen - 152

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 25 auf der Parzelle Nr. 125, Alemannenstrasse, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

10. Baugesuch Parz. Nr. 347, Fallsgasse, Eschen - 153

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist eine Gebäudesanierung gemäss EEG, eine Fassadensanierung, sowie Fenster- und Türenaustausch beim Terrassenhaus Nr. 17a - f auf Parz. Nr. 347, Fallsgasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Baugesuch Parz. Nr. 1458, Grossfeld, Eschen - 154

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Solaranlage mit einem Grossflächenkollektor in das Dach des Hauses Nr. 45 auf der Parzelle Nr. 1458, Grossfeld, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

12. Baugesuch Parz. Nr. 3309, Alemannenstrasse, Nendeln - 155


Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 16 auf der Parzelle Nr. 3309, Alemannenstrasse, Nendeln
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

13. Baugesuch Parz. Nr. 1169, Widengasse, Eschen - 156

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Überdachung der Terrasse beim Restaurant Fernsicht HS Nr. 5 auf der Parzelle Nr. 1169, Widengasse, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

14. Baugesuch Parz. Nr. 612, Tonagass, Eschen - 157

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Dämmung der Fassade und des Daches, sowie die Installation einer Photovoltaik- und Solaranlage beim Haus Nr. 45 auf der Parzelle Nr. 612, Tonagass, Eschen
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

15. Baugesuch Parz. Nr. 638, Tonagass, Eschen - 158

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist der Umbau des Sitzplatzes beim HS Nr. 36 und der Neubau eines Aussenpools auf der Parzelle Nr. 638, Tonagass, Eschen
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

16. Baugesuch Parz. Nr. 3116, Bahngasse, Nendeln - 159

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Geplant ist die Umnutzung eines Kellers in einen Gewerberaum im Haus Nr. 19 auf der Parzelle Nr. 3116, Bahngasse 19, Nendeln
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

17. Baugesuch Parz. Nr. 1667a/II, Schaanerstrasse, Gamprin-Bendern - 160

Antragsteller: Bauwesen Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Umbau eines EDV-Büros der Herbert Ospelt Anstalt auf der Parzelle Nr. 1667a/II, Schaanerstrasse, Gamprin-Bendern
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

18. Arbeitsvergabe / Gerüst- und Malerarbeiten alte Schule Nendeln - 161

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Gerüst- und Malerarbeiten bei der alte Schule Nendeln erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV):

Die nationalen Schwellenwerte für Auftraggeber „Gemeinden“ im Bereich von Direktvergaben und von Verhandlungsverfahren sind in den Artikeln 25, Absatz 3 und 26 der Verordnung zum Öffentlichen Auftragswesen ÖAWV definiert. Oberhalb dieser Auftragswerte für Direktvergaben oder für Verhandlungsverfahren ist in der Regel das offene oder nicht offene Verfahren (Artikel 22, Absatz 5 ÖAWG) anzuwenden.

 

  • Auftragsart
    Bauaufträge 
  • Verfahrensart Direktvergabe
    bis CHF 100'000 
  • Verhandlungsverfahren
    bis CHF 211'426
  • Offenes- oder nicht offenes Verfahren
    ab CHF 211'426
     
    Auftragsart
    Lieferaufträge 
  • Verfahrensart Direktvergabe
    bis CHF 100'000
  • Verhandlungsverfahren
    bis CHF 211'426
  • Offenes- oder nicht offenes Verfahren
    ab CHF 211'426 
     
  • Auftragsart
    Dienstleistungsaufträge 
  • Verfahrensart Direktvergabe
    bis CHF 100'000
  • Verhandlungsverfahren
    bis CHF 211'426
  • Offenes- oder nicht offenes Verfahren
    ab CHF 211'426

Ausnahmebestimmungen für die zulässige Anwendung des Verhandlungsverfahrens sind in Artikel 25 der Verordnung zum öffentlichen Auftragwesen Verordnung geregelt.

Art. 26
Direktvergaben
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge können bis zu einem Auftragswert von 100 000 Franken direkt vergeben werden. Es hat eine Vergabe nach marktüblichen Bedingungen zu erfolgen.

Laut Offerte vom 19.  Mai 2009 sollen die Gerüst- und Malerarbeiten an den Offertsteller Gstöhl AG, Kohlplatz 9, 9492 Eschen vergeben werden. Die Auftragssumme ist netto inkl. MWST.

BKP 227 Gerüst- und Malerarbeiten an die Fa. Gstöhl A, Kohlplatz 9, 9492 Eschen
zum Offertpreis von  CHF 47‘160.05 inkl. MWST
Budget 09 CHF 60‘000.00 Konto: 090.503.07

Antrag:
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Arbeit an den Offertsteller zu vergeben:
BKP Gerüst- und Malerarbeiten an die Fa. Gstöhl AG, Kohlplatz 9, 9492 Eschen zum Offertpreis von CHF 47‘160.05 inkl. MWST.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

19. Arbeitsvergabe / Gerüst- und Malerarbeiten Vereinshaus Eschen - 162

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Gerüst- und Malerarbeiten beim Vereinshaus Eschen erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).

Laut Offerte vom 20. Mai 2009 sollen die Gerüst- und Malerarbeiten an den Offertsteller Majer Etabl. Malergeschäft, Mühlegasse 15, 9492 Eschen vergeben werden. Die Auftragssumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.

BKP 227 Gerüst- und Malerarbeiten an die Fa. Majer Etabl. Malergeschäft, Mühlegasse 15, 9492 Eschen zum Offertpreis von  CHF 44‘904.70 inkl. MWST
Budget 09 CHF 80‘000.00 Konto: 090.503.03

Antrag:
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Arbeit an den Offertsteller zu vergeben:
BKP  Gerüst- und Malerarbeiten an die Fa. Majer Etabl. Malergeschäft, Mühlegasse 15, 9492 Eschen zum Offertpreis von CHF 44‘904.70 inkl. MWST.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

20. Arbeitsvergabe / Flachdachsanierung Foyer /Umkleide Turnhalle PSN - 163

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Flachdachsanierung, Foyer/Umkleide Turnhalle bei der Primarschule Nendeln erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).
Laut Offerte vom 10. Juli 2009 sollen die Flachdachsanierungsarbeiten, Foyer / Umkleide Turnhalle PS Nendeln an den Offertsteller Spenglerei Nägele, Bahngasse 30, 9485 Nendeln vergeben werden. Die Auftragssumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.

BKP 224 Flachdachsanierung an die Fa. Spenglerei Nägele, Bahngasse 30, 9485 Nendeln
zum Offertpreis von  CHF 60‘950.50 inkl. MWST
Budget 09 CHF 75‘000.00 Konto: 303.508.00

Antrag:
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Arbeit an den Offertsteller zu vergeben:
BKP 224 Flachdachsanierung an die Fa. Spenglerei Nägele, Bahngasse 30, 9485 Nendeln
zum Offertpreis von CHF 60‘950.50 inkl. MWST.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

21. Änderung Baurechtsvertrag / Eugen Längle - 164

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Mit Schreiben vom 6. August 2009 teilt uns das Advokaturbüro Sprenger & Partner, Triesen, mit, dass ihr Mandant, Eugen Längle sein im Baurecht befindliches Grundstück Nr. B20299 in eine neuzugründende Familienstiftung einzubringen wünscht.
Gemäss Reglement dient das Baurecht der Förderung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Allerdings wird nicht explizit zum Ausdruck gebracht, auf welche Art bzw. durch wen ein Baurecht ausgeübt und so - direkt oder indirekt – der Förderung von Industrie- und Gewerbebetrieben dienen kann. Im Falle des Baurechts, wie es Herrn Längle mittels Vertrag vom 1. Juli 1986 eingeräumt wurde, wurde bereits in Ziff. 2 festgehalten, dass der Baurechtsberechtigte (Eugen Längle) die Baurechtsparzelle überbaut und die Gebäude der Firma Mold AG zur Benützung überträgt. Damit war von vornherein klargestellt, dass der Baurechtsnehmer nicht gleichzeitig der im Reglement genannte Industrie- und Gewerbebetrieb war. Damit ist eigentlich ein Auseinanderfallen von Baurechtsnehmer – im gegenständlichen Fall bisher eine natürliche Person – und dem Nutzer der Baurechtsliegenschaft präjudiziert, d.h. die Gemeinde Eschen ging bisher nicht von der zwingenden Identität von Baurechtsnehmer und Baurechtsnutzer aus. In Ziff. 15. des Baurechtsvertrages ist indirekt die Möglichkeit der Veräusserung des Baurechts vorgesehen, bzw. muss der Baurechtsberechtigte für den Fall der Veräusserung des Baurechts dem Erwerber alle seine, auch die rein schuldrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und aus allfälligen Nachträgen überbinden. Die Veräusserung des Baurechts muss im gegenständlichen Fall auch noch grundverkehrsrechtlich genehmigt werden. Dabei wird aus grundverkehrsrechtlicher Sicht die Baurechtsliegenschaft nicht der zu gründenden Familienstiftung „zugerechnet“ werden, sondern dem Erstbegünstigten Eugen Längle. Insoweit die Praxis, die sich diesbezüglich zum Grundverkehrsgesetz entwickelt hat, die Zurechnung im Wege des Durchgriffs vornimmt, macht es aus Analogieschlüssen eigentlich keinen Unterschied, ob nunmehr Eugen Längle Baurechtsnehmer ist oder die Familienstiftung, deren spezifisches Grundeigentum (in diesem Fall die Baurechtsliegenschaft) Eugen Längle „angerechnet“ wird.

Ein Gemeinderat spricht sich gegen den Verzicht auf das Vorkaufrecht aus, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass seitens der Gemeinde dem Baurechtsnehmer ein Kaufangebot des entsprechenden Stückes angeboten wurde. Weiters bemängelt er, dass der Baurechtsvertrag nicht vorliege, woraus ersichtlich wäre, ob allenfalls gewisse Punkte nachverhandelt oder angepasst werden sollten z.B. Laufzeit oder Baurechtszins. Zumindest hätte er gerne eine schriftliche Stellungnahme seitens der verantwortlichen Personen gehabt, dass der bestehende Vertrag bedenkenlos übertragen werden kann.

Stellungnahme Vorsteher:
Dem Baurechtsnehmer wurde das Grundstück in einem persönlichen Gespräch zum Kauf angeboten. Dieser ist auf das Angebot nicht eingetreten.
Vor jeder Gemeinderatssitzung hat jeder Gemeinderat die Möglichkeit, zu den jeweiligen Traktanden beim Antragsteller Informationen einzuholen.
Vor Antragstellung wurden alle rechtlichen Möglichkeiten umfassend mit einem in Baurechtsfragen bestens vertrauten Rechtsanwalt abgeklärt und es konnten Anpassungen vorgenommen werden. Um realistische Änderungen am Baurechtsvertrag, im speziellen bei Laufzeit und Baurechtszins, vornehmen zu können, müsste die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Dies würde im vorliegenden Fall den Kauf der Geschäftsimmobilie beinhalten.

Antrag:

  1. Verzicht auf das Vorkaufsrecht.
  2. Die Übertragung des Baurechts Nr. B20199 vom bisherigen Baurechtsnehmer Eugen Längle auf die in Gründung befindliche Familienstiftung, an der Eugen Längle Erstbegünstigter sein wird, wird vorbehaltlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der noch zu erfolgenden rechtsgeschäftlichen Übertragung vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)

 

22. Änderung Baurechtsvertrag / Gebrüder Frick AG - 165

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Mit Schreiben vom 7. Juli 2009 teilt uns das Rechtsanwaltsbüro Ospelt & Partner, Schaan mit, dass ihre Mandanten, Gebrüder Frick AG für Hoch- & Tiefbau, Schaan, ihr im Baurecht befindliches Grundstück Nr. B20476, Düergarta, Plan Nr. 25 in die im Öffentlichkeitsregister eingetragene Frimag AG zu übertragen.

Da im Zweck (Handelsregisterauszug) der Gebrüder Frick AG zu keiner Zeit industrielle bzw. gewerbliche Produktion beinhaltet war, wurde im Zuge der Errichtung des Baurechts (Ziff. III 2. des Baurechtsvertrages) eingetragen am 16. November 2007, festgehalten, dass die Baurechtsnehmerin das Recht hat, auf dem Eschner Grundstück Nr. 2207 ein mehrstöckiges und unterkellertes Industriegebäude zu errichten. Es war von vornherein klar, dass es nicht die Gebrüder Frick AG sein wird, die das Industriegebäude als im Sinne des Reglements für Produktion, Montage, Reparatur, Lager etc. verwenden wird, sondern eine Dritte, die das Gebäude mieten wird. Diesbezüglich darf ich auch auf das Schreiben der Rechtsvertreter der Gebrüder Frick AG vom 7. Juli 2009, Seite 2 verweisen, wo ausgeführt wird, dass die Gebrüder Frick AG die für den Betrieb ihres Baugeschäftes nicht betriebsnotwendige Liegenschaften auf die Frimag AG überträgt. Insoweit macht es aus Sicht der Gemeinde als Baurechtsbelastete bzw. Eigentümerin der Stammparzelle Nr. 2207 und Vorkaufsberechtigte an der Baurechtsliegenschaft Nr. B20476 keinen Unterschied, ob Sie als Vertragspartnerin die Gebrüder Frick AG oder eine andere Gesellschaft hat, insoweit offenbar das Aktionariat der Frimag AG identisch ist mit demjenigen der bisherigen Baurechtsnehmerin der Gebrüder Frick AG.

Ein Gemeinderat spricht sich gegen den Verzicht auf das Vorkaufrecht aus, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass seitens der Gemeinde dem Baurechtsnehmer ein Kaufangebot des entsprechenden Stückes angeboten wurde. Weiters bemängelt er, dass der Baurechtsvertrag nicht vorliege, woraus ersichtlich wäre, ob allenfalls gewisse Punkte nachverhandelt oder angepasst werden sollten z.B. Laufzeit oder Baurechtszins. Zumindest hätte er gerne eine schriftliche Stellungnahme seitens der verantwortlichen Personen gehabt, dass der bestehende Vertrag bedenkenlos übertragen werden kann.

Stellungnahme Vorsteher:
Dem Baurechtsnehmer wurde das Grundstück in einem persönlichen Gespräch zum Kauf angeboten. Dieser ist auf das Angebot nicht eingetreten.
Vor jeder Gemeinderatssitzung hat jeder Gemeinderat die Möglichkeit, zu den jeweiligen Traktanden beim Antragsteller Informationen einzuholen.
Vor Antragstellung wurden alle rechtlichen Möglichkeiten umfassend mit einem in Baurechtsfragen bestens vertrauten Rechtsanwalt abgeklärt und es konnten Anpassungen vorgenommen werden. Um realistische Änderungen am Baurechtsvertrag, im speziellen bei Laufzeit und Baurechtszins, vornehmen zu können, müsste die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Dies würde im vorliegenden Fall den Kauf der Geschäftsimmobilie beinhalten.

Antrag:

  1. Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht.
  2. Die Übertragung des Baurechts Nr. B20476 von der bisherigen Baurechtsnehmerin Gebrüder Frick Aktiengesellschaft für Hoch- & Tiefbau auf die Frimag Aktiengesellschaft, mit Sitz in Schaan, wird vorbehaltlich der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der noch zu erfolgenden rechtsgeschäftlichen Übertragung vom Gemeinderat genehmigt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)

 

23. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18 - 166

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Rita Losert, Oberbühl 103, Gamprin, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind.
Frau Rita Losert war von 1972 bis 2000 in Eschen wohnhaft.

Antrag:
Aufnahme von Rita Losert in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird zwecks rechtlichen Abklärungen verschoben (Behandlung voraussichtlich am 30.09.2009)

 

24. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18 - 167

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Karl Losert, Oberbühl 103, Gamprin, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind.
Herr Karl Losert war von 1972 bis 2000 in Eschen wohnhaft.

Antrag:
Aufnahme von Karl Losert in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird zwecks rechtlichen Abklärungen verschoben (Behandlung voraussichtlich am 30.09.2009)

 

25. Vernehmlassungsbericht betreffend Kommunikationsgesetzes (KomG) - 168

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Kommunikationsgesetzes (KomG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis 31. August 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu beziehen.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

26. Vernehmlassungsbericht betreffend Geoinformationsgesetz (GEOIG) - 169

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend der Schaffung eines Gesetzes über die Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GEOIG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. September 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Bau beauftragt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

27. Vernehmlassungsbericht betreffend Geldspielgesetz (GSG) - 170

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit Einsatz- und Gewinnmöglichkeit (Geldspielgesetz, GSG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz; Mehrwertsteuergesetz; Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 28. September 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Wirtschaft beauftragt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

Eschen, 10. September 2009

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

 

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

 

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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