2009/16 - 30.09.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 16/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 30. September 2009, 18.00 –  22.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Michael, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni

Entschuldigt
Gerner Kurt, Oehry Daniel, Gerner Benno

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 13/09 und 14/09 - 192
  2. Zwischenbericht III BDO-Visura betreffend Finanz- und Rechnungswesen - 193
  3. Sonderbauvorschriften E-Parz.Nr. 1317 „Landesbank“ Neubau - 194
  4. Schlichtungsverhandlung EIBA AG - 195
  5. Rosenbühlerstrasse Projektgenehmigung - 196
  6. Ehrungen der Vereinsmitglieder 2009 - 197
  7. Liechtensteiner Unterland Tourismus - Zukunftskonzept 2009 - 198
  8. Stellenplan Primarschule und Kindergarten - 199
  9. Arbeitsvergabe Entsorgung Sonderabfällen: Deponie Tentschagraba - 200
  10. Arbeitsvergabe / Gebäuderückbau - 201
  11. Baugesuch Gartenhaus, N-Parz.Nr. 3322, Äussere Wiesen, Nendeln - 202
  12. Baugesuch Carport, E-Parz.Nr. 1044, Johann Georg Helbert-Strasse - 203
  13. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1455, Fluxstrasse - 204
  14. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1456, Fluxstrasse - 205
  15. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1490, Im Böschfeld 15 Eschen - 206
  16. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1495, Im Böschfeld 11 - 207
  17. Baugesuch für Aussenabstellplätze, E-Parz. Nr. 1727, Wirtschaftspark - 208
  18. Neugestaltung Parkierung, Parz. Nr. 1670/II und 1671/II, Schaaner Strasse - 209
  19. Baugesuch thermische Solaranlage, E-Parz.Nr. 162, Haldengasse, 17 - 210
  20. Baugesuch thermische Solaranlage, N-Parzelle Nr. 3288, Keltenstrasse - 211
  21. Baugesuch Rückbau bestehendes Wohnhaus, E-Parz.Nr. 990, Schönbühl - 212
  22. Baugesuch Rückbau bestehendes Wohnhaus, E-Parz.Nr. 989, Schönbühl - 213
  23. Mietvertrag Räumlichkeiten der Kunstschule Mehrzweckgebäude Eschen - 214
  24. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 215
  25. Stellungnahme zur Vernehmlassung betreffend Geldspielgesetz (GSG) - 216
  26. Stellungnahme zur Vernehmlassung betr. Geoinformationsgesetz - 217

 

1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 13/09 und 14/09 - 192

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:

  1. Das Gemeinderatsprotokoll 13/09 vom 26. August 2009 wird genehmigt.
  2. Das Gemeinderatsprotokoll 14/09 vom 09. September 2009 wird genehmigt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL) 

2. Zwischenbericht III BDO-Visura betreffend Finanz- und Rechnungswesen - 193

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Gemeindevorsteher

Bericht:
Ausgangslage:
Innerhalb der Gemeindeverwaltung Eschen wird eine umfassende Arbeitsplatzbewertung und Organisationsanalyse durchgeführt. BDO Visura ist beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Effizienz- und Effektivitäts-Optimierung innerhalb der Verwaltung führen. Gleichzeitig soll damit das Verständnis der vorgesetzten Behörde für die Arbeit der Verwaltung erweitert und damit das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. Es werden nachhaltige Beiträge zur positiven Entwicklung des Klimas erwartet.

Ziele: Es geht darum,

  1. die heute gelebten Stelleninhalte zu erfassen und zu analysieren;
  2. den Vergleich mit den Erwartungen der Arbeitgeberin an die Funktion zu erstellen (Funktionsbeschrieb vs. Arbeitsvolumen und Leistung insgesamt);
  3. die Positionierung innerhalb der Organisation zu beurteilen und allenfalls nicht oder zu wenig genutzte Synergie-Effekte aufzuspüren;
  4. Effizienz und Effektivität gesamthaft zu beurteilen;
  5. Wege zur Behebung allfälliger Differenzen aufzuzeigen und gegebenenfalls Massnahmen für nachhaltige Lösungen vorzuschlagen.

Allgemeine Vorbemerkungen:
Betreffend Offerte vom 19. Januar 2009 hat der Gemeinderat am 24.06.2009 (GR-Sitzung 12/09, Trakt. 3) beschlossen, in einer Phase III den Bereich Finanzwesen analysieren zu lassen und danach über das weitere Vorgehen zu befinden.
Alle Mitarbeitenden der erfassten Stellen wirkten offen und interessiert mit. Dafür sei hier ein herzlicher Dank ausgesprochen.
Im Quervergleich operiert die Gemeindeverwaltung auch in diesem Bereich kostenbewusst, das heisst, die Funktionen sind vergleichsweise sehr bescheiden mit Stellenprozenten ausgestattet.
Auch im Bereich Finanzwesen sind gut ausgebildete Fachspezialisten mit teilweise langjährigem Erfahrungspotential tätig. Die Arbeitsabläufe sind logisch, die Arbeit wird verlässlich und engagiert erledigt. Die Führungsleistung des Leiters ist ausgezeichnet und weitsichtig, hervorzuheben ist denn auch das gute Klima innerhalb des Bereichs. Anlässlich der Sitzung werden dem Gemeinderat die Ergebnisse aus der Auswertung präsentiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet. Die Finanz- und Personalkommission und der Bereichsleiter wurden vorgängig am 30.09.2009 vom Inhalt des Berichts in Kenntnis gesetzt.
Zu diesem Traktandum sind Herr John F. Leuenberger, BDO Visura und Irene Ritter, Personalleiterin anwesend.

Antrag / Ergänzung:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Leuenberger, BDO Visura, zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat erteilt Herr Leuenberger, BDO Visura, den Auftrag, einen zusammenfassenden Bericht und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen am 21. Oktober 2009 vor dem Gemeinderat zu präsentieren.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

3. Sonderbauvorschriften E-Parz.Nr. 1317 „Landesbank“ Neubau - 194

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Auf Begehren des Grundeigentümers erlässt der Gemeinderat auf Grundlage von Artikel 24ff des Baugesetzes, LGBI. 2009/44, in der Fassung vom 11. Dezember 2008 den Gestaltungsplan „Landesbank“ mit nachstehenden, besonderen Bestimmungen.

Lage:
Das Projekt umfasst folgende Parzelle in Eschen:
Parz. Nr. 1317 mit einer Fläche von 4467m2. Davon befinden sich 2434m2 in der Wohnzone A sowie im Nutzungsbereich Wohnzone A. Bezüglich des Grundbuchstandes wird auf das Grundbuch verwiesen. Die Parzelle befindet sich im Eigentum der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, 9490 Vaduz.

Grundlagen:
Grundlage dieses Gestaltungsplanes bildet das durch einen Studienauftrag durch das Architekturbüro matt Architekten GmbH, Britschenstrasse 38, 9493 Mauren erarbeitete Projekt vom 01.10.2009 im Massstab 1:200. Dieses Gesamtkonzept sieht eine Geschäftsüberbauung mit einer Geschäftsstelle der Liechtensteinischen Landesbank sowie mit Wohnungen in der zweiten Bautiefe an der Essanestrasse vor. Die Überbauung orientiert sich am Entwurf des Richtplans St. Luzi-Strasse Süd / Essanestrasse der Gemeinde Eschen.

Projektbeschrieb:
Das rautenförmige Grundstück wird mit einem Z-förmigen Baukörper bebaut. Dieser besteht aus zwei dreigeschossigen Volumen, wobei eines strassenseitig (Haus 1) und eines rückwärtig (Haus 2) in Ost-West Richtung angeordnet ist. Diese beiden dreigeschossigen Volumen werden durch einen erdgeschossigen Gebäudeteil (Schalterhalle) verbunden. Im Erdgeschoss sind öffentliche Nutzungen, in diesem Fall die Geschäftsstelle mit Schalterhalle der Liechtensteinischen Landesbank angeordnet, in den Obergeschossen befinden sich in der 1. Bautiefe Nutzungen der Landesbank, in der 2. Bautiefe Wohnungen.
Im ersten Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage mit 40 Stellplätzen, Technikräume, Müll- und Fahrradraum, eine Fahrzeugschleuse sowie weitere bankspezifische Technikräume, Keller und Archive sowie eine Trafostation.
Die Erschliessung der öffentlichen Nutzungen (Schalterhalle) und der Tiefgarage erfolgt über die nordöstliche Grundstücksecke. Die fussläufige Erschliessung der Wohnungen sowie der Personaleingang der Bank erfolgt davon getrennt über den westlichen Teil des Grundstücks.
Die baurechtlichen Angaben sind aus der Spezialbauvorschrift für den Gestaltungsplan Parz. Nr. 1317 zu entnehmen.
 
Mutation:
Im Zuge des Verfahrens des Gestaltungsplanes wird mit der Mutation 717 zwischen Parzelle 1317 der Liechtensteinischen Landesbank und Parzelle 1315 der Gemeinde Eschen die Lage der Grabenparzelle sowie die Situation an der Strasse bereinigt. Hintergrund hierfür ist die Planung eines übergeordneten Fusswegnetzes durch die Gemeinde Eschen sowie die Entflechtung von Fahrverkehr und Fussgängern im Bereich der Tiefgarageneinfahrt der Liechtensteinischen Landesbank. Die definitive Mutation wird erst nach Erlass des Gestaltungsplanes durchgeführt. Gestaltungsplan und Baueingabe können unabhängig von dieser Mutation eingeben und genehmigt werden.

Zusatzinformation:
Die Beschlussfassung erfolgt mit einem Zirkularbeschluss in der Kalenderwoche 41.

Antrag / Ergänzung:

  1. Genehmigung Mutation 717.
  2. Kenntnisnahme der Sonderbauvorschriften.
  3. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.
  4. Das Zwischendach zwischen den beiden Gebäudekörpern muss intensiv begrünt werden.
  5. Auf technischen Aufbauten ist nach Möglichkeit zu verzichten oder auf ein Minimum zu reduzieren.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  4. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)
  5. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 5 Nein (1 FL, 1 FBP, 3 VU) 

4. Schlichtungsverhandlung EIBA AG - 195

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Der Gemeinderat hat im 27. Mai 2009 das Baugesuch EIBA AG behandelt und mit Auflagen versehen. Gegen diesen Entscheid hat die Bauherrschaft Beschwerde bei der VBK eingereicht. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde gemeinsam vereinbart, eine Mediation mit dem Ziel einer aussergerichtlichen Einigung durchzuführen. Als Mediator wurde Architekt Werner Binotto, Kantonsbaumeister ST. Gallen, bestimmt. Nach 2 Mediationssitzungen konnten sich die Parteien auf eine Basis einigen, die eine erfolgsversprechende Baubewilligung in Aussicht stellt.

Die Beschlussprotokolle liegen dem Antrag bei. Der Leiter Bauwesen stellt das Ergebnis der Mediationsverhandlungen vor.

Antrag / Ergänzung:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussprotokoll vom 18.09.2009 zu.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


5. Rosenbühlerstrasse Projektgenehmigung - 196

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Tiefbau

Bericht:
Die Rosenbühlerstrasse ist eine sogenannte, im Gemeindebesitz befindliche, Landstrasse und wird seit jeher vom Land unterhalten. Der Zustand dieser Strasse ist äusserst schlecht und es müssen in regelmässigen Abständen Reparaturen vorgenommen werden.
Im Juni des letzten Jahres wurde der Auftrag zur Planung der Rosenbühlerstrasse durch das Tiefbauamt an das Ing.-Büro Franz Marxer in Mauren vergeben.
Im August 2008 befand die Raumplanungskommission über die vorliegenden Pläne und entschied sich für die Variante C: Die Strassenbreite soll belassen, aber mit Ausstellplätzen versehen werden. Der Charakter der Strasse soll so wenig wie möglich verändert werden.
Am 28.08.2009 fand eine Begehung mit der Raumplanungskommission vor Ort statt, mit folgenden Vorgaben:

Die Breite der Strasse wird mit 3.50m und die Ausstellplätze mit 5m Breite festgelegt.
Die Ausstellplätze sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Dazu hält der Ingenieur in seinem Protokoll folgendes fest:
Die Argumente des Planers werden von der Ortsplanungskommission nicht geteilt. Sie bestehen entgegen der Empfehlung des Planers auf einer wesentlichen Verkleinerung von Ausweichstellen. Dies wird vor allem bei der Kreuzung mit einem LKW zu Problemen führen. Weiters ist zu erwarten, dass weiterhin „wilde“ Kreuzungsstellen entstehen werden. Dies könnte nur mit einer konsequenten Zäunung verhindert werden, was jedoch von keiner Seite gewünscht wird.
Der Planer behält sich vor, diesen Sachverhalt im technischen Bericht festzuhalten und die Verantwortung an die politischen Instanzen weiterzugeben.

Das Land Liechtenstein hat in ihrem Budget 2010 eine Summe von CHF 600‘000 reserviert. Die Restarbeiten sind auf das folgende Jahr vorgesehen. Die Gemeinde Eschen sieht lediglich Leerrohre und Kandelabersockel für eine allfällige spätere Strassenbeleuchtung vor und ist auch nur für dessen Kosten verantwortlich.

Antrag / Änderung:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Strassenprojekt Rosenbühlerstrasse zu.
  2. Die Strassenbreite soll maximal 3 m betragen

Beschluss:

  1. Der Antrag wird angenommen. 4 Nein (4 VU) Stichentscheid durch Stimme Vorsteher
  2. Der Antrag wird abgelehnt. 4 Nein (1 FL, 3 FBP)  Stichentscheid durch Stimme Vorsteher

 

6. Ehrungen der Vereinsmitglieder 2009 - 197

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Gemäss Ehrungsreglement werden Vereinsmitglieder bei der 25-jährigen und bei der 40-jährigen aktiven Vereinszugehörigkeit durch Verleihung der silbernen Verdienstmedaille (bei 25-jähriger Vereinszugehörigkeit) und der goldenen Verdienstmedaille (bei 40-jähriger Vereinszugehörigkeit) geehrt. Die Ehrung aller Jubilare findet gemeinsam am 26. Oktober 2009 statt. Die nachstehend aufgeführten Jubilare wurden von ihren Vereinen für die Ehrung für die 25-jährige, bzw. für die 40-jährige Vereinszugehörigkeit angemeldet.

25-jährige aktive Mitgliedschaft :

  • Weiss Ernst Fotoclub Eschen
  • Marxer Anita Samariterverein Liechtensteiner Unterland
  • Ott Elisabeth Samariterverein Liechtensteiner Unterland
  • Allgäuer Thomas Freiwillige Feuerwehr Eschen

40-jährige aktive Mitgliedschaft:

  • Batliner Pius Männerchor Nendeln
  • Kranz Oswald Männerchor Nendeln
  • Schönrock Horst Dieter Männerchor Nendeln

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst die Verleihung der goldenen bzw. der silbernen Verdienstmedaille an die oben aufgeführten Vereinsjubilare.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

7. Liechtensteiner Unterland Tourismus - Zukunftskonzept 2009 - 198

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Der Liechtensteiner Unterland Tourismus ersucht die fünf Unterländer Gemeinderäte mit Schreiben vom 1. Sep. 2009 um einer Erhöhung des Unterstützungsbeitrages für die Finanzierung und Umsetzung des erarbeiteten Zukunftskonzept 2009.

Der Liechtensteiner Unterland Tourismus (LUT) hat in Absprache mit den 5 Unterländer Vorstehern in den letzten Monaten das Zukunftskonzept 2009 erarbeitet. Das Konzept beinhaltet verschiedene Zielsetzungen wobei die Identifikation, der stolz auf unsere Heimat, das Liechtensteiner Unterland mit den fünf Gemeinden und die schöne Landschaft im Mittelpunkt stehen.
Das bereits Bestehende, das Gemeinschaftliche soll weiter verstärkt werden und mit einem verbesserten, gemeinsamen Auftreten der fünf Unterländer Gemeinden soll innerhalb des Landes der sanfte Tourismus gefördert werden. Das Liechtensteiner Unterland soll der einheimischen Bevölkerung wie auch den Besuchern als das Freizeitziel ans Herz gelegt und werbewirksam dargestellt werden.
Der LUT durfte das Konzept den Unterländer Vorstehern am 2. Juni 09 anlässlich einer Medienpräsentation sowie am 7. Juli 09 bei einer Gemeinschaftssitzung im Detail vorstellen.

Einen Schwerpunkt im Konzept aber auch einen wesentlichen finanziellen Anteil bildet der historische Höhenweg. Die derzeitigen Informationstafeln sind teilweise in ihren Aussagen veraltet und geben nicht den neuesten Wissensstand wieder. Seit der Eröffnung des Historischen Höhenweges im Juli 1975 wurden neue Erkenntnisse in Bezug auf die Datierung und die Interpretation der archäologischen Fundstellen auf dem Eschnerberg gewonnen, die eine Überarbeitung der Informationstafeln verlangen. Auch die geologisch-botanischen Informationen sollten wieder auf einen neuen Stand gebracht werden. Schliesslich muss auch die Wegführung und Beschilderung  überprüft werden. Für die Erneuerung der Stelen wird mit Aufwendungen von CHF 80‘000.-- gerechnet.
Die weiteren Positionen sind im Detail Konzept aufgeführt. Dies sind Aufwendungen für Grafik, Bildmaterial, Drucksachen, Kommunikation, Marketing und Veranstaltungen und sollen wenn möglich auch im Liechtensteiner Unterland vergeben werden und somit dem heimischen Gewerbe zu Gute kommen. Gesamthaft belaufen sich die Kosten für die im Konzept aufgeführten Massnahmen auf rund CHF 260‘000.--, verteilt auf die nächsten 3 Jahre.

Der LUT kann diesen Betrag mit dem derzeitigen Jahresbudget von rund CHF 40‘000.--  nicht aufbringen. Der LUT ist als Verein organisiert und finanziert sich aus dem Mitgliederbeiträgen und den jährlichen pro Kopf Beiträgen der fünf Unterländer Gemeinden. Für die Finanzierung des Konzepts ersucht der LUT um eine Anhebung des pro Kopf Beitrages auf CHF 6.-- für die kommenden 3 Jahre (2010 – 2012). Nach Abschluss des Projekts im Jahre 2012 kann der Beitrag dann wieder reduziert und neu festgelegt werden.
Der LUT ist sich bewusst, dass der Zeitpunkt für eine Beitragserhöhung nicht sehr günstig ist. Anderseits bekundet gerade die Gastronomie immer mehr Mühe. Ohne entsprechendes Engagement, wird es im Liechtensteiner Unterland bald keine Übernachtungsmöglichkeiten mehr geben und es werden weitere Gasthäuser verschwinden. Das Projekt erfordert die Solidarität aller Unterländer Gemeinden wie sie bei anderen Gelegenheiten bereits mehrfach erfolgreich gezeigt wurde.
Der LUT - früher Unterländer Verkehrsverein - hat im Jahre 1972 mit Unterstützung des Historischen Vereins den „Historischen Höhenweg Eschnerberg“ initiiert. Der Historische Verein wie auch Liechtenstein Tourismus haben zugesagt, den LUT auch bei diesem Projekt zu unterstützen, wobei die Unterstützung vornehmlich nicht finanzielle Natur ist. Der LUT wird sich auch beim Land und anderen Institutionen um Zuschüsse bemühen. Ohne eine finanzielle Zusicherung seitens der Gemeinden kann das Projekt jedoch nicht gestartet werden.

Der Liechtensteiner Unterland Tourismus möchte das Liechtensteiner Unterland besser bewerben und damit seinen Beitrag für eine positives Image sowie die Erhaltung unserer Gastro- und Gewerbebetriebe in unseren Gemeinden leisten. Der Liechtensteiner Unterland Tourismus wird sich im Rahmen seiner Möglichkeit finanziell an den Kosten beteiligen.

Antrag:
Der Gemeinderat spricht sich für eine Erhöhung des Pro Kopf Beitrages für den Zeitraum von 3 Jahren (2010 – 2012) von CHF 4.-- auf neu CHF 6.-- aus.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

8. Stellenplan Primarschule und Kindergarten - 199

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Mit Schreiben vom 17. September 2009 teilt das Schulamt den Gemeinden mit, dass gemäss Lehrerdienstgesetz, LGBl. 2004 Nr. 4, Art. 8, die Regierung vor Begründung eines Dienstverhältnisses, die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen hat. Der Stellenplan muss im November-Landtag behandelt werden. Es wird deshalb dringend gebeten, den Stellenplan umgehend zu behandeln und dem Schulamt bis spätestens am 2. Oktober 2008 eine Rückmeldung zukommen zu lassen.
Zu bemerken ist, dass allenfalls an einzelnen Schulen oder Kindergärten aufgrund von unerwartet hohen Schülerzahlen, nicht absehbaren Integrationsfällen oder ähnlichem im Juni 2010 zusätzliche, nicht ständige Stellen geschaffen werden müssen.

Antrag:

  1. Zustimmung zum Stellenplan Kindergarten Eschen.
  2. Zustimmung zum Stellenplan Kindergarten Nendeln.
  3. Zustimmung zum Stellenplan Primarschule Eschen.
  4. Zustimmung zum Stellenplan Primarschule Nendeln.
  5. Zustimmung zum Stellenplan Vorschule Unterland.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  4. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  5. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

9. Arbeitsvergabe Entsorgung Sonderabfällen: Deponie Tentschagraba - 200

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Tiefbau

Bericht:
An der Sitzung vom 13.5.09 hat der Gemeinderat die Aufträge des Geologen der Ingenieurarbeiten sowie  der chemischen Analysen und vergeben. Auch die Kreditfreigabe über das gesamte Projekt erfolgte an dieser Sitzung.
Zwischenzeitlich erfolgte für die Etappe 1 + 2 (Jahre 2009, 2010, 2011, 2012) die nationale Ausschreibung für den Bau der Infrastrukturen und der Triagierung von Deponieaushub sowie die internationale Ausschreibung für die Entsorgung von Sonderabfällen, welches das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen Art. 9 zulässt. Die Ausschreibung für Aushub und Entsorgung der 3 Etappe (Jahre 2014, 2015) hat international zu erfolgen
Die Vergabe der Baumeisterarbeiten erfolgte an der Sitzung vom 09.09.2009. Diese Arbeiten werden ab Mitte Oktober gestartet. Kernbohrungen für zusätzliche Piezometer (Grundwassermessstellen) werden ab dem 28.09.09 ausgeführt.
Ab ca. Mitte November steht die effektive Sanierung und Entsorgung der Altlasten Tentschagraba bevor. Diese Sanierung dauert bis ca. Mai 2010 und wird im Spätherbst 2011 bis ca. April 2012 fortgesetzt.

Arbeitsvergabe Entsorgung Sonderabfälle:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die ARGE (Toldo, Zindel, Brandis, Kindle) mit dem Offertpreis von CHF 3‘703‘570.50 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.

Antrag:
Arbeitsvergabe Entsorgung von Sonderabfällen an die wirtschaftlich günstigste ARGE (Toldo, Zindel, Brandis, Kindle) zum Offertpreis von CHF 3‘703‘570.50.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

10. Arbeitsvergabe / Gebäuderückbau - 201

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Die Arbeitsausschreibung für die Rückbauarbeiten der Baute, St. Martins-Ring 7, Eschen erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und zugehöriger Verordnung (ÖAWV).
Die Rückbauarbeiten sollen direkt an den Offertsteller Fa. Wohlwend Kaspar AG, Churer Strasse 90, 9485 Nendeln zum Offertpreis von CHF 33‘894.-- inkl. MWST vergeben werden.
Im Budget 2009 sind für die Rückbauarbeiten der Baute CHF 40‘000.-- vorgesehen.

Antrag:
Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat Eschen, die Rückbauarbeiten der Baute, St. Martins-Ring 7, Eschen an die Fa. Wohlwend Kaspar AG, Churer Strasse 90, 9485 Nendeln zum Offertpreis von CHF 33‘894.-- inkl. MWST zu vergeben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Baugesuch Gartenhaus, N-Parz.Nr. 3322, Äussere Wiesen, Nendeln - 202

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Gartenhauses auf der Parzelle Nr. 3322 Äussere Wiesen Nendeln. Für die Verringerung des Strassengrenzabstandes, 1.80 m zur Gemeindestrasse Äussere Wiesen wird gemäss Baugesetz Art. 37, Abs. 3 beim Hochbauamt eine Ausnahme beantragt.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz.
Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

12. Baugesuch Carport, E-Parz.Nr. 1044, Johann Georg Helbert-Strasse - 203

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Carport mit Holzunterstand auf der Parzelle Nr. 1044 Johann Georg Helbert-Strasse Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

13. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1455, Fluxstrasse - 204

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 34 auf der Parzelle Nr. 1455 Fluxstrasse Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

14. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1456, Fluxstrasse - 205

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 36 auf der Parzelle Nr. 1456 Fluxstrasse Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

15. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1490, Im Böschfeld 15 Eschen - 206

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 15 auf der Parzelle Nr. 1490 Im Böschfeld Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

16. Baugesuch Photovoltaikanlage, E-Parz.Nr. 1495, Im Böschfeld 11 - 207

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 11 auf der Parzelle Nr. 1495 Im Böschfeld Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

17. Baugesuch für Aussenabstellplätze, E-Parz. Nr. 1727, Wirtschaftspark - 208

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die provisorische Erstellung von 145 Personenwagenparkplätze auf der Parzelle Nr. 1727, Wirtschaftspark Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Der neue Richtplan Wirtschaftspark Eschen wird nicht tangiert.

Auflagen:
Die Baubewilligung soll für 3 Jahre, ab Bewilligungsdatum befristet erfolgen. Sollte die Inbetriebnahme des geplanten Parkhauses im Wirtschaftspark Eschen vor der Dreijahresfrist erfolgen, müssen die Personenwagenparkplätze rückgebaut und die PW-Parkplätze ins Parkhaus verlegt werden.
In jedem Fall endet die befristete Baubewilligung nach 3 Jahren. Das Gelände muss dann in den ursprünglichen Zustand zurückerstellt werden.

Antrag:
Die Abteilung Bauwesen beantragt die Genehmigung des Baugesuches beim Gemeinderat mit den entsprechenden Auflagen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

18. Neugestaltung Parkierung, Parz. Nr. 1670/II und 1671/II, Schaaner Strasse - 209

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Umgestaltung der bestehenden Personenwagenparkplätze bei der Fa. Ospelt Herbert Anstalt auf den Parz. Nr. 1670/II und 1671/II Schaaner Strasse Gamprin-Bendern.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

19. Baugesuch thermische Solaranlage, E-Parz.Nr. 162, Haldengasse, 17 - 210

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 17 auf der Parzelle Nr. 162, Haldengasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

20. Baugesuch thermische Solaranlage, N-Parzelle Nr. 3288, Keltenstrasse - 211

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 1 auf der Parzelle Nr. 3288, Keltenstrasse, Nendeln
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

21. Baugesuch Rückbau bestehendes Wohnhaus, E-Parz.Nr. 990, Schönbühl - 212

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Rückbau des bestehenden Wohnhauses Nr. 4 auf der Parzelle Nr. 990, Schönbühl, Eschen. Die Baute ist im Inventar des Ortsbildschutzes nicht enthalten.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

22. Baugesuch Rückbau bestehendes Wohnhaus, E-Parz.Nr. 989, Schönbühl - 213

Antragsteller: Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Rückbau des bestehenden Wohnhauses Nr. 2 auf der Parzelle Nr. 989, Schönbühl, Eschen. Die Baute ist im Inventar des Ortsbildschutzes nicht enthalten.

Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

23. Mietvertrag Räumlichkeiten der Kunstschule Mehrzweckgebäude Eschen - 214

Antragsteller  Bauwesen, Immobilienverwaltung

Bericht:
Nachdem der Gemeinderat gemäss Protokoll 12/08 die Räumlichkeiten des Vereinshauses Eschen für die Pilotphase der Tagesstrukturen für 3 Jahre (2009-2011) freigegeben hatte, ist es nun nicht mehr möglich die im Jahre 2003 ins Mehrzweckgebäude ausquartierten Vereine in das Vereinshaus Eschen rückzuführen.

Dies betrifft Vereine und Institutionen wie:

  • Trachtengruppe
  • Guggenmusik Turbagugger
  • Guggenmusik Gitzifäger
  • Maki Deutsch (Integrationskurse)
  • Tischtennisfreunde
  • Eschen aktiv
  • Erwachsenenbildung für diverse Freizeitkurse sowie
  • die Frauengruppe Eschen

Um diesen Vereinen und Institutionen weiterhin Räumlichkeiten für die Gestaltung ihres Vereinslebens bieten zu können, empfiehlt die Abteilung Bauwesen den Mietvertrag der am 31.12.2009 ausläuft, um mindestens drei Jahre, bis zum 31.12.2012 dem Ende der Pilotphase „Tagesstrukturen“ zu den derzeitig vertraglich vereinbarten Kondition (monatlich CHF 4‘170.-- indexgebunden) zu verlängern. Nach Absprache mit dem Leiter des Hochbauamtes Liechtenstein ist eine weitere Verlängerung nach 2012 verhandelbar.
Diese angemieteten Räumlichkeiten sollten dazu genutzt werden, als Überbrückung (Ausweich – Facility) für die strategische Ausrichtung des Raumangebotes für Vereine und Institutionen in gemeindeeignen, zeitgemässen Gebäuden dringendst voranzutreiben und zu realisieren.

Antrag:
Verlängerung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten der Kunstschule im Mehrzweckgebäude Eschen um drei Jahre zu den vereinbarten Konditionen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

24. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 215

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: Sakir Kaplan, Churer Strasse 38, 9485 Nendeln

Bericht:
Herr Sakir Kaplan hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

25. Stellungnahme zur Vernehmlassung betreffend Geldspielgesetz (GSG) - 216

Antragsteller: Ressort Wirtschaft

Bericht:
Gemäss GR Beschluss vom 26. August 2009 gilt es, eine Stellungnahme „Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Glücks- und Geschicklichkeitsspiel mit Einsatz- und Gewinnmöglichkeit“ zu Handen des Gemeinderates auszuarbeiten.
Ziel dieser Kommission war, die Vorlage bzw. deren Auswirkungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht auf die Gemeinde zu untersuchen.

Stellungnahme:
Für die Gemeinde ergeben sich keine direkten organisatorischen und finanziellen Auswirkungen.
Aufgrund der Tragweite dieses Gesetzes hat sich die Gemeinde Eschen zu einer Stellungnahme beschlossen. Einmal aus dem Blickwinkel der Wirtschaft, wo sich – der Intention des Gesetzgebers entsprechend – allfällige neue wirtschaftliche Chancen eröffnen und weiters auch einer soziale „Komponente“ bzw. allfällige Beeinflussung auf die Sozialisation einer Gemeinde, die hinter diesem Gesetz steht.

  1. Die Intention der Gesetzgeber, den Standort Liechtenstein mit diesem Gesetz nicht schlechter zu stellen bzw. die Attraktivität zumindest auf das gleiche Niveau zu heben, ist grundsätzlich im Sinne einer Auflösung der Wettbewerbsverzerrung zu begrüssen.
  2. Bezüglich zweier Bereiche äussern wir uns kritisch:
    1. In der Gesetzes-Vorlage wird das Verbot von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten aufgehoben und Bedarf ausschliesslich einer Bewilligung durch die Regierung. Wir sprechen uns weiterhin für den Beibehalt dieses Verbotes aus. Einerseits, weil es nicht Ziel sein kann, dass in Restaurants, wo grundsätzlich Getränke und Essen konsumiert werden, Glückspielautomaten zu stehen kommen. Andererseits und das ist noch viel wichtiger, sind in der Schweiz und den meisten europäischen Ländern Glückspielautomaten ausschliesslich in Spielbanken erlaubt.
       Die Begründung, dass in Liechtenstein Glückspielautomaten zugelassen werden sollen, da „in allen europäischen Ländern (…) die Behörden mit unterschiedlichem Erfolg gegen verbotene Angebote aller Art, namentlich auch in Form illegaler Automatenspiele“ (S.17) kämpfen und daher ein Legalisierung in Liechtenstein angebracht wäre, entzieht sich jeglicher Logik.
    2. Die geplante Gesetzgebung bezüglich „Online-Glückspiele“ ist im Gegensatz zur Schweiz, wo dieses gesetzlich verboten ist, äusserst liberal. Sollte ein Sonderfall Liechtenstein geschaffen werden, so sind die Vor- und Nachteile einer Lösung breiter darzulegen.
  3. Bezüglich Spielbanken ist eine maximale Anzahl analog benachbarter Länder im Vorfeld festzulegen.

Fazit:
Die vorgesehene Gesetzgebung ist wirtschaftsfreundlich und kann zur Stärkung eines gewissen Wirtschaftskreises beitragen. Es stellt sich jedoch die Frage der Nachhaltigkeit bei der Öffnung eines solchen Wirtschaftszweiges für das FL, zumal dieser immer wieder mit persönlichen Schicksalen, sprich Spielsucht, in Verbindung gebracht wird. Weiters stellt sich die Frage, ob es sich hier nicht eher um eine „LEX-Spielbankenplatz-Vaduz“ handelt.

Antrag an die Regierung:

  1. Art 45 2) Als gemeinnützig gilt die Verwendung zum Vorteil einer unbestimmten Anzahl Personen in den Bereichen Kultur, soziale Hilfe, Sport, Tourismus sowie Natur-, Heimat- und Denkmalschutz.
    Antrag: Der „Bereich Bildung“ ist zu ergänzen.
  2. Art. 61 1) b) Der ganze Absatz ist ersatzlos zu streichen und alle damit zusammenhängen Artikel. Somit gilt: Das Aufstellen und der Betrieb von Spielautomaten mit Geld- oder Warengewinnen ist in öffentlichen Lokalen verboten.
  3. Analog dem Glückspielgesetz Österreich soll auch im FL Gesetz die maximale Zahl an Spielbanken geregelt werden, zumal die regionale Dichte bereits heute nur noch von London, Monaco und Prag übertroffen wird. In der Schweiz wird die maximale Zahl ebenfalls geregelt.

Antrag:
Unter Berücksichtigung oben aufgeführter Punkte kann der Vorlage zugestimmt werde.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

26. Stellungnahme zur Vernehmlassung betr. Geoinformationsgesetz - 217

Antragsteller: Ressort Bau

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend der Schaffung eines Gesetzes über die Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GEOIG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. September 2009 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. In der GR-Sitzung vom 26. August 09 beauftragte der Gemeinderat das Ressort Bau zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Die Gemeinde Eschen lässt die Geodaten, für welche sie die zuständige Datenherrin ist, seit mehreren Jahren zusammen mit anderen Gemeinden in einer Geodateninfrastruktur fachgerecht verwalten und partizipiert an einer neu geschaffenen, webbasierten GIS Lösung, wodurch der Datenzugang und die Datennutzung erleichtert werden. Deswegen begrüsst die Gemeinde Eschen grundsätzlich den Gesetzesentwurf zur Regelung von allgemeinen Grundsätzen im Umgang mit Geoinformationen.

Weiter ist die Gemeinde Eschen der Ansicht, dass eine Koordination zwischen den bestehenden Organisationsstrukturen sinnvoll ist, damit die bereits getätigten Investitionen der Gemeinde im Bereich der gemeindeeigenen Geodateninfrastruktur gesichert sind. Der bestehenden, dezentralen Organisation muss beim Aufbau, Unterhalt und Organisation der nationalen Geodateninfrastruktur ebenfalls Rechnung getragen werden. Dabei müssen Ausmass und Umsetzung von Bestimmungen über die Geoinformation auch für die Gemeinden grössenverträglich und finanzier-bar sein. Zu den einzelnen Gesetzesartikeln nimmt die Gemeinde Eschen wie folgt Stellung:

Art. 2, Abs. 1 und Art. 3, Abs. 1 sowie Art. 17:
Die Regierung sollte den Erlass eines Kataloges der Geobasisdaten (vgl. Anhang 1 Geoinformationsgesetz der Schweiz) prüfen, damit der Geltungsbereich des Geoinformationsgesetzes, der Bezug zu den Fachgesetzen des Landesrechts sowie die Zuständigkeiten der Fachstellen klar ersichtlich und geregelt sind. Aufgrund der einfachen und kurzen Form des Gesetzesentwurfs sind solche weiterführenden Präzisierungen von der Gemeinde gewünscht, damit der Umgang mit dem Gesetz erleichtert wird.

Art. 9 sowie Art. 12:
Die Umsetzung der Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) innerhalb des Geoinformationsgesetzes wird für die zuständigen Fachstellen gerade im Bereich Geometadaten sowie Archivierung und Historisierung der Geobasisdaten einen finanziellen Mehraufwand verursachen. Darum soll beim Erlass von Vorschriften und von Grundsätzen auf bereits bestehende Verwaltungsstrukturen Rücksicht genommen und der Aufwand bei der Metadatenerfassung auf ein sinnvolles Mass beschränkt werden. Bereits bestehende oder noch aufzubauende Infrastrukturen sollen dabei durch die zuständigen Fachstellen gemeinsam genutzt werden, damit keine völlig neuen Kostendimensionen auf die zuständigen Fachstellen zukommen.

Art. 14:
Weitere, heute bestehende Rechte der zuständigen Fachstellen dürfen durch das Geoinformationsgesetz nicht eingeschränkt werden. Es muss weiterhin einer Fachstelle vorbehalten sein, bei begründetem Interesse an einer Beschränkung den Zugang zu ihren Geobasisdaten (beispielsweise zu Werkleitungen) und zu ihren Geodiensten zu reglementieren.
 
Art. 16, Abs. 7 und Art. 20:
Seit dem Jahre 2003 besteht eine vertragliche Vereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich LIS/GIS FL zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Eschen. Dadurch ist die gegenseitige Nutzung von Geodaten zwischen dem Land und der Gemeinde Eschen auf Basis der bestehenden Gebührenverordnung (LGBl. 2005/153) geregelt. Dieser bestehende Vertrag soll durch die Einführung des Geoinformationsgesetzes keine Änderungen erfahren und die darin festgelegten Gebühren sollen nicht erhöht werden.

Art. 17 und Art. 22:
Obwohl gemäss Gesetzesentwurf nicht die Erstellung oder Sammlung neuer Geodaten vorgeschrieben werden kann, können im Bereich der Nachführung von bestehenden Geobasisdaten weitere Kosten für die Gemeinden entstehen, weil deren Finanzierung bei der zuständigen Fachstelle liegt. Deswegen soll die Regierung beim Erlass von Vorschriften zur Nachführung Rücksicht auf die heute gängige und bewährte Praxis nehmen.

Art. 18, Abs. 1 und 3:
Die Mitwirkung der Gemeinden als zuständige Fachstelle muss innerhalb der GDI Kommission auch in Zukunft gewährleistet sein. Sollte nicht jede Fachstelle vertreten sein, wird vorgeschlagen, einen Mitwirkungsartikel (vgl. Art. 35 Geoinformationsgesetz der Schweiz) explizit in den Gesetzesentwurf aufzunehmen, damit die Gemeinden ihre Anliegen direkt einbringen können.

Die Gemeinde Eschen wird weiterhin die Entwicklungen im Bereich der Geoinformation aufmerksam verfolgen und hofft auf eine Umsetzung des Geoinformationsgesetzes unter Berücksichtigung ihrer Anliegen.

Antrag:
Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung.

Beschluss
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 1. Oktober 2009


GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

GEMEINDERAT: Bieberschulte Werner

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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