2009/17 - 16.10.2009

ZIRKULARBESCHLUSS DES GEMEINDERATES 17/09
zum Traktandum 194 der Gemeinderatssitzung 16/09 vom 30.09.2009

Datum, Zeit
Freitag, 16. Oktober 2009 / 17.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Sonderbauvorschriften E-Parz.Nr. 1317 „Landesbank“ Neubau - 219

1. Sonderbauvorschriften E-Parz.Nr. 1317 „Landesbank“ Neubau - 219

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Auf Begehren des Grundeigentümers erlässt der Gemeinderat auf Grundlage von Artikel 24ff des Baugesetzes, LGBI. 2009/44, in der Fassung vom 11. Dezember 2008 den Gestaltungsplan „Landesbank“ mit nachstehenden, besonderen Bestimmungen.

Lage:
Das Projekt umfasst folgende Parzelle in Eschen:
Parz. Nr. 1317 mit einer Fläche von 4467m2. Davon befinden sich 2434m2 in der Wohnzone A sowie im Nutzungsbereich Wohnzone A. Bezüglich des Grundbuchstandes wird auf das Grundbuch verwiesen. Die Parzelle befindet sich im Eigentum der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, 9490 Vaduz.

Grundlagen:
Grundlage dieses Gestaltungsplanes bildet das durch einen Studienauftrag durch das Architekturbüro matt Architekten GmbH, Britschenstrasse 38, 9493 Mauren erarbeitete Projekt vom 01.10.2009 im Massstab 1:200. Dieses Gesamtkonzept sieht eine Geschäftsüberbauung mit einer Geschäftsstelle der Liechtensteinischen Landesbank sowie mit Wohnungen in der zweiten Bautiefe an der Essanestrasse vor. Die Überbauung orientiert sich am Entwurf des Richtplans St. Luzi-Strasse Süd / Essanestrasse der Gemeinde Eschen.

Projektbeschrieb:
Das rautenförmige Grundstück wird mit einem Z-förmigen Baukörper bebaut. Dieser besteht aus zwei dreigeschossigen Volumen, wobei eines strassenseitig (Haus 1) und eines rückwärtig (Haus 2) in Ost-West Richtung angeordnet ist. Diese beiden dreigeschossigen Volumen werden durch einen erdgeschossigen Gebäudeteil (Schalterhalle) verbunden. Im Erdgeschoss sind öffentliche Nutzungen, in diesem Fall die Geschäftsstelle mit Schalterhalle der Liechtensteinischen Landesbank angeordnet, in den Obergeschossen befinden sich in der 1. Bautiefe Nutzungen der Landesbank, in der 2. Bautiefe Wohnungen.
Im ersten Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage mit 40 Stellplätzen, Technikräume, Müll- und Fahrradraum, eine Fahrzeugschleuse sowie weitere bankspezifische Technikräume, Keller und Archive sowie eine Trafostation.
Die Erschliessung der öffentlichen Nutzungen (Schalterhalle) und der Tiefgarage erfolgt über die nordöstliche Grundstücksecke. Die fussläufige Erschliessung der Wohnungen sowie der Personaleingang der Bank erfolgt davon getrennt über den westlichen Teil des Grundstücks.
Die baurechtlichen Angaben sind aus der Spezialbauvorschrift für den Gestaltungsplan Parz. Nr. 1317 zu entnehmen.

Mutation:
Im Zuge des Verfahrens des Gestaltungsplanes wird mit der Mutation 717 zwischen Parzelle 1317 der Liechtensteinischen Landesbank und Parzelle 1315 der Gemeinde Eschen die Lage der Grabenparzelle sowie die Situation an der Strasse bereinigt. Hintergrund hierfür ist die Planung eines übergeordneten Fusswegnetzes durch die Gemeinde Eschen sowie die Entflechtung von Fahrverkehr und Fussgängern im Bereich der Tiefgarageneinfahrt der Liechtensteinischen Landesbank. Die definitive Mutation wird erst nach Erlass des Gestaltungsplanes durchgeführt. Gestaltungsplan und Baueingabe können unabhängig von dieser Mutation eingeben und genehmigt werden.
Die Anmerkungen anlässlich der Gemeinderatsitzung 16/09 vom 30. September 2009 sind in den Sonderbauvorschriften vom 1. Oktober 2009 berücksichtigt worden.
Die Planauflage gemäss Baugesetz Art. 26 findet vom 19. Oktober 2009 bis 2. November 1009 statt.

Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Sonderbauvorschriften vom 1. Oktober 2009 für den Gestaltungsplan "Landesbank", Parzellen-Nr. 1317, Neubau Geschäftsstelle der Liechtensteinischen Landesbank Eschen.

Dem Zirkularbeschluss liegt bei:

  • Sonderbauvorschriften
  • Pläne vom 1.10.2009, Blätter 001 – 020
  • Rückantwort-Kuvert

Die Zustimmung / Ablehnung muss bis am Freitag, 16. Oktober 2009 mit Unterschrift beim Gemeindevorsteher eingereicht werden.

Antrag:
Der Zirkularbeschluss vom 16. Oktober 2009 wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Schriftliches Abstimmungsresulat:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Eschen, 19. Oktober 2009

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor


VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt


GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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