2009/18 - 21.10.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 18/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 21. Oktober 2009 / 18.00 – 21.15 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt
Gerner Benno

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

Download
Protokoll 18-2009 als PDF-Datei herunterladen (in neuem Fenster)


Traktanden

  1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 15/09 und 16/09 - 220
  2. Schlussbericht BDO-Visura - 221
  3. Gestaltungs- und Nutzungskonzept Dorfplatz und umgebende Gebäude - 222
  4. Ehrungen der Vereinsmitglieder 2009 - 223

 

1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 15/09 und 16/09 - 220

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:

  1. Das Gemeinderatsprotokoll 15/09 vom 23. September 2009 wird genehmigt.
  2. Das Gemeinderatsprotokoll 16/09 vom 30. September 2009 wird genehmigt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

2. Schlussbericht BDO-Visura - 221

Antragsteller: Finanz- und Personalkommission / Gemeindevorsteher

Bericht:
Ausgangslage:
Innerhalb der Gemeindeverwaltung Eschen wird eine umfassende Arbeitsplatzbewertung und Organisationsanalyse durchgeführt. BDO Visura ist beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Effizienz- und Effektivitäts-Optimierung innerhalb der Verwaltung führen. Gleichzeitig soll damit das Verständnis der vorgesetzten Behörde für die Arbeit der Verwaltung erweitert und damit das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. Es werden nachhaltige Beiträge zur positiven Entwicklung des Klimas erwartet.

Ziele: Es geht darum,

  • die heute gelebten Stelleninhalte zu erfassen und zu analysieren;
  • den Vergleich mit den Erwartungen der Arbeitgeberin an die Funktion zu erstellen (Funktionsbeschrieb vs. Arbeitsvolumen und Leistung insgesamt);
  • die Positionierung innerhalb der Organisation zu beurteilen und allenfalls nicht oder zu wenig genutzte Synergie-Effekte aufzuspüren;
  • Effizienz und Effektivität gesamthaft zu beurteilen;
  • Wege zur Behebung allfälliger Differenzen aufzuzeigen und gegebenenfalls Massnahmen für nachhaltige Lösungen vorzuschlagen.

Allgemeine Vorbemerkungen:

  1. Im Grundsatz behalten die Empfehlungen und Lösungsvorschläge der Zwischenberichte 1 - 3 ihre Gültigkeit. Auf Vorbehalte, betreffend die organisatorischen Umgestaltungsmöglichkeiten, wurde in den einzelnen Berichten jeweils ausdrücklich hingewiesen. 
    Nachdem die Empfehlungen und Lösungsvorschläge in einen Gesamt-Kontext gestellt worden sind, ergeben sich da und dort leicht veränderte Sichtweisen. Diese werden im vorliegenden Schlussbericht dargestellt. Einzelne Lösungsvorschläge werden sinngemäss harmonisiert
  2. Die Empfehlungen bezüglich Organisation folgen streng den Ergebnissen der Analysen. Es ist Sache der Entscheidungsgremien, eine politische oder soziale Dimension einzubringen, sofern dies angezeigt, beziehungsweise erwünscht ist.
  3. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung im Quervergleich sparsam operiert: die Funktionen sind im Allgemeinen eher sparsam mit Stellenprozenten ausgestattet.
  4. Die Vorschläge betreffend Sicherung der Archiv-Bewirtschaftung wurden infolge hoher Dringlichkeit bereits umgesetzt und werden hier nicht mehr aufgeführt.
  5. Die beigelegten Organigramme werden soweit dargestellt, als sie in ihren Komponenten untersucht und beurteilt worden sind. Nicht weiter begutachtete Elemente wurden weggelassen.

Zu diesem Traktandum sind Herr John F. Leuenberger, BDO Visura und Irene Ritter, Personalleiterin anwesend.

Antrag / Ergänzung:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Leuenberger, BDO Visura, zur Kenntnis.
  2. Variante mit Kanzlei Stabstelle Vollausbau wird angestrebt.
  3. CHF-Zahlen Ist und Soll mit Stellenprozenten (Rundung auf 1900) werden ermittelt (Indexierung berechnen).
  4. Herr Leuenberger, BDO Visura wird beauftragt, ein Kostendach für einen Phasenplan und dessen Begleitung zu erstellen.
  5. Die definitive Entscheidungsfindung wird auf Bekanntgabe der Zahlen und dem Phasenplan, sowie Bekanntgabe des Kostendaches verschoben

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  4. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  5. Der Antrag wird einstimmig angenommen

3. Gestaltungs- und Nutzungskonzept Dorfplatz und umgebende Gebäude - 222

Antragsteller: Leistungsausschuss (LASE) / Gemeindevorsteher

Bericht
Schwerpunktthema LASE mit Zielsetzung 2009-2010:
Der LASE hat sich an zwei Arbeitssitzungen im Juni und September 2009 mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Attraktivität von Eschen generell und im Besonderen für private Steuerträger im oberen Segment erhöht werden kann. Die Gemeinde verfügt mit einmaligen Wohnlagen am Eschnerberg über einen Standortvorteil gegenüber anderen Gemeinden. Dieses Potenzial kann und soll nach Auffassung des LASE stärker genutzt werden, um die für die Gemeinde wichtige Einnahmequelle der Vermögens- und Erwerbsteuer weiter auszubauen. Für eine solche Entwicklung des Standorts hat es die Gemeinde in der Hand, mit flankierenden Massnahmen in diese Richtung zu wirken. In diesem Zusammenhang schlägt der LASE dem Gemeinderat vor, die Gestaltung des Ortskerns im Zeitraum 2009-2010 als ein strategisches Schwerpunktthema voranzutreiben.

Begründung:
Ein attraktiver Ortskern mit einer repräsentativen Überbauung der Liegenschaft Kreuz, geeigneten neuen Nutzungen für das Postgebäude und den Landesbank-Pavillon (Umzug in LLB-Neubau 2011!) und einem gestalterisch aufgewerteten Dorfplatz zu einem Ort der Begegnung bringt der ganzen Gemeinde, der Bevölkerung wie auch dem Wirtschaftsstandort, wichtige Impulse und eine Ausstrahlung über die Gemeindegrenzen hinaus. Ein belebter Mittelpunkt, eine echte Dorfmitte, wo sich Einheimische und Besucher gerne aufhalten, wertet Eschen auf und erhöht die Anziehungskraft zur Gewinnung von interessanten Wohnsitznahmen und Ansiedlungen. Aufgrund von Veränderungen in der Nutzung der Gebäude um den Dorfplatz, insbesondere beim Bank-Pavillon und Postgebäude, besteht ohne das Ergreifen von aktiven Massnahmen die Gefahr, dass der Kern immer weniger die Funktion als Zentrum erfüllen kann. Auch beim Kreuz-Areal, einschliesslich des Stalls, stellen sich im Hinblick auf eine neue Zweckbestimmung der Liegenschaft grundsätzliche Fragen, die nur mit einem Gesamtkonzept für den Dorfplatz und die ihn umgebenden Gebäude beantwortet werden können. Dazu gehört auch die Frage bzw. Abklärung des Erwerbs der benachbarten Parzelle Hoop.

Grundsatzbeschluss für ein Gesamtkonzept:
Aus Sicht des LASE muss sich Eschen ein Image aufbauen, das seine Stärken als schöne und zentral gelegene Wohngemeinde betont. Dafür ist das Setzen eines Akzents im Ortskern, gewissermassen das Wahrzeichen der Gemeinde, von überproportionaler Bedeutung. Als Zentrumsgemeinde im Unterland, kann Eschen damit ein Zeichen setzen. Für die Realisierung braucht es ein Gesamtkonzept, das sowohl architektonisch-gestalterisch wie auch bezüglich der Nutzungen (gastronomisch, kulturell, gesellschaftlich) den ganzen Bereich vom Areal Kreuz über den Dorfplatz bis zum Landesbank-Pavillon und dem Postgebäude umfasst. Das bedingt vorgängig einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, auf dem die Arbeiten der nächsten Jahre aufbauen. Einbezogen in die Überlegungen wird auch die Erschliessung der Tiefgarage aus Richtung Hinterdorf/Mauren, damit kann das Zentrum künftig aus allen Richtungen mit dem Auto besucht werden. Dieser Aspekt wird in der Bevölkerung immer wieder erwähnt. Mit einem Gesamtkonzept soll erreicht werden, dass der Dorfplatz und die umgebenden Gebäude als ein wirkliches Zentrum empfunden werden, das die Gemeinde nicht trennt, sondern zusammenführt.

Vorgehen:
Das Ziel, einen optisch und funktional attraktiveren Dorfkern zu schaffen, kann mit den folgenden Meilensteinen konkret in Angriff genommen werden:

  1. Bedarfsabklärung für Nutzungsvarianten (LASE in Zusammenarbeit mit der Raum- und Ortsplanung unter dem Vorsitz des Vorstehers) mit einem ersten Zwischenbericht an den Gemeinderat, der die Richtung bezüglich der Varianten vorgibt und den Zeitplan festlegt. Termin: 13. März 2010.
  2. Ausarbeitung eines detaillierten Nutzungskonzepts aufgrund des Richtungsentscheids im Gemeinderat mit Definition des Gestaltungsperimeters und einer Kostenschätzung. Zweiter Zwischenbericht an den Gemeinderat mit Antragstellung auf Fassung eines Grundsatzentscheids bezüglich des finanziellen Engagements der Gemeinde beziehungsweise des Einbezugs privater Investoren. Termin: Herbst 2010 (Budgetsitzung).
  3. Ausarbeitung des Projekts mit Kostenvoranschlag. Politischer Entscheid des Gemeinderats und Aufnahme in die Rollende Finanzplanung der Gemeinde. Termin: 2010-2011

Mit diesem Vorgehen im Zeitraum 2009-2011 erfolgen die konkreten Aktivitäten zur Zentrumsentwicklung in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat. Aus Sicht des LASE sollte dieses Projekt mit Priorität angegangen werden, weil es sich auf verschiedene andere Bereiche positiv auswirkt und wesentlich zu der im Wirtschafts- und Entwicklungskonzept der Gemeinde definierten Zentrumswirkung beitragen wird. Der LASE ersucht den Gemeinderat, dieses Vorgehen im Rahmen des Budgetprozesses 2010 zu behandeln und damit ein wichtiges Signal für eine aktive Standortentwicklung zu setzen.

Zu diesem Traktandum ist Egon Gstöhl, Wirtschaftsservicestelle, anwesend und er stellt das ausgearbeitete Konzept vor:

Antrag:

  1. Grundsatzbeschluss für die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Gestaltung und Nutzung der Gebäude um den Dorfplatz unter Einbezug des Areals Kreuz, des Gemeindesaals/Foyers, der Gemeindeverwaltung, des Landesbank-Pavillons, des Postgebäudes, der Tiefgarage und des Dorfplatzes selber.
  2. Beauftragung des LASE zur Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat bezüglich der folgenden Grundsatzfragen, die vorgängig abgeklärt werden müssen: Kann das Kreuz-Areal im Baurecht an Privatinvestoren abgegeben werden und wenn ja zu welchen Konditionen? Kann das Kreuz-Areal auch an Privatinvestoren veräussert werden und gegebenenfalls zu welchen Konditionen? Ist eine Umzonierung der öffentlichen Zone beim Postgebäude zur Ermöglichung neuer Nutzungen (z.B. Haus der Gesundheit) politisch möglich? Kann das Postgebäude an Privatinvestoren ganz oder im Stockwerkeigentum veräussert werden? Können die Alterswohnungen im Postgebäude im Zuge der Erstellung von Neubauten in der Nähe des Hauses St. Martin verlegt werden, um neue Nutzungen zu ermöglichen? Soll der Landesbank-Pavillon in der derzeitigen Form in die Überlegungen einbezogen werden oder ist ein Um- bzw. Anbau aus optischen und funktionalen Überlegungen in die Abklärungen einzubeziehen?
  3. Zustimmung zum vorgeschlagenen Vorgehen mit den folgenden Teiletappen (Meilensteine) des Projekts:
    1. Bedarfsabklärung für Nutzungsvarianten (LASE in Zusammenarbeit mit der Raum- und Ortsplanung unter dem Vorsitz des Vorstehers) mit einem ersten Zwischenbericht an den Gemeinderat, der die Richtung bezüglich der Varianten vorgibt und den Zeitplan festlegt. Termin: 13. März 2010.
    2. Ausarbeitung eines detaillierten Nutzungskonzepts aufgrund des Richtungsentscheids im Gemeinderat mit Definition des Gestaltungsperimeters und einer Kostenschätzung. Zweiter Zwischenbericht an den Gemeinderat mit Antragstellung auf Fassung eines Grundsatzentscheids bezüglich des finanziellen Engagements der Gemeinde beziehungsweise des Einbezugs privater Investoren. Termin: Herbst 2010 (Budgetsitzung).
    3. Ausarbeitung des Projekts mit Kostenvoranschlag. Politischer Entscheid des Gemeinderats und Aufnahme in die Rollende Finanzplanung der Gemeinde. Termin: 2010-2011
  4. Genehmigung eines Kredits von CHF 80'000.00 im Budget 2010 für die Ausarbeitung und Aufbereitung der Gestaltungsplanung mit Nutzungsnachweis als Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
    1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
    2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
    3. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

4. Ehrungen der Vereinsmitglieder 2009 - 223

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Gemäss Ehrungsreglement werden Vereinsmitglieder bei der 25-jährigen Vereinszugehörigkeit durch Verleihung der silbernen Verdienstmedaille geehrt. Die Ehrung aller Jubilare findet gemeinsam am 26. Oktober 2009 statt. Die nachstehend aufgeführten Jubilare wurden von ihrem Verein für die Ehrung für die 25-jährige Vereinszugehörigkeit angemeldet.

25-jährige aktive Mitgliedschaft :

  • Bettina Kranz 25 Jahre Harmoniemusik Eschen
  • Gerhard Gerner 25 Jahre Harmoniemusik Eschen

Antrag:
Der Gemeinderat beschliesst die Verleihung der silbernen Verdienstmedaille an die oben aufgeführten Vereinsjubilare.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 11. November 2009


 GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor 

 VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt 

 GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

Seiteninhalt als Druckversion in neuem Fenster öffnen  
Portal Fürstentum Liechtenstein