2009/19 - 28.10.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 19/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 28. Oktober 2009 / 18.00 – 21.15 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Information Zirkularbeschlusses 17/09 - 224
  2. Antrag zur Ersatzanstellung Haus- und Saalwart/in Gemeindezentrum - 225
  3. Umsetzung Reorganisation Verwaltung - 226
  4. Bezugsberechtigung / Verkauf BR Nr. 20273 mit Sonderrecht Nr. 9 - 227
  5. Nachtragskredit für Reparatur Einsatzfahrzeug Freiwillige Feuerwehr - 228
  6. Baugesuch E-Parz.Nr. 1773, Goldene Boos-Gasse, therm. Solaranlage - 229
  7. Baugesuch E-Parz.Nr. 509, Rofenbergstrasse, therm. Solaranlage - 230
  8. Baugesuch Parz.Nr. 5/XVI, Auf Berg; Mauren; Photovoltaikanlage - 231
  9. Baugesuch E-Parz.Nr. 1132, Rötis, Anbau Garagen-Sitzplatzüberdachung - 232
  10. Baugesuch N-Parz.Nr. 3351, Römerstrasse, Einbau freisteh. Kaminofen - 233
  11. Baugesuch E-Parz.Nr. 483 und 979, Mangabündt, offenes Gartenhaus - 234
  12. Baugesuch E-Parz.Nr. 1676, Essanestrasse, Anbau Akustikkammer - 235
  13. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen - 236
  14. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen - 237
  15. Antrag auf Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen - 238
  16. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18 - 239
  17. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 240
  18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 241
  19. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 2427

 


 

 

1. Information Zirkularbeschlusses 17/09 224

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Kenntnisnahme des Zirkularbeschluss 17/09 vom 16. Oktober 2009.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

2. Antrag zur Ersatzanstellung Haus- und Saalwart/in Gemeindezentrum 225

Antragsteller: Gemeindevorsteher / Immobilienverwaltung / Personalleiterin

Bericht
Im Jahre 2005 wurde der bisherige Haus- und Saalwart Stellvertreter Gemeindezentrum Eschen (G. Gsteu) als Nachfolger von Theo Gstöhl (Hauswart PSE) eingesetzt.
2008 übernahm dieser Mitarbeiter die Funktion als Hauswart im Neubau der Primarschule Eschen. Seit der Übernahme dieser Funktion ist die offizielle Betreuung/Verantwortung der Hauswart-Aufgaben für das Pfrundhaus, das Vereinshaus Eschen, der Kindergarten Flux, das Gebäude der Kindertagesstätte (Brunnenweg 3), die Mühle und das Pfarrhaus offiziell nicht geregelt, d.h. es gibt keine direkte Ansprechperson in der Funktion als Hauswart.
Diese 100 Stellenprozente (G. Gsteu) wurden versuchsweise mit einer externen Unternehmung besetzt. Der Gemeindesaal Eschen wurde mit 252 Stellenprozenten gemäss Arbeitsplatzberechnung festgelegt. Bis heute werden diese 252 Stellenprozente mit nur 100 internen Stellenprozenten ausgefüllt.

  1. Zusätzliche Schwerpunkte in Stellenbeschreibung Haus- und Saalwart (mit Organisationsaufgaben):
    • Leitung Koordination des Veranstaltungs-Wesen
    • Führung Personal externe Reinigung sowie Haus- und Saalwart Gemeindezentrum Eschen
  2. Zusätzliche Schwerpunkte in Stellenbeschreibung Haus- und Saalwart (mit Organisations- und Führungsaufgaben) gemäss Vorschlag BDO VISURA:
    • Leitung Koordination des Veranstaltungs-Wesen
    • Führung Personal externe Reinigung sowie Führung gesamtes Hauswart-Team
    • Koordination Sammelbestellungen Verbrauchsmaterial

Die detaillierten Stellenbeschreibungen können bei der Personalleiterin direkt eingesehen werden.

Begründung zur Festanstellung eines Haus- und Saalwarts:

  • Fluktuation externe Mitarbeiter, d.h. Kontinuität nicht gewährleistet
  • Erhöhter Betreuungsaufwand aufgrund nicht offiziell betreuter Gebäude
  • Direkte Betreuung der gestiegenen Veranstaltungen durch Haus- und Saalwart / Anwesenheit während den Veranstaltungen
  • Werterhaltung der Immobilien
  • Steigender Unterhaltsaufwand der Gebäude
  • Aktuell keine geregelte Stellvertretung
  • Image / Identifikation

Zu berücksichtigen sind auch die externen Bewertungen und Gutachten (BDO Visura, Arnold Hoop).
Unter den verwendeten Personenbezeichnungen sind sowohl Angehörige des weiblichen wie des männlichen Geschlechts zu verstehen.

Der anwesende Immobilienverwalter erklärt anhand einer Powerpoint-Präsentation die IST-Situation. Der derzeitige Hauswart hat bei Abwesenheit keinen Stellvertreter. Der frühere, zusätzliche Hauswart wurde nie ersetzt. Seit da wurde mit einer externen Reinigungsfirma ganz auf den Faktor Reinigung gesetzt. – Dies löst jedoch die Stellvertretung nicht. Die Liegenschaftsverwaltung ist der Ansicht, dass bei Anlässen in den gemeindeeigenen Liegenschaften ein Mitarbeiter zwingend anwesend sein, bzw. auf Abruf zur Verfügung stehen muss. Mit einem 2. Hauswart ist dies zu organisieren. Die ebenfalls anwesende Personalleiterin weist speziell auf das Arbeitsrecht hin, welches unbedingt einzuhalten ist.
Die externe Reinigungsfirma reinigt unter extremen Zeitdruck nach Plan. Wichtig ist bei diesem Thema auch die Hauswartung der gemeindeeigenen Liegenschaften.
Die externe Reinigungsfirma reinigt abends die Büros und vormittags ist ein externer Mitarbeiter anwesend, den wir planen, einzusparen. Klar ist, dass beide Hauswarte auch inskünftig Reinigungsarbeiten machen.
Gemäss Kalkulation Immobilienverwalter würden mit der Variante 1 ca. 10% eingespart. Bei der Variante 2 kommen wir auf ca. 20%. Unsere Empfehlung ist daher die Variante 2 gemäss Empfehlung BDO Visura.

Antrag:

  1. Genehmigung der Ersatzanstellung Haus- und Saalwart Gemeindezentrum Eschen.
  2. Genehmigung der Organisationsaufgaben gemäss Pkt. 1.
  3. Freigabe der Rekrutierung des oben genannten Mitarbeiters Pkt. 1 (Eintritt 2010).

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 FBP)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)

 

3. Umsetzung Reorganisation Verwaltung 226

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Der Gemeinderat hat in der GR-Sitzung 18/09 vom 21.10.2009, Traktandum 221, beschlossen, dass die Variante mit Kanzlei Stabstelle Vollausbau gemäss dem vorgelegten Schlussbericht der BDO Visura angestrebt wird.
Als Entscheidungsfaktoren wurde die Personalleiterin mit der Erarbeitung der IST- und SOLL-Zahlen unter Berücksichtigung der Indexierung beauftragt. Gleichzeitig wurde Herr Leuenberger, BDO Visura mit dem Ausarbeiten eines Kostendaches für den Phasenplan und die Begleitung bei der Umsetzung desselben beauftragt.
Die definitive Entscheidungsfindung wurde auf die Bekanntgabe dieser Zahlen und dem Phasenplan, sowie Bekanntgabe des Kostendaches verschoben

Bei diesem Traktandum ist Herr Leuenberger, BDO Visura und Irène Ritter, Personalleiterin, anwesend.

Antrag / Ergänzung:

  1. Der Gemeinderat genehmigt die Umsetzung "Organigramm mit Kanzlei" Stabstelle Vollaufbau (Seite 7, BDO Visura-Bericht) und beauftragt die Geschäftsleitung mit der Umsetzung (operativer Teil).
  2. Schaffung einer Kanzleistelle mit Sekretariat unter Auflösung der Wirtschaftsservicestelle mit  Integration derselben in die Kanzlei.
  3. Der Gemeinderat genehmigt den Phasenplan.
  4. Der Gemeinderat erteilt der BDO Visura den Auftrag, die Umsetzung (Kostendach CHF 44'000) zu begleiten.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)
  2. Der Antrag wird abgelehnt. 8 Nein (3 FBP, 5 VU)
  3. Der Antrag wird angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)
  4. Der Antrag wird angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)

 

4. Bezugsberechtigung / Verkauf BR Nr. 20273 mit Sonderrecht Nr. 9 227

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Mit Schreiben vom 20. März 2009 teilt der Baurechtnehmer, Jerome Hungerbühler, Gamprin, der Gemeinde mit, dass er sein auf Baurechtsboden der Gemeinde Eschen erstelltes Reihenhaus Silligatter 31b verkaufen wolle. Er ersucht den Gemeinderat auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde zu verzichten.

In der Sitzung vom 13. Mai 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, auf das der Gemeinde zustehende Vorkaufsrecht zu verzichten. Auf die im Reglement vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Verkaufsabsicht sind drei Bewerbungen eingegangen.

Die Liegenschaft wurde gemäss Beschluss der GR-Sitzung 09/09 vom 15. Mai 2009 durch die Firma Immobilien-Center Bruno Nipp AG, Schaan geschätzt und gemäss Reglement über die Abgabe von Wohneinheiten in den beiden Landeszeitungen ausgeschrieben.

Die Punkteverteilung erfolgt nach Reglement und dem Anhang I "Vergabekriterien" vom 22. August 2001.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den Verkauf der Liegenschaft an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl, Bicer Fettah, Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FBP, 2 VU)

 

5. Nachtragskredit für Reparatur Einsatzfahrzeug Freiwillige Feuerwehr 228

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Beim Tanklöschfahrzeug Mercedes, Jahrgang 1992, ist eine unvorhersehbare Reparatur notwendig – defekte Kuppelung.
Dieses Fahrzeug wird bei einem Brandeinsatz mit 1. Priorität eingesetzt. Mit seinem 2'500 Liter Wassertank und der Einrichtung verfügt es über alle notwendigen Gerätschaften, für den effizienten Ersteinsatz vor Ort.
Das Kostendach für die dringende Reparatur beträgt CHF 8'500.00.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit in Höhe CHF 8'500.00 für die Reparatur des Tanklöschfahrzeuges.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

6. Baugesuch E-Parz.Nr. 1773, Goldene Boos-Gasse, therm. Solaranlage 229

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 9 auf der Parzelle Nr. 1773, Goldene Boos-Gasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Stefanie von Grünigen tritt in den Ausstand

 

7. Baugesuch E-Parz.Nr. 509, Rofenbergstrasse, therm. Solaranlage 230

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Hauses Nr. 58 auf der Parzelle Nr. 509, Rofenbergstrasse, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

8. Baugesuch Parz.Nr. 5/XVI, Auf Berg; Mauren; Photovoltaikanlage 231

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hauses Nr. 86 auf der Parzelle Nr. 5/XVI, Auf Berg Mauren.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

9. Baugesuch E-Parz.Nr. 1132, Rötis, Anbau Garagen-Sitzplatzüberdachung 232

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Anbau einer Doppelgarage und die Sitzplatzüberdachung beim Haus Nr. 13 auf der Parzelle Nr. 1132, Rötis, Eschen.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

10. Baugesuch N-Parz.Nr. 3351, Römerstrasse, Einbau freisteh. Kaminofen 233

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Einbau eines freistehenden Kaminofen im Haus Nr. 10 auf der Parzelle Nr. 3351, Römerstrasse, Nendeln.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Baugesuch E-Parz.Nr. 483 und 979, Mangabündt, offenes Gartenhaus 234

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Bau eines offenen Gartenhauses auf der Parzelle Nr. 483 und 979, Mangabündt, Eschen.
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches im vereinfachten Verfahren.

Antrag:
Das Baugesuch im vereinfachten Verfahren ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

12. Baugesuch E-Parz.Nr. 1676, Essanestrasse, Anbau Akustikkammer 235

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Zubau einer Akustikkammer im Bereich der Halle 12 auf der Parzelle Nr. 1676, Essanestrasse, Eschen.
Der Zubau der Halle 12 liegt im gesetzlichen, massgebenden Längen- und Tiefenperimeter der bestehenden Gewerbehalle.
Das Baugesuch entspricht der Bauordnung und dem Baugesetz. Die Abt. Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Genehmigung des Baugesuches.

Antrag:
Das Baugesuch ist zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

13. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen 236

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht
Hanni HOOP, Haldengasse 9, Eschen, stellt das Gesuch um Erteilung einer Benützungsbewilligung für den ganzen Saal inkl. Foyers, Bühne und Küche für die Durchführung einer privaten Feier zu einem runden Geburtstag am 8. November 2009.

Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Antrag:
Das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement und ist zu bewilligen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

14. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen 237

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht
Mehmet KILIC, Oberstädtle 7, Nendeln, stellt das Gesuch um Erteilung einer Benützungsbewilligung für den ganzen Saal inkl. Foyers, Bühne und Küche für die Durchführung einer Hochzeitsfeier am 6. Februar 2010.

Gemäss Art. 3 des Benützungsreglements werden reine Privatanlässe generell nur über Beschluss des Gemeinderates bewilligt. Die betreffende Person muss den Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Antrag:
Das Gesuch entspricht dem Benützungsreglement und ist zu bewilligen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)

 

15. Antrag auf Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen 238

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Rita Losert, Oberbühl 103, Gamprin, stellte aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen. Anlässlich der Gemeinderatssitzung 13/09 vom 26. August 2009 wurde der Antrag behandelt und zwecks Abklärung rechtlicher Fragen verschoben

Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Frau Losert ist am 1. Dezember 2000 von Nendeln nach Gamprin verzogen.

Antrag:
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996, Art. 18 wird der Antrag abgelehnt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

16. Aufnahme in das Gemeinde-Bürgerrecht Eschen aufgrund Art. 18  239

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Karl Losert, Oberbühl 103, Gamprin, stellte aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen. Anlässlich der Gemeinderatssitzung 13/09 vom 26. August 2009 wurde der Antrag behandelt und zwecks Abklärung rechtlicher Fragen verschoben

Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind. Herr Losert ist am 1. Dezember 2000 von Nendeln nach Gamprin verzogen.

Antrag:
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996, Art. 18 wird der Antrag abgelehnt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

17. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung 240

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: AHMED Badawy Ahmed Mahmoud, Churerstrasse 100, 9485 Nendeln

Bericht:
Herr Badawy Ahmed Mahmoud AHMED hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

18. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener 241

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: KAYA Furkan, Churerstrasse 86, 9485 Nendeln

Bericht:
Herr Furkan Kaya hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

19. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener 242

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: Märdian Ruth, Oberstädtle 3, 9485 Nendeln

Bericht:
Frau Ruth Märdian hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 11. November 2009

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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