2009/20 - 11.11.2009

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 20/09

Datum, Zeit
Mittwoch, 11. November 2009 / 18.00 – 24.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 18/09 und 19/09 - 243
  2. Voranschlag 2010 - 244
  3. Finanzplan 2009 - 2014 - 245
  4. Wiedereintreten / Planänderung Baugesuch vom 27.05 2009, E-Parz. 1719 -  246
  5. Zonierung Kella Süd der Bürgergenossenschaft Eschen - 247
  6. Amtliche Vermessung Eschen in den Gebieten Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser - 248
  7. Erschwernisbeiträge Hanglagen - 249
  8. Demission und Neuwahl in der Wahlkommission - 250
  9. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 251
  10. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 252
  11. Vernehmlassungsbericht zum Gesetz  über das Eisenbahnwesen - 253

 

1. Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle 18/09 und 19/09 - 243

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:

  1. Das Gemeinderatsprotokoll 18/09 vom 21. Oktober 2009 wird genehmigt.
  2. Das Gemeinderatsprotokoll 19/09 vom 28. Oktober 2009 wird genehmigt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

2. Voranschlag 2010 - 244

Antragsteller: Finanzkommission / Leiter Finanz- und Rechnungswesen

Bericht:
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996/Nr. 76, 6. Finanzhaushalt, Abteilung C "Voranschlag" Art. 96 Budgetprinzipien, hat der Gemeinderat bis Ende November den Voranschlag für das folgende Kalenderjahr nach den in diesem Gesetzesartikel aufgeführten Grundsätzen festzusetzen.
Mit dem Voranschlag ist der Zuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuer festzulegen. Die ausführliche Berichterstattung erfolgt in der Beilage zu diesem Antrag und mit ausführlichem Zahlenmaterial, dem summarisch aufbereiteten Voranschlag.

Der Leiter Finanz- und Rechnungswesen präsentiert anhand einer Powerpoint-Präsentation den Voranschlag 2010:

Die im Sommer 2008 einsetzende globale Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Probleme des liechtensteinischen Finanzplatzes liessen die Erträge aus Landessteuern und Abgaben einbrechen. Diese negativen konjunkturellen Auswirkungen haben direkten Einfluss auf die Steuerentwicklung und die Steuererträge der Gemeinde und schlagen sich im Voranschlag 2010 nieder.
Sah das Budget 2009 noch laufende Erträge von CHF 29.18 Mio. vor, kann für das kommende Jahr noch mit einem Volumen von CHF 28.43 Mio. gerechnet werden.
Der Voranschlag 2010 richtet sich in den Hauptsteuerarten nach der Einschätzung der Regierung und im Bereich der Kapital- und Ertragssteuer nach besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Situation und Struktur vor Ort. Nach wie vor sind die Finanzzuweisungen mit einem Anteil von
CHF 13.70 Mio. oder von 54.92 % an den Gesamtsteuererträgen nicht nur in Verbindung mit der Einschätzung der Erträgnisse aus der Kapital- und Ertragssteuer zu sehen, sondern auch unter Beizug der Einnahmen aus der Vermögens- und Erwerbssteuerart zu beachten.

Laufende Rechnung 2010

Die Aufwendungen (vor Abschreibungen) in der Laufenden Rechnung belaufen sich für den Voranschlag 2010 gesamthaft auf rund CHF 18.29 Mio. und nehmen im Budgetvergleich um 5.09 % sowie gegenüber der Jahresrechnung 2008 um 11.83 % zu.
Die Gesamtaufwendungen von CHF 18.29 Mio. gliedern sich in die wesentlichen Sparten Personalaufwand mit einem Anteil von 36.27 %, in den Sachaufwand mit 26.46 % und in die Beitragsleistungen mit 35.22 %. Wobei die Beitragsleistungen (Land, Vereine, Institutionen) seit Jahren die grösste Aufwandsteigerung verzeichnen.

Die laufenden Erträge reduzieren sich im Budgetvergleich um ca. CHF 0.8 Mio. oder um 2.57 % und im Vergleich zur Jahresrechnung 2008 kommt dies einem Rückgang von rund CHF 3.64 Mio. gleich. Die Ertragseinbusse gegenüber dem Voranschlag 2009 ist auf die geringeren Einnahmen aus diversen Steuereinnahmen sowie auf einbrechende Vermögenserträge zurückzuführen. Durch die Neuordnung des Finanzzuweisungssystems übernahm das Land das Risiko die Gemeinden von starken Einbrüchen auf der Ertragsseite zu verschonen. Der Stabilitätsfaktor bzw. die mittelfristige Finanzierungsgarantie liegt bei der Festlegung eines für vier Jahre geltenden Mindestfinanzbedarfs pro Einwohner. Berechnungsbasis bilden die Jahre 2002 – 2006. Im kommenden Jahr erwartet die Regierung erneut Mindereinnahmen bei der Kapital- und Ertragssteuer, welche eine der drei relevanten Steuereinnahmen der Gemeinden darstellt, was sich nun konsequenterweise durch steigende Finanzzuweisungen ausdrücken wird.
Die Eingänge aus der Grundstückgewinnsteuer dürften im Jahre 2010 gemäss Nachfrage bei der Steuerverwaltung bei CHF 0.80 Mio. zu liegen kommen. Gegenüber der Jahresrechnung 2008 bedeutet dies ein Rückgang um rund CHF 0.40 Mio. Die langfristige Entwicklung der laufenden Erträge zeigt bekannterweise die Dominanz der Steuern. Im Voranschlag betragen die Steuererträge inkl. Finanzausgleich rund CHF 24.95 Mio. oder 87.75 % der laufenden Erträge.

Steuereinnahmen 2000 bis 2010

Bei der Budgetierung der verschiedenen Steuerarten haben die Gemeinden die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf das Steueraufkommen zu berücksichtigen, wobei die landesweite Entwicklung berücksichtigt wurde. Es ist kein leichtes Unterfangen die zu erwartenden Steuererträge zu budgetieren, da nach wie vor die Ertragsentwicklung der Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungsbereich schwierig einzuschätzen ist. Im Laufe der Budgetierung ist auf einen Zeitpunkt abzustellen, an welchem die Daten erhoben, analysiert und in den Voranschlag eingerechnet werden.
Die Bruttoinvestitionen belaufen sich im Voranschlag 2010 auf CHF 11.66 Mio. und liegen damit um CHF 1.01 Mio. über dem Vorjahr. Die grösste Ausgabenkategorie stellen dabei die Investitionen in den gesamten Tiefbau mit CHF 7.89 Mio. dar. Darin sind CHF 2.90 Mio. für den allgemeinen Strassenbau (ohne Finanzierungsbeitrag an die WLU von CHF 0.61 Mio.) vorgesehen. In die Sanierung der Altdeponie Tentschagraba werden in erster Etappe brutto CHF 3.80 Mio. investiert.

Investitionsrechnung 2010

Die Hochbauinvestitionen liegen im kommenden Jahr mit CHF 0.79 Mio. mit CHF 0.28 Mio. unter dem Voranschlag des laufenden Jahres.
Für Neubauten und Sanierungen der in der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe organisierten Betreuungszentren, werden für das Budgetjahr CHF 0.67 Mio. bereitgestellt. Im Sozialzentrum Eschen wurden Räumlichkeiten für den Familienhilfeverein, den Samariterverein sowie für die Mütterberatung und Spielgruppen geschaffen. Die Rückzahlung erfolgt im Voranschlagsjahr. Die Gemeinde Eschen wird die Baukosten mit den Unterländer Gemeinden periodengerecht abrechnen. Die Akontozahlung beträgt für das Jahr 2009 brutto CHF 1 Mio. und im Jahre 2010 werden nochmals geschätzte Kosten von CHF 0.69 Mio. anfallen. An die Unterländer Gemeinden erfolgt die Verrechnung von CHF 0.23 Mio.
In die Beschaffung von Mobilien (Fahrzeuge, Maschinen und Kleingeräte) werden CHF 0.76 Mio., das sind CHF 0.26 Mio. mehr als im laufenden Jahr, investiert. Diese Ausgaben liegen über dem Durchschnitt der letzten Jahre. In dieser Ausgabenkategorie ist im kommenden Jahr die Beschaffung eines Atemschutz- und Modulfahrzeuges inkl. angepasster Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr im Betrage von CHF 0.22 Mio. sowie ein neues Forstfahrzeug mit CHF 35‘000 enthalten. In den EDV-Bereich für die Gemeindeverwaltung, die Kindergärten und die Primarschulen werden CHF 0.23 Mio. investiert.
Die Gesamtrechnung (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) schliesst mit einem budgetierten Finanzierungsfehlbetrag von CHF 94‘500 ab. In der Gesamtrechnung des Voranschlags 2009 wurde hingegen mit einem Finanzierungsüberschusses von CHF 1.75 Mio. gerechnet.

Gesamtrechnung 2010

Die geplanten Nettoinvestitionen für das Verwaltungsvermögen können aus den im Jahre 2010 erarbeiteten Mitteln nicht zu 100 % finanziert werden. Jede zusätzliche Investition oder Aufwandsteigerung lässt den Selbstfinanzierungsgrad sinken und wirkt sich negativ auf weitere Reservebildungen aus.
Das vorliegende Budget deckt sich weitgehend mit dem der finanziellen Planung zugrunde gelegten Prämissen. Der ausgewiesene Selbstfinanzierungsgrad von 99 % trägt zur Sicherung des Finanzvermögens für kommende investive Projekte oder weiterer notwendiger bzw. geplanter Aufwendungen bei. Die künftigen Herausforderungen werden sich nicht zuletzt am finanziell Machbaren zu messen haben.

Antrag:

  1. Genehmigung des aufgearbeiteten Voranschlags 2010 mit einem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 2‘101‘000.00 und einem Deckungsfehlbetrag in der Gesamtrechnung von CHF 94‘500.00.
  2. Festsetzung des Gemeindesteuerzuschlages zur Vermögens- und Erwerbsteuer von 200 % für das Kalenderjahr 2010

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 1 FBP, 1 VU)

Anwesend: Leiter Finanz- und Rechnungswesen

 

3. Finanzplan 2009 - 2014 - 245

Antragsteller: Finanzkommission / Leiter Finanz- und Rechnungswesen

Bericht:
Gemeindegesetz vom 20.3.1996 / Nr. 76, Abteilung B, Finanzplan Art. 95.
Der Gemeinderat beschliesst periodisch den Finanzplan. Der letzte rollende Finanzplan bis zum Jahre 2013 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23. Januar 2008 beschlossen. In der vorliegenden Fassung wurde der Voranschlag 2009 eingearbeitet und Veränderungen der Laufenden sowie der Investitionsrechnung und der Kapitalflussrechnung in die Planjahre bis 2014 aufgenommen. Zudem wurde der Finanzplan mit weiteren Kennzahlen ergänzt.

Die angewendeten Parameter und Planungsgrundlagen basieren auf Konjunkturprognosen, Analysen der Vorjahre, absehbare Entwicklungen und Einschätzungen, Empfehlungen der Personal- und Finanzkommission, Arbeitspapiere des Gemeinderates (Workshops) und auf weiteren Beschlüssen des jeweiligen Gemeinderates.
Besonderes Augenmerk wird der Investitionsrechnung gewidmet, welche, wie es in der Natur der Sache ist, finanziell die grössten Summen beansprucht. Die Einordnung der einzelnen Projekte in die Planjahre wurde nicht nach Prioritäten geordnet.
Der Gemeinderat soll jederzeit die Möglichkeit des Agierens haben, um den neuen Gegebenheiten, die sich aus welchen Gründen auch immer ergeben, Rechnung tragen zu können.

Antrag:
Der Gemeinderat wolle den vorliegenden rollenden Finanzplan bis zum Jahre 2014 zur Kenntnis nehmen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Anwesend: Leiter Finanz- und Rechnungswesen
 

4. Wiedereintreten / Planänderung Baugesuch vom 27.05 2009, E-Parz. 1719  - 246

Antragsteller: Abteilung Bauwesen

Bericht:
Der Gemeinderat hat am 27. Mai 2009 das Baugesuch EIBA AG behandelt und mit Auflagen versehen. Gegen diesen Entscheid hat die Bauherrschaft Beschwerde bei der VBK eingereicht. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde vereinbart, eine Mediation mit dem Ziel eine aussergerichtliche Einigung durchzuführen. Als Mediator wurde Architekt Werner Binotto, Kantonsbaumeister ST. Gallen, bestimmt. Nach 2 Mediationssitzungen konnten sich die Parteien auf eine Basis einigen, die eine erfolgsversprechende Baubewilligung in Aussicht stellt.

In der Sitzung vom 30. September 2009 wurde der Gemeinderat über das Ergebnis der Mediation informiert. Der Gemeinderat stimmte den vereinbarten Punkten 1-6 zu. Im Einvernehmen mit dem Hochbauamt wurde vereinbart, dass das Gesuch im Planänderungsverfahren abgewiegelt werden soll.

Antrag/Änderung:
2. Der Gemeinderat ändert den GR- Beschlusses vom 27. Mai 2009 wie folgt ab:

Auflagen:

  • Fassaden
    Als Mindestanforderung für die Beurteilung der Fassadengestaltung ist ein Konstruktionskonzept dem Baugesuch beizulegen. Das Konzept hat über die vorgesehene Materialisierung, Farbe und Konstruktion verbindliche Aussagen zu umfassen. Zum heutigen Zeitpunkt kann man von einer hinter lüfteten Fassadenkonstruktion ausgegangen werden. Somit sind die Fassadematerialien eingeschränkt. Aus ortsbaulicher Sicht muss eine zurückhaltende, eher abgedunkelte Fassadenoberfläche gewählt werden, die sich in die Landschaft integriert und die grosse Form optisch "zurücknimmt". Grossflächige glänzende Fassaden sind deshalb möglichst zu verhindern. Zur Fassadengestaltung gehört auch das Werbe- und Beschriftungskonzept. Dabei sind im Wesentlichen die möglichen Flächen zu bezeichnen, da zum heutigen Zeitpunkt die Partner noch nicht bekannt sind. Im vorliegenden Projekt kann zum heutigen Zeitpunkt zumindest darauf hingewiesen werden, dass über dem Dach keine Werbungen angebracht werden dürfen.
    Die definitiven Fassadenpläne mit der dazugehörenden Materialisierung müssen ¼ Jahr vor der Schnurgerüstabnahme vorliegen.
  • Kanalisation
    Entwässerung TG ändern gemäss Schreiben Sprenger & Steiner Anstalt. Frist: Schnurgerüstabnahme.

Mutation Nr. 737:
Mit der neuen Form der Parzelle 1719 ist die Gemeinde Eschen und die EIBA AG einverstanden. Die Grundfläche bleibt bei 7126m2. Die Mutation mit den notwendigen Vertragsunterlagen wird zurzeit erstellt. Die neue Situation soll in den nächsten Wochen im Grundbuch eingetragen werden.

Folgende Punkte, von der Gemeinderats-Entscheidung vom 27.05.2009 zugestellt mit der Entscheidung vom 26.06.2009, werden aufgehoben:

Punkt 15: Gebäudehöhe:
Zuständig für die Ausnahmeregelung ist das Hochbauamt. Die Gemeinde verzichtet auf eine Empfehlung und stimmt der Gebäudehöhe 20m zu.

Punkt 16: Gebäudelänge:
Zuständig für die Ausnahmeregelung ist das Hochbauamt. Aufgrund der neuen Parzellenform entfällt diese Empfehlung bzw. ist nicht mehr notwendig.

Punkt 18: Grenzabstand:
Aufgrund der Mutation erübrigt sich diese Auflage.

Punkt 19: Parkierung / Mobilitätskonzept:
Zuständig für die Ausnahmeregelung ist das Hochbauamt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

5. Zonierung Kella Süd der Bürgergenossenschaft Eschen - 247

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Die Bürgergenossenschaft Eschen (BGE) stellt als Grundeigentümer der Parzellen 3087, 3088, 3090, 3091, 3092 Antrag diese von der Landwirtschaftszone in die Industrie- und Gewerbezone um zu zonieren. Sie begründet dies unter anderem damit, dass Eschner Bürger gerne Betriebsstätte dort realisieren würden. Weitere Details dieser Begründung sind im Zonierungsantrag der BGE vom 21.9.2009 ersichtlich.
Nach eingehender Diskussion in der Raum- und Ortsplanung (26.10.2009) kann folgender Sachverhalt festgehalten werden:

1. Ersatzfläche Landwirtschaftszone
Die beantragte Fläche befindet sich in der Landwirtschaftszone. Für diese Landwirtschaftliche Fläche ist eine Ersatzfläche in gleicher Qualität zu erbringen. Gemäss Vorschlag der BGE könnte diese Ersatzfläche im Gebiet Schwarze Strasse-Ost und Esche-Nord umgewidmet werden. --> Diese Fläche müssten noch genauer definiert werden.

2. Erschliessungskosten
Bei einer Umzonierung in die Industrie- und Gewerbezone sind Erschliessungskosten fällig. Es gilt festzulegen, zu welchem %-Satz die Grundeigentümer belastet würden und wer in diesem „speziellen Fall“ diese Kosten zu tragen hat? (BGE oder Gemeinde)

3. Nutzungsrechte Bürgergenossenschaft Eschen
Wie der Gemeinde Eschen bekannt ist, sind noch Nutzungsrechte auf den beantragten Parzellen eingetragen. Die Landwirtschaftlichen Nutzungsrechte müssten aufgelöst oder verlagert werden. Gemäss Schreiben der BGE sollte es kein Problem sein, diese Nutzungs-Rechte zu verlagern.

4. Überbauungsplan
Damit die Qualität der Industrie- und Gewerbezone gewährt bleibt, ist parallel mit dem Neuzuteilungsplan einen Grundeigentümer verbindlichen Überbauungsplan zu erlassen.

5. Richtplan 2009
Der Gemeinderat hat den Richtplan 2009 am 25.4.09 verabschiedet. Hier wird aus raumplanerischer Sicht aufgezeigt, dass die nächste Arbeitsplatzzonenerweiterung frühestens ab 2027 und dann am günstigeren Verkehrsknotenpunkt Schaanerstrasse erfolgen soll. Sollte der GR entgegen diesem Beschluss vom 25.4.09 nun der Meinung sein, dass dieser Zeithorizont (2027) früher sein soll und auch dieser damals aufgezeigte Ort nicht mehr zutreffend der richtige ist, dann müsste aus Sicht der ROP der Richtplan aktualisiert werden.

6. Industrie- und Gewerbezone Nendeln
Die heutige Industrie- und Gewerbezone Nendeln ist bezüglich Umlegung und Erschliessung in 2 Etappen aufgeteilt worden. Die 1. Etappe „Säga“ ist fertig umgelegt und über die Kella-Strasse erschlossen. Hier fehlen noch die Strassenerschliessung mit Werkleitungen zur Sägestrasse und die Querverbindungen Nord - Süd. Der südliche Teil Bahmeder muss noch umgelegt und neu erschlossen werden. Die heutige Industriefläche ist ca. zu 1/3 überbaut.

Lösungsvorschlag Raum- und Ortsplanung:

1. Zoniertes Industrieland verfügbar machen. 
Die Raum- und Ortsplanung ist einstimmig der Meinung, dass vor einer Neuzonierung die bestehenden, zonierten Flächen für Betriebsansiedlungen überbaut werden soll. Die Verfügbarkeit der Flächen ist voranzutreiben.

Überbauungsplan Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszone Nendeln
Der bestehende Überbauungsrichtplan Säga soll in einen Überbauungsrichtplan, wie es im neuen Baugesetz formuliert ist, umgewandelt werden. Die Raum- und Ortsplanung legt Wert auf hohe architektonische Gestaltung und einer angepassten Nutzung.

Antrag/Änderung:
1. Das Traktandum ist auf 09.12.2009 zu verschieben und ein Lösungsvorschlag für Gewerbeflächen vorzulegen. Andernfalls kommt der Antrag vom 11.11.2009 zur Abstimmungen.

Beschluss:
1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 1 FBP, 1 VU)

 

6. Amtliche Vermessung Eschen in den Gebieten Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser - 248

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Die vor etwa 140 Jahren erstellten Katasterpläne 1:2000 genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere wurden die Änderungen der Besitzverhältnisse auf den Altkatasterplänen unvollständig nachgeführt. Zweck der Grundbuchvermessung ist die Erstellung neuer Pläne für das Grundbuch und die anschliessende Bereinigung des Grundbuchs an die heutigen Verhältnisse. Mit der Grundbuchvermessung wird auch der Grunddatensatz der Amtlichen Vermessung auf dem Landinformationssystem (LIS) aufgearbeitet. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren LIS-Themen und die meisten Planungsaufgaben einer Gemeinde. Deshalb ist die Gemeinde sehr daran interessiert, diese Daten sobald als möglich flächendeckend über das gesamte Gemeindegebiet verfügbar zu haben.
Von der Neuvermessung eines Gebietes muss die Grenzfeststellung und die Vermarkung der Grundstücke vorgenommen werden. Die Kosten für die Grenzfeststellung / Vermarkung der Grundstücke werden gemäss Gesetz über die Amtliche Vermessung zu ¼ von der Gemeinde und zu ¾ von den Grundeigentümern getragen. Die anschliessende Neuvermessung trägt zu 100% das Land.
Das vorgesehene Gebiet ist ca. 61ha gross und umfasst die Gebiete Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser. Die Kosten für die Verpflockung / Vermarkung dieses Gebietes betragen gemäss aprox. Kostenschätzung CHF 180‘000 CHF (exkl. MWST). Gemäss Auftragserteilung der FL-Regierung ist für die Ausführung der Neuvermessungsarbeiten in der Gemeinde Eschen der pat. Ing.-Geometer Hanno Konrad zuständig.

Antrag/Änderung:
1. Das Traktandum 248 wird für weitere Abklärungen mit dem Geometer bezüglich Bodenerwerbs verschoben.

Beschluss:
1. Der Antrag wird einstimmig angenommen


 

7. Erschwernisbeiträge Hanglagen - 249

Antragssteller: Land- und Forstwirtschaftskommission

Bericht:
Die Forst- und Landwirtschaftskommission ist nach Aufgabenkatalog verpflichtet, die von den Landwirten eingereichten Anträge für die obengenannten Beiträge in Zusammenarbeit mit dem dafür bestimmten Kontrolleur zu überprüfen.

Nach der Überarbeitung und des Berichts des Kontrolleurs, konnte bei einem Antrag Unstimmigkeiten festgestellt werden. Durch die Kommission wurden zwei Anträge korrigiert (unkorrekte Ausfüllung des Antrages). Bei einem Landwirt wurden Teile gestrichen, da diese angegebenen Flächen nicht nach Reglement bewirtschaftet wurden.

Antrag:
Die Land- und Forstwirtschaftskommission beantragt beim Gemeinderat Eschen die Zustimmung zur Auszahlung der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2009 gemäss der Liste des Landwirtschaftsamts.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

8. Demission und Neuwahl in der Wahlkommission - 250

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Frau Edeltraud Fehr gibt mit Mailschreiben vom 19. Februar 2009 aus beruflichen Gründen ihren Rücktritt aus der Wahlkommission bekannt.
Als Ersatz schlägt die FBP-Fraktion Frau Nora Allgäuer, Schulstrasse 15, 9485 Nendeln, als neues Mitglied in die Wahlkommission vor.
Gemäss dem Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte haben die an der Wahl beteiligten Wählergruppen Anspruch auf eine paritätische Besetzung der Wahlkommissionen in
den Gemeinden.

Antrag:
Der Gemeinderat bestellt Frau Nora Allgäuer zum Mitglied der Wahlkommission der Gemeinde Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FL)

 

9. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 251

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: Märdian Manfred Karl, Oberstädtle 3, 9485 Nendeln

Bericht:
Herr Manfred Karl Märdian hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

10. Erleichterte Einbürgerung Alteingesessener - 252

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: Biederer Ruth, Rosenbühler 29, 9492 Eschen

Bericht:
Frau Ruth Biederer hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Vernehmlassungsbericht zum Gesetz  über das Eisenbahnwesen - 253

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Eisenbahnwesen zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 29. Januar 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Bau beauftragt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 25. November 2009


GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor 

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt 

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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