SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 21/09
Datum, Zeit
Mittwoch, 25. November 2009 / 18.00 – 21.30 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Bieberschulte Werner
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 20/09 - 254
- Fluxstrasse, Projekt- und Kreditgenehmigung - 255
- Überprüfung des Fuss- und Fahrradwegnetzes - 256
- Tauschgeschäft Heragass - Hub - 257
- Kostenverteiler der Erschliessungskosten BU - Tal - 258
- Amtliche Vermessung Eschen in den Gebieten: Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser - 259
- Rahmenbedingungen für die Überbauung der Parz.Nr. 346 Gamprin, 10-12/I Eschen, Grabenparz.Nr. 349 Gamprin und 1652/II Eschen - 260
- Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 261
- Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärzte-, des Gesundheits- und des Krankenversicherungsgesetzes - 262
- Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gewerbegesetzes (GEWG) zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG - 263
- Vernehmlassungsbericht des Reglements für Strassenreklameanlagen - 264
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 20/09 - 254
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 20/09 vom 11. November 2009 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Fluxstrasse, Projekt- und Kreditgenehmigung - 255
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschestrasse wurde durch den Gemeinderat am 05.12.01 der Studienauftrag Konzept Flux in Auftrag gegeben und an der Sitzung vom 6.03.02 genehmigt. Im Protokoll vom 6.03.02 ist unter anderem folgendes festgehalten:
In Anlehnung an den Strassenrichtplan geht aus der Studie „Konzept Flux“ hervor, dass lediglich der Bereich von der Essanestrasse bis Einmündung Böschfeld eine Sammelstrasse ist. Dies heisst, dass in diesem Bereich eine Ausweitung um 50cm auf eine Breite von 6.50m optimal wäre. 5m Strasse und 1.50m Trottoir.
Im Studienbericht wird auch erwähnt: Will eine Bodenauslösung umgangen werden, ist eine Reduktion der Strassenbreite auf 4.50m mit anschliessendem Trottoir von 1.50m allenfalls vertretbar.
An der Gemeinderatssitzung vom 13.02.2008 wurde der Planungs- und Bauleitungsauftrag an das Ing.- Büro Sprenger & Steiner vergeben, mit dem Wunsch, die erwähnte Ausweitung im angesprochenen Bereich durchzuführen. Die Projektvorstellung an die Planungskommission erfolgte am 03.02.2009.
Grundsätzlich wäre gemäss Planungskommission ein Strassenausbau von 5m Strassenbreite und 1.50m Trottoir bis zur Einmündung Storchenbühel (früher Böschfeld) erwünscht. Jedoch kann sich die Kommission, aufgrund der vielen anstehenden Bodenerwerbe, auch mit der vorhandenen Parzellenbreite von 6m mit einer Strassenbreite von 4.50m und einer Trottoirbreite von 1.50m einverstanden erklären. Die Planungskommission ist außerdem der Ansicht, dass die Fahrbahn in vertretbaren Abständen mit bepflanzten Rabatten eingeengt werden sollte. Dadurch würde die Fahrbahn im Bereich der Rabatten auf eine Breite von ca.3.50m eingeengt, die Rabatten auf 1m – 1.50m gebaut und das Trottoir durchgehend mit 1.50m bemessen. Auch die Einmündungen Schützenplatz und Storchenbühel sollten überprüft und allenfalls mit Rabatten optimiert und mit Bäumen begrünt werden.
Ein entsprechender Planentwurf vom 6.3.09 wurde daraufhin an die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) zugestellt, mit der Bitte um eine grundsätzliche Stellungnahme zur Erschliessung des Gebietes Flux, insbesondere auch zum Ausbauprojekt Strasse Grossfeld. Ebenfalls wurde eine Stellungnahme vom für die Gemeinde Eschen verantwortlichen Raumplanungsbüro Schneider – Konrad zu diesem Planentwurf eingeholt.
Resultierend aus der Stellungnahme der bfu entstand eine revidierte Variante die auch der beiliegenden Stellungnahme unserer Raumplaner vom 12.05.09 entsprach, und darauf folgend von der Planungskommission in seiner Sitzung vom 18.05.2009 behandelt und zur Ausführung empfohlen wurde.
In der Folge hat sich auch noch die Orts- und Raumplanungskommission mit dem Projekt beschäftigt und dieses auf seine Stimmigkeit mit der Richtplanung überprüft.
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Projekt Fluxstrasse zu.
- Der Ausbau des Strassenprojektes Fluxstrasse wird entgegen dem GR-Beschluss vom 23.01.2008 auf das Jahr 2010 vorgezogen und der Ausbau der Strasse Grossfeld entsprechend zurückgeschoben.
- Der Gemeinderat spricht sich für die Freigabe des Verpflichtungskredits von CHF 2‘670‘000.- aus (Budget 2010 CHF 1'780'000.- Budget 2011 CHF 890'000.-)
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
3. Überprüfung des Fuss- und Fahrradwegnetzes - 256
Antragsteller: Ressort Bau / Leiter Bauwesen
Bericht:
Ausgangslage:
Anlässlich der Erarbeitung des Richtplanes der räumlichen Entwicklung wurde unter anderem erkannt, dass das bestehende Fuss- und Fahrradwegnetz
- nicht vollständig durchgängig ist,
- nicht in allen Teilen kompatibel zum regionalen Netz ist und
- teilweise qualitative Mängel aufweist.
Deshalb wurde einer der Lösungsansätze des Richtplanes dem Fuss- und Fahrradwegnetz gewidmet, u.a. mit dem Ziel auch bei laufenden Vorhaben (aktuell z.B. Neuüberbauung LLB und GSP Möbel Hasler) Flächenreservationen für ein längerfristig zusammenhängendes Netz in der Gemeinde machen zu können.
Vorgehen:
Das Vorgehen kann grob in 5 Schritte unterteilt werden:
- Überprüfung der Grundlagen ► Dez 2009
- Überprüfung der aktuellen Unterlagen
- Stimmt der Richtplan 2009 noch mit den aktuellen Überlegungen überein?
- Wurden die Stände der Gemeinden Mauren und Gamprin eingearbeitet?
- Sind die FL Radwege eingearbeitet?
- Somit kann eine Aktualisierung des Richtplanes 2009 erfolgen und diese soll nebst dem Ist-Stand auch zukünftige Wege enthalten.
- Für diese Aktualisierung ist die BV, Xaver Kranz und das Raumplanungsbüro zu involvieren.
- Koordination Bauverwaltung
- Ist-Analyse durch Ing.-Büro ► Jan/Feb 2010
- Beurteilung der Ist-Situation anhand von vorab definierten Kriterien
- Beispiel Vaduz ► Checkliste vgl. Beilage 2
- Begehung einzelner Wegstrecken und Beurteilung der Qualität dieser Strecken
- Begleitung und Aufarbeitung durch Fachbüro
- Konzept der Netzergänzung ► März 2010
- Ergebnisse der Beurteilung vorstellen
- Teilnehmer: Xaver Kranz, Siegfried Risch, Martin Büchel, Daniel Oehry, Michael Gerner
- Zwischenbericht z.H. Gemeinderat ► April 2010
- Mitwirkung mit Ergänzung ► Mai 2010
- Vorstellung bei: Elternvereinigung, BGE, Jäger, usw.
- Abschlussbericht z.H. Gemeinderat ► Juni 2010
Resultat:
Nach Durchführung der Arbeitsschritte 1 - 5 wie vorangehend skizziert;
- liegt ein Konzept zu einem durchgängigen, sicheren, attraktiven Fuss- und Fahrradwegnetz mit Prioritätenfestlegung zur Umsetzung vor;
- wurde den interessierten Personen und Vereinigungen Gelegenheit zur Mitwirkung geboten;
- können künftig Bauvorhaben auf solider Basis bezüglich des Fuss- und Fahrradwegnetzes beurteilt (und eventuell ergänzt) werden;
- können Netzergänzungen nach Prioritäten gebaut werden.
Antrag/Ergänzung:
Der Gemeinderat genehmigt das weitere Vorgehen gemäss Bericht.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Anwesend: Martin Büchel, Leiter Tiefbau
4. Tauschgeschäft Heragass - Hub - 257
Antragsteller: Bereich Bauwesen / Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Eigentümer der Parzellen Nr. 331, 338, 339 Heragass und der Parzellen Nr. 1623 Hub haben sich auf folgendes Tauschgeschäft geeinigt. Die Gemeinde Eschen tauscht die Fläche von 1736m2 an der Heragass mit der privaten Fläche Hub von 1877m2. Beide Flächen sind wertgleich.
Begründung:
Die betroffenen Parzellen sind zoniert (Wohnzone A) und aufgrund der Form und Lage nicht baureif. Erst durch den Tausch und Vereinigung mit den Parzellen 338, 331 und der Teilparzelle von 339 wird das Areal an der Heragass baureif. Die Grundeigentümer erklären sich bereit, die Baulandumlegung und Erschliessung der 2ten und 3ten Bautiefe privat zu realisieren. Es werden keine weiteren Umlegungs- und Erschliessungskosten der Gemeinde anfallen.
Die Parteien einigten sich, dass für die 2te und 3te Bautiefe an der Heragass ein Minimalabzug von 6% als Umlegungs- und Erschliessungsbeitrag abgezogen wird. Für die verbleibende Fläche erhält die Gemeinde im Gegenzug eine Mehrfläche von 15% in der Hub. Der Faktor 1,15 erklärt sich auf das noch durchzuführende Baulandumlegungsverfahren und somit die zeitlich verschobene erhaltene Baureife sowie den Lagefaktor.
Im gleichen Verfahren sichern die Grundeigentümer zu, den notwendigen Boden (insgesamt 74m2) für den Strassenausbau Heragass zu den üblichen Konditionen abzugeben (Klafterpreis von CHF 1‘900.-).
Mit diesem Lösungsansatz kann eine seit Jahren offene Pendenz für alle Beteiligten zielgerichtet gelöst werden.
Antrag/Ergänzung:
- Der Gemeinderat stimmt dem Tauschgeschäft Heragass – Hub zu.
- Der Gemeinderat beauftragt den Vorsteher, für die Restfläche Brunnenweg, Parz. 339, (Spielplatz) einen Pachtvertrag für die nächsten 10 Jahre abzuschliessen.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Benno und Michael Gerner treten in den Ausstand
Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. f zum Referendum ausgeschrieben.
5. Kostenverteiler der Erschliessungskosten BU - Tal - 258
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Der Gemeinderat Eschen hat die Perimeterpläne für die Erschliessung der Baulandumlegung Tal in seiner Sitzung vom 24. Juni 2009 genehmigt. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mittels eines eingeschriebenen Briefes vom 17. August 2009 darüber informiert. In den Landeszeitungen wurde die öffentliche Planauflage am 18. August bzw. 20. August 2009 per Zeitungsinserat kundgemacht.
Die öffentliche Planauflage fand vom 24. August bis 07. September 2009 im Gemeindehaus Eschen statt.
Gegen die Perimeterpläne haben 3 Grundeigentümer fristgerecht Einsprache beim Gemeinderat Eschen erhoben. Ein vierter Grundeigentümer hat seine Einsprache zu spät (nicht fristgerecht) eingereicht. Zudem ist diese Einsprache nicht beim Gemeinderat eingereicht, sondern lediglich formlos bei der Gemeindebauverwaltung abgegeben worden. Mit den Einsprechern der 3 rechtlich korrekt eingereichten Einsprachen wurde auf den 20. Oktober 2009 ein Besprechungstermin, mit dem Ziel die Beschwerdepunkte auszuräumen, anberaumt. Leider konnte keine Einigung erzielt werden.
Die 3 Einsprachen sind vom Gemeinderat zu behandeln. Seitens der Schätzungskommission wird dem Gemeinderat empfohlen, die Einsprachen abzuweisen. Der Sachverhalt und die Begründung sind aus den beigelegten Einsprachenbeantwortungen zu entnehmen.
Antrag:
- Der Gemeinderat weisst die Beschwerde des Eigentümers E-Parz.Nr. 715 ab.
- Der Gemeinderat weisst die Beschwerde des Eigentümers E-Parz.Nr. 716 ab.
- Der Gemeinderat weisst die Beschwerde des Eigentümers E-Parz.Nr. 717 ab.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (2 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (2 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (2 VU)
6. Amtliche Vermessung Eschen in den Gebieten: Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser - 259
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Die vor etwa 140 Jahren erstellten Katasterpläne 1:2000 genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere wurden die Änderungen der Besitzverhältnisse auf den Altkatasterplänen unvollständig nachgeführt. Zweck der Grundbuchvermessung ist die Erstellung neuer Pläne für das Grundbuch und die anschliessende Bereinigung des Grundbuchs an die heutigen Verhältnisse. Mit der Grundbuchvermessung wird auch der Grunddatensatz der Amtlichen Vermessung auf dem Landinformationssystem (LIS) aufgearbeitet. Dieser bildet die Grundlage für alle weiteren LIS-Themen und die meisten Planungsaufgaben einer Gemeinde. Deshalb ist die Gemeinde sehr daran interessiert, diese Daten sobald als möglich flächendeckend über das gesamte Gemeindegebiet verfügbar zu haben.
Von der Neuvermessung eines Gebietes muss die Grenzfeststellung und die Vermarkung der Grundstücke vorgenommen werden. Die Kosten für die Grenzfeststellung / Vermarkung der Grundstücke werden gemäss Gesetz über die Amtliche Vermessung zu ¼ von der Gemeinde und zu ¾ von den Grundeigentümern getragen. Die anschliessende Neuvermessung trägt zu 100% das Land.
Das vorgesehene Gebiet ist ca. 61ha gross und umfasst die Gebiete Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser. Die Kosten für die Verpflockung / Vermarkung dieses Gebietes betragen gemäss aprox. Kostenschätzung CHF 180‘000 CHF (exkl. MWST). Gemäss Auftragserteilung der FL-Regierung ist für die Ausführung der Neuvermessungsarbeiten in der Gemeinde Eschen der pat. Ing.-Geometer Hanno Konrad zuständig.
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat befürwortet die Fortsetzung der Amtlichen Vermessung in der Gemeinde Eschen. Die Grenzfeststellung und Vermarkung der Gebiete Bendererfeld, Stig, Boja, Güggelhala, Heida, Mösmerfeld und Malanser soll als Vorarbeit für die anschliessende Neuvermessung vorgenommen werden.
- Der Gemeinderat stimmt in Anlehnung an die Auftragserteilung durch die FL-Regierung zu, die Arbeiten betreffend der Grenzfeststellung und Vermarkung der Grundstücke dem pat. Ing.-Geometer Hanno Konrad zu übertragen.
- Der Perimeter des Gebietes gemäss vorliegendem Übersichtsplan wird genehmigt.
- Der Verpflichtungskredit 2010/2011 in Höhe von CHF 180‘000.- wird genehmigt.
- Der Gemeinderat spricht sich für die Freigabe des Budgets 2010 von CHF 100‘000.- aus.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
7. Rahmenbedingungen für die Überbauung der Parz.Nr. 346 Gamprin, 10-12/I Eschen, Grabenparz.Nr. 349 Gamprin und 1652/II Eschen - 260
Antragsteller: Leiter Hochbau
Bericht:
Beabsichtigt ist auf den Parzellen Nr. 346 Gamprin, 10-12/I Eschen und der Grabenparzelle Nr. 349 Gamprin und 1652/II Eschen, an der Eschner Strasse Gamprin eine Überbauung im Rahmen eines Gestaltungsplanes.
In Absprache mit den Landesbehörden, der Gemeinden Gamprin und Eschen, Bauherrschaften und Planern erfolgte die Ausarbeitung der beigelegten Rahmenbedingungen.
Weil der Bauzonenbereich der Parzelle Nr. 346 Gamprin im Bauzonenbereich, Wohnzone A der Gemeinde Eschen eingefasst ist, orientiert sich die Gemeinde Gamprin an der rechtskräftigen Bauordnung mit Zonenplan der Gemeinde Eschen sowie dem Baugesetz mit Zugehör.
Der Gemeinderat von Gamprin hat an der Sitzung vom 18. November 2009 den ergänzenden Rahmenbedingungen bereits zugestimmt.
Antrag:
Genehmigung der ergänzenden Rahmenbedingungen zum gültigen Baurecht für die geplante Überbauung der Parzellen Nr. 346 Gamprin, 10-12/I Eschen und der Grabenparzelle Nr. 349 Gamprin und 1652/II Eschen, an der Eschner Strasse Gamprin im Rahmen eines Gestaltungsplanes mit Sonderbauvorschriften.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
8. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 261
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Arnold Karl Lang, Im Lutzfeld 14, 9493 Mauren
Bericht:
Herr Arnold Karl Lang hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärzte-, des Gesundheits- und des Krankenversicherungsgesetzes - 262
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Ärztegesetzes vom 22. Oktober 2003, des Gesundheitsgesetzes vom 13. Dezember 2007 und des Gesetzes vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 18. Januar 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit beauftragt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gewerbegesetzes (GEWG) zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG - 263
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gewerbegesetzes (GEWG) zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 31. Januar 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Wirtschaft beauftragt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
11. Vernehmlassungsbericht des Reglements für Strassenreklameanlagen - 264
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Bereich Bauwesen hat unter Einbezug von verschiedenen Fachstellen ein Reglement für Reklameanlagen ausgearbeitet. Das vorliegende Reglement wird dem Gemeinderat vorgängig zur Vernehmlassung ausgehändigt. Bei allfälligen fachlichen Fragen kann der Leiter Hochbau kontaktiert werden.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Allfällige Ergänzungen und Bemerkungen sind bis 31. Dezember 2009 schriftlich beim Leiter Hochbau einzureichen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Eschen, 3. Dezember 2009
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.