SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 22/09
Datum, Zeit
Mittwoch, 9. Dezember 2009 / 18.00 – 00.10Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Gerner Michael bis 18.30 Uhr, Toni Schächle ab 23.00 Uhr (Trakt. 8)
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 21/09 - 265
- Neubau Primarschule Eschen - Genehmigung Schlussrechnung - 266
- Neubau Herawingertweg / Genehmigung Schlussrechnung - 267
- Mutation Loamgruab Parzellen: 330, 348 - 352 - 268
- Bedingter Vergleich / Baugesuch 15.11.2007 E-Parz. 1719 - 269
- Polycom-Funkgeräte für die Feuerwehr - 270
- Zonierung Kella Süd der Bürgergenossenschaft Eschen - 271
- Verzicht auf Vorkaufsrecht - E-Parz.Nr. 1809, Wirtschaftspark - 272
- Verkauf der E-Parz.Nr. 2219, Wirtschaftspark - 273
- Anpassungen im Ressort Bau - 274
- Genehmigung Gebührenreglement - 275
- Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement – Abänderung - 276
- Aufnahme des Artikels Restaurantbesuche ins Dienstreglement 277
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 21/09 - 265
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 21/09 vom 25. November 2009 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Neubau Primarschule Eschen - Genehmigung Schlussrechnung - 266
Antragsteller: Leiter Hochbau
Bericht:
Am 27. und 29. September 2002 haben die Gemeindebürger dem Verpflichtungskredit zum Neubau der Primarschule Eschen über CHF 30 Millionen zugestimmt. Die Bauplanungen konnten nach dem international ausgeschriebenen Architekturwettbewerb im April 2004 starten. Seit dem 18. August 2008 wird nach termingerechter dreieinhalbjähriger Bauzeit das neue Schulhaus genutzt. Am 25. Oktober 2008 fand die offizielle Übergabe und Einweihung statt und das Bauwerk wurde der Bevölkerung vorgestellt.
Die an der letzten Baukommissionssitzung vom 20. Januar 2009 beschlossenen Zusatzarbeiten wurden alle im budgetierten Kostenrahmen abgeschlossen.
Zum Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. hat der Gemeinderat CHF 900‘000,- für den Ausbau der Turnhalle 2, die Freilegung des verrohrten Herawingertbächlein und für Feinbelagsarbeiten gesprochen. Für die Liechtensteinischen Kraftwerke wurde zudem während der Bauzeit für CHF 130‘000,- das Transformatorengebäude an das Primarschulgebäude erstellt. Gesamthaft standen also Geldmittel in der Höhe von CHF 31‘030‘000,- zur Verfügung, von denen ca. 30% laut Regierungsbeschluss vom 14. November 2002 gemäss dem Subventionsgesetz vom Land zugesichert wurden. Baukosten der Bauvorhaben, die den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und Zugehör unterliegen, sind zu indexieren. Der Baukostenindex dient der degressiven wie der progressiven Anpassung von Verpflichtungskrediten auch bei subventionierten Hochbauvorhaben. Gemäss dem von der Regierung bis 2006/2007 festgelegten Baukostenindex und ab 2008 gültigen Baukostenindex für Hochbauten der Region Ostschweiz erhöhen sich die Budgetmittel um CHF 3‘481‘203,80. Der effektiv teuerungsangepasste Budgetkredit für den Primarschulhausneubau beträgt somit CHF 34‘511‘203,80. Die Gesamtanlagekosten inkl. Schulprovisorien betragen CHF 32‘166‘117,80. Der Budgetkredit wurde um CHF 2‘345‘086,00, 6.7951% unterschritten.
Gemäss dem Gemeindegesetz Art. 97, Abs. 2 sind für Zahlungen die teuerungsberechtigt sind, keine Nachtragskredite zu sprechen.
Der Leiter Hochbau erläutert kurz die überarbeitete Schlussabrechnung mit dem Minderaufwand und schliesst damit ab, dass der Gemeinderat von der Lehrerschaft PSE einen Antrag für die Erstellung eines Spielplatzes erhalten habe. Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat bis zum Vorliegen der Schlussabrechnung zurückgestellt und ist daher noch offen. Der Leiter Hochbau hat 4 mögliche Lösungen ausgearbeitet und erklärt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten. Ebenfalls hebt er den Punkt hervor, dass sofern wir im Rahmen der Schlussabrechnung in diesem Jahr entscheiden, eine der Spielplatz-Varianten zu erstellen, das Land 30% der Erstellungskosten subventioniert.
Antrag / Ergänzung:
- Der Gemeinderat genehmigt den Zusatzantrag Spielgeräte PSE.
- Der Gemeinderat genehmigt die Ausführung des Spielplatzes Variante D (Haldenruh) mit einem Kostendach von CHF 99'500.00 aus dem Verpflichtungskredit PSE.
- Der Gemeinderat genehmigt die Ausführung des Spielplatzes Variante B (Rasenplatz) mit einem Kostendach von CHF 65'000.00 aus dem Verpflichtungskredit PSE.
- Genehmigung der Schlussrechnung des Primarschulhausneubaues Eschen mit der Budgetkreditunterschreitung um CHF 2‘245‘586,00 oder 6.5%.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 2 Ja (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (VU)
Das Kostendach von CHF 99'500.00 für den Spielplatz Variante D muss nachträglich ins Investitionsbudget 2010 aufgenommen werden.
Anwesend: Marcel Foser, Leiter Hochbau und Sigi Risch, Leiter Bauwesen
3. Neubau Herawingertweg / Genehmigung Schlussrechnung - 267
Antragsteller: Leiter Hochbau
Bericht:
Mit den Umgebungsarbeiten beim Primarschulhausneubau Eschen wurde in Koordination mit den zuständigen Werken für Abwasser, Elektrizität, Erdgas, Medien und Wasser die Fusswegverbindung beim Herawingert zwischen Festspiel- und Kappelestrasse termingerecht realisiert. Diese neue, wichtige, behindertengerecht gebaute Wegverbindung erschliesst auch das neue Primarschulgebäude gegen Westen.
Zur Investitionsbudgetsumme von CHF 119‘000.00 hat der Gemeinderat zusätzlich CHF 86‘000.00 für den behindertengerechten Ausbau, also insgesamt CHF 205‘000.00 bewilligt.
Auf Grund des schlechten vorgefundenen Baugrundes konnte das vorgesehene Aushubmateriales nicht wiederverwendet werden. Die notwendigen Auffüll- und Fundationsmaterialien, unvorhersehbare Mehrmengen erhöhten die Anlagekosten über den budgetierten Kostenrahmen. Die Anlagekosten betragen deshalb CHF 251‘647.50. Der Budgetrahmen wird aus den erwähnten Gründen um CHF 46‘647.50, 22.75% überschritten.
Für die Budgetkreditüberschreitung ist ein Nachtragskredit notwendig.
Antrag / Ergänzung:
- Genehmigung Nachtragkredites von CHF 46‘647,50.
- Genehmigung der Schlussrechnung für den Neubau des Herawingertweges mit
CHF 251‘647,50.
- Der Gemeinderat verlangt vom beauftragten Ingenieurbüro eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der Bodenbeschaffenheit und die daraus resultierenden Mehrkosten.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 3 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 4 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FBP)
Anwesend: Marcel Foser, Leiter Hochbau und Sigi Risch, Leiter Bauwesen
4. Mutation Loamgruab Parzellen: 330, 348-352 - 268
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Die Grundeigentümer der Parzellen 348 - 352 sind mit der Neuzuteilung vom 09.03.2009, sowie die zu erwartenden Kosten in Berücksichtigung der Parzelle 330 nicht einverstanden und beantragen ein Wiedererwägen mit neuer Beschlussfassung (Schreiben vom 13.03.2009, Eingang Bauverwaltung 07.05.2009). Die Diskrepanz besteht einerseits in der Fläche und anderseits im Kaufpreis:
- Gemeinde
- Fläche 180 m²
- Kosten CHF 200'000.00
- KL/CHF CHF 4'000.00
- Private LA
- Fläche 177 m²
- Kosten CHF 115'000.00
- KL/CHF CHF 2'508.00
- Differenz
- Fläche 3 m²
- Kosten CHF 84'200.00
- KL/CHF CHF 1'492.00
Aufgrund der fachlichen und präjudizierenden Gründe ist die Wiedererwägung abzuweisen.
Begründung:
Flächenzuteilung mit Abzugsprozentsatz:
Die vom Ingenieurbüro Frommelt, Vaduz vorgenommene Neuzuteilung basieren einerseits auf der Grundlage des Baulandumlegungsgesetz und anderseits aus der grossen Erfahrung vom Ingenieur- und Geometerbüro. Der von den Grundeigentümern vorgeschlagene Abzugsprozentsatz ist fachlich nicht haltbar.
Grundstückpreis:
- Der Gemeinderat hat an ihrer Sitzung vom 22.11.2006 die Veräusserung der Parzelle 330 beschlossen.
- Der Klafterpreis von CHF 4‘000.- sind in der Sitzung vom 10.12.2007 in der Kommission „Verkauf von Boden“ unter dem Vorsitz vom Vorsteher und Mitglieder aus dem Gemeinderat, Abteilung Finanz, Abteilung Bauwesen mit CHF 4‘000.-/Klafter festgelegt worden.
- In der Gemeinderatsitzung vom 27.02.2008 wird das Baurecht abgelehnt und der Verkauf mit CHF 4‘000.-/Klafter bestätigt.
- Die von den privaten in Auftrag gegebene Schätzung vom 21.03.2009 hat einen wesentlichen Mangel im Sachverhalt:
- Die Parzelle 330 und Teile der Strassenparzelle 261 sind nicht den 4 Parzellen Nr. 348, 349, 351 und 352 zugeteilt, sondern auf Wunsch von Frau Erna Büchel (Vertreter Alwin Büchel) alleine der Parzelle 351 zugeteilt worden.
- Bei der Schätzung vom 21.03.2009 ist Herr Peter Konrad zudem davon ausgegangen, dass von den Restparzellen noch keine Umlegungsabzüge gemacht wurden.
- Tatsache ist jedoch, dass Frau Erna Büchel bei der Übernahme der Parzelle 330, sowie von Teilen der Strassenparzelle 261 keine Umlegungsabzüge mehr leisten muss.
Aus den oben erwähnten Gründen besteht kein Handlungsbedarf der Gemeinde Eschen den Klafterpreis zu reduzieren.
Antrag / Ergänzung:
- Der Gemeinderat hebt den Beschluss GR 03/08 vom 27.02.2008, Traktandum 39 auf.
- Der Gemeinderat genehmigt den Verkauf an die Grundeigentümer Loamgruab zu einem Preis von CHF 3'500.00 / Kl.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 VU)
5. Bedingter Vergleich / Baugesuch 15.11.2007 E-Parz. 1719 - 269
Antragsteller: Abteilung Bauwesen
Bericht:
Das am 15. November 2007, bei der Gemeinde Eschen eingegangene Baugesuch wurde im Gemeinderat am 09. April 2008 behandelt.
Auf Grund des Urteils des Verwaltungsgerichthofes vom 24. März 2009 hat der Gemeinderat über das Baugesuch im Rahmen von Art. 74 Abs. 1 Baugesetz (BauG) am 27. Mai 2009 erneut entschieden.
Gegen diesen Entscheid hat die Bauherrschaft eine Beschwerde bei der VBK eingereicht. Am 26.11.2009 fand die öffentliche Verhandlung VBK 2009/38 statt. Die Beschwerdeführerin (EIBA AG) und der Gemeinde (Vertreten durch Daniel Oehry und Sigi Risch) schlossen nach Erörterung der Sach- und Rechtslage diesen bedingten Vergleich ab.
Bedingter Vergleich:
- Grundlage des Vergleichs bildet der im Schreiben der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin vom 18.11.2009 auf S. 2 und 3 angeführte Entscheidungsentwurf für eine Gemeinderatsentscheidung. In diesem Sinne kommen die Parteien in Bezug auf das Baugesuch betreffend die Errichtung eines Neubaus "Gewerbe und Dienstleistungen" auf der Eschner Baurechtsparz. Nr. 1719 B 20179, Wirtschaftspark, 9492 Eschen, überein:
- Die Gemeinde Eschen hebt ihre Entscheidungen vom 27.05.2009, ausgefertigt am 26.06.2009 (Az. 602.01) und vom 11.11.2009, ausgefertigt am 18.11.2009 (Reg.-Nr. 602.02.01) auf. Das Baugesuch der EIBA AG, St. Luzistrasse 18, 9492 Eschen, vom 14.11.2007 betreffend die Errichtung eines Neubaus "Gewerbe- und Dienstleistungen" auf der Eschner Baurechtsparz. Nr. 1719 B 20179, Wirtschaftspark, 9492 Eschen, wird in der Folge mit den nachstehenden Auflagen genehmigt:
- Die Bauwerberin hat binnen zwei Wochen ein Konstruktionskonzept der Fassade (Material und Konstruktion) nachzureichen. Zum heutigen Zeitpunkt kann von einer hinterlüfteten Fassadenkonstruktion ausgegangen werden. Somit sind die Fassadenmaterialien eingeschränkt. Aus ortsbaulicher Sicht muss eine zurückhaltende, eher abgedunkelte Fassadenoberfläche gewählt werden, die sich in die Landschaft integriert und die grosse Form optisch "zurücknimmt". Grossflächige glänzende Fassaden sind deshalb möglichst zu verhindern. Zur Fassadengestaltung gehört auch das Werbe- und Beschriftungskonzept. Dabei sind im Wesentlichen die möglichen Flächen zu bezeichnen, da zum heutigen Zeitpunkt die Partner noch nicht bekannt sind. Im vorliegenden Projekt kann zum heutigen Zeitpunkt zumindest darauf hingewiesen werden, dass über dem Dach keine Werbungen angebracht werden dürfen.
- Die definitiven Fassadenpläne mit der dazugehörigen Materialisierung müssen ein Viertel Jahr vor der Schnurgerüstabnahme vorliegen.
- Die gegenständliche Baubewilligung wird auf Basis der Mutationsurkunde Nr. 737 vom 05.11.2009 erteilt. Sollte die Mutation Nr. 737 nicht binnen zwei Monaten durchgeführt worden sein, so ist die EIBA AG berechtigt, eine Neubaute "Gewerbe- und Dienstleistungen" gemäss dem mit Baugesuch vom 14.11.2007 eingereichten Situationsplan zu erstellen.
- Die Kosten des Baubewilligungsverfahrens bei der Gemeinde werden gestützt auf das Gebührenreglement Art. 6 Abs. 1 Bst. a mit CHF 42'807.60 (71'346 m3 x CHF 0.60) festgesetzt.
- Die Gemeinde Eschen verpflichtet sich, an die Beschwerdeführerin binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieser Vereinbarung an die entstandenen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von CHF 11'717.00 (inkl. Mehrwertsteueranteil von 7,6 %) zu bezahlen. Die EIBA AG ist berechtigt, diesen Anspruch mit ihrer Verpflichtung zur Gebührenzahlung gemäss obigem Punkt (Bst. c) zur Verrechnung zu bringen.
- Dieser Vergleich wird bedingt abgeschlossen und kann sowohl von der Beschwerdeführerin EIBA AG als auch von der Gemeinde Eschen jeweils bis längstens zum 17.12.2009 (Poststempel) schriftlich widerrufen werden. Die Gemeinde verpflichtet sich, die EIBA AG bis längstens zum 11.12.2009 über das Ergebnis der Behandlung des gegenständlichen Baugesuches und des abgeschlossenen bedingten Vergleiches durch den Gemeinderat schriftlich zu informieren.
- Erfolgt kein fristgemässer schriftlicher Widerruf, gilt die gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 27.05.2009 zu VBK 2009/38 erhobene Beschwerde der EIBA AG vom 14.07.2009 als zurückgezogen. Die gegen die Kostenentscheidung des VGH (VGH 2008/130) an den Staatsgerichtshof erhobene Individualbeschwerde zu StGH 2009/72 bleibt von diesem Vergleich unberührt und daher aufrecht.
Antrag:
- Der Gemeinderat hebt die Entscheidungen vom 27.05.2009 (Az. 602.01) und vom 11.11.2009 (Reg.-Nr. 602.02.01) auf.
- Der Gemeinderat stimmt dem bedingten Vergleich gemäss VBK Protokoll vom 26.11.2009 zu.
- Das Baugesuch der EIBA AG, St. Luzistrasse 18, 9492 Eschen, vom 14.11.2007 betreffend die Errichtung eines Neubaus "Gewerbe- und Dienstleistungen" auf der Eschner Baurechtsparz. Nr. 1719 B 20179, Wirtschaftspark, 9492 Eschen, wird in der Folge mit den Auflagen a) bis d) genehmigt.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)
Anwesend: Sigi Risch, Leiter Bauwesen
6. Polycom-Funkgeräte für die Feuerwehr - 270
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Polycom ist die Bezeichnung für das neue, digitale Sicherheits- und Rettungsfunknetz, das in der Schweiz und in Liechtenstein schrittweise aufgebaut wird. Für die Realisierung dieses neuen Funknetzwerkes hatte der Landtag bereits im November 2003 einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 8,1 Mio. Franken für die Folgejahre gutgeheissen.
Laut den Behörden entspricht es einer zwingenden Notwendigkeit, das bestehende analoge Funksystem in Liechtenstein abzulösen, weil die verwendete Systemtechnik nach über 16 Betriebsjahren „am Ende“ ist und ein weiterer Unterhalt nicht mehr gesichert werden kann. Zu den Hauptmängeln zählt auch die relativ geringe Abhörsicherheit. Mit Polycom wird die Situation grundlegend verbessert und zugleich eine Lücke in der Sicherheitskonzeption des Landes sowie in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschlossen. Polycom ermöglicht es allen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit des Landes und der Gemeinden, eine einheitliche und homogene Infrastruktur gemeinsam zu nutzen. Trotzdem bleibt eine organisationsinterne Eigenständigkeit gewahrt. Die Landespolizei arbeitet bereits seit 2006 produktiv mit Polycom.
Polycom ist ein digitales Bündelfunknetz und eignet sich somit für Sprech- als auch für Datenfunk. Die Funkkommunikation erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Anstatt eines im Vornherein fest zugeteilten Funkkanals für jeden Benutzer sucht das System bei jeder neuen Verbindungsaufnahme eine freie Frequenz. Damit werden die Funkkapazitäten optimal ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass mit der digitalen Technik die Qualität und die Sicherheit der Funksysteme erheblich erhöht sind. Zu bestehenden, konventionellen Funknetzen ist eine Verbindung – wenn auch eingeschränkt – möglich. Ist das Funknetz nicht verfügbar, ist mit den Endgeräten ein „Walkie-Talkie-Betrieb“ einstellbar. Im Ereignisfall lassen sich Organisationen oder Teile davon einfach zu einer neuen „Gesprächsgruppe“ zusammenschalten.
Nebst der Landespolizei können auch alle Rettungs- und Hilfsorganisationen (Feuerwehr, Sanität/Rettung, Bergrettung, Wasserrettung, Landesführungsstab, Zivilschutz, etc.) an der neuen Polycom-Funkinfrastruktur teilnehmen. Um die Vorteile eines einheitlichen Funknetzwerkes optimal zu nutzen, ist es von Bedeutung, dass die Sicherheits- und Rettungsorganisationen möglichst geschlossen und gleichzeitig auf dieses Netz umstellen. Die Gemeinden wurden daher ersucht, die Anschaffungen für das Rechnungsjahr 2010 zu budgetieren. Für die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Eschen mit den neuen Polycom-Geräten ist mit Aufwendungen von CHF 80'000.00 zu rechnen.
Antrag:
- Der Gemeinderat befürwortet die Anschaffung von Polycom-Funkgeräten von CHF 80'000.00.
- Aufgrund der Dringlichkeit wird dieser Betrag von CHF 80'000.00 aus dem Konto 140.506.01, CHF 215'000.00 freigegeben (Anschaffung Fahrzeug).
- Im Jahre 2010 erfolgt die Anschaffung des Fahrzeuges Sprinter (CHF 135'000.00) ohne Zusatzaufbauten.
- Im Budget 2011 wird der Restbetrag für die Zusatzaufbauten (CHF 80'000.00) vorgesehen.
- Der Vollausbau von Polycom-Funkgeräten erfolgt nach Bedarf in den folgenden Jahren.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FBP)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL)
7. Zonierung Kella Süd der Bürgergenossenschaft Eschen - 271
Antragsteller: Gemeindevorsteher / Leiter Bauwesen
Bericht:
Der Gemeinderat in der Sitzung vom 11. November 2009 beschlossen:
"Das Traktandum ist auf 09.12.2009 zu verschieben und ein Lösungsvorschlag für Gewerbeflächen vorzulegen. Andernfalls kommt der Antrag vom 11.11.2009 zur Abstimmungen."
In der Zwischenzeit hat sich in der Sache eine Änderung ergeben. Ein Antragsteller hat sein Bedürfnis für die Errichtung einer Betriebsstätte lösen können und von privater Seite in der Industrie- und Gewerbezone Boden erworben.
Mit den anderen Antragstellern wird am 11. Dezember 2009 ein Gespräch geführt, um den genauen Bedarf zu eruieren sowie ein lösungsorientiertes Vorgehen festzulegen.
Antrag / Ergänzung:
- Der Gemeinderat befürwortet dieses Vorgehen und hebt den Beschluss vom 11.11.2009, Traktandum 247, auf.
- Der Gemeinderat spricht sich für einen flächengleichen Tausch der Parzellen im Industriegebiet Brühlgasse mit dem Gebiet Kella aus und stellt den Antrag an die Bürgergenossenschaft auf Tausch.
- Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgergenossenschaft für das Tauschgeschäft wird das Baulandumlegungsverfahren gemäss Gesetz im Gebiet Kella eingeleitet und gleichzeitig erfolgt die Auszonierung Parzelle Brühlgasse ins übrige Gemeindegebiet.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
8. Verzicht auf Vorkaufsrecht - E-Parz.Nr. 1809, Wirtschaftspark - 272
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Im Tauschvertrag vom 17. Dezember 2008 zwischen der Gemeinde Eschen und Norman Frick, Schaan, wurde für die E-Parz.Nr. 1809, Wirtschaftspark, ein gegenseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt. In der Zwischenzeit wurde diese Parzelle an Hugo Wohlwend veräussert. Aufgrund dieser Vereinbarung ist ein Gemeinderatsentscheid nötig.
Das Material aus der Vorbelastung der Parzelle 1809 erfolgte aus reinem Aushubmaterial. Bei der nachträglichen Aufschüttung wurden ausschliesslich Steinbruch-Schotter und sauberer Splitt verwendet.
Hugo Wohlwend verzichtet auf eine Altlastenuntersuchung. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Überbauung eine Altlastenuntersuchung durchgeführt wird, werden die Kosten für die Untersuchung sowie eine allfällige Entsorgung von Hugo Wohlwend übernommen.
Antrag / Ergänzung:
- Der Gemeinderat verzichtet auf das Vorkaufsrecht auf die E-Parz.Nr. 1809.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Verkauf der E-Parz.Nr. 2219, Wirtschaftspark - 273
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Hugo Wohlwend, Nendeln, stellte am 1. Dezember 2009 einen schriftlichen Antrag, die E-Parz.Nr. 2219 käuflich zu erwerben.
Die Parzelle befindet sich im Sektor 2. Daraus ergibt sich ein Verkaufspreis von CHF 420.00/m2. Die Grundstückparzelle hat eine Fläche von 872 m2, dies ergibt einen Verkaufspreis von CHF 366'240.00.
Antrag / Ergänzung:
- Die Gemeinde Eschen verkauft die Parzelle Nr. 2219 mit einer Fläche von 872 m2 an Hugo Wohlwend, Äussere Wiesen 4, Nendeln, zu einem Handelspreis von CHF 420.00/m2 das ergibt Total CHF 366'240.00.
- Die zum Verkauf vorgeschlagene Parzelle befindet sich im Verwaltungsvermögen und wird in das Finanzvermögen übertragen.
- Die Grundgewinnsteuer geht zu Lasten der Verkäuferin
- Die Handänderungskosten gehen zu Lasten des Käufers
- Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass auf der Parzelle 2219 innert 10 Jahren ab Vertragsunterzeichnung eine Bebauung stattfinden muss.
- Die Parzelle 2219 wird erst zum Zeitpunkt einer Überbauung von Hugo Wohlwend an Hugo Wohlwend verkauft. Der bis zum Zeitpunkt der Überbauung bezahlte Pachtzins wird gegengerechnet.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 1 FBP, 3 VU)
Stichentscheid Vorsteher
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 1 FBP, 3 VU)
Stichentscheid Vorsteher
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 1 FBP, 3 VU)
Stichentscheid Vorsteher
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 5 Nein (1 FL, 1 FBP, 3 VU)
Stichentscheid Vorsteher
- Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 6 Nein (1 FL, 3 FBP, 2 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 5 Nein (4 FBP, 1 VU)
Stichentscheid Vorsteher
Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. f zum Referendum ausgeschrieben.
10. Anpassungen im Ressort Bau - 274
Antragsteller: Ressortinhaber Bau
Bericht:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Baugesetzes am 1. Oktober 2009 haben sich auch die Aufgabenschwerpunkte des Ressorts Bau geändert.
Der Ressortvorsitzende Oehry Daniel stellt den Gemeinderäten an der Sitzung die überarbeiteten Schwerpunkte und seiner Kommissionen im Ressort Bau vor.
Planungskommission:
In der Vergangenheit war vor allem die Prüfung der Baugesuche die Hauptaufgabe der Planungskommission. Seit dem 1. Oktober 2009 werden die Baugesuche in Regelbauweise (Bauten innerhalb der Bauzone) gemäss Baugesetz und Bauverordnung von der Bauverwaltung geprüft und durch den Vorsteher freigegeben. Im Gemeinderat werden seit dem 1. Oktober 2009 nur noch Gesuche um Ausnahmen zur Bauordnung behandelt. Damit wir die durch das Baugesetz festgelegten Bearbeitungsfristen einhalten können, haben wir Probeweise eine neue Art der PLK Sitzung eingeführt. Sitzungstermine auf Abruf der Bauverwaltung jeweils am Freitagvormittag von 7:30 bis 9:00 Uhr. Nach einer Probephase werden wir dann definitiv festlegen, ob dieser Modus auch im 2010 angewendet wird. Die Zusammensetzung der Kommission bleibt unverändert. (GR Beschluss 28.2.07: Oehry Daniel, Amann Manfred, Ritter René, Foser Marcel)
Baurechtskommission:
Durch diese Aufgabenverschiebung ist die bis jetzt damit beauftragte Baurechtskommission nicht mehr nötig. Aus diesem Grund wird die Baurechtskommission aufgelöst. Der Ressortinhaber bedankt sich bei Amann Manfred und Foser Marcel für ihren grossen Einsatz in den letzten Jahren.
Raumplanungskommission:
Die Kommission wird sich, wie auch schon in der Vergangenheit, mit Ortsplanungsaufgaben (Richtplan, Zonenplan, Bauordnung, Überbauungspläne, Gestaltungspläne, etc.) befassen.
Die Zusammensetzung der Kommission bleibt unverändert. (GR Beschluss 28.2.07: Oehry Daniel, Gerner Kurt, Gerner Michael, Meier Manfred, Risch Siegfried)
Antrag:
- Kenntnisnahme der Aufgaben der Planungs- und Raumplanungskommission.
- Die Baurechtskommission wird unter Verdankung aufgelöst.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
11. Genehmigung Gebührenreglement - 275
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat am 14. März 2007 das Gebührenreglement erlassen und beschlossen, dieses jeweils am Jahresende zu überprüfen, wenn nötig anzupassen und für das folgende Jahr zu genehmigen.
Nachfolgend die Änderungen kursiv markiert und die (Begründung in Klammer) bzw. im Reglement rot markiert:
Art. 6 Baugesuche
d) Bauanzeigen: CHF 110.00
(aufgrund neuem Baugesetz)
f) Temporäre Strassenreklame (löschen - ist doppelt enthalten)
siehe auch die folgende Änderung in Art. 20, daher einmal löschen.
Art. 7 Pachtzinsen
1) Die jährlichen Pachtzinsen der politischen Gemeinde betragen für:
3. Kat. C CHF 0.042
(Korrektur)
Art. 20 Temporäre Strassenreklame
Temporäre Strassenreklame (pro Standort) CHF 50.00
(Präzisierung)
Art. 24 Benützungsgebühren - Massenlager
e) Dienstleistung der Mitarbeiter für Dritte pro Stunde 2) CHF 65.00
(Einheitlich Satz)
Vergleiche Art. 22 Gesellschaftsräume - Arbeitsaufwand Hauswarte pro Stunde CHF 65.00
Art. 23
2) Für Dienstleistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden
Eschen-Nendeln und/oder Mauren-Schaanwald, werden pro Stunde CHF 65.00 in Rechnung gestellt.
Art. 25 Höhe und Einzug der Standgebühr
2. Die Standgebühr für gemeindeeigene Jahrmarktstände beträgt CHF 20.00 pro Laufmeter und Tag.
(Neu, Ergänzung Absatz 2)
Aufgrund der obigen Ergänzung von Art. 25 im Gebührenreglement ist dieser Zusatz auch in den Anhang des Jahrmarktreglements aufzunehmen.
Sämtliche Änderungen sind im vorliegenden Gebührenreglement (Gebührenblatt 2010) entsprechend markiert. Das Gebührenreglement ist vom Gemeinderat zu genehmigen.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt das Gebührenreglement (Gebührenblatt 2010) mit den oben erwähnten Abänderungen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
12. Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement – Abänderung - 276
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Betragsleistungen für Dachbegrünungen, wie vom Gemeinderat am 3. November 1999 beschlossen, seinerzeit befristet bis 31. Dezember 2001 und später ins Subventionsreglement übernommen wurden, sollen nicht mehr ausgerichtet werden, weil
- Die Dachbegrünung ist allgemein bei Neubauten aus ökologischen Aspekten sowie wegen Retention Standard.
Nach heutigem Stand der Bautechnik müssen die Niederschlagsmengen auch auf Dächern so lange wie möglich zurückbehalten werden, um anschliessend langsam, im Normalfall der Versickerung im Erdreich oder der öffentlichen Kanalisation und der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen.
- Zur Erreichung des Abflussbeiwertes bei der Liegenschaftsentwässerung in die öffentliche Kanalisation zwängt sich die Retention der Dachflächen auf.
- Mit der Überarbeitung der Bauordnung ist zudem geplant, dass wie anderswo bereits in Kraft, mit dem Bau extensiv begrünter Dachflächen eine prozentuale begrünte Dachfläche der geforderten Grünflächenziffer angerechnet werden kann.
- Die Kosten für die Erstellung einer extensiven Dachbegrünung ist zurzeit ein Drittel höher als eine Rundbekiesung. Abhängig von der Dachflächengrösse sind die Dachbegrünungskosten seit Jahren wesentlich tiefer wie die von der Gemeinde ausbezahlten CHF 30.00 pro m2.
Das „Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen“ von 2008 ist daher entsprechend anzupassen.
Antrag:
Genehmigung des geänderten Reglements-, Förderungs-, Rückerstattungs- und Subventionsreglement der Gemeinde Eschen mit folgender Änderung:
Art. 3: Dachbegrünungen wird ersatzlos gestrichen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
13. Aufnahme des Artikels Restaurantbesuche ins Dienstreglement - 277
Antragsteller: Personalleiterin
Bericht:
Im September 2009 wurde - gemäss Artikel 66 des Dienstreglements der Gemeindeverwaltung Eschen - der folgende Artikel zwecks Aufnahme ins Dienstreglement zur Vernehmlassung an alle Mitarbeitende gesandt. Es sind keine schriftlichen Anträge zur Vernehmlassung eingegangen.
Die Finanz- und Personalkommission wurde über den Artikel sowie die Vernehmlassung im Vorfeld informiert. Diese unterstützt die Aufnahme ins Dienstreglement.
Restaurantbesuche:
Restaurantbesuche während Pausen sind nicht zulässig, sofern der Arbeitsunterbruch weniger als 3 Stunden dauert. Eine Ausnahmeregelung kann mit schriftlicher Zustimmung des direkten Vorgesetzten sowie des Personalleiters vereinbart werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Mittagspause.
Antrag:
Aufnahme des oben genannten Artikels „Restaurantbesuche“ ab 1. Januar 2010 in das Dienstreglement der Gemeindeverwaltung Eschen.
Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 8 Nein (1 FL, 3 FBP, 4 VU)
Eschen, 20. Januar 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.