SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 01/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 20. Januar 2010 / 18.00 – 22.00 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 22/09 - 1
- Flächenbedarf von Eschner Unternehmern im Industriegebiet Nendeln - 2
- PS Eschen: Zusätzliche Schutzvorrichtungen gegen Absturz - 3
- Zwischenbericht Pilotprojekt Tagesstrukturen - 4
- Rückkommensantrag Strassenbauprojekt Fluxstrasse - 5
- Unterstützungsbeitrag VGM Verein für Gesundheitsverträglichen Mobilfunk - 6
- Auflösung der Ad Hoc Kommission „Tausch Brüel Süd“ - 7
- Auflösung der Ad Hoc-Baukommission „Primarschule Eschen" - 8
- Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 9
- Stellungnahme: Ärzte-, Gesundheits- + Krankenversicherungsgesetzes - 10
- Stellungnahme: Vernehmlassung zum Gesetz Alters- und Krankenhilfe - 11
- Stellungnahme: Totalrevision des Gesetzes über das Eisenbahnwesen - 12
- Stellungnahme: Gewerbegesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - 13
- Vernehmlassungsbericht: Abänderung zum Gewässerschutzgesetz - 14
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 22/09 - 1
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 22/09 vom 09. Dezember 2009 wird mit den vorliegenden Anpassungen genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Flächenbedarf von Eschner Unternehmern im Industriegebiet Nendeln - 2
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die drei Unternehmer Wolfgang Gstöhl, Daniel Nägele und Thomas Nägele benötigen für die Weiterentwicklung ihrer Betriebe zusätzliche Flächen im Industriegebiet Nendeln. Es besteht bereits eine Planskizze von einer dreigeschossigen Halle mit einer Grundfläche von 20 Metern Breite und 50 Metern Länge sowie einer Höhe von 12 Metern. Die Unternehmer brauchen auch eine entsprechende Aussenfläche für die optimale Erschliessung mit einer Fahrmöglichkeit um das Gebäude sowie Platz für ein Aussenlager (Hochregallager). Die Planung dieser Unternehmer sieht keine Tiefgarage vor, weshalb eine entsprechende Anzahl Aussenplätze in die Projektierung einbezogen werden müsste. Sofern die benötigte Grundstücksfläche zu finanzierbaren Konditionen an die Unternehmer abgegeben werden kann, wird das vorgestellte Projekt umgehend realisiert, weil der Bedarf gegeben ist. Die drei Unternehmen beschäftigen heute zusammen 46 Mitarbeitende.
Die Unternehmer Wolfgang Gstöhl, Daniel Nägele und Thomas Nägele sind anwesend und werden den Gemeinderat über das Projekt und den Flächenbedarf informieren. Zusätzlich sind von der Gemeindeverwaltung der Leiter Bauwesen und der Leiter Hochbau sowie Egon Gstöhl von der WSS anwesend.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Präsentation der drei Unternehmen zur Kenntnis und will die Weiterentwicklung der vorgestellten Unternehmen unterstützen. Da für eine rasche Bereitstellung an Bodenfläche im Industriegebiet Nendeln die Bürgergenossenschaft als Bodenbesitzerin ihre Einwilligung geben muss, setzt der Gemeinderat auf einen positiven Entscheid der Bürgergenossenschaft anlässlich der ausserordentlichen Sitzung vom 22. Februar 2010.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
3. PS Eschen: Zusätzliche Schutzvorrichtungen gegen Absturz - 3
Antragsteller: Leiter Hochbau
Bericht:
Der seit August 2008 genutzte Primarschulhaus-Neubau wurde auch bezüglich der Schutzvor-richtungen für Geländer, Brüstungen und Handläufe gesetzes- und normenkonform erstellt und vor Inbetriebnahme mit den Zuständigen geprüft und abgenommen.
Aus Sicht der Elternvereinigung Eschen gibt es, trotz der gesetzes- und normengerechten Bau-ausführung aller absturzgefährdeten Bereiche, Gefahrenstellen, die mit zusätzlichen Absturz-vorrichtungen eliminiert werden sollten.
Die Kosten der zusätzlichen Absturzvorrichtungen betragen:
Variante a) Auffangnetze und Brüstungsrohre CHF 38‘000.00
Variante b) Verbundsicherheitsverglasung auf Brüstungen CHF 140‘000.00
Zusätzlich zu den beiliegenden Fotos kann ein persönlicher Augenschein der derzeitigen Situa-tion im Vorfeld der GR-Sitzung empfohlen werden. Während dem regulären Schulbetrieb ist die Liegenschaft öffentlich zugänglich.
Leiter Hochbau erklärt anhand der Fotos, dass alle Ausführungen gesetzes- und SIA-konform sind und den Empfehlungen der bfu entsprechen. Der Bau wurde mit dem Hochbauamt und dem Behindertenverband abgenommen und alle Stellen haben keine Gefahren gesehen.
Antrag:
Aufgrund der gesetzes- und normenkonformen Ausführungen der absturzgefährdeten Stellen; Geländer, Brüstungen und Handläufe sind die baulichen Massnahmen zum Schutz und zur Si-cherung von Personen gegen Absturz und Sturz gewährleistet und deshalb keine zusätzlichen Schutzvorrichtungen notwendig.
Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL)
Anwesend: Leiter Hochbau und Leiter Bauwesen
4. Zwischenbericht Pilotprojekt Tagesstrukturen - 4
Antragsteller: Vorsitz Ad Hoc-Kommission Tagesstrukturen
Bericht:
Der Eschner Gemeinderat hat sich am 12. März 2008 für den Einstieg in das auf drei Jahre ausgelegte Pilotprojekt für die Schaffung von Tagesstrukturen in der Gemeinde Eschen ausge-sprochen. Seit Januar 2009 werden im Vereinshaus in Eschen Kinder im Kindergarten- und Schulalter betreut. Die Kinderinsel – so wird das Vereinshaus von den Kindern genannt – bietet Raum für täglich 20 Kinderbetreuungsplätze.
Die Auslastung über das erste Pilotjahr 2009 sieht in Prozent angegeben wie folgt aus:
- Januar 84.43
- Februar 44.13
- März 47.21
- April 41.76
- Mai 50.49
- Juni 49.37
- Juli 45.60
- August 58.13
- September 65.15
- Oktober 66.39
- November 67.73
- Dezember 66.48
Die Angaben im Januar 2009 liegen so hoch, weil hier erst die Anmeldungen aufgenommen wurden und erst im Februar 2009 die Anpassung auf die einzelnen Betreuungsmodule „Mor¬gen“, „Mittag“ oder „Nachmittag“ erfolgte. Relevant sind demzufolge die Prozentzahlen von Feb¬ruar 2009 bis Dezember 2009, welche eine steigende Tendenz aufweisen. Im Sommer 2009 werden 5 Kinder aus der Kita in die Tagesstrukturen übertreten und es liegen aktuell 3 Voran¬meldungen vor.
Im Moment werden in den Tagesstrukturen Eschen 29 Kinder betreut. Davon stammen vier Kinder aus Mauren und jeweils eines aus Gamprin, Schaan oder Schaanwald. Die Kinder sind zwischen 4 und 10 Jahre alt. 14 Kinder sind liechtensteinischer Herkunft, 7 stammen ursprüng-lich aus Portugal, 2 aus der Türkei und aus Bosnien und je eins aus Kroatien und Italien.
Die angebotenen Betreuungsmodule „Morgen“, „Mittag“ oder „Nachmittag“ werden im Durch-schnitt derzeit wie folgt besucht:
Anzahl Kinder pro Tag und Betreuungsmodul
- Montag
- Morgen 10
- Mittag 20
- Nachmittag 12
- Dienstag
- Morgen 8
- Mittag 20
- Nachmittag 13
- Mittwoch
- Morgen 10
- Mittag 14
- Nachmittag 9
- Donnerstag
- Morgen 8
- Mittag 16
- Nachmittag 10
- Freitag
- Morgen 8
- Mittag 19
- Nachmittag 12
Hier ist zu bemerken, dass diese Zahlen vor allem am Morgen sehr variieren können, da auf die jeweilige Arbeitssituation der Eltern Rücksicht genommen wird.
Mittlerweilen wurde das gemeinsam mit der Gemeinde Triesen erarbeitete Konzept „Tagesstrukturen“ von der Gemeinde Schaan ebenfalls eingeführt. Anfragen aus den Gemeinden Vaduz, Schellenberg, Gamprin und Triesenberg zeigen auf, wie gross das öffentliche Interesse an den Tagesstrukturen ist.
Antrag:
Kenntnisnahme des Zwischenberichts zum Pilotprojekt Tagesstrukturen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
5. Rückkommensantrag Strassenbauprojekt Fluxstrasse - 5
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2009 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Projekt Fluxstrasse zu.
- Der Ausbau des Strassenprojektes Fluxstrasse wird entgegen dem GR-Beschluss vom 23.01.2008 auf das Jahr 2010 vorgezogen und der Ausbau der Strasse Grossfeld ent-sprechend zurückgeschoben.
- Der Gemeinderat spricht sich für die Freigabe des Verpflichtungskredits von CHF 2‘670‘000.00 aus (Budget 2010 CHF 1'780'000.00 Budget 2011 CHF 890'000.00)
Das Strassenbauprojekt "Fluxstrasse" wurde am 15.12.2009 den Anwohnern vorgestellt. Gegen die bepflanzten Rabatten und Einengungen entlang der gesamten Fluxstrasse des geplanten Strassenbauprojektes wurde ein Rückkommensantrag eingereicht und von 137 Einwohnern mitunterzeichnet. Die Unterzeichner ersuchen den Gemeinderat, den Entscheid vom 25.11.2009 zu revidieren.
Antrag / Änderung:
- Der Gemeinderat nimmt den Rückkommensantrag zur Kenntnis.
- Der Leiter Tiefbau und das Ressort Bau wird beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung vom 03.02.2010 mögliche Varianten gemäss Rückkommensantrag zu erarbeiten, beziehungsweise zu modifizieren. Die Funktionalität muss gewährleistet bleiben.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
Anwesend: Leiter Bauwesen und Leiter Tiefbau
6. Unterstützungsbeitrag VGM Verein für Gesundheitsverträglichen Mobilfunk - 6
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der VGM Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2009 um eine Unterstützung für die hohen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen im Zusam-menhang mit der Volksabstimmung vom 6. Dezember 2009 angesucht.
Der VGM hat für den Abstimmungskampf rund CHF 30'000.00 ausgegeben. Der Verein gelangt an alle Gemeinden des Landes mit der Bitte um finanzielle Unterstützung.
Antrag:
Der Gemeinderat lehnt einen Unterstützungsbeitrag ab.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
7. Auflösung der Ad Hoc Kommission „Tausch Brüel Süd“ - 7
Antragsteller: Vorsitz Ad Hoc Kommission "Tausch Brüel Süd"
Bericht:
Die Ad Hoc-Kommission wurde am 28. März 2007 vom Gemeinderat einberufen. Aufgabe der Kommission war, das Grundstück (Betriebsgelände der Firma Theodor Frick AG) von der Brühlgasse in den Wirtschaftspark zu tauschen.
Dieser Auftrag konnte im Jahr 2009 erledigt werden.
Der Vorsitzende, Kurt Gerner, bedankt sich bei Frau von Grünigen Stefanie, Herr Meier Manfred und Herr Schächle Toni für ihren grossen Einsatz bei der nicht einfachen Aufgabe.
Antrag:
Die Ad Hoc Kommission „Tausch Brüel Süd„ wird unter Verdankung aufgelöst.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
8. Auflösung der Ad Hoc-Baukommission „Primarschule Eschen" - 8
Antragsteller: Vorsitz Ad-Hoc Kommission "Primarschule Eschen"
Bericht:
Der Leiter Hochbau hat dem Gemeinderat anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2009 die Schlussabrechnung des Neubaus Primarschule Eschen vorgelegt. Der Antrag der Schluss-abrechnung wurde angenommen.
Der Vorsitzende, Gregor Ott, bedankt sich bei allen Kommissionsmitgliedern für ihren Einsatz bei der nicht einfachen Aufgabe.
Antrag:
Die Ad Hoc Kommission „Primarschule Eschen„ wird unter Verdankung aufgelöst.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 9
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Irmgard Fehr, Eichenstrasse 22, 9492 Eschen
Bericht:
Frau Irmgard Fehr hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Ge-meindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Stellungnahme: Ärzte-, Gesundheits- + Krankenversicherungsgesetzes - 10
Antragsteller: Ressort Gesundheit und Soziales
Bericht:
In seinem Urteil vom 10.10.2008 zu StGH 2008/38 hat der Staatsgerichtshof mit ausführlicher Begründung festgehalten, dass das generelle Verbot, dass sich Ärzte in der Rechtsform einer juristischen Person organisieren, "als unverhältnismässiger Eingriff in die Handels- und Ge-werbefreiheit der Ärzte" zu qualifizieren ist. Deswegen wurde die Bestimmung, die nicht Apo-theker, Drogisten oder Augenoptiker sind (Art. 18 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 und Art. 62 Abs. 4 GesG), als verfassungswidrig aufgehoben.
Mit der Abänderung des Ärztegesetzes, des Gesundheitsgesetzes und des Krankenversiche-rungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen werden Schranken für die juristische Per-son geschaffen, wodurch ein Wildwuchs verhindert werden soll und somit die Patienten ge-schützt werden. Ärzte und Gesundheitsberufler werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Betrieb in Form der AG, GmbH, der einfachen Gesellschaft sowie der Kollektivgesellschaft zu führen.
Der Regierungsvorlage über die Abänderung des Ärzte-, Gesundheits-, und Krankenversiche-rungsgesetzes (Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften) ist nicht zuletzt aufgrund des Ur-teils des Staatsgerichtshofes in dieser Sache zuzustimmen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und dass keine Änderungsanträge eingebracht werden, zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
11. Stellungnahme: Vernehmlassung zum Gesetz Alters- und Krankenhilfe - 11
Antragsteller: Ressort Gesundheit und Soziales.
Bericht:
Die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK) ist eine privatrechtliche Stiftung nach Massgabe der Statuten und den Vorschriften des Liechtensteinischen Personen- und Ge-sellschaftsrechtes (PGR). Die LAK hat den Zweck, die bestmögliche Beratung und Betreuung der im Fürstentum Liechtenstein wohnhaften betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen sicherzu-stellen sowie vorbeugende Maßnahmen zu gewährleisten, um der Entstehung von Hilfsbedürf-tigkeit entgegenzuwirken. Die LAK wird finanziell von den Gemeinden unter Beteiligung des Landes Liechtensteins getragen.
Durch die Vernehmlassungsvorlage der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe werden die Einkünfte der Stiftung gesetzlich klar geregelt. Darunter bilden die Beiträge von Land und Gemeinde die wichtigste Säule. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie die Ausgestaltung als privatrechtliche Stiftung genügen den Anforderungen einer "good Corporate Governance" nicht mehr. Im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öf-fentlichen Unternehmen wird für die LAK eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen und die privatrechtliche Stiftung in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt.
Der Regierungsvorlage über die die Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe ist zuzustimmen.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und dass keine Änderungsanträge eingebracht werden, zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
12. Stellungnahme: Totalrevision des Gesetzes über das Eisenbahnwesen - 12
Antragsteller: Ressort Bau
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend der Totalrevision des Gesetzes über das Eisenbahnwesen (EISBG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 29. Januar 2010 zur Regie-rungsvorlage Stellung zu nehmen. In der GR-Sitzung vom 11. November 2009 beauftragte der Gemeinderat das Ressort Bau zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemein-derates.
Das geltende Gesetz über das Eisenbahnwesen, LGBl. 1968 Nr. 3, hat seit seiner Schaffung im Jahr 1967 nur marginale Änderungen erfahren und entspricht damit in weiten Teilen nicht den EWR-rechtlichen Vorgaben. Die derzeit einzige über das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein führende Eisenbahnstrecke (Staatsgrenze bei Buchs SG. Staatsgrenze bei Schaanwald) dient fast ausschliesslich dem internationalen Transitverkehr. Seit dem Jahr 2000 verkehrt auch ein beschränkter Regionalverkehr als Liechtenstein Takt. Die Infrastruktur wird von den Österrei-chischen Bundesbahnen auf konzessionsrechtlicher Basis betrieben.
Das von der Regierung verfolgte Ziel einer deutlichen Verbesserung des Personennahverkehrs auf der Schiene (S-Bahn FL.A.CH), erfordert künftig eine Reihe von Massnahmen betreffend den Ausbau und die Nutzung der vorhandenen Bestandsstrecke. Daher ist nunmehr die Schaf¬fung eines neuen Eisenbahngesetzes, welches die in der Zwischenzeit stattgefundene Ent¬wicklung des EWR-Eisenbahnrechts sowie die veränderten Bedürfnisse berücksichtigt, gebo¬ten. Die Errichtung einer S-Bahn FL.A.CH erfordert neben der Durchführung von Baumass¬nahmen im Bereich der Bestandsstrecke auch eine Verlängerung der bisher geltenden - und noch bis 2017 laufenden - Konzession für die ÖBB als Betreibern der Eisenbahninfrastruktur.
Tangiert wird die Gemeinde im Bereich Bahnhof Nendeln und auch im Bereich der geplanten Doppelspur zwischen Nendeln und Feldkirch.
Zu den einzelnen Gesetzesartikeln nimmt die Gemeinde Eschen wie folgt Stellung:
Art. 11, Abs. 2:
Hier wird darauf hingewiesen, dass bei einem Bauvorhaben die Bauvorschriften des Landes einzuhalten sind.
Die Gemeinde geht davon aus, dass damit auch die Schweizerische Lärmschutzverordnung bei einem Neubau (eines Bahnhofes oder neuer Geleise) zur Anwendung kommt.
Art. 22, Abs. 4:
In diesem Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass bei fehlenden Kapazitäten auf den Fahrplantrassen der Personennahverkehr gegenüber dem Personenfern- und Güterverkehr zu bevorzugen ist.
Die Gemeinde unterstützt diese klare Priorisierung des Personennahverkehrs gegenüber dem Fern- oder Güterverkehr.
Art. 39 Abs. 1:
Die Regierung will in einer Verordnung festlegen, in welcher Weise schienengleiche Eisen-bahnübergänge nach dem jeweiligen Stande der technischen Entwicklung einerseits und nach den Bedürfnissen des Verkehrs andererseits entsprechend zu sichern sind und inwieweit be-stehende Sicherungseinrichtungen an schienengleichen Eisenbahnübergängen weiter belassen werden dürfen.
Da die zugehörige Verordnung nicht vorliegt, ist für die Gemeinde nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die im Gemeindegebiet liegenden Bahnübergänge beurteilt werden und wie schlussendlich deren Beurteilung ausfällt.
Art. 39 Abs. 4:
Im Fall der Aufhebung bestehender schienengleicher Eisenbahnübergänge sind die Kosten für die Ersatzmassnahmen vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen und vom Strasseneigentümer jeweils zu gleichen Teilen zu tragen.
Bezug nehmend auf die Situation der Gemeinde stellt sich die Frage, ob als Strasseneigentü¬mer das Land zu sehen ist und somit auch 50% der Kosten, da wir nur schienengleiche Eisen-bahnübergänge haben, übernommen werden und wie weit der Rahmen der Ersatzmassnahmen abzustecken ist.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass sämtliche Kosten resultierend aus Art. 39 vom Land Liechtenstein zu tragen sind.
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung zu.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
13. Stellungnahme: Gewerbegesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - 13
Antragsteller: Ressort Wirtschaft
Bericht:
Zielsetzung:
Ziel war, die Vorlage der Regierung betreffend die Abänderung des Gewerbegesetzes zur Um-setzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. deren Auswirkungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht auf die Gemeinde zu untersuchen.
Stellungnahme:
Für die Gemeinde ergeben sich keine direkten organisatorischen und finanziellen Auswirkun¬gen. Änderungen ergeben sich allenfalls für in der Gemeinde ansässige Dienstleistungserbrin¬ger, denen einerseits der Zugang ins Ausland ebenso ermöglicht wird, die aber durch die Über¬nahme der Richtlinie in das Gewerbegesetz mit Dienstleistungserbringern aus dem Ausland verstärkt in Konkurrenz treten können.
Erläuterungen:
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Erhöhung der Flexibilität der Arbeitsmärkte und die Qualität der Dienstleistungen.
Die Übernahme des Abkommens von der EU in den Europäischen Wirtschaftraum erfolgte am 1. Juli 2009. Sie stellt einen weiteren Schritt zur Liberalisierung der Dienstleistungserbringung dar, indem sie einen stärkeren Automatismus der Anerkennung von Qualifikationen bewirkt und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vorsieht. Die Leistungserbringung hat vor-übergehenden und gelegentlichen Charakter. Es handelt sich hierbei um einen Dienstleistungserbringer, der in einem anderen EWR-Mitgliedstaat zur Berufsausübung rechtmässig zugelas¬sen ist und sich zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs nach Liechten¬stein begibt.
Die notwendigen Anpassungen aufgrund der Übernahme der Richtlinie wurden dazu genutzt, das Gewerbegesetz zugunsten der Gewerbetreibenden ebenfalls anzupassen. Dazu gehört die Möglichkeit, eine Gewerbebewilligung während 2 Jahren ruhen zu lassen oder die Neue-rung/Möglichkeit, einen Betriebsleiter einzusetzen, der die fachspezifische Leitung des Betrie¬bes übernimmt.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und dass keine Änderungsanträge eingebracht werden, zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
14. Vernehmlassungsbericht: Abänderung zum Gewässerschutzgesetz - 14
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung zum Gewässerschutzgesetz zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 12. März 2010 zur Regierungs-vorlage Stellung zu nehmen.
Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Natur und Umwelt beauftragt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Eschen, 25. Januar 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.