2010/02 03.02.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 02/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 03. Februar 2010 / 18.00 – 21.00 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 01/10 - 17
  2. Korrektion Fluxstrasse - 18
  3. Tempo 30 und Fahrverbot für LKWs Rosenbühler, Müssnen und Aspen - 19
  4. Verkauf der E-Parz.Nr. 1780, Wirtschaftspark - 20
  5. Schaffung eines Schulsekretariats für die PS und KG Eschen-Nendeln - 21
  6. Arbeitsvergaben Ausbau Fluxstrasse - 22
  7. Arbeitsvergabe Fremdwasserleitung Bretscha - 23
  8. Arbeitsvergabe Renkwilerstrasse 4. Etappe - 24
  9. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen - 25
  10. Einsitz in den Gemeindeschulrat - 26 

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 01/10 - 17

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 01/10 vom 20. Januar 2010 wird genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

2. Korrektion Fluxstrasse - 18

Antragsteller: Ressort Bau / Leiter Tiefbau

Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2009 den Ausbau des Strassenprojektes Flux einstimmig genehmigt und diesen entgegen dem ursprünglichen Gemeinderat-Beschluss vom 23.1.2008 in das Jahr 2010 vorgezogen und das Projekt Grossfeld entsprechend zurückgestellt. Aus finanzieller Sicht wurde ein Verpflichtungskredit von 2.67 Mio. CHF freigegeben.

Als Richtlinie zur räumlichen Entwicklung hat der Gemeinderat den Richtplan 2009 und die dazu erarbeiteten Lösungsansätze am 25.4.2009 verabschiedet. Einzig der Bereich Verkehr wurde ausgeklammert und diese Detailabklärung inkl. Erarbeitung möglicher Massnahmen einer neuen Arbeitsgruppe (Verkehrsgruppe) übergeben. Diese wird voraussichtlich im ersten Quartal 2010 das Ergebnis ihrer Analyse der Öffentlichkeit vorstellen.

Aus dem Richtplan geht im Lösungsansatz 3 die Idee der verbindenden Mitte hervor. Als Zielsetzung wurde hier durch den Gemeinderat bestätigt, dass bis 2027 von bestehenden Kern durchgängig bis zu Esche über St. Luzi und Flux ein Begegnungsstreifen mit attraktiven Aktivitäts- und Ruhezonen beidseits des Streifens entstehen soll, welcher prioritär den Fussgängern und Fahrradfahrern dient. Der Lösungsansatz 5 beschreibt als Endziel ein durchgängiges Fuss- und Fahrradwegnetz in der Gemeinde und auch hier wurden Elemente in diese Planung übernommen. Der Richtplan zeigt auch auf, in welchen Bereichen der Gemeinde zukünftige Quartierentwicklungen stattfinden sollen und auch hier hat dies einen Bezug zum Flux.

Diese Grundlagen waren die Basis für die ersten Entwürfe, die dann der Planungs- und zu einem späteren Zeitpunkt auch der Raumplanungskommission vorgestellt wurden. Aufgrund der Genehmigung durch den Gemeinderat wurde diese Endfassung am 15.12.2009 den Anwohnern vorgestellt. Ziel dieser Informationsveranstaltung war es allen Anwesenden ausführlich das neue Projekt zu erklären. Dabei wurde der Bauperimeter erläutert, das Strassenprofil mit 1.5m Trottoir und 4.5 m Strasse skizziert, aufgezeigt welche Verengungen es wo und warum geben soll, erklärt wie der Werkleitungsbau erfolgen wird und auch Etappierungen aufgezeigt, damit der Flux möglichst immer erreichbar sein soll. Schon während der Informationsversammlung gab es kritische Stimmen zum Projekt.

Diese haben dazu geführt, dass 137 Einwohner (Rückkommensantrag vom 8.1.10) den Gemeinderat ersuchen das geplante Projekt nochmals zu überdenken. Sie beantragen die Streichungen jeglicher Einengungen durch Rabatten oder Bäume entlang der gesamten Fluxstrasse, da sie mit dieser Strassenraumgestaltung gemäss Richtplan nicht einverstanden sind.

In der Zwischenzeit sind weitere Direktanstösser der Fluxstrasse bei der Bauverwaltung vorstellig geworden, um Einsicht in das geplante Projekt zu bekommen, da sie die Fluxstrasse wie vom Gemeinderat verabschiedet haben wollen. Sie legen Wert auf die vorgeschlagene Strassenraumgestaltung mit verkehrsberuhigenden Massnahmen.

Die Raumplanungskommission (Raum- und Ortsplanungs-Kommission) befasste sich am 25.1.10 intensiv mit den Anliegen (pro und kontra) der Bewohner und empfiehlt folgende Vorgehensweise:

  • Die Einwohner vom Flux sollen nochmals die Möglichkeit bekommen, ähnliche Strassenzüge mit verkehrsberuhigenden, gestalterischen Massnahmen in der näheren Umgebung zu besichtigen.
  • Die Einwohner können nach Voranmeldung an einem Samstag (Datum ist noch zu bestimmen) mit einem Bus die 2 - 3 Stationen abfahren und erhalten dort vor Ort von den Anstösser sowie Fachleuten Auskunft über die Erfahrungen die sie mit dieser Art der Strassenraumgestaltung gemacht haben.
  • Im Anschluss wird mit den Anwesenden ein Resümee gezogen und eine Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, damit dieser abschliessend festlegen kann, welchen Weg wir diesbezüglich einschlagen wollen.

Die Raum- und Ortsplanungs-Kommission ist überzeugt, dass im Sinne einer guten Informationspolitik bei einer Projektsumme von 2.67 Mio. Franken, sich der Aufwand einer Begehung lohnt. Als Teilnehmer schlagen wir nebst den Anwohnern die Gemeinderäte und die Fachplaner vor, damit sich alle eine Meinung bilden können und auch ein Gedankenaustausch ermöglicht wird. Wir bauen eine neue Strasse nicht nur für die nächsten 5 - 10 Jahre und darum müssen wir sehr genau abwägen, was nun „richtig“, „richtiger“ oder „falsch“ ist.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Raum- und Ortsplanungs-Kommission und des Leiters Tiefbau zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat unterstützt den Vorschlag der Raum- und Ortsplanungs-Kommission und erteilt der Bauverwaltung den Auftrag eine Begehung zu organisieren.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)

Für die Begehung wird die Zuständigkeit festgelegt: Leiter Tiefbau, Martin Büchel.
Der Begehungstermin findet am 6. März 2010, 9:00 – 12:00 Uhr statt. Es wird erwartet, dass der gesamte Gemeinderat anwesend ist.

3. Tempo 30 und Fahrverbot für LKWs Rosenbühler, Müssnen und Aspen - 19

Antragsteller: Gemeindepolizei 

Bericht:
Mit einer Unterschriftensammlung Rosenbühler, Müssnen und Aspen haben die Anwohner einen Antrag zur Einführung von Tempo 30 sowie ein Fahrverbot für Lastkraftwagen gestellt. Das Anliegen der Anwohner wurde durch die Verantwortlichen der Gemeinde eingehend geprüft.
Die Strassen Rosenbühler, Müssnen und Aspen sind Verbindungsstrassen Eschen – Mauren, Eschen – Schellenberg und demzufolge Landstrassen. Nach Art. 2 und Art. 22 des Strassensignalisationsgesetz kann auf Landstrassen (Verkehrsorientierte Strassen) kein Tempo 30 signalisiert werden.
Gleiches bestätigt das Schreiben vom Tiefbauamt Fürstentum Liechtenstein datiert 1. November 2009. Sie weisen nach interner Prüfung darauf hin, dass auf Basis der SSV eine Tempo 30-Signalisation auf Landstrassen nicht möglich ist. Landstrassen sind per Definition immer verkehrsorientierte Hauptstrassen. Tempo 30 ist hingegen lediglich auf untergeordneten Nebenstrassen zulässig.

Lastwagenfahrverbot:
Über die Strassen Rosenbühler, Müssnen und Aspen ist kein Durchgangsverkehr von LKWs bekannt. Für Zubringer wie Müllabfuhr, Ölzubringer, Baufirmen usw. muss die Möglichkeit der Zustellung gewährleistet sein.

Antrag/Änderung:

  1. Die ablehnende Stellungnahme des Tiefbauamtes nimmt der GR zu Kenntnis. Die Stellungnahme wird an die Antragssteller weitergeleitet.
  2. Die Entscheidung Fahrverbot für Schwerfahrzeuge wird bis nach Abschluss der Sanierung der Strasse verschoben.
  3. Nach der Vergabe der Ingenieurarbeiten wird der Antrag Fortsetzung Strassenbeleuchtung fachlich geprüft und anschliessend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FBP)
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 

4. Verkauf der E-Parz.Nr. 1780, Wirtschaftspark - 20

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Firma WOMAX AG, Eschen, vertreten durch Werner Vogt, ITW Ingenieurunternehmungs AG, Alte Landstrasse 3, 9496 Balzers, stellte am 13. Januar 2010 einen schriftlichen Antrag, die E-Parz.Nr. 1780 käuflich zu erwerben.
Die Parzelle befindet sich im Sektor 2. Daraus ergibt sich ein Verkaufspreis von CHF 420.00/m2. Die Grundstückparzelle hat eine Fläche von 2'490 m2, dies ergibt einen Verkaufspreis von CHF 1'045'800.00.

Antrag/Änderung:
Der Antrag wir für weitere Abklärungen bis zur GR-Sitzung 24. Februar 2010 verschoben

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

5. Schaffung eines Schulsekretariats für die PS und KG Eschen-Nendeln - 21

Antragsteller: Vorsitzende Gemeindeschulrat Eschen-Nendeln

Bericht:
Schulen brauchen vermehrt Gestaltungsfreiräume, damit die zentralen, für die Schulqualität bedeutsamen Entwicklungen stattfinden können. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung müssen entsprechend den lokalen Bedingungen angepasst werden. Zahlreiche Studien über Erfolgsbedingungen von schulischen Innovationen belegen, dass ohne aktive Unterstützung durch die Schulleitung keine nachhaltigen Entwicklungen stattfinden. Jede Schulleitung ist Teil der jeweiligen lokalen Schulkultur. Es genügt also nicht, die Schulleitungen auf ihre Aufgaben und Kompetenzen zu trimmen. Die Entwicklung der Eigenständigkeit der Schule vor Ort ist ein ganzheitlicher Prozess mit allen Akteuren, die an der Schule beteiligt sind.

Autonomieentwicklung an Liechtensteins Schulen ist ein Prozess, der schon seit Jahren läuft. Besonders sind das Lehrplanprojekt (1999), der Leitfaden „Qualitätssicherung- und Entwicklung“ (2000) und die Revisionen des Lehrerdienstgesetzes und der Lehrerdienstverordnung wie der Schulorganisationsverordnung (2004) zu erwähnen. Verschiedene laufende Projekte – wie die im Frühjahr 2008 vom Landtag beschlossene Lehrerbesoldungsreform und damit die Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen nehmen Bezug auf die Aufgaben der Schulleitung. Die Schulleitung ist ein zentraler Ankerpunkt, und zusätzlich sind auch die beiden Primarschulen Planken und Schaan zu erwähnen, in welchen die Schulleitungen von Kindergarten und Primarschule in Zusammenhang mit dem Aufbau von Tagesstrukturen bzw. einer Tagesschule zusammengelegt wurden.

An allen öffentlichen Schulen soll die Stärkung der Schulautonomie zum Tragen kommen. Ihr Ausmass ist aber direkt abhängig von der Art der Ausweitung und Stärkung der Schulleitungen. Daher ist für eine Schulleitung ein Mindestpensum von 50% und eine Anwesenheit in der geleiteten Gemeindeschule von mindestens 70% erforderlich. Kindergartenleitungen und auch Schulleitungen von kleinen Primarschulen, können diese Grundanforderungen nicht einhalten. Deshalb hat das Schulamt Ende 2008 mit allen Gemeindeschulratspräsidentinnen und Gemeindeschulratspräsidenten, sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern und Kindergartenleiterinnen erste Gespräche geführt. Viele Gemeinden haben darauf hin auch mit der Planung und z.T. auch Umsetzung der Schaffung der Grundlagen begonnen.

Neues Schulleitungsmodell für die Kindergärten Eschen – Nendeln, Primarschule Eschen und Primarschule Nendeln:
In der Gemeinde Eschen ist die Zusammenlegung der jetzigen Schulleitungen der beiden Primarschulen vorgesehen. Auch die Kindergartenleitung wird in die neue Schulleitung integriert. Für das kommende Schuljahr 2010/2011 lassen sich als Übergangslösung zwei Schulleitungen für Eschen und Nendeln noch denken, jedoch wird davon ausgegangen, dass eine Zusammenlegung der Schulleitungen und der Kindergartenleitung im Schuljahr 2010/11 erfolgt. Entsprechende Vorbereitungsprozesse finden seit Herbst 2008 statt und für die Umsetzung werden im Februar 2010 die Regierungsbeschlüsse der Ressourcenberechnung erwartet. Es wird derzeit von einem Pensum von 107 Stellenprozenten ausgegangen, welche unter der neuen Schulleitungen und den Bereichsleitern aufgeteilt werden. Mit der übergeordneten Schulleitung sollen neu klare Führungsstrukturen eingerichtet werden und funktionsbezogenen Bereichsleitung nach Stufen ist im Organigramm vorgesehen. Die neue geschaffene Schulleitungsstelle wird so rasch als möglich ausgeschrieben.
Schulsekretariat

Das neue Schulleitungskonzept sieht die Einrichtung einer gemeinsamen Schulleitung und Schaffung eines gemeinsamen Schulsekretariats für alle Kindergärten und Primarschulen von Eschen und Nendeln vor. Das Schulsekretariat übernimmt vor allem administrative Arbeiten und unterstützt die Schulleitung in ihren vielfältigen und teils neuen Aufgaben.

Ohne Schulsekretariat müssen alle administrativen Aufgaben von der Schulleitung ausgeführt werden. Derzeit werden alle diese Aufgaben von der Schulleitung selbst erledigt und die dafür entstehenden Lohnkosten zwischen Staat und Gemeinde aufgeteilt. Zudem erhalten die Schulleitung und ihre Stellvertreter in Normalfall eine Funktionszulage, welche die Gemeinde finanziert. Das Konzept „Schulleitung im Fürstentum Liechtenstein“ des Schulamts geht bei der Neugestaltung der Rolle des Schulleiters und bei der Berechnung der Ressourcen zu dieser Stelle ohne entsprechende Sekretariatsleistungen aus. Neu müssten anfallende Sekretariatsstunden voll von der Gemeinde getragen werden (Konzept Schulleitungen im FL, S. 26).

Schulsekretariate in den Gemeinden mit Beschäftigungsgrad:
PS Balzers  -  50%  -  16 Klassen
PS Triesen  -  60%  -  17 Klassen
PS Vaduz/Ebenholz  -  60%  -  14 Klassen
PS Triesenberg/KG  -  37%  -  11 Klassen (inkl. KG)
PS Schaan/ KG  -  60%  -  24 Klassen (inkl. KG)
PS Eschen/Nendeln/KG  -  In Diskussion  -  24 Klasse (inkl. KG)
PS Ruggell - 
PS Gamprin  -  Bei Zusammenlegung  -  2011/12 vorgesehen 
PS Schellenberg  -  Keines, auch nach Zusammenlegung keines geplant 
PS Planken - 
PS Mauren/SW/KG  -  50 % Stelle (GR Beschluss 20. Januar 2010)  -  21 Klassen (inkl. KG)  

Der Gemeindeschulrat Eschen und die Schulleitungen der Primarschulen Eschen und Nendeln sowie die Kindergartenleitung sprechen sich für die Schaffung eines gemeinsamen Schulsekretariat aus. Analog zu den Grössen anderer Schulen, wird die Schaffung einer 60 % Stelle vorgeschlagen.

Antrag/Änderung:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beantragt vor Beschlussfassung weitere Detailabklärungen durch die Gemeindeschulpräsidentin, die Leiterin Personal und den Leiter Finanzen. Das Geschäft wird anschliessend zur Beratung/Empfehlung von der Personalkommission behandelt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1Nein ( VU)

6. Arbeitsvergaben Ausbau Fluxstrasse - 22

Antragsteller Leiter Tiefbau

Bericht:
Die Projektgenehmigung Korrektion Fluxstrasse erfolgte im Gemeinderat am 25.11.2009.
Die Arbeiten wurden gemäss ÖAWG öffentlich ausgeschrieben.

Baumeisterarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Gebrüder Hilti AG, Schaan mit dem Offertpreis von CHF 1‘630‘884.10 (Anteil Gemeinde CHF 1‘010‘621.45) das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.

Pflästerungsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Paul Matt Baugeschäft Anstalt, Ruggell mit dem Offertpreis von CHF 599‘367.35 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.

Belagsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern mit dem Offertpreis von CHF 592‘946.50 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.

Antrag/Änderung:
Der Antrag wird bis zur Genehmigung Ausbau Fluxstrasse verschoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

7. Arbeitsvergabe Fremdwasserleitung Bretscha  - 23

Antragsteller: Leiter Tiefbau

Bericht:
Beim Bau des Prestakreisel wurde eine Fremdwasserleitung vom Schwarz Strässli ins nordwestliche Grundstück neben der Kohlplatzstrasse gebaut. Dieser Anschluss dient einerseits für eine teilweise Entwässerung von Bauparzellen im Bretscha und zudem als Grabenableitung im genannten Gebiet.
Damit das Wasser aus dem bestehenden Graben gesetzeskonform abzuführen ist, ist der Zusammenschluss zum Anschluss beim Prestakreisel notwendig.
Die Ingenieurarbeiten für Planung und Bauleitung wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.

Arbeitsvergabe Ingenieur für Planung und Bauleitung:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete das Ingenieurbüro Sprenger & Steiner Anstalt in Eschen, mit dem Offertpreis von CHF 54‘070.00 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Die Summe ist im Budget 2010 unter der Nummer 710.501.93 enthalten.

Antrag:
Vergabe Ingenieurarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Ingenieurbüro Sprenger & Steiner Anstalt Eschen, zum Offertpreis von CHF 54‘070.00.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

8. Arbeitsvergabe Renkwilerstrasse 4. Etappe - 24

Antragsteller: Leiter Tiefbau

Bericht:
Die Stichstrasse Nr. 4 ist das letzte Teilstück der Baulandumlegung Renkwiler und erschliesst durch eine provisorische Strasse die Liegenschaft Huppmann. Zwischenzeitlich bekundet ein weiterer Bauwerber Interesse an genannter Strasse, um ein EFH zu bauen.
Die Ingenieurarbeiten für Planung und Bauleitung wurden gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.

Arbeitsvergabe Ingenieur für Planung und Bauleitung:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete das Ingenieurbüro Hasler & Partner in Eschen, mit dem Offertpreis von CHF 54‘720.50 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Die Summe ist im Budget 2010 unter der Nummer 620.501.39 enthalten.

Antrag:
Vergabe Ingenieurarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Ingenieurbüro Hasler & Partner AG Eschen, zum Offertpreis von CHF 54‘720.50.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Manfred Meier tritt in den Ausstand.

9. Raumbenützung Gemeindesaal Eschen - 25

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht
Der RIOT Entertainment Club, vertreten durch Sacha Maillot, Alvierweg 16, Vaduz, stellt das Gesuch um Erteilung einer Benützungsbewilligung für den ganzen Saal inkl. Foyers, Bühne und Bar für die Durchführung eines öffentlichen und nichtpolitischen Konzertes am 6. November 2010.


Antrag:
Die Bewilligung des Gesuchs wird abgelehnt.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)

10. Einsitz in den Gemeindeschulrat - 26

Antragsteller:  Ressort Bildung

Bericht:
Anfangs Mandatsperiode 2007/11 wurde Frau Cornelia Zech, damals Präsidentin der Elternvereinigung Nendeln, als ordentliches Mitglied in den Gemeindeschulrat Eschen – Nendeln bestätigt. Da Frau Cornelia Zech nicht mehr im Elternverein Nendeln tätig ist, wurde ein Ersatz gesucht. Der Mandatssitz wird politisch unter den Obleuten eigentlich der FBP zugeordnet. Da sich aber die Zusammenarbeit im Gemeindeschulrat mit den Elternvereinen der Gemeinde bewährt hat, folgt FBP-Obmann René Ritter dem Vorschlag von Stefanie von Grünigen, Vorsitzende des Gemeindeschulrats, und befürwortet die Einsitznahme der aktuellen Elternvereinspräsidentin Nendeln, Elisabeth Sommerauer, Im Feld 23, Nendeln, in den Gemeindeschulrat.
Die Vorsitzende des Gemeindeschulrats dankt Cornelia Zech für ihre geleistete Arbeit.

Antrag:
Wahl von Frau Elisabeth Sommerauer in den Gemeindeschulrat Eschen ab Februar 2010 anstelle von Frau Cornelia Zech.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Eschen, 24. Februar 2010

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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