2010-04 10.03.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 04/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 10. März 2010 / 18.00 – 22.15 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 03/10 - 41
  2. Forstbetrieb Nendeln, Erweiterung / Neubau - 42
  3. Nachtragskredit Sanierung Postgebäude / Alterswohnungen Eschen - 43
  4. Ersatz-Anstellung Haus- und Saalwart Gemeindezentrum Eschen - 44
  5. Gestaltungs- und Nutzungskonzept Dorfplatz und umgebende Gebäude - 45
  6. Stellungnahme zur Abänderung des Gewässerschutzgesetzes - 46
  7. Vernehmlassungsbericht Gesetz über Arzneimittel und Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen - 47

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 03/10 - 41

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 03/10 vom 24. Februar 2010 wird genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

2. Forstbetrieb Nendeln, Erweiterung / Neubau - 42

Antragsteller: Arbeitsgruppe: Gemeindevorsteher, Leiter Hochbau, Forstbetrieb,
Forst- und Landwirtschaftskommission,

Bericht:
Ausgangslage:
Die erste Holzerhütte in Nendeln wurde 1908 erstellt (heutiges Bürogebäude 4.0 m x 3.5 m). 1965 wurde die Forsteinrichtung mit einem Materialschuppen erweitert, um den expandierenden Material- und Fahrzeugpark, welcher durch die stete Entwicklung der Forstwirtschaft benötigt wurde, unterzubringen. Verschiedene dringend notwendige Zu- und Ausbauten erfolgten in den Jahren 1975 bis 1997: geheizter Aufenthaltsraum, WC, Dusche und der Anbau West, der als Garage für den damaligen Forsttraktor genutzt wurde. Nun sind weitere Jahre vergangen und die bis anhin getätigten Notlösungen sind nicht mehr zweckmässig. Zum Beispiel ist der Mannschaftsraum heute immer noch der einzige Raum, der mit einem Holzofen beheizt werden kann. Das Büro und WC/Dusche müssen mit einem Elektroofen beheizt werden.
Die Garagen, der Umkleideraum und der Werkraum haben übers ganze Jahr Aussentemperatur und so werden tägliche Abläufe, wie zum Beispiel das Starten der Fahrzeuge (Batterie) im Winter, zur Lotterie. Der nötige Unterhalt der Motorgeräte ist im Winter bei kalten Temperaturen kaum auszuführen. Dazu kommt, dass Schlechtwetter- oder Winterarbeiten wie z.B. Holzspalten nicht witterungsunabhängig unter Dach ausgeführt werden können. Die Gebäude entsprechen heute nicht annähernd mehr dem Stand der Technik. Die SUVA bemängelte die Forsteinrichtung wiederholt kritisch, denn nicht nur der Stand des Brandschutzes wurde in Frage gestellt, sondern auch die Funktionalität der Abläufe, die Heizung und Beleuchtung der Räume. Der Leiter Hochbau nimmt zum Bautenbestand Stellung.

Die Forstwirtschaft Eschen:

  1. Blick in die Zukunft
    Der Forstbetrieb der Gemeinde Eschen bewirtschaftet im Liechtensteiner Unterland den grössten Waldbestand, wobei die Bürgergenossenschaft Eschen/Nendeln die grösste Waldbesitzerin des Unterlandes ist. Die zentrale Lage der Gemeinde Eschen und ihre Grösse machen Eschen heute zum Hauptort im Unterland. Dieser Status verdankt die Gemeinde der Weitsichtigkeit der Vorfahren Eschens und Nendelns. Unsere Gemeinde hat die besten Zukunftsaussichten der hier im Unterland ansässigen Gemeinden, denn Eschen wird heute schon als des Zentrum des Unterlandes angesehen. Tatsache ist, dass der Standort Nendeln, so wie er sich heute präsentiert, aufgegeben würde. Der weitere Verbleib des Forstbetriebes in den maroden Gebäuden ist indiskutabel.
    Der Forstbetrieb ist wichtig für unsere Wälder, die auch in Zukunft unseren Nachkommen Schutz, Erholung, frisches Wasser, saubere Luft, eine reiche Artenvielfalt und nicht zuletzt auch Holz liefern können. Und wer weiss, welcher Stellenwert der Wald einmal haben wird. 
     
  2. Schutzwald:
    Der Wald, der die Gemeinde Eschen bewirtschaftet, ist zum grössten Teil Schutzwald. Dieser Wald schützt unsere Liegenschaften, unser Hab und Gut, vor Murgängen, Überschwemmung, Lawinen, Bodenerosion und Steinschlag. Würde auf einen Schlag eine Schutzwaldfläche ausfallen, würden die Kosten der Verbauungen und Schutzeinrichtungen mehr als das zehnfache unserer jetzigen und zukünftigen Waldpflege kosten und das, ohne einen Holzertrag erzielen zu können. Hier zahlt sich ein sorgsamer Umgang mit unseren Schutzwäldern mehrfach aus. In unseren Schutzwäldern befinden sich drei grosse Rüfezüge (Mauerrüfe, Heubergbach und Nendlerrüfe), die enorme Schäden verursachen können. Die Mauerrüfe zum Beispiel hat ein Einzugsgebiet von über 1.5 km2, der Forstbetrieb Eschen ist für 1.3 km2 dieser Fläche zuständig.
    Die klimatischen Veränderungen sind heute auch in Eschen und Nendeln spürbar. Die Schlagwetter und heftigen Regenfälle haben durch die Erwärmung der Jahresmitteltemperatur zugenommen, dies erhöht das Risiko der Rüfenabgänge, die in unserer Gemeinde das grösste Risikopotential darstellen. Auch im letzten August sind nach einem kurzen aber heftigen Hagelunwetter (ca. 30 Minuten) die Kracherrüfe, die Tesnertobelrüfe (Schaanwald) und das unscheinbare Gerinne hinter der Holzerhütte in Nendeln kräftig mit Geröll und Schutt ins Tal gepoltert. Die Schäden haben sich in Grenzen gehalten. Solange die Einzugsgebiete unserer Rüfezüge bestockt bleiben, können grosse Schäden an den, in Nendeln und Schaanwald bestehenden Liegenschaften, vermieden werden, da die Schutzwälder mit ihrem Wurzelwerk den Boden armieren und den Regen mit ihrem Ast-, Kronen- und Wurzelwerk zurückhalten und kontinuierlich abgeben. Wichtig ist deshalb, den Schutzwald in diesen Einzugsgebieten dauernd zu erhalten, das heisst, dass wir die Verjüngung unter den Altholzbeständen ständig sicherstellen müssen, um so ein dauernd bestockten Schutzwald zu erhalten. Hier ist eine Dauerwaldbewirtschaftung die Lösung. Wenn wir nun das Einzugsgebiet der Kracherrüfe (Mauererrüfe) kritisch begutachten, wird uns der überalterte Altholzbestand auffallen, dem jegliche Verjüngung fehlt. Auf alten Fotos von 1960 sieht der Wald in diesem Gebiet nicht viel anders aus wie heute, nur mit dem gravierenden Unterschied, dass der Schutzwald heute viel lichter ist als zu früherer Zeit. Der Grund liegt am Altholzbestand, der sich nicht Verjüngen kann. Hier sind zwar einige wenige kniehohe Fichten und Lärchen anzutreffen, die schon über 20 Jahre alt sind, aber sie schaffen den Sprung in die nächsthöhere Bestandesstufe einfach nicht. Der Wilddruck ist in diesem abgelegenen Gebiet viel zu gross, um die Pflanzen aus der Verbisszone des Schalenwilds zu bringen. Wildzäune können hier kaum dauerhaft erstellt werden, da der sehr felsige Untergrund mit 120 % Gefälle und mehr das Einschlagen und Fixieren der Pfähle verunmöglicht. Zudem ist der Schneedruck ein weiterer Grund, der die Wildzäune den Winter nicht unbeschadet überstehen lassen. In diesem Gebiet ist in den nächsten Jahrzehnten grosser Handlungsbedarf und viel Einsatz nötig, um dieses Gebiet langfristig stabil zu halten. In diesen Wäldern ist es wichtig, dass eigenes Forstpersonal arbeitet, das jährlich und langfristig die gleichen Flächen bewirtschaftet. So können die durchgeführten Massnahmen langfristig und akribisch beobachtet, analysiert und bei Bedarf korrigiert werden. 
     
  3. Der Eschner Wald und seine Bewirtschaftung
    Dass der Eschner Wald Schutzfunktionen erfüllen muss, ist nun sicher verständlich geworden. Zudem unterhält der Forstbetrieb Eschen weitere Wälder, die nicht in erster Priorität die Schutzfunktion erfüllen müssen. Diese Wälder produzieren Sauerstoff und ziehen Schadstoffe aus unserer Umgebungsluft, reinigen und speichern Wasser und geben es an die Umwelt ab. Das verschafft uns im Sommer eine angenehme Frische. Der Wald bremst die Winde und trägt somit viel zu unserem lokalen Klima bei. Unser Wald benötigt viel Zeit, um zu wachsen und zu gedeihen. Das wird uns bewusst, wenn wir uns die langen Umtriebszeiten von 80 bis 150 Jahren vor Augen halten, die ein Baum benötigt, bis er schlagreif ist.
    Durch das immer grösser werdenden Bedürfnisse des Menschen an der Erholung, den Wunsch nach Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, die sich in unserer heutigen Kulturlandschaft schwer tun, werden unsere Wälder immer multifunktionaler, das heisst, sie müssen allen Bedürfnissen gerecht werden. Um diesen Bedürfnissen auch genügend Aufmerksamkeit zu schenken, müssen wir den Waldbau den heutigen Wünschen anpassen. Das erreichen wir am besten mit einer Dauerwaldbewirtschaftung. So können wir gute Holzqualitäten, neben reichstrukturierten Lebensräumen für Pflanzen und Tiere garantieren, die erholsam für den Menschen sind und zudem einen dauernden Schutz bieten. Diese Bewirtschaftung verlangt sehr „sanfte“ Waldeingriffe, weitsichtige Vorausplanung, einen sorgfältigen Holzschlag, eine gute Erschliessung der Waldbestände und eine geeignete Rückemaschine, die der Forstbetreib der Gemeinde Eschen bereits besitzt. 
     
  4. Unternehmereinsatz eine Lösung für Eschen?
    Wer den „Markt“ der Forstunternehmer beobachtet, kann feststellen, dass sich diese Branche in zwei Hauptgruppen unterteilen lässt. Bei der ersten handelt es sich um Maschinenspezialisten, die sehr teure Forstspezialmaschinen (Vollernter, Forwarder, etc.) besitzen. Diese Spezialisten sind sehr talentierte Maschinenführer und können in ebenen bis leicht ansteigendem Gelände grosse Waldflächen in kurzer Zeit bewirtschaften. Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Spuren des Eingriffes noch lange sichtbar sind (z.B. Bürstwald). Der grösste Teil dieser Unternehmer steigen nach den bisherigen Erfahrungen selten aus der Maschine aus, um notwendige Arbeiten, was die Sauberkeit betrifft, zu erledigen. Bei einer Dauerwaldbewirtschaftung ist ein feinerer Eingriff wichtig, bei dem eine solche Maschine überflüssig ist (zu gross, zu teuer, zu viele Schäden im bleibenden Bestand).
    Bei der zweiten Gruppe (der Gemeindeförster kennt diese Branche aus eigener Erfahrung – er hat 2 1/2 Jahre selbst so gearbeitet) handelt es sich um junge, motivierte, kräftige Forstarbeiter, die zur Hauptarbeit Holzschläge durchführen, oft mit einem Bringungsmittel, meist einer Seilkrananlage. Sie sind spezialisiert, Kahlhiebe oder Femelschläge auszuführen (Räumung). Hier zählt vor allem die Leistung der Forstarbeiter – sie arbeiten meist im Akkord, je mehr Kubikmeter Holz, desto höher ihr Lohn oder der des Forstunternehmers. Da wird auch verständlich, dass bei ausgeschriebenen Holzschlägen oft mehr Holz geschlagen wird, als der Gemeindeförster gezeichnet hat. Waldpflegearbeiten werden oft in der Holzerei-Nebensaison ausgeführt. Die Forstarbeiter, die hier arbeiten, werden diese Arbeit vor allem in ihrer jugendlichen Phase durchführen, es ist keine Lebensstelle, da der Körperverschleiss extrem hoch ist (Knie, Rücken, Ellbogen etc.). Somit sind sehr selten die gleichen Forstleute im gleichen Pflegebestand anzutreffen, das einzige, was höchstwahrscheinlich gleich bleibt, ist der Name des Unternehmers. 
     
  5. Eschner Forstgruppe:
    Die Eschner Forstgruppe ist heute optimal an ihre zu bewirtschafteten Wälder angepasst. Da das Gelände der Eschnerwälder zum grössten Teil sehr steil ist, ist der Einsatz von Seilkranbahnen unbedingt nötig. Hier haben wir in den letzten zwei Jahren top Voraussetzungen geschaffen, um diese Wälder selber zu erschliessen. Der Gemeindeförster arbeitete lange in einem Forstunternehmen, bei der er Seilkranbahnen und Holzschläge plante und ausführte und somit Know-How nach Eschen mitbrachte. Zudem beschäftigt die Gemeinde Eschen in der Forstbranche sehr motivierte Forstarbeiter. Vorarbeiter Wohlwend Luis stellte sich sofort für die Weiterbildung zum Seilkraneinsatzleiter zur Verfügung und er diese in diesem Jahr abschliessen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung berechtigt ihn, Lehrlingskurse zu leiten. In den letzten zwei Jahren haben wir an der Saroja Bergflanke elf Seilkranprojekte durchgeführt, für die wir die verschiedensten Seilkrananlagen zugemietet haben. Zudem ist der Forstbetrieb Eschen mit einem eigenen Rückefahrzeug ausgestattet, mit welchem wir die flachen bis leicht ansteigenden Wälder „sanft“ bewirtschaften können. Dieses Betriebsmittel ist auch bei der Seilkrantechnik optimal einsetzbar, um das geschlagene Holz zu sortieren und zu stapeln. Somit ist die Voraussetzung geschaffen, den Waldbau in Eschen und Nendeln optimal auszuführen. 
     
  6. Fazit
    Der Forstbetrieb Eschen ist heute sehr gut für die an ihn gestellten Aufgaben gerüstet. Er wird benötigt, um die Waldpflege unserer Schutzwälder zu garantieren. Für die kontinuerliche Beobachtung der Entwicklungen der Wälder sind wir auf langjährige Mitarbeiter angewiesen.
    Das Forstgebäude ist in sehr fraglichem Zustand. Für die Zukunft unserer Waldwirtschaft in Eschen und Nendeln ist ein Umbau / Neubau zwingend notwendig.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat erteilt der Arbeitsgruppe (Forst, Forst- und Landwirtschaftskommission, Gemeindevorsteher und Leiter Hochbau) den Auftrag, eine Vorstudie (Standort, Varianten, Raumprogramm, Funktionalität, Lagerplatz, Synergien, Erstellungs- und Unterhaltskosten) zu erarbeiten.
  2. Der Gemeinderat erhält zur Entscheidungsfindung "Neubau Forstbetrieb" an der Sitzung vom 16. Juni 2010 die Vorstudie.

Beschluss

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (VU)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (VU)

 

3. Nachtragskredit Sanierung Postgebäude / Alterswohnungen Eschen - 43

Antragsteller: Abt. Bauwesen, Leiter Hochbau

Bericht:
Die Gemeinde Eschen ist mit dem Land Liechtenstein Besitzer des Postgebäudes und Alterswohnungen in Eschen, wobei die Gemeinde Eschen die Mehrheit der Immobilienanteile hat. In Koordination mit dem Hochbauamt wurden die dringenden Sanierungsarbeiten für die Wasserabdichtungen geplant. Auf Grund der zu kalten Witterungsverhältnisse konnte die 2. Sanierungsetappe und die dazugehörigen Vor- und Nacharbeiten im November und Dezember 2009 nicht ausgeführt werden. Die im 2008 geplanten, im Voranschlag 2009 enthaltenen und im Herbst 2009 in Auftrag gegebenen vier Arbeitsgattungen (Abdichtungs-, Baumeister- und Metallbauarbeiten sowie die Bauleitung) mit Gesamtkosten von CHF 77‘000.00 inkl. 6% Reserven sind im Budget 2010 nicht enthalten.
Das Land Liechtenstein wird die aufgewendeten Kosten anteilsmässig der Gemeinde Eschen vergüten.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit über CHF 77‘000.00 für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten beim Postgebäude / Alterswohnungen Eschen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)

 

4. Ersatz-Anstellung Haus- und Saalwart Gemeindezentrum Eschen - 44

Antragsteller: Personalkommission

Bericht:
Ende Oktober 2009 stimmte der Gemeinderat der Nachbesetzung Haus- und Saalwart mit Organisationsaufgaben 100% zu. Das Inserat zur Publikation wurde erstellt und von der Personalkommission freigegeben. Der Eingabeschluss war der 18.01.2010.
Insgesamt gingen 31 Bewerbungen ein. 6 Kandidaten wurden in den engeren Kreis der Favoriten einbezogen. Die 2. Vorstellungsrunde wurde mit 3 Kandidaten durchgeführt und bei diesem Gespräch waren 4 interne Personen anwesend (aus gesundheitlichen Gründen bei einem Gespräch 3 Personen).
Aufgrund der Auswertungen der 2. Vorstellungsrunde entstand eine Entscheidungsgrundlage.
In der Personalkommission-Sitzung vom 03.03.2010 wurde diese Auswertung präsentiert und Herr Bruno Rietzler wird von der Personalkommission zur Anstellung vorgeschlagen.

Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt die Anstellung mittels unbefristeter Anstellungsverfügung gemäss vorgeschlagener Person (auf den frühmöglichsten Termin).

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (VU)

5. Gestaltungs- und Nutzungskonzept Dorfplatz und umgebende Gebäude - 45

Antragsteller: Leitungsausschuss Standortentwicklung Eschen (LASE)

Bericht:

  1. Ausgangslage
    Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, für die Gestaltung und Nutzung der Gebäude um den Dorfplatz ein Gesamtkonzept ausarbeiten zu lassen, in das der Dorfplatz selber sowie das Areal Kreuz, der Gemeindesaal und das Foyer, die Gemeindeverwaltung, der Landesbank-Pavillon, das Postgebäude und die Tiefgarage einzubeziehen sind. Mit der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen ist der Leitungsausschuss Standort Eschen (LASE) beauftragt worden, der im Vorfeld zu Handen des Gemeinderats auch einige übergeordnete Fragen zu klären hat. Solche Fragen sind unter anderem:
    • Welche Gebäude oder Gebäudeteile können veräussert bzw. im Stockwerkeigentum an Private abgegeben werden?
    • Ist eine Umzonierung von Teilen der öffentlichen Zone im Zentrum zur Ermöglichung neuer Nutzungen möglich und erwünscht?
    • Können die Alterswohnungen im Postgebäude verlegt werden?
    • Muss beim Landesbank-Pavillon von den heutigen Kubaturen ausgegangen werden oder ist auch ein Um- und Anbau in die Überlegungen einzubeziehen? 
       
  2. Vorgehen zur Vorbereitung der erforderlichen GR-Beschlüsse
    Am Workshop vom 24. November 2009 hat der LASE das Vorgehen, wie die Fragestellungen zu Handen des Gemeinderats aufgearbeitet werden, festgelegt.  In einem ersten Schritt wurden alle relevanten Unterlagen zum Thema Ortszentrum gesichtet und die daraus hervorgehenden Erkenntnisse in die weiteren Arbeiten einbezogen. Aufbauend auf diesen Vorgaben wurden in einem zweiten Schritt Nutzungsvorschläge für das Kreuz-Areal, das Postgebäude und den Landesbank-Pavillon ausgearbeitet. Der vorgeschlagene Nutzungsmix wird das Zentrum beleben und den Ortskern zu einer attraktiven Begegnungszone aufwerten. 
     
  3. Standortbestimmung: Wo stehen wir in der Zentrumsgestaltung?
    Die LASE-Mitglieder haben bei der Thematik Dorfzentrum Eschen auch die Grundgedanken des «Richtplans Kernzone» von 1998 in die Arbeiten einbezogen. Dieser Richtplan ist zwar nicht rechtskräftig, beinhaltet aber wichtige Grundlagen für die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts, das Nutzung und Gestaltung des Ortskerns zum Inhalt hat. Eine wichtige Erkenntnis aus der Sichtung der Unterlagen ist der Umstand, dass das Projekt Dorfplatz noch nicht vollständig umgesetzt worden ist, sprich der so genannte Ostwandabschluss noch nicht realisiert worden ist.

Erkenntnisse:
Wichtige weitere Erkenntnisse über die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung sowie zu den Anforderungen an ein Zentrum gehen aus der 1998 durchgeführten Werkstatt Dorfplatz Eschen, dem 2000 durchgeführten Wettbewerb Dorfplatz sowie aus dem Positionspapier «Begegnungsstätte Dorfplatz» hervor, das eine Arbeitsgruppe der Gemeinde 2004 ausgearbeitet hat. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Nutzung der Gebäude um den Dorfplatz für ein funktionierendes Zentrum eine wichtige Rolle spielt. Das gilt insbesondere für das Kreuz-Areal. Eine neue Ausgangslage, die gleichzeitig auch den vorhandenen Handlungsbedarf aufzeigt, ergibt sich aus der Verlagerung der Liechtensteinischen Landesbank vom Pavillon im Zentrum an die Essanestrasse. Für den heutigen LLB-Pavillon stellt sich ganz akut die Frage der künftigen Nutzung. Das gleiche gilt auch für das Postgebäude aufgrund des bedeutend zurückgegangenen Flächenbedarfs der Post mit leerstehenden Räumen im Erdgeschoss.
Umsetzung: Die Auseinandersetzung mit der Historie der Zentrumsdiskussionen kann so zusammengefasst werden, dass viele wertvolle Impulse und Ideen entwickelt wurden, jedoch nur Teile davon verwirklicht worden sind. Für ein funktionierendes Zentrum müssen verschiedene der fehlenden Elemente in das Gesamtkonzept aufgenommen und in geeigneter Weise in die Arbeiten eingebaut werden.

 

  1. Kommentierte Auszüge aus früheren Papieren zu konkreten Anforderungen und Wünschen bezüglich Zentrumsgestaltung und Zentrumsfunktionen
    • Eine Dorfplatzbelebung soll das Eschner Zentrum zu einer Begegnungsstätte werden lassen. Dafür muss der Dorfplatz gestalterische Anforderungen erfüllen. Eine «Dorfbeiz» mit Tischen am Dorfplatzrand (Gartenrestaurant) fördert dieses Ziel massgeblich.
    • Für Vereinsaktivitäten auf dem Dorfplatz braucht es die dafür notwendigen Infrastrukturen. Diese Infrastrukturen wären auch ein wichtiges Argument für punktuelle Freiluft-Veranstaltungen mit möglichen Partnern (z.B. TAK), um das einmalige Potenzial des Eschner Dorfplatzes über die Gemeindegrenze hinaus bekannt zu machen.
    • Ein verkehrsfreier Dorfplatz ermöglicht viele Nutzungen und eine Erhöhung der Frequenzen. Die heutige Nutzung als Postautoparkplatz ist nicht ideal.
    • Im Dorfzentrum sollten Freizeitaktivitäten für Jung und Alt möglich sein (z.B. Billard, kulturelle Angebote mit Musik, Internetcafé o.ä.).
    • Als gestalterische Elemente wirken sich der Einbezug von Wasser (Brunnen o.ä.) sowie eine stärkere Begrünung positiv auf die Atmosphäre aus. 
       
  2. Nutzungen/Aktivitäten im Dorfzentrum von Eschen
    Die LASE-Mitglieder setzten sich im Hauptteil des Workshops mit ganz konkreten Nutzungen in den Zentrumsgebäuden um den Dorfplatz auseinander. Besprochen und diskutiert werden vorerst noch nicht bewertete und bezüglich Machbarkeit geprüfte Ideen für
    • das Areal Kreuz
    • das Postgebäude und
    • den Landesbank-Pavillon.

Bei der Festlegung von neuen Nutzungen und Gestaltungselementen im Bereich Dorfplatz wurde angestrebt, die Optik zu verbessern (Wärme und Ästhetik des Ensembles Platz und Gebäude), den Dorfkern durch neue Nutzungen stärker zu beleben, bei den Nutzungen bzw. Dienstleistungen im Zentrum auf gegenseitige Synergien zu achten, bei den Infrastrukturen und Dienstleistungsangeboten die Anforderungen und Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Antrag/Änderung:

  1. Der LASE-Zwischenbericht betreffend Gestaltungs- und Nutzungskonzept Dorfplatz und umgebende Gebäude wird zur Kenntnis genommen.
  2. Den vorgeschlagenen Nutzungen wird im Sinne eines Richtungsentscheids zugestimmt.
  3. Der LASE wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Zwischenberichts eine Machbarkeitsstudie für das Postgebäude und den Landesbank-Pavillon auszuarbeiten und dem Gemeinderat über das Ergebnis spätestens im Herbst 2010 einen zweiten Zwischenbericht vorzulegen.
  4. Der LASE wird beauftragt, mit der Liechtensteinischen Post AG und den weiteren Nutzern des Postgebäudes Gespräche zu führen bezüglich des Raumprogramms im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Umnutzung zu einem Gesundheitshaus.
  5. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Verhandlungen mit dem Land zum Erwerb der Gebäudeteile, die sich noch nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, vorangetrieben und noch 2010 abgeschlossen werden.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 VU)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
  4. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 VU)
  5. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 FL)

 

6. Stellungnahme zur Abänderung des Gewässerschutzgesetzes - 46

Antragsteller: Ressort Natur und Umwelt

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen  und Interessensvertretern den Vernehmlassungsbericht  betreffend  der Abänderung des Gewässerschutzgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über einen Ordnungsrahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer zugestellt, mit dem Ersuchen bis am 12. März 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. An der GR-Sitzung vom 20. Januar 2010 beauftragte der Gemeinderat das Ressort Natur und Umwelt zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.

Stellungnahme:
Grundsätzlich begrüsst die Gemeinde, dass das Gewässerschutzgesetz im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL angepasst wird. Das bestehende Gewässerschutzgesetz wird dadurch konkreter in der Umsetzung. Es gibt Punkte, die aus unserer Sicht trotz des insgesamt positiven Eindrucks, verbessert werden sollten:
Da bereits heute schon viele Erhebungen zu den Gewässern im Land durchgeführt wurden und somit einige Daten vorhanden sind, erscheinen die Fristen lang. Zudem sollte es aufgrund der Kleinheit des Landes möglich sein, unter den festgelegten Fristen zu bleiben um die Ziele vorher zu erreichen.
Da der Grundwasserspiegel in Liechtenstein immer noch aufgrund des gestörten Geschiebehaushaltes im Rhein sinkt, besteht für das ganze Land die Gefahr, dass sämtliche vom Grundwasser gespeisten Gewässer von Balzers bis Ruggell austrocknen. Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf (Umsetzung des schon lange vorhandenen Entwicklungskonzepts Alpenrhein). Hier darf auf keinen Fall die in Art. 41a, Punkt 5 angegebene Frist (2024) abgewartet werden.

Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung zu.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

7. Vernehmlassungsbericht Gesetz über Arzneimittel und Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen - 47

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 26. März 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.

Antrag:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Gesundheit und Soziales beauftragt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 24. März 2010

 

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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