SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 05/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 24. März 2010 / 18.00 – 20.15 Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Gerner Michael
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
Download
Protokoll 2010-05 als PDF-Datei herunterladen (in neuem Fenster)
Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 04/10 - 48
- Genehmigung Reglement zur Regelung der Strassenreklamen - 49
- Bewilligung des Eingriffsverfahren in Natur und Landschaft Bebauung E-Parz. 191/XII, Güggelhalde - 50
- Antrag zur Gewährung von Sonderurlaub gemäss Dienstreglement - 51
- Beitrag an Gemeinschaftsprojekt der Kirchenchöre Eschen und Vaduz - 52
- Kreditfreigabe GEP-Ingenieurauftrag Phase 2 „Entwässerungskonzept“ - 53
- Projektabrechnung „Wirtschaftspark - Erschliessung Tec- Center“ - 54
- Tiefbau Projektabrechnung „Drainageleitung Schaan – Bendern“ - 55
- Tiefbau Projektabrechnung, „Eschebrücke“ - 56
- Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen - 57
- Vernehmlassungsbericht Gesetz über Arzneimittel und Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen - 58
- Vernehmlassungsbericht: Gesetz - Erbringung von Dienstleistungen - 59
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 04/10 - 48
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag: Das Gemeinderatsprotokoll 04/10 vom 03. März 2010 wird genehmigt.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
2. Genehmigung Reglement zur Regelung der Strassenreklamen - 49
Antragsteller: Planungskommission / Leiter Hochbau
Bericht:
Das in Koordination mit dem FL-Tiefbauamt, der Planungskommission und dem Gemeindepolizist erarbeitete Reglement zur Regelung der Strassenreklamen wurde am 25. November 2009 dem Gemeinderat zur Vernehmlassung ausgehändigt.
Die eingegangen Ergänzungs- und Änderungsanträge wurden in der Planungskommission besprochen und sind teilweise im Reglement eingeflossen.
Die zwei Standorte für befristete Reklamen (fixe Reklamefläche oder LED Informationsanzeige) wurden koordiniert fixiert und müssen nach der Genehmigung des Reglements vom FL-Tiefbauamt bewilligt werden.
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat genehmigt das Reglement zur Regelung der Strassenreklamen. Das Reglement tritt 14 Tage nach dessen Kundmachung in Kraft.
- Der Gemeinderat genehmigt die drei koordinierten Standorte (Brühl, Nendeln Süd und Nord) für befristete Reklamen und einen Nachtragskredit von CHF 30‘000.- für die Lieferung und Montage der drei fixen Reklameflächen für temporäre Reklamen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL)
3. Bewilligung des Eingriffsverfahren in Natur und Landschaft Bebauung E-Parz. 191/XII, Güggelhalde - 50
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Die Grundeigentümer der Parzellen Nr. 191/XII beabsichtigen ihr Anwesen neu zu gestalten.
Die bestehenden Bauten stammen aus dem Jahr 1961 und erfüllen die heutigen ökologischen Ansprüche nicht mehr. Aus diesem Grund sollen sie durch zwei Einzelbauten ersetzt werden. Bei der Situierung wurde besonders Rücksicht auf die bestehende Umgebung genommen. Beim existierenden Baumbestand sowie bei der Gartenanlage sind nur geringfügige Eingriffe notwendig.
Die zwei Baukörper sind so in das Gelände integriert, dass sie in ihrer Form und Lage kaum in der Landschaft wahrgenommen werden. Die Fassade wird natürlich (Putz, Holz) und in der Farbe eher dunkel (Erdfarbe) gehalten. Überhaupt sieht die Planung nachhaltige, ökologisch hochwertige Materialien vor. Generell sollen die Bauten den höchsten ökologischen wie energetischen Anforderungen entsprechen. Aus Sicht der Landschaft wird hier eine eindeutige Verbesserung der bestehenden Situation erreicht. Den Eigentümern ist es ein Bedürfnis, an dieser vorzüglichen Lage hochwertigen Wohnraum zu erhalten.
Gestützt auf den Art. 14 in der Bauordnung 2002 der Gemeinde Eschen, können bestehende Bauten, sofern sie die Grundsätze der Gestaltung, der Frei- und Zwischenräume, der Bepflanzung, der Erschliessung und der Parkierung hohen architektonischen Siedlungsanforderungen entsprechen, bewilligt werden. Die Regierung spricht sich im Sinne der Rücksprache mit der Gemeinde Eschen nach Art. 13, Abs. 1 und 2 NschG für die Genehmigung des Eingriffs aus.
Wie aus den Planunterlagen zu erkennen ist, werden die Bauten keine Beeinträchtigung auf Natur und Landschaft präjudizieren.
Begründung:
- Die Erstellung einer neuen Bebauung, bestehend aus zwei Gebäuden, als Ersatz für die bestehenden Bauten, in der Reservezone, Parzelle Nr. 191/XII Güggelhalde, Eschen, stellt gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft (NschG, LGBI. 1996 Nr. 117) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
- Die Erstellung von neuen Gebäuden als Ersatz für die bestehenden Bauten ist gemäss Bauordnung von Eschen möglich. Damit ist der Bedürfnisnachweis erbracht und die Standortgebundenheit nachgewiesen. Da bei der Planung und Gestaltung der neuen Gebäude besondere Rücksicht auf die landschaftliche Eingliederung genommen wurde, ergeben sich aus landschaftlicher Sicht keine zusätzlichen Beeinträchtigungen und es werden keine Naturwerte zerstört oder beeinträchtigt. Die Interessenabwägung fällt somit zugunsten des Eingriffs aus.
Antrag: Der Gemeinderat bewilligt den Eingriff im Sinne des Vorprojektes vom 20.01.2010.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen
4. Antrag zur Gewährung von Sonderurlaub gemäss Dienstreglement - 51
Antragsteller: Personalleiterin
Bericht:
Am 8.03.2010 sprach unser Mitarbeiter, Senti Franz, als Funktionär bei den Kleinstaatenspielen vor. Diese finden ca. Ende Mai / Anfang Juni 2011 im Fürstentum Liechtenstein statt.
Er bittet um die Gewährung von 5 Tagen als Sonderurlaub gemäss unserem Dienstreglement Art. 35 Absatz m) „Bezahlter Sonderurlaub“. Dieser lautet:
In folgenden Fällen wird ein bezahlter Sonderurlaub gemäss unserem Dienstreglement gewährt:
m) bis 5 Tage bei der Teilnahme als Aktiver oder Funktionär an Olympiaden (Beschickung durch LOSV), Weltmeisterschaften, Europameisterschaften oder Kleinstaatenspielen (Beschickung durch FIS/Dachverbände) nach Genehmigung durch den Gemeinderat.
Senti Franz wird als OK-Zuständiger für Bau und Technik zuständig sein.
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt Senti Franz die Teilnahme als Funktionär an den Kleinstaatenspielen 2011 und gewährt gemäss Dienstreglement Art. 35 5 Tage als bezahlter Sonderurlaub.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
5. Beitrag an Gemeinschaftsprojekt der Kirchenchöre Eschen und Vaduz - 52
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gesangverein Kirchenchor Eschen bilden gemeinsam mit dem Kirchenchor St. Florin Vaduz einen 80-köpfigen Projektchor mit dem Ziel, eines der beliebtesten Werke des Liechtensteiner Komponisten, Josef Gabriel Rheinberger, das Oratorium "Stern von Bethlehem" einzustudieren und am 1. Adventwochenende in Eschen und Vaduz aufzuführen.
Für diesen Anlass sind für Chor, Solisten und Orchester zusätzlich notwendige Aufwendungen budgetiert, die aus dem regulären Budget nicht abgedeckt werden können. Aus diesem Grunde ersucht der Gesangverein Kirchenchor Eschen die Gemeinde Eschen um eine zweckgebundene, grosszügige Unterstützung.
Antrag:
- Der Gemeinderat genehmigt eine ausserordentliche Zuwendung von CHF 5'000.00 für die Festgottesdienste "Stern von Bethlehem" in der Kirche Eschen und Vaduz.
- Der Gemeinderat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 5'000.00.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
6. Kreditfreigabe GEP-Ingenieurauftrag Phase 2 „Entwässerungskonzept“ - 53
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
An der Sitzung vom 22. Januar 2003 wurde der Auftrag zur phasenweisen Erarbeitung des GEP (Generellen Entwässerungsplan) für Eschen und Nendeln an die Ingenieurgemeinschaft Sprenger & Steiner AG und Hanno Konrad Anstalt in Eschen vergeben.
Die sehr komplexe Ausschreibung erfolgte mit bekundeten Konditionen über sämtliche drei Phasen. Der Kredit wurde jedoch bewusst nur für die Phase 1 „Projektgrundlagen“ gesprochen, damit nach Vollendung dieser, die Bearbeitung der Phase 2 „Entwässerungskonzept“ und Phase 3 „Vorprojekte“ definiert werden kann.
Die in der Zwischenzeit erarbeitete Phase 1 verzögerte sich aufgrund diverser neuer Aspekte. Im Besonderen durch den in dieser Zeit entwickelten "Generellen Entwässerungsplan" des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtensteins.
Für die Bearbeitungsphase 2 „Entwässerungskonzept“ mussten die Aufgaben neu formuliert werden. Die dafür vorgesehene Summe von CHF 150‘000.00 entspricht gleichwohl den damaligen Vorgaben.
Die Bearbeitungsphase 3 „Vorprojekte“ wird ebenfalls nach Beendigung der Phase 2 aufgezeigt.
Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditfreigabe für die Fortsetzung des Ingenieurauftrages durch die ARGE Sprenger & Steiner und Hanno Konrad AG, zur Erarbeitung der Phase 2, „Entwässerungskonzept“ mit der Summe von CHF 150‘000.00.
Beschluss: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
7. Projektabrechnung „Wirtschaftspark - Erschliessung Tec- Center“ - 54
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
Projekt: Wirtschaftspark Eschen, Erschliessungen Tec- Center (Baujahr 2009)
4.2.2009
Kreditfreigabe CHF 236‘000.00 = 100%
Gesamtkosten CHF 183‘797.75 = 77.88%
Kreditunterschreitung CHF 52‘202.25 = - 22.12%
Begründung durch das beauftragte Ingenieurbüro Hasler & Partner, Eschen:
Da die Baumeisterarbeiten als Erweiterungsauftrag zu den Arbeiten 2008 durch die Fa. Wilhelm Büchel AG, ausgeführt wurden, konnte von den wirtschaftlich guten Konditionen profitiert werden. Installationskosten sind entfallen, da die Arbeiten ohne Unterbruch weitergeführt werden konnten. Die Kosten für die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten 2009 sind ebenfalls entfallen.
Antrag:
Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes im Wirtschaftspark Eschen, Erschliessung Tec-Center.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
8. Tiefbau Projektabrechnung „Drainageleitung Schaan – Bendern“ - 55
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
Projekt: Drainageleitung Schaan - Bendern (Baujahr 2009)
5.11.2009
Kreditfreigabe CHF 440‘000.00 = 100%
Gesamtkosten CHF 341‘397.55 = 77.59%
Kreditunterschreitung CHF 98‘602.45 = - 22.41%
Begründung durch das beauftragte Ingenieur-Büro Wenaweser & Partner, Schaan vom 23.02.2010: Aufgrund der konjunkturellen Lage, wurden durch die beauftragten Bauunternehmer sehr günstige Einheitspreise angeboten.
Antrag: Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Drainageleitung Schaan – Bendern.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Tiefbau Projektabrechnung, „Eschebrücke“ - 56
Antragsteller: Leiter Tiefbau
Bericht:
Projekt: Eschebrücke (Baujahr 2009)
23.01.2006
Kreditfreigabe Planung CHF 30‘000.00
21.01.2009
Kreditgenehmigung CHF 310‘000.00
Gesamtkredit CHF 340‘000.00 = 100%
Gesamtkosten CHF 329‘758.00 = 96.99%
Kreditunterschreitung CHF 10‘242.00 = - 3.01%
Antrag: Genehmigung der Schlussabrechnung des Tiefbauprojektes Eschebrücke
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen - 57
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Valentino Zompi, Grossfeld 8, 9492 Eschen, stellt aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes den Antrag um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Gemäss Art. 18 des Gemeindegesetzes werden Bürger einer anderen liechtensteinischen Gemeinde auf Antrag in das Bürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechts sind.
Antrag: Aufnahme von Valentino Zompi in das Bürgerrecht der Gemeinde Eschen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
11. Vernehmlassungsbericht Gesetz über Arzneimittel und Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen - 58
Antragsteller: Ressort Gesundheit und Soziales
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 26. März 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. An der GR-Sitzung vom 3. März 2010 beauftragte der Gemeinderat das Ressort Gesundheit und Soziales zur Ausarbeitung einer Stellungnahme zuhanden des Gemeinderates.
Stellungnahme:
Es handelt sich hierbei um Richtlinien des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die Vernehmlassung tangiert die Gemeinde an sich nicht.
Direkt betroffen sind:
- Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen;
- die Staatsanwaltschaft:
- das Amt für Gesundheit.
Im Zuge dessen ist von der Kommission Gesundheit & Soziales der Gemeinde Eschen der Regierungsvorlage nicht entgegenzutreten.
Die Gemeinde Eschen ersucht die Regierung, in Zusammenhang mit der Beantwortung solcher Vernehmlassungen, die Unterlagen so früh wie möglich an die zuständigen Stellen zur Bearbeitung weiterzuleiten. Um eine objektive und detaillierte Stellungnahme verfassen zu können, bedarf es einfach mehr zeitlicher Ressourcen.
Antrag: Der Gemeinderat stimmt der Überweisung der Stellungnahme zuhanden der FL Regierung zu.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
12. Vernehmlassungsbericht: Gesetz - Erbringung von Dienstleistungen - 59
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen (Umsetzung Dienstleistungsrichtlinie 2006/126/EG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 30. April 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag: Der Gemeinderat nimmt die Vernehmlassung zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen
Eschen, 21. April 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.