SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 06/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 21. April 2010 / 18.00 – 22.45Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Hasler Gina und Bieberschulte Werner bis 18.00 Uhr, Gerner Benno
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 05/10 - 60
- Stellungnahme Verkehr Eschen - 61
- Finanzielle Konsolidierung des Gemeindehaushaltes - 62
- Korrektion Fluxstrasse - 63
- Wiedererwägung: Betretungsverbot / Leinengebot für Hunde - 64
- Wiedererwägung: Loamgruab, Mutation Parz. 330, 348 - 352 - 65
- Arbeitsvergabe: Korrektion Fluxstrasse - 66
- Arbeitsvergabe: Primarschule Eschen, Kinderspielplatz Haldenruh - 67
- Arbeitsvergabe: PSN Erdbebensicherheitsmassnahmen, 2. Etappe, Teil 2 - 68
- Nachtragkredit für dringende Sanierungsarbeiten Mehrzweckgebäude - 69
- Nachtragkredit/Arbeitsvergabe: PSE Unterhalts- + Umgebungsarbeiten - 70
- Kirchenrat: Wahl und Bestellung - 71
- Kenntnisnahme der Vermittler-Wahlen - 72
- Neubestellung Schätzungskommission 2010 - 2013 - 73
- Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 74
- Vernehmlassungsbericht: Abänderung Ausländergesetz und weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeits- und Bürgerrechtsgesetz) - 75
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 05/10 60
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 05/10 vom 24. März 2010 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
2. Stellungnahme Verkehr Eschen 61
Antragsteller: Arbeitsgruppe Verkehr / Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 1. April 2009 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Gemeinderat beauftragt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vorsteher Gregor Ott, den Gemeinderäten Michel Gerner, Daniel Oehry und Werner Bieberschulte sowie dem Leiter Bauwesen, Siegfried Risch, die Meinung und Sichtweise des Gemeinderates in einem Positionspapier festzuhalten und mit klaren Forderungen für die abschliessende Behandlung im Gemeinderat auszuarbeiten."
Ausgangslage:
Die Gemeinde Eschen sieht sich als Hauptort im Liechtensteiner Unterland und möchte seine Attraktivität als Wohn- und Arbeitsort erhalten und ausbauen. Die zunehmende Belastung der Bevölkerung durch den motorisierten Verkehr stellt die Gemeinde jedoch vor grosse Herausforderungen, welche nur teilweise von der Gemeinde Eschen alleine bewältigt werden können. Das System Verkehr funktioniert sehr vernetzt und ist äusserst komplex, ebenso sind die Ursachen der Probleme umfassend und vielschichtig.
Trotzdem möchte die Gemeinde Eschen die Herausforderungen in den Bereichen Verkehr und Mobilität annehmen und proaktiv und vernetzt mit den umliegenden Gemeinden, dem Land Liechtenstein und weiteren Akteuren handeln.
In einer Arbeitsgruppe wurden die Verkehrssituation und die vorhandenen Probleme umfassend beraten und mögliche Massnahmen, Strategien und Lösungsansätze abgestimmt auf die festgelegten Ziele erarbeitet und auch priorisiert.
In den Unterlagen sind die prioritären Massnahmen und Strategien aufgeführt, welche als geeignet erscheinen, die Herausforderungen im Verkehrsbereich in Eschen und Nendeln zu bewältigen. Einzelne Massnahmen können von der Gemeinde Eschen eigenständig durchgeführt werden, andere wiederum erfordern Partnerschaften mit anderen Akteuren oder liegen zur Gänze ausserhalb des Wirkungsbereiches der Gemeinde Eschen.
Aufgabenstellung:
Bestreben der Gemeinde Eschen aufgrund dieser Ausgangslage
- eine klare Stellungnahme zu Verkehrsangelegenheiten beziehen zu können;
- gegenüber anderen AkteurInnen wie beispielsweise Land Liechtenstein als auch der Öffentlichkeit.
Aufbauend auf einer fundierten Darstellung von Zahlen, Daten und Fakten und einer Behandlung von breit gefächerten Fragestellungen wurden Ziele formuliert sowie mögliche Massnahmen, Strategien und Lösungsansätze aufgelistet.
Das Land Liechtenstein, die benachbarten Gemeinden sowie die Arbeitsgruppe Liechtensteiner Unterland wurden vorab informiert und zu einer Stellungnahme eingeladen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die Stellungnahme zu Verkehrsfragen zu befürworten.
Antrag:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herr Manfred Bischof, Verkehrsingenieure Eschen sowie der Arbeitsgruppe zu Kenntnis.
- Die Stellungnahme wird an das Land Liechtenstein, die Gemeinden des Liechtensteiner Unterlandes und Schaan weitergeleitet, um Ausdruck auf die darin enthaltenen Forderungen und Anliegen an das Land und die benachbarten Gemeinden zu verleihen
- Die Arbeitsgruppe erhält in Zusammenarbeit mit den Verkehrsingenieuren den Auftrag, die Prioritäten festzulegen und welche Massnahmen kurz – mittel – langfristig umgesetzt werden, sowie die ersten Massnahmen für die Vorgehensweise aufzuzeigen.
- Die Prioritätenliste sowie die ersten Massnahmen werden dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.
- Die Bevölkerung wird anlässlich einer Info-Veranstaltung über die Stellungnahme Verkehr Eschen-Nendeln informiert.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
Anwesend:
- Manfred Bischof und Martin Besch, Verkehrsingenieure, Eschen
- Sigi Risch, Leiter Bauwesen
- Gäste: Martin Büchel, Marcel Foser, Markus Frieser, René Wanger
3. Finanzielle Konsolidierung des Gemeindehaushaltes 62
Antragsteller: Finanzkommission / Gemeindevorsteher
Bericht:
Gemeindehaushalte werden in Zukunft nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung haben, um das gesamte, heute angebotene Leistungsspektrum abzudecken. Ohne eine Senkung der Ausgaben wird der Gemeindehaushalt mittelfristig nicht mehr kostendeckend arbeiten können und Reserven müssen abgebaut werden.
Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen:
- sinkende Finanzzuweisungen durch das Land;
- demographische Entwicklung;
- sinkende Steuereinnahmen (Konjunktur);
- verschärfter Standortwettbewerb national und regional
müssen die Weichen frühzeitig gestellt werden, um der Einwohnerschaft auch in Zukunft Dienstleistungen im Rahmen der Kernaufgaben anbieten zu können.
Anlässlich der GR-Sitzung wird Herr Dr. oec. HSG Patrick Kranz, AXALO AG, das Projekt "Konsolidierung Gemeindehaushalt" vorstellen.
Empfehlung:
Die Finanzkommission empfiehlt dem Gemeinderat die positive Behandlung des Projektes.
Nach Vorliegen des Vorprojektes wird das weitere Vorgehen festgelegt.
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Dr. oec. HSG Patrick Kranz, AXALO AG, Vaduz, zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat befürwortet die Umsetzung des Vorprojektes "Konsolidierung Gemeindehaushalt" (Projektstart Juni 2010).
- Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit von CHF 35'000.00.
- Der Gemeinderat bestimmt als internen Projektleiter, Günther Kranz, Leiter Bereich Finanzen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 2 FBP)
Anwesend:
- Dr. oec. HSG Patrick Kranz, AXALO AG, Vaduz
4. Korrektion Fluxstrasse 63
Antragsteller: Ressort Bau / Leiter Tiefbau
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2009 den Ausbau des Strassenprojektes Flux einstimmig genehmigt und diesen entgegen dem ursprünglichen Gemeinderatsbeschluss vom 23.1.2008 in das Jahr 2010 vorgezogen und das Projekt Grossfeld entsprechend zurückgestellt. Aus finanzieller Sicht wurde ein Verpflichtungskredit von 2.67 Mio. CHF freigegeben.
Aufgrund der Genehmigung durch den Gemeinderat wurde dieser Gestaltungsplan am 15.12.2009 den Anwohnern vorgestellt. Ziel dieser Informationsveranstaltung war es allen Anwesenden ausführlich das neue Projekt zu erklären. Dabei wurde der Bauperimeter erläutert, das Strassenprofil mit 1.5m Trottoir und 4.5 m Strasse skizziert, aufgezeigt welche Verengungen es wo und warum geben soll, erklärt wie der Werkleitungsbau erfolgen wird und auch Etappierungen aufgezeigt, damit der Flux immer erreichbar sein soll. Schon während der Informationsversammlung gab es kritische Stimmen zum Projekt. Diese haben dazu geführt, dass 137 Einwohner (Rückkommensantrag 8.1.10) den Gemeinderat ersuchten, das geplante Projekt nochmals zu überdenken.
Die Raum- und Ortsplanungskommission befasste sich am 25.1.10 intensiv mit den Anliegen (pro und kontra) der Bewohner und beantragte an der GR Sitzung vom 3.2.10 eine Begehung durchzuführen. Das Ziel war es, Strassenzüge mit ähnlichen gestalterischen Massnahmen in der näheren Umgebung zu besichtigen, damit während der Begehung und auch bei der anschliessenden Diskussion auf Fragen eingegangen werden konnte. Die am 6.3.10 durchgeführte Begehung wurde von sehr vielen Anwohnern genutzt. Während der anschliessenden Diskussion im Foyer wurde das Projekt nochmals durch Fachleute vorgestellt. Nebst den Fachleuten beantworteten auch Mitglieder der Raum- und Ortsplanungskommission die Fragen der Anwesenden.
Der Leiter Tiefbau und das Ressort Bau wurden beauftragt, das vom GR verabschiedete Projekt aufgrund aller Pro- und Kontra Argumente nochmals zu überdenken und ein angepasstes Projekt dem GR erneut vorzulegen. Dieser Kompromissvorschlag berücksichtigt den grössten Teil der Rückmeldungen der Anwohner, beinhaltet eine klare Trennung zwischen Sammel- und Erschliessungsstrasse, nimmt den bestehenden Baumbestand besser auf und ist auch konform mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit gemäss Behindertengleichstellungsgesetz.
Änderungen gegenüber dem letzten Vorschlag:
- Einengungen auf der ersten Teilstrecke der Fluxstrasse wurden eliminiert. Einengungen auf der zweiten/hinteren Teilstrecke wurden – wo nötig – geringfügig angepasst.
- Einlenker wurden bzgl. Geometrie anhand der Schleppkurvensimulation optimiert.
- Bestehende Bepflanzungen der Privatliegenschaften wurden berücksichtigt und wo wünschenswert durch Neubepflanzungen (im Plan ebenfalls dargestellt) ergänzt. Letztere werden jeweils im Zuge der Anpassungsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern diskutiert.
- Zwei Einengungen auf der dritten Teilstrecke der Fluxstrasse wurden eliminiert, zwei verkleinert und bestehende Bepflanzungen integriert.
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Projekt Fluxstrasse zu.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Anwesend: Martin Büchel, Leiter Tiefbau, Sigi Risch, Leiter Bauwesen
5. Wiedererwägung: Betretungsverbot / Leinengebot für Hunde 64
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Ausgangslage:
Anlässlich der Sitzung des Gemeinderates 08/09 vom 29.04.2009, Traktandum 79, wurden unter anderem folgende Anträge der Forst- und Landwirtschaftskommission mehrheitlich angenommen:
- Erlass eines Anleinegebots im Gebiet (Flur) „Tentscha“ unter der Voraussetzung, die Gemeinde Gamprin erlässt auf Ihrem Hoheitsgebiet ein gleiches.
- 2. Erlass eines Betretungsverbotes für Hunde, beginnend vom Naturschutzgebiet „Nendler Röfi“ über das „Armaguet“ bis zum „Schwarz Strässli“.
Mit Schreiben vom 9. April 2010 reichen vier Hundebesitzer eine Petition mit 300 Unterschriften ein, mit der Forderung, den Antrag 1 "Anleingebot" gemäss Beschluss 1 des GR-Protokolls vom 29.04.2009 umzusetzen sowie eine Wiedererwägung des Beschlusses 2 "Betretungsverbot".
Antrag/Änderung:
- Die Beschlussfassung wird verschoben.
- Für die Weiterbehandlung und die Beschlussfassung wird vorerst eine Stellungnahme vom Amt für Wald, Natur und Landschaft durch den Vorsitzenden der Forst- und Landwirtschaftskommission eingeholt.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
6. Wiedererwägung: Loamgruab, Mutation Parz. 330, 348 - 352 65
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Aufgrund des GR-Entscheides vom 9.12.2009 fand eine Besprechung mit einem Vertreter der Grundeigentümer Loamgruab/Renkwiler, Gemeinderat Ressort Bau und dem Leiter Bauverwaltung statt. An dieser Sitzung sind alle Fakten intensiv bis zurück auf 1998 besprochen worden. Als kritischer Punkt wird einhellig festgestellt dass 2 Gemeindeparzellen mit einer unterschiedlichen Wertung eingebracht werden müssen.
Bei einer Parzelle wurde schon der Bodenabzug getätigt und die Perimeterkosten bezahlt, die Strassenparzelle ergab sich jedoch aus den Bodenabgaben und wurde nicht belastet. Für die öffentliche Wegverbindung zur Fallsgasse werden anteilsmässig 29 m2 vorgängig eingebracht. Zum Tausch gelangen 177 m2 aufgeteilt auf die Parzelle 330 und 261.
Auf dieser Grundlage einigte man sich auf folgende Berechnung und Bewertung:
Parzelle Nr. 330
- Grösse Anteil: 91 m²
- Preis m²: CHF 972.20 (CHF 3‘500.00 / Klafter)
- Flächenpreis: CHF 88‘470.00
Parzelle Nr. 261
- Grösse Anteil: 86 m²
- Preis m²: CHF 555.50 (CHF 2‘000.00 / Klafter)
- Flächenpreis: CHF 47‘773.00
Summe
Grösse Anteil: 177 m²
Flächenpreis: CHF 136‘243.00
Durchschnitt Klafterpreis: CHF 2‘771.00
Mit dieser Aufteilung wird der Kostenverteiler für die Erschliessung- und Planungskosten vom Dezember 2006 analog übernommen.
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat hebt den Beschluss der Gemeinderatssitzung 22/09 vom 9.12.2009, Traktandum 268, auf.
- Der GR möge dem Verkauf der Parzellen 330, 261 wie oben vorgeschlagen zustimmen.
- Der Besitzer der Parzelle 351 kauft die Restfläche von 177 m2 zum Preis von .CHF 136'243.00
- Der Entscheid ist den Grundeigentümer mit Rechtsmittel zuzustellen
- Der Vertrag samt Anträgen zur Durchführung der Mutation XY ist durchzuführen.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. f zum Referendum ausgeschrieben.
Anwesend: Sigi Risch, Leiter Bauwesen
7. Arbeitsvergabe: Korrektion Fluxstrasse 66
Antragsteller Leiter Tiefbau
Bericht:
Die Genehmigung des angepassten Strassenprojektes Korrektion Fluxstrasse erfolgte im vorangehenden Traktandum. Der Verpflichtungskredit von CHF 2.67 Mio. wurde an der Sitzung vom 25.11.2009 gesprochen. Die Bauarbeiten wurden gemäss ÖAWG öffentlich ausgeschrieben.
Baumeisterarbeiten:
Gemäß Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Gebrüder Hilti AG, Schaan mit dem Offertpreis von CHF 1‘630‘884.10 (Anteil Gemeinde CHF 1‘010‘621.45) das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Pflästerungsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Paul Matt Baugeschäft Anstalt, Ruggell mit dem Offertpreis von CHF 599‘367.35 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Belagsarbeiten:
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete die Firma Wilhelm Büchel AG, Gamprin-Bendern mit dem Offertpreis von CHF 592‘946.50 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.
Antrag:
- Vergabe Baumeisterarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebrüder Hilti AG Schaan, zum Offertpreis von CHF 1‘010‘621.45;
- Vergabe Pflästerungsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Matt Baugeschäft Anstalt Ruggell, zum Offertpreis von CHF 599‘367.35;
- Vergabe Belagsarbeiten an die wirtschaftlich günstigste Firma Wilhelm Büchel AG Bendern, zum Offertpreis von CHF 592‘946.50.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
8. Arbeitsvergabe: Primarschule Eschen, Kinderspielplatz Haldenruh 67
Antragsteller Leiter Hochbau
Bericht:
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 09. Dezember 2009, bei der Genehmigung der Schlussrechnung Neubau der Primarschule Eschen dem Kinderspielplatzbau Haldenruh zugestimmt.
Die Arbeitsausschreibung erfolgte gemäss dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen ÖAWG und zugehöriger Verordnung.
Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist netto inkl. Mehrwertsteuer.
BKP 424 Garten und Landschaftsbau:
an die Firma Alois Jehle Gartenbau, Schaan zum Offertpreis von CHF 40‘017.60
Antrag:
Die Abteilung Bauwesen beantragt die nachfolgende Arbeit an den wirtschaftlich günstigsten Offertsteller zu vergeben:
BKP 424 Garten und Landschaftsbau
an die Firma Alois Jehle Gartenbau, Schaan, zum Offertpreis von CHF 40‘017.60.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
9. Arbeitsvergabe: PSN Erdbebensicherheitsmassnahmen, 2. Etappe, Teil 2 68
Antragsteller: Leiter Hochbau
Bericht:
Während den Schulsommerferien 2010 wird der 2. Teil der 2. Etappe der Erdbebensicherheitsmassnahmen im Primarschulhaus Nendeln ausgeführt.
Mit der 1. Tranche, der im Sommer 2010 auszuführenden Spezialtätigkeiten zur Erdbebensicherheit im Primarschulhaus Nendeln, sollen die Arbeiten an die bereits am Objekt beteiligten Unternehmungen und gemäss der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWV) Art. 26 vergeben werden. Die Offertsummen sind netto inklusiv Mehrwertsteuer.
BKP 292 Bauingenieurleistungen
an die Fa. Hasler & Partner AG, Bendern zum Offertpreis von CHF 37‘465.00
BKP 211 Baumeisterarbeiten
an die Fa. Fa. Wilhelm Büchel AG, Bendern zum Offertpreis von CHF 49‘708.20
Antrag:
Die Abteilung Bauwesen beantragt die nachfolgenden Arbeiten an die bereits am Objekt beteiligten Unternehmen zu vergeben:
- BKP 292 Bauingenieurleistungen an die Firma Hasler & Partner AG, Bendern zum Offertpreis von CHF 37‘465.00;
- BKP 211 Baumeisterarbeiten an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern zum Offertpreis von CHF 49‘708.20;
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen Manfred Meier tritt in den Ausstand
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
10. Nachtragkredit für dringende Sanierungsarbeiten Mehrzweckgebäude 69
Antragsteller: Immobilienverwaltung
Bericht:
Im Herbst 2009 ereignete sich ein Wasserschaden im Bereich Förderschnecke bzw. zwischen dem Hackschnitzellagerraum und dem Heizkessel. Der Wassereintritt erfolgte über das Bodentor des Lagerraumes, das Aufgrund einer Überbelastung wasserdurchlässig wurde.
Die Gemeinde Eschen und das Land Liechtenstein sind Eigentümer des Mehrzweckgebäudes Eschen, wobei die Gemeinde Eschen die Mehrheit der Immobilienanteile inne hat.
In Koordination mit dem Hochbauamt wurden die dringenden Sanierungsarbeiten für den Ersatz des Bodentores geplant. Die Gesamtkosten für die Sanierung inkl. Zusatzarbeiten belaufen sich auf ca. CHF 18‘000.00.
Gemäss den Eigentumsverhältnissen entfällt die Kostenaufteilung wie folgt:
Land Liechtenstein 36.18% CHF 6‘600.00
Gemeinde Eschen 63.82 % CHF 11‘400.00
Das Land Liechtenstein wird die aufgewendeten Kosten anteilsmässig der Gemeinde Eschen vergüten.
Antrag:
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit über CHF 11‘400.00 für die notwendigen Sanierungsarbeiten beim Mehrzweckgebäude Eschen.
- Vergabe Liefer- und Montageauftrag an die Firma Hinden AG, CH-5073 Gipf-Oberfrick zum Offertpreis von CHF 15‘341.00.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
11. Nachtragkredit/Arbeitsvergabe: PSE Unterhalts- + Umgebungsarbeiten 70
Antragsteller Immobilienverwaltung
Bericht:
Im Budgetierungsprozess für das Jahr 2010 wurde vom Leiter Hochbau und der Immobilienverwaltung ein Betrag von CHF 43‘000.00 für die Unterhaltspflege der Umgebung Primarschule Eschen vorgesehen.
Gemäss den Sitzungsprotokollen Finanzwesen 06/09 und 07/09 liess die Finanzkommission diesen Betrag wegfallen mit der Begründung, dass diese Arbeiten künftig intern wahrzunehmen sind. Nach Absprache mit dem Leiter Tiefbau und dem Werkmeister fehlen die personellen Ressourcen sowie die benötigten Maschinen und Geräte. Dies wurde seitens der Verantwortlichen bereits im Januar 2010 der Finanz- und Personalkommission dargelegt.
Darum ist die Unterhaltspflege Umgebungsarbeiten für die Primarschule Eschen bis auf weiteres an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Antrag/Änderung:
Die Unterhalts- und Umgebungsarbeiten bei der PSE sind intern auszuführen.
Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (FL)
12. Kirchenrat: Wahl und Bestellung 71
Antragsteller Gemeindevorsteher
Bericht:
Grundlage für die Wahl des Kirchenrates ist das Gesetz vom 14. Juli 1870 (LGBL Nr. 4/ 1870) über die Verwaltung des Kirchengutes in den Pfarrgemeinden. Aufgrund dieser Vorschrift werden für die Wahl des Eschner Kirchenrates folgende Personen vorgeschlagen:
- Kindle Albert, Nendeln Gemeinderat
- Pfarrer Burali Adriano bis 31.07.2010 Pfarrer in Eschen, ab 01.08.2010 Nachfolger
- Kranz Günther, Eschen Leiter Bereich Finanzen
- Mitglied (Wahl durch die Gemeindeversammlung)
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt der Bestellung der ersten drei genannten Personen als Mitglieder des Eschner Kirchenrates zu.
- Der Gemeinderat beschliesst, dass die Wahl des 4. Kirchenrates durch die Stimmbürger am 2./4. Juli 2010 durchgeführt wird.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen Albert Kindle tritt in den Ausstand
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
13. Kenntnisnahme der Vermittler-Wahlen 72
Antragsteller Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. April 2010 folgende Entscheidung getroffen:
Das Schreiben der Konferenz der Gemeindevorsteher vom 04.03.2010 wird zu Kenntnis genommen. Auf Wunsch der Konferenz der Gemeindevorsteher werden die Vermittlerwahlen 2010 am 2./4. Juli 2010 durchgeführt.
Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Durchführung der Wahl der Vermittler und dessen Stellvertreter am 2./4. Juli 2010 zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
14. Neubestellung Schätzungskommission 2010 - 2013 73
Antragsteller Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Mandatsperiode der Schätzungskommission läuft am 4. Juni 2010 ab. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein fordert die Gemeinde Eschen auf, bis Anfang Mai 2010 die zwei Mitglieder sowie deren zwei Ersatzmitglieder zu benennen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Zur Bestellung der Schätzungskommission sind folgende Anträge/Vorschläge eingegangen:
Konrad Peter Landesschätzer (Bestellung durch die Regierung)
Goop Norbert Stieg 19 Eschen (bisher)
Marxer Alois Schönbühl 69 Eschen (bisher)
Lang Werner jun. Kohlbrunnen 3 Nendeln Ersatz (bisher)
Marxer Claudio Widengasse 13 Eschen Ersatz (bisher)
Antrag:
Der Gemeinderat stimmt der Kommissionsbestellung zu.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
15. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz 74
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Soner GÜNDOGDU, Hinterdorf 36, Eschen
Bericht:
Herr Soner Gündogdu hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
16. Vernehmlassungsbericht: Abänderung Ausländergesetz und weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeits- und Bürgerrechtsgesetz) 75
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AUG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG und Bürgerrechtsgesetz; BÜG) zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 7. Mai 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Antrag/Änderung:
Mit der Bearbeitung der Regierungsvorlage und eventueller Ausfertigung einer Stellungnahme wird das Ressort Wirtschaft beauftragt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen
Eschen, 5. Mai 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.