2010-08 19.05.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 08/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 19. Mai2010 / 18.00 – 22.45 Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni

Entschuldigt
Bieberschulte Werner, Meier Manfred bis 19.00 Uhr

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
Irène Ritter, Personalleiterin (Traktandum 90)

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 07/10 - 87
  2. Internes Traktandum - 88
  3. Ersatzanstellung Sachbearbeiter/in Bauwesen - 89
  4. Ersatzanstellung Leiter/in Kanzlei - 90
  5. Konzept Neugestaltung Friedhof, Jahresbericht Friedhofverwaltung - 91
  6. Nachtragskredit für Büro-/Schaltereinbau EWK / Koordinationsstelle - 92
  7. Verkauf der E-Parz.Nr. 1807, Wirtschaftspark - 93
  8. Standbericht Ressort Bau - 94
  9. Ausnahme zum Baugesuch: E-Parz.Nr. 555, 556 und 557 - 95
  10. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz. Nr. 1327/I - 96
  11. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1330/I - 97
  12. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1231/I - 98
  13. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1236a/I - 99
  14. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 100
  15. Wiedererwägung Arbeitsvergaben Baumeister, Korrektion Fluxstrasse - 101 

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 07/10 - 87

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 07/10 vom 5. Mai 2010 wird mit den eingebrachten Änderungen genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen 

2. Internes Traktandum - 88

3. Ersatzanstellung Sachbearbeiter/in Bauwesen - 89

Antragsteller: Personalkommission

Bericht:
Im November 2009 reichte Frau Silfriede Marxer ihre Kündigung ein und informierte uns darin, dass sie gerne von der Frühpensionierung gemäss Dienstreglement Art. 55 Gebrauch machen möchte. Der Austrittstermin wurde auf den 31.12.2010 vereinbart.
Im März 2010 wurde nach der Freigabe die Stelle in den Landeszeitungen ausgeschrieben. Die Eingabefrist für die Ersatzanstellung lief am 6. April 2010 aus. Es haben sich insgesamt 13 Kandidaten/innen beworben.
Für die 1. Vorstellungsrunde wurden 3 Personen eingeladen. Alle 3 Kandidaten bekundeten ihr weiteres Interesse an der Anstellung. Unter diesen 3 Personen erscheint die temporäre Stelleninhaberin. Es wurde mit allen 3 Kandidatinnen ein Vorstellungsgespräch durchgeführt und es erfolgte eine unabhängige Bewertung des Vorgesetzten sowie der Personalleiterin.
Die Bewertung wurde von der Personalkommission eingesehen und diese schlägt die Anstellung der folgenden Kandidatin vor:
Die oben genannte Bewertung wird dem Gemeinderat persönlich an der nächsten Sitzung präsentiert.
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte können die Auswertung am Montag, 17. Mai 2010 von 18.30 – 20.30 Uhr bei der Personalleiterin einsehen bzw. sich informieren lassen. Es können auch weitere Termine direkt mit dem Gemeindevorsteher vereinbart werden.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat bewilligt die Anstellung von Michaela Marxer mittels unbefristeter Anstellungsverfügung.
  2. Frau Marxer wird auf den 01. Juni 2010 angestellt.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen 

4. Ersatzanstellung Leiter/in Kanzlei  - 90

Antragsteller: Personalkommission

Bericht
Am 28. Oktober 2009 entschied sich der Gemeinderat für die Reorganisation der Gemeindeverwaltung auf Basis der Kanzleilösung. Nach dieser Freigabe erarbeitete die GV-fit 11 eine Stellenbeschreibung für den zukünftigen Leiter Kanzlei.
Im Januar 2010 wurde das Stellen-Inserat erstellt und in diversen Medien aufgeschaltet. Die Eingabefrist lief am 5. März 2010 aus. Wir haben insgesamt 12 Bewerbungen erhalten und davon wurden 6 Kandidaten/innen zu einer 1. Besprechungsrunde eingeladen. Diese wurde vom Gemeindevorsteher sowie der Personalleiterin durchgeführt.
Nach Präsentation am 8. April 2010 in der Personalkommission wurde entschieden, dass 5 Kandidaten/innen in die 2. Runde eingeladen werden. In dieser Runde fand ein weiteres Gespräch mit dem Gemeindevorsteher/Vizevorsteher/Personalleiterin im Auftrag der PersonaIkommission, eine Kennenlern-Runde mit den Bereichsleitern sowie ein externes Assessment statt.
Die Resultate wurden in verschiedenen Formen festgehalten. Der Gemeindevorsteher, Vize-Gemeindevorsteher sowie die Personalleiterin erstellten eine unabhängige Bewertung. Der Leiter des Assessments erstellte ein mehrseitiges Gutachten über die Kandidaten/innen und die Bereichsleiter formulierten ein Feedback über die verschiedenen Gespräche.
Diese Bewertungen, Zusammenfassungen der Gutachten sowie Feedbacks werden dem Gemeinderat persönlich an der nächsten Sitzung präsentiert.
Alle 5 Kandidaten/innen bekundeten ihr weiteres Interesse an der Anstellung. Die Auswertung der 5 Kandidaten/innen wurde am 10. Mai 2010 der Personalkommission im Detail vorgestellt. Die Personalkommission entschied sich, dass dem Gemeinderat die 3 Favoriten der Bewerbungsrunde präsentiert werden.
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte können die Unterlagen am Montag, 17. Mai 2010 von 18.30 – 20.30 Uhr bei der Personalleiterin einsehen bzw. sich informieren lassen. Es können auch weitere Termine direkt mit dem Gemeindevorsteher vereinbart werden.
Die Personalkommission empfiehlt: Vertiefung der Diskussion bezüglich Kandidat 1 und 2.

Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt die Ersatzanstellung des Leiters Kanzlei auf den frühestmöglichen Termin mittels unbefristeter Anstellungsverfügung.

Beschluss
Es wurde die geheime Wahl beantragt:
Kandidat 1 = 4 Stimmen
Kandidat 2 = 6 Stimmen

Somit wird Herr Suhner Philipp per 01.09.2010 mittels unbefristeter Anstellungsverfügung angestellt.

Bernadette Geissmann tritt in den Ausstand 

5. Konzept Neugestaltung Friedhof, Jahresbericht Friedhofverwaltung - 91

Antragsteller: Leiter Dienste / Leiter Bauwesen

Bericht:
Der Eschner Friedhof ist über die Jahre gewachsen und besteht im wesentlichen aus 6 Teilen: Der alte Friedhof mit einem Grabfeld auf dem oberen und sieben Grabfeldern auf dem unteren Niveau, die Urnengräber 1983 realisiert; die Friedhoferweiterung West mit Urnenwand 1989; die Erweiterung Ost mit Urnenwand 2000; das Gemeinschaftsgrab, Bau 2005.
Der Eschner Friedhof ist somit ein Stückwerk. Durch das Entfernen von überalterten Pflanzen und die sukzessive Auflösung von Gräbern sind Lücken entstanden. Andererseits besteht jetzt die Möglichkeit, dem ganzen Friedhof wiederum ein einheitliches Gesicht zu geben und ihn den neuen Gegebenheiten anzupassen bzw. die weitere Zentrumsentwicklung zu ermöglichen.
Nach dem Abschluss der Umgebungsgestaltung des Hauses St. Martin und aufgrund eines dringenden Bedarfs an Urnengräber wurde im Sommer 2009 Architekt Hansjörg Hilti mit der Ausarbeitung eines Konzepts für eine Neugestaltung des Eschner Friedhofs angefragt. Zwischenzeitlich liegt dieses Konzept mit Plan und Modell vor.
Das Projekt baut auf der derzeitigen Situation auf und kann bzw. soll in mehreren Etappen realisiert werden. Dabei gehen wir von einem Zeitraum von 10 Jahren bis 20 Jahren aus. Nebst den dringend benötigten Urnengräbern sind auch Lager- und Geräteräume vorgesehen. Die derzeitigen Geräteräume sollen mittelfristig dem Haus St. Martin zur Nutzung überlassen werden.
Wie bereits bei der Renovierung von 1979 angedacht, soll der Raum zwischen Kirche und dem Haus St. Martin langfristig von Gräbern befreit werden. Dadurch entsteht eine wichtige Verbindung zum Dorfplatz und für die Bewohner der Hauses St. Martin ein behindertengerechter Zugang zur Kirche.
Auch auf dem unteren Friedhof soll der Vorplatz der Totenkapelle langfristig nicht zwischen den Gräbern liegen. In der Folge wird aus der Totenkapelle ein neutraler Abdankungsraum, der auch von anderen Konfessionen genutzt wird.
Die reduzierten Grabfelder werden eingefasst und mit einer neuen Mauer begrenzt. Die Ausführung dieser neuen «Friedhofmauern» kann passend zu den bestehenden Maurern in Tuff oder in Lehm ausgeführt werden. Auf der Süd- bzw. Westseite soll sie so gestaltet werden, dass sie gleichzeitig der Aufnahme der Namenstafeln für die Urnengräber dient.
Die Kosten für die erste Etappe, oberer Friedhof, Richtung Süd, Haus St. Martin von ca. 35 m kann mit ca. CHF 60‘000.00 realisiert werden, weil auf die bestehenden Mauern aufgebaut werden kann.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Friedhofkonzept zu.
  2. Der Gemeinderat beauftragt den Bereich Dienste und Bereich Bauwesen, die erste Etappe der Urnengräber mit Friedhofmauer zu realisieren.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen 

6. Nachtragskredit für Büro-/Schaltereinbau EWK / Koordinationsstelle - 92

Antragsteller:  Bereich Bauwesen / Finanz- und Rechnungswesen

Bericht 
Im Zuge der Reorganisation in der Gemeindeverwaltung muss ein Arbeitsplatz für die Sachbearbeiterin „Einwohnerkontrolle/Koordinationsstelle für Alter und Gesundheit“ neu geschaffen werden. Diese Stelle wird neu in der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen angesiedelt sein. Dafür sind in diesem Bereich Umbauarbeiten nötig.
Zwei mögliche Lösungen wurden für die Gestaltung des neuen Arbeitsplatzes in Betracht gezogen. Zum einen, ein geschlossener Empfangsschalter aus Diskretionsgründen und zum anderen, ein offen gestalteter Büroraum als Auskunftstelle.
Aus Kostengründen (-25%) empfehlen wir den offen gestalteten Büroraum als Auskunftstelle zu realisieren.

Um eine zeitgerechte Einrichtung und Infrastruktur zu gewährleisten, wird gemäss Aufstellung folgendes Kostendach für diese suboptimale Lösung benötigt:

Art der Arbeiten und Kosten:

  • Bauliche Massnahmen/Türeinbau Kopierraum etc.
    CHF  16'500.00
  • Büromöbel  
    CHF  7'900.00
  • Malerarbeiten 
    CHF 4'500.00
  • Elektroarbeiten 
    CHF 7'600.00
  • Unvorhergesehenes
    CHF 1'500.00
  • Total
    CHF 38'000.00

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit gemäss Kostendach über CHF 38‘000.00 für Infrastruktur und Mobiliar des Büro-/Schaltereinbaus der Stelle „Einwohnerkontrolle / Koordinationsstelle für Alter und Gesundheit“.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

7. Verkauf der E-Parz.Nr. 1807, Wirtschaftspark - 93

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Firma WIDMER INDUSTRIES AG stellte am 8. März 2010 einen schriftlichen Antrag, die E-Parz.Nr. 1807 käuflich zu erwerben. Die Parzelle befindet sich im Sektor 2. Daraus ergibt sich ein Verkaufspreis von CHF 420.00/m2. Die Grundstückparzelle hat eine Fläche von 2'415 m2, dies ergibt einen Verkaufspreis von CHF 1'014'300.00.

Antrag:

  1. Die Gemeinde Eschen verkauft die Parzelle Nr. 1807 mit einer Fläche von 2'415 m2 an die Firma WIDMER INDUSTRIES AG, Eschen, zum Handelspreis von CHF 420.00/m2 das ergibt Total CHF 1'014'300.00.
  2. Die zum Verkauf vorgeschlagene Parzelle befindet sich im Verwaltungsvermögen und wird in das Finanzvermögen übertragen.
  3. Alle aus diesem Kaufvertrag anfallenden Kosten (Handänderung etc.) gehen zu Lasten des Käufers.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
  2. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
  3. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)

Toni Schächle tritt in den Ausstand

Dieser Beschluss wird gemäss Gemeindegesetz, Art. 41, Abs. 2, lit. f
zum Referendum ausgeschrieben. 

8. Standbericht Ressort Bau - 94

Antragsteller: Ressort Bau

Bericht:
Ausgangslage:
Ein Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.03.2009 einige Fragen bezüglich Effizienz und Effektivität der Kommissionen aufgeworfen, da der Voranschlag für das Konto der Kommissionsabrechnungen nicht ausreichte. Aufgrund dessen musste der Gemeinderat am 18.3.2009 einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 64‘500.- sprechen. Er war der Meinung, dass diese Überschreitungen nicht nachvollziehbar sind und beantragte deshalb einen Bericht durch die jeweiligen Ressortleiter.
Damit diese Beurteilung nicht nur einem „Bauchgefühl“ unterliegt, liefern die folgenden Tabellen Datenmaterial zur Einschätzung der Situation.

(Die Tabellen sind in der PDF-Version ersichtlich)

Schlussfolgerungen für die Jahre 2007 - 2009

  • Im Vergleich zu den Vorjahren fand eine Verlagerung von der Kommissionsarbeit zur Ressortarbeit statt.
  • Die Summe der Anzahl der Sitzungen blieb jedoch annähernd konstant.
  • Die Gesamtlänge reduzierte sich 135 ->130 ->128 [Stunden].
  • Die Anzahl der behandelten Baugesuche schwankte zwischen 83 ->74 ->91.
  • Die Durchlaufzeiten vom Baugesucheingangs bis zur Bewilligung vom Hochbauamt verringerten sich 51 ->48 ->42 [Tage im Schnitt].
  • Im Vergleich zum 2007 wurden im 2008 weniger Ressourcen in der Planungskommission und Baurechtskommission aufgewendet, weil auch weniger gebaut wurde. Die Erarbeitung des Richtplanes 2009 war der Schwerpunkt im 2008 und deshalb stieg in der ROP dementsprechend auch die Zahl der Stunden von 30 auf 41. Das neue Baugesetz führte zu einer Abschaffung der Baurechtskommission per 1.10.09 und somit auch zu einer geringeren Stundenzahl im 2009. Im 2009 wurde die Schätzungskommission erstmals tätig, da es einige Baulandumlegungen zu bearbeiten gab.

In Anbetracht dieser Fakten ist es möglich ein erstes Bild bezüglich Effektivität und Effizienz im Ressort Bau zu bekommen.

  • Die Budgetvorgaben dieser Kommissionen wurden immer eingehalten
  • Die Bearbeitungszeit der Baugesuche hat sich von 51 auf 42 Tage verbessert
  • Die Anzahl der Sitzungen ist trotz steigender Anzahl Baugesuche nicht gestiegen

Somit erlaubt sich der Ressortleiter Bau, die Frage der Effektivität und Effizienz, als genügend zu beurteilen. Da sich diese jedoch immer verbessern lässt, kann hier durch kontinuierliche Verbesserungen aller Prozesse sicher noch einiges erreicht werden.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Standbericht zu Kenntnis.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen 

9. Ausnahme zum Baugesuch: E-Parz.Nr. 555, 556 und 557 - 95

Antragsteller:  Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf den Parz. Nr. 555, 556 und 557, Grasgarten Eschen.
Das Mindestmass für den grossen Grenzabstand, entlang der besonnten Längsseite, im Bereich der Hauptwohnräume gegenüber der Parz. Nr. 554 entspricht nicht der Bauordnung Art. 21, lit a und b. Die Bauherrschaft ist Besitzer der betreffenden Parz. Nr. 554 und der bestehenden Immobilie. Sie erklärt mit der eingereichten Vereinbarung vom 04. Mai 2010 die notwendige Ausnahme.

Ausnahmen von den Vorschriften der Bauordnung kann der Gemeinderat gemäss Baugesetz Art. 3, Abs. 2 unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen bewilligen.

Antrag:
Die Abteilung Bauwesen beantragt beim Gemeinderat die Bewilligung der Ausnahme bezüglich des nichteingehaltenen grossen Grenzabstandes gegen Süden weil;

  1. Anhand der vorliegenden Vereinbarung der Parzelleneigentümer bei einer Neubebauung der Parz. Nr. 554 alle baurechtlichen Parameter wieder entsprechen müssen.
  2. Die durch den nichteingehaltenen grossen Grenzabstand gegen Süden gemäss Bauordnung Art. 21, lit. a und b zur Parz. Nr. 554 die Wohnqualität, konkret die verminderte natürliche Belichtung der geplanten Wohnräume vertretbar ist.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen 

10. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz. Nr. 1327/I - 96

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist in der Landwirtschaftszone, auf der Parz. Nr. 1327/I ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

Der Neubau des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Parz. Nr. 1327/I, Hausteile, Nendeln stellt gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft (NSchG, LGBI. 1996 Nr. 117) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Der vorgeschriebene Betriebsstandort entspricht der Bauordnung Art. 16 und dem Entwicklungskonzept Landwirtschaft Gemeinde Eschen. Aus landschaftlicher Sicht ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen und es werden keine Naturwerte zerstört oder beeinträchtigt.

Antrag:
Der Gemeinderat spricht sich im Sinne, wie die Regierung vom 4. Mai 2010 entschieden, für die Genehmigung des Eingriffs gemäss Art. 13, Abs. 1 und 2 NSchG aus.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1330/I - 97

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist in der Landwirtschaftszone, auf der Parz. Nr. 1330/I ein Milchviehstall.
Der Neubau des Milchviehstalles auf der Parz. Nr. 1330/I, Hausteile, Nendeln stellt gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft (NSchG, LGBI. 1996 Nr. 117) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Der vorgeschriebene Betriebsstandort entspricht der Bauordnung Art. 16 und dem Entwicklungskonzept Landwirtschaft Gemeinde Eschen. Aus landschaftlicher Sicht ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen und es werden keine Naturwerte zerstört oder beeinträchtigt.

Antrag:
Der Gemeinderat spricht sich im Sinne, wie die Regierung vom 4. Mai 2010 entschieden, für die Genehmigung des Eingriffs gemäss Art. 13, Abs. 1 und 2 NSchG aus.


Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

12. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1231/I - 98

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist in der Landwirtschaftszone, auf der Parz. Nr. 1231/I ein Neuanbau und Umbauten im bestehenden Stallgebäude.

Der Neuanbau und die geplanten Umbauten im bestehenden Stallgebäude auf der Parz. Nr. 1231/I, Brühlgasse, Eschen stellen gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft (NSchG, LGBI. 1996 Nr. 117) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Die geplanten baulichen Massnahmen entsprechen der Bauordnung Art. 16 und dem Entwicklungskonzept Landwirtschaft Gemeinde Eschen. Aus landschaftlicher Sicht ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen und es werden keine Naturwerte zerstört oder beeinträchtigt.

Antrag:
Der Gemeinderat spricht sich im Sinne, wie die Regierung vom 27. April 2010 entschieden, für die Genehmigung des Eingriffs  gemäss Art. 13, Abs. 1 und 2 NSchG aus.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen 

13. Bewilligung Eingriffsverfahren Natur und Landschaft E-Parz.Nr. 1236a/I - 99

Antragsteller: Leiter Hochbau

Bericht:
Geplant ist in der Landwirtschaftszone, auf der Parz. Nr. 1236a/I, beim bestehenden Landwirtschaftshof ein neuer Viehliegestall.

Die neue Baute auf der Parz. Nr. 1236a/I an der Brühlgasse, Eschen stellt gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft (NSchG, LGBI. 1996 Nr. 117) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Der geplante Neubau entspricht der Bauordnung Art. 16 und dem Entwicklungskonzept Landwirtschaft Gemeinde Eschen.
Aus landschaftlicher Sicht ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen und es werden keine Naturwerte zerstört oder beeinträchtigt.

Antrag:
Der Gemeinderat spricht sich im Sinne, wie die Regierung vom 27. April 2010 entschieden, für die Genehmigung des Eingriffs  gemäss Art. 13, Abs. 1 und 2 NSchG aus.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

14. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 100

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: WIDMER Eduard-Wendelin, Dr. Josef Hoop-Strasse 19, Eschen

Bericht:
Herr Eduard-Wendelin Widmer hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Toni Schächle tritt in den Ausstand 

15. Wiedererwägung Arbeitsvergaben Baumeister, Korrektion Fluxstrasse - 101

Antragsteller: Bauverwaltung, Leiter Tiefbau, Büchel Martin, 19.05.2010

Bericht:
Der Verpflichtungskredit von CHF 2.67 Mio. wurde an der Sitzung vom 25.11.2009 gesprochen. Projektgenehmigung und Arbeitsvergaben erfolgten durch den Gemeinderat am 21.04.2010. Die Baumeisterarbeiten wurden an die wirtschaftlich günstigste Firma Gebrüder Hilti AG Schaan, zum Offertpreis von CHF 1‘1010‘621.45 (Anteil Gemeinde) vergeben.

Unmittelbar nach der Vergabe fanden diverse Besprechungen mit dem zuständigen Ingenieurbüro, dem beauftragten Bauunternehmen und teilweise dem Gemeindevorsteher, betreffend Bauabwicklung, Baueinsatzgruppen, Termine, etc. statt. Gemäss Aussagen der Firma Gebr. Hilti AG können die in der Ausschreibung geforderten zwei Arbeitsgruppen, aufgrund der zeitlichen Projektverzögerung, nicht eingesetzt werden. Es könne lediglich mit eine Baugruppe ab dem 1. Juni 2010 gearbeitet werden, was eine Verzögerung der gesamten Baustelle um ca. 4 Monaten bedeuten würde.
Die Firma Gebr. Hilti macht auch auf den Umstand aufmerksam, dass gemäss ÖAWG Art. 31 die Offerten lediglich eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Eingabefrist besitzt. Diese Frist ist am 15. April 2010 abgelaufen.
Damit die Arbeiten wie geplant, zeitlich versetzt mit zwei Baugruppen, vorangetrieben werden können, wurden zwischenzeitlich ebenfalls Gespräche mit dem zweit rangierten Bauunternehmen Wilhelm Büchel AG, Bendern geführt. Die Firma Wilhelm Büchel AG Bendern ist bereit den Abschnitt Storchenbühel – Strassenende mit den von ihnen offerierten Summen auszuführen.

Der Bauabschnitt 1 beginnend vom Einlenker Grossfeld startet mit der Firma Hilti AG ab ca. 1. Juni 2010.
Der Bauabschnitt 2 wird, aufgrund Vorarbeiten der Gruppe Hilti zeitlich verschoben, ab ca. 21. Juni 2010 durch die Firma Wilhelm Büchel begonnen.

Rudimentär gesehen, stellt das Los (Hilti) 2 Drittel und das Los (Büchel) 1 Drittel dar.
Aufgrund dessen wird sich die genehmigte Bausumme um die erhöhten Konditionen der Firma Wilhelm Büchel verteuern. Der genehmigte Verpflichtungskredit vom 25.11.2009 müsste nach heutigem Kenntnisstand, auch unter genannten Umständen, genügen (z.B. weniger Baumgruben und Bäume).
Bei Klarheit der Arbeits- und Etappierungsabläufe müssen die Signalisationspläne fertig bearbeitet und bewilligt werden. Infotafel und Flyer sind ebenfalls in Bearbeitung. Anpassungsverhandlungen mit den Strassenanstösser werden sukzessiv getätigt und notwendige Dienstbarkeiten eingeholt. Auch müssen anschliessend die Werkverträge neu definiert werden.

Antrag:

  1. Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 25.11.2009, Traktandum Nr. 255 auf.
  2. Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergabe von Los 1 an die Firma Gebr. Hilti AG, Schaan, zu den Einheitspreisen gemäss Arbeitsvergabe vom 25.11.2009, Traktandum Nr. 255.
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Arbeitsvergabe von Los 2 an die Firma W. Büchel AG, Bendern zu den Einheitspreisen gemäss Vergabeantrag vom 25.11.2009 (Mehrpreis 7.7% Rang 2).

Beschluss:

  1. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  2. Der Antrag wird einstimmig angenommen
  3. Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 02. Juni 2010

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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