2010-11 30.06.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 11/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 30. Juni 2010 / 18.00 – 20.30Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni

Entschuldigt
Oehry Daniel

Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 10/10 - 116
  2. Bericht der WSS zur Wirtschaftsförderung durch die Gemeinde - 117
  3. Bereinigung Gemeindestrassen - Landstrassen - 118
  4. Reglement: Infrastrukturkostenbeiträge bei verdichteter Bauweise - 119
  5. Gestaltungsplan „Geschäftshaus Essanestrasse“, E-Parz.Nr. 1299 - 120
  6. Verkauf der E-Parz.Nr. 2206, Wirtschaftspark - 121
  7. Wiedererwägung Betretungsverbot / Leinengebot für Hunde - 122
  8. Nachtragskredit Übernahme Rückzahlungsvereinbarung Leiter Kanzlei - 123
  9. Stellungnahme zur Entscheidung Herbert Ritter AG, Mauren - 124
  10. Ernennungsdekret zur Bestellung eines neuen Pfarrers - 125
  11. Vernehmlassung Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen - 126
  12. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 127
  13. Vernehmlassungsbericht: Gesetz über die Lebenspartnerschaft - 128

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 10/10 - 116

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 10/10 vom 16. Juni 2010 wird genehmigt.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

2. Bericht der WSS zur Wirtschaftsförderung durch die Gemeinde - 117

Antragsteller: Gemeindevorsteher / Ressort Wirtschaft / Wirtschaftsservicestelle

Bericht:
Die Wirtschaftsförderung der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage des vom Gemeinderat genehmigten Wirtschafts- und Entwicklungskonzepts. Für die Umsetzung stellt die Gemeinde jährliche Mittel in der Grössenordnung von 100'000 Franken zur Verfügung, die für den Betrieb der Wirtschaftsservicestelle, einschliesslich Kosten für Werbung und Anlässe wie den Unternehmerapéro, eingesetzt werden. Die Arbeit der vergangenen Jahre wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gemeinde aus. Dies ist in erster Linie das Ergebnis der konsequenten und intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Gemeindevorsteher, Gregor Ott, dem Inhaber des Ressorts Wirtschaft, Michael Gerner und dem LASE sowie der Wirtschaftsservicestelle, dessen Leiter Egon Gstöhl einerseits die Sachbearbeitung in Wirtschaftsfragen übernimmt, andererseits aber auch eigene Initiativen unter Nutzung eines breiten Netzwerkes ergreift.
Bei den von der Wirtschaftsservicestelle in den letzten Jahren angesiedelten Betrieben befinden sich unter den juristischen Personen bereits zwei davon unter den zwanzig besten Steuerträgern der Gemeinde mit einem jährlichen Steueraufkommen von zusammen gegen einer halben Million Franken. Unter Einbezug der anderen nach Eschen und Nendeln gebrachten Betriebe kann unter Zugrundelegung der vorliegenden, anonymisierten Zahlen der Gemeindesteuerkasse festgestellt werden, dass die konsequente Bearbeitung des Bereichs Wirtschaftsförderung durch die Wirtschaftsservicestelle Früchte trägt und die von der Gemeinde in diesen Bereich investierten Mittel um ein Mehrfaches wieder über Steuereinnahmen zurückfliessen. Bei diesen Zahlen muss noch berücksichtigt werden, dass von den neueren Betrieben und von kürzlich zugezogenen Privatpersonen im Zusammenhang mit der Verlegung von Firmenstandorten nach Eschen der Gemeindesteuerkasse noch keine Steuerabrechnungen vorliegen, weshalb sich die finanziellen Zuflüsse, die direkt oder indirekt auf die Aktivitäten der Wirtschaftsservicestelle zurückgehen, im nächsten Jahr noch erhöhen werden. Dazu wird auch die absehbare positive Entwicklung von einzelnen neuen Betrieben beitragen.
Bei einer Gesamtbetrachtung der Steuereinnahmen muss allerdings die derzeitige konjunkturelle Situation mitberücksichtigt werden. Den Neuzuflüssen bei den Unternehmenssteuern stehen derzeit Rückgänge bei bestehenden Steuerträgern gegenüber, weshalb sich die neu generierten Einnahmen nicht eins zu eins in einem entsprechenden Anstieg der gesamten Steuern niederschlagen. Aber ohne diese Neuzuflüsse durch die aktive Ansiedlungspolitik wären die Gesamtsteuererträge wegen der Rückgänge bei einigen alteingesessenen Betrieben entsprechend tiefer ausgefallen.
Neben Aktivitäten zur Gewinnung neuer Unternehmen widmet sich die Wirtschaftsservicestelle auch den bestehenden Betrieben, die für Fragen oder Probleme (z.B. Platzbedarf in der Gewerbe- und Industriezone) eine Anlaufstelle haben. Auch auf diesem Gebiet hat die Wirtschaftsservicestelle mitgewirkt. Diese Tätigkeit trägt dazu bei, dass der Unternehmensbestand gesichert werden kann, was letzten Endes ebenfalls Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung hat.
Die Wirtschaftsservicestelle hat sich in der Vergangenheit auch in verschiedenen strategischen Fragen eingebracht, die für die Standortentwicklung von Bedeutung sind. Dazu zählt als aktuellstes Beispiel die Zentrumsentwicklung mit Nutzungskonzepten für das Postgebäude und die Liegenschaft Kreuz, für die von der Wirtschaftsservicestelle zwei potente Investoren gefunden werden konnten, die sich bei einer Überbauung vorbehaltlich eines passenden Projekts massgeblich an der Finanzierung beteiligen oder diese ganz übernehmen.
Auch die Vergrösserung der Liechtensteinischen Landesbank mit Private Banking und zwei Rechenzentren an der Essanestrasse war nur möglich durch die Verlagerung des heutigen Standorts, wofür sich die Wirtschaftsservicestelle aktiv eingesetzt hat. Obwohl für die damit im Zentrum wegfallenden Frequenzen ein Ersatz dringend notwendig ist, erhält Eschen mit dem LLB-Neubau zwei entscheidende Vorteile: einerseits steuerlicher Natur mit entsprechen höheren Einnahmen, andererseits imagemässig. Das Aufscheinen des LLB- und VPB-Logos an der Eschner Hauptdurchgangsstrasse ist ein wichtiges Signal, dass das vom Gemeinderat im Richtplan vorgesehene Dienstleistungs-T zu wachsen beginnt. Das wird seine Wirkung für die Gewinnung weiterer Dienstleister nicht verfehlen.
Eine ganz andere strategische Stossrichtung ist die Aktivierung einer Dorfgemeinschaft der Geschäfte und Restaurants und die Förderung dieses Wirtschaftszweigs durch attraktive Ergänzungen (z.B. Metzgerei) und weitere Fachgeschäfte, die nach Fertigstellung der Neubauten an der St. Luzi-Strasse nach Eschen kommen werden. Für die Wohngemeinde Eschen ist ein starkes Einkaufsangebot ein wichtiges Zusatzargument für eine Wohnsitznahme.

Insgesamt sind durch die Wirtschaftsförderung der Gemeinde verschiedene positive Entwicklungen in Gang gesetzt worden, mit denen Eschen und Nendeln sowohl bezüglich einer verbesserten Wirtschafts- und Branchenstruktur als auch bezüglich eines breiteren Dienstleistungsangebots und neuer Steuerträger einen Schritt vorangekommen ist.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Wirtschaftsservicestelle zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Anwesend: Egon Gstöhl, Wirtschaftsservicestelle

 

3. Bereinigung Gemeindestrassen - Landstrassen - 118

Antragsteller: Leiter Tiefbau

Bericht:
Etliche sogenannte Landstrassen, grundbücherlich im Eigentum der Gemeinde Eschen, werden durch das Land Liechtenstein gebaut und baulich sowie betrieblich unterhalten. Bereits in früheren Jahren waren Bestrebungen im Gange um die missverständlichen Besitzverhältnisse betreffend Zuständigkeiten und Unterhalt von Gemeinde- bzw. Landstrassen zu klären.

Mit RA 2009/2875-3531 ausgestellt am 10. Dezember 2009 hat die Regierung dem Tiefbauamt und der Bauadministration den Auftrag erteilt, die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse an den Landstrassen mit den Gemeinden zu bereinigen.
An der Vorsteherkonferenz Sitzung vom 28. Januar 2010 wurde genannte Thematik durch die Herren Ing. Markus Verling und Fritz Wohlwend erläutert und über die nächsten Schritte informiert.
In erster Linie müssen die grundbücherlichen Besitzverhältnisse geklärt bzw. neu geregelt werden, denn das Land tätigt ab 01. Januar 2010 auf Landstrassen nur noch Investitionen, wenn die Strassen grundbücherlich im Eigentum des Landes sind. Auch Betriebs- und Unterhaltsarbeiten wird das Land nur noch ausführen, wenn die Eigentumsverhältnisse der Landstrassen geklärt sind.

Grundsätzlich sollen künftig nur jene Strassen zur Kategorie der Landstrassen zählen, welche

  • verkehrsorientiert sind;
  • Gemeinden miteinander verbinden, wobei nach Möglichkeit lediglich eine einzige Strasse zwischen zwei Gemeinden als Landstrassen zu kategorisieren ist;
  • grenzüberschreitend sind.

Die Gemeinde Eschen verbindet die Gemeinden und deren Weiler, Gamprin, Bendern, Schellenberg, Mauren, Schaanwald und Schaan. Grundbücherlich gehören nur die Parzellen der Strassenverbindungen Bendern - Nendeln und Schaan - Schaanwald dem Land Liechtenstein.
Zwischenzeitlich fand eine Sitzung am 4.5.2010 mit Vertreter des Tiefbauamtes statt. Nebst den sogenannten Landstrassen kam auch noch die ebenfalls im Gemeindebesitz liegende Fuss- Radwegverbindung Eschen-Nendeln zur Sprache.
An der zweiten Gemeindeinternen Sitzung vom 1.6.2010 einigten sich die Anwesenden auf folgende Grundsätze.

  1. Möglichst viele Gemeindestrassen in das Eigentum des Landes übertragen.
  2. Sogenannte Landstrassen, die aufgrund der Verhandlungen (z.B. aus Präjudizgründen zu anderen Gemeinden) nicht in den Landesbesitz übertragen werden können, müssen vorgängig durch das Land ausgebaut werden.
  3. Diese neu gebauten Strassen bleiben danach definitiv im Gemeindebesitz und der bauliche sowie der betriebliche wechselt ebenfalls erst danach zur Gemeinde.

Antrag:
Der Gemeinderat bestätigt die genannten Grundsätze und befürwortet die beschriebene Verhandlungsstrategie.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Anwesend: Martin Büchel, Leiter Tiefbau

 

4. Reglement: Infrastrukturkostenbeiträge bei verdichteter Bauweise - 119

Antragsteller: Leiter Bauwesen

Bericht:
Um die Bedürfnisse der Gemeindeentwicklung und des privaten Bedarfs für eine verdichtete Bauweise abzudecken, ist ein zukunftsorientiertes Reglement notwendig.
Gebiete zur Realisierung von Bauten in verdichteter Bauweise verursachen der Gemeinde erhöhte Infrastrukturinvestitionen und somit eine wesentliche Zusatzbelastung, die bei einer Überbauung nach Regelbauweise oder unter Einhaltung der in den Sonderbauvorschriften festgelegten Nutzungen, nicht einträte. Aufgrund der zusätzlichen Kosten wird von den jeweiligen Bauwerbern, im Sinne der verursachergerechten anteilsmassigen Begleichung eine angemessene Beteiligung an diese Infrastrukturkosten erhoben.
Das Reglement legt die Einzelheiten zur Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten von Infrastrukturaufgaben bei verdichteter Bauweise fest.

Antrag/Änderung:
Der Antrag wird von der Raum- und Ortsplanungskommission zurückgezogen, da diese der Ansicht ist, dass die Mehrwertabgabe – Infrastrukturkostenbeiträge in der Bauordnung zu regeln sind.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

Anwesend: Sigi Risch, Leiter Bauwesen

 

5. Gestaltungsplan „Geschäftshaus Essanestrasse“, E-Parz.Nr. 1299 - 120

Antragsteller Orts- und Raumplanungskommission / Leiter Hochbau

Bericht:
Auf Begehren des Grundeigentümers erlässt der Gemeinderat auf der Grundlage von Artikel 24
bis 31 des Baugesetzes, LGBI. 2009 Nr. 44, vom 11. Dezember 2008 den Gestaltungsplan, „Geschäftshaus Essanestrasse“ mit nachstehenden, besonderen Bestimmungen.

Lage:
Das Projekt umfasst die Parzellen Nr. 1299, mit einer Fläche von 1‘475m2 und einer Auslösungsfläche von 209 m2. Diese befindet sich in der Wohnzone A. Betreffend des Grundbuchstandes wird auf das Grundbuch verwiesen.

Grundlagen:
Grundlage dieses Gestaltungsplanes bildet das Vorprojekt „Geschäftshaus Essanestrasse“ vom 21.12.2009 im Massstab 1:500 erarbeitet durch das Architekturbüro Architekturhasler Est. Landstrasse 35, 9490 Vaduz.

Projektbeschrieb:
Das Grundstück liegt nordwestlich im Kreuzungsbereich des Kreisels Essanestrasse / St. Luzi-Strasse und bildet den ortsbaulichen wichtigen Übergang vom Dorfzentrum zur Essanestrasse. Das Bauvolumen besteht aus einem dreigeschossigen Baukörper mit Flachdach und rückversetztem Erdgeschoss als Arkade. Der Baukörper ist parallel zur Essanestrasse hin angeordnet und schliesst durch die Bildung eines angemessenen Freiraums zum Kreisel als Kopfbau ab und markiert den Zugang zum Dorfzentrum.
Der Gestaltungsplan bringt wesentliche ortsbauliche und architektonische Vorteile gegenüber der Regelbauweise. Durch die Gebäudelängenbeschränkung müsste die Ausnutzung auf vier Geschosse (drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss) realisiert werden, was zu einer wesentlichen Verschlechterung des architektonischen Ausdrucks und der Nutzung für moderne Dienstleistungsbetriebe führt. Für die rückwärtigen Grundstücke liegt der Vorteil in der verbesserten Lärmschottung von der Durchfahrtsstrasse und einen geringeren Schattenwurf, dadurch wird die Nutzung der Grundstücke für Wohnzwecke wesentlich begünstigt.
Im Erdgeschoss, welches mit einer Arkade versehen ist, sind publikumsattraktive Nutzungen wie Läden, Restaurants und dergleichen vorgesehen. Die darüber liegenden Obergeschosse sind vor allem für Dienstleistungsnutzungen konzipiert und flexibel nutzbar für Büros, Arztpraxen und dergleichen.
Die Parkgarage im ersten Untergeschoss ist für den Publikumsverkehr ausgelegt und bietet Platz für 33 Fahrzeuge.
Das gesamte Gebäude wird behindertengerecht ausgeführt und verfügt über zwei Behindertenparkplätze in der Tiefgarage. Die Erschliessung der Parkgarage erfolgt über die westliche Zufahrt, wo sich auch vier Aussenparkplätze befinden.
Der Hauptzugang ist entlang der Essanestrasse angeordnet und durch eine attraktive Gestaltung des Vorplatzes mit dem Zentrum und der übrigen Strassenraumgestaltung verbunden.
Die Fassadengestaltung ist mit einem strengen Fenster Rhythmus gegliedert dessen architektonischer Ausdruck durch grosse Öffnungen variiert. Vorgesehen sind matte Materialien wie Verputz, Kunst- oder Naturstein. Die Verglasungen in Stahl und Glas verleihen dem Baukörper seinen modernen Ausdruck.

Dienstbarkeiten:
Zur rückwärtigen Parzelle Nr. 1297 wird der oberirdische Grenzabstand gemäss Bauordnung, wegen des ungünstigen Grenzverlaufes teilweise unterschritten und das Untergeschoss direkt an die Grenze gesetzt. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag mit der Parzelle Nr. 1297 wird durch die Grundeigentümer ausgearbeitet. Er ist Bestandteil des Überbauungsplanes und ist vor Regierungsentscheid zu erbringen.

Antrag:
Der Gemeinderat genehmigt den Gestaltungsplan „Geschäftshaus Essanestrasse“ und die Sonderbauvorschriften vom 23.06.2010 für die Bebauung der Parzelle Nr. 1299.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)

Anwesend: Sigi Risch, Leiter Bauwesen

 

6. Verkauf der E-Parz.Nr. 2206, Wirtschaftspark - 121

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Firma ITW Ingenieurunternehmungs AG, Alte Landstrasse 3, 9496 Balzers, vertreten durch Werner Vogt, stellte am 09. Juni 2010 einen schriftlichen Antrag, die E-Parz.Nr. 2206 für eine neu zu gründende Parkhausgesellschaft käuflich zu erwerben.
Es haben in den letzten Jahren diverse Verhandlungen mit dem Kaufinteressenten stattgefunden und der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. Juli 2007 eine Preiszusage von CHF 210.00 / m2 gemacht. Die Grundstückparzelle hat eine Fläche von 3'583 m2, dies ergibt einen Verkaufspreis von CHF. 752'430.00.
Die juristische Person erklärt sich mit einem unterirdischen Grenzbaurecht einverstanden.

Antrag:
Der Antrag wird für weitere Abklärungen verschoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

7. Wiedererwägung Betretungsverbot / Leinengebot für Hunde - 122

Antragsteller: Forst- und Landwirtschaftskommission

Bericht:
Auftrag:
Der Vorsitzende der Forst- und Landwirtschaftskommission erhielt anlässlich der Sitzung des Gemeinderates 06/10 vom 21.04.2010, Traktandum 64, den Auftrag, in Sachen Betretungsverbot / Leinengebot vom Amt für Wald, Natur und Landschaft eine Stellungnahme einzuholen.

Ausgangslage:
Anlässlich der Sitzung des Gemeinderates 08/09 vom 29.04.2009, Traktandum 79, wurden unter anderem folgende Anträge der Forst- und Landwirtschaftskommission mehrheitlich angenommen:

  1. Erlass eines Anleinegebots im Gebiet (Flur) „Tentscha“ unter der Voraussetzung, die Gemeinde Gamprin erlässt auf Ihrem Hoheitsgebiet ein gleiches.
  2. Erlass eines Betretungsverbotes für Hunde, beginnend vom Naturschutzgebiet „Nendler Röfi“ über das „Armaguet“ bis zum „Schwarz Strässli“.

Mit Schreiben vom 9. April 2010 reichen vier Hundebesitzer eine Petition mit 300 Unterschriften ein, mit der Forderung, den Antrag 1 "Anleingebot" gemäss Beschluss 1 des GR-Protokolls vom 29.04.2009 umzusetzen sowie eine Wiedererwägung des Beschlusses 2 "Betretungsverbot".
Die Beschlussfassung wird verschoben und für die Weiterbehandlung und die Beschlussfassung soll vorerst eine Stellungnahme vom Amt für Wald, Natur und Landschaft durch den Vorsitzenden der Forst- und Landwirtschaftskommission eingeholt werden.

Am 26.05.2010 erhielt der Gemeinderat von Amtsvorstand Dr. Näscher Felix die geforderte Stellungnahme. Wie aus derselben zu entnehmen ist, werden das vom Gemeinderat beschlossene und bereits umgesetzte Betretungsverbot sowie die Leinenpflicht von den Fachleuten als richtig gesetzte Massnahmen zum Schutz für diese wichtigen und empfindlichen Lebensräume gesehen.
Die Mitglieder der Land- und Forstwirtschaftskommission hoffen, dass mit der Stellungnahme der Fachleute für Wildbiologie sowie der Stellungnahme von Altgemeinderat Kranz Ludwig zur Flurnamenverwirrung, alle Fragen zur Entscheidungsfindung für den Gemeinderat geklärt wurden.
Der Ressortinhaber Land- und Forstwirtschaft nimmt anlässlich der GR-Sitzung zu den drei Anträgen Stellung.

Antrag/Änderung:
Die Behandlung dieses Antrages wird für weitere Abklärungen bis zum Vorliegen eines genauen Planes verschoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

8. Nachtragskredit Übernahme Rückzahlungsvereinbarung Leiter Kanzlei - 123

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Der Gemeinderat hat sich am 19. Mai 2010 für die Anstellung von Herrn Suhner-Kranz Philipp als Leiter Kanzlei entschieden. An dieser Sitzung wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass bei Herrn Suhner-Kranz eine Rückzahlungsvereinbarung beim aktuellen Arbeitgeber von CHF 23‘000.00 besteht und er bei Anstellung um Übernahme dieser Verpflichtung bittet. Diese Verpflichtung entstand aufgrund der Absolvierung des Executive Masters of Business Administration (EMBA) an der HTW Chur.
Die Zahlung sollte bei Antritt der Stelle erfolgen. Die Personalleiterin wird mit dem Leiter Kanzlei eine Rückzahlungsverfügung erstellen.

Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt den Nachtragskredit von CHF 23'000.00.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (VU)

9. Stellungnahme zur Entscheidung Herbert Ritter AG, Mauren - 124

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Am 11. Mai 2010, ca. 14.45 Uhr beobachtete der Mitarbeiter der Schuttdeponie Eschen, dass der grüne LKW FL 2630 eine Fuhre (Gemisch aus Humus, Bauschutt, Kies) unberechtigt ablagert und er meldet diesen Vorfall seinem direkten Vorgesetzten.
Gemäss dem Deponiewart stimme die Zusammensetzung des Aushubs nicht mit der Auskunft des Chauffeurs überein, dass der Schutt aus einer Baustelle aus dem Industriegebiet Eschen komme.
Aufgrund dieses Aussage ermittelt der Leiter Werkhof im Industriegebiet Eschen und stellt fest, dass in diesem Gebiet weder ein Bagger steht noch ein Aushub stattfindet. Bei der Rückfahrt des Lasters folgt der Leiter Werkhof diesem bis zur Baustelle in Schaanwald und anschliessend dem beladenen LKW wieder retour Richtung Nendeln folgen. Von diesen Ermittlungen erstellte er Beweisfotos. Der LKW fuhr wiederum zur Schuttdeponie Rheinau und kippte die Fuhre auf die südliche Lagerstätte.
Zu diesem Zeitpunkt nahm der Leiter Werkhof Kontakt mit dem Leiter Tiefbau auf und besprach das weitere Vorgehen. In derselben Zeit verlangte der Chauffeur des grünen LKW FL 2630 den Lieferschein und bestätigte durch seine Unterschrift die Korrektheit seiner Angaben auf dem Lieferschein.
Die Gemeindevorstehung stellte aufgrund des beschriebenen Vorgangs mit Datum vom 26.05.2010 eine Bussverfügung in Höhe von CHF 1'000.00 aus. Die Firma Ritter AG, Mauren, erhob fristgerecht Einspruch.
Gemäss Ziffer 4.2 des Organisationsreglements besteht eine Betriebsordnung, in welcher das Einzugsgebiet für die Deponie auf das Einzugsgebiet der Gemeinde Eschen-Nendeln festgehalten ist.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und genehmigt die Verfügung derselben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

10. Ernennungsdekret zur Bestellung eines neuen Pfarrers - 125

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Mit Schreiben vom 17. Juni 2010 teilt der Erzbischof von Vaduz der Gemeinde die Bestellung von H.H. Pfarrer Christian Vosshenrich zum neuen Pfarrer der Pfarrei St. Martin zu Eschen auf den 1. August 2010 mit. Dem Schreiben liegt das Ernennungsdekret des Erzbischofs bei.
Die offizielle Amtseinsetzung (Pfarrinstallation) findet am Sonntag, 5. September 2010 statt.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Bestellung von H.H. Pfarrer Christian Vosshenrich zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

 

11. Vernehmlassung Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen - 126

Antragsteller:  Leiter Dienste

Bericht:
Das Benutzungsreglement Gemeindesaal Eschen / Schulsaal Nendeln vom Dezember 2000 wurde von einer ad Hoc Kommission bestehend aus Vertretern von Gemeinderat (Kurt Gerner, Albert Kindle, von Grünigen Stefanie) und Verwaltung (Markus Frieser, Xaver Kranz, Gerhard Potetz, René Wanger) überarbeitet.
Neu trägt es den Namen «Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen».

Nachdem die Voraussetzungen zur praktischen Umsetzung gegeben sind, kann das Reglement dem Gemeinderat zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Das neue Reglement gibt der Verwaltung mehr Kompetenz und mehr Sicherheit. So werden Veranstaltungen von privaten Veranstaltern künftig von der Verwaltung vergeben. Der Gemeinderat entscheidet künftig nur noch im Beschwerdefall. Da auch neue Gebührenpositionen aufgenommen wurden, bedarf auch das Gebührenreglement einer Neuauflage.
Das vorliegende Reglement wird dem Gemeinderat vorgängig zur Vernehmlassung ausgehändigt. Bei allfälligen fachlichen Fragen kann der Leiter Dienste kontaktiert werden.

Antrag/Änderung:
Der Gemeinderat nimmt die Reglementsvorlage zur Kenntnis. Allfällige Ergänzungen und Bemerkungen sind bis 1. September 2010 schriftlich beim Leiter Dienste einzureichen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

12. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 127

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchsteller: Benz Rebecca, Kapfstrasse 22, Eschen

Bericht:
Frau Rebecca Benz hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen

13. Vernehmlassungsbericht: Gesetz über die Lebenspartnerschaft - 128

Antragsteller: Ressort Gesundheit und Soziales

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Amtsstellen und Interes-senvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sowie die Abänderung weiterer Gesetze zugestellt mit dem Ersuchen, bis am 16. Juli 2010 zur Regierungsvorlage Stellung zu nehmen.
Die Ressortinhaberin Gesundheit und Soziales hat die Vernehmlassung geprüft und festgestellt, dass diese Abänderungen weder einen direkten finanziellen noch einen organisatorischen Einfluss auf die Gemeinde haben.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Vernehmlassung zur Kenntnis und verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen


Eschen, 25. August 2010

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor

VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt

GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.

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