SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 12/10
Datum, Zeit
Mittwoch, 25. August 2010 / 18.00 – 23.15Uhr
Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor
Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Oehry Daniel, Schächle Toni
Entschuldigt
Schächle Toni ab 22.30 Uhr
Protokoll
Gemeindesekretärin ad interim, Geissmann Bernadette
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Traktanden
- Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 11/10 - 129
- Vorprojekt zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts - 130
- Rofenberg Kapelle: Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten - 131
- PSE: Rückkommensantrag GR 06/10 Traktandum 70 vom 21.04.2010 - 132
- Korrektion Fluxstrasse 133
- Vorsorglicher Bodenerwerb: Kauf der Parzelle Nr. 212, Herawingert - 134
- Kauf der Parzelle 1467, Flux - 135
- Wegleitung für Mobilitätskonzepte in der Gemeinde Eschen - 136
- Nachtragskredit Bodenauslösung / Tauschgeschäft Heragass - Hub - 137
- Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 138
- Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 139
- Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 140
- Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 141
- Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 142
- Vermietung 3 ½-Zimmerwohnung Postgebäude - 143
1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 11/10 - 129
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Antrag:
Das Gemeinderatsprotokoll 11/10 vom 30. Juni 2010 wird genehmigt.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
2. Vorprojekt zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts - 130
Antragssteller: Finanzkommission
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der GR-Sitzung 06/10 vom 21. April 2010, Traktandum 62, die Umsetzung des Vorprojektes "Konsolidierung Gemeindehaushalt" beschlossen.
In der Zwischenzeit wurde die Umsetzung dieses Vorprojekt durchgeführt und der Bericht beinhaltet folgende Kriterien:
- Kernaussagen
- Datengrundlagen und Informationen
- Ausgangslage
- Bestimmung Konsolidierungsbedarf
- Vorschlag Zuweisung Sparbereiche
- Durchführung und Ergebnisse Workshops
- Zusammenfassung Massnahmenbereiche
- Methodik und mögliche Ansätze
- Weiteres Vorgehen im Hauptprojekt (siehe Präsentation Axalo AG)
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat nimmt die Präsentation zur Kenntnis und genehmigt den vorliegenden Schlussbericht zum Vorprojekt der Axalo AG.
- Die Methodik sowie das Ergebnis zur Bestimmung des Konsolidierungsbedarfs von CHF 5 Mio. werden angenommen.
- Dem Konsolidierungsbedarf soll bei CHF 4 Mio. festgelegt werden.
- Das Sparpotential der Kostenblöcke wird wie folgt genehmigt:
- Interne Ressourcen 10% des Konsolidierungsbedarfs = 0,50 Mio.
- Sachaufwand 15% des Konsolidierungsbedarfs = 0,75 Mio.
- Beitragsleistungen 20% des Konsolidierungsbedarfs = 1,00 Mio.
- Investive Ausgaben 55% des Konsolidierungsbedarfs = 2,75 Mio.
- Die Zuweisung der Sparbereiche wird wie folgt genehmigt:
- Interne Ressourcen 8% des Voranschlags 2010
- Sachaufwand 16% des Voranschlags 2010
- Beitragsleistungen 16% des Voranschlags 2010
- Investive Ausgaben 24% des Voranschlags 2010
- Die Massnahmenbereiche des Schlussberichts zum Vorprojekt der Axalo AG werden zur Kenntnis genommen.
- Folgende Sofortmassnahmen für die Budgetierung 2011 werden genehmigt:
- Die laufenden und geplanten Investitionen sind kritisch in Bezug auf deren Notwendigkeit und Wichtigkeit zu hinterfragen.
- Der Sachaufwand soll einer kritischen Untersuchung in den Bereichen Unterhaltsaufwendungen und Honorare unterzogen werden.
- Die Zuweisung der Sparbereiche (siehe 4.) soll bei der Budgetierung laufend berücksichtigt werden, d.h. die Notwendigkeit sämtlicher Positionen soll systematisch geprüft werden.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 2 Ja (1 FL, 1 FBP)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 4 Nein (1 FL, 2 FBP, 1 VU)
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 3 Nein (1 FL, 2FBP)
Anwesend:
- Günther Kranz, Leiter Finanz- und Rechnungswesen
- Patrick Kranz, Axalo AG
- Oliver Fratschöl, Axalo AG
3. Rofenberg Kapelle: Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten - 131
Antragsteller Leiter Hochbau
Bericht:
Bei der ausführlichen Kontrolle der denkmalgeschützten, im frühen 16. Jahrhundert erstellten Sakralbaute am Rofenberg wurde festgestellt, dass nebst der lädierten Glockenanlage auch die Dachkonstruktion und die Schindeldeckung des Helmdaches dringend saniert werden muss. Mit diesen Arbeiten, die in Koordination mit der Denkmalpflege des Hochbauamtes erfolgen, sollen auch die Eingangstüre und die umfriedende Natursteinmauer vor der Rofenberg Kapelle instand gestellt werden. Die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an der Dachkonstruktion, der Dachdeckung sowie der Glockenanlage sollen noch im Herbst 2010 erfolgen.
Im Budget 2010 ist für die notwendige Revision der Glockenanlage und für allgemeine Instand-setzungsarbeiten an den Steildächern insgesamt CHF 25‘000.00 vorgesehen.
Die Kosten aller nun notwendigen und aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam auszuführenden Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten sowie die Baudigitalisierung betragen gemäss Kostenvoranschlag CHF 125‘000.00.
Gemäss dem Denkmalschutzgesetz Art. 24 leistet der Staat für Denkmäler in kommunaler oder kirchlicher Hand bis zu 50% an die Aufwendungen, die zum Schutz und die Erhaltung eines Denkmals verursachen.
Antrag:
- Genehmigung des Nachtragskredites von CHF 100‘000.00 für die notwendigen Instandsetzungs- und dringenden Sanierungsarbeiten der Rofenberg Kapelle.
- Ansuchen um den, für Sakralbauten üblichen Subventionssatz von 50%, gemäss Art. 24 des Denkmalschutzgesetzes bei der Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten gemäss dem Kostenvoranschlag an der denk-malgeschützten Rofenbergkapelle.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
- Der Antrag wird einstimmig angenommen
Anwesend:
- Marcel Foser, Leiter Hochbau
- Sigi Risch, Leiter Bauwesen
- Martin Büchel, Leiter Tiefbau
- Markus Frieser, Immobilienverwalter
4. PSE: Rückkommensantrag GR 06/10 Traktandum 70 vom 21.04.2010 - 132
Antragsteller Leiter Hochbau
Bericht:
Der Gemeinderat hat den GR-Antrag, Unterhalts- und Umgebungsarbeiten bei der Primarschule Eschen der Sitzung vom 21. April 2010 so abgeändert, dass die Unterhaltspflege der Aussenanlage intern auszuführen sind.
Wie mehrmals, auch schon vor Bauabsicht der Schulbaute erklärt und in der Finanzplanung berücksichtigt, sind gewisse Erhalts- und Unterhaltsaufwendungen bei jeder Baute unabdingbar. Wichtig ist, alle betreffenden Unterhaltsarbeiten, auch aus wirtschaftlichen Gründen, professionell auszuführen. Bedauerlicherweise fehlen der Gemeindeverwaltung, wie schon öfters erwähnt, nach wie vor die personellen Ressourcen, sowie die notwendigen Apparaturen für diese Arbeiten. Deshalb wurde in Koordination mit der Personalleitung und dem Einbezug der Arbeitsmarktservicestelle Liechtenstein nach Lösungen gesucht, die dringend notwendigen Unterhaltsarbeiten gemäss dem GR-Vorschlag auszuführen.
Auf Grund fehlender und unqualifizierter Personalressourcen konnte weder ökonomisch noch terminlich der GR-Vorschlag umgesetzt werden.
Demzufolge hat die Abteilung Bauwesen entschieden, die erst kürzlich ausgeblühte Naturwiese nach dem ausgefallenen Saatgut, in der letzten Sommerschulferienwoche von der Gartenbauunternehmung, die zu der Zeit an Ort tätigen war, mähen zu lassen.
Die Abteilung Bauwesen schlägt vor, mit der Personalleitung bis Ende Oktober 2010 die Strukturierung der Umgebungsunterhaltarbeiten aller Gemeindeliegenschaften und die Optimierung notwendiger personeller Ressourcen zu prüfen.
Antrag/Änderung:
- Der Gemeinderat genehmigt den Nachtragskredit über CHF 20‘000.00 für die dringend notwendigen Umgebungsunterhaltsarbeiten bis Ende 2010 an der Primarschule Eschen.
- Der Gemeinderat erteilt der Abteilung Bauwesen und der Personalleitung bis Ende Oktober 2010 den Auftrag, die Strukturierung der Umgebungsunterhaltarbeiten aller Gemeindeliegenschaften und die Optimierung notwendiger personeller Ressourcen zu prüfen.
- Antrag Gemeinderat:
Bezüglich der Nichtbefolgung der Weisung des Vorgesetzten, sowie der Nichtumsetzung eines GR-Beschlusses sind die verantwortlichen Personen von der Personalkommission anzuhören und entsprechende Massnahmen sind zu treffen.
Beschluss:
- Der Antrag 1 wird mehrheitlich abgelehnt. 2 Ja (1 FL, 1 FBP)
- Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Nachtragskredit über die bereits angefallenen Kosten über CHF 7‘000.00 für die ausgeführten Umgebungsunterhaltsarbeiten an der Primarschule Eschen.
- Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag 3 wird angenommen. 2 Nein (1 FL, 1 FBP)
Anwesend:
- Marcel Foser, Leiter Hochbau
- Sigi Risch, Leiter Bauwesen
- Martin Büchel, Leiter Tiefbau
- Markus Frieser, Immobilienverwalter
5. Korrektion Fluxstrasse - 133
Antragsteller: Ressort Bau
Bericht:
A) Rückblick
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2009 den Ausbau des Strassenprojektes Flux einstimmig genehmigt. Aufgrund der Genehmigung durch den Gemeinderat wurde dieser Gestaltungsplan am 15.12.2009 den Anwohnern vorgestellt. Schon während der Informationsversammlung gab es kritische Stimmen zum Projekt. Diese haben dazu geführt, dass 137 EinwohnerInnen im Januar 2010 den Gemeinderat ersuchten, das geplante Projekt nochmals zu überdenken.
Die Raum- und Ortsplanungskommission befasste sich am 25.1.10 intensiv mit den Anliegen (pro und kontra) der BewohnerInnen und beantragte an der GR Sitzung vom 3.2.10 eine Begehung durchzuführen. Die am 6.3.10 durchgeführte Begehung wurde von sehr vielen EinwohnerInnen genutzt. Der Leiter Tiefbau und das Ressort Bau wurden daraufhin beauftragt, das vom GR verabschiedete Projekt aufgrund aller Pro- und Kontra Argumente nochmals zu überdenken und ein angepasstes Projekt dem GR erneut vorzulegen.
Am 21.4.10 wurde dieser „Kompromissvorschlag“ dem Gemeinderat erneut vorgelegt und nach einer ausführlichen Diskussion einstimmig verabschiedet.
Am 30.6.10 reichten 25 AnwohnerInnen der Fluxstrasse erneut einen Rückkommensantrag ein. Primär ging es ihnen darum, im letzten Abschnitt der Fluxstrasse auf die Einengungen zu verzichten und diese durch ein Trottoir zu ersetzen.
Parallel dazu formulierten 23 BefürworterInnen ihre Sichtweise und reichten per 19.7.10 ebenfalls einen Antrag ein in dem sie die Umsetzung der Lösung mit Inseln befürworten.
B) Zwischenstand
Die verschiedenen Wiedererwägungen und Projektänderungen haben dazu geführt, dass die Projektrealisierung nicht wie ursprünglich vorgesehen im Februar 2010 gestartet werden konnte, sondern eine Baustartverschiebung bis Juni 2010 in Kauf genommen werden musste. Mit allen ParzellenbesitzerInnen wurden ab GR Beschluss laufend Termine vereinbart, um die notwendigen Anpassungsprotokolle zu besprechen.
Fast alle Parzellenbesitzer haben die Anpassungsprotokolle unterzeichnet. Bei den restlichen BesitzerInnen sind teilweise noch die Antworten ausstehend, oder die Gespräche laufen noch.
C) Schlussfolgerung
Die unterzeichneten Anpassungsprotokolle zeigen, dass das Projekt auf einem guten Weg ist. Die Abzweigung Fluxstrasse-Grossfeldstrasse ist gesichert und die bestehenden Bäume flankieren das Strassenprofil gemäss Zielsetzung der Raumplanungskommission ausreichend.
Im letzten Teilstück (Abzweigung Storchenbühel bis Ende Sackgasse) wird es voraussichtlich keine neuen Bäume geben, da diese von den meisten AnwohnerInnen nicht befürwortet wer-den. Des Weiteren geht aus den Gesprächen klar hervor, dass die Mehrheit nach wie vor eine Verlängerung des Trottoirs auch in diesem Bereich befürworten würde.
Da dieser Bauabschnitt immer noch der grösste Anlass der kontroversen Diskussionen ist und dies auch zu erneuten Anträgen (30.6.10 + 19.7.10) geführt hat, muss für dieses Teilstück der Gemeinderat aus Sicht Ressort Bau entscheiden, ob er auch ohne Bäume bei der bereits einstimmig genehmigten Variante bleiben will.
Aus Sicht Ressort Bau sind beide Varianten eine gute Lösung. Die Gestaltung als eine Art Begegnungszone wird jedoch nicht vollumfänglich mit getragen. Eine Lösung ohne Bäume in den Einengungsbereichen erzielt nicht den erzielten Effekt bezüglich Strassenraumprofil und führt schlussendlich nur zu einer 80% Erfüllung. Darum favorisiere ich die Anpassung dieses Abschnittes und beantrage somit ein durchgehendes Trottoir auch im dritten Strassenabschnitt.
Antrag:
- Der Gemeinderat unterstützt die Anpassung des Teilstückes (Abzweigung Storchenbühel bis Ende Sackgasse) genehmigt die Ausführung mit Trottoir ohne Einengungen.
- Der Gemeinderat hebt den GR-Beschluss vom 21.04.2010 auf.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
Anwesend:
- Martin Büchel, Leiter Tiefbau
- Sigi Risch, Leiter Bauwesen
6. Vorsorglicher Bodenerwerb: Kauf der Parzelle Nr. 212, Herawingert - 134
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
Das Grundstück befindet sich in einem strategisch interessanten Gebiet. Die Gemeinde grenzt mit zwei Parzellen (132, 213) direkt an das Grundstück an. Bei einer späteren Baulandumlegung ergeben alle drei zusammen eine interessante Parzellenform, die durchaus wirtschaftlich überbaut werden kann. Zudem kann das Ortsbild mit Umgebung der Mühle direkt beeinflusst werden.
Antrag:
- Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Parzelle Nr. 212 zu.
- Dem Vorsteher wird für diese Kaufverhandlung ein Kostendach von CHF 1 Mio. zugesichert.
Beschluss:
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
- Der Antrag wird einstimmig angenommen.
7. Kauf der Parzelle 1467, Flux - 135
Antragsteller Leiter Bauwesen
Bericht:
Seit geraumer Zeit ist es ein Bedürfnis der Gemeinde Eschen für die Einwohner vom Flux eine Fusswegverbindung vom Grossfeld zur Fluxstrasse zu realisieren. Zum einen ist diese Verbindung ein Bestandteil des Fusswegnetzes und zum anderen soll es ein Schulweg für den Kindergarten an der Staudengasse werden.
Für die Realisierung des oben erwähnten Fussweges unterbreitet die Gemeinde Eschen den 25 Eigentümern der Parzelle 1467 folgendes Angebot:
Antrag:
- Der Gemeinderat genehmigt das unterbreitende Kaufangebot an die Eigentümergemeinschaft der Parzelle 1467 im Flux.
- Der Gemeinderat stimmt der Kreditfreigabe von CHF 70‘000.00 zu.
Beschluss:
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
- Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (1 VU)
8. Wegleitung für Mobilitätskonzepte in der Gemeinde Eschen - 136
Antragsteller: Leiter Bauwesen
Bericht:
In Zusammenarbeit mit dem Kernteam Mobilität, HBA, VCL und dem BMM Beauftragten wurde die nachstehende Wegleitung für die Mobilitätskonzepte erarbeitet. Wenn auch am Anfang die Wegleitung nur für den WPE vorgesehen war, kam das Kernteam im Zuge der Weiterentwicklung darauf, dass ein Mobilitätskonzept überall dort sinnvoll ist, wo Verkehr erzeugt wird und eine geordnete Verkehrsabwicklung notwendig ist.
Gemeindebauordnung
Die Verpflichtung zur Erstellung von Mobilitätskonzepten ist in einem Artikel der (neuen) Gemeindebauordnung festzulegen. Für diesen Artikel wurde folgender Textvorschlag erarbeitet:
Art. 2bis
Bei Neuüberbauungen sowie bei Um- und Zubauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude in den Bereichen Wohnzone A, Kernzone, (DL), Zone für öffentliche Bauten sowie Industrie- und Gewerbezone ist von den Bauwerberinnen und Bauerbern im Zuge des Bewilligungsverfahrens ein umfassende Mobilitätskonzept entsprechend der Wegleitung der Gemeinde Eschen beizubringen.
Wegleitung:
Auf Basis der im Bericht angeführten Überlegungen, Rahmenbedingungen und Festlegung wurde die folgende Wegleitung mit 7 Artikel erarbeitet.
Antrag/Änderung:
Der Antrag wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
9. Nachtragskredit Bodenauslösung / Tauschgeschäft Heragass - Hub - 137
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. November 2009 das Tauschgeschäft mit den Eigentümern der Parzellen Nr. 331, 338, 339 und 1623 beschlossen.
Zwischenzeitlich konnte dieses Rechtsgeschäft abgeschlossen werden und gemäss GR-Beschluss Nr. 257 vom 25. November 2009 sind Kosten wie folgt angefallen.
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt den Nachtragskredit von CHF 47'000.00.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Benno und Michael Gerner treten in den Ausstand.
10. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 138
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Sabine Nicolette Marxer, Rätierstrasse 6, Nendeln
Bericht:
Frau Sabine Nicolette Marxer hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
11. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 139
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Lukas Majal, St. Martins-Ring 61, Eschen
Bericht:
Herr Lukas Majal hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
12. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 140
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Michael Stefan Walch, Bongerten 5, Eschen
Bericht:
Herr Michael Stefan Walch hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Re-gierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
13. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung 141
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Larissa Biedermann, Johann Georg Helbert-Strasse 13, Eschen
Bericht:
Frau Larissa Biedermann hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
14. Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - 142
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Gesuchsteller: Inna Petrivna MYEZYENTSEVA, Schindlgass 3, Nendeln
Bericht:
Frau Inna Petrivna MYEZYENTSEVA hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. Nr. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher sein Ehepartner bzw. seine Ehepartnerin Bürger ist.
Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zur Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.
Antrag:
Kenntnisnahme, es werden keine Einwände gegen die Einbürgerung erhoben.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
15. Vermietung 3 ½-Zimmerwohnung Postgebäude - 143
Antragsteller: Gemeindevorsteher
Bericht:
Gemäss Reglement vom 17. Dezember 1999, Art. 1 „Abgabeart“ ist die 3 ½-Zimmerwohnung für ältere und behinderte Menschen vorgesehen. Die Vermietung erfolgt nach Art. 2 „Prioritätsordnung“.
Die 3 ½-Zimmerwohnung steht seit 1. November 2009 leer und konnte trotz vielfacher Veröffentlichung in den verschiedenen Medien nicht weitervermietet werden. Gegen eine Anmietung wurden folgende Hauptargumente genannt: ungeeignete Räumlichkeiten, da zu kleine Zimmer, nur 1 WC, Raumaufteilung auf 2 Etagen und innenliegendes Treppenhaus.
In der Zwischenzeit hat Frau Veronika Längle-Meier, Physiotherapie und medizinische Massagepraxis, Eschen, Interesse an einer Anmietung bekundet. Die Weitergabe an Unternehmer ist im Reglement nicht vorgesehen und erfordert eine Bewilligung gemäss Art. 5 des Reglements durch den Gemeinderat.
Empfehlung:
Der Gemeindevorsteher und die Immobilienverwaltung empfehlen, die 3 ½-Zimmerwohnung an die Gesuchstellerin zu vermieten.
Antrag:
Der Gemeinderat bewilligt die Vermietung der 3 ½-Zimmerwohnung an Veronika Längle-Meier, Physiotherapie und Medizinische Massagepraxis, Eschen.
Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Eschen, 22. September 2010
GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor
VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt
GEMEINDESEKRETÄRIN ad interim: Geissmann B.