2010-13 15.09.2010

SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES 13/10

Datum, Zeit
Mittwoch, 15. September 2010 / 18.00 – 22.00Uhr

Vorsitz
Gemeindevorsteher Ott Gregor

Gemeinderäte
Bieberschulte Werner, Gerner Benno, Gerner Michael, Gerner Kurt, von Grünigen Stefanie, Hasler Gina, Kindle Albert, Meier Manfred, Schächle Toni

Entschuldigt
Oehry Daniel

Protokoll
Leiter Kanzlei Philipp Suhner

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Traktanden

  1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 12/10 - 144
  2. Vernehmlassungsbericht: Asylsuchende und Schutzbedürftige - 145
  3. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 146
  4. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz - 147
  5. Neugestaltung Friedhof Eschen - 148
  6. Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen / Genehmigung - 149
  7. Internes Traktandum - 150
  8. Arbeitsvergabe: Ingenieur, Planung, Bauleitung BU Bölsfeld, Etappe 1 - 151
  9. Wiedererwägung Betretungsverbot / Anleingebot für Hunde - 152
  10. Abbruch Kreuzstall - 153
  11. Tageskarte Gemeinde, Rückerstattung Busabo - 154

 

1. Genehmigung des Gemeinderatsprotokolls 12/10 - 144

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Antrag / Äenderung:
Das Gemeinderatsprotokoll 12/10 vom 25. August 2010 sei mit den Änderungen in Traktandum Nr. 132 zu genehmigen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

2. Vernehmlassungsbericht: Asylsuchende und Schutzbedürftige - 145

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Regierung hat den Gemeinden, verschiedenen Körperschaften, Parteien, Amtsstellen und Interessenvertretern den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes vom 2. April 1998 über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (Flüchtlingsgesetz; neu: Asylgesetz) mit dem Ersuchen zugestellt, bis am 30. November 2010 Stellung zu nehmen.

Antrag / Änderung:
Mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zum neuen Asylgesetz sei das Ressort Bildung zu beauftragen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)

 

3. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz -146

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchstellerin: Caminada Angela, Äussere Wiesen 22, 9485 Nendeln

Bericht:
Frau Angela Caminada hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG), LGBI. 1960 Nr. 23, idF. LGBI. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Da in casu Eschen die zuständige Gemeinde ist, übermittelt das Zivilstandsamt eine Kopie des Antrages auf Einbürgerung im erleichterten Verfahren infolge längerfristigen Wohnsitzes.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zu Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Anträge:

  1. Vom Gesuch sei Kenntnis zu nehmen.
  2. Es seien keine Einwände gegen die Einbürgerung zu erheben.

Beschluss:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.

 

4. Erleichterte Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz 147

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Gesuchstellerin: Sordillo Sara Simonetta, Essanestr. 112A, 9492 Eschen

Bericht:
Frau Sara Simonetta Sordillo hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5a des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG), LGBI. 1960 Nr. 23, idF. LGBI. 2008 Nr. 306, erhält der Bewerber das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher er zuletzt seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Da in casu Eschen die zuständige Gemeinde ist, übermittelt das Zivilstandsamt eine Kopie des Antrages auf Einbürgerung im erleichterten Verfahren infolge längerfristigen Wohnsitzes.

Die Regierung prüft den Antrag und stellt diesen der Gemeinde zu Stellungnahme zu. Die Regierung entscheidet nach Eingang der Stellungnahme der Gemeinde über die Einbürgerung.

Anträge:

  1. Vom Gesuch sei Kenntnis zu nehmen.
  2. Es seien keine Einwände gegen die Einbürgerung zu erheben.

Beschluss:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird einstimmig angenommen.

 

5. Neugestaltung Friedhof Eschen - 148

Antragsteller: Leiter Dienste / Leiter Bauwesen

Bericht:
Der Gemeinderat hat sich am 19. Mai 2010 für das Konzept Neuausrichtung Friedhof Eschen ausgesprochen. Für die 1. Etappe im Jahr 2010 wurden insgesamt CHF 115‘000.00 freigegeben.

In der Zwischenzeit ist die Konzept-Idee zu einem Projekt weiterentwickelt worden. Für die verschieden Arbeitsgattungen liegen Offerten vor. Der ursprüngliche geschätzte Laufmeterpreis von CHF 2‘300.00 hat sich auf rund CHF 2‘600.00 erhöht. Dazu kommen Kosten für Fundament, Abdeckung, Umgebungsarbeiten und Ingenieur, was inklusive einer grosszügigen Reserve einen Laufmeterpreis von CHF 4‘778.00 ergibt.

Aufgrund dieser Zahlen muss der Gesamtpreis entsprechend korrigiert werden.

Auch eine ursprünglich erwogene Ausführung in Tuff käme teurer. Ein eingeholter Vergleichspreis, passend zu den bestehenden Tuffmauern, beträgt lediglich für die Lieferung von Tuff-Mauersteinen CHF 1'900.00/m2.

Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob trotz dieser Preiserhöhung am Konzept festhalten werden soll.

Aufgrund des Bedarfs an Urnengräbern ist ein Entscheid dringend. Ein erster Teil der ersten Etappe (ca. 18 Laufmeter) sollt wie geplant noch diesen Herbst realisiert werden. Dieser Teil würde vorgefertigt und auf das angepasste Fundament platziert. Die im Budget 2010 vorhandenen CHF 115‘000.00 reichen dafür aus. Die restlichen 26 Laufmeter müssten ins Budget 2011 aufgenommen werden.

Anträge:

  1. Am ursprünglichen Materialisierungskonzept der Friedhof-Neuausrichtung sei trotz höherer Kosten fest zu halten.

    Im Falle einer Zustimmung zu Antrag 1 werden folgende, weitere Anträge gestellt:
  2. Es sei ein Verpflichtungskredit für die erste Bauetappe von CHF 255‘000.00 zu sprechen (Budget 2010: CHF 115‘000.00 / Budget 2011: CHF 140‘000.00).
  3. Die Architektenarbeiten inkl. Bauleitung seien an die wirtschaftlich günstigste Firma Hansjörg Hilti Architekturbüro AG, Bendererstr. 33, 9494 Schaan, zum Offertpreis von CHF 22‘200.00 inkl. MWST zu vergeben.
  4. Die Baumeisterarbeiten seien an die wirtschaftlich günstigste Firma Wilhelm Büchel AG, Widagass 30, 9487 Bendern, zum Offertpreis von CHF 27‘346.55 inkl. MWST zu vergeben.
  5. Die Lehmarbeiten seien an die wirtschaftlich günstigste Firma Lehm Ton Erde Baukunst GmbH, Quadernstr. 7, A6824 Schlins, zum Offertpreis von CHF 116‘242.00 inkl. MWST zu vergeben.

Beschluss:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 1 Nein (VU)
  3. Der Antrag 3 wird einstimmig angenommen.
  4. Der Antrag 4 wird einstimmig angenommen.
  5. Der Antrag 5 wird einstimmig angenommen.

 

6. Reglement über die Nutzung von Gesellschaftsräumen / Genehmigung - 149

Antragsteller: Gemeindevorsteher

Bericht:
Die Vernehmlassungsfrist zum vorliegenden Reglement ist am 1. September 2010 unbenutzt abgelaufen.

Das vorliegende Reglement über die Nutzung kann bewilligt werden.

Antrag/Änderung:
Das Reglement sei für zusätzliche rechtliche Abklärungen an die bearbeitende Kommission zurück zu weisen.

Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

7. Internes Traktandum 150

8. Arbeitsvergabe: Ingenieur, Planung, Bauleitung BU Bölsfeld, Etappe 1 151

Antragsteller: Leiter Tiefbau

Ausstand: Im Ausstand gem. Art. 50 Abs. 1 lit. a: Manfred Meier

Bericht:
Im Gemeinderatsprotokoll vom 24. März 2010 ist beim Thema Vorzeitige Projektierung und Erschliessung Bölsfeld unter anderem folgendes festgehalten. Unter Einbezug eines Ingenieurbüros sind Sektoren festzulegen und ein Vorprojekt mit Kostendach zu erarbeiten.

Im Sitzungsprotokoll der Orts- und Raumplanungskommission vom 3. Mai 2010 wurde gefordert, dass ein konzeptionelles Vorprojekt mit Einbezug aller Werke inkl. Ingenieurausschreibung erarbeitet werden soll.

Diese umgesetzten Aufgaben liegen inzwischen vor. Anschliessend wurden die Ingenieurarbeiten für die Planung und Bauleitung der Strasse „Böler“ gemäss ÖAWG im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.

Ingenieurarbeiten
Gemäss Vergabeprotokoll unterbreitete das Ingenieurbüro Hasler & Partner, Schmiedgasse 10, 9492 Eschen mit dem Offertpreis von CHF 238‘174.15 das wirtschaftlich preiswerteste Angebot.

Antrag:

  1. Die Ingenieurarbeiten seien an das wirtschaftlich günstigste Büro Hasler & Partner, Schmiedgasse 10, 9492 Eschen, zum Offertpreis von CHF 238‘174.15 inkl. MWSt. zu vergeben.
  2. Für die Auftragssumme sei ein Verpflichtungskredit von CHF 240‘000.00 einzuholen (Budget 2010: CHF 70‘000.00).

Beschluss:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen. Der Gemeinderat behält sich vor, die Bauleiterarbeitern der weiteren Etappen gegebenenfalls erneut auszuschreiben.
  2. Der Antrag 2 wird genehmigt.

 

9. Wiedererwägung Betretungsverbot / Anleingebot für Hunde - 152

Antragsteller: Forst- und Landwirtschaftskommission

Bericht:
Der Gemeinderat hat an der Sitzung Nr. 11/10 vom 30. Juni 2010, Traktandum Nr. 122, beschlossen, dass die Behandlung des oben erwähnten Betretungsverbots resp. des Anleingebots für weitere Abklärungen bis zum Vorliegen eines genauen Planes verschoben wird.

Mittlerweile konnte der geforderte Plan ausgefertigt und die Gebiete, welche mit einem Betretungsverbot resp. einem Anleingebot belegt werden sollen, genau bestimmt werden. Die Betretungsverbote sind mit der Farbe Rot bezeichnet. Die Anleingebote mit der Farbe Blau.

Neu zur Diskussion steht - zur Auflockerung der Betretungsverbote – ein Anleingebot auf der Wegverbindung entlang der Bahnlinie von Nendeln Richtung Schaan (siehe schwarze Strecke), damit der Durchgang gewährt ist.

Im Tierschutzheim befinden sich vor allem in der Ferienzeit viele Hunde. Der Weg vom Tierheim Richtung Bahnlinie (über „Tennelimeder“) ist ein viel begangener Bewegungsweg. Der Rückweg zum Tierheim erfolgt über das Gebiet „Hausteile“. Der Schutz des Wilds ist dadurch zusätzlich gefährdet.

Parz. Nr. 1069 1/I befindet sich im Privatbesitz.

Anträge/Änderungen

  1. Die Beschlüsse 1 und 2 aus Trakt. Nr. 79 vom 29. April 2009 seien aufzuheben.
  2. Es sei ein Betretungsverbot im Hoheitsgebiet von Eschen im Naturschutzgebiet (Rot 1) zu genehmigen.
  3. Es sei ein Betretungsverbot „Tennelimeder-Armaguet“ (von Bahnlinie bis Schwarze Strasse, Rot 2) zu genehmigen.
  4. Es sei ein Betretungsverbot auf der Wegverbindung entlang der Bahnlinie auf dem Hoheitsgebiet Eschen von Nendeln Richtung Schaan im „Tennelimeder“ (schwarze Strecke 3) beizubehalten.
  5. Es sei ein Anleingebot in den Gebieten „Teiliga“ (west), „Kanalmeder“, „Tentscha“, „Kapferstentscha“, „Retterliszepfel“, „Auzepfel“ und „Rheinau“ (Blau 4) zu genehmigen.
  6. Es sei ein Anleingebot auf dem Rheindamm inkl. Rheinwuhr (Blau 5) zu genehmigen.

Beschluss:

  1. Der Antrag 1 wird einstimmig angenommen.
  2. Der Antrag 2 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 FL)
  3. Der Antrag 3 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 FL)
  4. Der Antrag 4 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 FL)
  5. Der Antrag 5 wird einstimmig angenommen.
  6. Der Antrag 6 wird mehrheitlich angenommen. 2 Nein (1 FBP, 1 FL)

 

10. Abbruch Kreuzstall 153

Antragsteller: Jahrmarktskommission / Ressort Veranstaltungen und Vereine

Bericht:
Die Jahrmarktskommission hat für das Jahr 2010 sehr viel mehr Anmeldungen als in den Vorjahren erhalten. Deshalb ist es notwendig, dass das Jahrmarktsareal vergrössert wird. Diese Vergrösserung könnte durch den Abbruch des Kreuzstalls einfach und zweckmässig erreicht werden.

Der Kreuzstall ist mittlerweile ausgeräumt und steht leer. Zudem ist bekannt, dass der Kreuzstall sehr baufällig ist. Leider wurde im Budget 2010 erneut der vorgesehene Betrag für den Abbruch gestrichen.

Deshalb stellen wir in Koordination mit der Abteilung Bauwesen den Antrag, dass der Kreuzstall noch im September 2010 abgebrochen wird.

Anträge:

  1. Der Abbruch des Kreuzstalles im September 2010 sei zu bewilligen.
  2. Es sei ein Nachtragskredit von CHF 50‘000.00 für den Rückbau des Kreuzstalles und Instandstellungsarbeiten der Nutzflächen zu bewilligen.

Beschluss:

  1. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. 6 Nein (5 VU, 1 FBP)
  2. Infolge der Ablehnung von Antrag 1 ist die Abstimmung über Antrag 2 hinfällig.

 

11. Tageskarte Gemeinde, Rückerstattung Busabo -154

Antragsteller: Leiter Dienste

Bericht:
Die Gemeinde Eschen fördert den öffentlichen Verkehr seit Jahren mit zwei Massnahmen. Einerseits mit dem Angebot von vier Tageskarten für das SBB-Netz und ausserdem mit einer Teilrückerstattung des LBA-Jahresabonnements.

Die Auslastung der vier Tageskarten SBB ist seit Jahren sehr gut. Letztes Jahr wie auch derzeit (August 2010) liegt die Auslastung bei 93 Prozent. Ohne Berücksichtigung der internen Kosten stehen somit Ausgaben von CHF 39‘100.00 Einnahmen von CHF 47‘500.00 gegenüber.

Für 2011 ist von der SBB eine Tariferhöhung für die Tageskarten von 15 Prozent angekündigt. Damit erhöht sich der Preis einer Karte auf CHF 11‘300.00, was bei einem unveränderten Verkaufspreis von CHF 35.00 und gleichbleibender Auslastung aufgefangen werden kann.

Natürlich steht es dem Gemeinderat frei, die Tariferhöhung auf die Nutzer zu überwälzen und neu CHF 40.00 zu verlangen. Entgegen den Meldungen zum Jahresanfang wird auf die so genannte «9-Uhr-Regelung» verzichtet, die Tageskarten bleiben also weiterhin einen ganzen Tag lang gültig.

Die Teilrückerstattung für das LBA-Jahresabonnement betrug bis Juni 2010:

für Abonnementspreis von CHF 160.00 für Erwachsene CHF 70.00
für Abonnementspreis von CHF 320.00 für eine Familie CHF140.00
für Abonnementspreis von CHF 90.00 für Senioren, Studenten und Schüler CHF 45.00

Per 1. Juli 2010 hat die LBA die Abonnementspreise erhöht. Diese betragen nun CHF 240.00 (anstatt CHF 160.00) für Erwachsene, CHF 480.00 (anstatt CHF 320.00) für Familien und CHF 160.00 (anstatt CHF 90.00) für Senioren, Studenten und Schüler.

Im Jahr 2009 wurde eine Gesamtsumme von CHF 42‘990.00 vergütet. Eine allfällige Erhöhung oder Reduktion der Rückerstattungssätze muss der Gemeinderat beschliessen.

Anträge:

  1. Die Tageskarte SBB sei auch im Jahre 2011 zum gleichen Bezugspreis von CHF 35.00 anzubieten.
  2. Die Rückerstattungen an die LBA-Abonnemente seien im bisherigen Umfang auch im Jahre 2011 weiter zu führen.

Beschluss:
Um einen einheitlichen Preis mit anderen Gemeinden zu erzielen, werden die Anträge zurück gestellt. Einstimmige Beschlussfassung.

 

Eschen, 29. September 2010

GEMEINDEVORSTEHER: Ott Gregor


VIZEVORSTEHER: Gerner Kurt


LEITER KANZLEI: Suhner Philipp

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